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B 103 RW Gantikow – Vehlow und Freie Strecke Unterlage 9.3
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung Landesbetrieb Straßenwesen Dezernat Planung West Bezeichnung der Baumaßnahme: B 103 Radweg Gantikow – Vehlow und Freie Strecke | MAßNAHMEN- BLATT | 6.1A Maßnahmen-Nr.: Nachbilanz Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterlagen-Nr.: 9.2. Blatt 1-18 (V= Vermeidung, A = Ausgleich, E = Ersatz) Lage der Maßnahme/ Bau-km: | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Pflanzung von Hochstämmen | |||||||||||||||
| KONFLIKT / BEEINTRÄCHTIGUNG | Nr.: 1 Bo, 1 B, 2 B, 3 B, 4 B, 5 B, 6 B, 1 L | ||||||||||||||
| Beschreibung: Boden/ Biotope/ Bäume /Landschaftsbild: Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben werden Biotope in Anspruch genommen, Bodenfunktionen durch Versiegelung vollständig beseitigt, Einzelbäume gefällt oder dauerhaft beeinträchtigt. Diese sind Be- standteile des Naturhaushaltes und des örtlichen Landschaftsbildes. Umfang: Versiegelung (29.092 27.822 m²), Baumverlust 47 Bäume, Baumbeeinträchtigung 198 Stück, Biotopverluste (6.993 m²) | |||||||||||||||
| MAßNAHME | |||||||||||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Als Kompensation für die bei Durchführung der Straßenbaumaßnahme entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Vorhabenbereich entlang der B 103 mit begleitendem Radweg 582 581 Einzelbäume gepflanzt. Die Maßnahme ist als Aus- gleichsmaßnahme zu werten. | |||||||||||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Ziel: Pflanzung von 582 581 Hochstämmen aus heimischen Arten. Pflanzhinweise: Es sind Hochstämme (3x v., m.B., Stammumfang 16-18) zu pflanzen. Es sind heimische Baumarten zu verwenden. Die Pflanzungen sind entsprechend DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten durchzuführen. Die Bäume sind zu pfählen. Die Pflanzflächen sind nach dem Pflanzen mit ca. 5 cm Rindenmulch gegen Verdunstung und Verschlämmung zu schützen. Bei den Pflanzungen sind Bodenverbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Sichtfelder, Abstände zu Leitungen, Grenzen, Großschilder, Zu-/ Überfahrten sind zu berücksichtigen. Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | |||||||||||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: 4 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, bei Ausfall Neupflanzung und entsprechende Verlängerung der Pflege | |||||||||||||||
| Beeinträchti- gung: | vermieden vermindert | ||||||||||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. 5A, 6.2A, 7E | nicht ausgleichbar | |||||||||||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | |||||||||||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | ||||||||||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||||||||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | ||||||||||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHEN UND VORGESEHENE REGELUNG | |||||||||||||||
| Flächen der öffentlichen Hand ..........m² | Künftiger Eigentümer: Eigentümer des jeweiligen Flurstücks | ||||||||||||||
| Flächen Dritter .......... m | |||||||||||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme ..........m² | |||||||||||||||
| Grunderwerb erforderlich ..........m² | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: Bundesstraßenverwaltung | ||||||||||||||
| Nutzungsbeschränkung ..........m² | |||||||||||||||
| Flächengröße der Maßnahme | 582581Stück |
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B 103 RW Gantikow – Vehlow und Freie Strecke Unterlage 9.3
Maßnahmenverzeichnis
| Straßenbauverwaltung Landesbetrieb Straßenwesen Dezernat Planung West Bezeichnung der Baumaßnahme: B 103 Radweg Gantikow – Vehlow und Freie Strecke | MAßNAHMEN- BLATT | 6.2A Maßnahmen-Nr.: Nachbilanz Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterlagen-Nr.: 9.2. Blatt 1-18 (V= Vermeidung, A = Ausgleich, E = Ersatz) Lage der Maßnahme/ Bau-km: | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzbezeichnung der Maßnahme: Anlage von extensiven Grünlandstreifen | ||||||||||||||||
| KONFLIKT / BEEINTRÄCHTIGUNG | Nr.: 1 Bo, 2 Bo, 4 B, 5 B, 6 B | |||||||||||||||
| Beschreibung: Boden/ Biotope: Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben werden Biotope in Anspruch genommen, Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überformung vollständig oder teilweise beseitigt. Umfang: Versiegelung (29.092 27.822 m²), Überformung (2.855 2.645 m²), Biotopverluste (2.865 m²) | ||||||||||||||||
| MAßNAHME | ||||||||||||||||
| Begründung/ Zielsetzung: Als Kompensation für die bei Durchführung der Straßenbaumaßnahme entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Vorhabenbereich entlang der B 103 mit begleitendem Radweg extensive Grünlandstreifen unter den Baumpflanzungen angelegt. Die Maßnahme ist als Ausgleichsmaßnahme zu werten. | ||||||||||||||||
| Maßnahmenbeschreibung: Ziel: Anlage von extensiven Grünlandstreifen auf intensiv genutztem Acker im Bereich der vorgesehenen Baumpflanzungen als Saumstrukturen, Biotopverbundelemente und Rückzugsräume. Maßnahmenbeschreibung: - Umbruch der Ackerfläche und anschließende Einsaat mit Regio-Saatgut mit hohem Krautanteil (z.B. RSM 8.1) - Unterhaltungspflege: in den ersten 5 Jahren: mehrjähriges Mähen mit 3 Pflegegängen zur Aushagerung nach dem 15.07. (nach der Wie- senvogelbrut), Abtransport des Mähgutes, ab dem 6. Jahr: ein-bis zweischürige Mahd, erste Mahd im Jahr frühestens ab dem 15.07. (nach der Wiesenvogel- brut); Abtransport des Mähgutes; - Ausbringung standortangepasster Saatgutmischung, - kein Einsatz von Düngemitteln/ Pestiziden/ Pflanzenschutzmitteln o.ä. - Sicherung des extensiven Grünlandstreifens gegen Bearbeitung durch die angrenzende Landwirtschaft, z.B. durch Eichen- spaltpfähle Textfortsetzung auf Folgeblatt Detail auf Anlageblatt Nr. | ||||||||||||||||
| Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Kontrollen: 5 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, extensive Mahd | ||||||||||||||||
| Beeinträchti- gung: | vermieden vermindert | |||||||||||||||
| ausgeglichen | ausgeglichen i.V.m. Maßn.-Nr. 5A, 6.1A, 7E | nicht ausgleichbar | ||||||||||||||
| ersetzt | ersetzt i.V.m. Maßn.-Nr. | nicht ersetzbar | ||||||||||||||
| Artenschutz | Vermeidungsmaßnahme mit Bezug zu artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten | |||||||||||||||
| Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||||||||||||
| Natura 2000 | Maßnahme zur Schadensbegrenzung | |||||||||||||||
| BETROFFENE GRUNDFLÄCHEN UND VORGESEHENE REGELUNG | ||||||||||||||||
| Flächen der öffentlichen Hand ..........m² | Künftiger Eigentümer: Eigentümer des jeweiligen Flurstücks | |||||||||||||||
| Flächen Dritter .......... m | ||||||||||||||||
| Vorübergehende Flächeninanspruchnahme ..........m² | ||||||||||||||||
| Grunderwerb erforderlich ..........m² | Künftiger Unterhaltungspflichtiger: Bundesstraßenverwaltung | |||||||||||||||
| Nutzungsbeschränkung ..........m² | ||||||||||||||||
| Flächengröße der Maßnahme | 16.620 16.536 m² |
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