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Baubeschreibung
für Baumaßnahmen im Straßen- und Ingenieurbau der DEGES
B207 Heiligenhafen-Ost -Puttgarden,
o.Fehmarnsundq.
BL13.6 Umsetzung LAP AS Puttgarden
Vertrag AA08340180
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B207 Heiligenhafen-Ost-Puttgarden, o. Fehmarnsundq. AA08340180 - BL13.6 Umsetzung LAP AS Puttgarden
1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG ............................................. 4 1.1 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN ................................................................................. 4 1.1.1 Bodenarbeiten .........................................................................................................4 1.1.2 Pflanzarbeiten .........................................................................................................4 1.1.3 Pflanzensicherung, -schutz .....................................................................................5 1.1.4 Pflegearbeiten .........................................................................................................5 1.2 AUSGEFÜHRTE VORARBEITEN ................................................................................... 6 1.3 AUSGEFÜHRTE LEISTUNGEN ..................................................................................... 6 1.4 GLEICHZEITIG LAUFENDE BAUARBEITEN ..................................................................... 6 1.5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR NEBENANGEBOTE ..................................................... 6
2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE .............................................................................. 7 2.1 LAGE DER BAUSTELLE .............................................................................................. 7 2.2 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE ......................................................... 10 2.3 ZUGÄNGE, ZUFAHRTEN ........................................................................................... 10 2.4 ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN AN VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN ...................... 10 2.5 LAGER- UND ARBEITSPLÄTZE .................................................................................. 10 2.5.1 Anforderungen an Zwischenlager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle.. 10 2.6 GEWÄSSER ............................................................................................................ 10 2.7 BAUGRUNDVERHÄLTNISSE ...................................................................................... 11 2.8 SEITENENTNAHMEN UND ABLAGERUNGSSTELLEN ..................................................... 11 2.9 SCHUTZBEREICHE UND -OBJEKTE ............................................................................ 11 2.10 ANLAGEN IM BAUBEREICH ....................................................................................... 11 2.11 ÖFFENTLICHER VERKEHR IM BAUBEREICH ............................................................... 11
3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ........................................................................ 12 3.1 VERKEHRSFÜHRUNG, VERKEHRSSICHERUNG ........................................................... 12 3.2 BAUABLAUF ............................................................................................................ 12 3.3 WASSERHALTUNG .................................................................................................. 13 3.4 BAUBEHELFE .......................................................................................................... 13 3.5 STOFFE, BAUTEILE ................................................................................................. 13 3.6 ABFÄLLE ................................................................................................................ 14 3.6.1 Nicht gefährlicher Abfall ....................................................................................... 14 3.6.2 Gefährlicher Abfall ................................................................................................ 14 3.7 WINTERBAU ........................................................................................................... 15 3.8 BEWEISSICHERUNG / ZUSTANDSFESTSTELLUNG ....................................................... 15 3.8.1 Zustandsfeststellung ............................................................................................ 15 3.9 SICHERUNGSMAßNAHMEN ....................................................................................... 15 3.10 BELASTUNGSANNAHMEN (BRÜCKENBAU) ................................................................. 15 3.11 VERMESSUNGSLEISTUNGEN, AUFMAßVERFAHREN .................................................... 16 3.11.1 Vermessungsleistungen ....................................................................................... 16 3.12 PRÜFUNGEN UND NACHWEISE ................................................................................. 17 3.12.1 Eignungs-, Erst-, Güte- und Eigenüberwachungsprüfungen ............................... 17 3.12.2 Fremdüberwachung, Kontrollprüfungen durch den AG ....................................... 18 3.12.3 DEGES Kontrolldatenbank................................................................................... 18 3.12.4 Abnahme nach § 12 VOB/B ................................................................................. 18 3.13 ZUSAMMENFASSENDE ANGABEN FÜR DIE ERARBEITUNG DES SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLANES ................................................................................. 18
4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ........................................................................ 19 4.1 VOM AUFTRAGGEBER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ..... 19
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4.2 VOM AUFTRAGNEHMER ZU ERSTELLENDE BZW. ZU BESCHAFFENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ................................................................................... 19 4.2.1 Bauablaufplan ...................................................................................................... 19 4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan .................................................................................. 19 4.2.3 Bautagesberichte ................................................................................................. 19 4.2.4 Bestandsunterlagen ............................................................................................. 20 4.2.5 Elektronisches Planmanagementsystem EPLASS .............................................. 20
5 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN, DIE VERTRAGSBESTANDTEIL WERDEN ........................................................................................ 21 5.1 AUFLISTUNG DER ANZUWENDENDEN „ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN“ (DATUM: 24.07.2026) .................................................... 21
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Allgemeine Beschreibung der Leistung
1 Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1 Auszuführende Leistungen
Im Zuge des vierspurigen Ausbaus der B 207 sind nach Fertigstellung der neuen Anschluss- stelle Puttgarden (AS Puttgarden) landschaftspflegerische Pflanz- und Pflegemaßnahmen entlang der Anschlussstelle auszuführen. Bei den Maßnahmen handelt es sich um das Anle- gen einer Gehölzfläche (0.5 M/A/G), einer Hecke (2.2 G/AAr), eines Knicks (2.3 A/G) und mehrerer Baumreihen (1.1 A/M/G, 1.2 A/G/VAr, 3.1 A/G, 3.2 G/M/VAr) und Einzelbäume (3.9 A/G). Im Wesentlichen umfassen die hier ausgeschriebenen Leistungen:
• Einrichten der Baustelle • Verkehrssicherung • Pflanzlieferungen • Pflanzarbeiten • Auftragen von Rindenschutz • Herstellen von Baumverankerungen • Vegetationsschutzzaun • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
1.1.1 Bodenarbeiten Unter- und Oberboden sind im Zuge der Bearbeitung zu schützen und in der Beschaffenheit zu erhalten. Es sind die Grenzen der Bearbeitung nach DIN 18915 und 19639 zu berücksich- tigen. Oberboden ist nach den Grundsätzen des Landschaftsbaus (DIN 18915) zu behan- deln.
1.1.2 Pflanzarbeiten Pflanzen, die nicht innerhalb von 48 Stunden nach Anlieferung gepflanzt werden, sind in vor- bereitete Gräben nach Arten und Qualitäten getrennt so einzuschlagen, dass eine zahlenmä- ßige Überprüfung durchgeführt werden kann. Bei Bunden mit mehreren Bindungen ist die untere vor Einschlag zu öffnen. Die damit verbundenen Aufwendungen werden nicht geson- dert vergütet und sind in die Lieferposition einzurechnen.
Etikettierungsbänder für Größen- und Qualitätsauszeichnungen sowie Pflanzennamen und Beschreibungen sind im Rahmen der Pflanzung zu entfernen und zu verwerten. Die damit verbundenen Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Pflanzpositio- nen einzurechnen.
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Beim Pflanzschnitt von Laubbäumen ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kronen- und Wurzelvolumen herzustellen. Der Pflanzschnitt hat wie folgt zu erfolgen:
- die artbedingten Eigenheiten sind zu beachten,
- der Leittrieb ist freizustellen,
- Konkurrenztriebe sind zu entfernen oder so zurückzuschneiden, dass keine Schäden am Leittrieb entstehen,
- nach innen wachsende Äste sind zu entfernen,
- kreuzende und reibende Äste sind zu entfernen,
- beschädigte Äste sind einzukürzen,
- Seitenäste mit eingewachsener Rinde sind zu entfernen.
- Bei Baumarten mit gegenständlichen Knospen sind an der Schnittstelle die nach innen wachsenden Knospen zu entfernen.
Die Pflanzabstände bei der flächigen Gehölzpflanzung betragen 0,6 x 2,0 m (Reihenabstand x Pflanzabstand) bzw. 1,0 x 1,0 m bei der Anlage einer Hecke und 1,0 x 1,5 m bei der Anlage des Knicks. Die Abstände von Hochstämmen bei Baumreihen / Alleepflanzungen betragen 12 m.
Bodenverbesserung / Düngergaben:
Bodenverbesserung und Düngergaben sind einmalig vor der Pflanzung der Hochstämme und Alleebäume vorgesehen. Die Hochstämme und Alleebäume sind mit 130 g Dünger pro Pflanzgrube zu düngen. Diese sind in den brauchbaren Boden zu mischen, zusammen mit 0,5 kg Fertigkompost je Pflanz- grube.
1.1.3 Pflanzensicherung, -schutz
Pflanzensicherung / Hilfsstoffe für Pflanzarbeiten
Die Sicherungsmaßnahmen sind regelmäßig im Rahmen der Pflege auf Schäden zu kontrol- lieren und in ihrer Funktion zu erhalten. Die Aufwendungen sind in die Pflegepositionen einzu- kalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet. Die Hochstämme sind mit einem Pfahlbock zu sichern. Die Heister mit einem Baumpfahl.
Bei den Hochstämmen und Alleebäumen ist ein Rindenschutz aufzutragen.
Innerhalb von Gießmulden von Bäumen ist nicht mit Schnittgut zu mulchen.
1.1.4 Pflegearbeiten
Die Pflegearbeiten umfassen die Fertigstellungspflege sowie eine 2-jährige Entwicklungs- pflege.
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Für alle Pflanzungen sind während der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege Wässerungs- gänge vorgesehen.
Die Pflegearbeiten umfassen zusätzlich die dreijährige Pflege von Gras- und Staudenfluren auf Böschungs- und Straßennebenflächen.
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
Vermessung
Die Grenzen der Bearbeitungsflächen werden dem AN durch den AG angezeigt.
1.3 Ausgeführte Leistungen
Die Ansaat der Böschungsflächen und Straßennebenflächen ist bereits im Zuge der Fertigstel- lung der Straßenbauarbeiten 2026 durchgeführt worden. Eine erste Mahd ebenfalls im Sep- tember 2026.
Der Knickwall für die Neuanlage der Knicks (Maßnahme 2.3 A/G) im Bereich des Beckens 6 wurde bereits im Oktober 2026 angelegt.
1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Der Auftragnehmer (AN) hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit ein reibungsloses Zusammenwirken mit anderen Unternehmen erreicht wird und vermeidbare Behinderungen ausgeschlossen werden. Es wird auf die erforderliche enge Abstimmung zwi- schen den beteiligten Auftragnehmern hingewiesen. Die Ergebnisse der Abstimmung sind zu dokumentieren und an den Auftraggeber (AG) zu übergeben. Die durch die Abstimmung mit den anderen an der Baumaßnahme beteiligten Auftragnehmern entstehenden Erschwernisse, Mehraufwendungen und der Koordinierungsaufwand sowie ggf. entstehende Verzögerungen sind einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet. Gleichzeitige Bauarbeiten sind: • Unterhaltungsarbeiten der Baulastträger • Fertigstellung der Leistungen am drainierten Regenrückhaltebecken (vgl. LAP, Blatt 3) • Restleistungen Straßenbau (z.B. Mängelbeseitigung)
1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Arbeiten finden alle an der neu hergestellten AS Puttgarden auf Fehmarn statt.
AS Puttgarden
Abbildung 1: B 207, AS Puttgarden auf der Insel Fehmarn
Die genaue Lage der Maßnahmen ist dem LAP zu entnehmen. Ein Auszug daraus findet sich in den folgenden Abbildungen.
Maßnahme 0.5 M/A/G liegt im Süden der AS Puttgarden (vgl. Abbildung 2). Maßnahme 1.1 A/M/G liegt entlang der neugebauten B207 im Bereich der AS Puttgarden auf der Westseite der Straße (vgl. Abbildung 2). Maßnahme 1.2 A/G/VAr liegt entlang der K49, die über die B207 geführt wird (vgl. Abbildung 3). Maßnahme 3.1 A/G liegt innerhalb des Auffahrtsohrs von der K49 auf die B207 in Fahrrichtung Festland (vgl. Abbildung 3). Maßnahme 3.4 A/M liegt an der Abfahrt der B207 auf die K49 und Maßnahme 3.2 G/M/VAr liegt entlang der An- bindung an die Fährhafenanbindung (vgl. Abbildung 3). Maßnahme 3.9 A liegt im Norden der AS Puttgarden im Bereich bestehender Gehölze, hier werden bestehende Lücken im Be- stand gefüllt (vgl. Abbildung 3). Die Heckenpflanzung sowie Knickpflanzung (Maßnahmen 2.2 G/AAr und 2.3 A/G) liegen im Bereich des Becken 6 im Osten des AS Puttgarden (vgl. Abbildung 2).
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Abbildung 2: Lage der Maßnahmen 0.5 M/A/G, 1.1 A/M/G, 2.2 G/AAr, 2.3 A/G; Maßnahmen 0.1 G und 0.2 A/M/G sind nicht Teil der Ausschreibung; Abbildung nicht genordet
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Abbildung 3: Lage der Maßnahmen 1.2 A/G/VAr, 3.1 A/G, 3.2 G/M/VAr und 3.9 A; Maßnahmen 0.1 G und 0.2 A/M/G sind nicht Teil der Ausschreibung; Abbildung nicht genordet
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2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Die Anfahrt zu den Bearbeitungsflächen erfolgt über die B 207 und die K 49. Alle Pflanzungen sind entlang von öffentlichen Straßen wie die Kreisstraße 49 oder die Bundesstraße 207.
2.3 Zugänge, Zufahrten
Die Zugänge und Zufahrten zum Baufeld werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind durch den AN herzustellen, zu unterhalten und am Ende der Baumaßnahme wieder zu- rückzubauen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Die Verschmutzung von Straßen und Wegen sowie Behelfsfahrstreifen ist grundsätzlich aus- zuschließen. Für die Reinigung von Straßen und Wegen mit einer gebundenen Fahrbahnde- cke sind geeignete Geräte einzusetzen. Die erforderliche Reinigung während der gesamten Bauzeit ist entsprechend der Verkehrssicherungspflicht abzusichern und in die Baustellenein- richtung einzukalkulieren.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Medienanschlüsse jeder Art werden vom AG nicht bereitgestellt. Die Aufwendungen für Be- schaffung, Vorhaltung, Betrieb und Abbau bzw. Beseitigung hat der Bieter in Baustellenein- richtung einzurechnen.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Lager-, Einschlag- und Arbeitsplätze stellt der AG nicht bereit. Alle Aufwendungen, die für Be- schaffung, Herstellung, Vor- und Unterhaltung, den Betrieb und den Abbau bzw. die Beseiti- gung entstehen, hat der Bieter in Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Das Lagern von Stoffen, Bauteilen, Böden und Abfällen, das Abstellen von Baumaschinen, Geräten und Fahrzeugen, sowie das Einrichten von Baubüros, Werkstätten und Unterkünften unter vorhandenen Brückenbauwerken, die unter Verkehr stehen, ist nicht zulässig.
2.5.1 Anforderungen an Zwischenlager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
Der AG rechnet nicht damit, dass Abfälle zur Verwertung zwischengelagert werden müssen.
2.6 Gewässer
Im Baubereich sind keine Gewässer vorhanden.
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2.7 Baugrundverhältnisse
Die zukünftigen Pflanzflächen im Böschungsbereich der Bundesstraße sowie der Kreisstraße wurden mit 15 cm Oberboden angedeckt. Die Böschungen der AS Puttgarden wurden in den vergangenen zwei Jahren errichtet.
2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung ge- stellt.
2.9 Schutzbereiche und -objekte
Baugeräte
Die Maschinen und Geräte müssen insbesondere gemäß §3 der 32.BImSchV mit der entspre- chenden CE-Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels (LWA) versehen sein und zu jedem Gerät und jeder Maschine muss die Kopie der EG-Konformitäts- erklärung nach Art. 8 Abs. 1 der RL 2000/14/EG und nach §3(1) Satz 5 der BImSchV beigefügt sein. Die LWA - Angabe muss verordnungskonform „sichtbar, lesbar und dauerhaft haltbar“ an jedem Gerät und jeder Maschine angebracht sein. Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die nicht dem Anwendungsbereich der 32.BImSchV unterfallen, sollen anderweitig als „lärmarm“ (z. B. „Blauer Engel – weil lärmarm“) zertifiziert sein.
Bodendenkmäler
Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzüglich der zuständigen Unteren Denkmal- schutzbehörde und dem Auftraggeber anzuzeigen.
Die Fundstelle ist abzusichern und in unverändertem Zustand zu erhalten.
2.10 Anlagen im Baubereich
Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN die Schachtgenehmigungen aller Träger öffentli- cher Belange oder Sonstiger einzuholen. Alle dafür erforderlichen Aufwendungen sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Es finden sich verschiedene Kabel im Baufeld. Sie sind dem Leitungsplan zu entnehmen.
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Es ist der öffentliche Verkehr während der gesamten Bauzeit ohne Unterbrechungen auf- recht zu erhalten.
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3 Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Die Erschließung der Landschaftsbaumaßnahmen zur Herstellung und Pflege ist über das öf- fentliche Straßennetz möglich. Im unmittelbaren Bereich der Anschlussstelle können die an- gelegten Betriebswege zum Regenrückhaltebecken (Ostseite) sowie zur Trafostation (West- seite) genutzt werden.
Der AN hat die erforderlichen Anträge auf die verkehrsbehördlichen Anordnungen bei der zu- ständigen Straßenbaubehörde/Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Der Auftragnehmer hat die von der jeweilig zuständigen Straßenbaubehörde / Straßenverkehrsbehörde ggf. vorgegebe- nen Antragsformulare zu verwenden. Die Antragstellung hat 14 KT vor dem geplanten Beginn der antragsgegenständlichen Verkehrsführung zu erfolgen.
Die Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsführung sind nach den Vorgaben der StVO und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen aufzubauen, zu unterhalten, umzubauen und abzubauen. Ein eventuelles Umbauen von Verkehrs-sicherungsmaßnahmen wird als Auf- und Abbauen vergütet.
Verkehrsschilder an Arbeitsstellen:
Die Ausführung der Verkehrsschilder an Arbeitsstellen einschließlich der Zusatzschilder müs- sen den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen entsprechen (Ziffer III Nr. 4 VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43). Die Verkehrszeichen müssen dem Verkehrszeichenkatalog (Vz-Kat) entsprechen. Nur zugelassene Folienkombinationen sind für die Herstellung der temporären Verkehrszeichen zu verwenden. Der AN hat zu dokumentieren, dass neben dem RAL-Siegel das Bearbeitungssiegel, einschließlich der letzten Überarbeitung des Verkehrszeichens auf- gebracht sind.
MVAS Qualifikation:
Der Qualifikationsnachweis der für die Verkehrssicherung verantwortlichen Person muss für sämtliche Arten und Orte von Arbeitsstellen gelten.
3.2 Bauablauf
Für die Pflanzung entlang der B 207 sowie entlang der K 49 sind entsprechende Verkehrssi- cherungen durch den AN vorzuhalten.
• Pflanzungen an Kreisstraße 49, Anschluss an die Fährhafenanbindung sowie der Auf- fahrt auf die B207 aus Norden kommend ohne Einengung der Fahrbahn (C I/2) • Pflanzung an Kreisstraße 49, sofern halbseitige Sperrung und Regelung durch Ver- kehrszeichen erforderlich ist (C I/4)
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• Pflanzung an der Fährhafenanbindung und K 49, sofern halbseitige Sperrung und Ver- kehrsregelung durch LSA erforderlich ist (C I/5) • Bei Arbeiten an der Bundesstraße 207(C I/7) • Pflegemaßnahmen: Wanderbaustelle C II/2
Grundsätzlich liegt die Disposition des Bauablaufes in der Hand des AN, es sei denn, Sperr- pausen und/oder andere Randbedingungen geben einen bestimmten Bauablauf vor.
Für die Pflanzung und Pflege der Baumreihen entlang der K 49 und der B 207 sind Verkehrs- führungs- / sicherungsmaßnahmen durch den AN zu leisten.
3.3 Wasserhaltung
-entfällt-
3.4 Baubehelfe
-entfällt-
3.5 Stoffe, Bauteile
Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die notwendige Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile, Böden und Fels einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle soweit nicht in der Position abweichende Angaben gemacht werden.
Pflanzen
Alle zu liefernden Hochstämme und Alleebäume müssen zum Zeitpunkt der Lieferung mit einer ringförmigen Farbmarkierung in Höhe des höchstgelegenen Wurzelanlaufes markiert sein. Bei fehlenden Farbmarkierungen dürfen die Bäume nicht eingepflanzt werden. Die verbundenen Aufwendungen bei der Lieferung von Hochstämmen werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Lieferpositionen einzurechnen.
Bodenverbesserungen bei Pflanzung, Begrünung
Kompost muss frei von dem Erreger Verticillium dahliae sein.
Pflanzenschutzmittel
Zur Anwendung kommt ein zum Zeitpunkt der Ausführung zugelassenes Mittel.
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3.6 Abfälle
3.6.1 Nicht gefährlicher Abfall Der AN hat dem AG die ordnungsgemäße Entsorgung aller nicht gefährlichen Abfälle nachzu- weisen.
Pflanzliche Reststoffe, Mähgut und andere nicht gefährlichen Abfälle sind durch den AN zu verwerten. Soweit für die Entsorgung nicht gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, wird die Entsorgung nicht gesondert vergütet und ist in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Bei einer Gesamtmenge aller nicht gefährlichen Abfälle auf der Baustelle von mehr als 10 m³ sowie für die Entsorgung von Schnittgut invasiver Arten und mit invasiven Pflanzenteilen durchsetztem Boden gilt:
Die Entsorgungsnachweise für nicht gefährlichen Abfall der jeweiligen OZ sind über das For- mularmuster Anhang C “Ergänzende Abrechnungsregeln Landschaftsbau“, s. Anlage 2 zu er- bringen. Die Nachweise sind im Original zusammen mit den entsprechenden Wiege-/Liefer- scheinen dem AG zu übergeben und als Registerbeleg in eANV (z.B. ZEDAL) für den AG lesbar zu hinterlegen. Die vorgenannten Punkte sind eine Voraussetzung für die Vergütung der entsorgten Mengen. Die Mengenangabe auf den Entsorgungsnachweisen ist nicht die Ab- rechnungsgrundlage, sondern dient lediglich der Plausibilitätsprüfung.
Beträgt die Gesamtmenge aller nicht gefährlicher Abfälle auf der Baustelle weniger als 10 m³ kann der Entsorgungsnachweis entfallen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Entsor- gung von Schnittgut invasiver Arten und mit invasiven Pflanzenteilen durchsetztem Boden. Hierzu ist unabhängig von der Menge grundsätzlich immer der Entsorgungsnachweis Anhang C “Ergänzende Abrechnungsregeln Landschaftsbau“, s. Anlage 2 zu erbringen und ein Regis- terbeleg eANV für den AG lesbar zu hinterlegen. Die vorgenannten Punkte sind eine Voraus- setzung für die Vergütung der entsorgten Mengen. Die Mengenangabe auf den Entsorgungs- nachweisen ist nicht die Abrechnungsgrundlage, sondern dient lediglich der Plausibilitätsprü- fung.
Alle daraus resultierenden Aufwendungen und Mehrkosten zur Nachweisführung sind in die jeweilige OZ einzurechnen.
3.6.2 Gefährlicher Abfall Der AG rechnet nicht mit gefährlichem Abfall.
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3.7 Winterbau
Wegen des vorgesehenen Ausführungszeitraumes sind alle mit der Leistungserbringung in der Winterperiode verbundenen Mehraufwendungen einzukalkulieren.
3.8 Beweissicherung / Zustandsfeststellung
3.8.1 Zustandsfeststellung Vor Beginn der Bauarbeiten sind alle baulichen Anlagen, die sich im und am Baufeld und an den Baufeldgrenzen befinden, bzw. die vom AN als Baustellentransportwege, Zu- und Abfahr- ten genutzt werden sollen, durch eine Zustandsfeststellung mit ausführlicher Fotodokumenta- tion aufzunehmen (VOB, Teil B § 3 Abs. 4).
Die Zustandsfeststellung soll gemeinsam vom AN, der BOL/BÜ und dem Baulastträger bzw. dem Eigentümer erfolgen. Die Zustandsfeststellung ist zu dokumentieren und zu protokollieren und von den Beteiligten zu unterschreiben. Die Unterlagen der Zustandsfeststellung sind den Beteiligten in Kopie zu übergeben.
Werden Verkehrswege von mehreren AN gemeinsam zur Abwicklung von Baustellenverkehr genutzt, ist unter den Beteiligten eine Vereinbarung über Nutzung und Haftung für evtl. verur- sachte Schäden abzuschließen. Diese Vereinbarung ist vor der gemeinsamen Nutzung dem AG zu übergeben.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Zustandsfeststellung mit den Beteiligten wie zuvor zu wie- derholen. Die Zustandsfeststellung ist zu dokumentieren und zu protokollieren und von den Beteiligten zu unterschreiben. Die Unterlagen der Zustandsfeststellung sind den Beteiligten in Kopie zu übergeben.
Der AN hat nachzuweisen, dass er allen Ansprüchen Dritter nachgekommen ist. Durch eine Freistellungserklärung hat der AN den AG von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
Alle Aufwendungen für die Zustandsfeststellung sind in die Baustelleneinrichtung einzurech- nen.
3.9 Sicherungsmaßnahmen
-entfällt-
3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)
-entfällt-
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3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
3.11.1 Vermessungsleistungen
3.11.1.1 Bezugssysteme
Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme bereitgestellten Daten sind auf folgende Bezugs- systeme bezogen:
| Lagebezug | Höhenbezug | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezugssystem Landesvermessung | LS 489 (ETRS 89/UTM_32) | HS 170 (DHHN 2016 / Höhen ü. NHN) |
Der AG übergibt dem AN kein Grundlagennetz. Der AN hat sich das von ihm für seine vermes- sungstechnischen Aufgaben benötigte Baulagenetz selbst zu schaffen und in den vorgenann- ten Bezugssystemen dual zu realisieren. Alle Vermessungen sind auf Punkte dieses Netzes oder aus diesem Netz abgeleiteter Bezugspunkte der Bauvermessung zu beziehen.
Der AN hat sich stets zu vergewissern, auf welches vermessungstechnische Bezugssystem sich die ihm zur Verfügung gestellten und/oder von ihm genutzten Daten der Festpunkte, der Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs-, Ausführungs- und Werkplanung lage- und hö- henmäßig beziehen.
Durch die Abbildung der baulichen Anlagen in den vorgenannten Bezugssystemen werden alle Objekte in den Plänen infolge Projektion und Höhenlage verzerrt abgebildet. Die Abbil- dungsreduktionen unterschiedlicher Systeme sind nicht identisch.
Der AN hat die Abbildungsreduktionen für die einzelnen Objekte zu ermitteln und bei allen vermessungstechnischen Operationen zu berücksichtigen.
3.11.1.2 Vermessungsleistungen des AG
Die Vermessungsleistungen des AG‘s bestehen aus
- der bauvorbereitenden Vermessung
- Kontrollvermessungen und Kontrollberechnungen nach Ermessen des AG
3.11.1.3 Bauvorbereitende Vermessung
Der AN erhält vom AG unmittelbar nach Vertragsbeginn folgende Daten:
- Baufeldgrenzen
- Maßnahmengrenzen
Die Punkte der Baufeldgrenzen sowie der Maßnahmengrenzen werden vom AG in der Örtlich- keit abgesteckt, vermarkt und im Rahmen der Übergabe der bauvorbereitenden Vermessung durch örtliche Einweisung an den AN übergeben.
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Die Übergabe der Absteckungen und der Daten der Bauvorbereitenden Vermessung ist vom AN und dem AG/BOL gemeinsam zu protokollieren.
Mit der Übergabe der genannten Daten und Absteckungen hat der AG die nach § 3.2 VOB/B an den AN zu liefernden Daten zur Verfügung gestellt.
3.11.1.6 Aufmaßverfahren und Abrechnung
Es gelten die Ergänzenden Abrechnungsregelungen für LaBau.
Alle Aufwendungen für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Sind Aufmaße erforderlich, so sind diese gemeinsam von AN und AG vorzunehmen. Vom AN ohne Beteiligung des AG erstellte Aufmaße werden nicht anerkannt und sind unter Beteiligung des AG zu wiederholen.
Vor Beginn der Ausführung ist gemäß den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen, Ziffer 5.2 eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen.
3.12 Prüfungen und Nachweise
Aufwendungen für Prüfungen jeder Art und Erstellung der entsprechenden Dokumentationen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
3.12.1 Eignungs-, Erst-, Güte- und Eigenüberwachungsprüfungen Allgemein
Der AN hat die Lieferscheine über die verwendeten Materialien und Materialien, die die Bau- stelle verlassen sowie die Herkunftsnachweise / Zertifikate von gebietsheimischen Pflanzgut in digitaler Form (pdf) und dreifacher Papierausfertigung der BÜ und der UBB zu übergeben. Diese Aufwendungen sind in die Position Baustelleneinrichtung 01.01.0010 einzukalkulieren.
Gebietseigene Pflanzen
Für die gebietseigenen Gehölze ist ein verlässlicher Herkunftsnachweis 10 Arbeitstage vor Lieferung dem Auftraggeber vorzulegen, der eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und Kontrolle der gelieferten Pflanzen in allen Produktionsschritten gewährleistet und dokumentiert. Es sind Herkunftsnachweise mittels Vorlage eines Zertifikats, das die Anforderungen des Fachmoduls „Gebietseigene Gehölze“ erfüllt und deren Zertifizierungsstelle durch die Deutsche Akkreditie- rungsstelle „DAkkS“ auf Grundlage des Fachmoduls "Gebietseigene Gehölze" des BMU aner- kannt ist, vorzulegen. Für die nach FoVG unterliegenden Baumarten sind die forstspezifischen Herkunfts- und Wuchsgebiete zu berücksichtigen.
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Bodenverbesserungsstoffe, Dünger
Die Eignung der Bodenverbesserungsstoffe und des Düngers ist 10 Arbeitstage vor der Liefe- rung dem Auftraggeber nachzuweisen.
Die Einhaltung der geltenden Grenzwerte ist über ein Prüfzeugnis nachzuweisen, welches für Kompostprodukte nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die Veritcillium dahlliae – Freiheit ist 2 Wochen vor Lieferung mit den zugehörigen Prüfergeb- nissen dem Auftraggeber über Multiscan nachzuweisen.
3.12.2 Fremdüberwachung, Kontrollprüfungen durch den AG Kontrollprüfungen sind Prüfungen des AG’s. Kontrollprüfungen werden durch den AG gemäß dem Technischen Regelwerk veranlasst (Koordinierung: BÜ).
3.12.3 DEGES Kontrolldatenbank
-entfällt-
3.12.4 Abnahme nach § 12 VOB/B
Nach erfolgter Herstellung der Pflanzungen wird der Zustand durch die BÜ festgestellt. Die Abnahme dieser Leistung wird nach Abschluss der Fertigstellungspflege durchgeführt.
3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplanes
-entfällt-
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4 Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterla-
gen
Der AN erhält eine landschaftspflegerische Ausführungsplanung in Text und Karte.
4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausfüh-
rungsunterlagen
4.2.1 Bauablaufplan Spätestens 14 KT nach der Bauanlaufbesprechung ist dem AG eine schriftliche Erläuterung des Bauablaufs und Auflistung von vorgesehenen Spezialgeräten vorzulegen.
4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan
-entfällt-
4.2.3 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Diese sind insbesondere:
– Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit),
– Sonnen Auf- und Untergangszeiten,
– Beginn und Ende der täglichen Arbeiten,
– Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte (Aufge- teilt in eigene, Nachunternehmer/andere Unternehmer),
– Eingesetzte Nachunternehmer,
– Anzahl und Art der eingesetzten Geräte und Transportfahrzeuge, sowie deren An- und Abtransport,
– Lieferfirma, Mischwerk, Produktionsstätten, Lieferscheinnummer, Materialart und Menge,
– Baufortschritt.
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– Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentli- chen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen),
– Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung,
– Arbeitseinstellung mit Angabe von Gründen,
– Unfälle und sonstige Vorkommnisse,
– eventuelle Anordnung des AG oder der örtlichen Bauüberwachung.
Die Bautagesberichte sind der BOL/BÜ am nachfolgenden Baustellentermin 2-fach vorzule- gen. Diese Leistung ist in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
4.2.4 Bestandsunterlagen
-entfällt-
4.2.5 Elektronisches Planmanagementsystem EPLASS
Nachtragsmanagement
Der Auftraggeber verwendet für das Nachtragsmanagement das internetbasierten Planma- nagementsystems EPLASS Professional der Firma EPLASS project collaboration GmbH (E- PLASS GmbH), Schweinfurter Straße 11, 97080 Würzburg. Der Auftragnehmer ist verpflich- tet, die Bearbeitung von Vergütungsanpassungen des Vertrages, die in Form von Vertrags- änderungen notwendig werden, über die Internetplattform EPLASS abzuwickeln. Dafür stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Lizenz für die Arbeit mit der Internet-Plattform zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt seine gesamten für die Begründung der Vergütungsfor- derung erforderlichen Unterlagen (einschließlich Anzeigen, Pläne, Schriftstücke, Fotos und notwendige Nachlieferungen zur Nachtragsbearbeitung, u.a.) sowie den Schriftverkehr sei- ner beteiligten Nachunternehmer auf dieser Internet Plattform ein. Damit verbundene Auf- wendungen sind in die Leistungsposition zur Baustelleneinrichtung einzurechnen und wer- den nicht gesondert vergütet.
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5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbe-
standteil werden
Beziehen sich Anforderungen in der Vergabeunterlage auf nationale Vorschriften bzw. natio- nale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen und andere technische Bezugssysteme, die von europäischen Normungsgremien erarbeitet wurden oder nationale Normen, nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikati- onen für die Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken und den Einsatz von Pro- dukten, so werden gleichwertige Nachweise ebenso anerkannt.
5.1 Auflistung der anzuwendenden „Zusätzliche Technische Vertrags-
bedingungen“ (Datum: 24.07.2026)
| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||
|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum |
| Abschnitt 5.1.1: Verkehrsführung und Verkehrssicherheit | ||||
| RSA | Richtlinien für die verkehrsrecht- liche Sicherung von Arbeitsstel- len an Straßen | 2021 | 24/2021 | 08.11.2021 |
| ZTV-SA | Zusätzliche Technische Ver- tragsbedingungen und Richtli- nien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen | 1997 | 34/1997 | 12.08.1997 |
| 18/1999 | 17.08.1999 | |||
| 24/2021 | 08.11.2021 | |||
| 07/2024 | 01.03.2024 | |||
| TL-Absperrschran- ken | Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 |
| TL-Leitbaken | Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 |
| 23/2022 | 14.12.2022 | |||
| TL-Absperrtafeln | Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 |
| TL-Aufstellvorrich- tungen | Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 |
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| Schilder und Verkehrseinrichtun- gen an Arbeitsstellen | ||||
|---|---|---|---|---|
| TL-Warnbänder | Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitsstel- len an Straßen | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 |
| TL-Leitelemente | Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 |
| 23/2022 | 14.12.2022 | |||
| TL-Transportable Schutzeinrichtun- gen | Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrich- tungen | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 |
| 05/1999 | 15.12.1998 | |||
| 08/2016 | 11.04.2016 | |||
| TL transportable LSA | Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanla- gen | 2023 | 07/2024 | 01.03.2024 |
| Abschnitt 5.1.2: Erd- und Grundbau | ||||
| TL BuB E-StB | Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Bau- stoffe für den Erdbau im Stra- ßenbau | 2020 / Fas- sung 2023, korrigierte Ausgabe 2025 | 13/2023 | 28.06.2023 |
| Abschnitt 5.1.3: Landschaftsbau | ||||
| ZTV La-StB | Zusätzliche Technische Ver- tragsbedingungen und Richtli- nien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau | 2018 | 15/2019 | 19.08.2019 |
| ZTV-Baumpflege | Zusätzliche Technische Ver- tragsbedingungen und Richtli- nien für Baumpflege (FLL) | 2017 | 14/2019 | 14.08.2019 |
| TL Baumschul- pflanzen | Technische Lieferbedigungen für Baumschulpflanzen - Güte- bestimmungen (FLL) | 2020 |
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| TL Stauden | Technische Lieferbedingungen für Stauden - Gütebestimmun- gen (FLL) | 2025 | ||
|---|---|---|---|---|
| - | Empfehlungen für Baumpflan- zungen - Teil 1: Planung, Pflanz- arbeiten, Pflege (FLL) | 2015 | ||
| - | Empfehlungen für Baumpflan- zungen - Teil 2: Standortvorbe- reitungen für Neupflanzungen, Pflanzgruben und Wurzel- raumerweiterung, Bauweisen und Substrate (FLL) | 2010 | ||
| ZTV-Großbaum- verpflanzung | Zusätzliche Technische Ver- tragsbedingungen und Richtli- nien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträu- chern (FLL) | 2005 | ||
| Abschnitt 5.1.4: Bezugsquellen | ||||
| Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG Schleefstraße 14 44287 Dortmund Tel.: 0231/12 80 47 Fax: 0231/12 56 40 www.verkehrsblatt.de | ||||
| FGSV-Verlag Wesselinger Straße 15-17 50999 Köln Tel.: 02236 38 46 30 Fax: 02236 38 46 40 E-Mail: info@fgsv-verlag.de www.fgsv-verlag.de | ||||
| BASt - Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach Tel.: 02204 43-0 E-Mail: info@bast.de www.bast.de |
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FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Friedensplatz 4 53111 Bonn Tel.: 0228 965010-0 E-Mail: info@fll.de www.fll.de
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