Leasing eines Kastenwagens
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtkultur Rheine
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Kastenwagen (34136200)
- Bekanntmachung
- vergabe-westfalen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25977322
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 14 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Stadtkultur Rheine schreibt das Leasing eines Kastenwagens aus. Erfüllungsort ist Rheine; für Lieferung und Wartung ist ein Vertragspartner im Umkreis von 25 Kilometern um die Lieferadresse nachzuweisen. Angebote müssen bis zum 1. Dezember 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Kastenwagen - Leasing
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Kastenwagen - Leasing
Kastenwagen - Leasing
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
14 Dateien laut Portal · Stand 28.10.2026| Formular | 31 KB | |
| Vertragsbedingungen | 19 KB | |
| Anschreiben | 203 KB | |
| Sonstiges | 63 KB | |
| Anschreiben | 81 KB | |
| Vertragsbedingungen | 273 KB | |
| Vertragsbedingungen | 199 KB | |
| Formular | 201 KB | |
| Formular | 45 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Sonstiges | 46 KB | |
| Sonstiges | 48 KB | |
| Vertragsbedingungen | 50 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 147 KB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25977322
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.