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Leistungsverzeichnis – Leasing Mehrzweck-Geräteträger
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Leasing eines ausschließlich fabrikneuen Mehrzweck-Geräteträgers für den kommunalen Straßen-, Wege-, Bankett- und Winterdiensteinsatz; der Unimog U 427 wird ausschließlich als technische Referenz für die gewünschte Leistungs- und Einsatzklasse genannt.
mit Banketträumgerät, Straßengrader und Kompatibilität zu vorhandenen Anbaugeräten
Ausschreibungsgegenstand:
Überlassung eines ausschließlich fabrikneuen Mehrzweck-Geräteträgers für den kommunalen Straßen-, Wege-, Bankett- und Winterdiensteinsatz im Wege des Leasings, einschließlich Fahrzeugaufbau, Banketträumgerät mit Nachlaufbesen und Straßengrader/Planiergerät sowie der Herstellung der vollständigen Kompatibilität mit den in Abschnitt 12 genannten vorhandenen Anbaugeräten.
Der Unimog U 427 wird ausschließlich als technische Referenz für die gewünschte Leistungs- und Einsatzklasse genannt. Andere technisch und funktional gleichwertige Geräteträger sind zugelassen. Alle in diesem Leistungsverzeichnis als Grundausstattung bezeichneten Leistungen sind mit der Leasingrate abgegolten.
Verbindliche Vorgabe zur Fahrzeugbeschaffenheit: Angeboten werden dürfen ausschließlich fabrikneue Fahrzeuge. Gebrauchte, vorführzugelassene, bereits zugelassene, generalüberholte, aufbereitete oder sonstige nicht fabrikneue Fahrzeuge sind als Hauptangebot ausgeschlossen.
Produktneutralität: Die Bezeichnung „Unimog U 427“ dient ausschließlich als Referenz für die gewünschte Leistungs- und Einsatzklasse. Gleichwertige Mehrzweck-Geräteträger sind zugelassen. Gleichwertigkeit ist anhand der objektiv prüfbaren Leistungs-, Funktions- und Kompatibilitätsanforderungen dieses Leistungsverzeichnisses nachzuweisen. Soweit technische Bezeichnungen oder beispielhafte Ausführungen verwendet werden, sind funktional und technisch gleichwertige Lösungen zulässig.
Bieterangaben und Preisbildung: Die technischen Positionen der Grundausstattung werden nicht einzeln bepreist. Die Spalte „Erfüllung“ dient ausschließlich der eindeutigen Bestätigung der jeweiligen Mindestanforderung. Preisangaben werden nur in der zusammengefassten Kostenübersicht sowie bei ausdrücklich gekennzeichneten Wahl- und Optionspositionen verlangt.
Grau hinterlegte Positionen kennzeichnen verbindliche Mindestanforderungen. Diese Anforderungen sind vollständig einzuhalten und mit „Ja“ zu bestätigen.
Legende: GRAU = verbindliche Mindestanforderung; keine Abweichung zulässig.
Nicht grau = technisch gleichwertige Lösung zulässig, sofern die geforderte Funktion und Leistungsfähigkeit vollständig erfüllt und auf Verlangen nachgewiesen wird.
Leistungsverzeichnis – Leasing Mehrzweck-Geräteträger | Bewertungsmodell 85 % Preis / 15 % Service
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1. Fahrzeug – Mehrzweck-Geräteträger für den vorgesehenen kommunalen
Einsatz
Ei
| Pos. | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Fabrikneuer Mehrzweck-Geräteträger für den vorgesehenen kommunalen Einsatz, aktueller Modellstand bei Lieferung. Als technische Referenz für die gewünschte Leistungs- und Einsatzklasse wird der Unimog U 427 genannt. Gleichwertige Geräteträger anderer Hersteller sind zugelassen; die Erfüllung der objektiv prüfbaren Mindestanforderungen ist nachzuweisen. | Ja / Nein | |||||
| 2 | Kommunaler Mehrzweck-Geräteträger für Straßen-, Wege-, Bankett- und kommunalen Einsatz. | ||||||
| 3 | Radstand und Fahrzeuggeometrie müssen für den vorgesehenen kommunalen Einsatz sowie die vorgesehenen Anbaugeräte geeignet sein. Als technische Orientierung gilt ein Radstand im Bereich von etwa 3.500 bis 3.700 mm. Abweichende Ausführungen sind zulässig, sofern Wendigkeit, Anbauraum, Gewichtsverteilung und bestimmungsgemäßer Betrieb gleichwertig gewährleistet sind. | ||||||
| 4 | Dieselmotor mit einer für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges und der vorgesehenen Anbaugeräte ausreichenden Leistung; als technische Orientierung wird eine Motorleistung von mindestens 180 kW zugrunde gelegt. Abweichende Motorleistungen sind zulässig, sofern die bestimmungsgemäße Nutzung aller vorgesehenen Anbaugeräte und die geforderte Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. Emissionsstandard mindestens Euro VIe bzw. gesetzlich gleichwertig. | ||||||
| 5 | Getriebe mit automatisierter Bedienung und geeigneter Auslegung für den Wechsel zwischen Straßenfahrt, Arbeitsbetrieb und dem Betrieb der vorgesehenen Anbaugeräte; technisch gleichwertige Getriebekonzepte sind zulässig. | Ja / Nein | |||||
| 6 | Permanenter Allradantrieb 4 × 4. | ||||||
| 7 | Zulässiges Gesamtgewicht in einer für die vorgesehenen Betriebszustände und Anbaugeräte geeigneten Größenordnung; erforderlich ist eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 13.500 kg. | ||||||
| 8 | Zulässige Vorderachslast mindestens 6.500 kg bzw. in einer für die vorgesehenen Anbaugeräte und Betriebszustände geeigneten Größenordnung. | Ja / Nein | |||||
| 9 | Zulässige Hinterachslast mindestens 7.500 kg bzw. in einer für die vorgesehenen Anbaugeräte und Betriebszustände geeigneten Größenordnung. | Ja / Nein | |||||
| 10 | Nutzlast im vorgesehenen Betriebszustand mindestens 5.500 kg. | ||||||
| 11 | Für die vorgesehenen schweren kommunalen Anhänger geeignete Anhängelast von mindestens 18.000 kg, soweit technisch und rechtlich zulässig. | ||||||
| 12 | Höchstgeschwindigkeit mindestens 80 km/h, soweit dies für die vorgesehenen Überführungs- und Einsatzfahrten erforderlich ist. | Ja / Nein | |||||
| 13 | Kraftstofftank mit einer für den vorgesehenen kommunalen Einsatz ausreichenden Reichweite; als technische Orientierung gilt ein Tankvolumen von mindestens 150 l. | ||||||
| 14 | Betriebs- und Feststellbremssystem mit für das Fahrzeug geeigneter Druckluft- oder technisch gleichwertiger Bremsanlage; Scheibenbremsen oder technisch gleichwertige Ausführung. | Ja / Nein | |||||
| 15 | Servolenkung oder technisch gleichwertige Lenkunterstützung. | Ja / Nein | |||||
| 16 | Kommunalgerechte Bereifung für Straßen-, Wege- und Geländeeinsatz. | ||||||
| 17 | Geeignete Fahrzeugabmessungen, Achs-/Bodenfreiheit und Wendekreis für den vorgesehenen Einsatz im kommunalen Straßen-, Wege- und Bankettbereich. | Ja / Nein |
Wege- und Bankettbereich.
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2. Fahrerhaus, Sicherheit und Beleuchtung
| Pos. | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrer- und Beifahrersitz als Komfortsitze; Fahrersitz luftgefedert. | ||
| 2 | Klimaanlage mit automatischer Temperaturregelung. | ||
| 3 | Kippbares Fahrerhaus für Wartung und Inspektion. | Ja / Nein | |
| 4 | Multifunktionslenkrad. | Ja / Nein | |
| 5 | Beheizbare Außenrückspiegel. | ||
| 6 | Abbiegeassistent mit optischer und akustischer Warnung. | ||
| 7 | Pollenfilter. | Ja / Nein | |
| 8 | Radio mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung. | Ja / Nein | |
| 9 | Getönte Heckscheibe. | Ja / Nein | |
| 10 | Beheizbare Windschutzscheibe. | ||
| 11 | Rückfahrkamera mit Monitor und Nutzungsmöglichkeit für Anbaugeräte. | ||
| 12 | 12-V- und 24-V-Anschlüsse im Fahrerhaus. | Ja / Nein | |
| 13 | LED-Arbeitsscheinwerfer und zusätzliche LED-Arbeitsbeleuchtung. | ||
| 14 | Mindestens zwei LED-Rundumkennleuchten. | ||
| 15 | Trittstufenbeleuchtung. | Ja / Nein | |
| 16 | Anbringung einer für ein öffentlich eingesetztes Arbeitsgerät erforderlichen Warn- bzw. Sicherheitsmarkierung entsprechend den einschlägigen gesetzlichen, straßenverkehrsrechtlichen und technischen Anforderungen. |
technischen Anforderungen.
3. Fahrzeugaufbau – Dreiseiten-Kipper
| Pos. | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat |
|---|---|---|---|
| 1 | Dreiseiten-Kipperpritsche mit Stirnwand und Schnellwechseleinrichtung. | ||
| 2 | Ladeflächenabmessungen ca. 2.385 × 2.075 × 400 mm; funktional gleichwertige Abmessungen sind zulässig, sofern die bestimmungsgemäße Nutzung und die erforderliche Nutzlast nicht beeinträchtigt werden. | Ja / Nein | |
| 3 | Bordwände ca. 1.000 mm, seitlich und hinten pendelnd sowie abklappbar. | Ja / Nein | |
| 4 | Korrosionsbeständige Ausführung, z. B. Aluminium oder gleichwertiger korrosionsbeständiger Werkstoff. | Ja / Nein | |
| 5 | Kippzylinder und erforderliche Hydraulik. | Ja / Nein | |
| 6 | Warn-/Kontrollanzeige für Kippfunktion. | Ja / Nein |
6 Warn-/Kontrollanzeige für Kippfunktion. Ja / Nein
4. Kommunalhydraulik, Zapfwelle und Geräteschnittstellen
| Pos. | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat |
|---|---|---|---|
| 1 | Zweikreis-Kommunalhydraulik mit Proportionalsteuerung. | ||
| 2 | Hydrauliksystem mit einem Betriebsdruck von mindestens 240 bar und einer für sämtliche vorgesehenen Anbaugeräte ausreichenden hydraulischen Leistung; technisch gleichwertige Auslegung ist zulässig, sofern die geforderte Funktion und Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. | ||
| 3 | Hydrauliksystem mit einem Volumenstrom von mindestens 50 l/min je erforderlichem Kreis und einer für sämtliche vorgesehenen Anbaugeräte ausreichenden hydraulischen Leistung; technisch gleichwertige Auslegung ist zulässig, sofern die geforderte Funktion und Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. | ||
| 4 | Ausreichend dimensionierte Steuerkreise für beide Anbaugeräte. |
4 Ausreichend dimensionierte Steuerkreise für beide Anbaugeräte.
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träger
| Pos. | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat |
|---|---|---|---|
| 5 | Hydraulik für Anhängerkippeinrichtung. | ||
| 6 | Hydraulische Anschlüsse vorn und hinten. | ||
| 7 | Frontzapfwelle für den bestimmungsgemäßen Betrieb der vorgesehenen Anbaugeräte, mit geeigneter Drehzahlregelung (insbesondere 540/1.000 U/min) oder technisch gleichwertiger Ausführung. | ||
| 8 | Geeignete konstruktive Einrichtung zur Aufnahme von Verwindungen und/oder zur Entkopplung von Fahrzeugrahmen und Achsen im Arbeitsbetrieb; technisch gleichwertige Systeme sind zulässig. | Ja / Nein | |
| 9 | Heckkraftheber der Kategorie II oder technisch gleichwertige Aufnahme mit ausreichender Hubkraft für die vorgesehenen Anbaugeräte. | ||
| 10 | Erforderliche Ballastierung bzw. Gegengewicht zur sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung der vorgesehenen Anbaugeräte; Mindestballastierung 1.000 kg, soweit für die vorgesehene Gerätekombination erforderlich. | ||
| 11 | Heckgegengewicht mit einer Mindestmasse von 1.000 kg. | ||
| 12 | Wendelüfter oder gleichwertige Kühlerreinigung. | Ja / Nein |
5. Elektrik und Schnittstellen
| Pos. | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat |
|---|---|---|---|
| 1 | 24-V-Anlage. | Ja / Nein | |
| 2 | Lichtmaschine mindestens 150 A / 28 V oder gleichwertig. | Ja / Nein | |
| 3 | Anhängersteckdosen 12 V und 24 V. | Ja / Nein | |
| 4 | ABS-Anhängersteckdose. | Ja / Nein | |
| 5 | 7-polige Steckdose vorn. | Ja / Nein | |
| 6 | Gerätesteckdosen und erforderliche Signal-/Steuerschnittstellen. | ||
| 7 | Geeignete Verkabelung für vordere und hintere Anbaugeräte. |
7 Geeignete Verkabelung für vordere und hintere Anbaugeräte.
6. Zubehör und Dokumentation
| Pos. | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat |
|---|---|---|---|
| 1 | Verbandskasten. | ||
| 2 | Warndreieck. | ||
| 3 | Bordwerkzeug. | ||
| 4 | Feuerlöscher. | ||
| 5 | Stauraumkiste. | ||
| 6 | Schonbezüge. | Ja / Nein | |
| 7 | Gummifußmatten. | Ja / Nein | |
| 8 | Betriebs-, Wartungs-, Sicherheits- und Ersatzteildokumentation in deutscher Sprache. |
deutscher Sprache.
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7. Banketträumgerät mit Nachlaufbesen
| P o s . | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat |
|---|---|---|---|
| 1 | Geeignet zur Bearbeitung von Banketten an Kommunalstraßen, Wegen und Flächen. | Ja / Nein | |
| 2 | Geeignet für den Betrieb am angebotenen Mehrzweck-Geräteträger. | Ja / Nein | |
| 3 | Arbeitsbreite mindestens 1.000 mm. | Ja / Nein | |
| 4 | Bearbeitbare Banketthöhe mindestens 80 mm. | Ja / Nein | |
| 5 | Räumwerk mit Schnecke oder gleichwertiger Räum-/Fördertechnik. | Ja / Nein | |
| 6 | Hydraulischer Antrieb über den angebotenen Mehrzweck- Geräteträger. | Ja / Nein | |
| 7 | Nachlaufbesen zur Fahrbahnreinigung. | Ja / Nein | |
| 8 | Besendurchmesser mindestens 450 mm. | Ja / Nein | |
| 9 | Hydraulischer Besenantrieb. | Ja / Nein | |
| 1 0 | Alle mechanischen, hydraulischen und elektrischen Anpassungen enthalten. | Ja / Nein | |
| 1 1 | Schutz- und Sicherheitseinrichtungen. | Ja / Nein | |
| 1 2 | Funktionsprüfung und Probebetrieb. | Ja / Nein |
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8. Straßengrader / Planiergerät
| P o s . | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat |
|---|---|---|---|
| 1 | Geeignet zur Renovierung von Schotter- und Waldwegen sowie wassergebundenen Flächen. | Ja / Nein | |
| 2 | Geeignet für den Betrieb am angebotenen Mehrzweck-Geräteträger. | Ja / Nein | |
| 3 | Arbeitsbreite mindestens 2.400 mm. | Ja / Nein | |
| 4 | Schilddrehwinkel vertikal mindestens ±30°. | Ja / Nein | |
| 5 | Schilddrehwinkel horizontal mindestens ±45°. | Ja / Nein | |
| 6 | Rahmendrehwinkel horizontal mindestens ±30°. | Ja / Nein | |
| 7 | Aufnahme am Heckkraftheber Kategorie II oder gleichwertig. | Ja / Nein | |
| 8 | Hydraulische Arbeitswinkeleinstellung. | Ja / Nein | |
| 9 | Twin-Stützräder oder gleichwertig. | Ja / Nein | |
| 1 0 | Elektrohydraulische Steuerung mit mindestens vier Funktionen. | Ja / Nein | |
| 1 1 | Hydraulische Stützradanlenkung. | Ja / Nein | |
| 1 2 | Ein Satz Reißzähne. | Ja / Nein | |
| 1 3 | Seitenwände rechts und links am Schürzschar. | Ja / Nein | |
| 1 4 | Verschleißfeste Schürfleiste, z. B. verschleißfester Stahl oder gleichwertiger verschleißfester Werkstoff. | Ja / Nein | |
| 1 5 | Alle erforderlichen Anpassungen enthalten. | Ja / Nein | |
| 1 6 | Funktionsprüfung und Probebetrieb. | Ja / Nein |
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9. Gewichte und technische Kompatibilität
| Pos. | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat |
|---|---|---|---|
| 1 | Einhaltung der zulässigen Gesamt- und Achslasten in allen vorgesehenen Betriebszuständen. | Ja / Nein | |
| 2 | Eignung des angebotenen Mehrzweck-Geräteträgers für beide neu zu beschaffenden Anbaugeräte sowie für die in Abschnitt 12 genannten vorhandenen Anbaugeräte. | Ja / Nein | |
| 3 | Erforderliche Hersteller-/Aufbaufreigaben und technische Nachweise sind Bestandteil der Leistung. | Ja / Nein | |
| 4 | Die für den sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb erforderliche Ballastierung und Gewichtsauslegung sind Bestandteil der Grundausstattung. | Ja / Nein |
Bestandteil der Grundausstattung.
10. Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme
| Pos. | Leistungsbeschreibung / verbindliche Mindestanforderung | Erfüllung | Gleichwertiges Angebot / Fabrikat | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung des vollständigen Leasingobjektes frei Verwendungsstelle. | ||||
| 2 | Fracht und Transportkosten sind Bestandteil der Leistung. | ||||
| 3 | Montage und Anpassung des Banketträumgerätes. | ||||
| 4 | Montage und Anpassung des Straßengraders. | ||||
| 5 | Alle für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen mechanischen, hydraulischen und elektrischen Anpassungen sind enthalten. | ||||
| 6 | Inbetriebnahme des Gesamtfahrzeuges. | ||||
| 7 | Funktionsprüfung und Probebetrieb beider Anbaugeräte. | ||||
| 8 | Abnahme nach erfolgreichem Probebetrieb und Vorlage der Nachweise. | ||||
| 9 | Übergabe vollständiger deutschsprachiger Dokumentation. |
9 Übergabe vollständiger deutschsprachiger Dokumentation.
11. Einweisung und Schulung – verbindlicher Leistungsumfang
| Pos. | Leistungsbeschreibung | Bieterangabe | ||
|---|---|---|---|---|
| 1 | Einweisung des Fahrpersonals in die Bedienung des angebotenen Mehrzweck-Geräteträgers, einschließlich mindestens eines vollständigen Einweisungstermins. | |||
| 2 | Einweisung in Fahrantrieb, Allrad, Sperren, Zapfwelle und Kommunalhydraulik. | |||
| 3 | Praktische Einweisung in An- und Abbau des Banketträumgerätes. | |||
| 4 | Praktische Einweisung in An- und Abbau des Straßengraders. | |||
| 5 | Einweisung in tägliche Kontrollen, Pflege und Wartung. | |||
| 6 | Einweisung des Werkstatt-/Wartungspersonals. | |||
| 7 | Übergabe der Bedien- und Wartungsunterlagen. |
Hinweis: Die Einweisung und Schulung ist Bestandteil der Grundausstattung, für alle Bieter verbindlich gleich und vollständig mit der Leasingrate abgegolten. Eine gesonderte Bieterangabe zum Umfang oder zur Preisgestaltung wird nicht verlangt.
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12. Kompatibilität mit vorhandenen Anbaugeräten
Der angebotene neue Mehrzweck-Geräteträger muss für den bestimmungsgemäßen Betrieb der folgenden, bereits vorhandenen Anbaugeräte geeignet und vollständig kompatibel sein:
• Bankettmähgerät UNA450 • Schneepflug CP3 • Winterdienststreuer STRATOS B17 • Die Kompatibilität umfasst insbesondere die erforderlichen mechanischen Aufnahme- und Anbauschnittstellen, hydraulischen Anschlüsse und Leistungen, elektrischen Anschlüsse und Steuer-/Signalleitungen sowie – soweit für den jeweiligen Gerätetyp erforderlich – Zapfwellen- und sonstige Geräteschnittstellen. Maßgeblich sind die für den sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb der vorhandenen Anbaugeräte erforderlichen Funktionen und Schnittstellen; gleichwertige technische Lösungen sind zulässig. • Die vorhandenen Anbaugeräte können nach vorheriger Terminabstimmung beim Auftraggeber besichtigt und technisch in Augenschein genommen werden. Die Teilnahme an der Besichtigung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots. Die Besichtigung dient insbesondere der Prüfung der vorhandenen mechanischen, hydraulischen und elektrischen Schnittstellen. Die für die Angebotskalkulation und technische Prüfung erforderlichen verfügbaren Daten werden den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat anhand der Vergabeunterlagen und – soweit genutzt – der Besichtigungsmöglichkeit die Kompatibilität seines angebotenen Geräteträgers zu prüfen und mit Angebotsabgabe zu bestätigen. • Alle für die Herstellung der vollständigen Kompatibilität erforderlichen Adapter, Anbaukonsolen, Kupplungen, Hydraulikleitungen, elektrischen Schnittstellen, Steuerungen und sonstigen Anpassungen sind Bestandteil der Grundausstattung und mit der Leasingrate abgegolten. • Der Bieter bestätigt die Kompatibilität mit Angebotsabgabe. Ein gesonderter Einzelpreis für die Herstellung dieser Kompatibilität wird nicht abgefragt. • Auf Verlangen des Auftraggebers sind geeignete technische Nachweise, Datenblätter oder Herstellerbestätigungen zur Kompatibilität vorzulegen.
Zuschlagskriterien sind der Preis mit 85 % und die Qualität des angebotenen Zusatzservicekonzepts mit 15 %. Die technischen Mindestanforderungen bleiben zwingende Eignungs-/Leistungsanforderungen und werden nicht nochmals als Zuschlagskriterien bewertet.
13. Leasing-, Service- und Kostenübersicht
Keine Anzahlung / Sonderzahlung: Eine Anzahlung, Sonderzahlung oder Leasingvorauszahlung ist nicht vorgesehen und darf im Hauptangebot nicht verlangt werden.
| Pos. | Kosten-/Leistungsbestandteil / Vorgabe | Bieterangabe | Nettopreis in € | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Monatliche Leasingrate für das vollständige Gesamtpaket einschließlich aller Positionen der Grundausstattung, der beiden neu zu beschaffenden Anbaugeräte, der erforderlichen Kompatibilität zu den drei vorhandenen Anbaugeräten sowie des vollständigen Pflicht- Servicepakets. Vorgabe: 60 Monate / 10.000 km/Jahr | ____________ | _________ ___ | |
| 3 | Standardisiertes Pflicht-Servicepaket für die gesamte vereinbarte Leasinglaufzeit. Der Leistungsumfang ist für alle Bieter verbindlich gleich und vollständig in der monatlichen Leasingrate enthalten. Das Servicepaket umfasst: sämtliche vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen einschließlich Arbeitszeit und planmäßiger Betriebsstoffe/Filter; erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten; Störungsbeseitigung und Kundendienst; | Standardservice paket gemäß Leistungsbeschr eibung / keine abweichende Bieterangabe | _________ ___ |
SLetöisrutunnggssbveesrezietiigcuhnngis u–n Lde Kausnindge nMdeiehnrzswt; eck-Geräteträger | Bewertungsmodell 85 % Preis / 15 % Service
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| Pos. | Kosten-/Leistungsbestandteil / Vorgabe | Bieterangabe | Nettopreis in € | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| erforderliche Ersatz- und Verschleißteile; Arbeits- und Materialkosten der im Rahmen des Servicepakets erforderlichen Instandhaltungs- und Reparaturleistungen. Reifen einschließlich Reifenverschleiß und erforderlicher Ersatzbeschaffung sind Bestandteil des Servicepakets. Nicht umfasst sind Schäden infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung sowie Unfall- und Havariefolgen, soweit diese nicht durch eine gesonderte Versicherung oder vertragliche Regelung abgedeckt sind. Eine gesonderte Bieterbeschreibung oder gesonderte Preisangabe für das Servicepaket wird nicht verlangt. Vorgabe: Einheitliches Pflicht-Servicepaket gemäß Leistungsbeschreibung. | ||||
| 4 | Einmalige Kosten für Bereitstellung, Lieferung, Montage, Anpassung, Inbetriebnahme und Abnahme, soweit diese nicht bereits vollständig in der monatlichen Leasingrate enthalten sind. Nur tatsächlich zusätzlich anfallende Kosten dürfen angesetzt werden. Vorgabe: Keine Doppelberechnung; nur tatsächlich zusätzlich anfallende Kosten. | ____________ | _________ ___ | |
| 5 | Optionale Maschinenbruchversicherung für den Geräteträger, den Fahrzeugaufbau und die beiden neu beschafften Anbaugeräte. Die Versicherung ist nicht Bestandteil des Wertungspreises und wird bei der Zuschlagswertung nicht berücksichtigt. Vorgabe: Wahlposition; Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Laufzeit angeben. | ____________ | _________ ___ | |
| 6 | Kaufoption zum Vertragsende. Vorgabe: Wahlposition; nicht Bestandteil des Hauptangebotes. | ____________ | _________ ___ | |
| 7 | Wertungspreis: Netto-Gesamtpreis des Hauptangebots über 60 Monate. Der Wertungspreis wird berechnet als 60 × monatliche Leasingrate einschließlich vollständigem Pflicht-Servicepaket zuzüglich sämtlicher sonstiger verpflichtender Kosten für Lieferung, Montage, Anpassung, Inbetriebnahme und Abnahme. Vorgabe: 60 Monate / 50.000 km Gesamtfahrleistung; ohne Wahlpositionen. Dieser nach der vorstehenden Formel ermittelte Netto- Gesamtpreis ist das alleinige Wertungsergebnis. | Berechnung durch Bieter | _________ ___ |
Das Pflicht-SGeervsiacmetpparekiest i sist td vaos llasllteäinnidgieg Wnaecrthu ndgesmer gine bdniiess. em Leistungsverzeichnis festgelegten einheitlichen Leistungsumfang zu erbringen und vollständig in der monatlichen Leasingrate enthalten. Dieses Pflicht-Servicepaket ist Mindeststandard und wird nicht bepunktet. Die 15 %-Servicewertung betrifft ausschließlich die darüber hinaus angebotenen, nachfolgend abschließend beschriebenen und verbindlich zugesagten Serviceleistungen.
14. Vergaberechtliche und formale Klarstellungen
• Die Leistungsbeschreibung ist so gefasst, dass allen Unternehmen ein gleicher Zugang zum Vergabeverfahren ermöglicht wird und Angebote anhand objektiver, transparenter und vergleichbarer Mindestanforderungen geprüft werden können.
Leistungsverzeichnis – Leasing Mehrzweck-Geräteträger | Bewertungsmodell 85 % Preis / 15 % Service
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Leistungsverzeichnis – Leasing Mehrzweck-Geräteträger • Die Bezeichnung „Unimog U 427“ dient ausschließlich als technische Referenz für die gewünschte Leistungs- und Einsatzklasse. Eine Bindung an einen bestimmten Hersteller oder Fahrzeugtyp ist damit nicht beabsichtigt. Gleichwertige Mehrzweck-Geräteträger anderer Hersteller sind zugelassen, sofern sie die festgelegten Leistungs-, Funktions- und Kompatibilitätsanforderungen erfüllen. • Bei Bezugnahmen auf technische Standards, Werkstoffe oder beispielhafte Ausführungen ist eine funktional und technisch gleichwertige Lösung zulässig, sofern die geforderte Funktion, Leistung und Sicherheit nachgewiesen wird. • Begründung der technischen Mindestanforderungen: Die festgelegten Mindestanforderungen und technischen Orientierungswerte wurden aus dem vorgesehenen kommunalen Straßen-, Wege-, Bankett- und Winterdiensteinsatz, den erforderlichen Betriebs- und Sicherheitsbedingungen sowie der bestimmungsgemäßen Nutzung der neu zu beschaffenden und der in Abschnitt 12 genannten vorhandenen Anbaugeräte abgeleitet. Insbesondere dienen die Anforderungen an Gesamt- und Achslasten, Nutzlast, Anhängelast, Motorleistung, Hydraulik, Zapfwelle und Geräteschnittstellen dazu, den sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb, die erforderliche Leistungsfähigkeit und die vollständige Kompatibilität der vorgesehenen Geräte sicherzustellen. Die Anforderungen sind nicht auf einen bestimmten Hersteller oder Fahrzeugtyp ausgerichtet. Soweit technische Orientierungswerte genannt werden, sind technisch und funktional gleichwertige Lösungen zulässig, sofern die geforderte Funktion, Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Kompatibilität nachgewiesen werden. Die zugrunde liegenden Einsatzbedingungen, vorhandenen Anbaugeräte und technischen Anforderungen sind in der Vergabeakte zu dokumentieren und bei Bedarf durch technische Datenblätter, Herstellerangaben oder sonstige geeignete Nachweise zu belegen. • Die technischen Grundausstattungspositionen sind verbindliche Mindestanforderungen. Die Bestätigung „Ja/Nein“ ist keine optionale Leistungswahl. • Nebenangebote werden nur berücksichtigt, wenn sie in den übrigen Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen sind. • Das Hauptangebot ist ausschließlich als Leasingangebot abzugeben. Eine Übereignung des Leasingobjekts ist nicht Bestandteil des Hauptangebotes. Die Kaufoption ist ausschließlich als gesonderte Wahlposition vorgesehen. • Die jährliche Laufleistung beträgt verbindlich 10.000 km. • Die vollständige Vergabe besteht nicht nur aus diesem Leistungsverzeichnis. Bewerbungsbedingungen, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien, Vertragsbedingungen, Verfahrensart, Fristen und ggf. Regelungen zu Losen und Nebenangeboten sind in den übrigen Vergabeunterlagen festzulegen.
15. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt. Die Wertung erfolgt anhand der vorab bekannt gemachten Zuschlagskriterien Preis (85 %) und Service (15 %). Die Kriterien stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach den nachstehend vollständig offengelegten Regeln.
Wichtig: Die in den Abschnitten 1 bis 14 festgelegten Mindestanforderungen sind keine Zuschlagskriterien. Ein Angebot, das eine verbindliche Mindestanforderung nicht erfüllt, wird nicht in die Zuschlagswertung einbezogen. Die Servicewertung darf keine Mindestanforderung ersetzen oder nochmals bewerten.
15.1 Gewichtung
| Zuschlagskriterium | Gewichtung | Max. Punkte | Bewertungsgrundlage | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Preis | 85 % | 85 | Netto-Wertungspreis des Hauptangebots über 60 Monate | ||||||||
| Service | 15 % | 15 | Objektiv messbare Zusatz- Serviceleistungen gemäß Ziff. 15.3 | ||||||||
| Gesamt | 100 % | 100 | Preis- und Servicepunkte werden addiert |
werden addiert
Leistungsverzeichnis – Leasing Mehrzweck-Geräteträger | Bewertungsmodell 85 % Preis / 15 % Service
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15.2 Preiswertung – 85 Punkte
Für die Preiswertung ist ausschließlich der Netto-Wertungspreis des verbindlichen Hauptangebots über 60 Monate maßgeblich. Er umfasst die monatliche Leasingrate einschließlich des vollständigen Pflicht-Servicepakets sowie sämtliche sonstigen verpflichtenden Kosten des Hauptangebots. Wahlpositionen werden nicht berücksichtigt.
Preisformel: Preispunkte = 85 × (niedrigster zulässiger Wertungspreis / Wertungspreis des zu bewertenden Angebots). Das niedrigste zulässige Angebot erhält 85 Punkte. Höhere Preise erhalten entsprechend der Formel weniger Punkte. Es erfolgt keine Rundung während der Berechnung; das Ergebnis wird für die Darstellung auf zwei Dezimalstellen gerundet.
Beispiel ausschließlich zur Erläuterung der Rechenmethode: Bei einem niedrigsten Wertungspreis von 120.000 € und einem zu bewertenden Wertungspreis von 150.000 € ergeben sich 85 × 120.000 / 150.000 = 68,00 Punkte. Das Beispiel ist nicht Bestandteil der Wertung.
15.3 Servicewertung – 15 Punkte
Bewertet werden ausschließlich zusätzliche, über das einheitliche Pflicht-Servicepaket hinausgehende und vom Bieter verbindlich zugesagte Serviceleistungen. Damit wird verhindert, dass identische Mindestleistungen mehrfach bewertet werden. Der Bieter hat die nachstehenden Angaben in einem gesonderten, maximal 4-seitigen Serviceblatt einzureichen. Die Angaben müssen eindeutig, messbar und für die Vertragsdurchführung verbindlich sein.
| Nr. | Service- | Nachweis / | Bewertungsstufen | Max. | Vertragliche | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschlagskriterium | Bieterangabe | Bindung | |||||||||
| 1 | Reaktionszeit bei Störungsmeldung | Verbindliche maximale Zeit bis zur qualifizierten Erstreaktion während der Servicezeiten. | 0 P: > 4 h oder keine verbindliche Angabe; 1 P: ≤ 4 h; 2 P: ≤ 2 h; 3 P: ≤ 1 h | 3 | Ja | ||||||
| 2 | Vor-Ort-Service / Entstörbeginn | Verbindliche maximale Zeit vom bestätigten Servicefall bis zum Eintreffen qualifizierten Servicepersonals am Einsatzort. | 0 P: > 48 h oder keine Angabe; 1 P: ≤ 48 h; 2 P: ≤ 24 h; 3 P: ≤ 12 h | 3 | Ja | ||||||
| 3 | Ersatzteilversorgung | Verbindliche maximale Zeit für die Bereitstellung üblicher, für die Störungsbeseitigung erforderlicher Ersatzteile. | 0 P: > 3 Werktage oder keine Angabe; 1 P: ≤ 3 Werktage; 2 P: ≤ 2 Werktage; 3 P: ≤ 1 Werktag | 3 | Ja | ||||||
| 4 | Serviceerreichbarkeit | Verbindliche telefonische Erreichbarkeit für Störungsmeldungen außerhalb der üblichen Bürozeiten. | 0 P: nur Bürozeiten; 1 P: Mo–Fr bis 20 Uhr; 2 P: Mo–Fr 24 h; 3 P: 24/7 an 365 Tagen | 3 | Ja | ||||||
| 5 | Service- Dokumentation und Eskalation | Verbindliche digitale oder schriftliche Dokumentation von Störungsannahme, Maßnahmen, Stillstandszeit und Abschluss sowie benannter Eskalationsweg. | 0 P: keine zusätzliche Zusage; 0,5 P: Dokumentation; 1 P: Dokumentation + benannter Eskalationsweg | 1 | Ja |
Servicepunktzahl: Die in der Tabelle erreiEchskteanla tPiounnskwteeg w. erden unmittelbar addiert. Maximal sind 15 Punkte erreichbar. Zwischenwerte oder freie Ermessenspunkte sind nicht zulässig. Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils nachgewiesene und eindeutig erklärte Leistungsstufe.
Leistungsverzeichnis – Leasing Mehrzweck-Geräteträger | Bewertungsmodell 85 % Preis / 15 % Service
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Leistungsverzeichnis – Leasing Mehrzweck-Geräteträger Mehrere gleichwertige Angaben innerhalb einer Stufe führen nicht zu zusätzlichen Punkten. Wird eine Angabe nicht eindeutig, widersprüchlich oder nicht messbar gemacht, wird für das betreffende Unterkriterium die niedrigste Stufe angesetzt, soweit das Angebot nicht bereits aus anderen vergaberechtlichen Gründen auszuschließen ist. Nachträgliche Verbesserungen der wertungsrelevanten Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist werden nicht berücksichtigt.
15.4 Gesamtwertung
Gesamtpunktzahl = Preispunkte + Servicepunkte. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot. Eine qualitative Einzelbewertung außerhalb der vorstehenden Bewertungsstufen findet nicht statt.
Bei rechnerischem Gleichstand der Gesamtpunktzahl entscheidet zunächst die höhere Punktzahl im Zuschlagskriterium Preis. Besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet die höhere Servicepunktzahl. Besteht auch danach Gleichstand, wird das weitere Verfahren in den Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe eindeutig festgelegt.
15.5 Offenlegung der Bewertungsgrundlagen und Dokumentation
Die Bewertungsgrundlagen, Punktestufen, Gewichtungen und Berechnungsformeln werden mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Die Vergabestelle dokumentiert für jedes wertbare Angebot den Wertungspreis, die daraus berechneten Preispunkte, die in jedem Service-Unterkriterium erreichte Stufe, die Servicepunkte und die Gesamtpunktzahl. Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen Prüfschema durch mindestens zwei mit der Wertung befasste Personen.
Die vom Zuschlagsempfänger für die Servicewertung zugesagten Leistungswerte werden als verbindliche Vertragspflichten in den Leasing-/Servicevertrag übernommen. Vertragsunterlagen sind entsprechend zu ergänzen, insbesondere zu Reaktionszeiten, Vor-Ort-Zeiten, Ersatzteilzeiten, Erreichbarkeit, Dokumentation, Nachweisführung und den Folgen einer nicht eingehaltenen Servicezusage.
Die Servicebewertung bezieht sich ausschließlich auf den während der Vertragslaufzeit zu erbringenden Service. Qualifikation oder Erfahrung eines Unternehmens werden nicht pauschal bewertet. Soweit Personalqualität oder Organisation bewertet werden soll, wären dafür gesonderte, auftragsbezogene und überprüfbare Zuschlagskriterien einschließlich einer eigenen Bewertungsmethode vorzusehen.
15.6 Bieterblatt – Serviceangebot
Der Bieter trägt die nachfolgenden verbindlichen Werte ein. Soweit eine Auswahlstufe angekreuzt oder angegeben wird, gilt diese als verbindliche Zusage für die Vertragslaufzeit.
| Kriterium | Bieterangabe / konkrete Zusage | Wertungsstufe | Punkt | ||
|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||
| Reaktionszeit bei Störungsmeldung | __________________________________________ __ | _______________________________ _ | _____ _ | ||
| Vor-Ort-Service / Entstörbeginn | __________________________________________ __ | _______________________________ _ | _____ _ | ||
| Ersatzteilversorgung | __________________________________________ __ | _______________________________ _ | _____ _ | ||
| Serviceerreichbarkei t | __________________________________________ __ | _______________________________ _ | _____ _ | ||
| Service- Dokumentation und Eskalation | __________________________________________ __ | _______________________________ _ | _____ _ | ||
| Summe Servicepunkte | max. 15 |
Servicepunkte 15
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Leistungsverzeichnis – Leasing Mehrzweck-Geräteträger
16. Vergaberechtliche Klarstellungen zur Zuschlagswertung
Die Zuschlagskriterien werden auftragsbezogen, transparent und überprüfbar festgelegt. Der Preis und die zusätzliche Servicequalität stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Leasing, der Verfügbarkeit und der betrieblichen Nutzbarkeit des kommunalen Mehrzweck-Geräteträgers.
Die technische Leistungsbeschreibung bleibt produktneutral. Die Bezeichnung „Unimog U 427“ dient ausschließlich als technische Referenz; gleichwertige Geräteträger anderer Hersteller sind zugelassen, sofern sie die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Rechtlicher Hinweis: Dieses Dokument ist auf eine transparente und nachvollziehbare Zuschlagswertung ausgerichtet, ersetzt jedoch keine einzelfallbezogene Prüfung der gesamten Vergabeunterlagen durch die zuständige Vergabestelle bzw. eine vergaberechtlich qualifizierte Rechtsberatung. Insbesondere sind Verfahrensart, EU-Schwellenwert, Eignungskriterien, Ausschlussgründe, Vertragsbedingungen, Nebenangebote, Losbildung, Fristen und die konkrete Einordnung des Leasingvertrags vor Veröffentlichung abschließend zu prüfen.
Rechtsgrundlagen für die Struktur der Zuschlagswertung: § 127 GWB (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, Auftragsbezug, Transparenz und Überprüfbarkeit) sowie § 58 VgV (qualitative Zuschlagskriterien, Gewichtung und Bewertungsmaßstab). Für die Leistungsbeschreibung ist insbesondere § 31 VgV zu beachten.
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