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Leasing von Verbrenner- und Elektrofahrzeugen der Kompakt- und Mittelklasse

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 04:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Bewerbungsbedingungen

1431-0626 Leasing KKH Fuhrpark

Kaufmännische Krankenkasse - KKH

Karl-Wiechert-Allee 61

30625 Hannover

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Inhaltsverzeichnis

  1. Auftraggeber / Vergabestelle .................................................................. 3
  2. Bieterfragen ........................................................................................... 3
  3. Verwendung der Vergabeunterlagen ...................................................... 4
  4. Datenschutz ........................................................................................... 4
  5. Einreichung der Angebote ...................................................................... 4 5.1 Fristen ............................................................................................ 5 5.2 Änderung / Rücknahme von Angeboten ......................................... 5
  6. Eignung .................................................................................................. 5 6.1 Grundsätzliches .............................................................................. 5 6.2 Ausschlussgründe .......................................................................... 6 6.3 Eignungsleihe ................................................................................. 6
  7. Nebenangebote...................................................................................... 6
  8. Bietergemeinschaften............................................................................. 7
  9. Nachunternehmer .................................................................................. 7
  10. Preise ................................................................................................. 8
  11. Zuschlagskriterien / Angebotswertung ................................................ 8 11.1 Zuschlagskriterien .......................................................................... 8 11.2 Angebotswertung ........................................................................... 8
  12. Aufwandsentschädigung .................................................................... 9
  13. Kennzeichnung .................................................................................. 9
  14. Verfahrens- und Angebotssprache ..................................................... 9
  15. Anerkennung der KKH-seitigen Vertragsbedingungen........................ 9
  16. Änderung der Vergabeunterlagen ...................................................... 9

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  1. Auftraggeber / Vergabestelle

Auftraggeber Kaufmännische Krankenkasse – KKH Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover

Vergabestelle Kaufmännische Krankenkasse – KKH ZE – Zentraler Einkauf Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover

Email: Beschaffungen-ZE@kkh.de

Die Vergabeunterlagen werden für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) über die KKH bereitgestellt (http://www.dtvp.de).

Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zu- gangsdaten selbständig Zugriff auf das Online-Portal zu nehmen, um sämtliche Vergabeun- terlagen herunterzuladen.

Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über das Online-Portal an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Online-Portal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrie- ben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Bieterinformati- onen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.

Sollte das Online-Portal mehr als 5 Stunden für den Bieter nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren.

  1. Bieterfragen

Um über eingehende und von der KKH beantwortete Fragen bzw. die Änderung von Unterla- gen informiert zu werden, hat sich der Bieter im o.g. Online-Portal zu registrieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt allen Bietern gegenüber gleichförmig. Die KKH wird zu den nachfolgend aufgeführten Terminen im Online-Portal Bieterinformationen bereitstellen.

Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt an folgenden Terminen:

  1. Bieterinformation: 07.10.2026
  2. Bieterinformation: 14.10.2026
  3. Letzte Bieterinformation: 19.10.2026

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Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der oben genannten Beantwortungs- termine um 08.00 Uhr bei der KKH eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen wer- den zum nächsten Termin beantwortet.

Auskünfte können grundsätzlich bis zum 18.10.2024 um 08:00 Uhr angefordert werden. Eingehende Fragen nach der oben genannten letzten Bieterinformation werden unter Berück- sichtigung der Entscheidungspraxis im Einzelfall beantwortet.

Die KKH behält sich vor, Fragen ggf. so umzuformulieren, dass die Identität des Fragestellers nicht erkennbar wird. Es wird jedoch darum gebeten, bei der Formulierung von Fragen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Die Bieter sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch au- ßerhalb der o.g. Termine den Bietern über das Online-Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente / Informationen erhalten re- gistrierte Bieter in der Regel über das Online-Portal.

Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB werden unabhängig der oben genannten Fristen beantwortet, sollten jedoch seitens des Bieters eindeutig als Rügen gekennzeichnet werden!

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dann unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KKH einer Rüge nicht abzuhelfen, vergangen sind.

  1. Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabe- und Vertragsunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln und nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabe- und Vertragsunterlagen für an- dere Zwecke, z.B. die (teilweise) Veröffentlichung, ist nicht gestattet. Diese Verpflichtung ist an eventuelle Nachunternehmer weiterzugeben.

  1. Datenschutz

Die von Ihnen erbetenen Daten werden ausschließlich im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.

  1. Einreichung der Angebote

Mit dem Angebot sind sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten (Preis-) Angaben, Er- klärungen und Nachweise vorzulegen. Eine Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Dokumente findet sich in der Anlage: Vorzulegende Unterlagen. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der KKH bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von der KKH zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die KKH wird dabei den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.

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Ferner ist darauf zu achten, dass im Zuge der Angebotsabgabe der Bieter und die zur Vertre- tung des Bieters berechtigte natürliche Person genannt werden.

Auszufüllende Dateien müssen im zur Verfügung gestellten Dateiformat eingereicht werden. Eine Umwandlung in ein PDF-Format ist unschädlich, jedoch unnötig. Die Vergabestelle bittet daher davon abzusehen. Anderweitige Abweichungen vom vorgegebenen Format führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Maßgeblich für die Angebotswertung ist ausschließlich die Übermittlung der geforderten Un- terlangen in elektronischer Form im Online-Portal. Eine Übermittlung des Angebots (gilt auch für einzelne Bestandteile) auf sonstigem Wege insbesondere in Papierversion, per Telefax oder Email etc., ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss des Angebotes.

5.1 Fristen

Die Angebotsfrist endet am 26.10.2026 um 10:00 Uhr

Für den rechtzeitigen Eingang kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs bei der für die Einrei- chung der Angebote benannten Stelle an. Angebote, die später eingehen, werden nicht be- rücksichtigt, sofern der Bieter den verspäteten Eingang zu vertreten hat.

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.12.2026 um 23.59 Uhr.

5.2 Änderung / Rücknahme von Angeboten

Will der Bieter ein Angebot, das er bereits abgegeben hat, innerhalb der Angebotsfrist ändern, so ist ihm dies jederzeit im Online- Portal möglich.

  1. Eignung

In Bezug auf die Eignung sind nachfolgende Regelungen zu beachten.

6.1 Grundsätzliches

Der Bieter hat mit seinem Angebot die geforderten Eigenerklärungen zur Beurteilung der Zu- verlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde abzugeben. Hierbei sind die vorhandenen Vorlagen (Anlage: Eigenerklärungen) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sofern es im Einzelfall keine Formulare oder Vordrucke zu Nachweiszwecken gibt, ist dem Bieter gestattet, eine geeignete formlose Eigenerklärung zu einzureichen.

Die in der Anlage: Eignungsnachweise gestellten Fragen dienen dem allgemeinen Nachweis der Eignung.

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Soweit die Vergabestelle in der Anlage: Eignungsnachweise über Eigenerklärungen hinaus- gehende Unterlagen zum Nachweis der Eignung fordert, sind diese nicht bereits mit dem An- gebot vorzulegen. Die Vergabestelle wird diese nur von aussichtsreichen Bietern verlangen.

Hierfür wird nach besonderer Mitteilung und Anforderung der Eignungsnachweise eine ausrei- chende Frist gewährt. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizie- rungssystemen erbracht werden.

6.2 Ausschlussgründe

Werden vom Bieter vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungs- fähigkeit und/oder Zuverlässigkeit abgegeben, beschädigt dies das Vertrauensverhältnis zwi- schen der KKH und dem Bieter und berechtigt die KKH unter Ausübung pflichtgemäßen Er- messens den entsprechenden Bieter gem. §§ 123 und 124 GWB vom weiteren Verfahren aus- zuschließen.

6.3 Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterneh- men im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die Anlage „EE Eignungsleihe“ vollumfänglich ausfüllen und mit Angebotsabgabe einreichen.

Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazi- täten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung) und diese Unternehmen geeignet sind (Vorlage Eigenerklärung).

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs- fähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsausführung haften; in diesen Fällen fordert die Vergabe- stelle den Bieter auf, eine Haftungs- und Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen abzugeben.

Hinweis: Die Anlage „EE Eignungsleihe“ ist ausschließlich nur dann mit Angebotsabgabe einzureichen, wenn eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss eben dieser von der Wer- tung.

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  1. Bietergemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen, soweit ihre Bil- dung nach den Maßgaben der Rechtsprechung rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften und an- dere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benen- nen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.

Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage: Bie- tergemeinschaft & Nachunternehmerleistungen) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot zu übermitteln.

Die technische, berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird für die Bie- tergemeinschaft insgesamt betrachtet/als Ganzes bewertet, wobei die Leistungsfähigkeit ein- zelner Mitglieder sämtlichen Mitgliedern zugerechnet wird. Die Zuverlässigkeit hingegen ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen, insbesondere durch die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB. Eine Kompensation fehlender Zuverlässigkeit durch andere Mitglieder der Bietergemeinschaft ist ausgeschlossen.

Mitglieder einer Bietergemeinschaft können bezogen auf denselben Auftrag nicht gleichzeitig als Einzelbieter an der Ausschreibung teilnehmen.

Hinweis:

Die Anlage: Bietergemeinschaft & Nachunternehmerleistungen ist ausschließlich nur dann mit Angebotsabgabe einzureichen, wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird und / oder Nachunternehmerleistungen in Anspruch genommen werden.

  1. Nachunternehmer

Die Einschaltung von Nachunternehmern ist möglich.

Plant der Bieter die Einschaltung von Nachunternehmern, so hat er die vorgesehenen Nach- unternehmer sowie Art und Umfang der an sie zu vergebenden Leistungen im Angebot unter Verwendung der Anlage: Bietergemeinschaft & Nachunternehmerleistungen anzugeben.

Hinsichtlich der für den Zuschlag vorgesehenen Bieter, wird die KKH die Eignung der angege- benen Nachunternehmer prüfen. Hierfür wird nach besonderer Mitteilung und Anforderung der Eignungsnachweise eine ausreichende Frist gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persön- licher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat, wie der Bieter für jenen Leistungsteil.

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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen Nachunter- nehmer sind. Zur Leistungserbringung eingesetzte Versandunternehmen (bspw. DHL) sind keine Nachunternehmer.

Verfügbarkeitserklärungen müssen nicht bereits im Zuge der Angebotsabgabe vorgelegt wer- den. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, sich von den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter Verpflichtungserklärungen seiner Unterauftragnehmer vorlegen zu lassen.

Hinweis:

Die Anlage: Bietergemeinschaft & Nachunternehmerleistungen ist ausschließlich nur dann mit Angebotsabgabe einzureichen, wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird und / oder Nachunternehmerleistungen in Anspruch genommen werden.

  1. Preise

In der Anlage: Preisblatt sind die geforderten Preisinformationen anzugeben.

Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen sind von diesen Preisen erfasst und werden nicht gesondert vergütet. Die angebotenen Preise müssen alle Kosten des Auftrag- nehmers umfassen. Dies gilt auch für die nicht ausdrücklich genannten Leistungen, die nach Vertragszweck und allgemeiner Verkehrsauffassung vom Auftragnehmer geschuldet sind. Hierzu zählen zum Beispiel, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Spesen, Reisekosten, Kosten für Verbrauchsmaterial und administrative Kosten. Etwaige Patentgebühren und Li- zenzvergütungen sind ebenfalls in den Vertragspreisen enthalten. Der Auftraggeber ist auch von nachträglich geltend gemachten etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Durch den Bieter sind im Preisblatt Nettopreise einzutragen, welche unabhängig von der je- weils abgerufenen Menge gültig sind. Die Vergabestelle wird auf diese zur Bewertung die in Deutschland geltende Umsatzsteuer hinzurechnen, außer der Bieter weist nach, dass diese aufgrund geltender Vorgaben und Bestimmungen weder durch den Bieter zu berechnen noch durch die KKH eigenständig abzuführen ist.

  1. Zuschlagskriterien / Angebotswertung

11.1 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot er- teilt. Die Details der Angebotswertung sind nachstehend aufgeführt.

11.2 Angebotswertung

Die Wertung der Angebote erfolgt anhand folgender Kriterien

  • 100% Wertungsgesamtpreis gemäß Anlage: Preisblatt

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  1. Aufwandsentschädigung

Für die Erarbeitung des Angebotes steht dem Bieter kein Anspruch auf Entschädigung seines Aufwandes zu.

  1. Kennzeichnung

Der Bieter hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse be- inhalten, eindeutig zu kennzeichnen. Die KKH wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen.

  1. Verfahrens- und Angebotssprache

Während des Vergabeverfahrens ist sämtlicher Schriftverkehr, insbesondere das Angebots- schreiben, sowie die Kommunikation ausschließlich in Deutsch zu führen.

  1. Anerkennung der KKH-seitigen Vertragsbedingungen

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB den Unterlagen des Bie- ters beigefügt sind, finden diese keine Anwendung.

  1. Änderung der Vergabeunterlagen

Änderungen an den Vergabeunterlagen durch einen Bieter sind nur zulässig insofern und in- soweit es sich dabei um die Eintragung von in den Unterlagen geforderten Angaben handelt. Darüberhinausgehende Veränderungen (z.B. die Einfügung zusätzlicher Bedingungen oder Preispositionen) können zum Ausschluss des Angebots gemäß den der Vergabe zugrundelie- genden vergaberechtlichen Regelungen führen.

Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen kann auch darin bestehen, dass der Bieter zusätzliche, d.h. von der Vergabestelle nicht geforderte Unterlagen einreicht, soweit diese von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweichen. Abweichungen von den Vergabeunterlagen sind generell nur möglich, wenn diese im Rahmen eines Nebenangebotes erfolgen und Ne- benangebote laut den Vergabeunterlagen zugelassen sind.

Der Bieter wird daher im eigenen Interesse gebeten, von der Einreichung nicht gefor- derter Unterlagen (bspw. eigene Angebotsschreiben, eigens erstellte Vertragsbedin- gungen) abzusehen.

Sollte der Bieter es - aufgrund von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen für erforderlich hal- ten- sein Angebot mit zusätzlichen Hinweisen oder zusätzlichen Unterlagen zu versehen, wird empfohlen, die Unklarheiten vorrangig durch das Stellen von Bieterfragen zu beseitigen. Es wird ausdrücklich empfohlen vor Abgabe des Angebotes dieses dahingehend zu überprüfen, ob es nur die geforderten Unterlagen enthält und an keiner Stelle von den Vorgaben des An- gebotes abweicht.

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Die Vergabestelle hält den Bieter für mündig und erklärungsbewusst. Daher wertet die Verga- bestelle aufgrund des vorstehenden Transparenzhinweises gleichwohl eingereichte und von den Vergabeunterlagen abweichende Unterlagen unbeschadet der Möglichkeit der Aufklärung des Sachverhalts und Angebotsinhaltes als Indiz für eine bewusste Abweichung in manipula- tiver Absicht. Eine solche führt nach der Rechtsprechung zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Darauf wird der Bieter ausdrücklich hingewiesen.

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