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HVA F-StB Vertragsbedingungen
Bezeichnung der Leistung:
| K-2026-0062 | B 103 RW Gantikow - Vehlow |
|---|---|
| V01P-4-08-0008.40.220 | LAP – Landschaftspflegerische Ausführungsplanung |
Vertragsbedingungen
I. Besondere Vertragsbedingungen
I.1 Termine und Fristen 1.1 Beginn der Ausführung: Spätestens 6 Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am (Datum) Spätestens am (Datum)
1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens Werktage nach Einzelfristen für 2.2.1 = spätestens Werktage nach 2.2.2 = spätestens Werktage nach 2.2.3 = spätestens Werktage nach
1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum: Spätestens 30.06.2027 (Datum) Einzelfristen für 2.3.1 Lesefassung = spätestens 30.04.2027 (Datum) 2.3.2 Endfassung = spätestens 30.06.2027 (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum)
I.2 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB betragen mindestens:
| a) für Personenschäden | 1.500.000 EUR |
|---|---|
| b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) | 250.000 EUR |
| Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. |
I.3 Ergänzende Vereinbarungen
- Der Auftragnehmer darf in Zusammenhang mit der in § 1 des Vertrages bezeichneten Leistungen keine Leistungen für Dritte bzw. andere Auftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Maßnahme erbringen. Der Einsatz der Mitarbeiter als die besonders Verpflichteten nach dem Verpflichtungsgesetz darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen. Dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen.
- Abstimmungen und Gespräche mit Behörden und Dritten sowie mit Trägern öffentlicher Belange sind vom AN zu protokollieren, dem Auftraggeber vorzulegen und den Projektunterlagen beizufügen.
- Die Unterlagen sind in b l a u e n Aktenordnern zu liefern. Die inhaltliche Unterteilung ist durch Aktenregistraturblätter zu kennzeichnen und zu trennen. Die zeichnerischen Unterlagen sind mit Lochrandverstärkern zu versehen. Deckblätter und Projektspiegel sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Erstellung der Abgabefertigungen sind umweltfreundliche Aktenordner und Trennblätter aus Papier/Karton zu verwenden. Die Lieferung der Vertragsleistungen ist mit einem Übergabeschreiben zu dokumentieren.
- Über den Arbeitsstand ist durch den AN monatlich ein schriftlicher Kurzbericht zu erstellen. Ebenso ist der AG über den aktuellen Zeitplan und evtl. Änderungen zu unterrichten.
- Der AN trägt für eine exakte Termineinhaltung Sorge.
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HVA F-StB Vertragsbedingungen
Sofern bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Termine eine Nachfrist für die Bearbeitung vereinbart werden muss, behält sich der AG vor, eine Vertragsstrafe zu fordern. Die Vertragsstrafe wird für jeden werden muss, behält sich der AG vor, eine Vertragsstrafe zu fordern. Die Vertragsstrafe wird für jeden Tag der Überschreitung mit 0,1 v. H. des Honorars festgesetzt; sie ist auf insgesamt 10 v. H. der Gesamtvergütung begrenzt und bezieht sich auf die von der Fristsetzung betroffenen Teile. 6. Bei Rechnungslegung und anderem Schriftverkehr sind die vollständige Bestellnummer, PSP-Element und Projektbezeichnung anzugeben. Die Abschlagsrechnungen sind nur nach Abschluss und Abnahme einer Teilleistung im Einvernehmen mit dem AG zulässig. Die Schlussrechnung ist als solche zu kennzeichnen.
I.4 Datenschutz
Siehe Formular Vorlage_Information_Datenschutz.pdf
II. Technische Vertragsbedingungen
| II.1 | Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2021 (TVB-Landschaft) | |
|---|---|---|
| II.2 | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke) | |
| II.3 | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen) | |
| II.4 | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung) | |
| II.5 | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung) | |
| II.6 | Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik) | |
| II.7 | Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2022 (TVB-Ingenieurvermessung) | |
| II.8 | Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen, Ausgabe 2019 (TVB-Prüf) | |
| II.9 | Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen, Ausgabe 2019 (TVB-Verkehrsuntersuchung) | |
| II.10 | Technische Vertragsbedingungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung, Ausgabe 2021 (TVB-SiGeKo) | |
| II.11 | ||
| II.12 | ||
| II.13 |
III. Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
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