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11_60-Hinweisblatt zur eVergabe .pdf

Landschaftsgärtnerische Arbeiten zur Neugestaltung des Spielplatzes am Bienroder Weg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 10:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Stand 30.10.2024

Vergabe von Bauleistungen

Wichtige Hinweise zur E-Vergabe

  1. EU-VERGABEN Die E-Vergabe mit ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe ist seit dem 18.10.2018 für europaweite Ausschreibungen verpflichtend. Es wird darauf hingewiesen, dass auch schon Ausschreibungen mit geringem Auftragswert EU-Verfahren sein können, wenn sie zu einer Gesamtmaßnahme gehören, die ihrerseits die EU-Schwellenwerte übersteigt (§ 3 Abs. 7 Vergabeverordnung – VgV -). Die Abgabe eines schriftlichen Angebotes in Papierform und auch eines Angebotes per E-Mail ist im Rahmen der elektronischen Vergabe nicht zulässig, so dass derartige An- gebote zwingend (ungeöffnet) ausgeschlossen werden müssen und nicht zum Verga- beverfahren zugelassen werden können. Auch die weitere Kommunikation (z. B. Bieter- fragen oder Abgabe nachgeforderter Unterlagen etc.) muss zwingend über die E-Vergabe- Plattform erfolgen, um entsprechende Rechtswirkungen im Vergabeverfahren auszulösen.

  2. Nationale Vergaben Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht seit Ende 2018 die Möglichkeit für Auftrag- geber, ausschließlich elektronische Kommunikation zuzulassen. Die Stadt Braunschweig macht zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren von dieser Möglichkeit nach § 11 VOB/A Gebrauch und teilt dieses in der jeweiligen Auftragsbe- kanntmachung auch immer entsprechend mit. Somit müssen auch bei nationalen Vergaben Angebote oder sonstige nachgeforderte Unter- lagen zwingend (ungeöffnet) ausgeschlossen werden, die in Papierform oder per Mail eingehen. Auch die Kommunikation im Vergabeverfahren muss zwingend über die E- Vergabe-Plattform erfolgen.

  3. Submissionstermin Die Bieter haben bei der elektronischen Vergabe keinen Anspruch mehr auf Teilnahme an einem Submissionstermin. Über den Öffnungstermin ist lediglich eine Niederschrift in elektro- nischer Form zu fertigen und den Bietern elektronisch zur Verfügung zu stellen (§ 14 VOB/A § 14 EU VOB/A).

Allgemeine Hinweise zur elektronischen Vergabe: Das von der Stadt Braunschweig für die elektronische Vergabe genutzte Vergabeportal der Deutschen E-Vergabe finden Sie unter: www.deutsche-evergabe.de. Die betreffenden Ausschreibungen finden Sie wie gewohnt auf der Homepage der Stadt Braunschweig unter www.braunschweig.de, und zwar unter der Rubrik „Bürgerservice“ → „Wirtschaft & Wissenschaft“→ „Service für Unternehmen“ → „Ausschreibungen & Vergaben“.

Dort finden Sie zu dem jeweiligen Verfahren die entsprechende Bekanntmachung, in welcher der dazugehörige Link zur Ausschreibung enthalten ist.

Für sämtliche Fragen, Anregungen und Hilfestellungen, insbesondere in Bezug auf die Nut- zung des Vergabeportals, stehen Ihnen die in der Bekanntmachung und in den Vergabeun- terlagen genannten Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kommunikation hat allerdings nur über die E-Vergabe-Plattform zu erfolgen.

Ihre Zentrale Vergabestelle der Stadt Braunschweig

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