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Vergabeunterlagen vom 29.09.2026 (PDF)

Landschaftspflege in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten und Naturschutzgebieten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 15:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

Datum: 29.09.2026 Vergabestelle Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Zentrale Stelle eVergabe -V A C- Brunnenstraße 110d-111 13355 Berlin Deutschland

Empfänger

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A)

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

Freihändige Vergabe

Ablauf der Angebotsfrist: Datum 20.10.2026 Uhrzeit 10:00

Bindefrist endet am 21.12.2026

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 10

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

Anlagen:

Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau

GaLa-BauGarten- und Landschaftsbau
TiefbauVerkehrs- und Ingenieurbau

die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

V 212 Teilnahmebedingungen

V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform

V 226.V-I F Mindestanforderungen Nebenangebote (Tiefbau)

V 227.H F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Hochbau,GaLa-Bau)

V 227.V-I F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Tiefbau)

V 242.H F Instandhaltung (Hochbau)

Stück Pläne/ Zeichnungen Nr.

Information über die personenbezogene Datenerhebung

Tarifbroschüre Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen (Hochbau)

V 214.V-I F Besondere Vertragsbedingungen (Tiefbau)

V 214.G F Besondere Vertragsbedingungen (GaLa-Bau)

V 231 F Besondere Vertragsbedingungen - Mindeststundenentgelt und Tariftreue ggf. mit Anlage(n) zu 1.1.2

V 241 F Besondere Vertragsbedingungen - Bauabfallentsorgungsleistungen

V 247 F Besondere Vertragsbedingungen - ILO-Kernarbeitsnormen

V 248 F Besondere Vertragsbedingungen - Umweltschutzanforderungen

V 2481 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen / Gebäuderückbau

V 2482 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen / Baumaschinen

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 10

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

V 250 F Besondere Vertragsbedingungen - Verhinderung von Benachteiligungen

V 255 F Besondere Vertragsbedingungen - Kontrolle und Sanktionen nach dem BerlAVG

V 2250 Stoffpreisgleitklausel

V 244 F Datenverarbeitung

Leistungsbeschreibung

Stück Pläne/Zeichnungen Nr.

die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

V 213 F Angebotsschreiben ohne Lose

V 2131 F Angebotsschreiben mit Losen

V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau)

V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung (Tiefbau)

V 224.H F Angebot Lohngleitklausel (Hochbau,GaLa-Bau)

V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

V 239 F Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen

V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €)

V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Hochbau,GaLa-Bau) oder

V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Hochbau,GaLa-Bau)

Vertragsformulare Instandhaltung (Hochbau)

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (mit Preisen)

Anlage(n) zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität

Bieterfragebogen

PQ und/oder ULV Nummer

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 10

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

III-26-015_Leistungsverzeichnis

Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:

V 223.H F Aufgliederung der Einheitspreise (Hochbau,GaLa-Bau)

V 2411 F Abfall – Formblatt 1

V 2412 F Abfall Formblatt

V 249 F Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor

  1. Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung

Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung III - Naturschutz und Stadtgrün Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin

zu vergeben.

Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung

zu vergeben.

  1. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.

  1. Vorzulegende Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

Angabe der PQ- oder ULV-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit unternehmensbezogenen Angaben)

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 10

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

Produktangaben in folgenden Positionen:

Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise

Unterlagen zu den im Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa-Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) genannten und angekreuzten Zuschlagskriterien:

3.2. Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden

nachgefordert

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert.

3.3. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 10

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb

Produktdatenblätter benannter Fabrikate

Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)

Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)

Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)

Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)

Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen

3.4. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.

3.5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.

  1. Losweise Vergabe

nein

ja, Angebote sind möglich

nur für ein Los

für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

  1. Mehrere Hauptangebote

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist

zugelassen.

Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.

nicht zugelassen.

  1. Nebenangebote

6.1. Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen (V 212) gilt nicht.

6.2. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen (V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.

für die gesamte Leistung

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

6.3. Zusätzlich zu Nummer 4 der Teilnahmebedingungen (V 212) gilt:

Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen gemäß V 100.V-I Nr. 3.2.2.3 Abschnitt 1.5 erfüllen. Sie müssen die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß Formular V 226.V-I F erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. (Tiefbau)

  1. Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:

Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von preislich günstigeren Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierten Zuschlagskriterien, Nachlässen ohne Bedingungen, ggf. Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa- Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) Gewichtung der Zuschlagskriterien

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

  1. Angebotsabgabe

elektronisch in Textform.

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

  1. Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – V M 2 – Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Telefon: +49 30 90173 -3315 E-Mail: vobstelle@senstadt.berlin.de

Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 3 Abs. 9 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin

Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613

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V 211e F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – elektronische Angebote)

  1. (frei) Die von Ihnen erbetenen personenbezogenen Angaben werden bei Bedarf von der Vergabestelle angefordert und im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für eine etwaige Beauftragung Ihres Angebotes. 10.1 zu 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen.Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren 10.2 zu 3.5 Für den Bieter, der einen Zuschlag erhalten soll, wird die Vergabestelle unabhängig von der Auftragssumme Auszüge aus den Registern abfordern. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung im III-26-015 Angebotsschreiben (Formblatt IV 213eF) eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG abfragen. Abfragen in den Finanz-Sanktionslisten (https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/ ) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 sind vorgeschrieben. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform) bearbeitet und eingereicht werden. Die Unterlagen müssen auf den eigenen Computer heruntergeladen, dort vollständig ausgefüllt und auf die Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform) in den: • Bieterordner "Anlagen Angebot" für Dateien
  • „V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung"
  • „V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung"
  • „Bieterfragebogen"
  • „PQ und/oder ULV Nummer"
  • „III-26-015_Leistungsverzeichnis.xlsx"
  • ggf. „V 233.H F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“,
  • ggf. „V_238F Erklaerung der Bieter-Arbeitsgemeinschaft"

hochgeladen werden.

• Platzhalter: das " Angebotsschreiben": -IV_213eF_Angebotsschreiben.xlsx

Bieteranfragen können gestellt werden bis: 12.10.2026, 23:59

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V 212

(Teilnahmebedingungen)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen

Einheitliche Fassung

(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

  1. Angebot

3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen

3.3. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsver- zeichnisses ist allein verbindlich.

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V 212

(Teilnahmebedingungen)

3.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7. Alle Einheitspreise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden

und

an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

  1. Nebenangebote

4.1. Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

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V 212

(Teilnahmebedingungen)

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4. Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Bietergemeinschaften

5.1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2. Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

  1. Nachunternehmen

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6

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V 212

(Teilnahmebedingungen)

auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.

  1. Eignung

7.1. Öffentliche Ausschreibung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2. Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben

Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

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V 212

(Teilnahmebedingungen)

Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 7.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6

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V 212

(Teilnahmebedingungen)

Ergänzungen für Berlin

(Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung)

Zu 3 und 4 Unterlagen zum Angebot - Umweltschutzanforderungen

Der Auftraggeber hat Angebote gleichwertiger Leistungen dahingehend zu überprüfen, ob die jeweilige Leistung den in der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen entspricht. Die Bieter haben daher im Angebot anzugeben, mit welchen Nachweisen die Einhaltung der geforderten Umweltschutzanforderungen belegt werden. Der Nachweis kann von den Bietern belegt werden durch:

den Verweis auf Gütenzeichen (z.B: das Umweltzeichen Blauer Engel oder die EU Blume), wobei immer auch gleichwertige Gütezeichen zugelassen werden müssen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder

gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen und Hinweise bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform

  1. Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen

1.1. Technische Voraussetzungen

Betriebssysteme (nur noch mit 64 BIT) / Software:

Windows 10 (ab Version 1809 und höher) oder Windows 11 (ggf. ava-sign für Windows) macOS 10.14 und höher (ggf. ava-sign für macOS) Ubuntu 20.04 und höher, openSuse 15.3 und höher und RedHat 8.4 und höher (ggf. ava-sign für Linux) alle gängigen Browser in einer aktuellen Version (Edge, Firefox, Chrome, Safari und ähnliche) Signaturkomponente: Software Zertifikate oder Signaturkarte/Kartenleser sofern für die Angebotsabgabeart notwendig (siehe Nr. 1.4, elektronisch mit fortgeschrittener bzw. mit qualifizierter Signatur)

Verwendung des Bieterclients ava-sign:

Installation der aktuellsten Version des Bieterclients ava-sign (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.2.)

keine Installation des Bieterclients ava-sign nötig (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.1.)

1.2. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform

Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf dem Bieterportal iTWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany und eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Berlin erforderlich.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

1.3. Änderung der Vergabeunterlagen

Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungsunter-lagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu informieren.

1.4. Form der Angebotsabgabe

In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab und wird vom Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen vorgegeben.

Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:

‒ elektronisch in Textform

‒ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur

‒ elektronisch mit qualifizierter Signatur

‒ schriftlich in Papierform.

Die vom Auftraggeber vorgegebene Form der Abgabe ist maßgeblich im Vergabeverfahren. Die Beachtung der Form der Angebotsabgabe ist entscheidend für die Frage, ob ein Angebot formal zuzulassen ist.

  1. Hinweise zur Erstellung elektronischer Angebote ohne/mit Bieterclient ava-sign

In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die Vergabeplattform in Textform übermittelt. Der Auftraggeber gibt hierbei vor, ob die Erstellung des elektronischen Angebotes ohne oder mit dem Bieterclient ava-sign zu erfolgen hat. Die in diesem Verfahren vorgegebene Methode der Angebotserstellung ist angekreuzt.

2.1. Vergabe ohne Bieterclient ava-sign

Bei diesen Verfahren wird kein Bieterclient benötigt. Die vergaberechtskonforme Erstellung und Abgabe (in Textform) der Angebotsdateien für ein elektronisches Angebot erfolgt in diesen Vergaben immer direkt und ausschließlich über einen aktuellen Web-Browser.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabeunterlagen laden

Nach der Anmeldung im Bieterportal iTWO tender werden die bearbeitbaren1 Vergabeunterlagen als Dateien einzeln mit Ihrem Web-Browser auf den Rechner geladen, dort zum Beispiel über Microsoft Excel ausgefüllt, gespeichert und dann wieder auf die Plattform hochgeladen.

Durch rote Platzhalter im Ordner „Ihr Angebot“ wird dabei angezeigt, welche Dokumente an welcher Stelle vom Auftraggeber erwartet werden.

Platzhalter „Angebotsdokument“

Das im Bieterportal iTWO tender heruntergeladene und ausgefüllte Angebotsdokument (z.B. eine Word-, PDF- oder Excel-Datei - zu erkennen am Symbol ) ist immer auf den Platzhalter „Angebotsdokument“ zu laden. Versucht der Bieter ein Angebotsdokument in einem falschen Dateiformat hochzuladen, erscheint eine Fehlermeldung. Stellt der Auftraggeber das Angebotsdokument als Excel-Datei (*.xlsx) zur Verfügung, dann muss der Bieter das ausgefüllte Angebotsdokument auch als Excel-Datei hochladen! Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiges Angebotsdokument und somit ein wertbares Angebot abgegeben wird.

Platzhalter „Anlagen Angebot“

Alle übrigen Angebotsunterlagen, für die kein explizit bezeichneter Platzhalter zur Verfügung steht, können - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den Platzhalter „Anlagen Angebot“ geladen werden. Bei Unklarheiten, welche Unterlagen Sie laden und mit einem Angebot einreichen müssen, beachten Sie bitte ggf. die Bekanntmachung sowie Angaben in den Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie im Dateinamen keine Sonderzeichen!

Angebot einreichen

Nach dem Hochladen der Dokumente muss für die Abgabe des Angebotes die Funktion „Angebot einreichen“ ausgeführt werden. Mit Klick auf „Angebot einreichen“ wird Ihr Angebot nach Benennung der Person des Erklärenden verschlüsselt eingereicht.

1 Bearbeitbare Unterlagen sowie der Ordner „Ihr Angebot“ stehen in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung. Bitte die STATUS-Anzeige im oberen Menüband beachten

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Als Bestätigung der Angebotsabgabe erhalten Sie eine Quittung!

Weitere Hinweise finden Sie in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender unter den Stichworten „ohne ava-sign“, die geöffnet werden kann

über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen

in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ mit Klick auf „Vollständige Hilfe“

2.2. Vergabe mit Bieterclient ava-sign

Um bereitgestellte Vergabeunterlagen bearbeiten und ein Angebot erstellen zu können, benötigen Sie den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version. Der Bieterclient ava-sign ist ein kostenfreies Programm, das NACH der Anmeldung auf dem Bieterportal iTWO tender (https://meinauftrag.rib.de/settings/downloadTools) im Downloadbereich geladen werden kann.

Installieren Sie den Bieterclient ava-sign auf Ihrem Computer!

Alternativ erreichen Sie den Downloadbereich über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen, über den Bereich „Service“ oder in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ unter „aktuelle Tools“.

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabeunterlagen für Bieterclient laden

Die bearbeitbaren2 Vergabeunterlagen müssen vom Bieterportal iTWO tender in Form einer Paket-Datei (Dateiendung avasign) auf den Rechner geladen werden.

Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit dem Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt.

Anlagen Angebot (z.B. Bescheinigungen / Nebenangebote)

Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind folgende Ordner vorgesehen: „Bescheinigungen“, „Anlagen“ und sofern diese zugelassen sind „Nebenangebote“.

Angebot hochladen

Für die Angebotseinreichung (Hochladen der Angebotsdatei) können Sie den Abgabeassistenten des Bieterclients nutzen. Weitere Hinweise zur Angebotseinreichung finden Sie in der Hilfe des Bieterclients ava-sign und in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender im Kapitel „Bieterclient“.

2 Eine im Bieterclient bearbeitbare Paket-Datei steht in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung.

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Damit das Hochladen Ihres Angebots über den Bieterclient funktioniert, muss das Programm ava-sign auf die Vergabeplattform über das Internet zugreifen können! Ist dies nicht der Fall, weil dies zum Beispiel über Ihre Windows-Firewall oder andere Sicherheitseinstellungen in Ihrem Unternehmen unterbunden wird, so ist das Hochladen eines Angebotes nicht möglich (Hinweise zur Fehlerbehebung sind z.B. in der Hilfe unter den Stichwörtern „Internetzugriff / Proxy / Virenscanner“ beschrieben).

  1. Technischer Support

Bei technischen Fragen zum Bieterportal iTWO tender wenden Sie sich bitte an die:

RIB Software GmbH Josef-Orlopp-Str. 38 10365 Berlin evergabe-hotline.berlin@rib-software.com Fax: 030 44 33 11 15 Tel.: 0900 – 11 44 33 0 (für 1,95 €/min aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunktarife können abweichen) Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr und Fr. 08:00 – 16:00 Uhr

Zusätzlich steht Ihnen auf den Bieterportal iTWO tender eine Chatfunktion zur Verfügung!

Bitte beachten Sie, dass allein der jeweils für eine Ausschreibung zuständige Auftraggeber (Vergabestelle) inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten kann. Hierzu zählen Fragen zu den Vergabeunterlagen, hier insbesondere zum Ausfüllen der Dokumente, zu den Fristen sowie zum Vergaberecht.

Die Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle) finden Sie in der Bekanntmachung der Ausschreibung (falls vorhanden) bzw. im Formular zur Angebotsaufforderung.

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V 214.H F

(Besondere Vertragsbedinungen)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Besondere Vertragsbedingungen

  1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):

Mit der Ausführung ist zu beginnen

am . 11.01.2027

spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B).Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.

nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)

am 26.11.2028

innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

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V 214.H F

(Besondere Vertragsbedinungen)

1.2. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:

vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn.

vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.

folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:

aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

  • 11. Januar bis 26. Februar 2027
    1. Mai bis 26. November 2027
    1. Januar 2028 bis 27. Oktober 2028
  1. Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1. Der Auftragnehmer hat bei schuldhafter Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 Prozent der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer) zu zahlen;

Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der objektiv richtigen Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt auf fünf Prozent der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Überschreitet der Auftragnehmer lediglich als Vertragsfristen vereinbarte Einzelfristen, wird der

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V 214.H F

(Besondere Vertragsbedinungen)

Endfertigstellungstermin jedoch eingehalten, beträgt die maximale Vertragsstrafe 3% der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer).

2.3. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

  1. Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird verlängert auf Tage.

  1. Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

  1. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

  1. Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

• die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F „Vertragserfüllungsbürgschaft“

• die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F „Mängelansprüchebürgschaft“

• vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F„Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“

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V 214.H F

(Besondere Vertragsbedinungen)

  1. Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

  1. Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

  1. frei

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V 214.H F

(Besondere Vertragsbedinungen)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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V 231 F

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)

Anlage:

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

  1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:

1.1.1 Mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,

1.1.2 Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,

1.1.3 Mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto; ausgenommen sind Auszubildende.

Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.

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V 231 F

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)

Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

Ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Nach- bzw. Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,

2.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.

Verstößt ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis

Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3

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V 231 F

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)

Anlagenverzeichnis

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2 Tarifbroschüre Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3

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V 241 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)

Datum: Bieter

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Bauabfallentsorgung Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen und Kampfmitteln

Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durch- führungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der um- weltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.

In diesem Kontext ist insbesondere die Verordnung über die Bewirtschaftung von ge- werblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewer- beabfallverordnung - GewAbfV) vollumfänglich zu beachten, insbesondere die Regelun- gen zur sortenreinen und getrennten Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung von bestimmten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie das Recycling von sor- tenreinen Bau- und Abbruchabfällen bzw. deren gewerbeabfallkonformen Vorbehand- lung und Aufbereitung.

Nach diesen gesetzlichen Regelungen hat die Vorbereitung zur Wiederverwendung oberste Priorität und verpflichtet geeignete Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegen- stände einer Wiederverwendung zuzuführen. Anfallende Bauabfälle, die nicht wieder- verwendet werden können, müssen sortenrein und getrennt erfasst und vorrangig einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden.

Die vollständige Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben dient der Umsetzung der Zero-Waste Ziele des Landes Berlin.

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V 241 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)

Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften können die Einleitung eines Ord- nungswidrigkeits-verfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.

  1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) sowie zum Verbleib von wiederverwendeten Bauteilen und Einrichtungsgegen- ständen

Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bau- abfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentli- che Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) ausschließlich von zertifizierten Entsor- gungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirt- schaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.

Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklä- rung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistun- gen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungs- vorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauab- fallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebever- ordnung zertifiziert sind.

Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderli- chen Angaben zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsgegen- stände sowie zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbe- triebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabe- stelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeit- punkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.

Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle sowie zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsge- genstände zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen sowie mit welchen wiederzuverwendenden Bauteilen und Einrichtungsgegen- ständen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz).

Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele sowie der Wiederverwendungs- ziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustim- mung des Auftraggebers möglich.

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V 241 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)

  1. Hinweise zur Abfallentsorgung

Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fach- kenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.

Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsor- gungskosten, SBB-Gebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanla- gen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.

Im Fall einer Sammelentsorgung (nur für Kleinmengen von jährlich weniger als 20 t je Erzeugernummer und Abfallschlüssel zulässig) sind vom Auftragnehmer die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen als Gesamtkosten für Sammlung, Trans- port und Entsorgung zu kalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährli- chen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwal- tung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Brückenstraße 6, 10179 Ber- lin, Tel. (030) 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de

Weiterführend wird auf unsere Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin verwiesen, die unter https://www.ber- lin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bauabfall/ abrufbar sind. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spie- geleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ setzen die Regelungen der Abfallver- zeichnisverordnung um, welche maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfäl- len als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bau- abfall/

  1. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung sowie Wiederverwendung

Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Wiederver- wendung sowie zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller wiederwendeten Gegenstände und Einrichtungsgegenstände sowie verwerteten und beseitigten Bauab- fälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Wiederverwendung sowie über die Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vor- zulegen.

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V 241 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)

  1. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen

Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwas- ser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unter- brechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Scha- densbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unver- züglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu infor- mieren:

https://www.berlin.de/umwelt/themen/boden-altlasten-geologie/artikel.155486.php

http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbezie- hung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzu- warten.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senats- verwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Tel.: 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: https://www.sbb- mbh.de/ ).

  1. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln

Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.

Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/ser- vice/rechtsvorschriften/verwaltungsvorschrift_kampfmittelv.pdf

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 4

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V 248 F

(BVB Umweltschutzanforderungen)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.

  1. Leistungskriterien

Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.

Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.

  1. Ausführungsbedingungen

Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.

Im Einzelnen werden die in den Anlagen aufgeführten Ausführungsbedingungen vereinbart.

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 2 zu verpflichten.

3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2

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V 248 F

(BVB Umweltschutzanforderungen)

3.3. Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

3.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

3.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,

3.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

3.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.

3.5. Verstößt ein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers gegen seine nach 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 2 so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis

Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.

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V 2482 F

(Anlage BVB Umweltschutzanforderungen/Baumaschinen)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)

Verwendung von Baumaschinen

Sofern vom Auftragnehmer Baumaschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Verwendungsbeschränkungen nach Nr. 30.2 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, spätestens mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Baumaschine auf die Baustelle der Bauleitung die nachfolgend benannten Nachweise über die Einhaltung der Verwendungs- beschränkungen für die Baumaschinen vorzulegen.

Für Baumaschinen mit Dieselmotor, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL- UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben:

a. Zu jeder Baumaschine ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F) und

b. für jede Baumaschine ein Nachweis der der Emissionsstufe oder des Emissionsstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein,

oder

a. Zu jeder Baumaschine ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F) und

b. bei nachgerüsteten Baumaschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt.

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V 2482 F

(Anlage BVB Umweltschutzanforderungen/Baumaschinen)

Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten.

Für Baumaschinen mit Fremdzündungsmotor bis 19 kW Motorleistung ist der Bauleitung zu diesem Zweck die Kopie der Betriebsanleitung vorzulegen, die Kennzeichnung an dem Gerät vorzuzeigen oder gleichwertige Nachweise vorzulegen.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2

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V 250 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen

  1. Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

1.1. die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteili- gungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu be- achten,

1.2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon un- berührt.

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.

2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhal- tung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sicher- gestellt ist.

2.3. Ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2

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V 250 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)

2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertrags- bedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,

2.3.3. der betreffende Nach- bzw. Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

2.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nach- weis zu erbringen.

2.5. Verstößt ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis

Die Besondere Vertragsbedingungen über Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.

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V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (V 231 F)

zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (V 247 F)

zur Frauenförderung (V 246 F)

zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F)

über Umweltschutzanforderungen (V 248 F)

I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. 1

II. Kontrolle und Sanktionen

  1. Kontrolle

1.1. Umfang der Kontrolle

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfolgend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch den öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:

1 Hierfür steht im Vergabeservice Berlin ein Muster zur Verfügung:

https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer-bieter/artikel.1259454.php

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 8

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V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

1.1.1. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe V 231 F, Nummer 1.1.1);

1.1.2. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe V 231 F, Nummer 1.1.2);

1.1.3. Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der vereinbarten Höhe (siehe V 231 F, Nummer 1.1.3);

1.1.4. Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbeschreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe V 247 F);

1.1.5. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe V 246 F);

1.1.6. Umweltschutzanforderungen (Leistungskriterien/Ausführungsbedingungen) (siehe V 248 F);

1.1.7. Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der in diesem Formblatt enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 8

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V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

1.2. Durchführung der Kontrolle

1.2.1. Der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie die erforderlichen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereit zu haltenden Unterlagen vor Ort in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften einsehen.

1.2.2. Der Auftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat bei der Kontrolle mitzuwirken, indem er die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhält, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

1.2.3. Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit dem Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher. Dazu setzt der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe angemessene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für den Auftragnehmer oder den Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereitstellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.

1.3. Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen

Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung

1.3.1. der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:

• Arbeitsverträgen

• Entgeltnachweisen

• Arbeitszeitnachweisen;

1.3.2. eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unterlagen aus II.1.3.1 aus:

• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe

• den einschlägigen Tarifverträgen;

1.3.3. der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:

• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmerkette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen;

• ggf. Unterauftragnehmerverträgen, Bestellscheinen oder Rechnungen;

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 8

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V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

1.3.4. der ILO–Kernarbeitsnormen aus:

• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Lieferscheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktionsmengen;

1.3.5. der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:

• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht

• Arbeitsverträgen;

• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;

1.3.6. der Umweltschutzanforderungen aus:

• Zertifikaten/ Gütezeichen

• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen

• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterlagen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.

Zusätzlich zu den in den unter II. 1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.

1.4. Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen

Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsgeheimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten des öffentlichen Auftraggebers bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 8

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V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

1.5. Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereitstellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle erfüllt, indem er diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Diese Verpflichtung hat der Auftragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Unterauftragnehmerkette zugunsten des öffentlichen Auftraggebers und der zentralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Der Auftragnehmer trägt die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.

  1. Sanktionen

2.1. Umfang der Sanktionen

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer für den Fall sanktionieren kann, dass dieser schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstößt, soweit diese vereinbart wurden.

Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F), sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeit kommen die Vertragsstrafe, Kündigung oder Rücktritt, sowie Schadenersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.

2.2. Vertragsstrafe

2.2.1. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benannten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.

2.2.2. Ein Verstoß liegt jeweils vor,

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V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

2.2.3. wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.2). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.3.1. wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.3.2. wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO- Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konformität eines bestimmten sensiblen Produktes (V 247 F) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teillieferung;

2.2.3.3. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (V 246 F) die verlangte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslaufzeit;

2.2.3.4. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (V 248 F) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden;

2.2.3.5. wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette verstoßen wurde (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der Übertragung der in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette;

2.2.3.6. wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrollen zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterlagen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolgloser angemessener Fristsetzung oder durch die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort- Kontrolle.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 8

[Seite 47]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

2.2.4. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftragnehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.

2.2.5. Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie vom Auftraggeber auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.

2.2.6. Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent des Nettoauftragswertes nicht überschreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe angerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.

2.2.7. Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.

2.3. Kündigung; Rücktritt

2.3.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. nach der Art des zugrunde liegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.

2.3.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.

2.4. Minderung; Schadenersatz

2.4.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. der Art des zugrunde liegenden Vertrages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz verlangen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.

2.4.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 7 von 8

[Seite 48]

V 255 F

(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)

Hinweis

Verstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften gegen die in Nummer 1.1 und 2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, so hat der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin unverzüglich zu unterrichten (§ 16 Abs. 5 BerlAVG).

Darüber hinaus wird die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 8 von 8

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V 244 F

(Datenverarbeitung)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Ergänzung zum Angebot Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

  1. Bearbeitungsphasen

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

• Angebotsanforderung

• Angebotsabgabe

• Abrechnung

  1. Datenaustausch

Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Über die Schnittstelle DA XML erfolgt kein Datenaustausch von Bildern, Grafiken oder Tabellen. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

  1. Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung

Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1

[Seite 50]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

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Maßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb

Freihändige Vergabe

Offenes Verfahren

Nichtoffenes Verfahren

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Wettbewerblicher Dialog

Innovationspartnerschaft

Zutreffendes ankreuzen:

Bewerber

Bieter

Mitglied der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft.

Unterauftragnehmer

anderes Unternehmen

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5

[Seite 51]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten LeistungenJahrEuro
JahrEuro
JahrEuro

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren – bzw.- dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend), vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:

Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung

Angaben zu Arbeitskräften

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5

[Seite 52]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

Registereintragung

Ich bin/Wir sind

im Handelsregister eingetragen.

für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.

bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen

zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt

Ich/Wir erkläre(n), dass

für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

ich/wir nicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt eingetragen bin/sind.

für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5

[Seite 53]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5

[Seite 54]

V 124.H F

Eigenerklärung zur Eignung ( )

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)

Hinweis:

Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.

Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.

Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5

[Seite 55]

V 233 F

(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

Datum: Bewerber / Bieter

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:

Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2

[Seite 56]

V 233 F

(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2

[Seite 57]

V 238 F

(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter:

Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:

Weitere Mitglieder:

Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:

Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:

Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2

[Seite 58]

V 238 F

(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Wir erklären1, dass

• der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsver- bindlich vertritt,

• zur Entgegennahme der Zahlung mit befreiender Wirkung berechtigt ist,

• alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

(Ort) (Datum) Unterschrift

(Ort) (Datum) Unterschrift

(Ort) (Datum) Unterschrift

(Ort) (Datum) Unterschrift

1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2

[Seite 59]

V 2413 F

(Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)

Datum: Bieter

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)

Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvor- schriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungs- fachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsor-gungsleistungen be- auftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erfor- derlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungs- fachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifü- gung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.

(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1

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V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A) (bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nach- bzw. Unterauftragnehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in bzw. Unterauftragnehmer/in wird der oder der/m Auftragnehmenden zugerechnet.

• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.

Hinweis

Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5

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V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: (Zutreffendes bitte ankreuzen)

A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG

Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)

Ja

Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)

B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:

I. Beschäftigungszahl 1

Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:

über 500 Beschäftigte

(gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)

über 250 bis 500 Beschäftigte

(gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)

über 20 bis 250 Beschäftigte

(gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)

über 10 bis 20 Beschäftigte

(gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)

1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5

[Seite 62]

V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:

  1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans

  2. verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen

  3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen

  4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen

  5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil

  6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten

  7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente

  8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind

  9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen

  10. spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen

  11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten

  12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten

  13. bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5

[Seite 63]

V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

  1. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit

  2. Angebot alternierender Telearbeit

  3. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen

  4. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit

  5. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung

  6. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen

  7. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze

  8. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen

III. Weitere vertragliche Verpflichtungen

Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:

  1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

  2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet

  3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5

[Seite 64]

V 246 F

(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)

IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)

An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:

Begründung (auf Verlangen nachzuweisen):

Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)

Hinweis:

Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.

­ Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.

­ Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5

[Seite 65]

V 223.H F

(Aufgliederung der Einheitspreise)

BieterDatum
Vergabenummer III-26-015Maßnahmenummer III-26-015
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Leistung/CPV Landschaftspflege in FFH Gebieten und NSG im Land Berlin

Aufgliederung der Einheitspreise

OZ des LV 1Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1Menge 1Men- gen- einheit 1Zeitan- satz 2Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3Stoffe 2Geräte 2, 4Sonstiges 2Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910

1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F über- einstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind.

1 ABau 2013 Seite 1 von 1

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V 2411 F

(Abfall - Formblatt 1) Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege sowie der Wiederverwendungen

Bieter:Vergabenummer: III-26-015
Baumaßnahme:Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028
Nr.Vorgabe durch den AG (Kreuz)AVV-ASNAbfallartName des Beförderers1)Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsunternehmens1)
Nicht gefährliche Abfälle:
1170101Beton
2170102Ziegel
3170103Fliesen und Keramik
4170107Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
5170201Holz
6170202Glas
7170203Kunststoff
8170302Bitumengemische
9170504Boden und Steine
10170604Dämmmaterial
11170802Baustoffe auf Gipsbasis
12170904gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Mahd- und Schnittgut
Stammholz
Astwerk und Reisig (Stammdurchmesser
bis 8 cm), incl. Wurzelwerk
Unrat

(cid:1) ABau 2013, Stand: Januar 2022 Seite 1 von 3

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V 2411 F

(Abfall - Formblatt 1)

Nr.Vorgabe durch den AG (Kreuz)AVV-ASNAbfallartName des Beförderers1)Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsunternehmens1)
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten:
1170106*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
2170204*Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
3170301*kohlenteerhaltige Bitumengemische
4170303*Kohlenteer und teerhaltige Produkte
5170503*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
6170601*Dämmmaterial, das Asbest enthält
7170603*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
8170605*asbesthaltige Baustoffe
9170801*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sindKeine Angaben vom Bieter erforderlich, da die
10170902*Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthaltenEntsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber
11170903*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthaltenorganisiert wird.
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:

1)Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen); die Zertifikate inclusive Anlagen sind vorzulegen

(cid:1) ABau 2013, Stand: Januar 2022 Seite 2 von 3

[Seite 68]

V 2411 F

(Abfall - Formblatt 1)

Nr.Vorgabe durch den AG (Kreuz)Bauteile / EinrichtungsgegenständeName des WiederverwendersAnschrift der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung
wiederverwendbare Bauteile / Einrichtungsgegenstände:
1Fenster- und Türaußenelemente
2Fensterbänke z.B. Naturstein oder Kunststoff
3Fassadenelemente z.B. Glas
4Verblender / Riemchen / Klinker
5Betonsteine / Pflaster
6Holzböden / Parkett
7Türen / Türblätter / Griffe / Beschläge
8Sanitärkeramik / Trennwandsysteme
9Haustechnik z.B. Kabelrinnen/-kanäle
10Metall-Geländer / Absturzsicherung / Rampen
bedarfsweise Ergänzung weiterer Bauteile / Einrichtungsgegenstände:

Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes.

(Ort, Datum, Unterschrift* des Bieters)

*Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform nach § 126b BGB oder falls gefordert, die elektronische Signatur, die eigenhändige Unterschrift.

(cid:1) ABau 2013, Stand: Januar 2022 Seite 3 von 3

[Seite 69]

V 2412 F

(Abfall - Formblatt 2)

Vergabenummer III-26-015AN
Baumaßnahme Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten in Berlin für 2027/2028

Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung sowie Wiederverwendungen

Nr.AVV- ASNAbfallartMengeName u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage
Nicht gefährliche Abfälle:
1170101Beton
2170102Ziegel
3170103Fliesen, Ziegel und Keramik
4170107Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
5170201Holz
6170202Glas
7170203Kunststoff
8170302Bitumengemische
9170504Boden und Steine

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6

[Seite 70]

V 2412 F

(Abfall - Formblatt 2)

Nr.AVV- ASNAbfallartMengeName u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage
Nicht gefährliche Abfälle:
10170604Dämmmaterial
11170802Baustoffe auf Gipsbasis
12170904gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6

[Seite 71]

V 2412 F

(Abfall - Formblatt 2)

Nr.AVV- ASNAbfallartMengeName u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten:
1170106*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
2170204*Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
3170301*kohlenteerhaltige Bitumengemische
4170303*Kohlenteer und teerhaltige Produkte
5170503*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
6170601*Dämmmaterial, das Asbest enthält
7170603*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
8170605*asbesthaltige Baustoffe
9170801*Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
10170902*Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten
11170903*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6

[Seite 72]

V 2412 F

(Abfall - Formblatt 2)

Nr.AVV- ASNAbfallartMengeName u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten:
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6

[Seite 73]

V 2412 F

(Abfall - Formblatt 2)

Nr.Bauteile / EinrichtungsgegenständeMengeName u. Anschrift der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung
wiederverwendbare Bauteile / Einrichtungsgegenstände:
1Fenster- und Türaußenelemente
2Fensterbänke z.B. Naturstein oder Kunststoff
3Fassadenelemente z.B. Glas
4Verblender / Riemchen / Klinker
5Betonsteine / Pflaster
6Holzböden / Parkett
7Türen / Türblätter / Griffe / Beschläge
8Sanitärkeramik / Trennwandsysteme
9Haustechnik z.B. Kabelrinnen/-kanäle
10Metall-Geländer / Absturzsicherung / Rampen

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6

[Seite 74]

V 2412 F

(Abfall - Formblatt 2)

Nr.Bauteile / EinrichtungsgegenständeMengeName u. Anschrift der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung
wiederverwendbare Bauteile / Einrichtungsgegenstände:
bedarfsweise Ergänzung weiterer Bauteile / Einrichtungsgegenstände:

Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen.

Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt:

Ist dieses Formular elektronisch erstellt worden, ist es ohne Unterschrift gültig.

(Ort) (Datum) (Unterschrift des AN)

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6

[Seite 75]

V 249 F

(Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor)

Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor

  1. Angaben zur Maschine

Name und Adresse des Halters/Eigentümers:

Beschreibung (z.B.: Mobilbagger):

Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG oder Verordnung (EU) 2016/1628

(bitte ankreuzen):

III A

III B

IV

V

Euro IV nach 98/69/EG/1999/96/EG oder besser

sonstige / keine:

Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.):

Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW:

angefügte Nachweise: Lieferschein Certification of Conformity (CoC) sonstige:

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2

[Seite 76]

V 249 F

(Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor)

  1. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden)

Hersteller: Typ / Ausführung:

Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats: Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau:

einbauende Werkstatt (Name und Adresse):

angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt):

Hinweis:

Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2

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