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Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Die Tabelle gibt die Angaben nach § 43 Abs. 2 UVgO wieder.
A Die Wertung erfolgt für folgende Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung:
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Auftragsbezogenes Durchführungskonzept 25 %
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Festbetrag des Konzessionsnehmers 75 %
B Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus folgenden Unterkriterien mit nachfolgender
Gewichtung:
Im Kriterium ‚Auftragsbezogenes Durchführungskonzept‘ werden folgende Unterkriterien mit
jeweils angegebener absoluter Wichtung berücksichtigt:
1.1 auftragsbezogenes Konzept zu einer Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister-
und Presseamt der Stadt Fürth 5 %
1.2 auftragsbezogenes Konzept zur Erstellung der INFÜ 10 %
1.3 auftragsbezogenes Konzept zu einer Anzeigenakquise im Verbreitungsgebiet
der INFÜ, insb. örtlicher Bezug und starke Präsenz 10 %
Die Bewertung der von den Bietern zu den Unterkriterien in Punkten 1.1 bis 1.3 mit dem
Angebot vorzulegenden Unterlagen erfolgt gemäß nachstehender Regelung:
fünf Punkte, wenn das Angebot die Anforderungen optimal erfüllt,
vier Punkte, wenn die Aussagen im Angebot vereinzelte oder geringfügige Defizite erkennen
lassen,
drei Punkte, wenn mehrere und nicht lediglich geringe Defizite vorliegen,
zwei Punkte, wenn die Aussagen im Angebot weitreichende oder gewichtige Defizite
erkennen lassen,
einen Punkt, wenn im Angebot schwerwiegende Defizite erkennbar sind,
null Punkte, wenn das Angebot unzureichend ist.
Werden Mindestkriterien nicht eingehalten, ist das Angebot auszuschließen.
Im Kriterium ‚Festbetrag des Konzessionsnehmers‘ wird der Betrag wird aus der
Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Für die Angebotswertung wird der Betrag (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5
Punkten normiert:
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5 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem höchsten Betrag.
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0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit einem Betrag 125.000,- € inkl. Umsatzsteuer. Alle
Angebote mit darunter liegenden Beträgen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation
mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
C Zuschlagserteilung
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter
Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit
erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der höchsten Wertungssumme.
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