Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

260929_Zuschlagskriterien_26-0256.pdf

Layout des offiziellen Amtsblatts der Stadt Fürth

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 12:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

26-0256

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

Die Tabelle gibt die Angaben nach § 43 Abs. 2 UVgO wieder.

A Die Wertung erfolgt für folgende Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung:

  1. Auftragsbezogenes Durchführungskonzept 25 %

  2. Festbetrag des Konzessionsnehmers 75 %

B Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus folgenden Unterkriterien mit nachfolgender

Gewichtung:

Im Kriterium ‚Auftragsbezogenes Durchführungskonzept‘ werden folgende Unterkriterien mit

jeweils angegebener absoluter Wichtung berücksichtigt:

1.1 auftragsbezogenes Konzept zu einer Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister-

und Presseamt der Stadt Fürth 5 %

1.2 auftragsbezogenes Konzept zur Erstellung der INFÜ 10 %

1.3 auftragsbezogenes Konzept zu einer Anzeigenakquise im Verbreitungsgebiet

der INFÜ, insb. örtlicher Bezug und starke Präsenz 10 %

Die Bewertung der von den Bietern zu den Unterkriterien in Punkten 1.1 bis 1.3 mit dem

Angebot vorzulegenden Unterlagen erfolgt gemäß nachstehender Regelung:

fünf Punkte, wenn das Angebot die Anforderungen optimal erfüllt,

vier Punkte, wenn die Aussagen im Angebot vereinzelte oder geringfügige Defizite erkennen

lassen,

drei Punkte, wenn mehrere und nicht lediglich geringe Defizite vorliegen,

zwei Punkte, wenn die Aussagen im Angebot weitreichende oder gewichtige Defizite

erkennen lassen,

einen Punkt, wenn im Angebot schwerwiegende Defizite erkennbar sind,

null Punkte, wenn das Angebot unzureichend ist.

Werden Mindestkriterien nicht eingehalten, ist das Angebot auszuschließen.

Im Kriterium ‚Festbetrag des Konzessionsnehmers‘ wird der Betrag wird aus der

Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.

Für die Angebotswertung wird der Betrag (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5

Punkten normiert:

1

[Seite 2]

26-0256

  • 5 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem höchsten Betrag.

  • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit einem Betrag 125.000,- € inkl. Umsatzsteuer. Alle

Angebote mit darunter liegenden Beträgen erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation

mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

C Zuschlagserteilung

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter

Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit

erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der höchsten Wertungssumme.

2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung