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2026-116 Los 1 Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf

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Vergabeverfahren: Grafikdienstleistungen Vergabenummer: 2026-116 Los1 Aufforderung zur Angebotsabgabe


Aufforderung zur Angebotsabgabe

Offenes Verfahren nach der VgV

Vergabeverfahren: Grafikdienstleistungen

Vergabenummer: 2026-116 Los1

Unterlage zum Verbleib bei dem/der Bieter/in bestimmt.


Stand:05/2026 Seite 1 von 12

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Aufforderung zur Angebotsabgabe


Inhaltsverzeichnis

  1. Vergabestelle ........................................................................................................ 3
  2. Verfahrensart ........................................................................................................ 3
  3. Fristen und Termine .............................................................................................. 3
  4. Kommunikation und Auskünfte ............................................................................. 3
  5. Nebenangebote und Lose ..................................................................................... 4
  6. Form und Einreichung der Angebote .................................................................... 4
  7. Inhalt und Bestandteile des Angebots ................................................................... 4
  8. Vordrucke/Änderungen und Ergänzungen ............................................................ 5
  9. Sprache ................................................................................................................ 5
  10. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen .......................................................... 5
  11. Vergütung und Kostenerstattung .......................................................................... 5
  12. Umgang mit personenbezogenen Daten ............................................................... 5
  13. Bietergemeinschaften ........................................................................................... 6
  14. Einsatz anderer Unternehmen / Eignungsleihe ..................................................... 7
  15. Eignung ................................................................................................................ 6
  16. Nebenangebote/Änderungsvorschläge ................................................................. 8
  17. Zuschlagskriterien ............................................................................................... 10
  18. Aufklärung, Nachforderung ................................................................................. 11
  19. Rückgabe von Unterlagen .................................................................................. 11
  20. Geheimwettbewerb / Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ........................................................................................................................... 11
  21. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote .............................. 11
  22. Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote ........................................... 11
  23. Nachprüfungsverfahren ...................................................................................... 12
  24. Übersicht der Unterlagen / Einzureichende Unterlagen....................................... 12

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Aufforderung zur Angebotsabgabe


  1. Vergabestelle

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Recht und Regress/Zentrale Vergabestelle Pappelallee 33/35/37/41 22089 Hamburg Telefax-Nr.: +49 (0) 40 20 20 7 - 1597 E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de

  1. Verfahrensart

Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV durchgeführt.

Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren ohne Verhandlungen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

  1. Fristen und Termine
MeilensteinTermin
Frist für Bieterfragen10 KT vor Angebotsfrist
Angebotsfrist02.11.2026; 13:00:00 Uhr
Öffnung Bietende sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV).Unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist.
Zuschlagsfrist (Bindefrist)31.12.2026
Vertragsbeginn01.01.2027

Abkürzungen: KT = Kalendertage

Die Bietenden sind bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an ihr Angebot gebunden.

  1. Kommunikation und Auskünfte

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS https://subreport.de/ .

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der An- gebotsfrist in deutscher Sprache über die Plattform einzureichen.

Antworten sowie Änderungen der Vergabeunterlagen werden allen registrierten Unternehmen ausschließlich über die Vergabeplattform in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.


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Aufforderung zur Angebotsabgabe


Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.

  1. Losaufteilung

keine Losaufteilung ☐

☒ Aufteilung in 2 Lose. Die Lose werden als einzelne Verfahren ausgeschrieben.

  1. Form und Einreichung der Angebote

Angebote sind ausschließlich unter Beachtung der Angebotsfrist elektronisch über die Ange- botsfunktion der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen. Eine Einreichung in Papier- form auf dem Postweg ist unzulässig. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform (§ 126b BGB, § 53 VgV). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Bietenden haben sich rechtzeitig technisch mit der elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform vertraut zu machen.

Das Angebot muss eindeutig erkennen lassen, von wem es abgegeben wurde (Name/Funk- tion). Auf Verlangen ist die Urheberschaft der Erklärung nachzuweisen.

  1. Inhalt und Bestandteile des Angebots

Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen enthalten. Maßgeblich ist der „Leitfaden durch die Unterlagen“.

Unvollständige Angebote können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 57 VgV).


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Aufforderung zur Angebotsabgabe


  1. Vordrucke/Änderungen und Ergänzungen

Für die Angebotserstellung sind die von der Auftraggeberin bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Eigene Formate oder abgeänderte Versionen sind – sofern nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind nicht erlaubt und führen zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.

  1. Sprache

Das Verfahren wird ebenso wie die Vertragsdurchführung in deutscher Sprache durchgeführt.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Erklärungen, Bescheinigungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Einem Schriftstück, das in einer an- deren Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietenden, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der/die Bieter/in auf Verlangen Aus- künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er/sie wirtschaftlich und rechtlich mit Unter- nehmen verbunden ist.

  1. Vergütung und Kostenerstattung

Für die Erstellung Ihres Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren werden keine Kosten erstattet. Dies gilt auch, wenn das Vergabeverfahren aufgehoben wird.

  1. Umgang mit personenbezogenen Daten

Die von den Bietenden erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.

Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Wi- derspruch an die Vergabestelle. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Angebot in diesem Fall möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden kann.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie unter:

https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/fuer-dienstleistende-29478


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Aufforderung zur Angebotsabgabe


  1. Eignung

Unternehmen haben als Nachweis ihrer Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem An- gebot vorzulegen:

• entweder das ausgefüllte Formblatt „Eignung“ oder • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung.

Im Falle der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise bzw. eine EEE auch für diese Unternehmen vorzulegen.

Soweit ein Angebot in die engere Wahl gelangt, hat das Unternehmen auf gesondertes Ver- langen der Vergabestelle die vorgelegten Eigenerklärungen – einschließlich der Eigenerklä- rungen der benannten anderen Unternehmen – durch entsprechende Bescheinigungen zu- ständiger Stellen zu bestätigen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  1. Bietergemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften (Bietergemeinschaften) sind zur Teilnahme am Verfahren zugelassen und können ein gemeinsames Angebot abgeben.

Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft sind folgende Vorgaben zu be- achten:

a) Einheitliche Angebotsabgabe

Das Angebot ist als einheitliches Angebot in Textform über die Vergabeplattform ein- zureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt durch den in der Bietergemeinschaftserklärung benannten bevollmächtigten Vertreter im Namen aller Mitglieder der Bietergemein- schaft.

b) Bietergemeinschaftserklärung

Mit dem Angebot ist das vollständig ausgefüllte Formblatt „Bietergemeinschaftserklä- rung“ einzureichen.

Dieses muss insbesondere enthalten:

• die vollständige Benennung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, • die Bestimmung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrags rechtsverbindlich vertritt, • die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.


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Aufforderung zur Angebotsabgabe


c) Eigenerklärungen zur Eignung

Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist jeweils eine gesonderte „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot einzureichen. Die Eignung der Bietergemeinschaft wird anhand der Angaben aller Mitglieder insgesamt beurteilt.

d) Verbindlichkeit und Haftung

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber der Auftraggeberin gesamt- schuldnerisch für die Erfüllung des Vertrags.

e) Änderungen der Zusammensetzung

Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Ablauf der Ange- botsfrist sind nur mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.

  1. Eignungsleihe (§ 47 VgV)

Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedie- nen (Eignungsleihe).

a) Angaben und Unterlagen mit dem Angebot

Beabsichtigt ein Unternehmen, Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu neh- men, sind bereits im Angebotsschreiben die folgenden Angaben zu tätigen:

• Benennung der Drittunternehmen (Name/Firma), deren Kapazitäten in An- spruch genommen werden, • Angabe der in Anspruch genommenen Eignungsbereiche (z. B. wirtschaftli- che und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfä- higkeit), • Darstellung, welche konkreten Kapazitäten/Leistungen durch das Drittunter- nehmen eingebracht werden (Kurzbeschreibung ausreichend), • Eigenerklärung zur Eignung für jedes benannte Drittunternehmen, soweit des- sen Kapazitäten für die Eignungsprüfung relevant sind.

Eine weitergehende Nachweisführung ist mit dem Angebot zunächst nicht erforderlich.

b) Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 47 Abs. 1 und 2 VgV i. V. m. § 56 VgV im weiteren Verfahren Nachweise anzufordern.

Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:

• Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmen, aus denen hervorgeht, dass die erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen, • geeignete Nachweise zur Eignung der Drittunternehmen (z. B. Bescheinigun- gen, Referenzen), soweit diese für die Prüfung erforderlich sind,


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Aufforderung zur Angebotsabgabe


• Angaben zur gesetzlichen Vertretung sowie Kontaktdaten der Drittunterneh- men, sofern diese nicht bereits vorliegen.

c) Haftung bei Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähig- keit

Soweit Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzi- elle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden, kann die Vergabestelle verlan- gen, dass das bietende Unternehmen und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auf- tragsausführung haften.

Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

d) Prüfung und Austausch von Drittunternehmen

Die Vergabestelle prüft, ob

• die benannten Drittunternehmen die jeweiligen Eignungsanforderungen erfüllen und • keine Ausschlussgründe vorliegen.

Erfüllt ein Drittunternehmen die Anforderungen nicht oder liegen Ausschlussgründe vor, ist es auf Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist durch ein geeignetes Unter- nehmen zu ersetzen.

e) Leistungserbringung bei technischer/beruflicher Eignungsleihe

Soweit Kapazitäten im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden, kann die Vergabestelle verlangen, dass die betreffenden Leistungen tatsächlich durch das benannte Drittunternehmen erbracht werden.

  1. Unterauftragnehmer

Ein Unternehmen kann Teile der ausgeschriebenen Leistung durch Unterauftragnehmer aus- führen lassen.

a) Angaben mit dem Angebot

Beabsichtigt ein Unternehmen, Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind bereits im Angebotsschreiben anzugeben:

• die vorgesehenen Unterauftragnehmer, soweit diese bereits feststehen (Name/Firma),

• die Teile des Auftrags (Leistungsbereiche), die durch Unterauftragnehmer ausge- führt werden sollen (Kurzbeschreibung ausreichend).

Sofern Unterauftragnehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht benannt wer- den können, sind zumindest die betroffenen Leistungsbereiche anzugeben.


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Aufforderung zur Angebotsabgabe


Weitere Nachweise oder Erklärungen zu Unterauftragnehmern sind mit dem Angebot zu- nächst nicht erforderlich.

b) Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verfahren gemäß § 56 VgV Unterlagen nachzufordern.

Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:

• Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer, aus denen hervorgeht, dass diese die vorgesehenen Leistungen im Auftragsfall übernehmen,

• Eigenerklärungen zur Eignung der Unterauftragnehmer, soweit dies für die Überprüfung erforderlich ist,

• weitere Eignungsnachweise, sofern diese zur Prüfung der ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlich sind,

• Angaben zur gesetzlichen Vertretung sowie Kontaktdaten der Unterauftrag- nehmer, soweit dies erforderlich ist.

c) Prüfung durch die Vergabestelle

Die Vergabestelle überprüft die benannten Unterauftragnehmer insbesondere darauf,

• ob Ausschlussgründe vorliegen und

• ob die ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen Leistungen gewährleistet ist.

d) Austausch von Unterauftragnehmern

Stellt die Vergabestelle fest, dass bei einem Unterauftragnehmer Ausschlussgründe vor- liegen oder begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung bestehen, ist dieser auf Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist durch ein geeignetes Un- ternehmen zu ersetzen.

e) Verantwortlichkeit des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer bleibt auch bei Einsatz von Unterauftragnehmern für die vertragsge- mäße Ausführung der Leistung gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

  1. Nebenangebote/Änderungsvorschläge

Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind

☒ nicht zulässig

zulässig. ☐


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Aufforderung zur Angebotsabgabe


Etwaige Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind deutlich als solche zu kennzeichnen.

Werden Leistungen angeboten, die in den Verdingungsunterlagen nicht vorgesehen sind, so müssen sie auf einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffen- heit näher beschrieben werden.

  1. Zuschlagskriterien

niedrigster Preis ☐

Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit dem niedrigsten Preis gemäß Preisblatt.

☒ Preis-Leistungs-Verhältnis

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis- Leistungs-Verhältnisses (§ 58 VgV).

Die Bewertung erfolgt nach folgender Formel:

Z = L / P

Dabei gilt:

• Z = Kennzahl Preis-Leistungs-Verhältnis • L = erreichte Leistungspunkte • P = angebotener Preis (Preiskennzahl)

Bewertung der Leistung (L):

Die Bewertung der qualitativen Kriterien erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unter- lagen zum Kriterienkatalog. Maßgeblich sind die in der Bewertungsmatrix festgelegten Kriterien, Gewichtungen und Erwartungshorizonte (Datei: „Bewertungsmatrix“).

Bewertung des Preises (P)

Die Preiskennzahl (P) entspricht dem von Ihnen im Preisblatt angegebenen Angebots- preis.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Unternehmen, deren Hauptzweck die so- ziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Per- sonen ist, können am Vergabeverfahren teilnehmen.


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Aufforderung zur Angebotsabgabe


Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Angeboten, die als gleichwertig wirtschaftlich bewertet werden, den Zuschlag bevorzugt an ein solches Unternehmen zu erteilen.

Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 30 Prozent der Beschäftigten des Unternehmens Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen im Sinne von § 118 GWB sind.

Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.

  1. Aufklärung, Nachforderung

Nach Öffnung der Angebote können von den Bietenden Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den/die Bietende zu beheben.

Die Auftraggeberin behält sich vor gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV auf die Nachforderung der Unterlagen zu verzichten.

  1. Rückgabe von Unterlagen

Eine Rückgabe von Unterlagen erfolgt nicht.

  1. Geheimwettbewerb / Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Alle Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Ange- botserstellung verwendet werden.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen deutlich zu kennzeich- nen.

Im Nachprüfungsverfahren kann eine Offenlegung gegenüber der Vergabekammer erfolgen (§ 165 GWB).

  1. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote

Änderungen oder Berichtigungen von Angeboten sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zuläs- sig und in derselben Form wie das ursprüngliche Angebot über die Vergabeplattform einzu- reichen.

Eine Rücknahme des Angebots ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.

Nach Ablauf der Angebotsfrist besteht eine Bindung an das Angebot bis zum Ende der fest- gelegten Bindefrist.

  1. Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote

Die Auftraggeberin informiert spätestens 10 Tage vor Vertragsschluss die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform gemäß § 134 GWB.


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Aufforderung zur Angebotsabgabe


Diese Information enthält:

• den Namen des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, • die Gründe für die Nichtberücksichtigung des eigenen Angebots sowie • den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Die Mitteilung erfolgt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform subreport ELViS.

Mit Abgabe des Angebots erklären sich die Bietenden damit einverstanden, dass ihr Name im Falle eines Zuschlags den nicht berücksichtigten Bietenden mitgeteilt wird.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass für nicht berücksichtigte Angebote die Regelungen des § 62 VgV gelten.

  1. Nachprüfungsverfahren

Bei vermuteten Vergabeverstößen können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn

Telefon: +49 228 9499-0

Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorherige Rüge gegenüber der Auftrag- geberin.

Es gelten insbesondere die Vorschriften der §§ 134, 135 und 160 GWB.

  1. Übersicht der Unterlagen / Einzureichende Unterlagen

Alle bereitgestellten sowie die von Ihnen einzureichenden Unterlagen sind im Dokument „Leit- faden durch die Unterlagen“ aufgeführt.


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