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VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme: Sanierung der Außenanlage und Siele
Leistung: Stockflethweg 160 - Gala-Bau
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 462-26 MH
Offenes Verfahren (EU) (VOB)
Ausschreibung (Korrektur)
AUFTRAGGEBER SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland
11.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 2
6-000_Landesrecht_11 2024........................................................................................................................... 2
6-040_SBH_GMH EU & 20% Anlage Angebot_07 2024................................................................................. 6
6-031_Eigenerklärung VO 2014-833_04 2023................................................................................................. 9
6-050_Teilnahmebedingungen (TNB)_04 2023............................................................................................... 11
6-060_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_04 2023............................................................................... 14
6-070_Besondere Vertragsbedingungen (BVB)_02 2024.1 SBH.................................................................... 16
6-100_Antrag Nachunternehmereinsatz_04 2023........................................................................................... 20
6-101_Erklärung des Nachunternehmers_04 2023......................................................................................... 22
6-110_Bietergemeinschaft_04 2023................................................................................................................ 25
6-130_Preisermittlungsblatt 1_04 2023............................................................................................................ 26
6-131_Preisermittlungsblatt 2_04 2023............................................................................................................ 30
6-030 SBH GMH_Eignung EU_11 2024.......................................................................................................... 31
7-010 Bürgschaft 01/18.................................................................................................................................... 39
Der Auftragnehmer................................................................................................................................... 39
Datenschutzerklärung SBH eVergabe............................................................................................................. 40
Merkblatt Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten.............................................................................. 45
6-020_SBH EU Anlage zur Information zur Ausschreibung 04 2023.4............................................................ 50
Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024.pdf........................................................................... 55
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 56
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 206
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 207
Anlagen.................................................................................................................................................................... 208
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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | SBH VOB OV 462-26 MH |
|---|---|
| Maßnahme | Sanierung der Außenanlage und Siele |
| Auftragsbezeichnung | Stockflethweg 160 - Gala-Bau |
| Auftragsbeschreibung | Hinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Der SBH plant den Umbau und die Erweiterung der Bestandsmensa, auf dem Grundstück am Stockflethweg 160, um die Versorgung der heranwachsenden Schülerzahl sicherzustellen. --------------- Hier: Gala-Bau --------------- Pflasterarbeiten, Pflanzarbeiten, Spielgeräteausstattung |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen | voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung; Fertigstellung ca. Juni 2027 |
VERFAHREN
| Auftraggeber | SBH | Schulbau Hamburg |
|---|---|
| Liefer-/Ausführungsort | 22417 Hamburg |
| Leistungsart | Bauleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU) (VOB/A) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein |
|---|---|
| Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann | |
| Zuschlagskriterium | Niedrigster Preis |
ANGEBOTE
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
|---|---|
| Nachlass | Ja |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Frist Bieterfragen | 28.09.2026 23:59 |
|---|---|
| Angebotsfrist | 01.10.2026 10:00:00 |
| Bindefrist | 30.11.2026 |
HINWEISE
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
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Hinweise auf das Landesrecht
der Freien und Hansestadt Hamburg
für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B muss ein Auftragnehmer bei seiner Leistungsausführung die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen beachten. Für die Ausführung von Bauleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH; nachfolgend auch Auftraggeberin) gelten landesrechtliche Bestimmungen, die ihre Auftragnehmer nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B beachten müssen. Die insoweit wichtigsten Landesgesetze sind: • Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) macht konkrete Vorgaben zu
- Tariftreue und Mindestlohn (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG),
- Leiharbeitskräften (§ 3 Abs. 3 HmbVgG),
- sozialverträglicher Beschaffung (§ 3a HmbVgG),
- umweltverträglicher Beschaffung (§ 3b HmbVgG),
- Mittelstandsförderung (§ 4 HmbVgG),
- Nachunternehmern (§ 5 HmbVgG),
- Angebotswertung (§§ 6 und 7 HmbVgG),
- Kontrollrechten der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG),
- Sanktionen bei Pflichtverstößen des Auftragnehmers (§ 11 HmbVgG). • Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Auftraggeberin, bestimmte Verträge im Informationsregister zu veröffentlichen und beantragte Auskünfte zu erteilen.
Die Vorgaben dieser Landesgesetze sind bei der Vergabe vom Bieter und bei der Ausführung der Bauleistungen vom Auftragnehmer wie folgt zu beachten:
1 Umweltschutz (§ 3b HmbVgG) Die Anforderungen an eine umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG sind für den Baubereich in Ziffer 6.9.3 des Bauhandbuchs VV-Bau geregelt. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat ein Auftragnehmer die durch seine Arbeiten her- vorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitergehende Vorgaben bleiben unberührt.
2 Nachunternehmer (§ 5 HmbVgG) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur ausnahmsweise zulässig, weil ein Auftragnehmer die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, grundsätzlich selbst auszuführen hat (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B). Nachunternehmer sind alle Unternehmen, denen der Auftragnehmer (Teil-)Leistungen überträgt, unabhängig von ihrem Unterordnungsgrad. Dazu zählen auch mit dem Auftragnehmer verbundene, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständige Unternehmen (z.B. Tochter-/Schwestergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen). §5 HmbVgG statuiert besondere Anforderungen an die Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer. Bei jedem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern treffen den Bieter bzw. Auftragnehmer die nachstehenden Pflichten. Eine Pflichtverletzung kann insbesondere zu Vertragsstrafe und Kündigung führen. Die Haftung des Auf- tragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt vom Nachunternehmereinsatz unberührt.
2.1 Vorherige Zustimmung der Auftraggeberin Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbVgG darf ein Bieter/Auftragnehmer eine (Teil-)Leistung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Mithin bedarf jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel von Nachunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der Auftraggeberin. Die Einwilligung muss der Bieter/Auftragnehmer vorab mit Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragen, dem der Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Eine Vergabestelle prüft vor Erteilung ihrer Zustimmung bei jedem Nachunternehmer stets das Vorliegen der Eig- nung und der Ausführungsbedingungen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbVgG). Liegen Ausschlussgründe vor, kann sie seine Auswechslung verlangen.
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Die jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in den Vordrucken Antrag Nachunternehmer- einsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten, die Bieter/Auftrag- nehmer und jeder Nachunternehmer ausfüllen und unterzeichnen müssen. Ist der Nachunternehmer eine Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied die Erklärungen abgeben und Nachweise vorlegen.
2.2 Informations- und Nachweispflichten des Auftragnehmers Bei jedem Nachunternehmereinsatz muss der Bieter bzw. Auftragnehmer folgende Informations- und Nachweis- pflichten beachten: Bei Angebotsabgabe muss er im Vordruck Angebot (Anlage 6-040) die konkreten (Teil-)Leistungen nach Art und Umfang benennen, die er an Nachunternehmer weitergeben will (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbVgG). Das gilt auch, wenn vom Nachunternehmer nur unwesentliche Teile der Leistung ausgeführt werden sollen. Im Fall der Eignungsleihe über einen Nachunternehmer (zulässig bei europaweiten Vergaben nach § 6d EU VOB/A und im Unterschwellenbereich, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfä- higkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt) muss ein Bieter schon bei Abgabe des Angebots bzw. Teilnahmeantrags den/die Nachunternehmer (Eig- nungsleiher) namentlich benennen und alle weiteren eignungsrelevanten Angaben zum Nachunternehmer im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) machen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind zusammen mit Teilnahmeantrag bzw. Angebot (Anlage 6-040) einzureichen. In den anderen Fällen (bei Vergaben ohne Eignungsleihe) muss der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle weitere Angaben zu seine(n) Nachunternehmer(n) auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6- 100)machen (z.B. jeden Nachunternehmer namentlich benennen, die Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter angeben, die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweisen, usw.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin alle erforderlichen Nachweise verlangen (vgl. § 4 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B). So können insbesondere zur Eignungsprüfung sämtliche Nachweise vom Nachunternehmer verlangt wer- den, die auch vom Bieter gefordert wurden. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)legen fest, wann welche Erklärungen und Nachweise vom Bieter und seinem/n Nachunternehmer(n) abzuge- ben bzw. vorzulegen sind. Sie sind vollständig vom Bieter und jedem Nachunternehmer ausgefüllt mit allen gefor- derten Nachweisen binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle abzugeben (Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Im Zuschlagsschreiben sind die zugelassenen Nachunternehmer mit ihren Leistungsanteilen konkret aufgeführt. Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil, ein Auftragnehmer darf davon nicht eigenmächtig abweichen. Nach der Auftragserteilung stimmt die Auftraggeberin einem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern nur ganz ausnahmsweise zu, wenn der Auftragnehmer mit seinem Antrag auf Zustimmung die besonderen Umstände nachweist, die den Einsatz/Wechsel des Nachunternehmers erfordern, und sämtliche Nachweise für seinen Nach- unternehmer vorlegt (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVgG).
2.3 Eignung des Nachunternehmers Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung: Ein Bieter/Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bzw. nicht ausgeschlossen sind (vgl. § 2 VOB/A (EU); § 5 Abs. 2 HmbVgG). Dazu gehört u.a., dass der Nachunternehmer keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A). Der Bieter/Auftragnehmer kann für Nachunternehmer, die in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. PQ-Verzeichnis) eingetragen sind, eine PQ-Nummer im Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) angeben. Jeder Nachunternehmer muss eine Selbstauskunft abgeben, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurde (Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss als Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Ver- fügung stehen, eine Verpflichtungserklärung seines Nachunternehmers vorlegen. Diese Erklärung, mit der sich der benannte Nachunternehmer verpflichtet, die (Teil-)Leistung im Falle der Auftragserteilung an den Bieter zu erbrin- gen, ist im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten.
2.4 Ausführungsbedingungen Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu den Ausführungsbedingungen: Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem/n Nachunternehmer(n) die Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG):
- Ein Nachunternehmer muss ihm übertragene Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Eine unumgängliche Weitervergabe übertragener Leistungen an einen Nach-Nachunternehmer muss der Bieter bei der Auftraggeberin auf gesondertem Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beantragen.
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- Jeder Nachunternehmer muss durch Vorlage der Unterlagen des § 7 Abs. 2 HmbVgG (Freistellungsbescheini- gung nach § 48b EStG, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- kasse, ggf. Bescheinigung in Steuersachen) nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur voll- ständigen Entrichtung von Steuern und Beiträgen nachkommt (§ 5 Abs. 2 HmbVgG).
- Jeder Nachunternehmer muss die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn erklären (§ 3 HmbVgG).
- Erforderlichenfalls muss jeder Nachunternehmer eine gesonderte Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernar- beitsnormen abgeben (§ 3a HmbVgG).
- Der Bieter/Auftragnehmer muss seinem Nachunternehmer die Pflicht auferlegen, vollständige und prüffähige Ent- geltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge, auf Verlangen der Auftraggeberin auf eigene Kosten und binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle, bereitzuhalten und zu erläutern (§ 10 Satz 2 HmbVgG). Zudem muss der Bieter bzw. Auftragnehmer die weiteren Pflichten des § 5 Abs. 4 HmbVgG beachten:
- Er muss bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen, soweit dies mit der ver- tragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist.
- Er muss seine Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Er muss die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer zum Vertragsinhalt machen.
- Er darf seinen Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der Auf- traggeberin vereinbart sind; auf Verlangen der Auftraggeberin hat er dies nachzuweisen.
2.5 Kontrollen durch den Auftragnehmer Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§ 3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG durch seine(n) Nachunternehmer zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Insbesondere muss er prüfen, ob die Angebote seiner Nachunternehmer unter Einhaltung von Tariftreue und Min- destlohn kalkuliert sind. Und er muss sich von seinen Nachunternehmern die erforderlichen Rechte vertraglich einräumen lassen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz; Arbeitnehmerentsendegesetz) durch die Nachunternehmer prüfen und überwachen zu können. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten nur zum Teil die dazu erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Zur Bestätigung aller Erklärungen und Angaben wird gegebenenfalls ein Gewerbezentralregisterauszug gemäß §150a Gewerbeordnung angefordert (Abrufe aus dem GZR sind noch bis zum 31.05.2025 möglich). Dazu und für eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des BKartA gem. § 6 Abs. 1 WRegG) muss der Bieter die erforderlichen Daten seines Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) angeben. Damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann, muss der Bieter die Vorlage des Preisermittlungsblatts 1 (Anlage 6-130) und bei entsprechen- der Anforderung durch die Auftraggeberin in Ziffer 5.2 der Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) das Preis- ermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) seines Nachunternehmers sicherstellen; der Vordruck Erklärung des Nachunter- nehmers (Anlage 6-101) enthält die diesbezügliche Verpflichtung des Bieters.
3 Leiharbeitskräfte Die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HmbVgG sind wie folgt umzusetzen: Nach § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Be- trieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Der Auftragnehmer muss dies beachten und die Nachunternehmer darauf hinweisen und kontrollieren.
4 Kontrollen der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG) Die Auftraggeberin ist nach § 10 Satz 1 HmbVgG berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen (insbesondere zu Tariftreue, Min- destlohn und Nachunternehmereinsatz) zu überprüfen. Sie kann nach § 10 Satz 2 Nr. 1 HmbVgG insbesondere die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer verlangen (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030) und beide Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und Anlage 6-101)). Die Auftraggeberin führt diese Kontrollen durch ihre Mitarbeiter insbesondere der „SOKO Bau“ durch.
5 Vertragsstrafe für Gesetzesverstöße 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG dafür zu sorgen, dass bei der Leistungsaus- führung keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das AEntG stattfindet und die Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Satz 2 HmbVgG eingehalten werden. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter, die er mit der Leistungsausführung beauftragt hat (Nachunternehmer) oder die ihrerseits von einem Nachunterneh- mer – gleich welchen Unterordnungsgrads – beauftragt wurden (Nach-Nachunternehmer).
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5.2 Begehen der Auftragnehmer oder eine sonstige in Nr. 5.1 genannte Person bzw. dessen/deren Erfüllungsgehilfe bei der Leistungsausführung einen Verstoß gegen
- die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
- die Regelungen zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
- eine der Pflichten beim Einsatz von Nachunternehmern nach § 5 HmbVgG (vgl. Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100)) oder
- die Pflicht zur Bereithaltung von Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten und von Verträgen nach § 10 HmbVgG (vgl. Nr. 2.4 und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) kann die Auftraggeberin vom Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ein Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß, höchstens jedoch fünf Prozent der Abrechnungssumme, verlangen (vgl. § 11 Abs. 1 HmbVgG). Die Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe ist auch zu entrichten, wenn ein Nachunternehmer oder ein Nach-Nachunternehmer jeden Un- terordnungsgrades den Verstoß begangen hat und dies dem Auftragnehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen oder über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) zugerechnet werden kann. 5.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe verjährt fünf Jahre nach Abnahme.
6 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Der Vertrag unterliegt dem HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von der möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Transparenz- portal oder der Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht, ist mit der Ausführung nicht vor Zugang einer gesonderten Aufforderung durch die Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6- 070)zu beginnen. Vorzeitige Leistungsausführungen, Vorbereitungshandlungen sowie Materialbestellungen erfol- gen auf alleiniges Risiko des Auftragnehmers; eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen.
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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
Angebot
Sanierung der Außenanlage und Siele Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 462-26 MH
Leistung: Stockflethweg 160 - Gala-Bau
1 Ich/Wir Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben (unten Nr. 3) an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Bestandteil dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: -die landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) -die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050) -die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) -die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) -die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Eigenerklärung VO 2014-833)
3 Preisangaben
Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen. Das gilt auch für Nachträge, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die Vertragsleistung zu bilden sind. Änderungssätze bzw. Erstattungsbeträge bei vereinbarter Gleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
3.1 Bei fehlender Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in Euro | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote |
|---|---|---|
| Summe Angebot | % |
3.2 Bei Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in Euro | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote |
|---|---|---|
| Summe Los 1 | % | |
| Summe Los 2 | % | |
| Summe Los 3 | % |
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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
| Summe Los 4 | % | |
|---|---|---|
| Summe Los 5 | % | |
| Summe Los 6 | % | |
| Summe Los 7 | % | |
| Summe Gesamtangebot |
3.3 Sonderregelung bei Auf- und Abgebotsverfahren:
Angebot zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit einem Abgebot von % Aufgebot von %
Angebot für zur Leistungserfüllung erforderliche, zusätzliche Leistungen ohne Preisvorgabe:
| Lohn-/Gehaltsgruppe („Berufsgruppe“ laut Tarifvertrag) | geschätzte Anzahl Stunden pro Los | Verrechnungssatz EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter | Gesamtbetrag EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter |
|---|---|---|---|
| 1. 2. 3. 4. 5.Auszubildende a) im 1.Jahr b)im 2.Jahr c)im 3.Jahr | xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx | xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx |
Hinweis: Im Verrechnungssatz sind Lohn-/Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten- anteile und Gewinn enthalten. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert vergütet.
3.4 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl
4 Ich/Wir erkläre(n), dass
• die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Angebots sind;
• alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern sie nicht in den Vordrucken Eignung (Anlage 6-030) und Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) als Leistungen anderer Unternehmen ausdrücklich bezeichnet sind.
Die folgenden (Teil-)Leistungen werden an Nachunternehmer vergeben:
Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen
Entsprechend der Vorgabe in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) werden die zwei Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) diesem Angebot beigefügt. nach der gesonderten Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.
• zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind;
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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
• bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der Auftraggeberin verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird;
• das im Leistungsverzeichnis der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde;
• falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst;
• der zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden bei der Auftragserteilung vorgelegt.
5 Die Vergabestelle möge etwaige Kontaktaufnahmen richten an:
E-Mail-Adresse:
Telefax Nr.:
Telefon-Nr.:
6 Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en)
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VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung
Sanierung der Außenanlage und Siele Maßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 462-26 MH
Stockflethweg 160 - Gala-Bau Leistung:
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten
gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). (Für den Wortlaut des Artikel 5k Absatz 1 der o.g. Verordnung (VO) siehe Seite 2)
Bieter * Bietergemeinschaft*
Nachunternehmen * Lieferant*
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Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass für mein/unser Unternehmen (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese) keine der in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Sachverhalte zutreffen.
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Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns verbindlich (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bauleistungen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.
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Ich/Wir versichern (zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote zu verstoßen.
Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.
Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a VOB/A (EU) erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.
(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –
HINWEISE: • Nur wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das Vergabesystem abgegeben wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Angabe des Namens der erklärenden Person in Textform. • In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich.
*zutreffendes bitte ankreuzen Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 1 von 2 9
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VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung
Artikel 5k der VO lautet wie folgt:*
Abs. (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/ EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Abs. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
Abs. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
Abs. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
*Hervorhebungen durch Vergabestelle
Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 2 von 2 10
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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
Teilnahmebedingungen (TNB)
für die Vergabe von Bauleistungen
Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Bei Nutzung eines elektro- nischen Vergabemanagementsystems muss der Bieter die Aktualität seiner verwendeten Software sicherstellen. 3.3 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergebestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Vergabestelle darf vom Bieter eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.4 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zu- sammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (EU). Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, § 16a Abs. 2 S. 2 VOB/A (EU). Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot Alle Unterlagen, die vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
5 Nebenangebote 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenange- bots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbe-
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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sind Nebenangebote zugelassen und für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass -die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, -die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, -die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, und -die erforderliche Transportgenehmigung (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die von der Auftraggeberin unmittelbar zu tragen sind. 5.6 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot erstellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.
6 Bietergemeinschaften 6.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vordruck Bieterge- meinschaft (Anlage 6-110) abzugeben. 6.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Teilnahme oder zur Angebotsab- gabe aus den aufgeforderten oder aus aufgeforderten und nicht aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.
7 Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitskräften Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle benennen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind vorzulegen. Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).
8 Eignung 8.1 Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a VOB/A (EU), § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).
8.2 Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeit- punkt vorzulegen. Sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
8.3 Präqualifizierte Unternehmen (Bieter und Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Präqualifi- kationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen.
8.4 Beruft sich ein Bieter in zulässiger Weise auf die Eignung eines anderen Unternehmens, sind die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) entsprechenden Erklärungen (und ggf. die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) abzugeben.
8.5 Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.
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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
9 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Teilnahmebedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in Prozent,
- die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen. Auf Verlangen hat der Bieter die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote und Leiharbeitskräfte sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen; Nummer 5 ist auf diese Vergabeverfahren nicht anzuwenden.
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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
TEIL A: Regelungen für die Bauaufträge der Freien und Hansestadt Hamburg
1 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
2 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, in- ternationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
3 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung insbesondere die landesrechtlichen Regelungen der Auf- traggeberin zu beachten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2), die im Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) aufgeführt sind. Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung der im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (z.B. Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) der Auftraggeberin mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn die weitere Bauausführung eine Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit einer (Teil-)Leistung erschwert (§ 4 Abs. 10). In diesem Fall sind auf der Baustelle gemeinsam Feststellungen über den Zustand der (Teil-)Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung vorzunehmen, die der Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3).
4 Kündigung (§ 8) Die Auftraggeberin ist nach § 8 VOB/B und § 314 Bürgerliches Gesetzbuch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.
5 Abnahme (§ 12) Die Auftraggeberin verlangt eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 beachtet hat und insbesondere gegen ihn oder seine/n Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer oder Nach-Nachunternehmer) kein Ordnungswidrig- keitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig war oder ist (Vordruck Abnahme (Anlage 7-040)).
6 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen. Diese müssen die An- gaben nach § 15 Abs. 3 enthalten. Die Originale der Stundenlohnzettel werden an den Auftragnehmer zurückge- geben, die Auftraggeberin behält bescheinigte Durchschriften. Stundenlohnrechnungen sind entsprechend den Stundenlohnzetteln aufzugliedern.
7 Zahlungen (§ 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
8 Sicherheitsleistung (§ 17)
8.1 Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist bei öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme zu leisten. Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zu leisten. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Eine Sicherheit für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist in Höhe der jeweiligen Zahlung zu verlangen. 8.2 Eine Sicherheit soll möglichst durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden, das Wahlrecht des Auf- tragnehmers aus § 17 Abs. 3 bleibt aber unberührt.
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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke Bürgschaft (Anlage 7-010) und Verwahrung Bürgschaft (Anlage 7-020) aus Teil 7 VV-Bau zu verwenden. Die Bürgschaft für die Vertragserfüllung ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens), wird die Auftraggeberin einen Zahlungseinbehalt nach § 17 Abs. 7 vornehmen.
8.3 Eine für die Vertragserfüllung gestellte Sicherheit wird gemäß (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 nach der Abnahme und Zug-um- Zug gegen Stellung einer Sicherheit (z.B. Vorlage der Bürgschaftsurkunde) für die Erfüllung von Mängelansprüchen zurückgegeben (Ziffer 6.12.5 VV-Bau). Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche (z.B. noch fehlende Teilleistungen), ist für diese eine gesonderte Sicherheit (z.B. Erfüllungsbürgschaft in gesonderter Urkunde) zu stellen. Sind zudem noch fest- gestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich diese Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen der Mängelbeseitigung. Eine für die Erfüllung von Mängelansprüchen gestellte Sicherheit wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 nach Ablauf von zwei Jahren zurückgegeben. Sind rechtzeitig geltend gemachte Ansprüche (z.B. Mängelansprüche, gesicherte Erstattung von Überzahlungen) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück-halten (§17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2). Eine Bürgschaftsurkunde für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B wird nach dem mangel- freien Einbau der Stoffe oder Bauteile zurückgegeben. Eine Bürgschaftsurkunde für vereinbarte Vorauszahlungen wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen vollständig angerechnet worden sind.
9 Steuerabzug bei Bauleistungen (Freistellungsbescheinigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Ände- rung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10 Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gelten diese ZVB mit folgenden Maßgaben: 10.1 Die Rahmenvereinbarung legt die Art und den Umfang der Leistung fest. Sie wird für die in Nr. 11.1 Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) bestimmte Dauer geschlossen.
10.2 Der konkrete Einzelauftrag wird von einer abrufberechtigten Stelle (Nr. 11.2 BVB (Anlage 6-070)) schriftlich auf dem Vordruck Einzelauftrag (R) (Anlage 6-160) erteilt. Darin sind z.B. die Art, der Ort und die Ausführungszeit der auszuführenden Leistung festgelegt. Ein Auftragnehmer darf nur Anordnungen seiner beauftragenden Stelle befolgen. Hinweis: Ein Einzelauftrag im Unterschwellenbereich muss die Wertgrenzen der Ziffer 6.4.5 VV-Bau beachten. Ein Einzelauftrag im Oberschwellenbereich muss die Vorgaben des § 4a Abs. 4, 5 VOB/A beachten. Hinweis: Bei Rahmenvereinbarungen sind Nebenangebote unzulässig.
10.3 Für von der Auftraggeberin angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssät- ze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt; die verein- barten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Von der Auftraggeberin zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.
10.4 Verlangt die Auftraggeberin eine Leistungsausführung außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit, wird für jede geleistete Stunde eine zusätzliche Vergütung (Tarifzuschlag) nach der einschlägigen Tarifvereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit zzgl. der tatsächlich aufgewendeten Zuschläge gezahlt.
10.5 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrages sehr geringen Umfangs, wird nach Maßgabe der Nr. 11.3 BVB (Anlage 6-070) eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt.
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Sanierung der Außenanlage und Siele Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 462-26 MH
Leistung: Stockflethweg 160 - Gala-Bau
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
SBH | Schulbau Hamburg Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Diese/r hat als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.
2 Ausführungsfristen (§ 5) 2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen am (Datum).
spätestens am (Datum). unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt. Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau. schnellstmöglich nach Beauftragung . spätestens Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am: (Datum).
2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen spätestens am (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung. Bis Ende Juni 2027. . spätestens Werktage nach
2.3 Einzelfristen Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung
-
= spätestens Werktage nach
-
= spätestens (Datum)
Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort
-
= spätestens Werktage nach
-
= spätestens (Datum)
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
-
= Kalendertage
-
= von bis (Datum)
Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 1 von 4
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.
3 Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1) Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag- bzw. Kalendertag folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 0,00 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung ............................ EUR (netto)/Werktag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen -……………............. EUR (netto)/Kalendertag
3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver-tragsstrafe angerechnet.
Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.
4 Beschleunigungsvergütung
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.
4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen
-……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag
4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.
5 Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen: für ........................................................................................................... = Jahre für ........................................................................................................... = Jahre Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.
6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:
6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand……………………………………………………… maßgebend.
6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt, -alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und
- folgende REB-VB nicht anzuwenden: ……………………….....................………………………...............................
6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung
- folgende IT-Programme nicht verwenden: …………….....................………………………..................... -folgende Rechenstelle nicht einsetzen: ……………….....................……………………….....................
6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:
werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
7 Rechnungen (§ 14) 7.1 Alle Rechnungen sind bei SBH | Schulbau Hamburg, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg via X-Rechnung 1 -fach und zugleich bei -fach einzureichen.
Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.
7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach 2 -fach einzureichen.
Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen. Die Rechnungen sind zu senden an: Behörde:
Dienststelle:
Leitzeichen:
22222 Hamburg.
Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.
Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standard- format XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.
Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg- IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege-IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.
8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1) Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert. Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau. 9 Sicherheitsleistung (§ 17) 9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.
9.2 Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060): Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Netto-Auftrags- summe.
Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto- Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt) bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall). ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme. Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 3 von 4
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.
10.2 Führung von Bautageberichten Arbeitstäglich, mit allen Angaben, die für Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind.
Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können. 10.3 Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen. 10.4 Der AN hat auf Verlangen des AG an Baubesprechungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig wöchentl. statt.
11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben: 11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom …. bis ……. 11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt: ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… 11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.
11.4 Alle Rechnungen sind bei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 4 von 4
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[Seite 22]
VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz
Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz
Baumaßnahme: Sanierung der Außenanlage und Siele
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 462-26 MH Leistung: Stockflethweg 160 - Gala-Bau
- Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur ausnahms- weise nach § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000), den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n). Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers unberührt bleibt. Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer einen gesonderten Antrag stellen. Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
- vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) zu stellen und
- dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) und sind nach Maß- gabe der Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) -im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit dem Angebot abzugeben. -ohne Eignungsleihe: zusammen mit dem Angebot oder binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforde- rung der Vergabestelle abzugeben (siehe dazu Ziff. 5.1 oder 5.2 Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6- 020)).
- Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:
(Name und Anschrift des Nachunternehmers)
Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen
Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.
Begründung für die Weitergabe:
Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 1 von 2
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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz
-
Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunterneh- mers in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).
-
Mein/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig. Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
-
Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird. er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen. Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern (vgl. § 10 Satz 2 HmbVgG; siehe Ziff. 4 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)). Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen. Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und der Auftragge- berin vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren. Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Ta- riftreue und des Mindestlohns kalkuliert wurde. Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschrif- ten über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können. Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur ggf. notwendigen Einholung einer Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG erforderlichen Daten meines/unseres Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (An- lage 6-101) angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
-
Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) bei.
..................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers – siehe die Hinweise unten
HINWEISE: • Wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVergabe-System abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier entbehrlich. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel sowie die rechtsver- bindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.
Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 2 von 2
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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
Erklärung des Nachunternehmers
HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!
Sanierung der Außenanlage und Siele Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 462-26 MH
Leistung: Stockflethweg 160 - Gala-Bau
Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss. Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben. Der Bewerber/Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir ver- pflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im Sinne des § 6d VOB/A (EU) bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auf- tragnehmer zu erbringen:
-
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die genannten (Teil-)Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n). die folgenden Leistungsteile
weitervergeben werden an
Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).
-
Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt. Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A (EU)).
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungs- zeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.
Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsen- degesetz und zwar an (Angabe des Tarifvertrags):
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 1 von 3 22
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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen un- terliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:
Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.
Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.
Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.
-
Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von -Steuern, -Beiträgen zu den Sozialversicherungen, -Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie -Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landes- recht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläu- tern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.
-
Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm“).
-
Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren. Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vor- schriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.
-
Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren
- durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
- durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).
Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.
Firma (Name, Sitz und Rechtsform):
Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer (wenn vorhanden): (sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:
Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 2 von 3 23
[Seite 26]
VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
- Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalku- lationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Ange- messenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.
.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle). Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 3 von 3 24
[Seite 27]
VV-Bau Anlage 6-110 Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
HINWEIS: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!
Baumaßnahme: Sanierung der Außenanlage und Siele
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 462-26 MH Leistung: Stockflethweg 160 - Gala-Bau
I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern:
-
......................................................................................................................................................................................
-
......................................................................................................................................................................................
-
......................................................................................................................................................................................
-
...................................................................................................................................................................................... (Firma und Anschrift) Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet. II. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: ......................................................................................................................................................................................... (Name und Anschrift) III. Die Bietergemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet: .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... IV. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:
-
Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
-
Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) sind zutreffend. Insbesondere treffen die Erklärungen unter Nr. 1.5 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) auf jedes einzelne Mitgliedsunternehmen zu.
-
Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
-
Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft stehen die Mitglieder in potentiellem Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten.
-
Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft ist ein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
-
Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die vorstehende Erklärung ist durch geeignete, nachprüfbare Angaben und ggf. weitere Unterlagen anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen. Dabei sind insbesondere die subjektiven unternehmerischen Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Bei nationalen (unterschwelligen) Vergaben gilt zusätzlich der § 6 Abs. 2 VOB/A.
-
................................................................................................................................................................................................................ Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
[von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben] 25 Bietergemeinschaft - 04/2023
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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
PREISERMITTLUNGSBLATT 1:
ANGABEN ZUR KALKULATION
[Anlage zum Angebot]
| Bieter | Vergabenummer SBH VOB OV 462-26 M | Datum H |
|---|---|---|
| Baumaßnahme Sanierung der Außenanlage und Siele | ||
| Angebot für Stockflethweg 160 - Gala-Bau |
Das Preisermittlungsblatt 1 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Je nach Kalkulationsmethode macht der Bieter die Angaben zu seiner Kalkulation in Teil A oder Teil B. Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt anzufügen.
Das Preisermittlungsblatt 1 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.
Hinweis: Die Vergabestelle kann die Angaben zur Kalkulation im Preisermittlungsblatt 1 auch von jedem Nachunternehmer für die an ihn weitervergebene(n) (Teil-)Leistung(en) verlangen (vgl. Nr. 10 Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
Teil A: KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne u. lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | 0 | |
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im EFB-Preis 2 berücksichtigen) | 0 |
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 1 von 4
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[Seite 29]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko) | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden) | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden 0 x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen *) | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 2 von 4
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[Seite 30]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
Teil B: KALKULATION über die Endsumme
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | 0 |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (unten Nr. 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h 0 | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) | 0 |
x
x
x
x
x
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | |
|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | ||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 0 | ||
| 0,00 | |||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | ||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | ||
| 2.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | ||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen *) | ||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | 0,00 |
| Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | |
|---|---|
| % | € |
| noch zu verteilen | 1) 0,00 |
*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.
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[Seite 31]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) | ||||
| Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio. €: Angabe des Betrages | |||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio. €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | |||||
| 0 x | 0,00 | ||||
| Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw. | |||||
| Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge, und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung | |||||
| An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | |||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | ||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | ||||
| 3.3.1 | Gewinn | ||||
| 3.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko) | ||||
| 3.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden) | ||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | 2) 0,00 | ||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 u. 3) | 0,00 |
1), 2) Hinweis: Der Betrag aus Feld 2) ist oben in das Feld 1) einzutragen.
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VV-Bau Anlage 6-131 Preisermittlungsblatt 2
PREISERMITTLUNGSBLATT 2:
AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE
[Anlage zum Angebot]
| Bieter | Vergabenummer SBH VOB OV 462-26 MH | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme Sanierung der Außenanlage und Siele | ||
| Angebot für Stockflethweg 160 - Gala-Bau |
Das Preisermittlungsblatt 2 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Diese Aufgliederung dient der Vergabestelle dazu, im Rahmen der Angebotswertung die für die Angebotssumme maßgeblichen Kalkulationsbestandteile beurteilen zu können. Wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen werden von der Vergabestelle vorgegeben (Spalten 1 – 3). Der Bieter gibt seine Preise für die Teilleistungen an (Spalten 4 – 9). Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt beizufügen.
Das Preisermittlungsblatt 2 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.
| OZ des LV1) | Kurzbezeichnung der Teilleistung1) | Mengen- einheit1) | Zeit- ansatz Std.2) | Teilkosten einschl. Zuschläge in EUR (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne | Stoffe | Geräte3) | Nachunter- nehmer | Angebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8) | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| 02.080. 70 | STS-Tragschicht liefern und einbaueen | m³ | 0,00 | |||||
| 02.080. 60 | FSS-Frostschutzschicht liefern und einb | m³ | 0,00 | |||||
| 02.100. 20 | Pflasterstein liefern und verlegen | m² | 0,00 | |||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 |
- Wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
- Nur für Teilleistungen, die der Auftragnehmer selbst erbringt.
- Für Gerätekosten einschließlich der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.
Preisermittlungsblatt 2 - 04/2023
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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
ERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG UND AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU sowie gemäß § 7 HmbVgG
Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Baumaßnahme: S anierung der Außenanlage und Siele
Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 462-26 MH Leistung: Stockflethweg 160 - Gala-Bau
TEIL A: VON DER VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein nationales (unterschwelliges) Vergabeverfahren bis zum aktuellen EU-Schwellenwert. europaweites (oberschwelliges) Vergabeverfahren ab dem aktuellen EU-Schwellenwert.
I.Zum Vorlagezeitpunkt: Diese Eigenerklärung ist der vorläufige Nachweis über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und der geforderten Ausführungsbedingungen sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sie ist der Vergabestelle in rechtskräftig unterzeichneter Form einzureichen • mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) bzw. • mit dem Angebot (Vordruck Angebot (Anlage 6-040), bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen
- bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb: bereits mit dem Teilnahmeantrag.
- bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: nach Wahl der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (siehe Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen, bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
II.Zu den Eignungsnachweisen: Teilnehmer/Bieter müssen sämtliche in Teil B geforderten Angaben und Nachweise fristgerecht vorlegen.
Über die in Teil B geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen hinaus verlangt die Vergabestelle zur Bestäti- gung der Eigenerklärung noch folgende zusätzliche Angaben und Nachweise:
• zur Eignung im Allgemeinen (Nr. 1): Hinweis: Bei Unterschwellenvergaben kann die Auftraggeberin nach § 6a Abs. 3 VOB/A zusätzliche Angaben, insbes. zur Prüfung der Fachkunde, verlangen. Bei Oberschwellenvergaben kann die Auftraggeberin weitere Nachweise nur zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern dafür stichhaltige Gründe vorliegen (§ 6a VOB/A EU).
Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (gültig und nicht älter als 12 Monate)
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• zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.3): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht) • zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.4): Die Auftraggeberin berücksichtigt auch vergleichbare Leistungen, die bis Jahre zurückliegen. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bieter zur Auftragsausführung verfügt. Weitere Angabe(n) gemäß § 6a Nr. 3 lit. b – f VOB/A EU:
• zu den Ausführungsbedingungen (Nr. 2): Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
Wird diese Eigenerklärung im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben in Teil B -unter Nrn. 1.1 – 1.4, Nr. 2 und Nr. 3: für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und -unter Nr. 1.5: im Namen jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft. Zusammen mit der Eigenerklärung ist der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck Bietergemeinschaft (An- lage 6-110) mit entsprechenden Vollmachten einzureichen. Bei unterschwelligen Vergaben ist § 6 Abs. 2 VOB/A zu beachten. Die Auftraggeberin darf vom Bieter/Teilnehmer auch alle Nachweise für dessen Nachunternehmer verlangen. Diese sind nach Maßgabe der Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) auf gesonderte Anforderung vorzulegen.
III.Zur Eignungsleihe: Für die Zulässigkeit einer etwaigen Eignungsleihe gilt:
Die Eignungsleihe bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Sie ist zulässig, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt. Ein Bewerber/Bieter muss die Eignungsanforderungen bei nationalen Vergabeverfahren grundsätzlich in eigener Person erfüllen und darf sich dazu nur in Teilen anderer Unternehmen bedienen. (Folge des Selbstausführungsgebots nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B; vgl. auch § 6 Abs. 2 VOB/A) Hinweis: Die Beschränkung der Eignungsleihe gilt nicht innerhalb einer Bietergemeinschaft für die Mitglieder untereinander.
Die Eignungsleihe ist im vorliegenden Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zulässig. Die Voraussetzungen der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A liegen vor, unter denen sich ein Bewer- ber/Bieter bei europaweiten Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten anderer Unter- nehmen (z.B. Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, Kooperationspartner oder sonstiges Un- ternehmen; im folgenden „Eignungsleiher“ genannt) berufen darf. Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.
Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlos- sen, die vom Bieter selbst zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 1 VOB/A):
Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben keine Angaben in Nr. 3 zu machen.
Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben insoweit aus- geschlossen, als sie nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 2 VOB/A):
Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.
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TEIL B: VOM BIETER AUSZUFÜLLEN UND ZU UNTERSCHREIBEN
Die nachfolgenden Erklärungen gibt der/geben die Unterzeichner ab im eigenen Namen des Bieters
im Namen der Bietergemeinschaft
1. Eignungsanforderungen (§ 6a VOB/A bzw. §§ 6a, e VOB/A EU)
1.1 Präqualifikation Ich bin/Wir sind in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen unter Nummer: Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der in Nrn. 1.2 – 1.5 geforderten Erklärungen und Unterlagen nach § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunter- nehmen e.V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleich- wertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind in den Nrn. 1.2 – 1.5 geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unterneh- men diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen. Hinweis: Bei einer Oberschwellenvergabe wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b Abs. 1 VOB/A EU), die auf dem Standardformular (Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 05.01.2016, ABl. 2016 L 3, 16) zu erfolgen hat. Hinweis: Inhalte der „VOL-PQ“ des „Kooperationsverbundes Präqualifizierung Nord“ (https://www.abst-mv.de/pq-nord- servicestelle) werden nur anerkannt, wenn die Vergabe-stelle diese einzeln und konkret bestimmt als zusätzliche Eignungsnachweise für die Nrn. 1.2 – 1.5 zugelassen hat (oben Teil A).
1.2 Berufsregister Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen (siehe unten Nr. 1.5). Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ich bin/Wir sind ausreichend leistungsfähig, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: • Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen):
Zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden geeignete Unterlagen vorgelegt. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
1.4 Berufliche und technische Leistungsfähigkeit • Vergleichbare Leistungen/Referenzen In den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren habe ich/haben wir vergleichbare Leistungen ausgeführt. Hinweis: Für einen möglicherweise abweichenden Zeitraum siehe oben Teil A.
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung der Auftraggeberin über die auftragsge- mäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen.
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• Arbeitskräfte Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung.
Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
1.5 Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe • Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. • Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, -eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen, -ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (als zusätzlich geforderter Nachweis, oben Teil A). • Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
- wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
- Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat,
- rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder
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§404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), §16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen). • Schwarzarbeit Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor. • Insolvenz/Liquidation Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt.
• Registerabfragen Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch
- Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG
- die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025) Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.
Firma: (Name, Sitz und Rechtsform):
Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit)
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2): sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde: Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
2. Ausführungsbedingungen nach HmbVgG
2.1 Tariftreue und Mindestlohn Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemein- verbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
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Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerent- sendegesetz und zwar an
Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:
Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.
Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werde(n) ich/wir auch die Nachun- ternehmer entsprechend verpflichten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten auf Verlangen auf eigene Kosten binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen vorlegen und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Bei- trägen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.
2.2 Sozialverträgliche Beschaffung
ILO-Kernarbeitsnormen Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnor- men der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (Internationale Arbeitsorga- nisation – Vertretung in Deutschland (ILO-Berlin)). Bei der Leistungsausführung werden insbesondere keine Natursteine verwendet, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet worden sind. Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft keine Natursteine. Ich versichere/Wir versichern, dass die Natursteine ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt und/oder verarbeitet werden bzw. wurden. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass mein/unser Unternehmen oder meine/unsere Lieferanten Ziel führende Maß- nahmen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Zusammenhang mit der Verwendung von Natursteinen ergriffen haben. Entsprechende Selbstverpflichtungs- oder Verhaltenskodizes meines/unseres Unternehmens bzw. meiner/unserer Lieferanten, die die Ergreifung der zielführenden Maßnahmen dokumentieren, habe ich beigefügt. Bei Leistungserbringung mit Natursteinen durch Nachunternehmer: Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass die von mir/uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nach- weise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärung von den von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen. Sofern die Nachunternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden kön- nen, erkläre(n) ich/wir, dass wir nur Nachunternehmer einsetzen werde(n), die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben ha- ben/abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen bzw. deren Lieferanten vorlegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Einhaltung dieser Anforderungen während der Leistungsausführung. Ich/wir werde(n) dafür sorgen und einstehen, dass bei der Ausführung der Leistungen die Regeln zur sozial verantwortlichen Beschaffung eingehalten werden. Die Auftraggeberin ist jederzeit zur Überprüfung meiner/unserer Angaben berechtigt. Insbesondere verpflichte(n) ich mich/wir uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
- anzugeben, wo die zu verwendenden Natursteine hergestellt, gewonnen bzw. verarbeitet wurden, und
- durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung nachzuweisen, dass die Natursteine nicht unter Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet wird bzw. worden sind.
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2.3 Nachhaltige Beschaffung
Holzzertifizierung Mir/Uns ist bekannt, dass der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen als Bau- hilfsstoff) nach FSC („Forest Stewardship Council“), PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes „) oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland gel- tenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen muss (zur Information über die Standards siehe „www.fsc-deutschland.de“ und „www.pefc.de“). Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft kein Holz als Rohstoff. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Her- kunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat ein- schließlich des Prüfergebnisses vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen. Der Einzelnachweis ist eine von 1.einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder 2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbe- wirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stam- men und die nachfolgenden Kriterien erfüllt: •Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) •Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Pro- dukte(s) Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaß- nahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs-nummer des Ver- käufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen. Ich werde bei •Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte •Liefer- und Einbauleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.
2.4 Registerabfrage Die Auftragserteilung setzt voraus, dass eine Abfrage für den Bieter beim Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezent- ralregister (noch bis zum 31.05.2025) keine Ergebnisse erbracht hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters berühren. Die Angaben für die ggf. erforderliche Registerabfrage wurden bereits unter Nr. 1.5 gemacht.
Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Nachweise zu den Ausführungsbedingungen (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
3. Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A)
Hinweis: Bei einer – von der Vergabestelle ganz oder teilweise zugelassenen (oben Teil A) – Eignungsleihe muss der Bewerber/Bieter die nachfolgenden Erklärungen und Angaben machen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sich bei einer Eignungsleihe die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen erstreckt, das für die Beurteilung meiner/unserer Eignung von Bedeutung ist („Eignungsleiher“) und dass deshalb jeder Eignungsleiher sowie Art und Umfang seiner Leistungserbringung auf diesem Vordruck namentlich zu benen- nen sind. Folgende Teile des Auftrags, die für meine/unsere Eignung maßgeblich sind, sollen als Unterauftrag an folgende Eignungsleiher vergeben werden:
Eignungsleiher eignungsrelevanter Auftragsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben
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Mir/uns ist bekannt, dass die fehlende oder unvollständige Benennung eines Eignungsleihers zwin- gend zum Angebotsausschluss führt. Ist ein Eignungsleiher zugleich Nachunternehmer, werde(n) ich/wir zusammen mit dieser Erklärung auch die Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und 6-101) vorlegen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, über die Mittel des/der benannten Eignungsleiher(s) zu verfügen. Einen geeigneten Nachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sämtliche eignungsrelevanten Nachweise auch für den/die Eignungsleiher vorzulegen sind (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Daher lege(n) ich/wir zusammen mit diesem Vordruck vor: • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach Nummer 1.5 vollständig (unabhängig vom betreffenden Auftragsteil) auch für den/die benannten Eignungsleiher, und • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach den übrigen Nummern 1 und 2 für den/die benannten Eignungsleiher in Bezug auf den jeweiligen Auftragsteil. Ich/Wir erkläre(n), gemeinsam mit dem/den Eignungsleiher(n) für die Auftragsausführung zu haften (§ 6 EU Abs. 2 VOB/A). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten des jeweiligen Eignungsleihers gedeckt, die ich/wir der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorlegen werde(n).
4. Angaben zur Statistik (Anforderung eForms)
• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. • Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Mein/unser Unternehmen ist nicht börsennotiert. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:
Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert. (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)
Unterschriftsleistung:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen in Nr. 1 – 4 wird hiermit bestätigt.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.
Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a (EU) VOB/A erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.
(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –
HINWEISE: • Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVer- gabesystem abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Text- form anzugeben. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbind- liche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich. Eignung – 11/2024 8 von 8 38
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VV-Bau Anlage 7-010 Bürgschaft
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer Name und Sitz
und die Auftraggeberin
letztere vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Bauleistung |
Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Abschlagszahlung für die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B bestimmten Stoffe und Bauteile eine vereinbarte Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.
Der Bürge Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, Beträge bis zu einer Gesamthöhe von
EUR (in Worten: Euro)
an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftrag- geberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift des Bürgen
Bürgschaft – 01/2018
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Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für Vergabeverfahren
Vorwort
Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.
Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4
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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-
genen Daten verarbeitet?
Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.
Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
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Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Identifikations- und Kontaktangaben,
zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.
Angaben zur Überprüfung der Bietereignung
zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.
Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-
den?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:
Dienststellen der FHH
Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen An- sprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Dienststellen übermittelt.
Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen der FHH sind bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonstigen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.
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Vergabekammern/Gerichte
Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän- digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR (Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung)) sowie die Aktenordnung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg.
7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.
Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen
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kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:
Haus-/Postanschrift:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt und Energie
Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur
Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten
1. Prüfung des Abfallrechts in bauaufsichtlichen Verfahren
Die Beseitung baulicher Anlagen (Abbruch) wird i.d.R. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dem Antrag sind Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beizufügen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/baugenehmigung. Der Vordruck für den Abbruchantrag (= Bauantrag) ist dort ebenfalls zu finden.
2. Abfallrechtliche Grundlagen
Nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Bei allen Bau- und Abbruch- maßnahmen ist daher die Abfallhierarchie des § 6 KrWG zu beachten.
Abfälle sind so bereitzustellen, zu überlassen, einzusammeln, zu befördern, zu lagern und zu behandeln, dass die jeweils beste Möglichkeit der Abfallverwertung genutzt werden kann. Nicht verwertbare Abfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.
Abfallerzeuger und -Besitzer sind nach § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dazu verpflichtet, die unter Punkt 3 aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln , zu befördern und dies zu dokumentieren. Die Regelungen der Abschnitte 2 (Gewerbliche Siedlungsabfälle) und 3 (Bau- und Abbruchabfälle) der GewAbfV gelten nebeneinander. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe, bei denen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle anfallen, sowohl die Vorschriften des Abschnitts 2 als auch des Abschnitts 3 der Gewerbeabfallverordnung zu beachten haben.
Innerhalb der einzelnen Abfallfraktionen ist es teilweise sinnvoll zusätzliche Trennungen vorzunehmen. Anfallende Gemische sind nach § 9 GefAbV einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen. Weitere Informationen hierzu gibt auch die „Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung“ LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, sind in der Regel von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ausgeschlossen; damit sind die Ab- fallerzeuger/-besitzer (Bauherr bzw. Baunternehmen) für die Entsorgung selbst verantwortlich.
Insbesondere zur Entsorgung der Abfälle, die aus dem Bereich des Auftraggebers zu ent- sorgen sind, sollten im Rahmen der Auftragsvergabe eindeutige Regelungen getroffen
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werden. Dabei sollten die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung der VOB Teil C / DIN 18299 (insbesondere Punkt 0.2.14) beachtet werden.
3. Grundsätzliches zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
Abfallschlüssel (AS) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Klammern Die im Folgenden aufgelisteten Abfallfraktionen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten zwangsweise anfallen, sind nach § 8 GewAbfV - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - getrennt zu erfassen und zu befördern.
Altglas [17 02 02]: Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet nicht, dass z.B. Fensterglas vor Bereitstellung zur Entsorgung aus den Rahmen herauszutrennen ist.
Kunststoffe [17 02 03]: Innerhalb der Kunststoffabfallfraktion ist es sinnvoll Fenster mit PVC-Rahmen gesondert zu sammeln, da diese sich besonders gut für das Recycling eignen.
Metalle, einschließlich Legierungen [17 04 01 - 17 04 07 und 17 04 11] wie z.B. Stahl- und andere Eisenbauteile (Fe), aber auch Nichteisenmetalle (NE) und Buntmetalle.
Holz [17 02 01]: Spezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu halten, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zu zu führen. Die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I bis A III in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau- und Abbruchabfälle [17 09 04]) ist zulässig, wenn das Gemisch einer Sortierung zugeführt wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.
Dämmmaterial [17 06 04] kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten sind mineralische Dämmstoffe (wie Glas- oder Steinwolle) und mineralölbasierte Dämmstoffe (z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (PS) oder Polyurethan (PU)). Bis Juni 2000 wurden künstliche Mineralfasern eingesetzt, die inzwischen als krebserzeugend eingestuft sind; die aus diesen Materialien entstehenden Abfälle sind gefährliche Abfälle (vgl. [17 06 01*] und [17 06 03*]) und daher getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Neuere Materialien sind i.d.R. mit einem RAL-Gütezeichen versehen und weisen kein schädigendes Potenzial auf.
Bitumengemische [17 03 02] werden im Straßen- und Wegebau, als Estrich oder Dachpappe und für Abdichtungen eingesetzt. Da es sich um eine Reinfraktion handelt, können Bitumengemische der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.
Baustoffe auf Gipsbasis [17 08 02] sind vor allem Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Trockenestrich oder Fließestrich) und raumauskleidende Produkte (Platten und Wandbauelemente aus Gips, z.B. Stuck). Raumauskleidende Produkte auf Gipsbasis, wie Gipskartonplatten. Gipskartonplatten können nur dann der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Schon ein sehr geringer Gipsanteil führt beim Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu Sulfatgehalten, die sich negativ auf den daraus
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entstehenden Recycling-Baustoff und seine Einsatzmöglichkeiten auswirken. Daher darf Gips nicht mit mineralischen Gemischen entsort werden.
Die mineralischen Bau- und Abbruchabfallfraktionen Beton [17 01 01], Ziegel [17 01 02] sowie Fliesen und Keramik [17 01 03] sind ebenfalls getrennt zu sammeln und zu befördern. Ist eine getrennte Sammlung in Einzelfällen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist für das Gemisch der Abfallschlüssel 17 01 07 zu verwenden.
Darüber hinaus sind alle Bau- und Abbruchabfälle die nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle gelten, ebenfalls getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Das Verbot der Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien nach § 9 Absatz 2 KrWG (bei Abfällen zur Beseitigung i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 KrWG) gilt nach § 3 Absatz 1 Satz 3 und § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV auch für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Sind gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen vermischt, ist das ganze Abfallgemisch als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
4. Hinweise zu POP-haltigen Abfällen, z.B. HBCD-haltigen Dämm-
materialien
Generell sind POP-haltige Abfälle, die in § 2 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) benannt sind, aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen. Dazu ist es notwendig, sie getrennt zu sammeln. Außerhalb zugelassener Anlagen ist die Vermischung mit anderen Abfällen verboten. Für HBCD-haltige Dämmmaterialien, die als POP-haltige Abfälle anfallen, steht aktuell kein etabliertes Recyclingverfahren zur Verfügung. Daher ist deren finale Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen geboten. Weitere Hinweise gibt das Merkblatt der BUE zu diesem Thema.
5. Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle
Abfallschlüssel (AS) gemäß AVV in Klammern Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten [17 05 03*], Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten [17 01 06*] (z.B. mit Chemikalien verunreinigter Bodenaushub) Als Anhaltspunkt für die Einstufung als mineralische Bauabfälle, „die gefährliche Stoffe enthalten“, gilt u.a. die AVV sowie die Festlegung der Norddeutschen Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 (siehe Anhang 1 des AWP gefährliche Abfälle 2011).
Kohlenteerhaltige Bitumengemische [17 03 01*] (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch), Kohlenteer und kohlenteerhaltige Produkte [17 03 03*] (z.B. pech-/teerhaltige Dachpappe) Hinweise zur Einstufung enthält Anlage 2 des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006.
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [17 02 04*]
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Bei der Zuordnung von Altholz sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III der AltholzV als Regelvermutung zu beachten. Danach sind beispielsweise imprägnierte Altholz-Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau und viele Altholz-Sortimente aus Abbruch und Rückbau, wie z.B. Fenster, Fensterstöcke, Konstruktionshölzer, Dachsparren, Altholz der Kategorie A IV und damit dem Abfallschlüssel 17 02 04* zuzuordnen.
Dämmmaterial, das Asbest enthält [17 06 01*] (schwachgebundene Asbestabfälle), as- besthaltige Baustoffe [17 06 05*] (z.B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre) Asbesthaltige Abfälle sind in Deponien zu beseitigen. Die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ ist ebenfalls zu beachten.
Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält [17 06 03*] (z.B. künstliche Mineralfasern, Ausnahme: nachweislich nicht „krebserzeugend“ nach Gefahrstoffrecht)
Weitere Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sind:
Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten [17 09 02*] (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten [17 09 01*], Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle [20 01 21*]
Holzschutzmittel [03 02 01* - 03 02 05*]
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 01 11*]
Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 04 09*]
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 02 02*]
Abfälle von Hydraulikölen [13 01 01* – 13 01 13*]
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen [13 02 04* - 13 02 08*]
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 01 10*] (z.B. mit Resten o.g. Abfälle)
6. Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) und der Anzeige- und Erlaubnisver- ordnung (AbfAEV) sind zu beachten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise zu führen. Dies erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Soweit der gefährliche Abfall über einen Einsammler mit einem gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden soll, können Übernahmescheine bei der Abgabe an den Einsammler – bis zu einer Menge von maximal 20 t je Abfallart – verwendet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.hamburg.de/abfall.
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Für den gewerbsmäßigen Transport von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat und eine Anzeige gemäß § 53 KrWG für das Befördern der jeweiligen Abfallart erforderlich.
7. Weitere Informationen
Entsorgungsberatung der Behörde für Umwelt und Energie - Tel. 040 / 428 40-4326
Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30.05.2006 Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011 Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle vom 26.07.2011 www.hamburg.de/abfall www.hamburg.de/gewerbeabfall www.hamburg.de/bau-und-abbruchabfaelle www.hamburg.de/baugenehmigung
Stand: August 2019
KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz
- KrWG) vom 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15.08.2002 AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung - AVV vom 10.12.2001 GewAbfV Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18.04.2017 NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV vom 20.10.2006 POP-Abfall- ÜberwV Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall- Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 BauVorlVO Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 14. Dezember 2010
LAGA M20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln LAGA M23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA M34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung
in der jeweils gültigen Fassung.
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
Anlage zur Information zur Ausschreibung
Sanierung der Außenanlage und Siele Baumaßnahme:
Vergabe-Nr. : SBH VOB OV 462-26 MH Leistung: Stockflethweg 160 - Gala-Bau
1 Auftraggeberin Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht. Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.
2 Auskünfte und Unterlagen Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oef- fentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht. Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:
Sie sind erhältlich bei
3 Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
4 Nachunternehmer Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist zugelassen. nicht zugelassen. teilweise zugelassen. Leistungsteil(e):
Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (An- lage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben: •bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Min- destmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030). •ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforde- rung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).
Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nach- unternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).
5 Nachweise, Angaben, Unterlagen
5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren. Vordruck Angebot (Anlage 6-040) Hinweis: • Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich. • Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklären- den Person in Textform anzugeben. • Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn: • ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist;
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
• bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgege- benen Stelle in Textform angegeben ist; • ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.
Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.
Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.
Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)
Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)
Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters
Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters
Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)
Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)
5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigener- klärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.
Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern. Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4) Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.
Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s) Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters Urkalkulation – des Bieters Urkalkulation – des/der Nachunternehmer(s) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:
Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
6 Aufteilung in Lose
nein ja, Angebote sind möglichh für ein Los für mehrere Lose für alle Lose (alle Lose sind anzubieten) Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung. Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau. 7 Nebenangebote sind
nicht zugelassen. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen. zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. Hinweis: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:
Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:
Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
8 Abgabe von Angeboten Es werden nur / auch Angebote in Papierform akzeptiert. Sofern die Angebotsabgabe elektronisch erfolgt, werden nur Angebote mit folgender Signaturart akzeptiert: Textform nach §126b BGB Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren. Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbind- lich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden zu senden an
abzugeben am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.)
Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben). Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software- Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/“ heruntergeladen wweerden. Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papier- fassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das eVergabe- System „eVergabe“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in „eVergabe“ siehe die Hin- weise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/). Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB) (An- lage 6-050).
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
9 Angebotswertung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen: Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend. Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2. 9.1 Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.
9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten gemäß nachfolgender Gewichtung:
Preis Gewichtung in %
Weitere Kriterien Gewichtung in %
Gewichtung in %
Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0 Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
•Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen
Gewichtung berücksichtigt: Gewichtung in %
Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0
Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot. Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile: Leistungsteil: Gewichtung in % Leistungsteil: Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0
10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.
nicht zugelassen.
Hinweis: § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (EU) ist zu beachten. Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.
11 Nachprüfungsstellen 11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben: Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A):
11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV): Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben: Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg - Fax: 040/427310499
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
12 Sonstiges
13 Instandhaltung Hinweis: Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau). 13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur Inspektion
Wartung
Instandsetzung
13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170). Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabe- stelle den Leistungsumfang (§2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vor- gegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.
13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.
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Stand 11.04.2024
Merkblatt
Umsatzsteuer
- Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
- Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
- Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
- Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
- in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
- in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
- Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
- Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
- Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 11.09.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: SBH VOB OV 462-26 MH - Stockflethweg 160 - Gala-Bau
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Informationen und Hinweise zur Ausschreibung Informationen zur Ausschreibung
-
Bauvorhaben: SSW Hamburger Klassenhaus, Schule Stockflethweg; Stockflethweg 160, 22417 Hamburg
-
Ziel der Baumaßnahme: Herstellung der Freianlagen
Für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellte Planunterlagen:
-
2418_A-LA-001-0100-0_Technischer Lageplan
-
2418_A-LA-002-0100-0_Bepflanzungsplan
-
2418_A-SC-001-0020-0_Schnitt Schulhof
Die dem LV beigefügten Pläne dienen der Übersicht und zum besseren Verständnis der ausgeschriebenen Leistungen. Grundlage der Bauausführung sind die freigegebenen Ausführungspläne in den jeweiligen Original-Maßstäben des Verfassers.
Hinweise zu den Technischen Spezifikationen (TS) Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Technischen Spezifikationmen (TS) mit den Ausführungsbestimmungen und -beschreibungen sind den einzelnen Titeln des Leistungsverzeichnisses zugeordnet. Weiterhin gelten die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil C, die anerkannten Regeln der Technik (ATV), die zusätzlichen und besonderen Vertragsbestimmungen des AG und die gesetzlichen sowie behördlichen Bestimmungen. Die Technischen Spezifikationen (TS) sind Ergänzungen zu den geltenden DIN-Normen und Richtlinien. Regelungen der Hersteller und Lieferanten von Produkten und sonstigen Bauteilen gelten vorrangig vor dieser Vorschrift, soweit sie weitreichender sind. Bei abweichenden Vorgaben ist Einvernehmen mit dem AG herzustellen.
Die oben aufgeführten Vertragsgrundlagen gelten jeweils in der zum Vertragsabschluss vom Verfasser veröffentlichten aktuellen gültigen Fassung, unabhängig davon ob innerhalb des Leistungsverzeichnisses irrtümlich eine bei Vertragsabschluss eventuelle überholte Fassung aufgeführt wurde. Sich aus den vereinbarten Vertragsgrundlagen ergebende Widersprüche zur vorgelegten Planung, sind vor der Bauausführung rechtzeitig mit dem AG zu klären. Die Einhaltung und Erfüllung der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmer sowie Nachfolgeunternehmen und dessen Mitarbeiter sind Bestandteil der angebotenen Leistungen. Sämtliche Maße sind vor der Ausführung am Ausführungsort auf Übereinstimmung mit den Maßen in denen zur Ausführung übergebenen Planungsunterlagen zu überprüfen. Unstimmigkeiten zwischen der Planung und den Gegebenheiten auf der Baustelle sind rechtzeitig anzuzeigen und mit dem AG / der Bauleitung zu klären. Massenermittlungen für Bestellungen sind nach der erfolgreich vom AN durchgeführten Übereinstimmungsüberprüfung durchzuführen. Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis sind vor der Bestellung zu überprüfen, Unstimmigkeiten und Differenzen anzuzeigen. Eventuell festgestellte Mehr- und Mindermengen sind vor der Ausführung rechtzeitig mitzuteilen und jeweils als Nachtragsangebot einzureichen. Daraus resultierende Änderungen der Vertragsinhalte werden durch den AG durchgeführt und gesondert vereinbart. Für das Aufmaß zur Abrechnung werden die in den Ausführungsplänen geforderten Mindestmaße zugrunde gelegt. Mehrbreiten, -dicken und -längen können nur akzeptiert werden, wenn eine Mehrleistung vorher schriftlich vertraglich mit dem AG vereinbart wurde. Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung des AN gelten - soweit nicht in der TS an anderer Stelle des Leistungsverzeichnisses definiert bzw. in anderen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten geltenden Normen festgelegt - die Vorgaben in der DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke".
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Hinweise zur Ausführung Die ausgeschriebenen Leistungen sind in größten und kleinsten Mengen aus−zuführen, ohne dass aus erschwertem Transport der Materialien zur Verwendungsstelle und zeitlich versetzten Ausführungen der Leistung, Rechte oder Forderungen hergeleitet werden können. Alle Leistungen sind nach Zeichnungen und Textaussagen auszuführen. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind eigenverantwortlich durch den AN beim Landschaftsarchitekten rechtzeitig anzufordern. Fehler in der Ausführung der Leistungen können nicht mit Unklarheit oder Unvollständigkeit der Beschreibungen oder Zeichnungen entschuldigt werden. Die Maße für die Ausführung der Arbeiten sind am Bau zu nehmen und auf Übereinstimmungen mit den Zeichnungen zu prüfen. Der AN übernimmt selbst die Verantwortung für die Passgenauigkeit der Bauteile. Abweichungen zwischen den Zeichnungen und der Situation vor Ort sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Massenangaben des Leistungsverzeichnisses dürfen nicht als Grundlage für Materialbestellungen verwendet werden. Die Materialmengen sind vom AN gemäß den Ausführungsplänen und den Aufmaßen vor Ort zu ermitteln. Auch wenn die Bauarbeiten aus technischen Gründen oder aus Gründen des Bauablaufs in Einzelabschnitten ausgeführt werden, werden Leistungsüberschneidungen nicht extra vergütet. Bei abschnittsweiser Ausführung gelten die Einheitspreise unverändert. Für die Ausführung gelten neben den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen, die von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft herausgegebenen Vorschriften, Regeln, Informationen sowie dessen Grundsätze, Merkblätter und Richtlinien.
Hinweise zur Kalkulation des Angebotes Eine Ortsbesichtigung vor der Abgabe des Angebotes wird empfohlen. Die Vertragsbedingungen des AN werden nicht Angebotsbestandteil. Der AN wird mit Abgabe des Angebotes aufgefordert, seine eventuellen Bedenken gegenüber der geforderten Leistung, der Bauweise, den Systemen, Stoffen und Fabrikaten und zu den Inhalten der Leistungsbeschreibungen schriftlich vorzulegen. Werden Leistungsinhalte vom AN für den Einbauort und -zweck als technisch mangelhaft betrachtet, so ist er verpflichtet darauf hinzuweisen z.B. in Form eines Nebenangebotes.
Vereinbarte Vertragsbestandteile
- siehe ggf. gesonderte Vertragsunterlagen des AG
Abnahme
- siehe ggf. gesonderte Vertragsunterlagen des AG
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten gemäß DIN 18299 Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art gemäß DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
- Adresse: Stockflethweg 160, 22417 Hamburg
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Geplante oder während der Baumaßnahme im Bau befindliche Gebäude:
- Neubau Klassenhaus und Erweiterung Mensa (ca. 870 m² + 200 m²)
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, Verkehrsbeschränkungen Für Aufstellungen von mobilen Baumaschinen (z.B. Autokran) sind lastverteilende Zusatzmaßnahmen erforderlich.
-
Die Bearbeitungsfläche ist von der Rahmwerder Straße oder der Straße "Niedergeorgswerder Deich" erreichbar.
-
Anlieferung und Erreichbarkeit der Baustelle: ist an Werktagen zu den üblichen Zeiten möglich
-
Größte Transportentfernung innerhalb der Baustelle: ca. 150 m
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
- Stockflethweg
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0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transportleitungen und -wegen
- Standort(e) von ortsgebundenen Maschinen werden im Einvernehmen mit der Bauleitung festgelegt
0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser Für die Bereitstellung der unten aufgeführten Versorgungsgüter durch den AG sowie deren Nutzung durch den AN, werden dem AN von seinen Abschlags- und Schlussrechnungssummen vertraglich vereinbarte Beträge abgezogen.
Baustrom:
-
Baustrom wird vom AG gestellt
-
Dafür werden dem AN Summen von seinen Abrechnungsummen abgezogen. Die genaue Höhe erfolgt gemäß den Festlegungen durch den AG
Bauwasser:
-
Bauwasser wird vom AG gestellt
-
Dafür werden dem AN Summen von seinen Abrechnungsummen abgezogen. Die genaue Höhe erfolgt gemäß den Festlegungen durch den AG
Gartenwasser (für Fertigstellungspflege):
- Gartenwasser ist durch den AN in eigenen Tankwagen bereitzustellen. Die Wasserabrechnung wird jeweils vom AN übernommen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Verkehrsbeleuchtung
- Eine Verkehrsbeleuchtung kann nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden.
Abwasser
- Abwasser aus Unterkünften und Lagerflächen des AN sind über geeignete Behälter vom AN zu entsorgen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem AN zur Benutzung überlassenen Flächen und Räume
-
Materiallagerflächen können nur begrenzt zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Lage und Größe der Flächen erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung je nach Baufortschritt.
-
Standplätze für Besprechungs- und Materialcontainer befinden sich innerhalb der Bearbeitungsfläche. Die genaue Lage der Flächen erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung je nach Baufortschritt.
-
Räume in Gebäuden können nicht zur Verfügung gestellt werden.
0.1.9 Bodenverhältnisse Für das Baugrundstück liegt eine Baugrundbeurteilung des Büros Eickhoff und Partner mbB vom 12.02.2024 vor.
Auszug aus dem Gutachten [..] Bodenschichtung
-
bis 0,8 = t = 1,5 [m]: überwiegend humose Sand-/Oberbodenauffüllungen
-
bis 6,3 = t = 6,0 [m]: Sande
[...]
0.1.10 Hydrologische Verhältnisse und RW-Abwasserableitung Zur Vermeidung von Überflutungen sind grundsätzlich Verkehrsflächen und Vegetationsflächen abweisend von Gebäuden, Lüftungsöffnungen und Lichtschächten herzustellen. Darüber hinaus gewährleistet der AN zur Vermeidung von Überflutungen während der Bauzeit die Herstellung von temporären Zwischenlösungen, wie die Herstellung von Notwasserwegen im Gelände und Pumpensümpfe mit Hebeanlagen bei einer Wannenbildung ohne Abflussmöglichkeit.
Für das Baugrundstück liegt eine Baugrundbeurteilung des Büros Eickhoff und Partner mbB vom 12.02.2024 vor.
Auszug aus dem Gutachten [...] Wasser
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-
am 23.01.2024 Grundwasser bei im Mittel ca. NHN + 21,7 m angetroffen
-
Bemessungsgrundwasserstand für Bauwerke bei NHN + 22,7 m
-
Wasser ist nicht betonangreifend
[...]
Abfluss von Niederschlagswasser:
-
oberirdische Einleitung in Bestands-Kanaleitungssystem
-
in Nebenflächen
0.1.17 Vermutete Kampfmittel bzw. bestätigte Kampfmittelfreiheit
- Eine Kampfmittelfreiheit ist gegeben
0.1.18 Getroffene Maßnahmen gemäß Baustellenverordnung
- Den Weisungen eines vom AG gesondert eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) ist in Abstimmung mit der Bauleitung Folge zu leisten. Bei Beanstandungen, die durch den SiGeKo aufgeführt werden, sind umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der angezeigten Missstände / Mängel zu ergreifen.
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer / des Bauherrn und des AG Sämtliche Leistungen sind nach den vertraglichen Bestimmungen auszuführen. Sollten Änderungen und Ergänzungen von Leistungen erkennbar werden, so sind diese als Nachträge vorzulegen. Vom AN ist vor der Ausführung zusätzlicher Leistungen die jeweilige Zustimmung für eine Vertragsänderung bzw. -erweiterung des AG einzuholen. Die vom AG eingesetzte Bauüberwachung vertritt den AG nur in der Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, der Leistungsbeschreibung, den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
Werden in Wintermonaten Leistungen des AN bei Schnee- und Eisglätte erforderlich, sind hierfür ausschließlich abstumpende Streumittel zu verwenden. Zum Schutz von verlegten Beton- und Natursteinprodukten ist der Einsatz von Tausalzmitteln explizit ausgeschlossen.
Das Schützen und Abdecken von bereits fertiggestellten Flächen durch den AN hat so zu erfolgen, dass keine optischen und funktionalen Schädigungen des eingebauten Materials erfolgen.
Alle Vegetations- und Baustoffe sowie deren Verpackungshölzer sind schädlingsfrei zu liefern.
Ausführung der Arbeiten unter Beachtung der Vorgaben und Durchführungsverordnungen der Berufsgenossenschaften.
0.1.21 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten Bei Errichtung von Gebäudeteilen im Erdreich werden die Auffüllungen bis zur vorgegebenen Sollhöhe für die darauf einzubauenden Aufbauten (Oberbauten) im Gewerk Freianlagen / Landschaftsbauarbeiten durch den AN Hochbau / Rohbau durchgeführt (Verdichtungen des Planums von Arbeitsraumverfüllungen mit Verformungsmodul Ev2-Wert [MPa] = mindestens 45). Bei Übergabe der aufgefüllten Bereiche an den AN sind diese unmittelbar mittels Künzelversuchen auf Standfestigkeit und Gleichmäßigkeit der Verdichtung zu überprüfen. Die Überprüfung der Vorleistung Dritter wird gesondert vergütet. Die Überprüfung durch den AN hat unmittelbar nach der Baufeldräumung durch den Hochbau / Rohbau und der damit einhergehenden Übergabe an den AN zu erfolgen. Mit der Übernahme von Auffüllzonen Dritter durch den AN geht die Gewährleistung für die Standfestigkeit des Untergrundes und der darauf aufbauenenden Schichten, Baustoffe und -produkte auf den AN über.
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
-
Es werden mehrere Unternehmer zeitgleich auf der Baustelle tätig sein. Der AN ist verpflichtet sich bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Leistungen mit den anderen eingesetzten Unternehmern auf der Baustelle selbständig und rechtzeitig hinsichtlich des technischen und zeitlichen Ablaufs seiner Leistungen abzustimmen. Der AN hat die Folgen einer fehlenden und falschen Abstimmung zu tragen. Siehe auch Punkt 0.4 "Baubesprechung".
-
DIe Behinderungen anderer Unternehmer auf der Baustelle sind zu unterlassen und unvermeidliche gegenseitige Störungen hinzunehmen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, -unterbrechungen und -beschränkungen (Termine, Bauzeiten und Koordination)
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Bauzeit:
-
voraussichtlicher Beginn der Baumaßnahme: siehe gesonderte Angabe des Auftraggebers
-
voraussichtlicher Abschluss der Baumaßnahme: siehe gesonderte Angabe des Auftraggebers
Die tägliche Arbeitszeit auf der Baustelle wird eventuell durch örtliche Verordnungen auf die Rahmenarbeitszeit von Montag bis Samstag jeweils 7.00 bis 19.00 Uhr begrenzt. Davon abweichende Arbeitszeiten sind mit der Objekt- bzw. Bauüberwachung schriftlich zu vereinbaren. Die zusätzlich erforderlichen Genehmigungen für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeiten sowie die Informationen über die örtlich vorgegebenen Rahmenarbeitszeiten hat der AN auf eigene Kosten einzuholen. Sämtliche zur Einhaltung der vertraglich festgelegten Ausführungsfristen notwendigen Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die verbindlichen Einzeltermine werden bei der Auftragsvergabe festgelegt bzw. bestätigt.
Bei Verzögerung der Anfangstermine und Zwischenfristen bleibt die Ausführungszeit, d. h. die Anzahl der Werktage verbindlich und Vertragsbestandteil.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
- keine
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs Baufahrzeuge, die das Baufeld bzw. das private Grundstück verlassen, sind so zu reinigen, dass Verschmutzungen des öffentlichen Straßenraumes vermieden werden. Sollten dennoch durch Fahrzeuge des AN Verunreinigungen öffentlicher Straßen stattfinden, so sind diese unmittelbar nach dem Entstehen zu beseitigen.
0.2.6 Vorhalten von Gerüsten (AN Gerüstarbeiten) Bei Errichtung von Gebäuden innerhalb des Baufeldes werden diese außenseitig durch den AN Gerüstarbeiten eingerüstet. Das Gerüst wird nach Abschluss der Fassadenarbeiten entfernt. Nach Bedarf und in Abstimmung mit den anderen Gewerken kann das Gerüst durch den AN genutzt werden. (siehe auch Punkt 0.2.7 "Mitbenutzung fremder Einrichtungen". Die Abstimmung erfolgt direkt zwischen AN und AN Gerüstarbeiten.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Einrichtungen Durch den AG und / oder andere auf der Baustelle eingesetzte Unternehmer werden folgende Einrichtungen vorgesehen, die zur Mitbenutzung anderer AN zur Verfügung gestellt werden:
-
WC- Container
-
Gerüste (siehe auch Punkt 0.2.6 "Vorhalten von Gerüsten (AN Gerüstbau)"
0.2.9 Verwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen Zu diesem Punkt werden Vorgaben in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt. Ferner gelten die Vorgaben der DGNB bzw. QNG.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe Zu diesem Punkt werden Vorgaben in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt. Ferner gelten die Vorgaben der DGNB bzw. QNG.
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe
Zu diesem Punkt werden weitere Vorgaben in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt. Ferner gelten die Vorgaben der DGNB bzw. QNG.
0.2.12. Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-/ Gütenachweise (Bemusterung)
Bemusterung Für sämtliche einzubauenden Materialien sind Bemusterungsflächen anzulegen, während der Bauzeit vorzuhalten und nach Anordnung der Bauleitung bei Abschluss des Projektes abzubauen, zu laden und zu entsorgen. Die Musterflächen entsprechen der endgültigen abzunehmenden Bauweise entsprechend den Vorgaben und der TS.
Dieses gilt für:
-
jedes gelieferte Pflaster- und Plattenmaterial (1,50 m² Musterfläche)
-
jedes gelieferte Einfassungsmaterial (1,50 m Musterbaulänge)
-
jede herzustellende Mauer inkl. Mauerkopf und -abdeckung (1,50 m Musterlänge) zzgl. Ecklement (einteilig bzw. zweiteilig)
Die Qualität von Bäumen und Großgehölzen ist vor der Bestellung mit Fotos aus der Lieferbaumschule zu dokumentieren.
Dem AG sind bei Bedarf auf Anforderung Muster und Proben der Gesteinskörnungsgemische und Substrate für Vegetationsflächen zu übergeben. Gleiches gilt für sämtliche sichtbaren Ausstattungsgegenstände soweit nichts
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anders vereinbart. Die Kosten der Bemusterung und Entsorgung sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Angaben über Eignungs- und Gütenachweise für Baustoffe und -produkte in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt. Der AN darf nur solche Maschinen und Geräte auf die Baustelle bringen, die den für sie geltenden Bestimmungen entsprechen und die Sicherheitsprüfungen in den vorgeschriebenen Fristen aufweisen. Die Prüfbescheinigungen der vor Ort eingesetzten Geräte und Maschinen sind auf der Baustelle vorzuhalten und bei Bedarf der Bauleitung vorzulegen.
0.2.13 und 0.2.14 Verwendung gewonnener / zu entsorgender Stoffe Falls in den Leistungsbeschreibungen nicht anders erwähnt, ist die Entsorgung von Abbruchmaterialien und Abfallstoffen durch den AN vorzunehmen. Bei Positionen, in denen das anfallende Material aufzunehmen und abzufahren ist, ist das Material zu separieren, getrennt aufzusammeln, zu laden, zu entsorgen bzw. zu verwerten und zu beseitigen. Die anfallenden Gebühren sind in den jeweils angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren. Abfälle sind nach dem Verpacken unverzüglich in die Transportcontainer einzulagern und einer ordnungs−gemäßen Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgungsnachweise der Annahmestellen sind vorzulegen. Die anfallenden Abfuhrstoffe sind in den jeweiligen Positionen beschrieben.
0.2.16 Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen Das Abladen, Lagern und Transportieren von Stoffen und Bauteilen des AN ist Bestandteil der angebotenen Leistung. Bei vom AG gelieferten Stoffen und Bauteilen wird das Abladen, Lagern und Transportieren gesondert vergütet. Werden auf der Baustelle feuergefährdete Stoffe wie z. B. Treibstoffe für Maschinen gelagert, sind hierfür die Nachweise der fachgerechten betriebssicheren Lagerung dem AG vorzulegen.
0.2.19 Benutzen von Teilen der Leistung vor der Abnahme
- Werden Teile der Leistung vor einer Abnahme durch den AG oder Dritte in Benutzung genommen, ist vor der Benutzung eine Dokumentation des hergestellten Zustandes zusammen mit der Bauleitung anzufertigen. Die Benutzung von Flächen durch den AG bedeutet keine stillschweigende Abnahme.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Plänen Zeichnungen und Tabellen
-
Vor Beginn der Baumaßnahme ist ein Uraufmaß als Abrechnungsgrundlage anzufertigen und der Bauleitung vorzulegen. Nach der Freigabe des Uraufmaßes durch die Bauleitung wird das Baufeld dem AN zur Ausführung freigegeben.
-
siehe auch Punkt 0.5.2 "Massenermittlung"
0.3 Einzelangaben bei Abweichung von den ATV Eventuelle Abweichungen werden in den jeweiligen Positionen bzw. in den TS der jeweiligen Titel der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt.
0.4. Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen Der AN verpflichtet sich als Nebenleistung folgende Leistungen zu erbringen:
- Baustelleneinrichtung inkl. Vorhaltung und Rückbau nach Beendigung der Baumaßnahme
0.4.1 Nebenleistungen
0.4.1.1 Planunterlagen AG
- Sämtliche Ausführungspläne werden dem AN auf einem Planserver / -portal des AG als pdf- und dwg-Dokument zur Verfügung gestellt. Der AN erhält einen gesonderten Zugang zum Abruf der aktuellen Planungsunterlagen. Der AN fertigt auf seine Kosten die für ihn notwendige Anzahl der ausgedruckten Pläne in Papierform für die Baustelle und Abrechnung an.
0.4.1.2 Bestands- und Revisionsunterlagen AN Vor der Endabnahme sind vom AN auf seine Kosten die "Bestands- und Revisionsunterlagen" 3-fach in Ordnern gefaltet als Normalpausen bzw. als Weißkopien sowie sämtliche Daten auf CD oder DVD in gleicher inhaltlicher Ordnung und Anzahl zu übergeben. Die Gliederung richtet sich nach der Ordnung des jeweiligen Auftrags-LV.
Insbesondere werden folgende Daten für die Bestands- und Revisionsunterlagen gefordert:
-
das Aufmaß der Leistung (Inhalt gemäß - soweit ausgeschrieben - der Position "Digitales Bestandsaufmaß (nach Bauende))
-
vom AN gefertigte Werk- bzw. Montagepläne
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-
Prüfzeugnisse, Produktnachweise, Bauartzulassungen (DIBT) bzw. Produktdatenblätter der eingebauten Baustoffe, Materialien und Substrate, Bauteile und Geräte sowie sämtliche Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnungen zu den verwendeten Bauprodukten
-
Nachweis der Eignung von gelieferten natürlichen und künstlichen Gesteinskörnungsgemischen und Substrate für den jeweiligen Anwendungszweck, insbesondere bei unterbauten Flächen, Substrate und Böden für Vegetationszwecke
-
Geforderte Berechnungen (geprüft von einem staatlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen)
-
Abnahme- und Zulassungsbescheinigungen
-
Entsorgungsnachweise
-
Bedienungsanleitungen und Wartungshinweise für sämtliche maschinellen, elektronischen und elektrotechnischen Anlagen (Steuerungs-, Antriebs- und Sicherheitssysteme)
-
Wartungs- und Pflegehinweise für Belags- und Vegetationsflächen sowie Ausstattungselementen
-
Weitere geforderte schriftliche Bestands- und Revisionsunterlagen gemäß den Vorgaben einzelner Positionen bzw. der TS einzelner Titel der Leistungsbeschreibung
-
Die geforderten Bestands- und Revisionsunterlagen sind Bestandteil der vereinbarten Leistung. Eine Abnahme der ausgeführten Leistung kann ohne die Vorlage dieser Unterlagen nicht erfolgen.
Ferner sind bei Bedarf Werkzeuge des jeweiligen Herstellers zum Öffnen und Verschließen der Revisionszugänge, Wartungsstellen und Reinigungsbereiche von eingebauten Baustoffen und -produkten dem AG zu überreichen. Bei mehreren vor Ort eingebauten baugleichen Baustoffen, -produkten ist die Anzahl der zu übergebenden Werkzeuge mit dem AG abzustimmen.
0.4.1.3 Bauleitung AN Der AN hat einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen. Der Verantwortliche hat insbesondere sicherzustellen, dass mit den Arbeiten erst begonnen bzw. fortgefahren wird, wenn die in der Arbeitsanweisung festgelegten Maßnahmen getroffen sind. Er hat die Einhaltung dieser Maßnahmen zu überwachen und Unbefugte von der Arbeitsstelle fernzuhalten. Arbeitsbereiche sind zu kennzeichnen bzw. ggf. abzusperren und mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen. Das eingesetzte Personal ist vom AN namentlich aufzulisten und dem AG zu übermitteln. Die Mitarbeiter sind entsprechend der Zugehörigkeit zu ihrer Firma kenntlich zu machen. Der AN wird zur Unterstützung des vor Ort eingesetzten Poliers / Baustellenleiters zusätzlich einen Ingenieur für übergeordnete Koordinierungen und für die Teilnahme an Besprechungen dauerhaft einsetzen.
0.4.1.4 Nach Auftragserteilung sind vom AN nachzureichen:
- Arbeits- und Zeitablaufplan
0.4.1.5 Allgemein Die Verkehrssprache mit der Bauleitung und bei allen Geschäftsvorgängen ist deutsch. Die Verständigung mit den vom AN eingesetzten Arbeitskräften, die eine andere Muttersprache verwenden, muss stets, insbesondere bei Notfällen, sichergestellt sein. Der Baustellenleiter ist für die Bauleitung während der üblichen Arbeitszeiten mobil erreichbar.
0.4.1.6 Baubesprechung Auf der Baustelle findet wöchentlich mindestens eine Baubesprechung statt. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Er hat dazu einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bauzeit zu entsenden. Die Besprechungsergebnisse werden von der Projekt- und Bauleitung des AG in Protokollen festgehalten und den Beteiligten zugestellt. Mitteilungen in der Baubesprechung und ihre Bestätigung im nachfolgenden Protokoll ersetzen die ansonsten für diese Fälle in der VOB vorgesehene Schriftform.
0.4.1.7 Bautagebücher Zur Dokumentation des Bauablaufes ist vom AN ein werktägliches Bautagebuch mit folgenden Angaben zu führen:
-
Beschreibung der erbrachten Tagesleistung/en
-
Anzahl und Namen der eingesetzten Mitarbeiter, Anzahl der eingesetzten Baumaschinen und Transportfahrzeuge
-
ggf. Angabe der getroffenen Anordnungen der Bauleitung und der Anordnungen des SiGeKo-Beauftragten des AG
-
Erfassung besonderer Vorkommnisse
-
Angaben der Witterungsverhältnisse (Temperaturen, Niederschläge, außergewöhnliche Witterungsereignisse) mit ggf. Angabe daraus resultierender besonderer Verhältnisse auf der Baustelle
0.5 Abrechnung
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0.5.1 Prüfungsfristen der Schlussrechnung Werden erst mit der Schlussrechung sämtliche detaillierte Massennachweise, -pläne und -listen vollständig übergeben, wird aufgrund der dadurch begründeteten komplexen fachtechnischen Prüfung die Zahlungsfrist um weitere 30 Tage auf insgesamt 60 Tage verlängert (VOB § 16 Absatz 3 Nummer 1).
0.5.2 Massenermittlung Massenzusammenstellungen als Abrechnungsgrundlage für die jeweiligen Positionen ergeben sich aus Aufmaßen von großen und kleinen Flächen, Längen, Volumen und Gewichten. Der in den jeweiligen Positionen dazu angebotene Einheitspreis gilt für alle ermittelten Einzelmaße, soweit in der VOB Teil C hierzu keine andere Vorgaben erfolgen. Unstimmigkeiten sind vor der Ausführung mit dem AG / der Bauleitung zu klären. Weiterhin gelten die in der VOB Teil C aufgeführten Übermessungsregeln bei horizontalen und vertikalen Flächen, Volumen und Längen.
| 01 | Allgemein (BA 1 & BA 2) | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 01.010 | Baustelleneinrichtung und -sicherung | EUR ......................... |
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für die Baustelleneinrichtung und -sicherung
Für die Baustelleneinrichtung und -sicherunggelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Feststellen des Urzustandes Vor Beginn der Arbeiten ist:
-
mit der Bauleitung des AG der Zustand der angrenzenden öffentlichen Flächen, Baustellenzuwegungen und der angrenzenden Nachbargrundstücke in Form einer Beweissicherung protokollarisch inkl. Fotodokumentation festzuhalten.
-
mit der Bauleitung des AG auf der Bearbeitungsfläche zu erhaltende und nicht zu bearbeitende Flächen in Form einer Beweissicherung protokollarisch inkl. Fotodokumentation festzuhalten.
Nach Beendigung der Maßnahme erfolgt eine Abnahmebesichtigung angrenzender Flächen. Festgestellte Mängel, die in Folge von Abbruch-, Be- und Entladungsvorgängen, Inanspruchnahme zu erhaltender und nicht zu bearbeitender Flächen und Bauarbeiten durch den AN entstanden sind, hat der AN auf seine Kosten zu beseitigen.
Feststellen der fachgerechten Vorleistung anderer an der Bauausführung des Objektes beteiligten Gewerke Vor Baubeginn sind im Gewerkeübergang vom AN im Rahmen der Eigenüberwachung die Vorleistungen anderer am Bau Beteiligter rechtzeitig visuell auf Übereinstimmung mit den Planungsvorgaben und den anerkannten Regeln der Technik durch den AN zu überprüfen. Eventuell erforderliche Prüfungen mit Einsatz von technischen Prüfgeräten werden gesondert vergütet.
- Soweit Leistungen wie z B. Gebäudeabdichtungen durch Fassadenbauteile verdeckt sind und eine Einsehbarkeit nicht mehr gegeben ist, sind vor Beginn der Arbeiten des AN die mängelfreien Abnahmeprotokolle der ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung der Vorleistungen vom Hochbau abzufordern.
Insbesondere sind unter anderem folgender Vorleistungen Dritter vom AN zu überprüfen:
- Verfüllungen von Arbeitsräumen und Auffüllungen von Boden
Vorhalten von Geräten, Werkzeugen und Unterkünften Arbeitsgeräte und mit Energie betriebene Kleinwerkzeuge wie z. B. Bohrmaschinen, Flex, etc. und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsmäßigen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, sind auf die Baustelle zu transportieren, bereitzustellen und betriebsfertig
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aufzustellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten und Sicherstellung dafür notwendiger Energiezufuhr.
Die folgenden festen Anlagen sind - soweit für den AN erforderlich - durch den AN her- bzw. aufzustellen:
- Baubüros, Materialcontainer, etc.
Erschließung und Baustellensicherung Im Baustellenbereich sind keine Baustraßen vorhanden. Darüber hinaus gehender Bedarf des AN für Lagerplätze, Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich sind vom AN in Abstimmung mit der Bauleitung für seine Zwecke anzulegen. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Bestehende Zaunanlagen sowie während der Bauzeit eingerichtete Baustellenabsicherungen sind ständig geschlossen zu halten. Feuerwehrzufahrten und der Zugang für Rettungsfahrzeuge sind während der gesamten Bauzeit freizuhalten.
Sicherung von Ver- und Entsorgungsleitungen Der AN hat sich über die im Baufeld vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen hinsichtlich ihrer Art, Größe und Lage vor Beginn der Bauarbeiten zu informieren. Eintragungen in den beiliegenden Plänen über vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sind Angaben Dritter und wurden zur Information der am Bau Beteiligten in den übergebenen Planunterlagen übernommen. Vor Beginn von Erdarbeiten und Ausschachtungen sind bei Bedarf Suchschachtungen im Erdreich zur Lokalisierung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Bestand durchzuführen. Die Leistung wird gesondert vergütet. Die bei der Durchführung der Arbeiten vom AN freigelegten Leitungen müssen betriebssicher geschützt, unterfangen und aufgehängt werden. Der AN ist dazu verpflichtet, bei den Ausschachtungsarbeiten mit der notwendigen Sorgfalt und Umsicht vorzugehen. Bei unbekannten Leitungsfunden ist umgehend die Bauleitung des AG schriftlich und mündlich zu informieren.
Verkehrssicherung DIe Materialanlieferungen sind unter der Aufrechterhaltung des Verkehrs auszuführen. Die Verkehrseinschränkungen durch Absperrmaßnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung und mit der Zustimmung der zuständigen Verkehrsbehörde zulässig. Eventuellen Anordnungen der Polizei und/oder der zuständigen Verkehrsbehörden, sind unverzüglich Folge zu leisten. Die Räumung und das Säubern der Arbeitsbereiche ist nach Beendigung der Arbeiten vom AN durchzuführen. Durch den AN verursachte Verunreinigungen auf den Fahrbahnen des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes sind unverzüglich zu beseitigen. Der Verkehrsfluss auf den umliegenden öffentlichen Straßen ist während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten. Die Kosten hierfür trägt der AN. Absperrmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs werden gesondert vergütet.
Der AN übernimmt vom Tage des Baubeginns an bis zum Tage der Abnahme die Verkehrssicherungspflicht für seine gesamte Baumaßnahme. Die Baustelle ist täglich von eigenen Abfallstoffen zu säubern und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Notwendige Absperr- und Unfallverhütungsmaßnahmen innerhalb der Arbeitsbereiche des AN sind - soweit im LV nicht gesondert aufgeführt - herzustellen, zu unterhalten und nach Abschluss der Baumaßnahme abzufahren. Die Kosten für das Vorhalten, Unterhalten und Bereitstellen der Baustelleneinrichtung und die Räumung sowie die Kosten für das Vorhalten, Unterhalten und Bereitstellen von Maschinen und Geräten, Anlagen und Einrichtungen einschließlich der dafür notwendigen Mieten, Pachten, Gebühren, etc., werden nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Gleiches gilt für das Vorhalten und den Einsatz eines Fahrzeuges mit Reinigungsbesen zum Säubern der Zufahrtsbereiche und den Einsatz des erforderlichen Bedienungspersonals für Maschinen und Gerät.
Die Freiräumung der Baustelle nach Abschluss der Leistungen von allen Geräten, Anlagen, Musterflächen, Einrichtungen, etc, einschließlich der Beseitigung von Verunreinigungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Gleiches gilt auch für die Wiederherstellung der
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benutzen Flächen in den ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftlichen Belange.
01.010.10 Baustelle einrichten, unterhalten und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit räumen [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Baustelle einrichten, unterhalten und räumen. Die Baustelleneinrichtung umfasst die für das Gewerk erforderlichen Maßnahmen.
- Vorhaltezeit: ca. 20 Wochen
Die Leistung umfasst:
-
Baustelleneinrichtung in Abstimmung mit ggf. weiteren am Bau tätigen Unternehmen: Herstellen von Lager- und Arbeitsplätzen, der Zufahrten für Material und Baugeräte, das Aufstellen und Vorhalten der Personal- und Gerätecontainer, der Baumaschinen, Baugeräte, bei Bedarf sanitärer Anlagen. Bauwasser und -strom ist durch den AN selbst zu beschaffen.
-
Baustellenunterhaltung: Aufrechterhaltung der unter der Baustelleneinrichtung bezeichneten Einrichtungen, Freihalten des Anlieferung- und Anliegerverkehrs, dessen Sicherung und Gestellung der entsprechenden Baustellenbeschilderung und Baustellenbeleuchtung während der gesamten Bauzeit.
-
Baustellenräumung: Räumung der Baustelle nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Wiederherstellung der Arbeits- und Lagerplätze sowie der Zufahrten in den angetroffenen Zustand vor Beginn der Baumaßnahme, .
Abrechnung: pauschal (Die Beträge werden bei Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt)
01.010.20 Bauzaun (mobil) liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit aufstellen [EUR] [EUR] 19% 304,00 m ................ pro 1,00 m ................ Mobilen Metall-Bauzaun (Drahtgitter) liefern und während der Bauzeit zur Absperrung der Baustelle, der Lagerplätze und zum Schutz von nicht abgenommenen Bauteilen angrenzend an zur Nutzung freigegebenen Flächen standsicher aufstellen, vorhalten und erst nach Abschluss der Baumaßnahme und Abnahme / Inbetriebnahme der neu hergestellten Flächen wieder abbauen und abfahren. Die Leistung schließt sämtliche Verschraubungen untereinander, das Einbringen von Querstützen zur Sicherung der Zaunanlage gegenüber Windangriff sowie das fest miteinander Verbinden der einzelnen Bauzaunelemente mittels Verbindungsschellen ein.
-
Höhe des Bauzaunes: 2,00 m
-
Maschenweite: engmaschig; ca. 45 x 300 mm
-
Anzahl der Verschraubungen je Verbindungspunkt: 2-fach
-
Dauer der gesamten Vorhaltung des Zaunes: bis 5 Monate
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- Aufstellort(e): entlang den Grenzen des Baustellenbereichs
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgestellten Achslänge
01.010.30 Bauzaunplane liefern und befestigen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 608,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Bauzaunplane liefern und am Bauzaun der Vorposition zur Herstellung eines Sichtschutzes befestigen, vorhalten und nach Abschluss der Baumaßnahme wieder abbauen und abfahren.
-
Material: reißfestes, witterungsbeständiges Kunststoffgewebe (z.B. PVC-beschichtetes Polyestergewebe oder HDPE-Gittergewebe), Farbe weiß, mit umlaufend gesäumten Rändern und eingearbeiteten Metallösen
-
Höhe des Bauzaunes: 2,00 m
-
Befestigung: spannungsfrei und windsicher mittels geeigneter, UV-beständiger Kabelbinder oder Befestungsschellen; Die Leistung schließt das Kürzen und Anpassen an Tor- und Eckelementen mit ein
-
Dauer der gesamten Vorhaltung: entsprechend der Standzeit des Bauzauns der Vorposition
-
Ausführungsort(e): am Bauzaun der Vorposition
Abrechnung: nach Aufmaß der sichtfertigen, montierten Fläche
01.010.40 Bauzaun (mobil) umsetzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 91,00 m ................ pro 1,00 m ................ Vorhandenen mobilen Metall-Bauzaun (Drahtgitter) umsetzen und wieder aufbauen. Die Leistung schließt das Öffnen sämtlicher Verschraubungen, das Transportieren innerhalb der Baustelle, sowie das erneute fest miteinander Verbinden der einzelnen Bauzaunelemente mittels Verbindungsschellen ein.
-
Höhe des Bauzaunes: 2,00 m
-
Anzahl der Verschraubungen je Verbindungspunkt: 2-fach
Abrechnung: nach Aufmaß der umgestellten Achslänge
01.010.50 Digitales Bestandsaufmaß (vor Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Baubeginn) durchführen [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Digitales Bestandsaufmaß vor Baubeginn der Baumaßnahme durchführen.
Aufzunehmen sind:
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-
planungsrelevante Geländehöhen
-
Deckel- und Sohlhöhen von Schächten
-
befestigte Flächen mit der Angabe des jeweiligen Deckbelagmaterials
-
Vegetationsflächen mit Unterscheidung in Pflanz- und Rasenflächen
-
Bäume und wesentliche Sträucher bzw. Pflanzungen
-
oberflächig erkennbare Einbauten wie z.B. Schächte, Abläufe, Rinnen, Schieberkappen, etc.
-
besondere Einbauten
Das Aufmaß dient als Grundlage zur Projektdokumentation bzw. als Abrechnungsgrundlage der neu fertig gestellten Flächen. Die digitale Datenübergabe erfolgt 2-fach auf geeigneten Datenträgern in den Dateiformaten pdf, dwg / dxf und ASCII. Diese werden mit der jeweils aktuellsten Programm-Version erzeugt. Die Layerstruktur erfolgt in Abstimmung mit dem AG bzw. der Bauleitung. Die Einmessung basiert auf dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem mit mNN-Höhen. Die Bezugspunkte sind eigenverantwortlich beim örtlich zuständigen Amt für Geoinformation und Vermessung zu erfragen.
- aufzunehmende Flächengröße: ca. 3.440 m² (BA 1) + 2.210 m² (BA 2) = 5.650 m² (Gesamt)
Abrechnung: pauschal
01.010.60 Digitales Bestandsaufmaß (nach Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Bauende) durchführen [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Digitales Bestandsaufmaß wie in der Vorposition beschrieben und durchführen, jedoch:
- nach Beendigung der Baumaßnahme
01.010.70 Kabel- und Kanalsuchgraben Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit herstellen [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Suchgraben zur Festellung der Lage von vorhanden Leitungen und Kanälen herstellen. Die Leistung schließt das spätere Wiederverfüllen und Verdichten der Gräben nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben (Bodenklasse 3-4) ein.
-
Grabentiefe: bis 1,25 m
-
Ausführungsort(e): im gesamten Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Achslänge
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01.020 Abfallstoffe EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für die Beseitigung von Abfallstoffen
Für die Beseitigung von Abfallstoffengelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Bei auf der Baustelle gewonnenen Materialien aus dem Bestand des AG handelt es sich grundsätzlich um Abfall im Sinn des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Anfallende Materialien und Abfälle sind gemäß dem Abfallschlüssel-EAK in nachweißbare und nicht nachweißbare Abfallstoffe zu trennen und ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen, zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Bei den zu entsorgenden Materialien handelt es sich ausschließlich um vor Baubeginn auf dem Bearbeitungsgelände aufgefundene Bau- und Abbruchabfälle, Aushub von verunreinigten Standorten, häusliche Siedlungsabfälle sowie biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle. Weiterhin handelt es sich um im Rahmen der Räumung des Baugeländes und Ausbau von Belägen und Einbauten sowie im Rahmen von Erd- und Planumsarbeiten vorgefundene, getrennt gesammelte Abfallstofffraktionen aus dem Eigentum des AG.
Die Entsorgung eigener Abfälle und Müll, wie z. B. Verpackungsmaterialien und nicht verwendete Materialreste, Stoffe und Bauteile des AN sind vom AN für den AG kostenfrei durchzuführen.
Die Abfallstoffe anderer am Bau Beteiligter werden durch diese eigenverantwortlich entsorgt. Behindern Lagerstellen anderer am Bauvorhaben Beteiligter die Ausführung der eigenen Leistung, so ist die Bauleitung rechtzeitig (mindestens 2 Werktage vorher) darauf hinzuweisen.
Das Aufnehmen von Abfallstoffen anderer am Bau beteiligten Unternehmen erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG, der Bauleitung des Hochbaus und der Bauleitung des Landschaftsbaus und dessen Freigabe zur Ausführung. Bei einem unaufgeforderten Aufnehmen von Abfallstoffen Anderer geht der Abfall in das Eigentum des AN über und ist auf Kosten des AN zu beseitigen. Dem AN bleibt es freigestellt für andere am Bauvorhaben Beteiligte deren Abfallstoffe aufzunehmen und zu entsorgen. Die Leistung setzt eine Beauftragung durch das Unternehmen voraus, dem die Abfallstoffe zuzuordnen sind. Der AN verpflichtet sich vor dem Aufnehmen, Umschichten und Entsorgen von Abfallstoffen und Bauprodukte sich eine Beauftragung durch Dritte einzuholen. Der AG wird diese Kosten nicht erstattten.
Bei Positionen mit der Leistung, dass anfallendes Material aufzunehmen und abzufahren ist, ist das Material getrennt aufzusammeln, zu laden und zu entsorgen, zu verwerten und zu beseitigen. Die anfallenden Gebühren für die Verwertung und Deponierung und die Kosten für eventuell zusätzliche Untersuchungen nach Anforderung der Deponie des AN sind in den jeweils angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen.
Die jeweils angegebenen Mengen und Gewichte sind als Richtwerte zu betrachten.
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01.020.10 Abfallstoffe abräumen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Vor Ort vorgefundenes, nicht brauchbares Material abräumen und auf messbare Haufen setzen bzw. in bereitgestellten Sammelbehältern zwischenlagern.
Die Trennung der vorgefundenen Materialien erfolgt in:
-
mineralische Bauabfälle wie z. B. Beton, Ziegel und Gemische, etc.
-
Verpackungsabfälle und -materialien (restentleert) wie z. B. leere und tropffreie Hohlkörper, Kunststoff- und Blecheimer, Kartuschen, Tuben, Kartonagen, Papier, Folien, Styropor, etc.
-
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Abrechnung: nach Mengenermittlung in Volumen bzw. über Volumen der abgefahrenen Container
01.020.20 Mineralische Bauabfälle entsorgen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 t ................ pro 1,00 t ................ Mineralische Bauabfälle, die auf Haufen oder in Sammelbehältern lagern, sind zu laden, zur Entsorgungsstelle zu transportieren und dort fachgerecht zu entsorgen, zu verwerten bzw. zu beseitigen. Die Leistung beinhaltet die Vorlage eines Entsorgungsnachweises der annehmenden Deponie / Verwertungsstelle.
Abrechnung: nach Wiegekarten
01.020.30 Verpackungsmaterialien entsorgen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 t ................ pro 1,00 t ................ Verpackungsmaterialien, die auf Haufen oder in Sammelbehältern lagern, sind zu laden, zur Entsorgungsstelle zu transportieren und dort fachgerecht zu entsorgen, zu verwerten bzw. zu beseitigen. Die Leistung beinhaltet die Vorlage eines Entsorgungsnachweises der annehmenden Deponie / Verwertungsstelle.
Abrechnung: nach Wiegekarten
01.020.40 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit entsorgen [EUR] [EUR] 19% 1,00 t ................ pro 1,00 t ................ Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, die auf Haufen oder in Sammelbehältern lagern, sind zu laden, zur Entsorgungsstelle zu transportieren und dort fachgerecht zu entsorgen, zu verwerten bzw. zu beseitigen. Die Leistung beinhaltet die Vorlage eines Entsorgungsnachweises der annehmenden Deponie / Verwertungsstelle.
Abrechnung: nach Wiegekarten
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01.030 Stundenlohnarbeiten EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbestimmungen für Stundenlohnarbeiten
Für Stundenlohnarbeiten gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrücklicher Anweisung der örtlichen Bauleitung ausgeführt werden. Vor der Durchführung von Stundenlohnarbeiten ist der Leistungsumfang für die jeweils über Stundensatz durchzuführenden Arbeiten (Anzahl der Stunden) festzustellen und mit der Bauleitung verbindlich zu vereinbaren.
Angeboten wird ein Verrechnungssatz für die vor Ort auf der Baustelle eingesetzte Arbeitskraft, das Gerät und das Fahrzeug. Der Verrechnungssatz enthält sämtliche Aufwendungen für den Transport zur Einsatzstelle auf der Baustelle und deren Betrieb. Der Einsatz von Gerät und Fahrzeug schließt die Kosten für Bedienungspersonal mit ein. Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Stundenlohn-Leistungen von Technikern, Ingenieuren, Meistern und Poliere und Leistungen vom AN eingesetzten Aufsichtspersonal werden nicht gesondert vergütet.
Die vollständig ausgefüllten Stundenzettel sind am Tag der Ausführung bei der Bauleitung einzureichen. Die eingesetzen Mitarbeiter sind mit Vornamen und Nachnamen vollständig aufzuführen. Weiterhin ist die Qualifikation und Ausbildungsstatus des eingesetzten Mitarbeiters anzugeben.
Nur die nachgewiesene Netto-Arbeitszeit wird anerkannt. Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. sind nicht Bestandteil von Stundenlohnarbeiten. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt eine nachträgliche Prüfung vorbehalten, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten sind und damit bereits abgegolten wurden. Zuschläge für Überstunden an Werktagen werden nicht bezahlt, da die Organisation der Arbeitszeiten auf der Baustelle in Verantwortung des AN liegt. Die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) liegt beim AN.
Im Übrigen gilt VOB/B § 15.
01.030.10 Vorarbeiter einsetzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Std. ................ pro 1,00 Std. ................ Vorarbeiter einsetzen.
Abrechnung: nach eingesetzter Zeit
01.030.20 Facharbeiter einsetzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Std. ................ pro 1,00 Std. ................ Facharbeiter einsetzen.
Abrechnung: nach eingesetzter Zeit
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01.030.30 Hilfsarbeiter einsetzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Std. ................ pro 1,00 Std. ................ Hilfsarbeiter einsetzen.
Abrechnung: nach eingesetzter Zeit
01.030.40 Auszubildender einsetzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Std. ................ pro 1,00 Std. ................ Auszubildenden einsetzen.
Abrechnung: nach eingesetzter Zeit
01.030.50 Mini- /Kompaktbagger 40 kW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einsetzen [EUR] [EUR] 19% 1,00 Std. ................ pro 1,00 Std. ................ Minibagger mit 0,2 m³ Löffelinhalt und auswechselbaren Grabwerkzeugen einsetzen.
Abrechnung: nach eingesetzter Zeit
01.030.60 Radlader 60 kW einsetzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Std. ................ pro 1,00 Std. ................ Radlader mit 1,0 m³ Löffelinhalt und auswechselbaren Grabwerkzeugen einsetzen.
Abrechnung: nach eingesetzter Zeit
01.030.70 Kipper, Tonnageklasse 16-20 t Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einsetzen [EUR] [EUR] 19% 1,00 Std. ................ pro 1,00 Std. ................ Kipper mit 16 - 20 to Gesamtgewicht einsetzen.
Abrechnung: nach eingesetzter Zeit
01.030.80 Kompressor einsetzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Std. ................ pro 1,00 Std. ................ Kompressor mit angeschlossenem Luftschlauch, Aufbruchhammer und Meiselsatz einsetzen.
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Abrechnung: nach eingesetzter Zeit
| 02 | Landschaftsbauarbeiten (BA 1) | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 02.010 | Rodung von Vegetationsflächen | EUR ......................... |
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Rodungen von Vegetationsflächen
Für die Fällung von Bäumen und das Roden von Vegetation gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Schutz der Vegetation Bei allen im Zuge dieser Baumaßnahme herzustellenden Leistungen ist auf den Schutz der Baumwurzeln, -stämme und -kronen zu achten. Abgrabungen und das Befahren des Wurzelbereiches von Pflanzen mit Maschinen oder Fahrzeugen und Beschädigungen von Stamm und Krone sind nicht zulässig.
02.010.10 Gehölzfläche roden und entsorgen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 402,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Gehölz- / Strauchfläche in flächiger Anordnung einschließlich Wurzelstock roden und entsorgen.
-
Wuchshöhe: bis 3,00 m
-
Ausführungsort(e): Pflanzflächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
02.010.20 Grasnarbe abschälen und entsorgen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 448,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Grasnarbe von Wiesen- und Rasenflächen einschließlich Wurzelwerk abschälen und abfahren.
-
Höhe des Aufwuchses: bis 10 cm
-
Ausführungsort(e): Rasenflächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
02.010.30 Vegetationsflächen fräsen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 344,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Vegetationstragschicht für zukünftige Vegetationsflächen kreuzweise durch Fräsen lockern.
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-
Bearbeitungstiefe: mind. 30 cm
-
Ausführungsort(e): Vegetationsflächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
02.020 Räumung von Leitungssystemen EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für den Rückbau von Leitungssystemen
Für den Rückbau von Leitungssystemen gelten neben der DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Für die Beseitigung von Abfallstoffengelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Bei auf der Baustelle gewonnenem Materialien aus dem Bestand des AG handelt es sich grundsätzlich um Abfall im Sinn des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Anfallende Materialien und Abfälle sind gemäß dem Abfallschlüssel-EAK in nachweißbaren und nicht nachweißbaren Abfallstoffen zu trennen und ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen, zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Leitungssysteme sind erst nach vollständiger Entleerung bzw. Trennung von den Zuleitungen und Anschlusspunkten zu räumen bzw. zu verfüllen. Die Räumung und das Verfüllen von Leitungssystemen erfolgt erst nach Freigabe durch den jeweiligen Stoff- und Energielieferant und nach Freigabe durch den bisherigen Nutzer bzw. Endverbraucher.
Bei Positionen mit der Leistung, dass anfallendes Material aufzunehmen und abzufahren ist, ist das Material getrennt aufzusammeln, zu laden und zu entsorgen, zu verwerten und zu beseitigen. Die anfallenden Gebühren für die Verwertung und Deponierung und die Kosten für eventuell zusätzliche Untersuchungen nach Anforderung der Deponie des AN sind in den jeweils angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie, bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen.
Vor Ort gelagertes Material ist an einen zentralen Lagerort auf der Baustelle zu transportieren und geordnet dort zu lagern, sowie während der Lagerzeit dauerhaft gegen Entwendung zu sichern.
02.020.10 Ablauf ausbauen und abfahren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Straßenablauf (inkl. Aufsatz und Fundament) von der bestehenden Anschlussleitung abtrennen, diese verschließen und Ablauf abfahren.
-
Aufsatz: 30 x 50 cm
-
Ausbauort(e): innerhalb befestigter Flächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
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02.020.20 Rohrleitung verdämmen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 19,00 m ................ pro 1,00 m ................ Vorhandene Rohrleitung zur dauerhaften Außenbetriebnahme verdämmen. Die Leitungen sind vor Beginn der Arbeiten zu reinigen, zu entleeren und von groben Ablagerungen zu befreien. Anfangs- und Endpunkte der Verdämmstrecke sind fachgerecht zu verschließen bzw. vom Bestandssystem zu trennen.
-
Verdämmmethode: z.B. fließfähige Zementsuspension
-
Material: Kanalleitungen aus Kunststoff, Beton oder Steinzeug
-
Rohrdurchmesser: bis DN 150
-
Ausführungsort(e): Bestands-Leitungen Regenwasser
Das Einpressen der Dämmsuspension in die Leitungen hat unter Verwendung geeigneter Pumptechniken bis zur vollständigen Verfüllung, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie dem Anmischen zu erfolgen.
Abrechnung: nach Aufmaß der verdämmten Achslänge
02.030 Räumung von Belägen EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für die Räumung von Belägen und Einbauten
Für die Räumung von Belägen und Einbauten gelten neben der DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Für die Beseitigung von Abfallstoffengelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Bei auf der Baustelle gewonnenem Materialien aus dem Bestand des AG handelt es sich grundsätzlich um Abfall im Sinn des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Anfallende Materialien und Abfälle sind gemäß dem Abfallschlüssel-EAK in nachweißbaren und nicht nachweißbaren Abfallstoffen zu trennen und ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen, zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Bei den zu entsorgenden Materialien handelt es sich ausschließlich vor Baubeginn auf dem Bearbeitungsgelände aufgefundene Bau- und Abbruchabfälle einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten und im Rahmen der Räumung des Baugeländes und Ausbau von Belägen und Einbauten sowie im Rahmen von Erd- und Planumsarbeiten vorgefundene getrennt gesammelte Abfallstofffraktionen aus dem Eigentum des AG.
Aufnehmen der Beläge und der Einbauten unter Schonung des Materials, das wiederverwendet werden soll und unter Schonung baulicher Anlagen und der Vegetation, die erhalten bleiben soll. Die Art der Räumung ist darauf abzustimmen. Das Material das vor Ort wieder verwendet und
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wieder eingebaut wird, ist unmittelbar nach der Entnahme zu reinigen und soweit in den Positionen nicht anders angegeben, entsprechend der Materialeigenschaften auf Paletten zu packen bzw. in Lagerboxen zu lagern.
Nicht brauchbares Material aus Flächen, dessen Material vor Ort wiederverwendet wird bzw. aus gelagerten Materialbeständen des AG, wie z. B. Steinbruch oder die vom AN nicht zu vertretenden Materialreste sind getrennt zu sammeln und über den Titel "Abfallstoffe" zu entsorgen.
Bei Positionen mit der Leistung, dass anfallendes Material aufzunehmen und abzufahren ist, ist das Material getrennt aufzusammeln, zu laden und zu entsorgen, zu verwerten und zu beseitigen. Die anfallenden Gebühren für die Verwertung und Deponierung und die Kosten für eventuell zusätzliche Untersuchungen nach Anforderung der Deponie des AN sind in den jeweils angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren.
Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen sind diese nur von ausgebildeten Elektronikern des Elektroinstallationshandwerkes auszuführen.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Vor Ort gelagertes Material ist an einen zentralen Lagerort auf der Baustelle zu transportieren und geordnet dort zu lagern, sowie während der Lagerzeit dauerhaft gegen Entwendung zu sichern.
02.030.10 Belagseinfassungen aufnehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren [EUR] [EUR] 19% 375,00 m ................ pro 1,00 m ................ Belagseinfassungen entlang Belagsflächen einschließlich Betonstuhl und Rückenstütze aufnehmen und abfahren.
-
Material: Beton / Betonstein
-
Abmessungen: bis 15 x 30 x 100 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): Einfassungen der Bestandswege
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Achslänge
02.030.20 Betonsteinpflaster aufnehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit lagern (Rechteckpflaster 20 x 10) [EUR] [EUR] 19% 17,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Betonsteinpflaster aufnehmen, säubern und für den Wiedereinbau auf Paletten lagern.
-
Art des Pflasters: Rechteckpflaster
-
Bauart der Belagsfläche: ungebunden
-
Abmessungen: bis 20 x 10 x 10 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): Fußwege
-
Lageort(e): innerhalb der Bearbeitungsfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Fläche
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02.030.30 Betonsteinpflaster aufnehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren (Rechteckpflaster 20 x 10) [EUR] [EUR] 19% 61,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Betonsteinpflaster aufnehmen und abfahren.
-
Art des Pflasters: Rechteckpflaster
-
Bauart der Belagsfläche: ungebunden
-
Abmessungen: 20 x 10 x 10 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): Kleinstflächen innerhalb Asphaltflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Fläche
02.030.40 Betonsteinplatte aufnehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren [EUR] [EUR] 19% 122,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Betonsteinplatte aufnehmen und abfahren.
-
Art des Pflasters: Betonsteinplatte
-
Bauart der Belagsfläche: ungebunden
-
Abmessungen: bis 50 x 50 x 7 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): einzelne Verbindungswege
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Fläche
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für die Räumung von Asphaltaufbruch
Für die Räumung von Asphaltaufbruch aus kohlenteerhaltigen Bitumengemischen gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Bei auf der Baustelle gewonnenem Materialien aus dem Bestand des AG handelt es sich grundsätzlich um Abfall im Sinn des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Anfallende Materialien und Abfälle sind gemäß dem Abfallschlüssel-EAK in nachweißbare und nicht nachweißbare Abfallstoffe zu trennen und ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen, zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Der Auftragnehmer nimmt das Material auf und belädt eigene Fahrzeuge für den Transport zur Annahmestelle.
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Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine dafür zugelassene Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen.
Anforderungen bei der Ausführung bei Überschreitung des Asbestgehaltes: Überschreitet der Asbestgehalt jedoch in der Asphaltprobe die 0,008 Masse-% ist folgendes zu beachten:
-
Falls auf der Baustelle Fräsarbeiten anfallen, ergeben sich aus diesen, wenn auch sehr geringen Asbestkonzentrationen, Maßnahmen des Arbeits- und Umgebungsschutzes.
-
Der Einsatz von Straßenfräsen mit Staubabsaugung ist hier auch im Sinne des Nachbarschaftsschutzes erforderlich.
-
Abfräsen der Asphaltdeck- und -tragschicht mit Absaugung und Laden auf bereitgestellte Sattelzüge oder Containermulden des AN unter Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 517.
Vor Ort gelagertes Material ist an einen zentralen Lagerort auf der Baustelle zu transportieren und geordnet dort zu lagern, sowie während der Lagerzeit dauerhaft gegen Entwendung zu sichern. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen wie z. B. die Aufstellung eines festen Bauzaunes werden gesondert abgerechnet.
02.030.50 Bituminöse Befestigung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einschneiden [EUR] [EUR] 19% 37,00 m ................ pro 1,00 m ................ Bituminöse Befestigung senkrecht einschneiden.
-
Stärke der Befestigung: bis 15 cm
-
Durchführungsort(e): Anschluss an Bestandsflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der geschnittenen Achslänge
02.030.60 Bituminöse Befestigung aufnehmen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit und abfahren [EUR] [EUR] 19% 1.693,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Bituminöse Befestigung aufbrechen, aufnehmen und abfahren.
-
PAK-Gehalt: je nach Probe 153 bis 1.570 mg / kg
-
Einstufung gemäß RST 3/13: teer- / pechfrei
-
Schichtdicke: bis 15 cm
-
Ausbauort(e): bisherige Schulhoffläche
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Fläche
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02.040 Räumung von Einbauten EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für die Räumung von Einbauten
Für die Räumung von Belägen, Einbauten und Leitungssystemen gelten neben der DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Für die Beseitigung von Abfallstoffengelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Bei auf der Baustelle gewonnenem Materialien aus dem Bestand des AG handelt es sich grundsätzlich um Abfall im Sinn des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Anfallende Materialien und Abfälle sind gemäß dem Abfallschlüssel-EAK in nachweißbaren und nicht nachweißbaren Abfallstoffen zu trennen und ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen, zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Bei den zu entsorgenden Materialien handelt es sich ausschließlich vor Baubeginn auf dem Bearbeitungsgelände aufgefundene Bau- und Abbruchabfälle einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten und im Rahmen der Räumung des Baugeländes und Ausbau von Belägen und Einbauten sowie im Rahmen von Erd- und Planumsarbeiten vorgefundene getrennt gesammelte Abfallstofffraktionen aus dem Eigentum des AG.
Aufnehmen der Beläge und der Einbauten unter Schonung des Materials, das wiederverwendet werden soll und unter Schonung baulicher Anlagen und der Vegetation, die erhalten bleiben soll. Die Art der Räumung ist darauf abzustimmen. Das Material das vor Ort wieder verwendet und wieder eingebaut wird, ist unmittelbar nach der Entnahme zu reinigen und soweit in den Positionen nicht anders angegeben, entsprechend der Materialeigenschaften auf Paletten zu packen bzw. in Lagerboxen zu lagern.
Nicht brauchbares Material aus Flächen, dessen Material vor Ort wiederverwendet wird bzw. aus gelagerten Materialbeständen des AG, wie z. B. Steinbruch oder die vom AN nicht zu vertretenden Materialreste sind getrennt zu sammeln und über den Titel "Abfallstoffe" zu entsorgen.
Bei Positionen mit der Leistung, dass anfallendes Material aufzunehmen und abzufahren ist, ist das Material getrennt aufzusammeln, zu laden und zu entsorgen, zu verwerten und zu beseitigen. Die anfallenden Gebühren für die Verwertung und Deponierung und die Kosten für eventuell zusätzliche Untersuchungen nach Anforderung der Deponie des AN sind in den jeweils angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren.
Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen sind diese nur von ausgebildeten Elektronikern des Elektroinstallationshandwerkes auszuführen.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Vor Ort gelagertes Material ist an einen zentralen Lagerort auf der Baustelle zu transportieren und geordnet dort zu lagern, sowie während der Lagerzeit dauerhaft gegen Entwendung zu sichern.
02.040.10 Fahrradanlehnbügel ausbauen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit lagern [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fahrradanlehnbügel einschließlich Fundamenten ausbauen, säubern,
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ggf. Betonreste entfernen und für den Wiedereinbau lagern. Die Betonreste der Fundamente sind aufzunehmen und abzufahren.
-
Bauart: Anlehnbügel aus Rundrohr d = 48 mm
-
Material: Stahl, feuerverzinkt
-
Breite: ca. 70 cm
-
Ausbauort(e): nördlicher Schulhofbereich
-
Lagerort(e): innerhalb der Bearbeitungsfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
02.040.20 Sitzbank ausbauen und abfahren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Sitzbank einschließlich Fundamenten ausbauen und abfahren.
-
Bauart: Sitzbank mit Rückenlehne
-
Material: Betonfüße, Holzauflagen
-
Breite: bis 2,00 m
-
Ausbauort(e): über Schulhof verteilt
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
02.040.30 Abfallbehälter ausbauen und lagern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Abfallbehälter einschließlich Fundamenten ausbauen, säubern, ggf. Betonreste entfernen und für den Wiedereinbau lagern. Die Betonreste der Fundamente sind aufzunehmen und abzufahren.
-
Bauart: sechseckiger Korpus mit seitlichen Ständern
-
Material: Stahl, feuerverzinkt
-
Höhe: ca. 90 cm
-
Breite: ca. 40 cm
-
Ausbauort(e): über Schulhof verteilt
-
Lagerort(e): innerhalb der Bearbeitungsfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
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[Seite 82]
02.040.40 Fahnenmast ausbauen und abfahren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fahnenmast einschließlich Fundament ausbauen und abfahren.
-
Mastlänge (über Flur): ca. 8 m
-
Ausbauort(e): Südgrenze Schulhof
-
Lagerort(e): innerhalb der Baustelle
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
02.040.50 Tischtennisplatte demontieren und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit lagern [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Tischtennisplatte einschließlich Fundament demontieren, säubern, ggf. Betonreste entfernen und für den Wiedereinbau lagern. Die Betonreste der Fundamente sind aufzunehmen und abzufahren.
-
Abmessungen: ca. 280 x 150 x 90 cm (L x B x H)
-
Fundamente: 2 Stk. Ortbeton-Streifenfundamente
-
Ausbauort(e): Schulhof
-
Lagerort(e): innerhalb der Bearbeitungsfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
02.040.60 Mastleuchte ausbauen und abfahren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Mastleuchte einschließlich Fundament ausbauen und abfahren. Die Leistung schließt das fachgerechte Abklemmen mit Isolationsabschluss und Einbau der Vergussmuffen am jeweiligen Kabelende mit ein.
- Mastlänge über Flur: bis 6 m
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
02.040.70 Holz-Einfassung abbrechen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren (Hochbeet) [EUR] [EUR] 19% 34,00 m ................ pro 1,00 m ................
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Hochbeet-Einfassung abbrechen und abfahren.
-
Bauart: Balken; ca. 30 x 15 cm; mit L-Winkeln an Beton-Einfassung der Folgeposition befestigt
-
Material: Holz
-
Ausbauort(e): Hochbeet
Abrechnung: nach Aufmaß der abgebrochenen Achslänge
02.040.80 Beton-Einfassung abbrechen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren (Hochbeet) [EUR] [EUR] 19% 34,00 m ................ pro 1,00 m ................ Hochbeet-Einfassung abbrechen und abfahren.
-
Bauart: Stellkanten bzw. Winkelborde
-
Material: Beton
-
sichtbare Höhe: ca. 30 cm
-
Ausbauort(e): Hochbeet
Abrechnung: nach Aufmaß der abgebrochenen Achslänge
02.040.90 Zaun ausbauen und abfahren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 18,00 m ................ pro 1,00 m ................ Zaunanlage einschließlich Pfosten und deren Fundamente ausbauen und abfahren.
-
Zaunhöhe über Gelände: bis ca. 250 cm
-
Material: Stahl
-
Typ: Stabmattenzaun
-
Ausbauort(e): Südgrenze Schulhof
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Achslänge
02.050 Erdarbeiten EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Erdarbeiten
Leistungsverzeichnis - 26/150 81
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Für Erdarbeitenin gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Erdarbeiten nach den Ausführungen der DIN 18300 "Erdarbeiten" und der DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten". Im Bereich von Vegetation sind nach DIN 18920 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" keine Erdarbeiten und Bodenauffüllungen im Wurzelbereich zulässig soweit nicht explizit begründete Ausnahmen getroffen worden sind.
Bei Einbau von Boden und / oder Gesteinskörnungsgemischen auf unterbauten Flächen gelten zusätzlich die Vorgaben in der FLL-Richtlinie "Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen".
Bei Erdarbeiten für Verkehrsflächen gelten die Vorgaben der ZTV E-StB "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau".
Soweit nicht anders gefordert sind zu liefernde Auffüllböden in der Frostempfindlichkeitsklasse F1 zu liefern und beim Einbau lagenweise zu verdichten. Verdichtungsgrad des vom AN eingebauten Bodens Dpr = > 97 % bei optimalem Wassergehalt. Einbau von Schüttstoffen auf frostfreien und verdichteten Untergründen. Verdichtungen des Planums von Arbeitsraumverfüllungen mit Verformungsmodul EV2-Wert = 45 MPa. Die Herstellung von geeigneten Zu- und Abfahrten in die Baugrube bzw. zur Abtragsfläche sind in der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst alle erforderlichen Maschinen und Geräte inkl. Betrieb, sowie Personal, Betriebsmittel und Betriebsstoffe.
Werden durch den AN beim Abtransport von Böden angrenzende öffentlichen Verkehrsflächen benutzt, die hinsichtlich der dort zulässigen Verkehrslasten Einschränkungen unterliegen, so sind durch den AN rechtzeitig die für den Bodentransport dafür notwendigen Sondergenehmigungen einzuholen. Die daraus eventuell sich ergebenden Gebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Überprüfungen der fachgerechten Bodenverdichtungen in Verfüllungszonen von Baugruben durch Vorleistungen anderer am Bau beteiligten Gewerke durch den AN durchführen. Die Leistung wird gesondert vergütet. Mit der Übernahme des ordnungsgemäß verdichteten Rohplanums von Baugruben durch den AN erfolgt der Gewährleistungsübergang an den AN.
Feststellen von Bodenverdichtungen durch den AN nach den Ausführungen der DIN 18915 "Bodenarbeiten" vor dem Aufbringen von Böden und / oder Tragschichten. Bereits vor der Bauausführung sind vom AN rechtzeitig vorhandene Verdichtungshorizonte von Untergründen und Flächen mit bestehender Staunässe anzuzeigen und soweit erforderlich Maßnahmen für deren Beseitigung einzuleiten. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Verdichtungen und Staunässehorizonte entstanden durch Bautätigkeiten des AN sind im Bauablauf unaufgefordert durch den AN zu beseitigen.
Eignungsnachweise und Prüfzeugnisse von Stoffen bei Bodenlieferung: Vor Lieferung von Unterboden sind die Nachweise über:
-
die Einbauklasse 0 mit dem Zuordnungswert Z0 als Maximalwert nach den Vorgaben der Bund / Länder - Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
-
die geforderte Qualität (z. B. die Bodenklassen, der Humusgehalt, den pH-Wert und den Nährstoff- bzw. Schadstoffgehalt)
-
und die geforderten Eigenschaften (z. B. die Wasserdurchlässigkeit nach den Vorgaben der DIN 18035-4 Sportplätze, Rasenflächen)
unaufgefordert anhand von Prüfzeugnissen zu liefern.
Für den Nachweis der Eigenschaften und Qualitäten für den jeweiligen Verwendungszweck von Gesteinskörnungsgemischen und Substraten, gelten die Ausführungen der DIN 18915 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten".
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Die Kosten für anfallende Prüfungen und Vorlage von Eignungs- und Prüfnachweise sind in die jeweiligen Lieferpositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Bodenabfuhr: Bei Positionen in denen anfallendes Material aufzunehmen und abzufahren ist, ist das Material getrennt aufzusammeln, zu laden und zu entsorgen, zu verwerten und zu beseitigen. Die anfallenden Gebühren für die Verwertung und Deponierung und die Kosten für eventuell zusätzliche Untersuchungen nach Anforderung der Deponie sind in den jeweils angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine dafür zugelassene Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen.
Umrechnung von Stoffen: Bei der Umrechnung von gewogenen Stoffen in Tonnen (t) zu Volumen in Kubikmeter (m³) in gelockertem Zustand gelten, soweit Prüfprotokolle nicht vorliegen, folgende Umrechnungswerte:
-
Vegetationstragschichten, erdfeucht: 1,75 t / m³
-
Unterboden, Bodenklasse 3, erdfeucht: 1,60 t / m³
-
Unterboden, Bodenklasse 4, erdfeucht: 1,80 t / m³
-
Unterboden, Bodenklasse 5, erdfeucht: 2,00 t / m³
-
zertrümmerte Betongemische unbewehrt: 2,30 t / m³
-
Asphaltbeton: 2,40 t / m³
Bei der Umrechnung von gelockerten Volumen-Massen in m³ zu fester eingebauter Volumen-Masse in m³ gelten folgende Abzüge bei gelockerter loser Masse von erdfeuchten Böden der Bodenklassen 3-5:
-
Vegetationstragschichten: 20 %
-
Unterboden der Bodenklasse 3: 20 %
-
Unterboden der Bodenklasse 4: 25 %
-
Unterboden der Bodenklasse 5: 30 %
Abgerechnet wird bei allen Ab- und Auftragspositionen nach fester verdichteter eingebauter Masse über das vor Ort ermittelte Raummaß (m³) durch Aufmaß der Auftrags- und Abtragsprofile nach den Vorgaben der DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art". Die Abrechnung der Abfuhr von Erdmassen nach Gewicht in Tonnen (t) erfolgt über eine maschinell erstellte Wiegekarte.
Bei Massennachweisen über Lieferscheine sind folgenden Eintragungen vorzunehmen:
-
Zeitpunkt und Tag der Lieferung an die annehmende Stelle
-
Transport- und Lieferfirma
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KFZ-Kennzeichen der Zulassungsstelle für das eingesetzte Transportmittel
-
Genaue Bezeichnung der Ladung
-
Annehmende Stelle bzw. Ort für den die Lieferung bestimmt ist
-
Gewicht des Ladegutes in Tonnen (t) bzw. Kilogramm (kg) gemäß Wiegekarte
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Bei Abrechnung nach Lieferscheinen ohne gesonderte Nachweise des maximal zulässigen Ladegewichts, werden bei voller maximaler Beladung des Transportfahrzeugs folgende Nutzlasten als feste Abrechnungswerte für lose unverdichtete Massen von Stoffen in Tonnen (t) vereinbart:
-
LKW 2-Achser, 18 t Gesamtgewicht, Leergewicht 8,0 t = 10,0 t Nutzlast
-
LKW 3-Achser, 26 t Gesamtgewicht, Leergewicht 10,5 t = 15,5 t Nutzlast
-
LKW 4-Achser, 32 t Gesamtgewicht, Leergewicht 12,5 t = 19,5 t Nutzlast
-
Sattelzug, 40 t Gesamtgewicht, Leergewicht 16,5 t = 23,5 t Nutzlast
Eine Erfassung von Abtragsvolumen über die Umrechnung von Gewicht (t) zu fester Volumen-Masse (m³) ist nicht zulässig.
Werden darüber hinaus Kastenmaße der Liefer- und Transportfahrzeuge für die Volumenberechnungen herangezogen, gelten die maximal zulässigen Ladegewichte gemäß den Vorgaben der Fahrzeugbriefe für die eingesetzten Transportmittel und - soweit diese nicht vorgelegt werden können - gemäß obiger Umrechnungswerte für Nutzlasten und Schüttgewichte inkl. Auflockerung. Sollten andere Umrechnungswerte und Abzüge zur Anwendung gebracht werden, so sind diese vom AG vor der Ausführung gesondert zu genehmigen und vertraglich zu vereinbaren.
02.050.10 Chemische Analyse Boden Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit durchführen [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Chemische Analyse des im Arbeitsbereich vorhandenen, auf Mieten gelagerten Bodens / Tragschichtmaterials zur Klassifizierung der Verwertungswege gemäß LAGA durchführen. Die Durchführung hat durch ein akkreditiertes Labor zu erfolgen, dass auch die Probeentnahme durchführt.
Die Leistung schließt ein:
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Entnahme einer repräsentativen Mischprobe je 500 m³ (bzw. 875 t)
-
Erstellung eines chemischen Prüfzeugnisses zur Bestimmung der Belastung des Bodens (Gesamteinstufung nach TR Boden)
-
Angabe / Hinweise zur weiteren Verwendung
Abrechnung: nach Anzahl der entnommenen und analysierten Mischproben (je 500 m³)
02.050.20 Chemische Analyse nach Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Deponieverordnung durchführen [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Chemische Analyse des im Arbeitsbereich vorhandenen, auf Mieten gelagerten Bodens / Tragschichtmaterials nach Deponieverordnung durchführen. Die Durchführung hat durch ein akkreditiertes Labor zu erfolgen, das auch die Probeentnahme durchführt.
Abrechnung: nach Anzahl der entnommenen und analysierten Mischproben (je 500 m³) als Zulage zur Vorposition
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02.050.30 Oberboden lösen und lagern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 112,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Oberboden aus Abtragsstrecken profilgerecht lösen und zwischenlagern.
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Material: Oberboden (Sand, Schluff, humose Bestandteile)
-
Abtragsstärke: ca. 20 - 30 cm
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Abtragsort(e): Aushub im Bereich der Vegetationflächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
02.050.40 Oberboden laden und abfahren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 56,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Oberboden der Vorposition laden, abfahren und verwerten.
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Material: Oberboden (Sand, Schluff, humose Bestandteile)
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Zuordnungswert gemäß LAGA TR Boden: Z1.1
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Abtragsort(e): Aushub im Bereich der Vegetationflächen (Bestand)
Entsorgung: Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen. Im Weiteren gelten die TS Abfallstoffe.
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
02.050.50 Ober- / Unterboden lösen und lagern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 105,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Ober-/ Unterboden der Bodenklassen 2 bis 5 aus Abtragsstrecken aus Abtragsstrecken profilgerecht lösen und zwischenlagern.
-
Material: humose Sand- und Oberbodenauffüllung
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Abtragsstärke: ca. 50 cm
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Ausführungsort(e): gesamter Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
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02.050.60 Ober- / Unterboden laden und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren [EUR] [EUR] 19% 50,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Ober- / Unterboden der Vorposition laden, abfahren und verwerten.
-
Material: humose Sand- und Oberbodenauffüllung
-
Zuordnungswert gemäß LAGA TR Boden: Z1.1
Entsorgung: Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen. Im Weiteren gelten die TS Abfallstoffe.
- Ausführungsort(e): gesamter Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
02.050.70 Ober- / Unterboden laden und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 55,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Ober- / Unterboden der Vorposition laden, transportieren, profilgerecht einbauen und verdichten. Der Einbau erfolgt auf bereits planierter Fläche.
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Material: humose Sand- und Oberbodenauffüllung
-
Ausführungsort(e): gesamter Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
02.050.80 Tragschichtmaterial lösen und lagern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 893,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Ungebundenes Tragschichtmaterial der Bodenklassen 2 bis 5 aus Abtragsstrecken aus Abtragsstrecken profilgerecht lösen und zwischenlagern.
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Material: Tragschichtmaterial
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Abtragsstärke: ca. 50 cm
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
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02.050.90 Tragschichtmaterial laden und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren [EUR] [EUR] 19% 893,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Ungebundenes Tragschichtmaterial der Vorposition laden, abfahren und verwerten.
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Material: Tragschichtmaterial
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Zuordnungswert gemäß LAGA TR Boden: Z1.1
Entsorgung: Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen. Im Weiteren gelten die TS Abfallstoffe.
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
02.050.100 Nachprofilierung durchführen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3.437,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Durch Vorgewerke erstelltes Geländeplanum durch Bodenauf- und abtrag (ohne Abfuhr von Bodenmassen) nachprofillieren.
-
Bodenauf- und abtrag: bis + / -10 cm (ohne Abfuhr)
-
Verdichtungsgrad Dpr: >=97 %
-
Ausführungsort(e): gesamter Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
02.050.110 Wurzelsuchgraben herstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wurzelsuchgraben zur Festellung der Lage von vorhanden Wurzeln herstellen. Die Leistung ist gemäß den Ausführungen der ZTV-Baumpflege (RAS-LP4 und DIN 18920) im Kronenbereich von Bäumen durchzuführen und umfasst zusätzlich die Erstellung einer Fotodokumentation. Freigelegte Wurzeln sind zu markieren und in der Höhenlage zu bestimmen. Vorgefundenes Wurzelwerk ist hier fachlich korrekt schneidend mit scharfem Werkzeug zu durchtrennen. Wurzelrückschnitte ab 2 cm Durchmesser sind mit einem Wundbehandlungsstoff zu belegen. Die Wurzelrückschnitte sind von einem anerkannten Fachbetrieb der Baumpflege auszuführen, Grundlage hierfür ist die ZTV-Baumpflege. Die Leistung umfasst ferner die Abstimmung und Begleitung der Maßnahme durch einen ö.b.v. Baum-Sachverständigen. Der Baum-Sachverständige ist durch den AN zu stellen. Ggf. weitere Maßnahmen sind mit der Bauleitung / dem AG vor
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Fortsetzung der Arbeiten abzustimmen.
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Grabentiefe: bis 50 cm
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Ausführungsort(e): Bestandsbäume
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Achslänge
02.060 Regen- und Schmutzwassersysteme EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Rohrgraben und Baugrube Schachtbauwerk
Für den Aushub von Rohrgräben bei Regen- und / oder Schmutzwasserleitungen und für den Aushub von Baugruben für Schachtbauwerke gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Erdarbeiten nach den Vorgaben der TS Erdarbeiten und den Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTVA-StB). sowie nach den Ausführungen der DIN 4124 "Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten" und nach den Vorgaben der DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1.
Verlegungen und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen nach den Bestimmungen der DIN EN 1610 "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen" und nach den Vorgaben des Arbeitsblattes DWA-A 139 "Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen".
Rohrgraben für Rohre, Bodenklasse 2 bis 5 in der geforderten Mindestbreite ausheben, im vorgeschriebenen Gefälle ebnen, die Vertiefungen für Muffen oder Kupplungen herstellen und die Rohre nach Verlegen sorgfältig unterstopfen (Auflager aus Gesteinskörnungsgemischen nach DIN EN 1610. Den Rohrgraben mit dem anstehenden Boden bzw. geeignetem verdichtungsfähigen Füllboden bei Bodenaustausch nach der DIN EN 1610 bzw. der DIN 18307 bei Druckrohrleitungen lagenweise wieder verfüllen und verdichten. Verdichtungsgrad: DPr 103 % bei optimalen Wassergehalt.
Die angegebenen Rohr-Nennweiten sind jeweils der Nenndurchmesser (DN = Diameter Nominal). Die sich daraus ergebenen Außendurchmesser = OD und Innendurchmesser = ID entsprechen den Festlegungen der jeweiligen Fachnormen.
Einzurechnen sind das ordnungsgemäße Verkleiden und Aussteifen der Grabenwände sowie Baugruben und die Gestellung aller erforderlichen Geräte. Den verdrängten und nicht verdichtungsfähigen Boden auf die vom AN zu stellenden Deponie transportieren und einbauen.
Der Aushub erfolgt - sofern nicht anders beauftragt - ab Planum Oberbau (befestigte Flächen) bzw. OK Untergrund (Vegetationsflächen ohne Oberbodenauftrag) bis zur angegebenen Aushubtiefe. Ist ein Aushub ab dem genannten Planum nicht möglich, ist die Bauleitung vor Beginn des Aushubs mit Angabe der Gründe schriftlich zu informieren.
02.060.10 Rohrgraben herstellen (DN 100 bis Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1,25 m) [EUR] [EUR] 19% 66,00 m ................ pro 1,00 m ................ Graben für Rohrleitungen gemäß DIN EN 1610 profilgerecht in der erforderlichen Tiefe und Breite ausheben, die Sohle herstellen und nach den statischen Erfordernissen vorbereiten, profilieren sowie verdichten
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und den Graben nach Einbau des Rohres gemäß ZTV A-StB 12 mit verdichtungsfähigem Unterboden wieder verfüllen. Die Baugrubenwände sind gemäß DIN 4124 herzustellen bzw. zu verbauen. Verdrängter und nicht wieder einbaufähiger Aushubboden ist zu laden, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Graben
-
für Rohr-Nennweite: DN 100
-
Aushubtiefe: bis 1,25 m (ab OK Planum bzw. Untergrund bis Bettungssohle)
Aushubboden:
- Bodenklasse: 3 bis 5 gemäß DIN 18300
Die Aushubmassen können seitlich gelagert werden.
- Ausführungsort(e): Anschlussleitungen
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Achslänge (An Schachtbauwerken wird der Graben durchgemessen. Die Mehrausschachtung an Schachtbauwerken ist in die jeweilige Schachtposition einzurechnen.)
02.060.20 Rohrgraben herstellen (DN 150 bis Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1,25 m) [EUR] [EUR] 19% 9,00 m ................ pro 1,00 m ................ Graben für Rohrleitungen wie in der Vorposition beschrieben ausheben, die Sohle herstellen und den Graben wieder verfüllen, jedoch:
-
für Rohr-Nennweite: bis DN 150
-
Aushubtiefe: bis 1,25 m (ab OK Planum bzw. Untergrund bis Bettungssohle)
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Leitungen und Kanäle
Für das Liefern und den Einbau von Regen- und / oder Schmutzwasserkanälen und Schächten gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Ausführung nach den Ausführungen in der DIN 1986-100 "Gebäude- und Grundstücksentwässerungsanlagen" sowie nach den Vorgaben der ZTV Ew-StB 14 "ZTV für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau" und den Vorgaben der DIN EN 13476 "Kunststoff-Rohrleitungssysteme für erdverlegte drucklose Abwasserkanäle und -leitungen - Rohrleitungssysteme mit profilierter Wandung aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U),Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE)".
Vor Beginn der Bauausführung ist die Tragfähigkeit der Rohrleitung statisch vom AN für den jeweiligen Einbauort nachzuweisen. Die
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Festlegung der Belastung der Rohrleitung erfolgt entsprechend dem vom AN vorgesehenen Einbau, d.h. entsprechend der Grabenausbildung, dem Verbau und dessen Rückbau, der Bettung und Verfüllung, sowie der Ermittlung der erforderlichen Lastklasse für biegesteife Rohre bzw. der Steifigkeitsklasse für biegeweiche Rohre.
Rohre und Formstücke sind im vorgeschriebenen Gefälle fluchtgerecht nach den statischen Vorgaben und den Vorgaben der DIN EN 1610 wasserdicht zu verlegen. Anschlussleitungen an Kanalgrundleitungen sind mit einem Winkel von 45 Grad zur Rohrachse der Kanalgrundleitungen anzuschließen.
Grabensohle verdichten, Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung nach den Ausführungen der DIN EN 1610 herstellen und lageweise verdichten auf 95 % Proctordichte (Dpr - Wert) bei optimalen Wassergehalt. Soweit nicht anders in der Postion genannt, gilt immer Bettung in nicht bindigem Boden entsprechend Typ 1.
Vor dem Verlegen ist das Muffen- und Spitzende sorgfältig zu säubern und mit Gleitmittel nach Herstellervorschrift einzustreichen.
Für die Bemessung der Lagerbettdicke von Rohren gilt 10 cm + 1/10 DN. Die angegebenen Rohr-Nennweiten sind jeweils der Nenndurchmesser (DN = Diameter Nominal) Die sich daraus ergebenen Außendurchmesser (= OD) und Innendurchmesser (=ID) entsprechen den Festlegungen der jeweiligen Fachnormen. Die Überdeckung der Rohre erfolgt bis 30 cm über Rohrscheitel. Bei Einbauten wie Schachtabdeckungen und Ablaufkörpern sind diese immer auf endgültige Höhe zu setzen. Ein eventuell nachträglicher Höhenangleich von hergestellten Einbauten ist Bestandteil der angebotenen Leistung. Leitungen und Kanäle nach den Vorgaben des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 139 "Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen".
Bei der Durchführung der Entwässerungskanalarbeiten (u. a. Verlegung, Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung) sind insbesondere folgende Bestimmungen bei der Bauausführung zu beachten:
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BGV C5 "Abwassertechnische Anlagen",
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BGV A1 "Grundsätze der Prävention" mit Durchführungsanweisungen zur BGV A1 "Allgemeine Vorschriften",
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BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" mit Durchführungsanweisung,
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BGV C22 "Bauarbeiten" mit Durchführungsanweisung,
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VBG 125 / BGV A8 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" mit Durchführungsanweisung,
-
GuV-R 126 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen,
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BGI / GuV-I 8591 "Warnbekleidung" ,
-
ATV- Merkblätter (insbesondere DWA-A 199-1, DWA-A 199-2, DWA-A 147 und DWA-M 174).
Kennzeichnung Sämtliche Rohre und Formteile haben die geforderte Kennzeichnung (Hersteller, Norm, Nennweite, Jahr der Herstellung) zu tragen. Gerade Verbindungen von Rohren mit Doppelsteckmuffen sind Bestandteil der angebotenen Leistung.
Zu übergebene Revisionsunterlagen des AN enthalten neben den Vorgaben der DIN 18381, das Aufmaß der verlegten Leitungen und eingebauten Komponenten sowie die Produktdatenblätter der verwendeten Bauteile. Das Einmessen wird gesondert vergütet. Weiterhin sind die für Wartungsarbeiten und Revision erforderlichen produktspezifischen Werkzeuge des Herstellers wie z.B. Hebewerkzeuge für Schachtdeckel, etc. dem AG bei der Abnahme 2-fach zu übergeben, soweit nichts anderes angegeben wird. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Kanalgrundrohr als Vollwandrohr aus PP
Kanalgrundrohre (KG-Rohre) aus Polypropylen (PP) nach den Vorgaben der DIN EN 14758, DIN 8077, DIN 8078 und DIN EN 1852 mit angeformter Muffe oder aufgesteckter Doppelmuffe sowie eingelegtem Lippendichtring. Die Verbindungen der Einzelteile erfolgt über Steckmuffen mit Gleitringen. Überschiebmuffen und eventuell erforderliche Muffenstopfen sind Bestandteil der Leistung und entsprechend in den jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
02.060.30 Rohr liefern und verlegen (DN 100) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 66,00 m ................ pro 1,00 m ................ Vollwandrohr gemäß DIN EN 1852-1 bzw. DIN EN 14758 liefern und flüssigkeitsdicht einschließlich Bettung, Auflagerwinkel mit 90 Grad, Seitenverfüllung und Abdeckung gemäß DIN EN 1610 höhen- und fluchtgerecht verlegen. Die Leistung schließt die Lieferung und den Einbau von Bögen in verschiedenen Gradzahlen und Muffen mit ein.
-
Material: Kunststoff; innen und außen glatt
-
Nennweite Rohr: DN 100
-
Ringsteifigkeit: mind. 4 kN / m²
-
Ausführungsort(e): gemäß Entwässerungsanlagenplan
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Achslänge
02.060.40 Rohr liefern und verlegen (DN 150) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 9,00 m ................ pro 1,00 m ................ Vollwandrohr wie in der Vorposition beschrieben liefern und verlegen, jedoch:
- Nennweite Rohr: DN 150
02.060.50 Rohrabzweig liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (DN 100 / 100) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrabzweig mit Steckmuffe passend für Vollwandrohr der Vorposition(en) liefern und flüssigkeitsdicht einbauen.
-
Typ: Einfachabzweig 45°
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Material: Kunststoff
-
Nennweite Rohr / Abzweig: DN 100 / DN 100
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl als Zulage zur
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durchgehenden Leitung
02.060.60 Rohrabzweig liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (DN 125 / 100) [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrabzweig wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Nennweite Rohr / Abzweig: DN 125 / DN 100
02.060.70 Rohrabzweig liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (DN 150 / 100) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrabzweig wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Nennweite Rohr / Abzweig: DN 150 / DN 100
02.060.80 Rohrabzweig liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (DN 150 / 150) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrabzweig wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Nennweite Rohr / Abzweig: DN 150 / DN 150
02.060.90 Rohrabzweig liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (DN 200 / 100) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrabzweig wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Nennweite Rohr / Abzweig: DN 200 / DN 100
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02.060.100 Rohrabzweig liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (DN 250 / 100) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrabzweig wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Nennweite Rohr / Abzweig: DN 250 / DN 100
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Punkt-Entwässerungssysteme
Für das Liefern und den Einbau von Punkt-Entwässerungssystemen zur Entwässerung von Belagsflächen gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Punktentwässerungskörper sind auf einem Drain-Betonfundament aus Beton C 20 / 25 standfest einzubauen. Fundamentabmessungen gemäß den Vorgaben der Hersteller unter Berücksichtigung der am Einbauort vorgegebenen Belastungsklasse. Ausführung gemäß den Vorgaben der DIN EN 124 "Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen - Baugrundsätze, Prüfungen, Kennzeichnung, Güteüberwachung".
Aufsätze für Straßen- und Hofabläufe sind immer mit Einsätzen für die Bauzeitenentwässerung auszustatten. Beim Einbau in Pflasterflächen in ungebundener Bauweise oder beim Einbau in Vegetationsflächen verbleiben die Einsätze dauerhaft. Beim Einbau in anderen Flächen ist generell Rücksprache mit der Bauleitung zu halten.
Einbau der Abläufe einschließlich Gestellung der Geräte sowie Lieferung sämtlicher Materialien und Durchführung der Erdarbeiten und Abfuhr des verdrängten Bodens.
Soweit erforderlich sind Ablaufkörper während der Bauzeit vom AN so zu schützen, das keine Gesteinskörnungsgemische in das Kanalsystem eingespült werden können. Die temporäre Baustellenentwässerung darf davon nicht beeinträchtigt werden.
02.060.110 Ablauf liefern und einbauen (30 x 50) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Ablauf inkl. Aufsatz für Ablauf nach DIN EN 124 liefern und auf einem Betonfundament aus Beton C 20 / 25 standfest einbauen. Der Aufsatz ist auf den Ablaufkörper höhen- und passgerecht einzubauen. Arbeitsbereiche, die nicht fachgerecht mit Boden verfüllt und verdichtet werden können, sind mit Beton C 20 / 25 zu verfüllen. Die Leistung schließt die Lieferung und den Anschluss eines Vollwandrohr DN 150 sowie erforderlicher Bögen mit ein. Die Leistung beinhaltet das temporäre lose Auflegen (inkl. Sichern) auf die vorläufige Höhe. Der Aufsatz ist in Mörtel MG 3 zu setzen.
Ablaufkörper
-
Abmessungen: ca. 300 x 500 mm (Kurzform)
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Bauhöhe: ca. 50 cm mit Ablaufstutzen DN / OD 160 für PVC-KG Rohre, PE-Rohre und PP-Rohre
-
Belastungsklasse: D 400
-
Material: PE mit horizontalen und vertikalen Versteifungsrippen
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Aufsatz
-
Abmessungen: 300 x 500 mm (L x B)
-
Bauhöhe: ca. 100 mm
-
Rost und Rahmen: Gusseisen, schwarz; mit vier schraublosen und verkehrssicheren Arretierungen
-
Belastungsklasse: D 400
-
Aufsatzform: Muldenform
-
Schlitzweite: 24 mm entsprechend EN 124
-
Schlammeimer: ja
-
geräuschdämpfende Einlagen: ja
Die Leistung beinhaltet den Einbau von Einsätzen für die Bauzeitenentwässerung (beim Einbau in Pflasterflächen auf Sand- oder Splittbettung oder in Vegetationsflächen verbleiben die Einsätze dauerhaft; beim Einbau in Asphaltflächen werden Sie nach Fertigstellung der Baumaßnahme und nach Rücksprache mit der Bauleitung wieder entfernt). Beim Einbau in anderer Flächen ist generell Rücksprache mit der Bauleitung zu halten.
- Einbauort(e): innerhalb der Muldenrinne
Abrechnung: nach Anzahl der eingebauten Stückzahl
02.060.120 Ablauf liefern und einbauen (30 x 30) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Ablauf inkl. Aufsatz für Ablauf nach DIN EN 124 liefern und auf einem Betonfundament aus Beton C 20 / 25 standfest einbauen. Der Aufsatz ist auf den Ablaufkörper höhen- und passgerecht einzubauen. Arbeitsbereiche, die nicht fachgerecht mit Boden verfüllt und verdichtet werden können, sind mit Beton C 20 / 25 zu verfüllen. Die Leistung schließt die Lieferung und den Anschluss eines Vollwandrohr DN 100 sowie erforderlicher Bögen mit ein. Die Leistung beinhaltet das temporäre lose Auflegen (inkl. Sichern) auf die vorläufige Höhe. Der Aufsatz ist in Mörtel MG 3 zu setzen.
Ablaufkörper
-
Abmessungen: ca. 300 x 300 mm (Langform)
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Bauhöhe: ca. 60 cm mit Ablaufstutzen DN / OD 110 für PVC-KG Rohre, PE-Rohre und PP-Rohre
-
Belastungsklasse: B 125
-
Ausführung: mehrteilig
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Material: Polymerbeton
Aufsatz
-
Abmessungen: 300 x 300 mm (L x B)
-
Rost und Rahmen: Gusseisen, schwarz; mit vier schraublosen und verkehrssicheren Arretierungen
-
Belastungsklasse: B 125
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Aufsatzform: Pultform
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-
Schlitzweite: 14 x 33 mm
-
Schlammeimer: ja
-
Einbauort(e): gemäß technischem Lageplan
Abrechnung: nach Anzahl der eingebauten Stückzahl
02.070 Strom- und Nachrichtenleitungssysteme EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Strom- und Nachrichtenleitungssysteme
Für Strom- und Nachrichtenleitungssysteme außerhalb von Gebäuden in den Freianlagen gelten neben der DIN 18322 "Kabelleitungstiefbauarbeiten", die DIN 18382 "Nieder- und Mittelspannungsanlagen" und die DIN EN 60598 "Leuchten" die im folgenden Text aufgeführten technischen Spezifikationen. Diese technischen Spezifikationen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Erstellung elektrischer Anlagen nach den Vorschriften, Regeln und Leitsätzen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE insbesondere der VDE 100 sowie den Vorgaben der TAB "Technische Anschlussbestimmungen". Weiterhin gelten die am Ausführungsort geltenden Bedingungen und Bestimmungen des zuständigen Versorgungsunternehmen für Elektrizität. Die Arbeiten sind nur von ausgebildeten Elektronikern des Elektroinstallationshandwerkes auszuführen.
Alle Kabel haben den Anforderungen SVHC < 0,1 zu entsprechen.
Übergabe der Montage und Werkstattzeichnungen sowie eventuell notwendigen Prinzipschaltbildern und Abstimmung mit dem AN Elektro Hochbau vor Baubeginn.
Für elektrische Betriebsmittel die in Überflutungsbereichen und im Erdreich montiert und verlegt werden, gelten die Schutzart IP 68 nach den Vorgaben der DIN EN 60529 "Schutzart durch Gehäuse" und die der DIN 40050 Teil 9 "Straßenfahrzeuge (Spritzschutz z. B. mit Hochdruckreiniger)". In allen anderen Einbau- und Anschlussbereichen im Außenbereich gilt Schutzklasse IP 65.
Leerrohre für Elektroleitungen sind jeweils mit Zugdraht zu versehen soweit nichts anderes angegeben wird.
Verlegte Elektrokabel außerhalb des Gebäudes an die gelieferten und eingebauten Leuchten anschließen. Leitungsenden und Kabelverbindungen im Außenbereich vollständig mit geeigneten Vergussmuffen fachgerecht verschließen. Die Anschlüsse von Leuchten an die Elektrokabel erfolgen über bereits an den Leuchten montierten Anschlusskabeln mittels Vergussmuffen gemäß Schutzklasse IP 68. Die Anschlüsse der Kabel im Gebäude erfolgen durch die Gewerke Hochbau.
Kabelgräben für erdverlegte Kabel und Leerrohre für Niederspannung und Leerrohre sind nach dem Ausheben und nach Einbringen der Rohre mit dem zuvor ausgehobenen Material (bei entsprechender Eignung des Materials) wieder zu verfüllen. Das Verfüllmaterial ist lagenweise einzubauen und zu verdichten. Die Herstellung der Gräben erfolgt vor der Andeckung der Vegetationsflächen mit Oberboden. Die Leistung Gräben für erdverlegte Kabel und Leerrohre umfasst auch das Einbringen eines Kabelmarkierungsbandes als Trassenwarnband und Einbettung des Kabels in steinfreiem Boden. Der eventuell anfallende überschüssige Boden ist seitlich einzubauen und zu verdichten. Bei Ausführung nach dem Oberbodeneinbau ist überschüssiger Boden abzufahren.
Stromleitungen für Beleuchtung als Kunststofferdkabel nach VDE 0250.
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Kabelverbindungsmuffen als Kabeldurchgangsmuffen, bzw. Abzweigmuffen einschließlich erforderlicher Kerbverbinder, bzw. Kompaktklemmen und dafür notwendiger Kaltvergussmasse in Gel- und Gießharztechnik und Kleinteile herstellen. Kabelmuffen mit dafür passenden Eingangsbuxen für die vor Ort verwendeten Erdkabel.
Kabelschutzrohre, bzw. Kabelschutz-Verbundrohre in Material gemäß Vorgabe, geeignet zum Einblasen und Einziehen von Kabeln. Verlegung gemäß den Vorgaben der Hersteller und den Richtlinen der Energie-Versorger. Signierung der Rohre mit Heißprägung in Kontrastfarbe: [Hersteller] Kabelrohr PE-HD [Abmessung] gemäß den Vorgaben der DIN 8074 "Rohre aus Polyethylen" [Ma.-Nr.] [Fertigungsdatum (6-stellig TTMMJJ)] [Meterzahl 4-stellig].
Zu übergebene Revisionsunterlagen des AN enthalten neben den Vorgaben der DIN 18382 "Nieder- und Mittelspannungsanlagen", das Aufmaß der verlegten Leitungen und die Produktdatenblätter und Beschreibungen und Handbücher zu den installierten und angeschlossenen Geräte, Leuchten und Bauteile. Anfertigung von Mess- und Prüfprotokollen nach den jeweiligen Richt-, DIN- und VDE-Vorschriften. Weiterhin sind die für Wartungsarbeiten und Revision erforderlichen produktspezifischen Werkzeuge des Herstellers wie z.B. Hebewerkzeuge für Schachtdeckel, etc. dem AG bei der Abnahme 2-fach zu übergeben, soweit nichts anderes angegeben wird.
02.070.10 Graben herstellen (Beleuchtung) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 218,00 m ................ pro 1,00 m ................ Gräben für erdverlegte Kabel bzw. Kabelschutzrohre ausheben, steinfreies Material für Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung liefern und wiederverfüllen.
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Tiefe ab OK-Gelände: ca. 70 cm
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Breite: 30 cm
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Überdeckung der Leitung: ca. 50 cm
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Anzahl der Kabel / Leerrohre im Graben: 1 Stück
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Ausführungsort(e): Gräben für Kabel-Leitungssysteme Beleuchtung
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
02.070.20 Erdkabel liefern und verlegen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 218,00 m ................ pro 1,00 m ................ Erdkabel liefern und in steinfreiem Boden eingebettet verlegen. Die Lieferung und der Einbau eines Trassenwarnbandes oberhalb der steinfreien Abdeckung sind Bestandteil der Leistung. Der Anschluss des Kabels mittels Muffe an eine durch Dritte aus dem Gebäude gelegte Leitung ist Bestandteil der Leistung des AN.
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Erdkabeltyp: NYY-J
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Querschnitt: 5 x 2,5 mm² Cu
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Ausführungsort(e): Erdkabel für Beleuchtung
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Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
02.070.30 Abzweigmuffe liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gießharz-Abzweigmuffe zum Abzweigen von Erdkabeln liefern und einbauen.
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Querschnitt: 5 x 2,5 mm²
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Anwendungsgebiete: Erdreich
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Eigenschaften: beständig gegen chemische Einflüsse, beständig gegen Erdalkalien, stabilisiert gegen UV-Strahlen, längs- und querwasserdicht
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Ausführungsort(e): Erdkabel Beleuchtung
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
02.080 Trag- und Frostschutzschichten EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Trag- und Frostschutzschichten
Für das Liefern und den Einbau einer Trag- und Frostschutzschichtgelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Die natürlichen Gesteinskörnungsgemische müssen nach TL-Gestein-StB güteüberwacht werden und der TL Min-StB 2000 entsprechen. Weiterhin gelten die TL SoB-StB 04 und ZTV SoB-StB 04 sowie die FLL-Empfehlungen "Planung und Bau von Verkehrsflächen auf Bauwerken". Herstellung und Oberflächenschutz nach dem FGSV-Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel sowie den Vorgaben der DIN 18315 "Oberbauschichten ohne Bindemitteln". Der Einsatz von industriell hergestellten und recycelten Gesteinskörnungsgemischen sowie RC-Baustoffe ist, soweit nicht explizit ausgeschrieben nur auf besondere Aufforderung durch den AG zulässig.
Erdarbeiten gemäß ZTV E-StB. Prüfverfahren und Prüfmethoden nach ZTV E-StB und den einschlägigen TP BF-StB.
Weiterhin gelten die im Anhang 3 der RSTO aufgeführten technischen Regelwerke.
Die Schichten sind höhengerecht und im vereinbarten Längs- und Querprofil herzustellen. Abweichungen der Oberfläche von der Sollhöhe dürfen an keiner Stelle mehr als 2 cm betragen. Unebenheiten der Oberfläche des Untergrundes und den Trag- Frostschutzschichten innerhalb einer 4 m langen Messstrecke dürfen nicht größer als 2 cm sein.
Die Oberbauschichten sind filterstabil auszuführen. Die Herstellung des Oberbaus setzt voraus, dass die Unterlage (Untergrund bzw. Unterbau) geeignet ist. Mindesteinbauhöhen nach DIN 18315 Oberbauschichten ohne Bindemittel.
Mindestdicken des frostfreien Oberbaus und Mehr- und Minderdicken
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infolge örtlicher Verhältnisse bei ungebundener Bauweise und Mindestwerte für die Verformungsmoduln nach den Vorgaben der RStO "Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen".
Verdichtung gemäß FGSV-Merkblatt für die Bodenverdichtungen im Straßenbau.
Einbau von Schüttstoffen auf frostfreien und vorher verdichteten Untergründen. Im Rahmen der Eigenüberwachung hat der AN folgende Parameter beim Untergrund zu prüfen:
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Wasserdurchlässigkeit
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Standfestigkeit und Tragfähigkeit gemäß den Vorgaben
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Ebenheit und Verdichtung (+/-3cm unter der 4 m-Richtlatte)
Baustoffgemische sind gleichmäßig gemischt bei optimalem Wassergehalt einzubauen.
Hinweis: Die bautechnisch notwendige Vorbereitung der Unterlage, Planum und Verdichtung sowie der Einbau der Frostschutz- und Tragschichten bei Verkehrsflächen über das Widerlager der Randeinfassungen hinaus wird über die Positionen Einfassungen abgerechnet.
Prüfung: Bei Schüttstoffen für den Einsatz als Frostschutz- und Tragschichten für den Oberbau von Verkehrsflächen ist der Nachweis über die Einbauklasse Z0, gemäß LAGA -Teil II - bei Bedarf zu liefern und die Prüfzeugnisse über die Eignungsfähigkeit der jeweiligen Frostschutz- und Tragschichten gemäß TL SoB-StB vorzulegen. Gleiches gilt für den Nachweis der Güteeigenschaften der Baustoffe (Sieblinie und Proctorkurve) nach ZTVE, Abschnitt 4.
Die Kosten für anfallende Prüfungen durch staatlich anerkannte Prüfinstitute sind in die jeweiligen Lieferpositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Für andere Bauprodukte ist der Konformitätsnachweis und und bei geregelten Bauprodukten die CE- Kennzeichnung vorzulegen.
02.080.10 Künzelversuch durchführen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Sondierungen nach DIN EN ISO 22476-2 vornehmen. Abweichend von der gültigen DIN erfolgt die Sondierung jedoch mit einer leichten Rammsonde mit einer Nennquerschnittsfläche von 5 cm2 (DPL-5 nach DIN 4094-3, Januar 2002. Baugrund - Felduntersuchungen - Teil 3: Rammsondierungen). Anstelle des aufwendigen Nachweises der Proctordichte wird als Kriterium die Schlagzahl "n" je 10 cm Eindringung verwendet.
Sondierungen im Künzelversuch im Bereich von Bodenauffüllungen und Schüttungen der Vorgewerke bis auf die ehemalige Baugrundebene (Höhe vor der Auffüllung) durchführen und die Schlagzahl je Meter dokumentieren.
Die Leistung umfasst die Bereitstellung sämtlicher Geräte, Ausführung des Versuchs, Auswertung und Protokollierung. Übergabe der Ergebnisse an die Bauleitung / den Auftraggeber.
- Durchführungsort(e): nach Angabe der Bauleitung / des AG
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgeführten Länge (Tiefe)
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02.080.20 Plattendruckversuch durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (dynamisch; Erdplanum) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Dynamischen Plattendruckversuch nach DIN 18134 zur Kontrolle der Tragfähigkeit und Verdichtungsqualität durchführen. Die Leistung schließt die Bereitstellung sämtlicher Geräte, Hilfskräfte sowie die Herstellung der notwendigen Probefelder, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse an die Bauleitung / den AG ein.
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Durchführungsebene: auf der Unterlage der Oberbauten (auf dem Erdplanum)
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Durchführungsort(e): nach Angabe der Bauleitung / des AG
Abrechnung: nach Aufmaß der komplett durchgeführten Druckversuche
02.080.30 Plattendruckversuch durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (dynamisch; Frostschutzschicht) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Dynamischen Plattendruckversuch wie in der Vorposition beschrieben durchführen, jedoch:
- Durchführungsebene: auf der Frostschutzschicht
02.080.40 Plattendruckversuch durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (dynamisch; Tragschicht) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Dynamischen Plattendruckversuch wie in der Vorposition beschrieben durchführen, jedoch:
- Durchführungsebene: auf der Tragschicht
02.080.50 Unterlage für Oberbauschichten Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit vorbereiten [EUR] [EUR] 19% 1.838,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Nachverdichtung des Untergrundes durchführen und eine planmäßige Höhenlage des Erdplanums herstellen.
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Verdichtungsgrad: DPr 103 %
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Verformungsmodul: EV2 mind. 45 MN/m² bei Bodenklasse 3-5
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Ausführungsort(e): alle nicht unterbauten, befestigten Flächen (keine Vegetationsflächen)
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Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
02.080.60 FSS-Frostschutzschicht liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 496,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Frostschutzschicht für Verkehrsfläche herstellen.
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Material:Natürliche Gesteinskörnungsgemische geeignet für Frostschutzschichten von Verkehrsflächen
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Körnung: 0 / 32 aus F1 Material
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Wasserdurchlässigkeit im eingebauten verdichteten Zustand: kf= > 5 x 10 hoch -5 m/s
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Schichtdicke: 26 bis 37 cm
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Verwendungszweck: Oberbau für Pflaster- oder Plattenbelag
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Beanspruchung: angelehnt an RStO Tafel 3, Zeile 1, Bk 0,3
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Verkehrsbelastung: Schulhoffläche; z.T. Feuerwehrbefahrung, Wartungsverkehr
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Besondere Beanspruchungen: keine
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Verformungsmodul EV2: 100 MN/m²
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Einbauort(e): Schulhof / Wege
Abrechnung: nach Aufmaß des eingebauten und verdichteten Volumens
02.080.70 STS-Tragschicht liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 269,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Schottertragschicht für Verkehrsfläche herstellen.
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Material: Natürliche Gesteinskörnungsgemische geeignet für Tragschichten von Verkehrsflächen
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Körnung: 0 / 45 mm, Korn > 2 mm = gebrochene Mineralstoffe (Zur Erhöhung der Wasserdurchlässigkeit bei Tragschichten wird eine Reduzierung des Feinanteils gefordert)
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Wasserdurchlässigkeit im eingebauten verdichteten Zustand: kf= > 5 x 10 hoch -5 m/s
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Schichtdicke: 15 cm
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Verwendungszweck: Oberbau für Pflaster- oder Plattenbelag
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Beanspruchung: angelehnt an RStO Tafel 3, Zeile 1, Bk 0,3
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Verkehrsbelastung: Schulhoffläche; z.T. Feuerwehrbefahrung, Wartungsverkehr
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Besondere Beanspruchungen: keine
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Verformungsmodul EV2: 120 MN/m²
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Einbauort(e): Schulhof / Wege
Abrechnung: nach Aufmaß des eingebauten und verdichteten Volumens
02.090 Einfassungen von Verkehrsflächen EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Fassadenanschlüsse / Anschlüsse an Einbauten
Für das Herstellen von Anschlüssen gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Sonderkonstruktion Barrierfreie "ebene" Gebäudeeingänge Bei Nichteinhaltung der Mindesthöhe von 15 cm einer Abdichtung von Gebäuden und aufgehenden Bauteilen gegenüber dem angrenzenden Gelände sowie bei Wegfall der 5 cm Schwelle an Tür- und Fensterelementen bzw. an den Pfosten-Riegelkonstruktionen und bei vom AG bestellten Sonderkonstruktionen einer barrierefreien, ebenen Eingangssituation, sind die Anschlüsse vom Hochbau sorgfältig auszuführen. Insbesondere sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der Abdichtung einzuplanen. So sind z.B. Türschwellen und Türpfosten von der Abdichtung zu hinterfahren oder an ihrer Außenoberfläche so zu gestalten, dass die Abdichtung z.B. mit Klemmprofilen wasserdicht angeschlossen werden kann. Schwellenanschlüsse mit geringer oder ohne Aufkantung sind zusätzlich z.B. durch ausreichend große Vordächer, Fassadenrücksprünge und / oder unmittelbar entwässerten Rinnen mit Gitterrost vor starker Wasserbelastung zu schützen. Vor der Ausführung von Arbeiten an den aufgehenden Bauteilen ist die ordnungsgemäße Montage der Wärmedämmungsmaterialien und der Gebäudeabdichtung gegen Feuchtigkeit und drückendes Wasser durch die Gewerke Hochbau zu bestätigen. Die Ausführung der Abdichtung hat den Vorgaben der DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" zu entsprechen. Insbesondere wird auf das Beiblatt 1 der DIN 18195 "Beispiele für die Anordnung der Abdichtung" hingewiesen. Die fach- und normgerechte Hochbau-Bauleistungen durch mehrere Gewerke- insbesonders an den Fenster-Türprofilen bestehend aus dem Einbau der Profile, der Abdichtung, der Wärmedämmung und der Verblendung, lassen sich nach Übergabe des Baufeldes an den AN Landschaftsbau nur bedingt durch das Folgegewerk prüfen. Der den Bauablauf überwachende Architekt für die Gewerke Hochbau hat die fachgerechte Ausführung der Gebäudeabdichtung und den Schutz der aufgehenden Dämmung, der Fassadenbekleidungen und den Verblendungen der Vorgewerke im Bauablauf zu prüfen und die mängelfreie Ausführung zu bestätigen. Die Anschlusshöhe bei barrierefreien Eingängen ist identisch der angrenzenden OKFF-Höhe am Eingang. Die konstruktive Schwellenhöhe im barrierefreien Türprofil des Hochbaus darf insgesamt 2 cm nicht überschreiten. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist rechtzeitig vor der Herstellung angrenzender Beläge in den Freianlagen vom AN zu prüfen.
Fassadenanschluss Anschlüsse an Einbauten Sämtliche Arbeiten in den Freianlagen entlang von Fassaden / Einbauten sind vom AN so auszuführen, dass die Außenhaut des Gebäudes unbeschädigt bleibt. Bei Auffüllungen an den Fassaden durch das
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Gewerk Landschaftsbau hat der AN für eine ausreichende druckstabile Kapilarsperre zu sorgen. Die Kapilarsperre ist so herzustellen, dass bei verformbaren Fassadenteilen und Untergründen eine Beschädigung der Gebäudehülle ausgeschlossen wird. Die Leistung wird gesondert vergütet.
Sämtliche Belagsmaterialien und deren Verwendung und die Ausführungen aus Beton und Naturstein sind nach den Vorgaben der ATV DIN 18318 "Verkehrswegebauarbeiten", der ZTV Pflaster-StB 06, der ZTV P-StB und dem MFP 1 "Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen", Teil 1 auszuführen. Weiterhin gelten die FLL-ZTV-Wegebau, die FLL-Empfehlung Bau und Unterhaltung von Übergangsbereiche Freiflächen / Fassaden, sowie das FGSV-Arbeitspapier 618-2- "Pflaster- und Plattenbeläge in gebundener Ausführung". Fassadensockelputz und die Herstellung des fachgerechten Überganges Fassade / Außenanlage nach den "Richtlinien Fassadensockelputz / Außenanlage" vom Fachverband der Stuckateure sowie das DGfM Merkblatt "Abdichtung von Mauerwerk". Für den Geländeanschluss an erdberührten Bauteilen gilt ergänzend die KMB-Richtlinie "Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen".
Bestandteil der Abnahme der Vorleistungen Gewerke Dachdichtung / Dämmungen an aufgehenden Bauteilen des Hochbaus durch den Architekten der Bauleitung Hochbau ist die Übergabe der Prüfprotokolle der Dachabdichtungen und die Nachweise zu führen, das geregelte Bauprodukte gemäß den Vorgaben der FLL-Richtlinien "Dachbegrünung" zur Anwendung gekommen sind. Weiterhin sind mit Übergabe der Anschlussflächen durch die dafür verantwortliche Bauleitung der Hochbaugewerke, die Vollständigkeit der fachgerechten Sockelausbildung von Wärmedämmungssystemen sowie die fachgerechte Gebäudeabdichtung nach DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" und die Vollständigkeit der Vorleistungen der Gewerke Hochbau zu bestätigen.
Die Lieferung, der Einbau, die Nachverdichtung und das Herstellen der planmäßigen Höhenlage des Bettungsmaterials sowie die Lieferung und der Einbau des Fugenfüllstoffes sind Bestandteil der Positionen Fassadenanschlüsse. Vorbereitung der Unterlage, Planum und Verdichtung sowie Frostschutz- und Tragschichten sind bei Verkehrsflächen gemäß den vorgegebenen Einbauhöhen bis 10 cm über das Widerlager der Fassadentraufplatte hinaus einzubauen. Die daraus resultierende Mehrmenge des Oberbaus ist in die Einheitspreise der Einfassungen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Beim Einbau von Trennlagen und Geotextilien sind der Verschnitt und die Überlappung der Einzelbahnen in den jeweilig angebotenen Einheitspreisen mit einzuberechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Trennlage ist so geformt, dass keine Eindrücke in die Sockeldämmplatte mit Fassaden-Putzauftrag erfolgen kann. Die Einbauseite zur Fassade ist mit der Bauüberwachung des Hochbaus abzustimmen
Fassadenrinnen und deren Ausführung nach den Angaben im Titel Regenwassersysteme. Bei barrierefreien Eingängen bündig mit der Eingangshöhe bzw. bei geneigten Fassadenrinnen und Abtrittrosten mit maximal 3 % Gefälle.
Profilgerechte Lage, Toleranzen: nach den Ausführungen der DIN 18318 müssen die Anschlüsse an Rinnen Einfassungen und Einbauten 3mm über deren Oberfläche liegen.
02.090.10 Bautenschutz- und Dränelement Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und einbauen [EUR] [EUR] 19% 9,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Bautenschutz- und Dränelement liefern und vertikal entlang der Fassade sowie auf der Flankendämmung mit zum Erdreich hin eingebautem filterstabilen Geotextil lose verlegen. Diese Leistung erfolgt im Bereich der Gebäudefassade gemäß der Vorgaben und in Abstimmung mit der Bauleitung des Gewerks Hochbau.
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Die Leistung ist nach Herstellung durch die Bauleitung Gewerk Hochbau freizugeben, bevor der Einbau der angrenzend liegenden Schichten fortgesetzt wird.
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Material Kern: HDPE-Recycling-Regenerat
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Material Filterschicht: Polypropylen PP
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Material Gleitfolie: Polyethylen PE
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Nenndicke: ca. 10 mm
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Gesamtgewicht: ca. 850 g / m²
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Festigkeitsklasse Filterschicht: GRK 2
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Entwässerungsleistung an senkrechten Bauteilen (CMD): 3,34 l (m*s)
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Druckfestigkeit (bei 18% Stauchung): 400 kN / m²
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Einbauort(e): entlang aufgehenden Bauteilen
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Fläche
02.090.20 Fugenband liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 19,00 m ................ pro 1,00 m ................ Fugenband als Sperrschicht und Kapillarsperre gegen Feuchtigkeit im Oberbau einbauen.
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Abmessungen: 100 x 5 mm (H x d)
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Stärke: mind. 5 mm
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Einbauart: belagsbündig
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Einbauort(e): zwischen befestigten Flächen und Gebäudefassade
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Einfassungen von Verkehrsflächen
Für das Liefern und das Verlegen von Belagsmaterialien für Einfassungen von Verkehrsflächen gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Sämtliche Belagsmaterialien und deren Verwendung und die Ausführungen aus Beton und Naturstein sind nach den Vorgaben der ATV DIN 18318 "Verkehrswegebauarbeiten", der ZTV Pflaster-StB 06, der ZTV P-StB und dem MFP 1 "Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen", Teil 1 auszuführen. Weiterhin gelten die FLL-ZTV-Wegebau sowie das FGSV-Arbeitspapier 618-2- "Pflaster- und Plattenbeläge in gebundener Ausführung".
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Die Lage von Einfassungen sind nach Feststellung des Rastermaßes der Belagsflächen maßlich vor Ort passgenau festzulegen. Die vorgegebenen Absteckmaße für Einfassungen sind bei Bedarf so anzupassen, dass die Beläge ohne zusätzlichen Schnitt zwischen den Einfassungen eingebaut werden können. Bei einer Änderung von vorgegebenen Absteckmaßen sind die im Ausführungsplan vorgegebenen Mindestmaße für Flächenabmessungen und Wegebreiten einzuhalten. Der Einbau von Einfassungen erfolgt in linearer Ausrichtung in Bögen und geraden Längen. Die Herstellung von Einfassungen in Bögen mit einem Radius bis einschließlich 12 m aus Bogensteinen werden gesondert vergütet. Alle verwendeten Baustoffe müssen in jeder Beziehung die Anforderungen der TL Pflaster-StB 06 erfüllen mit Frostbeständigkeitsklasse F1.
Bord- und Einfassungssteine aus Beton sind gemäß den Ausführungen in der DIN EN 1340 -DIN 483 "Bordsteine aus Beton", in Qualität D T I mit Vorsatzschicht zu liefern.
Betonfertigteile sind nach den Vorgaben der DIN EN 13198 "Betonfertigteile - Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente" und begehbare Oberflächen nach den Vorgaben in der BGR-Richtlinie und der AStV herzustellen.
Die Lieferung, der Einbau, die Nachverdichtung und das Herstellen der planmäßigen Höhenlage des Bettungsmaterials sowie die Lieferung und der Einbau des Fugenfüllstoffes sind Bestandteil der Positionen Bordsteine, Einfassungen, Traufen und Rinnen. Bei aneinander angrenzenden unterschiedlich hohen Einbaustärken ist der Höhenausgleich in der Unterlage Bestandteil der angebotenen Leistung.
Vorbereitung der Unterlage, Planum und Verdichtung sowie Frostschutz- und Tragschichten sind bei Verkehrsflächen gemäß den vorgegebenen Einbauhöhen bis 10 cm über das Widerlager der Randeinfassungen hinaus einzubauen. Die daraus resultierende Mehrmenge des Oberbaus ist in die Einheitspreise der Einfassungen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Beim Einbau von Trennlagen und Geotextilien sind der Verschnitt und die Überlappung der Einzelbahnen in den jeweilig angebotenen Einheitspreisen mit einzuberechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Vorbereitende Arbeiten: Pflastersteine / Platten aus Beton oder Klinker sind vor dem Setzen der Einfassungen und Rinnen auszulegen, um den genauen Abstand der Randeinfassungen zu ermitteln (Feststellung des Rastermaßes). Zusätzlicher Schnitt und Verhau aufgrund maßlich nicht passender Einfassungen werden nicht gesondert vergütet.
Der Bettung und Verfugungsfüllstoff ist bei ungebundener Bauweise von Bordsteinen, Einfassungen, Pflasterstreifen und Rinnen nach den Ausführungen der DIN 18318 "Verkehrswegebauarbeiten" und in Ergänzung bei gebundener Bauweise nach dem FGSV-Arbeitspapier 618-2- "Pflaster- und Plattenbeläge" in gebundener Ausführung mit dränfähigem Material auszuführen. Bei gebundener Ausführung ist ein dränfähiges Mörtelbett und eine dränfähige Haftschlämme Bestandeil der angebotenen Leistung. Als Zuschlagsstoff ist Zement nach den Vorgaben der DIN EN 197 "Zement" in Typ CEM IV/B (Puzzolanzement, Trasszement) mit hoher Kalkbindung zu verwenden.
Die Rückenstütze ist soweit nichts anderes vorgegeben in allseitiger Schalung herzustellen. Die Breite beträgt mindestens 15cm bei Flächen mit Fahrverkehr und Nennbreite der Einfassung über 80mm und einer Breite von mindestens 10cm bei Flächen ohne Fahrverkehr und Nennweite bei Einfassungen bis 80mm. DIe Höhe der Rückenstütze richtet sich nach der angrenzenden Flächenbefestigung. Bei anschließenden Vegetationsflächen Höhe 10cm unter OK Bord. Die Schalung ist zur Erzielung einer ausreichenden Festigkeit der Rückenstütze und zur Minimierung nicht durchwurzelbarer Flächen im Anschluss an Vegetationsflächen erforderlich.
Der Beton für Rückenstütze und Fundament ist in der Zusammensetzung mindestens C 20 / 25 aus werkgemischtem Transportbeton soweit nicht anderes angegeben ist herzustellen. Verarbeitung innerhalb des Abbindezeitraums.
Die Herstellung von Passschnitten bei Einfassungen von Verkehrsflächen hat mit Trennschleifer unter Einsatz von Wasser zu erfolgen. Ein Knacken der Baustoffe wird nicht akzeptiert. Bei Beton- und Naturwerksteinen die
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durch Passschnitte verkleinert wurden, sind die Fugenbreiten zum angrenzenden Bauteil durch geeignete Maßnahmen einzuhalten. Das Herstellen von Passschnitten ist Bestandteil der angebotenen Leistung. Fugen sind auf gesamter Länge in gleicher Breite auszuführen.
Dehnungsfugen sind nach Erfordernis und mindestens im Abstand von 12 m herzustellen. Bei befahrbaren Rinnen sind Dehnungsfugen im Mindestabstand von 5-6 m anzulegen. Dehnungsfugen (Raumfugen) sind in einem Querschnitt durch Bord, Gosse, Rückenstütze und Betonbettung zu sichern. Breite der Fugen: 10 mm. Fugenmaterial z.B. Fugenscheiben aus recyceltem Kautschuk. Dehnungsfugen in Bordsteinen mit Fugenkitt, in der Gosse mit bituminösen Fugenverguss schließen. Sonstiges elastisches, plastisches oder elasto-plastisches Fugenmaterial muss der DIN 18540 "Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen" entsprechen.
Profilgerechte Lage, Toleranzen: nach den Ausführungen der DIN 18318 müssen die Anschlüsse an Rinnen Einfassungen und Einbauten 3mm über deren Oberfläche liegen.
Prüfung und Nachweise: Zum Nachweis und zur Eigenüberwachung sind nach dem Einbau Proben der jeweiligen Deckschichten zu entnehmen und die Eignung für Gesteinskörnungen und Baustoffgemische mit Prüfzeugnissen einer nach RAP Stra anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Für andere Bauprodukte ist der EG-Konformitätsnachweis und und bei geregelten Bauprodukten die CE- Kennzeichnung vorzulegen.
02.090.30 Rasenbordstein liefern und setzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 379,00 m ................ pro 1,00 m ................ Bordstein liefern und auf Bettung und Unterbeton mit Rückenstütze gemäß Herstellerangaben setzen. Die Leistung schließt erforderliche Passchnitte mit ein.
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Zustand: Neupflaster
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Material: Betonstein
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Typ: Rasenbordstein
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Abmessungen: 5 x 25 cm (B x H)
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Rasterlänge: 100 cm
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Form: gerade
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Farbe: grau
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Kanten: einseitig gefast
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seitliche Flächen: glatt; ohne Nut und Feder
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Unterbeton: Beton C 20 / 25, Stärke 15 cm
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Rückenstütze: Beton C 20 / 25 bis 10 cm unter OK Bordstein, 10 cm breit in Schalung herzustellen
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Einbauort(e): Einfassungen Wege
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
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02.090.40 Tiefbordstein liefern und setzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 210,00 m ................ pro 1,00 m ................ Bordstein liefern und auf Bettung und Unterbeton mit Rückenstütze gemäß Herstellerangaben setzen. Die Leistung schließt erforderliche Passchnitte mit ein.
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Zustand: Neupflaster
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Material: Betonstein
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Typ: Tiefbordstein
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Abmessungen: 8 x 30 cm (B x H)
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Rasterlänge: 100 cm
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Form: gerade
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Farbe: grau
-
Kanten: einseitig gefast
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seitliche Flächen: glatt; ohne Nut und Feder
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Unterbeton: Beton C 20 / 25, Stärke 15 cm
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Rückenstütze: Beton C 20 / 25 bis 10 cm unter OK Bordstein, 10 cm breit in Schalung herzustellen
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Einbauort(e): Einfassungen Schulhofflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
02.090.50 Pflasterstein liefern und verlegen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Muldenrinne) [EUR] [EUR] 19% 11,00 m ................ pro 1,00 m ................ Muldenstein aus Beton liefern und auf Bettung und Unterbeton mit Rückenstütze einschl. der Aussparungen für bzw. der Anpassungen an Einbauten (z.B. Abläufe) setzen. Die Leistung schließt auch erforderliche Passschnitte ein. Die Leistung schließt die Lieferung und Nutzung eines Haftvermittlers zum Setzen des Pflastersteins mit ein.
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Zustand: Neupflaster
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Abmessungen: 33 x 31 x 11 / 9,5 cm (L x B x H)
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Oberfläche: unbehandelt
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Farbton: naturgrau / hellgrau
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Kanten: mit Fase
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Verlegung: einzeilig als gepflasterte Entwässerungsrinne
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Unterbeton: Beton C 20 / 25, Stärke 20 cm
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Fugenmaterial: Pflasterfugen mit fließfähigem Mörtel vollflächig auf gesamter Steinhöhe einschlämmen
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Einbauort(e): Muldenrinne in Pflasterbelag
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Achslänge
02.100 Belagsflächen EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Beläge in ungebundener Bauweise
Für das Liefern und den Einbau von Belägen in ungebundener Bauweisegelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Lieferung und Ausführung von Belagsmaterialien aus Beton- und Naturstein nach den Ausführungen der DIN 18318 "Verkehrwegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen", der TL Pflaster-StB 06 "Lieferbedingungen für Bauprodukte" und der ZTV Pflaster-StB "Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen". Abmessungen von Betonsteinpflaster gemäß den Vorgaben der DIN EN 1338 "Pflastersteine aus Beton" in der Qualität und Kennzeichnung DTI. Die jeweiligen Nennmaße sind Bestandteil der in den Positionen aufgeführten Abmessungen.
Ausführung nach den Vorgaben der DIN 18315 "Oberbauschichten ohne Bindemittel" und den Ausführungen der ZTV SoB-StB "Tragschichten ohne Bindemittel". Weiterhin gelten die FLL-ZTV-Wegebau und FLL-Empfehlung Bau und Unterhaltung von Übergangsbereiche Freiflächen / Fassaden.
Bei Belägen auf unterbauten Flächen gilt die FLL-Empfehlung "Planung und Bau von Verkehrsflächen auf Bauwerken".
Alle verwendeten Baustoffe müssen in jeder Beziehung die Anforderungen der TL Pflaster-StB erfüllen mit Frostbeständigkeitsklasse F1. Bei befahrbaren Einbauten gelten die Belastungsklassen gemäß den Ausführungen der DIN 1433 "Entwässerungsrinnen für Verkehrsflächen". Beläge sind nach den Vorgaben des MFP1-Merkblattes "Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen Teil 1 Regelbauweise" auszuführen. Pflastersteine und -platten nach den Ausführungen der DIN 1338 mit Qualität DI bzw. KDI. Baustoffgemische sind gleichmäßig gemischt bei optimalem Wassergehalt einzubauen. Bei Bauprodukten aus Beton sind zum Ausschluss von Alkali-Kieselsäure-Reaktionen nur Zuschlagsstoffe ohne alkaliempfindliche Gesteinskörnungsgemische zu verwenden.
Zur Vermeidung von Aussinterungen von Eisen- und Manganverbindungen in der Oberfläche des als Deckbelag verlegten Natur- und Betonwerksteins (Braunverfärbungen / Rostflecken), sind sämtliche Gesteinskörnungsgemische bei Tragschichten und Bettung sowie Fugenfüllstoffe mit nur gering lösbaren Eisen- und Manganverbindungen zu liefern.
In diesem Zusammenhang ist bei der Verwendung von Brunnenwasser, zum Einschlämmen von Fugenfüllstoffen aus vorher nicht untersuchten Entnahmestellen, das Wasser auf seinen Eisen- und Mangangehalt ebenfalls auf Kosten des AN zu untersuchen.
Zur Verhinderung von Inkrustierungen bzw. Kalkablagerungen in Entwässerungssystemen auf unterbauten Flächen und innerhalb einer Regeneinzugsfläche von Entwässerrungsanlagen sind die Eigenschaften der vom AN eingebrachten Unterbeton-, Mörtel und Bettungsschichten entsprechend festzulegen. Kalkhaltige Materialien sind zu vermeiden.
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Lieferung, Einbau, Nachverdichtung und das Herstellen der planmäßigen Höhenlage des Bettungsmaterials sowie Lieferung und Einbau des Fugenfüllstoffes sind Bestandteil der Positionen Platten bzw. Pflaster verlegen. Bei aneinander angrenzenden unterschiedlich hohen Belagsstärken ist der Höhenausgleich in der Unterlage Bestandteil der angebotenen Leistung.
Prüfung: Bei Bedarf ist die Eignung für Gesteinskörnungsgemische und Baustoffgemische mit Prüfzeugnissen einer nach RAP Stra anerkannten Prüfstelle für Straßenbaustoffe nachzuweisen. Für andere Bauprodukte ist der EG-Konformitätsnachweis und bei geregelten Bauprodukten die CE- Kennzeichnung vorzulegen.
Steinformate: Länge mind. 1/2 der Breite, max. 2,5-fache der Breite. Fase 45 Grad: Microfase bei Betonstein soweit nicht anderes angegeben. Maßtoleranzen: bei Pflastersteinen aus Natursteinen +/- 5 mm und bei Pflastersteinen aus Beton +/- 3 mm, sowie bei Platten aus Beton und Naturstein +/- 3 mm soweit nicht anderes vereinbart. Rastermaß: Das Rastermaß (Stein-Nennmaß + Fugenbreite) und daraus resultierend das Abstandsmaß der Einfassungen zueinander ist, soweit keine Maßvorgaben des Herstellers vorliegen über eine Auslegung bzw. Probefläche vor dem Einbau von Einfassungen vom AN festzustellen. Zusätzliche Schnittmaßnahmen des AN resultierend aus dem nicht maßhaltigen Einbau von Einfassungen werden nicht gesondert vergütet. Oberflächenbeschaffenheit: Bearbeitungsart und Oberflächenstruktur gemäß den Vorgaben in den Positionen. Gleit- und Rutschwiderstand bei nassbelasteten Flächen: nach den Vorgaben im FGSV-Merkblatt 407 "Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr", Griffigkeit Klasse U3 und SRT-Wert >55 und nach den Festlegungen in der BGR 181 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr". Bewertungsrutsch-Gruppe mindestens R 10 und Verdrängungsraum V 4, sowie Bewertungsrutsch-Gruppe R 11 soweit nichts anderes angegeben. Farbgarantie: Veränderungen wie z. B. Schattierungen durch Aussinterung und Ausblühungen werden im Zeitraum der vereinbarten Gewährleistungsfristen nicht akzeptiert. Bettung: Höhe 3-5 cm im verdichteten Zustand, bzw. 4-6 cm. Ab Nenndicke Belag > 120 mm soweit erforderlich. Bettungsmaterial: aus gebrochenen Gesteinskörnungsgemischen ohne abschlämmbare Teile, gegenüber der Unterlage filterstabil und abgestimmt auf das Fugenmaterial. Einbau im gleichmäßig gemischten und durchfeuchteten Zustand. Das Material der Bettung ist so zu wählen, dass der Anteil an lösbaren Eisenverbindungen so gering ist, dass die Erscheinung von Rostflecken in der Oberfläche des darauf verlegten Steins ausgeschlossen werden kann. Fugenversatz: mind. 1/3 der Steinlänge, bei gleichmäßigen Steinlängen 1/2 Steinlänge versetzt. Verband: Reihenverband, 1/2 Stein versetzt, soweit nichts anderes in den Positionen angegeben. Das Schneiden und der Verhau von Platten und Pflastersteinen zur Herstellung des Verbandes werden nicht gesondert vergütet. Darüber hinaus gehende Passschnitte z. B. an Einbauten und Gefällewechsel werden gesondert vergütet. Verlegung: hammerfest, an den Fugen höhengleich und parallel zur Achse nach Angabe der Bauleitung. Längsfugen quer zur Laufrichtung soweit in den Positionen nicht anderes vereinbart wurde und soweit nicht in den Plänen dazu andere Angaben enthalten sind. Pflastersteine, Platten aus Beton oder Klinker sind vor dem Setzen der Einfasssungen und Rinnen auszulegen, um den genauen Abstand der Randeinfassungen zu ermitteln. Ein Materialtransport zum Verlegeort ist nur auf fertiggestellten verfugten Flächen zulässig. Fugenverlauf: Das Fugenbild ist gleichmäßig und optisch zufriedenstellend herzustellen. Bei Flächen aus gleichgroßen Steinformaten sind die Fugen in Längs- und Querrichtung auf gesamter Fläche schnurgerecht ausrichten. Im Sinne einer barrierefreien Erschließung nach DIN 18040-3 sind die Oberflächen eben und die Fugen eng herzustellen und entsprechen jeweils dem unteren Grenzbereich der DIN 18318. Fugenbreiten: Für die Breite von Fugen im Verband sowie an Anschlüssen bestehend aus Einfassungen, aufgehenden Bauteilen und Einbauten gelten: Fugenbreite bei Betonstein-Pflaster: Breite 3-5 mm bei Nenndicke bis 120 mm, 5-8 mm bei Nenndicke ab 120mm. Verlegung mit möglichst engen Fugen. Fugenbreite bei Beton- und Naturstein-Platten, Steinlänge >=320 mm: bei gesägten, glatten Seitenflächen, Breite 3-5 mm bei Nenndicke < 120 mm,
Leistungsverzeichnis - 53/150 108
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5-8 mm bei Nenndicke >=120 mm, bzw. bei Platten mit spaltrauhen und gebrochenen Kanten und Seitenflächen 8-15 mm. Fugenfüllstoff: aus gebrochenen Gesteinskörnungsgemischen ohne abschlämmbaren Teile, sowie mit hohem Widerstand gegen Kornzertrümmerung und Abrieb, gegenüber der Bettung filterstabil und abgestimmt auf die Fugenbreite. Das Füllstoffmaterial ist kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens der Belagssteine trocken in die Fugen einzufegen, bzw. das Material ist unter Hinzufügung von Wasser einzuschlämmen. Farbton des Füllstoffmaterials nach Wahl des AG. Eigenschaften wie beim Bettungsmaterial beschrieben. Fugenverschluss: durch Einfegen und Einschlämmen des gebrochenen Gesteinskörnungsgemisches 0/2mm, Farbton und Eigenschaften wie vor beschrieben. Eine maschinelle Fugenreinigung, insbesondere eine vertikal saugende ist im ersten Standjahr ausgeschlossen. Hinweis an AG nach Übergabe erforderlich. Herstellung von Passschnitten bei Pflastersteinen und -platten: Bei Anschlüssen an schrägen Abschlüssen, Rundungen und Bauwerken bei denen keine Rastermaß mit vollem Stein anschließt, sind die Pflaster und Plattenformate mit Trennschleifer unter Einsatz von Wasser der Situation anzupassen. Ein durch Last- und Schlageinwirkung herbeigeführtes Brechen / Knacken der Pflastersteine und Platten wird nicht akzeptiert. Bei Betonwerksteinen die durch Passschnitte verkleinert wurden, sind die gleichmäßigen Fugenbreiten zum angrenzenden Bauteil durch geeignete Maßnahmen einzuhalten. Bei Veränderung des gelieferten Voll-Steinformats durch Schnitt gilt: "Kein Pass-Stein ist kleiner als der halbe Normalstein". Passschnitte in gerader und scharfkantiger Ausführung ohne Ausbruchstellen herstellen. Anschlüsse an Einfassungen: Bei Anschlüssen dürfen zugearbeitete Pflastersteine oder Platten nicht verwendet werden, wenn die verbleibende kürzere Länge nicht mindestens der Hälfte der größten Kantenlänge des unbearbeiteten Steines oder der unbearbeiteten Platte entspricht. Das bedeutet, dass bei Reihen, die im Winkel von weniger als 45°gegen den Rand laufen, die Schmiegen um 90°gedreht werden müssen. Anpassung an Einbauten: Aussparungen sind quadratisch herzustellen zur Aufnahme von Mosaik- bzw. Kleinsteinpflaster gemäß den Vorgaben in den Positionen. Abfallstoffe bei Belagsmaterialien aus Schnitt, Verhau und Anpassungen sind vom AN zu verwerten bzw. zu entsorgen. Standfestigkeit: Belagsflächen sind nach der Reinigung im trockenem Zustand des Belages und des Untergrundes kratz- und schlierenfrei bis zur vollständigen Standfestigkeit abzurütteln, bzw. nach dem Verlegen müssen die Belege vollflächig auf der gleichmäßig verdichteten Bettung standfest aufliegen. Die Oberflächen der Beton- und Natursteine sind beim Abrütteln mittels geeigneter Schutzplatte gegen ein Verkratzen zu schützen. Soweit erforderlich sind angrenzende Bauteile vom AN während der Ausführung vor Beschädigungen zu schützen. Nach dem Abrütteln sind die Flächen bis zum vollständigen Fugenschluss zu verfüllen. Im Bereich von Anschlüssen an den Rändern, bzw. an Bauwerken sowie Einbauten sind eventuell notwendiges manuelles Nacharbeiten zum Erreichen der einwandfreien Ausführung Bestandteil der angebotenen Leistung. Profilgerechte Lage und Neigung, Toleranzen: Nach DIN 18318 müssen die Anschlüsse an Rinnen Einfassungen und Einbauten über deren Oberfläche liegen. Soweit nicht anderes in den Positionen angegeben ist wird als Abstand 3 mm, bei Rinnen von max. 5mm festgelegt. Der Höhenunterschied an den Fugen in der Fläche ist bündig herzustellen. Der zulässige Versatz an den Fugen beträgt maximal 2 mm. Zur Vermeidung von Überflutungen sindgrundsätzlich Verkehrsflächen abweisend von Gebäuden, Lüftungsöffnungen und Lichtschächten herzustellen. Die resultierende Neigung in Fließrichtung von Belagsflächen darf 2,5 % nicht unterschreiten. Ausführungsbedingte Abweichungen von der planmäßigen Neigung dürfen nicht mehr als 0,4% betragen. Bei einer in den Planunterlagen angegebenen Neigung von 2,1 % ist keine ausführungsbedingte Abweichung zulässig. Bei Belagsflächen ist bei einem resultierenden Gefälle von kleiner 2,5 % der Sonderbauweise vom AG explizit zuzustimmen. Bei barrierefreien Eingängen ist der Sonderbauweise vom AG zuzustimmen. Die Bauausführung des barrierefreien Einganges ist mit dem Architekten, dem AN für die Herstellung und Einbau der Türen- und Fensterbauteile sowie dem AN der die Abdichtung am Gebäude herstellt bzw. montiert einvernehmlich zu klären.
Lieferung AN: Die Lieferung und das Entladen erfolgen immer frei Baustelle. Verpackungsmaterial ist vom AN zu verwerten. Die Kosten für das Entladen der Baustoffe und das Entsorgen sowie Verwerten von Verpackungsmaterial sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Verkehrsfreigabe: nach ausreichender Abtrocknung der Bettung und Unterlage sowie nach dem Einschlämmen und erst nach der Abnahme bzw. nach Freigabe der Flächen durch den AN in Abstimmung mit dem AG.
Bei Anpassungsarbeiten von Straßenabläufen und Schachtabdeckungen, sowie Schieberkappen und Revisionsdeckel sind das Hochdrücken mit Keilen ist nicht gestattet. Aufbrucharbeiten zum Freilegen des Aufsätze bzw. Abdeckung und Kappen werden nicht gesondert berechnet. Das Einregulieren erfolgt mit Ausgleichsringen nach den Ausführungen in der DIN 4052. Sämtliche Fugen sind vollständig mit Mörtel MG III nach Vorgaben der DIN 1053 "Mauerwerk" dicht zu füllen. Die Füllung ist glattzustreichen.
02.100.10 Pflasterstein liefern und verlegen (21 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit x 14 x 8) [EUR] [EUR] 19% 665,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Pflaster liefern und gemäß Herstellerangaben in ungebundener Bauweise verlegen.
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Zustand: Neupflaster
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Material: Betonstein
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Steinform: Rechteckstein
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Rastermaß Normalstein: 21 x 14 cm
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Stärke: 8 cm
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Oberfläche: Vorsatz mit Natursteinkörnungen und UV-beständigen Farbpigmenten; naturbelassen (unbehandelt)
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Farbton: nuanciert (sandfarben / muschel / beige / hellgrau)
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Kanten: ohne Fase
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seitliche Flächen: mit allseitigen Verbundnocken
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Verlegeart / Verband: Reihenverband, halbsteinversetzt
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Einbauort(e): Schulhof (begehbare Bereiche)
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Fläche
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.100.20 Pflasterstein liefern und verlegen (21 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit x 14 x 10) [EUR] [EUR] 19% 878,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Pflaster wie in der Vorposition beschrieben liefern und verlegen, jedoch:
Leistungsverzeichnis - 55/150 110
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Stärke: 10 cm
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Einbauort(e): Schulhof (befahrbare Bereiche)
Liefernachweis: identisch zu der Vorposition als 10 cm dicker Stein
02.100.30 Pflasterstein liefern und verlegen (26 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit x 13; grau) [EUR] [EUR] 19% 76,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Pflaster liefern und gemäß Herstellerangaben in ungebundener Bauweise verlegen.
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Zustand: Neupflaster
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Material: Betonstein
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Steinform: Rechteckstein
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Rastermaß Normalstein: 26 x 13 cm
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Stärke: 8 cm
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Oberfläche: Vorsatz mit Natursteinkörnungen und UV-beständigen Farbpigmenten; naturbelassen (unbehandelt)
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Farbton: hellgrau
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Kanten: mit Mikrofase
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seitliche Flächen: mit Abstandshaltern
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Verlegeart / Verband: Reihenverband, halbsteinversetzt
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Einbauort(e): Spielfelder Schulhof
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Fläche
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.100.40 Pflasterstein liefern und verlegen (26 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit x 13; anthrazit) [EUR] [EUR] 19% 5,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Pflaster wie in der Vorposition beschrieben liefern und verlegen, jedoch:
- Farbton: anthrazit
Leistungsverzeichnis - 56/150 111
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Liefernachweis: identisch zu der Vorposition als anthrazitfarbener Stein
02.100.50 Platte liefern und verlegen (40 x 40; Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit hellgrau) [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflaster liefern und gemäß Herstellerangaben in ungebundener Bauweise verlegen.
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Zustand: Neupflaster
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Material: Betonstein
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Steinform: Quadratplatte
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Rastermaß Normalstein: 40 x 40 cm
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Stärke: 8 cm
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Oberfläche: Vorsatz mit Natursteinkörnungen und UV-beständigen Farbpigmenten; naturbelassen (unbehandelt)
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Farbton: hellgrau
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Kanten: ohne Fase
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seitliche Flächen: mit allseitigen Verbundnocken
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Verlegeart / Verband: Reihenverband, halbsteinversetzt
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Einbauort(e): Spielfelder
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Stückzahl
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.100.60 Platte liefern und verlegen (40 x 40; Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit anthrazit) [EUR] [EUR] 19% 9,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflaster wie in der Vorposition beschrieben liefern und verlegen, jedoch:
- Farbton: anthrazit
Liefernachweis: identisch zu der Vorposition als anthrazitfarbene Platte
Leistungsverzeichnis - 57/150 112
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02.100.70 Platte liefern und verlegen (50 x 50; Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit hellgrau) [EUR] [EUR] 19% 33,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflaster liefern und gemäß Herstellerangaben in ungebundener Bauweise verlegen.
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Zustand: Neupflaster
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Material: Betonstein
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Steinform: Quadratplatte
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Rastermaß Normalstein: 50 x 50 cm
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Stärke: 7 cm
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Oberfläche: Vorsatz mit Natursteinkörnungen und UV-beständigen Farbpigmenten; naturbelassen (unbehandelt)
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Farbton: hellgrau
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Kanten: ohne Fase
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Verlegeart: Einzelplatte
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Einbauort(e): Einzelplatten u.a. in Aktionsflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Stückzahl
02.100.80 Platte liefern und verlegen (50 x 50; Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit anthrazit) [EUR] [EUR] 19% 6,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflaster wie in der Vorposition beschrieben liefern und verlegen, jedoch:
- Farbton: anthrazit
Liefernachweis: identisch zu der Vorposition als anthrazitfarbene Platte
02.100.90 Platten- / Pflasteranschnitt herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (10 cm) [EUR] [EUR] 19% 470,00 m ................ pro 1,00 m ................ Passgenaue Platten- bzw. Pflastersteinanschnitte herstellen. Notwendige Platten- bzw. Pflastersteinanschnitte im Plattenverband sind Nebenleistungen des AN.
- Material: Betonstein
Leistungsverzeichnis - 58/150 113
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- Steinstärke: bis 10 cm
Abrechnung: nach Aufmaß der geschnittenen Achslänge
02.100.100 Holzhäcksel liefern und andecken USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 213,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Holzhäcksel liefern und andecken.
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Material: Nadelholz, zertifizierte für Spielplätze nach DIN EN 1177, mechanisch zerkleinert, ohne scharfkantige Stücke, entrindet und ohne Laubanteile
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Körnung: 5 - 30 mm
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Einbaustärke: 30 cm
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Einbauort(e): Flächen unterhalb Bestandsbäumen
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Fläche
02.100.110 Schachtabdeckung angleichen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Einstiegsschacht) [EUR] [EUR] 19% 11,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Vorhandene Schachtabdeckung auf die Einbauhöhe der Deckschicht bzw. der Vegetationstragschicht bringen. Der Einbau im Gefälle des jeweiligen Deckbelages ist dabei Bestandteil der Leistung.
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Höhenregulierung: bis 20 cm
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Schachttyp: Einstiegsschacht DN 1000
Abrechnung: nach Aufmaß der angeglichenen Stückzahl
02.100.120 Schachtumpflasterung liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen (Einstiegsschacht) [EUR] [EUR] 19% 9,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Schachtumpflasterung aus Betonstein als kompletten Pflastersatz liefern und verlegen.
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Typ: für Kanaldeckelumpflasterung eines Einstiegsschachtes
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Abmessungen: mind. 100 x mind. 100 x 10 cm (L x B x H)
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Oberfläche: Vorsatz mit Natursteinkörnungen und UV-beständigen Eisenoxidfarben; unbehandelt
Leistungsverzeichnis - 59/150 114
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Farbton: anthrazit
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Kanten: mit Fase / Mikrofase
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Einbauort(e): Einstiegsschächte DN 1000 innerhalb Betonsteinpflasterflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Stückzahl
02.110 Belagsflächen in gebundener Bauweise EUR .........................
02.110.10 Fallschutzbelag liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Maigrün) [EUR] [EUR] 19% 32,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fugenlosen, zweischichtigen Fallschutzbelag nach DIN EN 1177:2008 und Umweltverträglichkeitsprüfung gem. DIN 18035-6:2014-12 liefern und auf ungebundener Tragschicht fachgerecht einbauen.
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Farbe: Maigrün (RAL 6017)
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Oberflächenneigung: eben
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max. erwartete freie Fallhöhe: 140 cm
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Gesamtdicke: 50 mm
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Basisschicht: Polyurethan gebundenes Gummifasergranulat mit PU-Bindemittel gemischt, geschüttet
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Schichtdicke Basisschicht: 40 mm
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Deckschicht: Polyurethan gebundenes EPDM-Granulat mit PU-Bindemittel, geschüttet
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Schichtdicke Deckschicht: 10 mm
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Einbauort(e): EPDM-Fallschutzfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Fläche
02.110.20 Fallschutzbelag liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Taubenblau) [EUR] [EUR] 19% 25,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fugenlosen, zweischichtigen Fallschutzbelag wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Farbe: Taubenblau (RAL 5014)
Leistungsverzeichnis - 60/150 115
[Seite 118]
02.110.30 Spielbelag liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Rose) [EUR] [EUR] 19% 25,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fugenlosen, zweischichtigen Spielbelag nach DIN EN 1177:2008 und Umweltverträglichkeitsprüfung gem. DIN 18035-6:2014-12 liefern und auf ungebundener Tragschicht fachgerecht einbauen.
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Farbe: Rose (RAL 3017)
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Oberflächenneigung: eben
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Gesamtdicke: 35 mm
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Basisschicht: Polyurethan gebundenes Gummifasergranulat mit PU-Bindemittel gemischt, geschüttet
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Schichtdicke Basisschicht: 25 mm
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Deckschicht: Polyurethan gebundenes EPDM-Granulat mit PU-Bindemittel, geschüttet
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Schichtdicke Deckschicht: 10 mm
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Einbauort(e): EPDM-Spielfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Fläche
02.110.40 Spielbelag liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Orange) [EUR] [EUR] 19% 33,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fugenlosen, zweischichtigen Spielbelag wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Farbe: Orange (RAL 2011)
02.120 Baukonstruktionen aus Beton-Fertigteilen EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Mauern aus Beton-Fertigteilen
Für das Herstellen von Mauern aus Betonfertigteilen gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Mauern aus Betonfertigteilen nach den Vorgaben in der DIN EN 18331 "Betonarbeiten", der DIN 18332 "Naturwerksteinarbeiten" und der DIN 18333 "Betonwerksteinarbeiten" sowie den Ausführungen in der DIN 1045 "Stahl- und Stahlbetonbau" und DIN EN 206-1 "Beton-Teil1 Eigenschaften".
Betonqualität: Zum Ausschluss von Alkali-Kieselsäure-Reaktionen (Betonkrebs) sind nur Zuschlagsstoffe ohne alkaliempfindliche
Leistungsverzeichnis - 61/150 116
[Seite 119]
Gesteinskörnungsgemische zu verwenden. Der Nachweis hat vor Lieferung durch ein Prüfinstitut zu erfolgen. Beton in C 35 / 45 soweit nichts anderes angegeben. Ausführung von Beton unter Beachtung der Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen eine schädigende Alkalireaktion im Beton" des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) - kurz: Alkali-Richtlinie. Ansichtsflächen: Luftseitig in Sichtbeton, erdseitig von OK Wandkopf bis OK-Belag Ansichtsflächen innen: bedeutet Ansichtsfläche auf der Seite des Fußteils Ansichtsfläche außen: bedeutet auf der Seite ohne Fußteil Bewehrung: konstruktiv und nach statischer Berechnung für den jeweilig in den Positionen angegebenen Lastfall. Betondeckung: luftseitig 5 cm, erdseitig 3 cm Verlegung: flucht- lot- und waagerecht, an den Fugen höhengleich und in der Länge schnurgerecht. Gründung: bei Einbau auf nicht unterbauten Flächen ist die frostfreie Gründungssohle zu verdichten. Auf das Planum ist eine mindestens 25 cm starke Sauberkeitsschicht aus natürlichen Gesteinskörnungsgemischen in Körnung 0/32 mm aufzubringen und zu verdichten. Ausgleichsschicht auf der Kiesbettung: mindestens 10 cm dickem Drainbetonfundament C12/15. Bettung des Fertigteils: gegenüber der Unterlage filterstabil, 5 cm Drainmörtelschicht. Aufbetonierungen des Fundamentfußes: nach Erfordernis Einbindetiefe im Gelände: gemäß den Vorgaben der Hersteller Lieferung: frei Baustelle. Fugen: Fugenbreite 5mm. Fugen bei Erdanfüllungen dauerhaft gegen Ausschlämmung von Boden mit geeignetem Material wie z.B. Fugenbändern, bzw. Dichtungsprofile aus HDPE verschlossen oder mit bituminösen Dachbahnen oder PE-Folienstreifen abgedeckt. Soweit angeboten sind die dazu passenden Dichtungsprofile des Fertigteilherstellers zu verwenden. Eckausbildung: Ecken sind als Fertigteilelement herzustellen. EIne Eckausbildung aus 2 Fertigteilelementen ist nur mit entsprechender werksgefertigter Diagonalfuge mit Fase zulässig. Ein vor Ort durchgeführter Diagonal-Passschnitt wird ausgeschlossen. Fase: Sichtbaren Kanten des Betonfertigteiles mit Fase (Hypothenuse = 10 mm). Befestigung: Betonelemente mit Verlaschungsmöglichkeiten, mit denen die Einzelbauteile untereinander standfest verbunden werden. Sind die Transportösen dafür nicht geeignet hat das Verbinden über gesonderte Ösen und Laschen für die Montageverankerung zu erfolgen. Transportvorrichtungen: Vom Hersteller der Beton-Fertigteile sind Transportvorrichtungen als Schlaufen, bzw. Schraubpunkte sowie Ösen konstruktiv mit dem Fertigteil zu verbinden, das ein hängender Transport und das Setzen des Fertigteils mit diesen Elementen möglich ist. Anforderungen: Die Winkelstützmauern haben den Expositionsklassen luftseitig XC4, XD3, XS3, XF4 sowie erdseitig XC2, XF2, XA2 in Betongüte und Bemessung nach DIN 1045. Nachweis der Statik: Für die Fertigteilelemente ist die Statik des Herstellers und die dazu erstellte Prüfstatik für den jeweils vorgegebenen Lastfall vor Ausführung zu übergeben.
02.120.10 Winkelstützmauer (H 60 cm; L 100 Einzelpreis Gesamtpreis cm; D 10 cm; Ans. außen) liefern und USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] einbauen 19% 36,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................
Winkelstützmauer aus Betonfertigteil in L-Form liefern und auf mindestens 5 cm starker Ausgleichsschicht Estrichmörtel MG III, Drainbeton C 16 / 20 und einer darunter liegenden Sauberkeitsschicht aus einem F1-Material einbauen.
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Bauhöhe: 60 cm
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Versetzlänge: 100 cm
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Wandstärke: 10 cm
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Ansichtsfläche: außen (Fußabgewandte Seite), Mauerkopf und innen (Fußseite) bis - 20 cm zu OKM
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Fußsporn: nein
Leistungsverzeichnis - 62/150 117
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Farbton: Sichtbeton grau
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Oberfläche: stahlschalungsglatt (Sichtbetonklasse SB 2)
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Kanten: gefast, Breite max. 10 mm
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Betongüte: C 30 / 37
Bemessung Lastfall: (der Lastfall ist vor Bestellung seitens des AN zu prüfen)
- Lastannahme: bis 5 KN/m²; unmittelbar angrenzende Flächen Mauerkopf: Vegetationsfläche
Die Leistung beinhaltet den Aushub und die Wiederverfüllung bzw. Wiedereinbau des Aushubmaterials im Baustellenbereich für das Mauerfundament, die Lieferung und den Einbau aller benötigten Materialien zur Herstellung des Fundaments, der Sauberkeitsschicht und der Mauer sowie die ggf. notwendige rückseitige Aufbetonierung. Die Leistung schließt die Erstellung der Statik und Werkstattplanung / Werkplanung für die Winkelstützwand mit ein.
- Einbauort(e): Einfassung Hochbeete
Abrechnung: nach Aufmaß der gesetzten Stückzahl
02.120.20 Winkelstützmauer (H 60 cm; L 50 cm; Einzelpreis Gesamtpreis D 10 cm; Ans. außen) liefern und USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] einbauen 19% 6,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................
Winkelstützmauer wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Versetzlänge: 50 cm
02.120.30 Winkelstützmauer (H 60 cm; Einzelpreis Gesamtpreis Eckstück 50 / 50; D 10 cm; 90°; Ans. USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] außen) liefern und einbauen 19% 12,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................
Winkelstützmauer wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
-
Ausführung: Eckelement, ein- oder zweiteilig
-
Innenwinkel (Fußseite): 90°
-
Bauhöhe: 60 cm
-
Schenkellänge: 50 / 50 cm
Leistungsverzeichnis - 63/150 118
[Seite 121]
02.130 Sonderbauteile aus Beton-Fertigteilen EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Mauern aus Beton-Fertigteilen
des Titels "Baukonstruktionen aus Beton-Fertigteilen"
02.130.10 Betonfertigteil liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (200 x 50 x 40 cm) [EUR] [EUR] 19% 25,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Betonfertigteil nach DIN EN 13198 liefern und auf mindestens 5 cm starker Ausgleichsschicht Trassmörtel MG IIIa, Drainbeton C 16 / 20 und einer darunter liegenden Sauberkeitsschicht aus einem F1-Material einbauen.
Betonfertigteil:
-
Form: Quader
-
Höhe: 40 cm
-
Länge x Breite: 200 x 50 cm
-
Oberfläche / Sichtbetonklasse: schalungsglatt / SB 3 (Oberseite und alle Seitenflächen)
-
Farbton: Sichtbeton grau
-
Fase: mind. 5 / 5 mm; max 10 / 10 mm; an allen Ober- und Seitenkanten
-
Betongüte: C 30 / 37
-
mindestens 400 kg Zementgehalt / m³
-
Bewehrung: konstruktiv soweit erforderlich
Die Leistung beinhaltet den Aushub und die Wiederverfüllung bzw. Wiedereinbau des Aushubmaterials im Baustellenbereich für das Fundament, die Lieferung und den Einbau aller benötigten Materialien zur Herstellung des Fundaments, der Sauberkeitsschicht und der Mauer. Die Leistung schließt die Erstellung der Werkstattplanung / Werkplanung für das Betonfertigteil mit ein.
Anforderungen: Die Betonfertigteile haben den Expositionsklassen XC4, XD1 und XF1 in Betongüte und Bemessung gemäß DIN 1045 zu entsprechen.
- Einbauort(e): Sitzelemente Schulhof
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
02.130.20 Betonfertigteil liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (300 x 50 x 40 cm) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Betonfertigteil wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Länge x Breite: 300 x 50 cm
Leistungsverzeichnis - 64/150 119
[Seite 122]
02.130.30 Betonfertigteil liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (120 x 60 x 45 cm) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Betonfertigteil wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
-
Höhe: 45 cm
-
Länge x Breite: 120 x 60 cm
-
Einbauort(e): Sitzelemente Schulhof (L-Element)
02.130.40 Betonfertigteil liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (180 x 60 x 45 cm) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Betonfertigteil wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
-
Höhe: 45 cm
-
Länge x Breite: 180 x 60 cm
-
Einbauort(e): Sitzelemente Schulhof (L-Element)
02.130.50 Betonfertigteil liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (180 x 60 x 90 cm) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Betonfertigteil wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
-
Höhe: 90 cm
-
Länge x Breite: 180 x 60 cm
-
Einbauort(e): Sitzelemente Schulhof (L-Element)
02.130.60 Betonfertigteil liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (240 x 60 x 90 cm) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Betonfertigteil wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
Leistungsverzeichnis - 65/150 120
[Seite 123]
-
Höhe: 90 cm
-
Länge x Breite: 240 x 60 cm
-
Einbauort(e): Sitzelemente Schulhof (L-Element)
02.130.70 Konische Stirnseite herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Zulage) [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Konische Stirnseiten für die Betonfertigteile der Vorposition(en) herstellen. Die Leistung schließt auch die Herstellung von Ansichtsflächen und Fasen an den bearbeiteten Stirnseiten mit ein.
- Höhe: 40 cm
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Stirnflächen als Zulage zu den Betonfertigteilen der Vorposition(en)
02.140 Holzbauarbeiten EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Holzbauarbeiten
Für Holzbauarbeitengelten neben der DIN 18334 "Zimmer- und Holzbauarbeiten" die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Nachweis der Haltbarkeit von Holzproduktem nach den Ausführungen in der DIN 68364 bzw. in der DIN EN 350-1.
Soweit nicht anders angegeben ist für die ausgeschriebene Holzart die Herkunft und die Verarbeitungskette vor der Lieferung und Bemusterung durch mindestens einem der im folgenden aufgeführten Zertifikate nachzuweisen:
-
FSC-Zertifizierung "Forest Stewardship Council." Holz aus Forstbetrieben mit naturnahen Waldbeständen mit einer FSC-Zertifizierung für die Produktion und die Produktkette.
-
CoC-Zertifikat "Chain of custody" des Herstellers. Produktzertifizierung mit Bezug auf das CoC-Zertifikat oder Bestätigung des Herstellers, dass zu 100% zertifizierte Ware unter dem jeweiligen CoC-Zertifikat angeboten wird.
-
PEFC-Siegel ausgestellt durch "Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes". Dazu müssen sowohl das Herkunftsland als auch die Holzart durch den Lieferanten zusätzlich deklariert werden.
Für die Verwendung im Außenbereich sind nur Hölzer mit mindestens der Resistenzklasse und der Dauerhaftigkeitsklasse 3 zu verwenden. Bei Einsatz von Hölzern der Klasse 3 sind zusätzliche konstruktive Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Bei Einsatz von Beton und Mörtel für Unterkonstruktionen auf unterbauten Gebäudeflächen ist durch die Art der Oberflächenbehandlung des Materials, das Aussintern von Carbonaten
Leistungsverzeichnis - 66/150 121
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auszuschließen. Sämtliche Einzelelemente, bzw. Tafeln sind zu Revisionsarbeiten und Reinigungszwecken aufnehmbar zu montieren. Revisionsöffnungen sind verschließbar auszustatten. Fugen im Holzdeckbelag sind soweit nicht anders angegeben lot- und fluchtgerecht sowie rechtwinklig, bzw. parallel zum angrenzenden Baukörper und Bezugspunkt herzustellen.
Konstruktion:
-
EInbau der Hölzer bei optimaler Holzfeuchte.
-
Fugenbreite mindestens 5mm bei Deckbelagbreite > 140mm.
-
Stoßfugen mindestens 3mm. Kopfkante gefast. Höhenunterschied bei Stoßfugen nicht mehr als 3 mm.
-
Bei mit Paraffin getränkten Hölzer sind vor der Verlegung die Stirnseiten in ausreichender Länge zu entfernen um Verfärbungen an den Holzenden auszuschließen. Soweit erforderlich sind Kopfenden mit entsprechenden Hirnholzversiegelungen nachzubehandeln.
-
Gestalterische Profilierung der Oberfläche und konstruktive Profilierung der Unterseite des Deckbelages gemäß den Vorgaben.
-
Sämtliche Befestigungspunkte vorgebohrt und bündig mit dem Hozdeckbelag eingelassen.
-
Rutschfestigkeit des Holzdeckbelages durch Aufbringen von rutschemmenden Stoffen herstellen.
Technische Angaben, Fundamente und Korrosionsschutz und Farbbeschichtungen Ausführung nach den Vorgaben in der Technischen Spezifikationen des Titels "Metallbauarbeiten"
Dokumentation Die Montageanleitungen einschließlich der Wartungs- und Pflegehinweise sind vor der Übergabe nach der Abnahme vom AN zu übergeben.
02.140.10 Sitzauflage liefern und montieren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 32,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Sitzauflage aus vormontierten Lattenmodulen aus Holz liefern und einbauen.
-
Gesamthöhe des Moduls: 5 - 8 cm
-
Tiefe der Sitzfläche: 50 cm
bestehend aus:
-
Holzbrettern (Auflage)
-
Stahl-Unterkonstruktion
Sitzbelag:
-
Material: FSC-zertifiziertes Hartholz
-
Farbe: rotbraun
-
Sortierklasse: S 13 DIN 4074-1, Tischlerqualität, 1. Wahl, astarm, unbehandelt, Bretter, gehobelt, parallel besäumt, Oberfläche glatt (nicht geriffelt)
-
Bretter: ca. 40 x 50 mm; Länge max. 3.000 mm; Fugenbreite über 4 bis 6 mm, verdeckte Verschraubung
-
Deckbelag: Der Sitzbelag wird auf einer rückseitig verdeckten Stahlkonstruktion befestigt; Abstand zwischen OB Betonfertigteil und UK Holzauflage 15 mm
Leistungsverzeichnis - 67/150 122
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- Befestigungspunkte zur Fixierung sind im Schraubbild regelmäßig und geordnet.
Erforderliche Anschnitte der Bretter als Randabschluss sind Bestandteil des Leistung.
Unterkonstruktion:
-
Material: Rostfreier Stahl AISI316
-
Montage: Die Befestigung der Stahl-Unterkonstruktion erfolgt auf den Betonfertigteilen des Titels "Sonderbauteile aus Beton-Fertigteilen". Dimensionierung und Anzahl der Stahlprofile nach statischer Erfordernis und Bedarf des AN.
Die Leistung schließt die Erstellung der Werkstattplanung / Werkplanung für das Sitzelement mit ein.
- Einbauort(e): Sitzauflage auf Beton-Fertigteilen
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Fläche
02.140.20 Konische Schnitte herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Sitzauflage; Zulage) [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Sitzauflage aus Holz wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
Herstellung des Sitzbelages mit konischen Schnitten an Anfangs-, End- und Eckbereichen
- Abrechnung: Zulage zu der Sitzauflage der Vorposition für die Herstellung von konischen Anschnitten
02.140.30 Holzplateau liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Typ 1) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Holzpalteau liefern, montieren und standsicher einbauen. Die Leistung schließt die Erstellung der Statik und der Werkstattplanung / Werkplanung für das Bankmodul mit ein.
Abmessungen / Geometrie:
-
rechtwinklig
-
Gesamtaußenmaß: ca. 3,00 x 2,00 m
-
Sitzhöhe 45 cm
-
Alle Seiten des Moduls (Sitzflächen und Seitenflächen) sind mit Holz verkleidet
-
Holzansichtsfläche gesamt: ca. 10,50 m²
Leistungsverzeichnis - 68/150 123
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Sitzflächen, Fronten, Rückseiten und Stirnseiten:
-
Holzart: FSC-zertifiziertes Hartholz
-
Sichtflächen: glatt gehobelt, Kanten gerundet
-
Sortierklasse: S 13 DIN 4074-1, Tischlerqualität, 1. Wahl, astarm, unbehandelt, Bretter, gehobelt, parallel besäumt, Oberfläche glatt (nicht geriffelt)
-
Holzfeuchte: 4 - 8 %
-
Brettabmessungen: 40 × 80 mm, Einzellänge bis 1.500 mm
-
Fugenbreite: 4 - 6 mm
-
Befestigung: verdeckte Edelstahlverschraubung (V4A) auf rückseitiger Unterkonstruktion
Unterkonstruktion (tragendes System):
- Material: Stahl S235JR, feuerverzinkt (feuerverzinkt nach DIN EN ISO
-
Konstruktion: geschweißter Rahmen aus Rechteckrohr mit Querverstrebungen
-
Aufstandsflächen mit Stahlfüßen bzw. Befestigungslaschen zur Verankerung auf herzustellendem Betonfundamenten
-
Tragfähigkeit: min. 3,0 kN/m² Nutzlast
-
Hauptträger (Rahmen außen): Rechteckrohr 80 x 40 x 3 mm
-
Querträger: Rechteckrohr 60 x 40 x 3 mm, Abstand ca. 50 - 60 cm
-
Vertikale Stützen: Quadratrohr 60 x 60 x 4 mm
-
Querverbände / Aussteifung; Flachstahl 40 x 8 mm diagonal eingeschweißt
-
Einbauort(e): südlicher Bereich Schulhof
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
02.140.40 Holzplateau liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Typ 2) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Holzpalteau wie in der Vorposition beschrieben liefern, montieren und standsicher einbauen, jedoch:
-
Zulage: Aussparung in Holzdeck für Bestands-Baumstamm
-
Einbauort(e): südlicher Bereich Schulhof im Bereich von Bestandsbäumen
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Leistungsverzeichnis - 69/150 124
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02.150 Tore und Zäune EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Tore und Zäune
Für das Liefern und den standsicheren Einbau von Toren und Zäunen gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die bauaufsichtlichen Anforderungen an tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium wie z. B. Treppen, Geländer, Vordächer und Carports sind zum Nachweis für die einzubauenden Produkte die werkseigene Produktionskontrolle des AN durch eine CE-Kennzeichnung nachzuweisen. Konformitätserklärung nach DIN EN 1090 "Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken".
Beim Einbau von Einfriedungen an Grundstücksgrenzen sind soweit Grenzpunkte nicht vor Ort erkennbar bzw. feststellbar die Vorgaben der Grenzanweisung eines öffentlich bestellten und vereidigten Vermessungsbüros zu beachten. Dieser wird vom AG gesondert beauftragt.
Beim Einbau von Einfriedungen als Absturzsicherungen sind die Vorgaben hinsichtlich der Horizontallast von mindestens 500 N/m für die gesamte Konstruktion inkl. Fundamente und Verbindungen von Einzelbauteilen zu einem Ganzen nachzuweisen. Beim Einbau von Einfriedungen und Absturzsicherungen bei angrenzenden Aufenthaltsbereichen für Kinder ist der Abstand vertikaler Stäbe < 4 cm herzustellen.
Höhenversätze von bis zu 20 cm pro Zaunfeld sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Sämtliche Einzelelemente sind zu Revisionsarbeiten und Reinigungszwecken auf- und abnehmbar zu montieren.
Die Montageanleitungen der Hersteller sind einzuhalten. Die Leistung schließt die Herstellung der Fundamente für Türen, Tore und Zäune einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten mit ein.
Die Anfertigung und Vorlage sämtlicher Konstruktionszeichnungen und Produktdatenblätter vor Fertigungsbeginn ist Leistungsbestandteil.
Korrosionsschutz und Farbbeschichtungen
- gemäß den Angaben unter "Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art gemäß DIN 18299"
Dokumentation Die Montageanleitungen einschließlich der Wartungs- und Pflegehinweise sind vor der Übergabe nach der Abnahme vom AN zu übergeben.
02.150.10 Drehflügeltor liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Drehflügeltor liefern und höhen-, lot- und fluchtgerecht gemäß Herstellerangabe einbauen.
-
Anzahl der Torflügel: 1
-
Flügelhöhe: 1.200 mm
-
lichte Flügelbreite: 1.200 mm
-
Torflügel: aus umlaufendem Rahmen 40 / 40 mm mit Füllung aus Zaungitter mit waagerechten Verstärkungsdoppeldrähten D = 8 mm und senkrechten Drähten D = 6 mm, Maschenteilung 50 x 200 mm
Leistungsverzeichnis - 70/150 125
[Seite 128]
-
Torpfosten: aus Rechteckrohr 60 x 40 x 3 mm, Länge nach Herstellervorgabe mit 2 Bohrungen D = 14 mm zur Aufnahme der Toraufhängungen M 12
-
Anschlagpfosten: aus Rechteckrohr mit Abmessungen laut Herstellervorgabe
-
Material: Stahl; nach der Bearbeitung im Vollbad feuerverzinkt gemäß DIN EN ISO 1461
-
Fundamentgröße: gemäß Herstellerangaben
-
Türbeschlag: Türklinken beidseitig aus eloxiertem Aluminium bestehend aus Türrosetten, Türdrücker außen und Knauf innen; zusätzlich ist ein Blech 400 x 800 x 2 mm als Durchgreifeschutz zu montieren
-
Scharniere / Hängen: dreidimensionale Hängen an Stahlpfosten verschweißt für 90° Öffnungswinkel
Schließsystem: Das Tor ist für einen Profilzylinder vorzurichten. Die Leistung schließt die Lieferung der Scharniere / Augenschrauben und verstellbaren Kloben ein.
Ausführung: Die Pfosten sind in Betoneinzelfundamente C 20 / 25 höhen-, lot- und fluchtgerecht zu versetzen. Die Leistung schließt die Herstellung der Fundamente einschließlich der erforderlicher Erdarbeiten ein. Der Bodenaushub ist zu laden und zu entsorgen (zu verwerten bzw. zu beseitigen). Anfallende (Deponie)Gebühren sind in den angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren. Der Nachweis der geordneten Entsorgung des Bodens ist unmittelbar zu erbringen.
- Einbauort(e): Zugang Bereich hinter Neubau
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
02.150.20 Gittermattenzaun liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 35,00 m ................ pro 1,00 m ................ Gittermattenzaun inkl. Pfosten liefern und gemäß Herstellervorgaben in Betonfundamenten verwindungssteif sowie höhen-, lot- und fluchtgerecht einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
-
Ausführung Gittermatte: mit senkrechten Gitterstäben und waagerecht verlaufenden Doppelstäben miteinander im Kreuzverbund verschweißt
-
Ausführung Pfosten: geschweißter Rechteckpfosten 60 x 40 mm zur Montage in Betonfundament
-
Montage: mittels am Pfosten verschraubten Klemmplatten, die die Horizontaldrähte umschließenden; Gitter auf Stoß montiert. Gitter auf Stoß von innen am Pfosten verschraubt
-
Material: Stahl; nach der Bearbeitung im Vollbad feuerverzinkt gemäß DIN EN ISO 1461
-
Pfostenachsabstand: ca. 2.500 mm
-
Mattenhöhe: ca. 1.200 mm
-
Pfostenlänge: Die Länge der Pfosten ist gemäß Herstellerangaben zu wählen
-
Pfostenabschluss: Kappe aus Kunststoff
Leistungsverzeichnis - 71/150 126
[Seite 129]
-
Maschenweite: 50 / 200 mm
-
senkrechter Draht: 6 mm
-
waagerechter Draht: 8 mm (doppelt)
-
Oberseite: ohne Überstand
-
Einbauort(e): Abzäunung Bereich hinter Neubau
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.150.30 Passstück herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Gittermattenzaun; Zulage) [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Passstück für den Gittermattenzaun der Vorposition(en) herstellen.
- Mattenhöhe: 1.200 mm
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Stückzahl als Zulage zum Gittermattenzaun der Vorposition
02.150.40 Eckpfosten herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Gittermattenzaun; Zulage) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Eckpfosten für den Gittermattenzaun der Vorposition(en) herstellen.
- Mattenhöhe: 1.200 mm
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Eckpfosten als Zulage zum Gittermattenzaun der Vorposition
02.160 Ausstattungen EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Ausstattungen
Für das Liefern und den Einbau von Ausstattungsgegenständengelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Leistungsverzeichnis - 72/150 127
[Seite 130]
Der Nachweis der in den jeweiligen Positionen beschriebenen Qualitäten und Vorgaben ist bei Bedarf durch Eignungsnachweise und Prüfzeugnisse zu belegen. Ausstattungsgegenstände ohne Herstellervorgaben des AG sind dem Auftraggeber durch den AN zur Bemusterung vorzulegen. Die Montageanleitungen der Hersteller sind einzuhalten. Die Leistung schließt, soweit nicht anders angegeben, die Herstellung der Fundamente einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten ein. Für die eingebauten Ausstattungsgegenstände sind die Produktdatenblätter einschließlich Prüfzeugnisse und Eignungsnachweise rechtzeitig vor der Abnahme zu übergeben. Spielgeräte, Spielplatzböden und Spielplatzangaben nach den Vorgaben der im DIN Taschenbuch 105 "Kinderspielgeräte" aufgeführten Normen und nach den Ausführungen in der DIN EN 1176 "Spielgeräte". Bestimmung der kritischen Fallhöhe in Bezug zur Bodenart nach der DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Sportplatzböden".
Gleit- und Rutschwiderstand bei nassbelasteten Flächen: nach den Vorgaben im FGSV-Merkblatt 407 "Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr", Griffigkeit Klasse U3 und SRT-Wert >55 und nach den Festlegungen in der BGR 181 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr". Bewertungsrutsch-Gruppe mindestens R 10 und Verdrängungsraum V 4, sowie Bewertungsrutsch-Gruppe R 11 soweit nichts anderes angegeben
TÜV-Zulassungen sind mit der Abnahme vorzulegen.
Für sämtliche Ausstattungselemente sind die Wartungs- und Bedienungsanleitungen sowie Bedienungsschlüssel bzw. -werkzeuge des Herstellers vor der Abnahme als Revisionsunterlage zu übergeben. Einbau soweit nicht anders angegeben lot- und fluchtgerecht sowie bei ortsfestem Einbau standfest im Boden verankert. Bei Einbau mehrerer Produkte gleicher Bauart und Funktion erfolgt die Anordnung in einer geraden Flucht soweit explizit durch Absteckmaße in den Plänen nichts anderes angegeben wurde. Einbauhöhe gemäß den Vorgaben.
Korrosionsschutz und Farbbeschichtungen gemäß den TS Metallbauarbeiten gemäß den TS Metallbauarbeiten
-
Für Ölbeschichtung Holz gilt: Giscode Ö10
-
Für Chemische Imprägnierungen gilt: verkehrsfähige Biozidprodukte nach 528/2012/EG
-
Für Lackierungen oder Beschichtungen gilt: VOC < 100 g/l
Dokumentation Die Montageanleitungen einschließlich der Wartungs- und Pflegehinweise sind vor der Übergabe nach der Abnahme vom AN zu übergeben.
02.160.10 Fahrradanlehnbügel liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 11,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fahrradanlehnbügel liefern und gemäß Herstellervorgaben in befestigten Flächen verwindungssteif und standfest in Betonfundament C 20 / 25 einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. Bei Erfordernis sind die einzelnen Bügelelemente unterirdische durch Querverstrebungen zu versteifen.
-
Bauart: Anlehnbügel; doppelseitig nutzbar
-
Material: Rundrohr d = 48,3 mm, Stahl, feuerverzinkt
-
Abmessungen über Flur: 400 x 900 mm (B x H)
-
Ausführung: zum Einbetonieren
-
Einbauort(e): südlicher Schulhofbereich
Leistungsverzeichnis - 73/150 128
[Seite 131]
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.160.20 Fahrradanlehnbügel laden und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gelagerten Fahrradanlehnbügel laden, transportieren und verwindungssteif und standfest mittels Ortbetonfundament einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
-
Bauart: Anlehnbügel aus Rundrohr d = 48 mm
-
Material: Stahl, feuerverzinkt
-
Breite: ca. 50 cm
-
Einbauort(e): nördlicher Schulhofbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
02.160.30 Abfallbehälter laden und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gelagerten Abfallbehälter des Titels "Räumung von Einbauten" laden, transportieren und verwindungssteif und standfest mittels Ortbetonfundament einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
-
Bauart: sechseckiger Korpus mit seitlichen Ständern
-
Material: Stahl, feuerverzinkt
-
Höhe: ca. 90 cm
-
Breite: ca. 40 cm
-
Einbauort(e): über Schulhof verteilt
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
Leistungsverzeichnis - 74/150 129
[Seite 132]
02.160.40 Hochbeet liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Hochbeet liefern und standsicher gemäß Herstellervorgaben einbauen. Die Leistung schließt Erstellung der Werkstattplanung / Werkplanung für das Hochbeet mit ein.
-
Abmessungen: ca. 120 x 80 cm (L x B)
-
Höhe über Flur: 80 cm
Material:
-
Holzart: Douglasie, unbehandelt
-
Sichtflächen: glatt gehobelt, Kanten gerundet
-
Sortierklasse: S13 nach DIN 4074-1, Tischlerqualität, 1. Wahl, astarm
-
Oberfläche: glatt (nicht geriffelt), FSC-zertifiziert
-
Bohlenstärke: 45 mm
-
Seitenwände ausgekleidet mit Noppenbahn 10 mm
-
Einbauort(e): Schulhof
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
02.160.50 Hochbeet liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (unterfahrbar) [EUR] [EUR] 19% 6,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Mit Rollstuhl unterfahrbares Hochbeet liefern und standsicher gemäß Herstellervorgaben einbauen. Die Leistung schließt Erstellung der Werkstattplanung / Werkplanung für das Hochbeet mit ein.
-
Abmessungen: ca. 110 x 100 cm (L x B)
-
lichte Höhe: 65 cm
-
Höhe über Flur: 80 cm
-
Fassungsvermögen: ca. 350 Liter
Material:
-
Holzart: Douglasie, unbehandelt
-
Sichtflächen: glatt gehobelt, Kanten gerundet
-
Sortierklasse: S13 nach DIN 4074-1, Tischlerqualität, 1. Wahl, astarm
-
Oberfläche: glatt (nicht geriffelt), FSC-zertifiziert
-
Bohlenstärke: 45 mm
-
Seitenwände ausgekleidet mit Noppenbahn 10 mm
-
Drainagevlies auf Wasserboden zum Schutz gegen Ausspülungen
Leistungsverzeichnis - 75/150 130
[Seite 133]
- Einbauort(e): Schulhof
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Richtqualität: Rollibeet "Single"
oder gleichwertig (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.160.60 Tischtennisplatte laden und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gelagerte Tischtennisplatte des Titels "Räumung von Einbauten" laden, transportieren und verwindungssteif und standfest mittels Ortbetonfundament einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
-
Abmessungen: ca. 280 x 150 x 90 cm (L x B x H)
-
Fundamente: 2 Stk. Ortbeton-Streifenfundamente
-
Einbauort(e): auf EPDM-Spielbelag
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
02.160.70 Teqballplatte liefern und aufstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Teqballplatte (Fuß-Volleyball-Tisch) liefern und gemäß Herstellervorgaben standfest aufstellen.
-
Spielplatte: gebogene Oberseite, Ecken abgerundet
-
Material: aus einem Stück bewehrten Beton, Farbe grau / anthrazit
-
Abmessungen: ca. 275 x 150 x 75 cm (L x B x H)
-
Dicke der Spielplatte: ca. 8,5 cm
-
Höhe des Netzes aus Beton: 14,75 cm
-
Einbauort(e): südlich Neubau
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
Leistungsverzeichnis - 76/150 131
[Seite 134]
02.160.80 Ballkorb liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Ballkorb liefern und gemäß Herstellervorgaben verwindungssteif und standfest mittels Ortbetonfundamenten einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
-
Typ: Pfosten mit 3 seitlichen, in verschiedenen Winkeln und unterschiedlichen Höhen abstehenden Fangkörben mit jeweils 4 Ballauslassöffnungen
-
Gerätemaß: ca. 215 x 200 cm
-
Höhe (überflur): ca. 335 cm
-
Material: Polyethylen
Fundamente:
-
1 Stk. Fundamente (Abmessungen gemäß Herstellervorgabe)
-
Einbauort(e): EPDM-Fläche
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Richtqialität: espas Dreier-Surpriseball oder gleichwertig.
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.160.90 Sonnensegel liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (6,90 x 3,30) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Sonnensegel inkl. Tragkonstruktion sowie aller erforderlichen Zubehörteilen liefern und fachgerecht gemäß Herstellervorgaben einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten
Sonnensegel:
-
Form: Rechteckig
-
Seitenlängen: ca. 6,90 x 3,30 m
-
Fläche: 22,77 m²
-
Material: reißfestes, textilähnliches Gewebe, geeignet für dauerhafte Außenanwendung
-
Farbe: Beige (Die Farbe ist vor Bestellung durch den AG zu bemustern und freizugeben)
-
Eigenschaften: atmungsaktiv, Schutz vor starker Hitze und UV-Strahlen
-
Randeinfassung mit verstärktem Gurtband und Edelstahlösen an den
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Ecken zur Verspannung
- Segelspannung durch geeignete Spannsysteme (z. B. Spannschlösser aus Edelstahl)
Tragkonstruktion:
-
Anzahl der Masten: 6
-
Material: Stahl, korrosionsgeschützt (z. B. feuerverzinkt oder beschichtet)
-
Mastlänge überflur: ca. 2,60 m
-
Neigung der Masten: ca. 80° (gegen die Vertikale geneigt, für Abfluss und Spannung)
-
Befestigung der Masten: über verschraubte Fußplatten auf einbetoniertem Ankersystem
Fundamente:
-
Abmessung je Fundament: ca. 60 × 60 × 60 cm (Beton C 20 / 25)
-
Einbau frostsicher und in waagerechter Ausrichtung gemäß statischer Erfordernisse
-
Inklusive Erdarbeiten, Schalung, Bewehrung (falls erforderlich) und Betonarbeiten
-
Einbauort(e): über den Spielfeldern
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.160.100 Sonnensegel liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (7,70 x 2,70) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Sonnensegel inkl. Tragkonstruktion wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
-
Seitenlängen: ca. 7,70 x 2,70 m
-
Fläche: 20,79 m²
02.160.110 Balancierpfad liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Balancierpfad liefern und gemäß Herstellervorgaben verwindungssteif und standfest einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
Leistungsverzeichnis - 78/150 133
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- Abmessungen (über Flur): ca. 350 x 50 x 40 cm (L x B x H)
bestehend aus:
-
4 Stk. Laufhölzer Lärche: Balken, beidseitig mit Rundkopf, d = 140 mm; 2facher Mantelschliff; KDI chromfreie Kesseldruckimprägnierung mit RAL Gütezeichen; kernfreies oder kerngetrenntes Nadelholz FSC zertifiziert
-
5 Stk. Aufständerung: Ständerfüße d = 42 mm Stahl feuerverzinkt, kraftschlüssig in Pfosten verklebt
Fundamente:
-
5 Stk. Fundamente (Abmessungen gemäß Herstellervorgabe)
-
Einbauort(e): auf EPDM-Fallschutzbelag
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Richtqualität: eibe balance Windbruch Cross Over
oder gleichwertig.
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.160.120 Reck liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Reck mit 2 Feldern liefern und gemäß Herstellervorgaben verwindungssteif und standfest mittels Ortbetonfundamenten einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
- Abmessungen (über Flur): ca. 2x100 x 90/150 cm (L x H)
bestehend aus:
-
3 Stk. Pfosten
-
2 Stk. Reckstange
Konstruktion:
-
Pfosten: Robinie; KDI chromfreie Kesseldruckimprägnierung mit RAL Gütezeichen; kernfreies oder kerngetrenntes FSC zertifiziert
-
Reckstange: Stahl feuerverzinkt
Fundamente:
-
3 Stk. Fundamente (Abmessungen gemäß Herstellervorgabe)
-
Einbauort(e): auf EPDM-Fallschutzbelag
Leistungsverzeichnis - 79/150 134
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Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Richtqualität: Kompan Doppel-Turn-Reck (NRO808)
oder gleichwertig.
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.160.130 Hängematte liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Outdoor-Hängematte liefern und gemäß Herstellervorgaben verwindungssteif und standfest mittels Ortbetonfundamenten einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
-
Abmessungen (über Flur): ca. 400 x 100 x 160 cm (L x B x H)
-
max. freie Fallhöhe: 100 cm
bestehend aus:
-
1 Stk. Hängematte mit Aufhängungsseilen
-
2 Stk. Pfosten
Konstruktion:
-
Pfosten: Robinie; KDI chromfreie Kesseldruckimprägnierung mit RAL Gütezeichen; kernfreies oder kerngetrenntes FSC zertifiziert
-
Hängematte: Polyestergarn; Stahlverstärkte, mind. 15 mm starke PES-Seile; Seilschlaufen verbunden mit Verbindern aus Nylon; Bügelaufhängungen aus Edelstahlbügeln; Seilbefestigung mit Verdrehsicherung
Fundamente:
-
2 Stk. Fundamente (Abmessungen gemäß Herstellervorgabe)
-
Einbauort(e): südliche Holzhäckselfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Richtqualität: Kompan Hängematte (NRO815)
oder gleichwertig.
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
Leistungsverzeichnis - 80/150 135
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02.160.140 Spielanlagenprüfung durchführen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Spielanlagenprüfung nach DIN EN 1176 durchführen. Dies umfasst die Durchführung der Erstabnahme der Spielbereiche inkl. der Spielgeräte zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes und Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen durch eine zugelassene Prüfinstitution (z.B. DEKRA).
Die Position schließt die folgenden Leistungen mit ein:
-
Recherche der nach Spielplatz und Spielgeräten individuellen, relevanten Vorschriften und Normen
-
Abstimmung der Prüftermine
-
Durchführung der Spielplatz- und Spielgerätebegehung vor Ort, Prüfung des betriebssicheren Zustandes von Anlage und Geräten sowie Beurteilung von Sicherhheitsmaßnahmen
-
Erstellen eines Prüfberichtes und ggf. bei Bedarf einer Bilddokumentation
-
Bereitstellung von Unterlagen zu den Spielgeräten, Aufstellpläne, Hersteller- und Prüfbescheinigungen
-
Begleitung durch den AN für Vor-Orttermine während der Abnahme
-
Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und Gefährdungen
-
Einbauort(e): Spielbereiche
Abrechnung: pauschal
02.160.150 Materialcontainer liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit aufstellen (5 x 2 m; Tür Längsseite) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Materialcontainer liefern und gemäß Herstellervorgaben aufstellen.
-
Außenmaße: ca. 5.000 x 2.000 x 2.000 mm (L x B x H)
-
Bauart: selbsttragender Container; inkl. Boden
-
Tür: Doppeltür an der langen Seite (Längsseite); lichte Breite ca. 1.750 mm; Höhe ca. 1.850 mm
-
Material: Stahl; nach der Bearbeitung im Vollbad feuerverzinkt gemäß DIN EN ISO 1461 und zusätzlich pulverbeschichtet
-
Farbe: RAL 7016 (anthrazitgrau); Die Farbe ist vor Bestellung durch den AG zu bemustern und freizugeben
-
Einbauort(e): südlich Neubau
Abrechnung: nach Aufmaß der einbauten Stückzahl
Leistungsverzeichnis - 81/150 136
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02.160.160 Findlingsstein laden und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 11,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gelagerten Findlingsstein des Titels "Räumung von Einbauten" (BA 2) laden, transportieren und standfest einbauen. Der Einbau erfolgt auf einer zu liefernden Kiestragschicht (Stärke ca. 15 cm)
-
Größe: ca. 60 x 60 x 30 cm (L x B x H)
-
Einbauort(e): im Gelände
Abrechnung: nach Aufmaß der einbauten Stückzahl
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Beschilderung
Beim Einbau von Beschilderungen sind die erforderlichen Sicherheitsabstände zum Verkehrsraum einzuhalten. Verkehrsschilder gemäß STVO. Ortsfeste, vertikale Straßenverkehrszeichen gemäß DIN EN 12899-1 bis 6, Ausgabe 2008.
02.160.170 Verkehrsschild "Feuerwehrzufahrt - Einzelpreis Gesamtpreis ständig freihalten" liefern und USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] montieren 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................
Pfosten und Verkehrszeichen inkl. Befestigungsschelle liefern und einbauen. Die Leistung schließt die Herstellung eines Fundaments aus Beton C20 / 25 inkl. aller erforderlichen Erd- und Nebenarbeiten ein.
Schild:
-
Zeichen: "Fläche für die Feuerwehr"
-
Typ: Flachform
-
Material: Aluminium
-
Schildgröße: 420 x 148 mm
-
Reflexionsklasse: RA 1
Pfosten:
-
Länge: mind. 1.500 mm
-
Material: Stahl, verzinkt
-
Fundamentgröße: mind. 40 / 40 / 60 cm (L x B x H)
-
Einbauort(e): im Bereich der Feuerwehraufstellflächen
Abrechnung: nach Anzahl der eingebauten Stückzahl
Leistungsverzeichnis - 82/150 137
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02.170 Beleuchtung EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikatioenen (TS) Ausführungsbeschreibung für Beleuchtung
Für das Liefern und den Einbau von Leuchten und elektrischen Anlagen gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Beim Einbau von Leuchten sind die erforderlichen Sicherheitsabstände zum Verkehrsraum einzuhalten. Lichttechnische Anforderung für Beleuchtungsanlagen für Straßen (de.wikipedia.org/wiki/Stra%c3%9fe), Plätze (de.wikipedia.org/wiki/Platz_(St%c3%a4dtebau)) und Freiräume (de.wikipedia.org/wiki/Freiraum_(Landschaftsplanung)) bei Fahr- und Fußgängerverkehr nach den Vorgaben der DIN EN 13201 "Straßenbeleuchtung" und der DIN 67528 mit DIN EN 12464 "Beleuchtung von Parkplätzen und Parkbauten" sowie bei Sportstätten gemäß der DIN EN 12193 "Beleuchtung von Sportstätten". Erstellung elektrischer Anlagen nach den VDE Vorschriften. Die Arbeiten sind nur von ausgebildeten Elektronikern des Elektroinstallationshandwerkes auszuführen. Übergabe der Montage und Werkstattzeichnungen und Abstimmung mit dem AN Elektro Hochbau vor Baubeginn. Für elektrische Betriebsmittel die in Überflutungsbereichen und im Erdreich montiert werden, gilt die Schutzart IP 68nach den Ausführungen in der DIN EN 60529 und der DIN 40050 Teil 9. In allen anderen Einbau- und Anschlussbereichen im Außenbereich gilt Schutzklasse IP 65. Verlegte Elektrokabel außerhalb des Gebäudes an die gelieferten und eingebauten Leuchten anschließen. Leitungsenden und Kabelverbindungen im Außenbereich vollständig mit geeigneten Vergussmuffen fachgerecht verschließen. Die Anschlüsse von Leuchten an die Elektrokabel erfolgen über bereits an den Leuchten montierten Anschlusskabeln mittels Vergussmuffen gemäß Schutzklasse IP 68. Die Anschlüsse und das Auflegen der Kabel im Gebäude erfolgen durch die Gewerke Hochbau.
Leuchtenlieferungen sind inkl. montiertem Leuchtmittel und Anschluss an die Elektrokabel. Leuchten sind mit Anschlusskabel zu liefern. Die Anschlusskabel, bei einem Ausgang, bzw jeweils einem Ein- und einem Ausgang, sind gemäß der Schutzklasse IP 68 in der Leuchte montiert und wasserdicht vergossen, soweit nichts anderes von den Herstellern vorgegeben. Soweit Leuchtmittel in Leuchten einzubauen sind, sind die Herstellerangaben für die Montage strikt einzuhalten. Auf das übliche mehrfache kreuzweise Anziehen von Befestigungs-Schrauben in Leuchtendeckel und Gehäuse wird explizit hingewiesen. Der Einbau von Leuchtmitteln in Leuchten hat in trockenen Räumen zu erfolgen. Alle Leuchten sind auf der Baustelle frei von Wasser-Kondensat im Leuchtengehäuse zu montieren.
Gewährleistungsbedingungen siehe gesonderte Vertragsbedingungen des AG
Dokumentation Die Montageanleitungen einschließlich der Wartungs- und Pflegehinweise sind vor der Übergabe nach der Abnahme vom AN zu übergeben.
Zu übergebene Revisionsunterlagen des AN enthalten neben den Vorgaben der DIN 18382 "Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV", das Aufmaß der verlegten Leitungen und die Produktdatenblätter der angeschlossenen Geräte, Leuchten und Bauteile. Weiterhin sind die für Wartungsarbeiten und Revision erforderlichen produktspezifischen Werkzeuge des Herstellers wie z.B. Öffnungshebel und Schraubschlüssel, etc. dem AG bei der Abnahme 2-fach zu übergeben, soweit nichts anderes angegeben wird.
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02.170.10 Mastleuchte liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Typ 1) [EUR] [EUR] 19% 12,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Aufsatzleuchte und Lichtmast zum Einbau in ein Betonfundament liefern und montieren. Die Leistung schließt die Herstellung des Fundaments gemäß Herstellervorgabe, den Anschluss der Leuchte an das Stromnetz sowie alle weiteren Arbeiten zur Inbetriebnahme der Leuchte mit ein.
-
Typ: Aufsatzleuchte + Lichtmast + systembedingtes Zubehör
-
Licht: Symmetrische Lichtstärkeverteilung; kein Lichtstromanteil im oberen Halbraum
-
Abmessungen Aufsatzleuchte: d 550 x 95 mm (d x B)
Aufsatzleuchte:
-
Material: Leuchte aus Aluminiumguss, Aluminium und Edelstahl; Kunststoffabdeckung mit optischer Struktur. Reflektoroberfläche Reinstaluminium
-
Mastzopfdurchmesser: 76 mm
-
Einstecktiefe: 65 mm
-
Lichtpunkthöhe: 4.500 mm
-
Oberfläche: Grafit / Anthrazit; VOC < 100 g/l
-
Leuchten-Anschlussleistung: 27 W
-
Leuchten-Lichtstrom: 3.269 lm
-
Farbwiedergabeindex (CRI): > 80
-
Schutzart: IP 65
-
Leuchtmittel: LED
-
Farbtemperatur: 3000 K
-
LED-Netzteil DALI-steuerbar , 220-240 V, 0/50-60 Hz.
-
mit Anschlussleitung X05BQ-F 4 x 1 mm²
Lichtmast:
-
Material: Stahl; nahtlos gezogen; innen und außen feuerverzinkt und lackiert
-
Form: konisch, unterer Durchmesser 135 mm
-
Mastzopfdurchmesser: 76 mm
-
Erdstück: 800 mm
-
Höhe über Flur: 4.500 mm
-
Oberfläche: Grafit / Anthrazit, pulverbeschichtet
-
Tür mit Vierkant-Verschluss aus Edelstahl und Gerätesteg mit Schutzleiteranschluss und zwei Schiebemuttern zur Aufnahme eines Anschlusskastens
-
Einbauort(e): Schulhofflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Richtqualität: BEGA 85011K3
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Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.170.20 Mastleuchte liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Typ 2) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Aufsatzleuchte und Lichtmast wie in der Vorposition beschrieben liefern und montieren, jedoch:
- Licht: Asymmetrisch-bandförmige Lichtstärkeverteilung; kein Lichtstromanteil im oberen Halbraum
Aufsatzleuchte:
- Leuchten-Lichtstrom: 2.658 lm
Richtqualität: BEGA 85012K3
Liefernachweis: entsprechend des Nachweises der Vorposition mit asymmetrisch-bandförmiger Lichtstärkeverteilung
02.180 Vegetationstechnische Arbeiten EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikatioenen (TS) Ausführungsbestimmungen für Vegetationstechnischen Arbeiten
Für die Ausführung von vegetationstechnischen Arbeiten gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Der Nachweis der in den jeweiligen Positionen beschriebenen Qualitäten und Eignungsnachweisen von geliefertem Ober- und Unterboden sind durch Prüfzeugnisse bei Bedarf dem AG vorzulegen. Die notwendigen Nachweise sind Bestandteil der angebotenen Lieferpositionen. Bei Bemusterungen vor einer Lieferung sind die Prüfzeugnisse mit vorzulegen. Bei Positionen in denen das anfallende Material aufzunehmen und abzufahren ist, ist das Material getrennt aufzusammeln, zu laden und zu entsorgen (zu verwerten, bzw. zu beseitigen). Anfallende Gebühren sind in den jeweils angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren.
Vegetationstragschichtlieferung der Bodengruppe 2 und 5 nach Ausführungen in der DIN 18915 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten" ausführen. Die Wasserdurchlässigkeit der gelieferten Böden nach den Ausführungen in der DIN 18035 "Sportplätze Teil 4 Rasenflächen" mit Kf-Wert mindestens 1 *10 hoch -5 soweit in den Einzel-Positionen nichts anderes angebgeben wird. Der ph-Wert der gelieferten Vegetationstragschicht ist geeignet für die jeweils vorgesehenen Pflanzen gemäß Titel Pflanzenlieferung.
Vegetationstragschichteinbau auf vom AN aufzulockernden, bzw. aufzurauhenden Unterboden nach den Ausführungen in der DIN 18915 ausführen. Im Rahmen der Eigenüberwachung ist der PH-Wert des
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bauseits vorhandenen Oberbodens festzustellen. Sollte der PH-Wert für die geplante Vegetation ungeeignet sein, so sind zur Stabilisierung des Säuregehalts Düngungen, bzw. Bodenverbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Diese werden gesondert im Titel Fertigstellungspflege abgerechnet.
Maßnahmen gegen Bodennässe vor dem Aufbringen von Oberboden prüfen und bei Bedarf anzeigen und nach Abstimmung ausführen. Die Leistung wird gesondert abgerechnet.
Stoffe zur Bodenverbesserung und Düngemittel nach DIN 18915 sowie bei :
Komposterde für Staudenflächen nach RAL-GZ 251 "Kompost" mit neutralem pH-Wert <7.0 liefern. Bei Komposterden für Moorbeetpflanzen ist das Produkt mit pH-Werten zwischen 4-6 zu wählen.. Baumsubstrat nach den FLL-Empfehlungen für Baumpflanzung, aus natürlichen und künstlichen Gesteinskörnungsgemischen jedoch ohne Bestandteile an organischer Substanz, = kleiner 2 Masse -% und ohne die Verwendung von Recyclingbaustoffen.
Böden und Bodenverbesserungsstoffe sind vor dem Einbau zu bemustern.
Planum, Lockerung und Prüfung der Wasserdurchlässigkeit sowie Bodenvorbereitung nach den Ausführungen in der DIN 18915 ausführen. Eventuell erforderliche Prüfungen werden gesondert abgerechnet. Zur Vermeidung von Überflutungen sind grundsätzlich Vegetationsflächen abweisend von Gebäuden, Lüftungsöffnungen und Lichtschächten herzustellen.
Feinplanumsarbeiten von Vegetationsflächen nach den Ausführungen in der DIN 18916 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten" sowie der DIN 18917 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten" durchführen, jedoch bei Rasenflächen sind Steine >30mm und schwer verrottbare Pflanzenteile
20mm von den zu bearbeitenden Flächen abzulesen und zu entsorgen. Bei Pflanzflächen sind Steine >30mm und schwer verrottbare Pflanzenteile >50 mm von den zu bearbeitenden Flächen abzulesen. Anfallendes Lesegut ist aufzunehmen und abzufahren. Planum bei Rasenflächen unmittelbar vor der Einsaat, bei Pflanzflächen soweit erforderlich vor der Pflanzung, bzw. nach fertiggestellter Pflanzung, bzw. eventueller Zwischenansaaten. Die Ebenheit des Planums bei Rasenflächen auf der 4 m Messstrecke soll nicht mehr als 3 cm von der Ebenheit abweichen, bei Pflanzflächen 5 cm. Die Anschlüsse an Wege, Plätze und sonstige Beläge sind bis 2 cm unter OK Belag herstellen. Die Arbeiten sind entsprechend dem am Tage der Aussaat, bzw. Pflanzung vorherrschenden Witterungsverlauf anzupassen, bzw. die Leistungen sind so zu terminieren, dass zu erwartende Niederschläge keine Schäden am Feinplanum der Vegetationsflächen verursachen. Das Planum der Rasenflächen erfolgt zum Zeitpunkt nicht mehr zu erwartender Beeinträchtigungen und Nutzung der Flächen durch andere Gewerke und ist vom AN im Rahmen des Vertragsterminplans zu terminieren.
Rasenflächen aus Trockenen-Saatgutmischungen nach den Ausführungen in der DIN 18917 und DIN 18035-4, "Sportplätze - Teil 4 - Rasenflächen" herstellen. Feinplanum nach den Vorgaben bei Feinplanumsarbeiten.
Rasenflächenaus Fertigrasen nach den Ausführungen in der DIN 18917 und DIN 18035-4, "Sportplätze - Teil 4 - Rasenflächen" herstellen. Feinplanum nach den Vorgaben bei Feinplanumsarbeiten. Körnungslinie des Anzuchtbodens von Rollrasen abgestimmt auf die Vegetationstragschicht am Einbauort. Rasen gemäß RSM-Vorgabe. Rollrasenflächen sind immer aus gleichem Saatgutmaterial und aus einem Anzuchtbetrieb zu liefern. Die Rasensoden müssen eine projektive Bodenbedeckung von mind. 95% erzielen. Die Rasenfilzstärke darf max. 5mm betragen. Das auf der Baustelle angeliefert Material Rollrasen ist bis zur Verlegung vor Besonnung zu schützen, feucht zu halten und am Liefertag sofort auszurollen. Am Verlegetag sind die Leistungen Fräsen Verdichtung und Feinplanum durchzuführen, damit eine Entmischung, Austrocknung, bzw. Verschlämmung durch Niederschläge des Oberbodens am Verlegetag vermieden wird. Die Verlegung des Rollrasens auf erdfeuchtem Feinplanum hat eng ohne Fugen und mit versetzten Querfugen, sowie mit 2-maligem Abwalzen in Querrichtung zu erfolgen. Bei den Verlegearbeiten ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit und Ebenflächigkeit der Rasentragschicht nicht beeinträchtigt wird. Unmittelbar nach dem Anwalzen ist die Fläche am
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gleichen Tag mittels Flächenregnern intensiv zu wässern bis zum Erreichen der Eindringtiefe von mindestens 3 cm. In den ersten 7 Tagen nach dem Verlegen von Rollrasen, ist der Rollrasen und die Vegetationstragschicht gleichmäßig feucht zu halten. Nach diesen ersten 7 Wässerungstagen nach der Verlegung von Rollrasen werden eventuell zusätzlich erforderliche Wässerungsgänge gesondert vergütet.
Düngung nach den Ausführungen in der DIN 18919 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen ausführen. Ausbringmengen gemäß den Vorgaben der Hersteller, bzw. den Vorgaben als Ergebnis einer Bodenanalyse. Dünger gleichmäßig auszubringen, auf den Rasenflächen mit Düngerwagen und soweit erforderlich einzuarbeiten. Die Leistung Rasenflächen herstellen schließt das Ausbringen von Vorratsdünger für Rasen (5 g/m²) nach dem
- Schnitt ein. Weitere Düngegänge werden - sofern nicht über eine Position ausgeschrieben - nicht vergütet.
Schutz der ausgeführten Leistungen bei Pflanz- und Rasenarbeiten Bereits fertiggestellte Vegetationsflächen die einer allgemeinen Nutzung vor Abnahme übergeben werden, sind entsprechend zu schützen. Der Schutz erfolgt mit Bauzäunen und wird gesondert abgerechnet. Vegetationsflächen sind zeitlich so herzustellen, das ein Betreten durch andere am Bau Beteiligten Gewerke ausgeschlossen werden kann. Zum Erreichen dieser Vorgabe ist eine Koordinierung vor Ort mit den anderen Beteiligten erforderlich. Der hierdurch entstehende Aufwand ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Prüfung: Zum Nachweis der geforderten Produkteigenschaften von gelieferten Gesteinskörnungsgemischen, Substraten und Bodenverbesserungsstoffe sind bei Bedarf für jedes eingebaute Produkt die Konformitätsnachweise, bzw. die Prüfprotokolle der jeweilgen Hersteller vorzulegen.
02.180.10 Pflanzgrube ausheben USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 36,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Pflanzgrube für Baum / Großstrauch im Bereich von Bodenklasse 3 bis 5 maschinell unter Schonung der baulichen Anlagen ausheben. Der Aushubboden ist seitlich im Gelände zu verteilen.
-
Pflanzgrube: 12 m³
-
Standort der Pflanzgruben in: Hochbeeten
-
Pflanzgrubenbauweise: nicht überbaut
-
Herstellungsort(e): Pflanzgruben innerhalb von Hochbeeten
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
02.180.20 Pflanzgrubensubstrat liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 36,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Pflanzgrubensubstrat für Begrünungen in Einschichtbauweise inkl. Zusatzstoffen gemäß den Empfehlungen der FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2, den Vorgaben der Düngemittelverordnung und gütegesichert nach RAL-GZ 250-7 liefern und gemäß Herstellervorgaben einbauen. Die Leistung schließt die Herstellung eines Gießrandes mit ein.
- Baumgrube: 12 m³
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-
Standort der Baumgruben: in Hochbeeten
-
Pflanzgrubenbauweise gem. FLL: 2
-
Material: Naturprodukt (Eruptivsteingemisch, Ober−/Unterboden verschiedener Klassen bestehend aus Augit, Olivin, Magnetit, Limonit, Biotit und Tone verschiedener Arten
-
Körnung: 0 / 32, entmischungssicher, druckfest
-
Abschlämmbare Bestandteile: 10 - 20 %
-
Fein- / Mittelkies: 30 - 45 %
-
Wasser- / Luft-Haushalt, verdichtet max. Wasserkapazität: 20 - 35 Vol.%
-
Wasserdurchlässigkeit mod. Kf: 0,3 - 20 mm / min
-
pH-Wert: 7,0 - 7,5
-
Salzgehalt: 10 - 50 mg / 100 g
Zusatzstoffe:
-
Wurzellockstoff: ca. 3,3 kg / m³
-
Wasserspeichergranulat: ca. 0,16 kg / m³
-
Langzeitdünger: ca. 0,16 kg / m³
Die genauen Mengen der Zuschlagsstoffe erfolgen gemäß Vorgabe / Empfehlung des Herstellers.
Das Baumgrubensubstrat, der Oberboden und der Wurzellockstoff sind vor Einbringen in die Baumgrube homogen zu mischen. Der Langzeitdünger und das Wasserspeichergranulat sind direkt in Ballennähe, unterhalb des Ballens bei der Pflanzung einzuarbeiten.
Herstellungsort(e): Baumgruben innerhalb von Hochbeeten
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
02.180.30 Ballenverankerung liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Unterirdische Ballenverankerung liefern und einbauen.
- Auslegung für: Gehölz bis Breite 200 - 300 und Höhe 250 - 300 cm
Bestehend aus:
-
Baustahlmatte zum Auslegen auf Untergrund
-
Spanngurte mit Ratsche
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Befestigungselemente (nach Bedarf Karabinerhaken, Bolzen, etc.) zu
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Befestigung der Spanngurte an der Baustahlmatte
- Einbauort(e): gemäß Bepflanzungsplan
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl (1 Stk pro Baum)
02.180.40 Bewässerungssack liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Bewässerungssack liefern und an Stamm gemäß Vorgabe des Herstellers befestigen.
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Material: UV-stabilisiertes, gewebeverstärktes Polyvinylchlorid (PVC).
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Füllung: 50 - 60 Liter
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System: Tröpfchenbewässerung durch eingelassene Bewässerungslöcher im Sack
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Abtropfzeit: ca. 5 - 6 Stunden pro Füllung
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Einbauort(e): an den Bäumen / Großsträuchern des Titels "Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten"
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
02.180.50 Vegetationstragschicht liefern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 281,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Oberboden, sandig mit geringen Schluffanteilen mit Größtkorndurchmesser < 20 mm als Vegetationstragschicht liefern.
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Material: Gesteinskörnungsgemisch Mittelsand / Feinsand
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Wasserdurchlässigkeit (Kf-Wert): zwischen 1 x 10hoch-3 m/s und 1 x 10hoch-5 m/s, Nachweis der geforderten Wasserdurchlässigkeit durch ein Prüfzeugnis.
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Einbaufläche(n): Pflanz- und Rasenflächen
Abrechnung: nach Aufmaß des aufgebrachten und verdichteten Volumens
02.180.60 Vegetationstragschicht andecken USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 337,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Gelagerten Oberboden des Titels "Erdarbeiten" und Oberboden der Vorposition laden, zur Verwendungsstelle transportieren und profilgerecht
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auf dem gelockerten Unterboden profilgerecht auftragen, einschließlich Feinplanum. Die Leistung umfasst das Aussondern von Wachstumssprossen und Wurzeln ausdauernder Pflanzen sowie das Absammeln von Steinen. Anfallendes Lesegut ist aufzunehmen und abzufahren. Die Qualität und der pH-Wert des Bodens muss für die geplante Pflanzenlieferung geeignet sein.
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Auftragsstärke Pflanzflächen: 30 cm
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Auftragsstärke Rasenflächen: 15 cm
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Einbaufläche(n): Pflanz- und Rasenflächen
Abrechnung: nach Aufmaß des aufgebrachten und verdichteten Volumens
02.180.70 Komposterde liefern und andecken USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 715,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Komposterde Typ Fertigkompost (mittelkörnig), keimfrei, ohne Kiesanteile liefern und auf der vorher aufgebrachte Vegetationstragschicht gleichmäßig auftragen. Das Substrat ist auf gesamter Fläche unter Schonung der Wurzeln angrenzender Gehölze einzuarbeiten / umzugraben.
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Auftragsstärke auf Vegetationstragschicht: 5 - 10 cm
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Einbauort(e): Pflanzflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der angedeckten Fläche
02.180.80 NPK-Dünger liefern und ausbringen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Pflanzfläche) [EUR] [EUR] 19% 30,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Organischer NPK-Dünger zur Nährstoffversorgung von Pflanzen liefern und bei der Bodenbearbeitung gleichmäßig auf die Vegetationstragschichten ausstreuen und einarbeiten.
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Düngermitteltyp: Organischer NPK-Dünger 7 % N, 4 % P2O5, 1 % K2O
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Düngermenge: 35 g / m²
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Anwendung: nach Angaben des Herstellers
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Ausführungsbereich(e): Pflanzflächen
Abrechnung: nach ausgebrachtem Gewicht und Lieferschein
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02.180.90 Düngekalk liefern und ausbringen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Rasenfläche) [EUR] [EUR] 19% 53,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Pulverisierten Düngekalk zur Stabilisierung des Säuregehalts im Boden und Erhöhung der Wasser- und Nährstoffaufnahmefähigkeit liefern und gleichmäßig ausstreuen und einarbeiten.
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Dünger: Magnesium-Branntkalk CaCO3+MgCO3 70-95 %
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Düngemitteltyp: Kalkdünger
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Düngermenge: 100g / m²
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Anwendung: nach Angaben des Herstellers
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Ausführungsbereich(e): Rasenflächen
Abrechnung: nach ausgebrachtem Gewicht und Lieferschein
02.180.100 Rasensaat liefern und ausbringen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 84,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Saatgut liefern und auf der dafür vorbereiteten Rasenfugenpflasterfläche ausbringen. Nach der Aussaat ist die Fläche bei Bedarf gleichmäßig feucht zu halten.
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Flächenneigung: eben bis 1:3
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Saatgutmenge: 30 g / m²
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Saatgutmischung: RSM 2.3 (Gebrauchsrasen - Spielrasen)
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Ausführungsbereich(e): Rasenflächen
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Ausführungsbereich(e): alle Rasenflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Fläche
02.180.110 Saatgut liefern und ausbringen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Schattensaum) [EUR] [EUR] 19% 442,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Saatgut liefern und auf der dafür vorbereiteten standfest verdichteten Rasenplanumsfläche ausbringen. Nach der Aussaat ist der Rasen bei Bedarf gleichmäßig feucht zu halten.
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Typ: Schattensaum
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Flächenneigung: eben bis 1:3
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Saatgutmenge: 3 g / m²
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- Mischungszusammensetzung: 50 % Wildblumen; 50 %Wildgräser
Wildblumen 50%
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Achillea millefolium 1,50 %
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Ajuga reptans 0,40 %
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Alliaria petiolata 2,80 %
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Anemone nemorosa 0,20 %
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Angelica sylvestris 2,00 %
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Campanula trachelium 0,30 %
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Centaurea cyanus 5,00 %
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Centaurea nigra ssp. nemoralis 2,00 %
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Centaurea scabiosa 2,00 %
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Chaerophyllum aureum 3,00 %
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Chaerophyllum temulum 2,00 %
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Clinopodium vulgare 2,50 %
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Daucus carota 2,50 %
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Digitalis purpurea 0,50 %
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Eupatorium cannabinum 1,00 %
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Galium sylvaticum 1,00 %
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Geranium pyrenaicum 0,30 %
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Geranium robertianum 0,40 %
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Geum urbanum 1,00 %
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Hieracium murorum 0,60 %
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Hypericum hirsutum 0,30 %
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Lathyrus vernus 0,50 %
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Leonurus cardiaca 2,00 %
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Phyteuma spicatum 0,20 %
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Prunella vulgaris 5,70 %
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Ranunculus lanuginosus 0,50 %
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Scrophularia nodosa 1,00 %
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Silene dioica 6,00 %
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Solidago virgaurea 0,50 %
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Stachys sylvatica 0,50 %
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Stellaria holostea 0,30 %
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Valeriana officinalis 1,50 %
Wildgräser 50%
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Anthoxanthum odoratum 18,00 %
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Cynosurus cristatus 10,00 %
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Poa nemoralis 22,00 %
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Ausführungsbereich(e): östlich von Neubau
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Fläche
02.190 Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbestimmungen für Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten
Für die Ausführung von Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in die jeweils angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.
Bemusterung der Pflanzenlieferung Vor der Bestellung sind der Bauleitung Fotos der zu pflanzenden Bäume / Großgehölze und Heckenpflanzen (im Quartier der Baumschule stehend) vorzulegen.
Bei Bedarf sind darüber hinaus die zu pflanzenden Bäume / Großgehölze und Heckenpflanzen im Quartier einer Baumschule zu bemustern. Die Anreise an den Ort der Bemusterung erfolgt mit dem Fahrzeug des AN ab der Baustelle soweit nicht anderes vereinbart wird.
Der Nachweis der 2-jährigen Wachstumszeit der gezeigten Pflanzen im Quartier der Lieferbaumschule entsprechend den klimatischen Bedingungen am Pflanzort ist bei Bedarf vorzulegen.
Pflanzqualität Sämtliche Pflanzen sind aus wurzelechter Produktion durch Saat, bzw. Stecklingsvermehrungen zu liefern soweit nichts anderes angegeben wird. Die zu liefernden Pflanzen sind in ihrem Wuchs der Art und dem Alter entsprechend ausgebildet, sind gut durchwurzelt, gesund, unbeschädigt und frei von Schädlingen und entsprechen den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen des "Bundes Deutscher Baumschulen (BDB) e.V.". Weiterhin gelten die Gütebestimmungen der FLL "RWA Gütebestimmungen Stauden". Weiterhin gelten die Ausführungen in der DIN 18916 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten". Pflanzenlieferung aus Betrieben, die das Qualitätszeichen Deutsche Marken-Baumschulen des Bundes für Baumschulen BDB bzw. das Qualitätszeichen für Stauden und Blumenzwiebeln des Zentralverbandes für Stauden-ZVG führen. Abweichungen von den geforderten und angegebenen Größen nach unten werden nicht akzeptiert. Alle Pflanzen haben je nach Art die Mindestqualität der ausgewählten Musterpflanzen.
Lieferung Für alle Pflanzenpositionen gilt Liefern frei Baustelle. Die Lieferung erfolgt durch die Lieferbaumschule des Auftragnehmers (AN), bzw. durch den Lieferant des Auftraggebers (AG). Das Abrufen der Pflanzen bei den Lieferanten des AN / AG hat rechtzeitig durch den AN Pflanzarbeiten zu erfolgen. Die Liefertermine sämtlicher Pflanzen sind der Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen. Die vom AN angeforderte Pflanzenlieferung hat so zu erfolgen, dass die Pflanzen in der vorgesehenen Arbeitswoche vollständig vom AN gepflanzt werden können. Geschieht dies nicht, sind die Pflanzen auf Kosten des AN fachgerecht einzuschlagen und täglich ausreichend zu wässern. Bei der Anlieferung sind der Zustand der Pflanzenlieferung vor dem Entladen sowie Anzahl und Qualität der Lieferware beim Entladen durch den AN zu prüfen, Unstimmigkeiten sind anzuzeigen. Das Prüfergebnis ist auf dem Lieferschein des Lieferanten vom AN zu vermerken und vom Lieferant zu bestätigen. Der vom AN bestätigte Lieferschein ist am Anlieferungstag der Bauleitung zu übergeben. Kontrollprüfungen des AG in Bezug zur gelieferten Qualität bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
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Die Abrechnung von mängelfrei gelieferten Pflanzen erfolgt auf Grundlage des vom AN unterzeichneten Lieferscheins. Dieser ist den Rechnungen beizufügen.
Entladen und Transportieren von gelieferten Pflanzen auf der Baustelle Das Entladen der vom AN bzw. vom AG gelieferten Pflanzen erfolgt durch den AN unter Schonung sämtlicher ober- und unterirdischen Teile. Tragegurte für Solitärbäume sind ausschließlich am Ballen anzubringen und sind vor dem Entladen auf der Baustelle der Bauleitung vorzulegen. Zusätzlich ist die Krone von Solitärbäumen mittels Halteseil vor dem Zurückschlagen zu sichern. Eventuelle Beschädigungen, Schädlingsbefall und sichtbare Erkrankungen an gelieferten Pflanzen sind auf dem Lieferschein zu vermerken und vom Lieferanten zu bestätigen. Später festgestellte Beschädigungen von Pflanzen werden dem AN zugeordnet. Beschädigte Pflanzen sind zu ersetzen. Nach dem Entladen der unbeschädigten Pflanzen sind die Wurzeln und Ballen der Pflanzen sofort abzudecken um ein weiteres Austrocknen zu vermeiden. Pflanzen die am Liefertag nicht gepflanzt werden sind an der Lagerstelle täglich durchdringend zu wässern und fachgerecht einzuschlagen. Der Transport auf der Baustelle erfolgt immer von der Entladestelle bis zur Pflanzstelle, unabhängig eines eventuellen Zwischeneinschlages durch den AN. Vor dem Verteilen der Pflanzen für eine Reihenpflanzung bei Hecken, sind die dafür vorgesehenen Pflanzen im Hinblick auf Ballengrößen in Bezug zum vorgegebenen Pflanzabstand, bzw. Anzahl der Pflanzen je Meter zu prüfen. Unstimmigkeiten sind vor der Ausführung mit der Bauleitung zu klären.
Pflanzung Die Pflanzarbeiten erfolgen nach den Ausführungen in der DIN 18916 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten". Die Pflanzung von Bäumen ist nach den "Empfehlungen für "Baumpflanzungen" FLL bzw. gemäß ZTV "Großbaumverpflanzung" FLL auszuführen. Soweit gefordert sind bei der Pflanzung Substrate zu verwenden. Weiterhin gilt für Pflanzarbeiten die ZTV La-StB "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau".
Die Positionierung der Pflanzen erfolgt gemäß den Vorgaben des Pflanzplans und gemäß den gestalterischen Vorgaben der Bauleitung im Hinblick auf Ausrichtung und exakte Positionierung der Pflanzen. Vom AN bzw. vom AG gelieferte Pflanzen abladen, zu den herzustellenden Pflanzgruben transportieren und fachgerecht pflanzen. Das Herstellen von Pflanzgruben für Bäume und Großsträucher mit Drahtballierung wird in den Positionen "Baumgruben ausheben" gesondert berechnet. Pflanzabstand entsprechend der Art und Größe der Pflanzen. Der überschüssige Aushubboden der Pflanzgruben ist soweit nichts anderes angegeben, seitlich einzuplanieren und zur Herstellung des Gießrandes zu verwenden. Bei ballenloser Ware sind die Wurzeln als Schutz vor Austrocknung vor dem Pflanzen in einer dafür geeigneten Kunststoffwanne in einer wässrigen Alginat-Lösung einzutauchen. Vorher sind die Wurzeln fachgerecht zu schneiden. Die Herstellung und Bereitstellung der Eintauchlösung wird gesondert abgerechnet. Draht und Ballenleinen des Ballens öffnen und soweit möglich vollständig entfernen. In Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der Bauleitung können Reste der Draht- und Ballenleinen am Boden der Pflanzgrube heruntergedrückt werden. Verpackungsmaterial sämtlicher gelieferter Pflanzen entsorgen. Die Leistung Pflanzarbeiten schließt eventuell erforderlichen Pflanzen-Schnitt bzw. Auslichtungsschnitt der Zweige und Äste sämtlicher Pflanzen ein. Bei Heckenpflanzen entsprechenden Hecken-Formschnitt nach der Pflanzung durchführen. Bei ballenlosen Pflanzen sind die Wurzeln soweit erforderlich zu beschneiden. Pflanzschnitt nur nach vorheriger Abstimmung der Ausführung mit der Bauleitung. Vor dem Pflanzen sind die Pflanzlöcher gründlich zu wässern, nach dem Einpflanzen sind die Pflanzen einzuschlämmen bzw. anzuwässern, sowie ein Gießrand auszubilden, der max. 4/5 des Ballens umfasst. Gießrand aus dem Aushubboden herstellen bzw. dafür geeigneten Boden aus dem Baustellenbereich verwenden. Das Wasser für das Anwässern ist von den Entnahmestellen zu den Baumstandorten mittels Schläuchen des AN zu transportieren und auf der Fläche/Baumscheibe auszubringen. Die Pflanzhöhe (OK-Ballen) ist wegen eventuell späterer Sackungen so zu wählen, dass die Oberkante des Ballens nach den
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Setzungsvorgängen bündig mit dem angrenzenden Gelände ist. Nach der Pflanzung ist bei Pflanzflächen in den Arbeitszonen ein Feinplanum durchzuführen.
Verankerung und Verdunstungs- bzw. Verbrennungsschutz Die Pflanzen sind bei Bedarf im Zusammenhang mit der Pflanzung mit unter- und oberirdischen Verankerungssystemen zu sichern. Oberirdische Baumverankerungen bestehen aus Baumpfählen, unten gespitzt, oben gekegelt. Das Einschlagen der Pfähle erfolgt mit Pfostenschutzaufsatz. Nach dem Einschlagen Kopf sauber nachschneiden. Fachgerechte Befestigung des Baumes mit doppelt geflochtenem Kokosstrick mit ausreichendem Bewegungsspielraum bei Nässe und Trockenheit. Die Befestigung ist zu bemustern. Es wird empfohlen Kokosmaterial vor dem Binden ausreichend zu wässern. Unterirdische Verankerungssysteme sind so zu wählen, dass keine Gefahr von den Spannvorrichtungen ausgehen. Abhängig vom Standort und Pflanzzeitpunkt ist bei Solitärpflanzen soweit erforderlich ein Schutz gegen Verbrennung der Rinde und ein Verdunstungsschutz bei Rinde und Blättern herzustellen. Leistungen für die Verankerung von Pflanzen werden gesondert abgerechnet.
Gewährleistung und Anwachsgarantie Pflanzung und Fertigstellungspflege Mit dem Zeitpunkt des Entladens der Pflanzen durch den AN geht die Gewährleistung für den Transport auf der Baustelle, des Schutzes der Pflanzen auf der Baustelle vor Beschädigungen und des Anwachsens der Pflanzen auf den AN über. Der Nachweis der vollständigen Anzahl der eingewachsenen Pflanzen gemäß den Vorgaben der Planung erfolgt durch den AN. Setzungsschäden bei eingepflanzten Pflanzen sind im Rahmen der Fertigstellungspflege durch den AN zu beseitigen. Die Gewährleistung des AN endet mit der Abnahme der Pflegearbeiten (Fertigstellungspflege). Die Übernahme der Gewährleistung des Anwachsens ist in den Positionen für Fertigstellungspflege einzukalkulieren.
Abnahme der Pflanzung Abnahmen der Pflanzarbeiten erfolgen mit Beendigung der Fertigstellungspflege soweit nicht anderes vereinbart. Die Überprüfung der Anzahl der gelieferten und eingepflanzten Pflanzen erfolgt zum Abnahmezeitpunkt nach der Fertigstellungspflege. Die nach der DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten" aufgeführte Übermessungsregel für Flächenpflanzungen gelten erst ab mehr als 10 Stück Pflanzen einer Art und Sorte. Staudenpflanzung mit mehr als 2 Arten/Sorten auf 1m² ist keine Flächenpflanzung. Ausfälle bei Einzelstauden sind zu ersetzen. Bei einer Nachpflanzung ausgefallender Pflanzen entfällt die Fertigstellungspflege, wenn eine weitergehende Entwicklungs- und Unterhaltungspflege nicht beauftragt wird. Die entsprechenden Positionen der Fertigstellungspflege werden um den Ansatz der ausgefallenden Pflanzen gekürzt.
02.190.10 Malus floribunda liefern und pflanzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze liefern und pflanzen. Exakte Platzierung und Ausrichtung in Abstimmung mit der Bauleitung.
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Pflanzenart: Malus floribunda
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Qualität: Solitär
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Verpflanzung und Ballen: 5xv, aus extra weitem Stand, mDb
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Breite: 200 - 300 cm
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Höhe: 250 - 300 cm
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Pflanzstandort(e): gemäß Bepflanzungsplan
Abrechnung: nach Aufmaß der gesetzten Stückzahl
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02.190.20 Berberis thunbergii "Green Carpet" Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und pflanzen [EUR] [EUR] 19% 103,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze liefern und pflanzen. Exakte Platzierung und Ausrichtung in Abstimmung mit der Bauleitung.
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Pflanzenart: Berberis thunbergii "Green Carpet"
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Qualität: Strauch
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Verpflanzung: 2xv., iC
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Höhe: 40 - 50 cm
Abrechnung: nach Aufmaß der gesetzten Stückzahl
02.190.30 Cornus mas liefern und pflanzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 339,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Cornus mas
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Qualität: Strauch
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Verpflanzung: 3xv., mDb
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Höhe: 125 - 150 cm
02.190.40 Philadelphus coronarius liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit pflanzen [EUR] [EUR] 19% 339,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Philadelphus coronarius
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Qualität: Strauch
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Verpflanzung: 3xv., mDb
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Höhe: 125 - 150 cm
02.190.50 Ribes alpinum "Schmidt" liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit pflanzen [EUR] [EUR] 19% 82,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................
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Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Ribes alpinum "Schmidt"
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Qualität: Strauch
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Verpflanzung: 2xv., iC
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Höhe: 60 - 100 cm
02.190.60 Salix repens var. nitida liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit pflanzen [EUR] [EUR] 19% 8,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Salix repens var. nitida
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Qualität: Strauch
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Verpflanzung: 2xv., iC
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Höhe: 40 - 60 cm
02.190.70 Alchemilla epipsila liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit pflanzen [EUR] [EUR] 19% 131,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze liefern und pflanzen. Exakte Platzierung und Ausrichtung in Abstimmung mit der Bauleitung.
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Pflanzenart: Alchemilla epipsila
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Topf: P1
Abrechnung: nach Aufmaß der gepflanzten Stückzahl
02.190.80 Geranium macrorrhizum "Czakor" Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und pflanzen [EUR] [EUR] 19% 1.809,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Geranium macrorrhizum "Czakor"
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Topf: P1
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02.190.90 Geranium wallichianum "Rozanne" Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und pflanzen [EUR] [EUR] 19% 124,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Geranium wallichianum "Rozanne"
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Topf: P1
02.190.100 Phyla nodiflora liefern und pflanzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 300,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Phyla nodiflora
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Topf: P1
02.190.110 Achillea millefolium liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit pflanzen [EUR] [EUR] 19% 45,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Achillea millefolium
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Topf: P1
02.190.120 Achillea filipendulina "Walter Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Funcke" liefern und pflanzen [EUR] [EUR] 19% 36,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Achillea filipendulina "Walter Funcke"
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Topf: P1
02.190.130 Coreopsis verticillata "Moonbeam" Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und pflanzen [EUR] [EUR] 19% 41,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................
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Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Coreopsis verticillata "Moonbeam"
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Topf: C1
02.190.140 Sporobolus heterolepis "Cloud" Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und pflanzen [EUR] [EUR] 19% 36,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Sporobolus heterolepis "Cloud"
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Topf: P1
02.200 Fertigstellungs- und Anwachspflege EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbestimmungen für Fertigstellungspflege von Vegetation
Für die Ausführung der Fertigstellungspflege von Vegetation gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Fertigstellungspflege wie in der DIN 18916 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Pflanzen und Pflanzarbeiten" und DIN 18917 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Rasen und Saatarbeiten" beschrieben durchführen. Abnahmetermine bei der Fertigstelllungspflege in Anlehnung an ZTV-La Stb im Herbst.
Die Pflanzung ist bis zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung Pflanzenlieferung- und Pflanzarbeiten zu erhalten und zu pflegen. Die Abnahme erfolgt am Ende der dem Pflanztermin folgenden Vegetationsperiode. Bestandteil der Abnahme ist die Übergabe von Pflegeanleitungen für sämtliche Pflanzen einschließlich Hinweise zu Pflanzenschutz und Pflanzendüngung.
Die Pflegegänge im Zuge der Fertigstellungspflege sind vor Durchführung der Leistung rechtzeitig der Bauleitung anzuzeigen. Die Pflege ist während des Pflegezeitraumes kontinuierlich von mindestens einer Fachkraft verantwortlich durchzuführen und regelmäßig zu überwachen insbesondere das Ausführen regelmäßiger Kontrollen zum rechtzeitgen Veranlassen von Pflanzenschutzmaßnahmen. Die dafür eingesetzten Fachkräfte mit Ausbildungstatus Gärtner mit Fachrichtung Garten-und Landschaftsbau sind vor Beginn der Pflegearbeiten zu benennen. Über die Pflege ist ein Pflegeprotokoll zu führen. Dabei sind insbesondere die Termine der Pflegegänge, der Zustand der Pflanzen (Schädlingsbefall, Trockenschäden, etc.) sowie Sondermaßnahmen wie Schädlingsbekämpfung mit zugelassenen Mitteln, Düngergaben, etc. festzuhalten. Ziel der Fertigstellungspflege ist das Anwachsen der eingesetzten Vegetation (Bäume, Gehölze, Stauden, Rasen, etc.) zu gewährleisten und die Flächen frei von unerwünschtem Aufwuchs zu halten einschließlich Entsorgung de anfallenden Abfallstoffe. Bäume, Baumscheiben und Baumverankerungen und Gehölze, Pflanzgruben und deren Verankerungen bis zum Tag der Abnahme am Ende der 1. Vegetationsperiode nach der Pflanzung pflegen. Die Leistung umfasst
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das Entfernen trockener Triebe, Nachschneiden bei nicht ausreichend durchtreibenden Pflanzen in Abstimmung mit der Bauleitung, einschließlich fachgerechter Wundbehandlung, Nachrichten der Verankerungen und der Verdunstungsschutz-, bzw. Verbrennungsschutzmatte, ggf. Erneuerung. Gießmulden erhalten, ggf. wieder funktionsfähig herstellen. Die Leistung umfasst auch das Aufnehmen und Entsorgen von Mähgut und Laub soweit erforderlich und das Aufnehmen und Entsorgen von Abfallstoffen wie Papier, Kleinstverpackungen aus Windeintrag und Wegwurf von Nutzern aus Vegetationsflächen.
Pflegeziel ist die Gewährleistung des mängelfreien Anwachsens der gesund und schädlingsfrei gelieferten Pflanzen.
Wässerung von Vegetation nach den Ausführungen in der DIN 18916 und DIN 18917 sowie DIN 18035-2 in ausreichender Menge ausführen. Das Wasser ist von den Entnahmestellen zu den Pflanzenstandorten und Rasenflächen mittels Schläuchen des AN zu transportieren und auf der Pflanzfläche, bzw. innerhalb des Gießrandes in der Wurzelzone von Bäumen und Gehölzen, bzw. auf Rasenflächen gleichmäßig auszubringen. Ausspülungen sind auszuschließen. Beregnungsintervalle in Abstimmung auf den Keim- und Wachstumszustand der Pflanzen. Beregnungsmengen in Abstimmung auf die Ballengröße der Pflanzen und der Pflanzgrubengröße. Wässerung bis zum Erreichen und zur Sicherstellung einer für die Pflanze ausreichenden Durchfeuchtung des Bodens durchführen. Die Anzahl der Arbeitsgänge/Tag sind abhängig von der Ergiebigkeit natürlicher Niederschläge. Vor der Ausführung sind Feuchtemessungen im Ballen und in der Pflanzgrube durchzuführen und zu protokollieren. Die Zeitpunkte der Arbeitsgänge sind vom AN anhand von Kontrollgängen vor Ort festzustellen und erfolgen jeweils nach einer vorherigen Abstimmung mit der Bauleitung. Die Leistung beinhaltet das Überarbeiten und die Unterhaltung des Gießrandes bei Pflanzgruben. Der Gießrand ist so auszubilden, dass das ausgebrachte Wasser ausschließlich in den Ballen gelangt. Das Wässern der Baumgrube außerhalb des Ballens ist nicht Bestandteil der angebotenen Leistung.
Düngung nach den Ausführungen in der DIN 18919 ausführen soweit in Positionen gefordert. Düngung gemäß den Ausführungsbestimmungen des Herstellers. Verbrennungen sind auszuschließen. Düngegaben werden gesondert abgerechnet.
Veranlassung von Schutzmaßnahmen bei Gefahr einer extremen Trockenheit, Hitze sowie Kälteeinbrüchen und Schädlingsbefall durchführen. Feststellung und rechtzeitige Veranlassung von besonderen Schutzmaßnahmen herbeiführen. Zur Feststellung von Schutzmaßnahmen gegen Schädlingsbefall sind die Kontrollgänge dem Jahresverlauf anzupassen, entsprechend der gepflanzten Arten und Sorten und deren Schädlingen mit ihren spezifischen natürlichen Entwicklungszyklen. Vorbeugende Schutzmaßnahmen und die Maßnahmen bei festgestelltem Schädlingsbefall werden gesondert abgerechnet.
02.200.10 Fertigstellungspflege durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Bäume und Großsträucher) [EUR] [EUR] 19% 15,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fertigstellungspflege der Bäume und Großsträucher durchführen.
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Pflegeziel: Gewährleistung des mängelfreien Anwachsens der gesund und schädlingsfrei gelieferten Bäume und Großsträucher
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Pflanztermin: gemäß Angabe AG
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Ende der Fertigstellungspflege: bei Frühjahrspflanzungen 31. Oktober des Pflanzjahres; bei Herbstpflanzungen 30. Juni des Folgejahres der Pflanzung (förmliche Abnahme)
Die Fertigstellungspflege der Bäume und Großsträucher beginnt mit der Fertigstellung der Maßnahme und dauert bis zum Ende der ersten Vegetationsperiode nach der Pflanzung an. Sie endet mit der förmlichen Abnahme.
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Die Fertigstellungspflege der gesamten Pflanzung ist entsprechend DIN 18916 bis zum Tag der Abnahme durchzuführen. Der abnahmefähige Zustand ist erreicht, wenn alle Pflanzen ausgetrieben sind bzw. voll im Saft stehen. Die Pflegegänge sind der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Es können nur abgezeichnete Nachweise abgerechnet werden. Die Wässerungsarbeiten werden über die folgenden Positionen dieses Titels abgerechnet. Die Überwachung der Bäume und der ausgeführten Leistungen während der Ausführung von Pflegearbeiten auf Gefährdung durch Trockenheit, Nässe, Hitze, Frost, Krankheiten, Schädlinge, unerwünschten Aufwuchs und Wildvieh obliegt dem AN als Nebenleistung. Eine Unterrichtung des AG über die Gefährdung ist eingeschlossen.
- Angeboten wird ein EP pro Pflegegang pro Stück Baum / Großstrauch. Pro Baum / Großstrauch werden 5 Pflegegänge gerechnet.
Abrechnung: nach Anzahl der insgesamt durchgeführten Pflegegänge
02.200.20 Fertigstellungspflege durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Pflanzflächen) [EUR] [EUR] 19% 4.290,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fertigstellungspflege der flächingen Pflanzungen durchführen.
-
Pflegeziel: Gewährleistung des mängelfreien Anwachsens der gesund und schädlingsfrei gelieferten Pflanzungen
-
Pflanztermin: gemäß Angabe AG
-
Ende der Fertigstellungspflege: bei Frühjahrspflanzungen 31. Oktober des Pflanzjahres; bei Herbstpflanzungen 30. Juni des Folgejahres der Pflanzung (förmliche Abnahme)
Die Fertigstellungspflege der flächingen Pflanzungen beginnt mit der Fertigstellung der Maßnahme und dauert bis zum Ende der ersten Vegetationsperiode nach der Pflanzung an. Sie endet mit der förmlichen Abnahme. Die Fertigstellungspflege der gesamten Pflanzung ist entsprechend DIN 18916 bis zum Tag der Abnahme durchzuführen. Der abnahmefähige Zustand ist erreicht, wenn alle Pflanzen ausgetrieben sind bzw. voll im Saft stehen. Die Pflanzflächen müssen unkrautfrei sein. Die Pflegegänge sind der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Es können nur abgezeichnete Nachweise abgerechnet werden. Die Wässerungsarbeiten werden über die folgenden Positionen dieses Titels abgerechnet. Die Überwachung der Pflanzflächen und der ausgeführten Leistungen während der Ausführung von Pflegearbeiten auf Gefährdung durch Trockenheit, Nässe, Hitze, Frost, Krankheiten, Schädlinge, unerwünschten Aufwuchs und Wildvieh obliegt dem AN als Nebenleistung. Eine Unterrichtung des AG über die Gefährdung ist eingeschlossen.
- Angeboten wird ein EP pro Pflegegang pro m² Pflanzfläche. Pro m² werden 6 Pflegegänge gerechnet.
Abrechnung: nach Nachweis der insgesamt gepflegten m²
Leistungsverzeichnis - 101/150 156
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02.200.30 Fertigstellungspflege durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Rasenflächen) [EUR] [EUR] 19% 672,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fertigstellungspflege der Rasenflächen durchführen. Die Rasenschnittarbeiten sind mit geeignetem Gerät durchzuführen und das Mähgut einzusammeln und zu entsorgen.
-
Pflegeziel: Gewährleistung des mängelfreien Wachsens und Etablierung der Rasenfläche bei einer projektiven Bodendeckung von > 75 %.
-
Ansaattermin: gemäß Angabe AG
-
Ende der Fertigstellungspflege: bei Frühjahrspflanzungen 31. Oktober des Aussaatjahres; bei Herbstpflanzungen 30. Juni des Folgejahres der Aussaat (förmliche Abnahme)
Die Fertigstellungspflege der Rasenflächen beginnt mit der Fertigstellung der Maßnahme und dauert bis zum Ende der ersten Vegetationsperiode nach der Ansaat an. Sie endet mit der förmlichen Abnahme. Die Fertigstellungspflege der gesamten Rasenfläche ist entsprechend DIN 18917 bis zum Tag der Abnahme durchzuführen. Die Pflegegänge sind der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Es können nur abgezeichnete Nachweise abgerechnet werden. Die Überwachung der Rasenfläche und der ausgeführten Leistungen während der Ausführung von Pflegearbeiten auf Gefährdung durch Trockenheit, Nässe, Hitze, Frost, Krankheiten, Schädlinge, unerwünschten Aufwuchs und Wildvieh obliegt dem AN als Nebenleistung. Eine Unterrichtung des AG über die Gefährdung ist eingeschlossen.
- Angeboten wird ein EP pro Pflegegang pro m² Rasenfläche. Pro m² werden 8 Pflegegänge gerechnet.
Abrechnung: nach Nachweis der insgesamt gepflegten m²
02.200.40 Fertigstellungspflege durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Wiesenflächen) [EUR] [EUR] 19% 1.326,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fertigstellungspflege wie in der Vorposition beschrieben durchführen, jedoch:
-
Pflege der Wiesenflächen / extensiv gepflegten Rasenflächen
-
Pflegeziel: Gewährleistung des mängelfreien Wachsens und Etablierung der Rasenfläche bei einer projektiven Bodendeckung von > 50 %.
-
Angeboten wird ein EP pro Pflegegang pro m² Rasenfläche. Pro m² werden 3 Pflegegänge gerechnet.
Leistungsverzeichnis - 102/150 157
[Seite 160]
02.200.50 Wässern durchführen (Bäume und Einzelpreis Gesamtpreis Großsträucher; USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Fertigstellungspflege) 19% 36,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................
Wässern der Bäume und Großsträucher durchführen. Das Wasser ist in zweimaligem Durchgang auszubringen, damit Verschlammungen vermieden werden und das Wasser in den Ballen langsam eindringen kann. Das Wasser ist durch den AN in eigenen Tankwagen bereitzustellen. Die Wasserabrechnung wird jeweils vom AN übernommen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Jeder Wässerungsgang ist durch den AN vorab anzuzeigen.
-
Wassermenge je Wässerungsgang: gesamt 150 l / Baum und Großstrauch
-
Angeboten wird ein EP pro zweimaligem Durchgang pro Stück Baum/ Großstrauch. Pro Baum / Großstrauch werden 6 zweimalige Durchgänge gerechnet.
Abrechnung: nach Anzahl der insgesamt durchgeführten zweimaligen Durchgänge
02.200.60 Wässern durchführen (Pflanzflächen; Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Fertigstellungspflege) [EUR] [EUR] 19% 3.670,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Wässern der Pflanzflächen inkl. Heckenflächen durchführen. Das Wasser ist durch den AN in eigenen Tankwagen bereitzustellen. Die Wasserabrechnung wird jeweils vom AN übernommen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Jeder Wässerungsgang ist durch den AN vorab anzuzeigen.
-
Wassermenge je Wässerungsgang: gesamt 15 l / m²
-
Angeboten wird ein EP pro Durchgang pro m². Pro m² werden 5 Durchgänge gerechnet.
Abrechnung: nach Anzahl der insgesamt gewässerten m² Pflanzfläche
02.200.70 Wässern durchführen (Rasenflächen; Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Fertigstellungspflege) [EUR] [EUR] 19% 420,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Wässern der Rasenflächen durchführen. Das Wasser ist durch den AN in eigenen Tankwagen bereitzustellen. Die Wasserabrechnung wird jeweils vom AN übernommen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Jeder Wässerungsgang ist durch den AN vorab anzuzeigen.
-
Wassermenge je Wässerungsgang: gesamt 10 l / m²
-
Angeboten wird ein EP pro Durchgang pro m². Pro m² werden 5
Leistungsverzeichnis - 103/150 158
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Durchgänge gerechnet.
Abrechnung: nach Anzahl der insgesamt gewässerten m² Pflanzfläche
02.210 Entwicklungspflege EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbestimmungen für Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Vegetation
Für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Vegetation gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Termine:
-
Beginn der Entwicklungspflege: unmittelbar nach Beendigung der Fertigstellungspflege
-
Ende der Entwicklungspflege: siehe gesonderte Angabe durch den AG
Entwicklungs- und Unterhaltungspflege wie in der DIN 18919 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen" beschrieben ausführen. Weiterhin gilt für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege die ZTV La-StB "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau". Die Pflegegänge sind vor Durchführung der Leistung rechtzeitig der Bauleitung anzuzeigen. Die Pflege ist während des Pflegezeitraumes von einer Fachkraft verantwortlich durchzuführen und zu überwachen. Über die durchgeführte Leistung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege ist ein Pflegeprotokoll zu führen. Dabei sind insbesondere die Termine der Pflegegänge, der Zustand der Pflanzen (Schädlingsbefall, Trockenschäden, etc.) sowie Sondermaßnahmen wie Schädlingsbekämpfung mit zugelassenen Mitteln, Düngergaben, etc. festzuhalten. Ziel der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege ist das Erzielen eines funktionsfähigen Zustandes der Vegetation und schließt unmittelbar nach der Fertigstellungspflege an und beinhaltet auch die Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs und Entsorgung anfallender Abfallstoffe. Das Beseitigen von Abfallstoffen wird nicht besonders vergütet, soweit nicht anderes angegeben ist. Leistung umfasst auch das Aufnehmen und Entsorgen von Laub soweit erforderlich und das Aufnehmen von Abfallstoffen wie Papier, Kleinstverpackungen aus Windeintrag und Wegwurf von Nutzern aus Vegetationsflächen. Leistung bei Rasen- und Wiesenflächen einschließlich Entfernen von Mähgut das nach DIN 18919 nicht entfernt werden muss, soweit in den Positionen nicht eine andere Regelung getroffen wurde. Bäume, Baumscheiben und Baumverankerungen und Gehölze, Pflanzgruben und deren Verankerungen bis zum Tag der Abnahme am Ende der 1. Vegetationsperiode pflegen (15. Oktober). Die Leistung umfasst das Entfernen trockener Triebe, Nachrichten der Verankerungen und der Verdunstungsschutz, bzw. Verbrennungsschutzmatte, ggf. Erneuerung. Gießmulden erhalten, ggf. wieder herstellen. Bei Beendigung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege sind die Baumschutz- und Verankerungsmittel abzumontieren und das anfallende Material zu beseitigen. Die dafür anfallenden Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Düngung nach den Ausführungen in der DIN 18919 im Pkt. 4.8 auf Grundlage durchzuführender Nährstoffgehaltsbestimmungen. Düngung gemäß den Ausführungsbestimmungen des Herstellers. Verbrennungen sind auszuschließen. Entfernen, bzw. Umpflanzen von Pflanzen die die gewünschte Entwicklung einzelner Pflanzen beeinträchtigt. Leistung wird gesondert abgerechnet.
Leistungsverzeichnis - 104/150 159
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Pflegeziel: Gewährleistung des mängelfreien Wachsens der gesund und schädlingsfrei übergebenen eingepflanzten und bereits angewachsende Pflanzen.
Wässerung nach den Ausführungen in der DIN 18916 und der ZTV La-StB. Das Wasser ist von den Entnahmestellen zu den Baumstandorten mittels Schläuchen des AN zu transportieren und auf der Fläche/Baumscheibe innerhalb des Gießrandes in der Wurzelzone von Bäumen und Gehölzen auszubringen. Anzahl der Arbeitsgänge sind abhängig von den natürlichen Niederschlägen. Die Zeitpunkte der Arbeitsgänge sind vom AN festzustellen und erfolgen jeweils nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung und werden gesondert vergütet.
Düngung gemäß den Ausführungen in der DIN 18919 ausführen soweit in Positionen gefordert.. Düngung gemäß den Ausführungsbestimmungen des Herstellers. Verbrennungen sind auszuschließen. Düngegaben werden gesondert abgerechnet.
Veranlassung von Schutzmaßnahmen bei Gefahr einer extremen Trockenheit, Hitze sowie Kälteeinbrüchen und Schädlingsbefall durchführen. Feststellung und rechtzeitige Veranlassung von besonderen Schutzmaßnahmen herbeiführen. Zur Feststellung von Schutzmaßnahmen gegen Schädlingsbefall sind die Kontrollgänge dem Jahresverlauf entsprechend der gepflanzten Arten und Sorten und deren Schädlingen mit ihren spezifischen natürlichen Entwicklungszyklen anzupassen. Vorbeugende Schutzmaßnahmen und durchzuführende Bekämpfungsmaßnahmen bei festgetelltem Schädlingsbefall werden gesondert abgerechnet.
02.210.10 Entwicklungspflege durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Bäume; 1. Jahr) [EUR] [EUR] 19% 9,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Entwicklungspflege der Bäume durchführen.
-
Pflegeziel: Gewährleistung für das Erzielen eines funktionsfähigen Zustandes des Baumes / Solitärs
-
Zeitraum: im 1. Jahr nach der Fertigstellungspflege
Die Entwicklungspflege der Bäume beginnt mit dem Ende der Fertigstellungspflege und dauert bis zum Ende der der Fertigstellunfgspflege folgenden Vegetationsperiode. Die Entwicklungspflege ist entsprechend DIN 18916 durchzuführen. Die Pflegemaßnahmen umfassen das Entfernen trockener Triebe, das Nachbessern der Pfähle und Bindungen, das Säubern der Flächen der Pflanzcheiben von Unrat und das Entfernen von Unkraut. Die Pflegegänge sind der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Es können nur abgezeichnete Nachweise abgerechnet werden. Die Überwachung der Bäume und der ausgeführten Leistungen während der Ausführung von Pflegearbeiten auf Gefährdung durch Trockenheit, Nässe, Hitze, Frost, Krankheiten, Schädlinge, unerwünschten Aufwuchs und Wildvieh obliegt dem AN als Nebenleistung. Eine Unterrichtung des AG über die Gefährdung ist eingeschlossen.
- Angeboten wird ein EP pro Pflegegang pro Stück Baum / Solitär. Pro Baum werden 3 Pflegegänge gerechnet.
Abrechnung: nach Anzahl der insgesamt durchgeführten Pflegegänge
Leistungsverzeichnis - 105/150 160
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02.210.20 Entwicklungspflege durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Bäume; 2. Jahr) [EUR] [EUR] 19% 9,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Entwicklungspflege der Bäume / Solitäre wie in der Vorposition beschrieben durchführen, jedoch:
-
Zeitraum: im 2. Jahr nach der Fertigstellungspflege
-
Vom AN hergestellte Baumverankerungen sind zum Ende des 2. Jahres der Entwicklungspflege ohne weitere Vergütung zu entfernen.
02.210.30 Wässern durchführen (Bäume; Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Entwicklungspflege) [EUR] [EUR] 19% 18,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Wässern der Bäume / Solitäre durchführen. Das Wasser ist in zweimaligem Durchgang auszubringen, damit Verschlammungen vermieden werden und das Wasser in den Ballen langsam eindringen kann. Das Wasser ist durch den AN in eigenen Tankwagen bereitzustellen. Die Wasserabrechnung wird jeweils vom AN übernommen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Jeder Wässerungsgang ist durch den AN vorab anzuzeigen.
-
Wassermenge je Wässerungsgang: gesamt 150 l / Baum bzw. Solitär
-
Angeboten wird ein EP pro zweimaligem Durchgang pro Stück Baum. Pro Baum werden 6 zweimalige Durchgänge gerechnet.
Abrechnung: nach Anzahl der insgesamt durchgeführten zweimaligen Durchgänge
02.210.40 Erziehungs- und Aufbauschnitt Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit durchführen (Bäume) [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Erziehungs- und Aufbauschnitt der gepflanzten Bäume gemäß ZTV-Baumpflege durchführen.
U.a. durchzuführende Leistungen:
-
Konkurrenztriebe (z. B. Zwiesel) entfernen oder einkürzen
-
Leittrieb bei Erfordernis stäben
-
Seitenäste mit eingewachsener Rinde, sich kreuzende, reibende sowie gebrochene Äste entfernen (handelt es sich um Grob- oder Starkäste, sind diese einzukürzen).
Abrechnung: nach Aufmaß der Stückzahl Bäume
Leistungsverzeichnis - 106/150 161
[Seite 164]
| 03 | Landschaftsbauarbeiten (BA 2) | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 03.010 | Rodung von Vegetationsflächen | EUR ......................... |
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Rodungen von Vegetationsflächen
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.010.10 Gehölzfläche roden und entsorgen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 65,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Gehölz- / Strauchfläche in flächiger Anordnung einschließlich Wurzelstock roden und entsorgen.
-
Wuchshöhe: bis 3,00 m
-
Ausführungsort(e): Pflanzflächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
03.010.20 Grasnarbe abschälen und entsorgen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 549,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Grasnarbe von Wiesen- und Rasenflächen einschließlich Wurzelwerk abschälen und abfahren.
-
Höhe des Aufwuchses: bis 10 cm
-
Ausführungsort(e): Rasenflächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
03.010.30 Vegetationsflächen fräsen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 423,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Vegetationstragschicht für zukünftige Vegetationsflächen kreuzweise durch Fräsen lockern.
-
Bearbeitungstiefe: mind. 30 cm
-
Ausführungsort(e): Vegetationsflächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
Leistungsverzeichnis - 107/150 162
[Seite 165]
03.020 Räumung von Leitungssystemen EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für den Rückbau von Leitungssystemen
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.020.10 Ablauf ausbauen und abfahren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Straßenablauf (inkl. Aufsatz und Fundament) von der bestehenden Anschlussleitung abtrennen, diese verschließen und Ablauf abfahren.
-
Aufsatz: 30 x 50 cm
-
Ausbauort(e): innerhalb befestigter Flächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
03.030 Räumung von Belägen EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für die Räumung von Belägen und Einbauten
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.030.10 Belagseinfassungen aufnehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren [EUR] [EUR] 19% 241,00 m ................ pro 1,00 m ................ Belagseinfassungen entlang Belagsflächen einschließlich Betonstuhl und Rückenstütze aufnehmen und abfahren.
-
Material: Beton / Betonstein
-
Abmessungen: bis 15 x 30 x 100 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): Einfassungen der Bestandswege
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Achslänge
03.030.20 Betonsteinpflaster aufnehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit lagern (Rechteckpflaster 20 x 10) [EUR] [EUR] 19% 233,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Betonsteinpflaster aufnehmen, säubern und für den Wiedereinbau auf Paletten lagern.
- Art des Pflasters: Rechteckpflaster
Leistungsverzeichnis - 108/150 163
[Seite 166]
-
Bauart der Belagsfläche: ungebunden
-
Abmessungen: bis 20 x 10 x 10 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): Fußwege
-
Lageort(e): innerhalb der Bearbeitungsfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Fläche
03.030.30 Betonsteinpflaster aufnehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit lagern (Rechteckpflaster 30 x 20) [EUR] [EUR] 19% 152,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Betonsteinpflaster aufnehmen, säubern und für den Wiedereinbau auf Paletten lagern.
-
Art des Pflasters: Rechteckpflaster
-
Bauart der Belagsfläche: ungebunden
-
Abmessungen: bis 30 x 20 x 10 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): Flächen im Bereich Mensa
-
Lageort(e): innerhalb der Bearbeitungsfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Fläche
03.030.40 Betonsteinpflaster aufnehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren (Rechteckpflaster 20 x 10) [EUR] [EUR] 19% 20,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Betonsteinpflaster aufnehmen und abfahren.
-
Art des Pflasters: Rechteckpflaster
-
Bauart der Belagsfläche: ungebunden
-
Abmessungen: 20 x 10 x 10 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): Kleinstflächen innerhalb Asphaltflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Fläche
Leistungsverzeichnis - 109/150 164
[Seite 167]
03.030.50 Betonsteinplatte aufnehmen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren [EUR] [EUR] 19% 41,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Betonsteinplatte aufnehmen und abfahren.
-
Art des Pflasters: Betonsteinplatte
-
Bauart der Belagsfläche: ungebunden
-
Abmessungen: bis 50 x 50 x 7 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): einzelne Verbindungswege
Abrechnung: nach Aufmaß der aufgenommenen Fläche
03.040 Räumung von Einbauten EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für die Räumung von Einbauten
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.040.10 Abfallbehälter ausbauen und lagern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Abfallbehälter einschließlich Fundamenten ausbauen, säubern, ggf. Betonreste entfernen und für den Wiedereinbau lagern. Die Betonreste der Fundamente sind aufzunehmen und abzufahren.
-
Bauart: sechseckiger Korpus mit seitlichen Ständern
-
Material: Stahl, feuerverzinkt
-
Höhe: ca. 90 cm
-
Breite: ca. 40 cm
-
Ausbauort(e): über Schulhof verteilt
-
Lagerort(e): innerhalb der Bearbeitungsfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
03.040.20 Spielschiff demontieren und lagern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Spielschiff einschließlich Fundament demontieren, säubern, ggf. Betonreste entfernen und für den Wiedereinbau lagern. Die Betonreste der Fundamente sind aufzunehmen und abzufahren.
Leistungsverzeichnis - 110/150 165
[Seite 168]
- Abmessungen: ca. 600 x 500 x 300 cm (L x B x H)
bestehend aus:
-
Schiffsrumpf aus Holz in zwei Ebenen mit Absturzsicherungen
-
Kletternetze
-
Schiffsmast aus Holz
-
Anbaurutsche aus Stahl
-
Holzsteg mit zwei Handlaufseilen
-
Ausbauort(e): Sandfläche
-
Lagerort(e): innerhalb der Bearbeitungsfläche
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
03.040.30 Mastleuchte ausbauen und abfahren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Mastleuchte einschließlich Fundament ausbauen und abfahren. Die Leistung schließt das fachgerechte Abklemmen mit Isolationsabschluss und Einbau der Vergussmuffen am jeweiligen Kabelende mit ein.
- Mastlänge über Flur: bis 6 m
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
03.040.40 Findlinge ausbauen und lagern (60 x Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 60) [EUR] [EUR] 19% 22,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Findlinge ausbauen und lagern.
-
Abmessungen: ca. 60 x 60 x 30 cm (L x B x H)
-
Ausbauort(e): im Bereich Mensa / verteilt über Schulhof
-
Lagerort(e): innerhalb Baustelle
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
Leistungsverzeichnis - 111/150 166
[Seite 169]
03.040.50 Holz-Einfassung abbrechen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren (Hochbeet) [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Hochbeet-Einfassung abbrechen und abfahren.
-
Bauart: Balken; ca. 30 x 15 cm; mit L-Winkeln an Beton-Einfassung der Folgeposition befestigt
-
Material: Holz
-
Ausbauort(e): Hochbeet
Abrechnung: nach Aufmaß der abgebrochenen Achslänge
03.040.60 Beton-Einfassung abbrechen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren (Hochbeet) [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Hochbeet-Einfassung abbrechen und abfahren.
-
Bauart: Stellkanten bzw. Winkelborde
-
Material: Beton
-
sichtbare Höhe: ca. 30 cm
-
Ausbauort(e): Hochbeet
Abrechnung: nach Aufmaß der abgebrochenen Achslänge
03.050 Erdarbeiten EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Erdarbeiten
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.050.10 Chemische Analyse Boden Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit durchführen [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Chemische Analyse des im Arbeitsbereich vorhandenen, auf Mieten gelagerten Bodens / Tragschichtmaterials zur Klassifizierung der Verwertungswege gemäß LAGA durchführen. Die Durchführung hat durch ein akkreditiertes Labor zu erfolgen, dass auch die Probeentnahme durchführt.
Die Leistung schließt ein:
- Entnahme einer repräsentativen Mischprobe je 500 m³ (bzw. 875 t)
Leistungsverzeichnis - 112/150 167
[Seite 170]
-
Erstellung eines chemischen Prüfzeugnisses zur Bestimmung der Belastung des Bodens (Gesamteinstufung nach TR Boden)
-
Angabe / Hinweise zur weiteren Verwendung
Abrechnung: nach Anzahl der entnommenen und analysierten Mischproben (je 500 m³)
03.050.20 Chemische Analyse nach Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Deponieverordnung durchführen [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Chemische Analyse des im Arbeitsbereich vorhandenen, auf Mieten gelagerten Bodens / Tragschichtmaterials nach Deponieverordnung durchführen. Die Durchführung hat durch ein akkreditiertes Labor zu erfolgen, das auch die Probeentnahme durchführt.
Abrechnung: nach Anzahl der entnommenen und analysierten Mischproben (je 500 m³) als Zulage zur Vorposition
03.050.30 Oberboden lösen und lagern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 154,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Oberboden aus Abtragsstrecken profilgerecht lösen und zwischenlagern.
-
Material: Oberboden (Sand, Schluff, humose Bestandteile)
-
Abtragsstärke: ca. 20 - 30 cm
-
Abtragsort(e): Aushub im Bereich der Vegetationflächen (Bestand)
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
03.050.40 Oberboden laden und abfahren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 77,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Oberboden der Vorposition laden, abfahren und verwerten.
-
Material: Oberboden (Sand, Schluff, humose Bestandteile)
-
Zuordnungswert gemäß LAGA TR Boden: Z1.1
-
Abtragsort(e): Aushub im Bereich der Vegetationflächen (Bestand)
Entsorgung: Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen. Im Weiteren gelten die TS Abfallstoffe.
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
Leistungsverzeichnis - 113/150 168
[Seite 171]
03.050.50 Ober- / Unterboden lösen und lagern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 52,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Ober-/ Unterboden der Bodenklassen 2 bis 5 aus Abtragsstrecken aus Abtragsstrecken profilgerecht lösen und zwischenlagern.
-
Material: humose Sand- und Oberbodenauffüllung
-
Abtragsstärke: ca. 50 cm
-
Ausführungsort(e): gesamter Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
03.050.60 Ober- / Unterboden laden und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren [EUR] [EUR] 19% 26,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Ober- / Unterboden der Vorposition laden, abfahren und verwerten.
-
Material: humose Sand- und Oberbodenauffüllung
-
Zuordnungswert gemäß LAGA TR Boden: Z1.1
Entsorgung: Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen. Im Weiteren gelten die TS Abfallstoffe.
- Ausführungsort(e): gesamter Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
03.050.70 Unterboden liefern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 131,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Unterboden (sickerfähig und filterstabil) gemäß DIN 18300 sowie der Bodengruppe 4 bis 5 gemäß DIN 18915 liefern.
-
Material: Mittelsand, filterstabil
-
Zuordnungswert gemäß TR LAGA: Z0
-
Wasserdurchlässigkeit (Kf-Wert): zwischen 1 x 10hoch-3 m/s und 1 x 10hoch-4 m/s
Leistungsverzeichnis - 114/150 169
[Seite 172]
- Verdichtungsgrad Dpr: >=97 %
Der Nachweis der geforderten Wasserdurchlässigkeit ist durch ein Prüfzeugnis zu erbringen.
- Einbauort(e): gesamter Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der Auftragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
03.050.80 Ober- / Unterboden laden und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 157,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Gelagerten Ober- / Unterboden dieses Titels und Unterboden der Vorposition laden, transportieren, profilgerecht einbauen und verdichten. Der Einbau erfolgt auf bereits planierter Fläche.
-
Material: humose Sand- und Oberbodenauffüllung / Mittelsand
-
Ausführungsort(e): gesamter Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
03.050.90 Tragschichtmaterial lösen und lagern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 217,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Ungebundenes Tragschichtmaterial der Bodenklassen 2 bis 5 aus Abtragsstrecken aus Abtragsstrecken profilgerecht lösen und zwischenlagern.
-
Material: Tragschichtmaterial
-
Abtragsstärke: ca. 50 cm
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
03.050.100 Tragschichtmaterial laden und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit abfahren [EUR] [EUR] 19% 217,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Ungebundenes Tragschichtmaterial der Vorposition laden, abfahren und verwerten.
-
Material: Tragschichtmaterial
-
Zuordnungswert gemäß LAGA TR Boden: Z1.1
Entsorgung: Der Nachweis der ordnungsgemäßen Deponierung durch
Leistungsverzeichnis - 115/150 170
[Seite 173]
eine zugelassene Deponie bzw. der Nachweis der Verwertung durch eine Verwertungsstelle ist durch den AN zu führen und als Entsorgungsnachweis der Abrechnung beizufügen. Dem AG ist der Entsorgungsnachweis- und das Begleitscheinverfahren als Ausdruck vorzulegen. Im Weiteren gelten die TS Abfallstoffe.
Abrechnung: nach Aufmaß der Abtragsprofile (Volumenaufmaß) unter Berücksichtigung der Umrechnung von gelockerter auf verdichtete Masse
03.050.110 Nachprofilierung durchführen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2.210,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Durch Vorgewerke erstelltes Geländeplanum durch Bodenauf- und abtrag (ohne Abfuhr von Bodenmassen) nachprofillieren.
-
Bodenauf- und abtrag: bis + / -10 cm (ohne Abfuhr)
-
Verdichtungsgrad Dpr: >=97 %
-
Ausführungsort(e): gesamter Baustellenbereich
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
03.060 Regen- und Schmutzwassersysteme EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Rohrgraben und Baugrube Schachtbauwerk
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.060.10 Rohrgraben herstellen (DN 100 bis Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1,25 m) [EUR] [EUR] 19% 21,00 m ................ pro 1,00 m ................ Graben für Rohrleitungen gemäß DIN EN 1610 profilgerecht in der erforderlichen Tiefe und Breite ausheben, die Sohle herstellen und nach den statischen Erfordernissen vorbereiten, profilieren sowie verdichten und den Graben nach Einbau des Rohres gemäß ZTV A-StB 12 mit verdichtungsfähigem Unterboden wieder verfüllen. Die Baugrubenwände sind gemäß DIN 4124 herzustellen bzw. zu verbauen. Verdrängter und nicht wieder einbaufähiger Aushubboden ist zu laden, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Graben
-
für Rohr-Nennweite: DN 100
-
Aushubtiefe: bis 1,25 m (ab OK Planum bzw. Untergrund bis Bettungssohle)
Aushubboden:
- Bodenklasse: 3 bis 5 gemäß DIN 18300
Leistungsverzeichnis - 116/150 171
[Seite 174]
Die Aushubmassen können seitlich gelagert werden.
- Ausführungsort(e): Anschlussleitungen
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Achslänge (An Schachtbauwerken wird der Graben durchgemessen. Die Mehrausschachtung an Schachtbauwerken ist in die jeweilige Schachtposition einzurechnen.)
03.060.20 Rohrgraben herstellen (DN 150 bis Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 1,25 m) [EUR] [EUR] 19% 24,00 m ................ pro 1,00 m ................ Graben für Rohrleitungen wie in der Vorposition beschrieben ausheben, die Sohle herstellen und den Graben wieder verfüllen, jedoch:
-
für Rohr-Nennweite: bis DN 150
-
Aushubtiefe: bis 1,25 m (ab OK Planum bzw. Untergrund bis Bettungssohle)
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Leitungen und Kanäle
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Kanalgrundrohr als Vollwandrohr aus PP
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.060.30 Rohr liefern und verlegen (DN 100) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 21,00 m ................ pro 1,00 m ................ Vollwandrohr gemäß DIN EN 1852-1 bzw. DIN EN 14758 liefern und flüssigkeitsdicht einschließlich Bettung, Auflagerwinkel mit 90 Grad, Seitenverfüllung und Abdeckung gemäß DIN EN 1610 höhen- und fluchtgerecht verlegen. Die Leistung schließt die Lieferung und den Einbau von Bögen in verschiedenen Gradzahlen und Muffen mit ein.
-
Material: Kunststoff; innen und außen glatt
-
Nennweite Rohr: DN 100
-
Ringsteifigkeit: mind. 4 kN / m²
-
Ausführungsort(e): gemäß Entwässerungsanlagenplan
Leistungsverzeichnis - 117/150 172
[Seite 175]
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Achslänge
03.060.40 Rohr liefern und verlegen (DN 150) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 24,00 m ................ pro 1,00 m ................ Vollwandrohr wie in der Vorposition beschrieben liefern und verlegen, jedoch:
- Nennweite Rohr: DN 150
03.060.50 Rohrabzweig liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (DN 100 / 100) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrabzweig mit Steckmuffe passend für Vollwandrohr der Vorposition(en) liefern und flüssigkeitsdicht einbauen. Die Leistung schließt die Herstellung der Übergangs auf ein Kunststoffrohr mit ein.
-
Typ: Einfachabzweig 45°
-
Material: Steinzeug
-
Nennweite Rohr / Abzweig: DN 100 / DN 100
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl als Zulage zur durchgehenden Leitung
03.060.60 Rohrabzweig liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (DN 150 / 100) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Rohrabzweig mit Steckmuffe passend für Vollwandrohr der Vorposition(en) liefern und flüssigkeitsdicht einbauen. Die Leistung schließt die Herstellung der Übergangs auf ein Kunststoffrohr mit ein.
-
Typ: Einfachabzweig 45°
-
Material: Steinzeug
-
Nennweite Rohr / Abzweig: DN 150 / DN 100
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl als Zulage zur durchgehenden Leitung
Leistungsverzeichnis - 118/150 173
[Seite 176]
03.060.70 Anschlusssattel liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (DN 100; Beton) [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Anschlusssattel passend für Betonrohr liefern und flüssigkeitsdicht einbauen. Die Leistung schließt die Herstellung der Übergangs auf ein Kunststoffrohr mit ein.
-
Nennweite Abzweig: DN 100
-
Rohranschlusssystem: Anschlussformstück (Manschette) aus Kunststoff
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Punkt-Entwässerungssysteme
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.060.80 Ablauf liefern und einbauen (30 x 30) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Ablauf inkl. Aufsatz für Ablauf nach DIN EN 124 liefern und auf einem Betonfundament aus Beton C 20 / 25 standfest einbauen. Der Aufsatz ist auf den Ablaufkörper höhen- und passgerecht einzubauen. Arbeitsbereiche, die nicht fachgerecht mit Boden verfüllt und verdichtet werden können, sind mit Beton C 20 / 25 zu verfüllen. Die Leistung schließt die Lieferung und den Anschluss eines Vollwandrohr DN 100 sowie erforderlicher Bögen mit ein. Die Leistung beinhaltet das temporäre lose Auflegen (inkl. Sichern) auf die vorläufige Höhe. Der Aufsatz ist in Mörtel MG 3 zu setzen.
Ablaufkörper
-
Abmessungen: ca. 300 x 300 mm (Langform)
-
Bauhöhe: ca. 60 cm mit Ablaufstutzen DN / OD 110 für PVC-KG Rohre, PE-Rohre und PP-Rohre
-
Belastungsklasse: D 400
-
Ausführung: mehrteilig
-
Material: Polymerbeton
Aufsatz
-
Abmessungen: 300 x 300 mm (L x B)
-
Rost und Rahmen: Gusseisen, schwarz; mit vier schraublosen und verkehrssicheren Arretierungen
-
Belastungsklasse: D 400
-
Aufsatzform: Pultform
-
Schlitzweite: 14 x 33 mm
-
Schlammeimer: ja
-
Einbauort(e): gemäß technischem Lageplan
Leistungsverzeichnis - 119/150 174
[Seite 177]
Abrechnung: nach Anzahl der eingebauten Stückzahl
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Fassadenentwässerungssysteme
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.060.90 Fassadenrinne liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (L 2.040 mm) [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Fassadenrinne aus Rinnenelement mit Ablauf und Abdeckrost liefern und direkt auf Sockeldämmung bzw. auf ca. 5 cm starkes, unbewehrtes Betonbett aus Drainbeton standsicher, flucht- und höhengerecht setzen. Bei Einbau mehrerer Bauteile hintereinander sind diese durch Winkelprofile untereinander stabil zu verbinden.
-
Baulänge: 2.040 mm
-
Breite: 155 mm
-
Bauhöhe: 55 - 78 mm
-
Material: Stahl verzinkt
-
Art des Rinnenkörpers: beidseitig integrierte Kiesleiste, 4 mm Drainschlitze, geschlossener Rinnenboden, werkseitig vormontiertes Rostverriegelungs- und Rinnenverbindungssystem; an der Seiten mit Endstücken geschlossen
-
Art des Abdeckrostes: Maschenrost 30 x 10 mm; Rahmen als abgekantetes U-Profil
-
Bewertungsrutsch-Gruppe: mindestens R 10 und Verdrängungsraum V4, oder R 11 ohne Zahnung
-
Belastbarkeit: begehbar durch Personen
-
Wasserableitvermögen der angrenzenden Tragschichten: mind. 2 l / sec
-
Einbauort(e): vor bodentiefen Fenstern entlang der Fassade
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
03.070 Strom- und Nachrichtenleitungssysteme EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Strom- und Nachrichtenleitungssysteme
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
Leistungsverzeichnis - 120/150 175
[Seite 178]
03.070.10 Graben herstellen (Beleuchtung) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 176,00 m ................ pro 1,00 m ................ Gräben für erdverlegte Kabel bzw. Kabelschutzrohre ausheben, steinfreies Material für Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung liefern und wiederverfüllen.
-
Tiefe ab OK-Gelände: ca. 70 cm
-
Breite: 30 cm
-
Überdeckung der Leitung: ca. 50 cm
-
Anzahl der Kabel / Leerrohre im Graben: 1 Stück
-
Ausführungsort(e): Gräben für Kabel-Leitungssysteme Beleuchtung
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
03.070.20 Erdkabel liefern und verlegen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 212,00 m ................ pro 1,00 m ................ Erdkabel liefern und in steinfreiem Boden eingebettet verlegen. Die Lieferung und der Einbau eines Trassenwarnbandes oberhalb der steinfreien Abdeckung sind Bestandteil der Leistung. Der Anschluss des Kabels mittels Muffe an eine durch Dritte aus dem Gebäude gelegte Leitung ist Bestandteil der Leistung des AN.
-
Erdkabeltyp: NYY-J
-
Querschnitt: 5 x 2,5 mm² Cu
-
Ausführungsort(e): Erdkabel für Beleuchtung
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
03.070.30 Abzweigmuffe liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gießharz-Abzweigmuffe zum Abzweigen von Erdkabeln liefern und einbauen.
-
Querschnitt: 5 x 2,5 mm²
-
Anwendungsgebiete: Erdreich
-
Eigenschaften: beständig gegen chemische Einflüsse, beständig gegen Erdalkalien, stabilisiert gegen UV-Strahlen, längs- und querwasserdicht
-
Ausführungsort(e): Erdkabel Beleuchtung
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Leistungsverzeichnis - 121/150 176
[Seite 179]
03.080 Trag- und Frostschutzschichten EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Trag- und Frostschutzschichten
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.080.10 Künzelversuch durchführen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Sondierungen nach DIN EN ISO 22476-2 vornehmen. Abweichend von der gültigen DIN erfolgt die Sondierung jedoch mit einer leichten Rammsonde mit einer Nennquerschnittsfläche von 5 cm2 (DPL-5 nach DIN 4094-3, Januar 2002. Baugrund - Felduntersuchungen - Teil 3: Rammsondierungen). Anstelle des aufwendigen Nachweises der Proctordichte wird als Kriterium die Schlagzahl "n" je 10 cm Eindringung verwendet.
Sondierungen im Künzelversuch im Bereich von Bodenauffüllungen und Schüttungen der Vorgewerke bis auf die ehemalige Baugrundebene (Höhe vor der Auffüllung) durchführen und die Schlagzahl je Meter dokumentieren.
Die Leistung umfasst die Bereitstellung sämtlicher Geräte, Ausführung des Versuchs, Auswertung und Protokollierung. Übergabe der Ergebnisse an die Bauleitung / den Auftraggeber.
- Durchführungsort(e): nach Angabe der Bauleitung / des AG
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgeführten Länge (Tiefe)
03.080.20 Plattendruckversuch durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (dynamisch; Erdplanum) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Dynamischen Plattendruckversuch nach DIN 18134 zur Kontrolle der Tragfähigkeit und Verdichtungsqualität durchführen. Die Leistung schließt die Bereitstellung sämtlicher Geräte, Hilfskräfte sowie die Herstellung der notwendigen Probefelder, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse an die Bauleitung / den AG ein.
-
Durchführungsebene: auf der Unterlage der Oberbauten (auf dem Erdplanum)
-
Durchführungsort(e): nach Angabe der Bauleitung / des AG
Abrechnung: nach Aufmaß der komplett durchgeführten Druckversuche
Leistungsverzeichnis - 122/150 177
[Seite 180]
03.080.30 Plattendruckversuch durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (dynamisch; Frostschutzschicht) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Dynamischen Plattendruckversuch wie in der Vorposition beschrieben durchführen, jedoch:
- Durchführungsebene: auf der Frostschutzschicht
03.080.40 Plattendruckversuch durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (dynamisch; Tragschicht) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Dynamischen Plattendruckversuch wie in der Vorposition beschrieben durchführen, jedoch:
- Durchführungsebene: auf der Tragschicht
03.080.50 Unterlage für Oberbauschichten Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit vorbereiten [EUR] [EUR] 19% 1.526,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Nachverdichtung des Untergrundes durchführen und eine planmäßige Höhenlage des Erdplanums herstellen.
-
Verdichtungsgrad: DPr 103 %
-
Verformungsmodul: EV2 mind. 45 MN/m² bei Bodenklasse 3-5
-
Ausführungsort(e): alle nicht unterbauten, befestigten Flächen (keine Vegetationsflächen)
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Fläche
03.080.60 FSS-Frostschutzschicht liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 225,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Frostschutzschicht für Verkehrsfläche herstellen.
-
Material:Natürliche Gesteinskörnungsgemische geeignet für Frostschutzschichten von Verkehrsflächen
-
Körnung: 0 / 32 aus F1 Material
-
Wasserdurchlässigkeit im eingebauten verdichteten Zustand: kf= > 5 x 10 hoch -5 m/s
Leistungsverzeichnis - 123/150 178
[Seite 181]
-
Schichtdicke: 26 bis 37 cm
-
Verwendungszweck: Oberbau für Pflaster- oder Plattenbelag
-
Beanspruchung: angelehnt an RStO Tafel 3, Zeile 1, Bk 0,3
-
Verkehrsbelastung: Schulhoffläche; z.T. Wartungsverkehr
-
Besondere Beanspruchungen: keine
-
Verformungsmodul EV2: 100 MN/m²
-
Einbauort(e): befestigte Flächen
Abrechnung: nach Aufmaß des eingebauten und verdichteten Volumens
03.080.70 STS-Tragschicht liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen [EUR] [EUR] 19% 129,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Schottertragschicht für Verkehrsfläche herstellen.
-
Material: Natürliche Gesteinskörnungsgemische geeignet für Tragschichten von Verkehrsflächen
-
Körnung: 0 / 45 mm, Korn > 2 mm = gebrochene Mineralstoffe (Zur Erhöhung der Wasserdurchlässigkeit bei Tragschichten wird eine Reduzierung des Feinanteils gefordert)
-
Wasserdurchlässigkeit im eingebauten verdichteten Zustand: kf= > 5 x 10 hoch -5 m/s
-
Schichtdicke: 15 cm
-
Verwendungszweck: Oberbau für Pflaster- oder Plattenbelag
-
Beanspruchung: angelehnt an RStO Tafel 3, Zeile 1, Bk 0,3
-
Verkehrsbelastung: Schulhoffläche; z.T. Wartungsverkehr
-
Besondere Beanspruchungen: keine
-
Verformungsmodul EV2: 120 MN/m²
-
Einbauort(e): befestigte Flächen
Abrechnung: nach Aufmaß des eingebauten und verdichteten Volumens
03.090 Einfassungen von Verkehrsflächen EUR .........................
Hinweis
Leistungsverzeichnis - 124/150 179
[Seite 182]
siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Fassadenanschlüsse / Anschlüsse an Einbauten
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.090.10 Bautenschutz- und Dränelement Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und einbauen [EUR] [EUR] 19% 41,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Bautenschutz- und Dränelement liefern und vertikal entlang der Fassade sowie auf der Flankendämmung mit zum Erdreich hin eingebautem filterstabilen Geotextil lose verlegen. Diese Leistung erfolgt im Bereich der Gebäudefassade gemäß der Vorgaben und in Abstimmung mit der Bauleitung des Gewerks Hochbau. Die Leistung ist nach Herstellung durch die Bauleitung Gewerk Hochbau freizugeben, bevor der Einbau der angrenzend liegenden Schichten fortgesetzt wird.
-
Material Kern: HDPE-Recycling-Regenerat
-
Material Filterschicht: Polypropylen PP
-
Material Gleitfolie: Polyethylen PE
-
Nenndicke: ca. 10 mm
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Gesamtgewicht: ca. 850 g / m²
-
Festigkeitsklasse Filterschicht: GRK 2
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Entwässerungsleistung an senkrechten Bauteilen (CMD): 3,34 l (m*s)
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Druckfestigkeit (bei 18% Stauchung): 400 kN / m²
-
Einbauort(e): entlang aufgehenden Bauteilen
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Fläche
03.090.20 Fugenband liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 82,00 m ................ pro 1,00 m ................ Fugenband als Sperrschicht und Kapillarsperre gegen Feuchtigkeit im Oberbau einbauen.
-
Abmessungen: 100 x 5 mm (H x d)
-
Stärke: mind. 5 mm
-
Einbauart: belagsbündig
-
Einbauort(e): zwischen befestigten Flächen und Gebäudefassade
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
Leistungsverzeichnis - 125/150 180
[Seite 183]
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Einfassungen von Verkehrsflächen
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.090.30 Rasenbordstein liefern und setzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 399,00 m ................ pro 1,00 m ................ Bordstein liefern und auf Bettung und Unterbeton mit Rückenstütze gemäß Herstellerangaben setzen. Die Leistung schließt erforderliche Passchnitte mit ein.
-
Zustand: Neupflaster
-
Material: Betonstein
-
Typ: Rasenbordstein
-
Abmessungen: 5 x 25 cm (B x H)
-
Rasterlänge: 100 cm
-
Form: gerade
-
Farbe: grau
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Kanten: einseitig gefast
-
seitliche Flächen: glatt; ohne Nut und Feder
-
Unterbeton: Beton C 20 / 25, Stärke 15 cm
-
Rückenstütze: Beton C 20 / 25 bis 10 cm unter OK Bordstein, 10 cm breit in Schalung herzustellen
-
Einbauort(e): Einfassungen Wege
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge
03.100 Belagsflächen EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Beläge in ungebundener Bauweise
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.100.10 Pflasterstein liefern (30 x 20) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 294,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Pflaster liefern
Leistungsverzeichnis - 126/150 181
[Seite 184]
-
Zustand: Neupflaster
-
Material: Betonstein
-
Steinform: Rechteckstein
-
Rastermaß Normalstein: 30 x 20 cm
-
Stärke: 8 cm
-
Oberfläche: Vorsatz mit Natursteinkörnungen und UV-beständigen Farbpigmenten; naturbelassen (unbehandelt)
-
Farbton: grau
-
Kanten: mit Mikrofase
-
seitliche Flächen: mit Abstandshaltern; mit allseitigen Verbundnocken
-
Einbauort(e): Fläche um Mensa-Neubau
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Fläche
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
03.100.20 Pflasterstein laden und verlegen (30 x Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 20) [EUR] [EUR] 19% 486,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Bauseits auf Paletten gelagertes Pflaster sowie Pflaster der Vorposition laden, transportieren, wieder abladen und gemäß Herstellerangaben in ungebundener Bauweise verlegen.
-
Verlegeart / Verband: Reihenverband, halbsteinversetzt
-
Einbauort(e): Fläche um Mensa-Neubau
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Fläche
03.100.30 Pflasterstein liefern (20 x 10) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 135,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Pflaster liefern.
-
Zustand: Neupflaster
-
Material: Betonstein
-
Steinform: Rechteckstein
-
Rastermaß Normalstein: 20 x 10 cm
Leistungsverzeichnis - 127/150 182
[Seite 185]
-
Stärke: 8 cm
-
Oberfläche: Vorsatz mit Natursteinkörnungen und UV-beständigen Farbpigmenten; naturbelassen (unbehandelt)
-
Farbton: grau
-
Kanten: mit Mikrofase
-
seitliche Flächen: mit Abstandshaltern
-
Einbauort(e): Verbindungswege
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Fläche
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
03.100.40 Pflasterstein laden und verlegen (20 x Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 10) [EUR] [EUR] 19% 368,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Bauseits auf Paletten gelagertes Pflaster sowie Pflaster der Vorposition laden, transportieren, wieder abladen und gemäß Herstellerangaben in ungebundener Bauweise verlegen.
-
Verlegeart / Verband: Reihenverband, halbsteinversetzt
-
Einbauort(e): Verbindungswege
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Fläche
03.100.50 Platten- / Pflasteranschnitt herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (10 cm) [EUR] [EUR] 19% 272,00 m ................ pro 1,00 m ................ Passgenaue Platten- bzw. Pflastersteinanschnitte herstellen. Notwendige Platten- bzw. Pflastersteinanschnitte im Plattenverband sind Nebenleistungen des AN.
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Material: Betonstein
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Steinstärke: bis 10 cm
Abrechnung: nach Aufmaß der geschnittenen Achslänge
Leistungsverzeichnis - 128/150 183
[Seite 186]
03.100.60 Fallschutzsand liefern und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 81,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Fallschutzsand liefern und einbauen. Die Leistung schließt den Bodenaushub bzw. Wiedereinbau des Aushubmaterials im Baustellenbereich mit ein.
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Spielsandqualität: frei von chemisch, organisch und bakteriell belasteten Stoffen
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Körnung: rund, 2 - 8 mm, mehrfach gewaschen, kalkfrei
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Schichtstärke: 40 cm
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Einbauort(e): Sandspielfläche mit Spielgeräten
Abrechnung: nach Aufmaß des eingebauten und verdichteten Volumens
03.100.70 Schachtabdeckung angleichen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Einstiegsschacht) [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Vorhandene Schachtabdeckung auf die Einbauhöhe der Deckschicht bzw. der Vegetationstragschicht bringen. Der Einbau im Gefälle des jeweiligen Deckbelages ist dabei Bestandteil der Leistung.
-
Höhenregulierung: bis 20 cm
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Schachttyp: Einstiegsschacht DN 1000
Abrechnung: nach Aufmaß der angeglichenen Stückzahl
03.100.80 Schachtumpflasterung liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit einbauen (Einstiegsschacht) [EUR] [EUR] 19% 3,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Schachtumpflasterung aus Betonstein als kompletten Pflastersatz liefern und verlegen.
-
Typ: für Kanaldeckelumpflasterung eines Einstiegsschachtes
-
Abmessungen: mind. 100 x mind. 100 x 10 cm (L x B x H)
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Oberfläche: Vorsatz mit Natursteinkörnungen und UV-beständigen Eisenoxidfarben; unbehandelt
-
Farbton: anthrazit
-
Kanten: mit Fase / Mikrofase
-
Einbauort(e): Einstiegsschächte DN 1000 innerhalb Betonsteinpflasterflächen
Leistungsverzeichnis - 129/150 184
[Seite 187]
Abrechnung: nach Aufmaß der verlegten Stückzahl
03.110 Baukonstruktionen aus Beton-Fertigteilen EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Mauern aus Beton-Fertigteilen
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.110.10 Winkelstützmauer (H 75 cm; L 100 Einzelpreis Gesamtpreis cm; D 15 cm; Ans. außen) liefern und USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] einbauen 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................
Winkelstützmauer aus Betonfertigteil in L-Form liefern und auf mindestens 5 cm starker Ausgleichsschicht Estrichmörtel MG III, Drainbeton C 16 / 20 und einer darunter liegenden Sauberkeitsschicht aus einem F1-Material einbauen.
-
Bauhöhe: 75 cm
-
Versetzlänge: 100 cm
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Wandstärke: 15 cm
-
Ansichtsfläche: außen (Fußabgewandte Seite), Mauerkopf und innen (Fußseite) bis - 20 cm zu OKM
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Fußsporn: nein
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Farbton: Sichtbeton grau
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Oberfläche: stahlschalungsglatt (Sichtbetonklasse SB 2)
-
Kanten: gefast, Breite max. 10 mm
-
Betongüte: C 30 / 37
Bemessung Lastfall: (der Lastfall ist vor Bestellung seitens des AN zu prüfen)
- Lastannahme: bis 5 KN/m²; unmittelbar angrenzende Flächen Mauerkopf: Belagsflächen nicht befahrbar; Montage eines Geländers auf dem Mauerkopf
Die Leistung beinhaltet den Aushub und die Wiederverfüllung bzw. Wiedereinbau des Aushubmaterials im Baustellenbereich für das Mauerfundament, die Lieferung und den Einbau aller benötigten Materialien zur Herstellung des Fundaments, der Sauberkeitsschicht und der Mauer sowie die ggf. notwendige rückseitige Aufbetonierung. Die Leistung schließt die Erstellung der Statik und Werkstattplanung / Werkplanung für die Winkelstützwand mit ein.
- Einbauort(e): Mauer südlich Neubau Mensa
Abrechnung: nach Aufmaß der gesetzten Stückzahl
Leistungsverzeichnis - 130/150 185
[Seite 188]
03.120 Sonderbauteile aus Beton-Fertigteilen EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Mauern aus Beton-Fertigteilen
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.120.10 Betonfertigteil liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (200 x 50 x 40 cm) [EUR] [EUR] 19% 8,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Betonfertigteil nach DIN EN 13198 liefern und auf mindestens 5 cm starker Ausgleichsschicht Trassmörtel MG IIIa, Drainbeton C 16 / 20 und einer darunter liegenden Sauberkeitsschicht aus einem F1-Material einbauen.
Betonfertigteil:
-
Form: Quader
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Höhe: 40 cm
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Länge x Breite: 200 x 50 cm
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Oberfläche / Sichtbetonklasse: schalungsglatt / SB 3 (Oberseite und alle Seitenflächen)
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Farbton: Sichtbeton grau
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Fase: mind. 5 / 5 mm; max 10 / 10 mm; an allen Ober- und Seitenkanten
-
Betongüte: C 30 / 37
-
mindestens 400 kg Zementgehalt / m³
-
Bewehrung: konstruktiv soweit erforderlich
Die Leistung beinhaltet den Aushub und die Wiederverfüllung bzw. Wiedereinbau des Aushubmaterials im Baustellenbereich für das Fundament, die Lieferung und den Einbau aller benötigten Materialien zur Herstellung des Fundaments, der Sauberkeitsschicht und der Mauer. Die Leistung schließt die Erstellung der Werkstattplanung / Werkplanung für das Betonfertigteil mit ein.
Anforderungen: Die Betonfertigteile haben den Expositionsklassen XC4, XD1 und XF1 in Betongüte und Bemessung gemäß DIN 1045 zu entsprechen.
- Einbauort(e): nördlich Mensa
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
03.120.20 Konische Stirnseite herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Zulage) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Konische Stirnseiten für die Betonfertigteile der Vorposition(en) herstellen. Die Leistung schließt auch die Herstellung von Ansichtsflächen und Fasen an den bearbeiteten Stirnseiten mit ein.
Leistungsverzeichnis - 131/150 186
[Seite 189]
Abrechnung: nach Aufmaß der bearbeiteten Stirnflächen als Zulage zu den Betonfertigteilen der Vorposition(en)
03.130 Holzbauarbeiten EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Holzbauarbeiten
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.130.10 Sitzauflage liefern und montieren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Sitzauflage aus vormontierten Lattenmodulen aus Holz liefern und einbauen.
-
Gesamthöhe des Moduls: 5 - 8 cm
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Tiefe der Sitzfläche: 50 cm
bestehend aus:
-
Holzbrettern (Auflage)
-
Stahl-Unterkonstruktion
Sitzbelag:
-
Material: FSC-zertifiziertes Hartholz
-
Farbe: rotbraun
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Sortierklasse: S 13 DIN 4074-1, Tischlerqualität, 1. Wahl, astarm, unbehandelt, Bretter, gehobelt, parallel besäumt, Oberfläche glatt (nicht geriffelt)
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Bretter: ca. 40 x 50 mm; Länge max. 3.000 mm; Fugenbreite über 4 bis 6 mm, verdeckte Verschraubung
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Deckbelag: Der Sitzbelag wird auf einer rückseitig verdeckten Stahlkonstruktion befestigt; Abstand zwischen OB Betonfertigteil und UK Holzauflage 15 mm
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Befestigungspunkte zur Fixierung sind im Schraubbild regelmäßig und geordnet.
Erforderliche Anschnitte der Bretter als Randabschluss sind Bestandteil des Leistung.
Unterkonstruktion:
-
Material: Rostfreier Stahl AISI316
-
Montage: Die Befestigung der Stahl-Unterkonstruktion erfolgt auf den Betonfertigteilen des Titels "Sonderbauteile aus Beton-Fertigteilen". Dimensionierung und Anzahl der Stahlprofile nach statischer Erfordernis und Bedarf des AN.
Die Leistung schließt die Erstellung der Werkstattplanung / Werkplanung für das Sitzelement mit ein.
Leistungsverzeichnis - 132/150 187
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- Einbauort(e): Sitzauflage auf Beton-Fertigteilen
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Fläche
03.130.20 Konische Schnitte herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Sitzauflage; Zulage) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Sitzauflage aus Holz wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
Herstellung des Sitzbelages mit konischen Schnitten an Anfangs-, End- und Eckbereichen
- Abrechnung: Zulage zu der Sitzauflage der Vorposition für die Herstellung von konischen Anschnitten
03.140 Stufen und Treppen EUR .........................
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Stufen und Treppen
Für das Herstellen von Stufen und Treppen aus Beton gelten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Bei Bauteilen mit einer vorgegebenen Oberflächenstruktur zur taktilen Wahrnehmung, gilt die DIN EN 32984 "Bodenindikatoren im öffentlichen Raum".
Stufen und Treppen aus Betonfertigteilen nach den Vorgaben in der DIN EN 18331 "Betonarbeiten", der DIN 18332 "Naturwerksteinarbeiten" und der DIN 18333 "Betonwerksteinarbeiten" sowie den Ausführungen in der DIN 1045 "Stahl- und Stahlbetonbau" und DIN EN 206-1 "Beton-Teil1 Eigenschaften". Fugenbänder nach Maßgabe der DIN 18542 "Abdichten von Außenwandfugen"
Betonqualität: Zum Ausschluss von Alkali-Kieselsäure-Reaktionen (Betonkrebs) sind nur Zuschlagsstoffe ohne alkaliempfindliche Gesteinskörnungsgemische zu verwenden. Der Nachweis hat vor Lieferung durch ein Prüfinstitut zu erfolgen. Beton in C35/45 soweit nichts anderes angegeben. Ausführung von Beton unter Beachtung der Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen eine schädigende Alkalireaktion im Beton" des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) - kurz: Alkali-Richtlinie. Anforderungen konstruktiv: Die Blockstufen haben den Expositionsklassen XC4 und XF2 in Betongüte und Bemessung nach DIN 1045 zu entsprechen. Anforderungen gestalterisch: Gestaltung der nach dem Einbau sichtbaren Oberflächen nach DBV/BDZ-Merkblatt "Sichtbeton" mindestens in Sichtbetonklasse SB 2. Zur Erzielung der Rutschfestigkeit ist eine Oberflächenbehandlung durchführen bzw. die dafür notwendige Oberflächenstruktur ist durch Einsatz einer Schalungsmatrize herbeizuführen. Farbgarantie: Veränderungen wie z. B. Schattierungen durch Aussinterung und Ausblühungen werden im Zeitraum der vereinbarten Gewährleistungsfristen nicht akzeptiert. Oberflächenbeschaffenheit: Bearbeitungsart und Oberflächenstruktur gemäß den Vorgaben in den Positionen. Gleit- und Rutschwiderstand bei nassbelasteten Flächen: nach den Vorgaben im FGSV-Merkblatt 407 "Merkblatt über den Rutschwiderstand
Leistungsverzeichnis - 133/150 188
[Seite 191]
von Pflaster und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr", Griffigkeit Klasse U3 und SRT-Wert >55 und nach den Festlegungen in der BGR 181 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr". Bewertungsrutsch-Gruppe mindestens R 10 und Verdrängungsraum V 4, sowie Bewertungsrutsch-Gruppe R 11 soweit nichts anderes angegeben.
Taktile und optisch kontrastierende Bodenindikatoren bestehend aus Aufmerksamkeitsfeld vor und hinter den Stufen bzw. Rampen und den Stufenkantenmarkierungen nach der DIN 32984 sowie den Vorgaben in den jeweiligen Positionen herstellen.
Breite der Stufen- bzw. Treppenanlagen: mindestens 1,50 m soweit nicht anderes angegeben. Gefälle bei Treppenstufen und Podesten: nach BGI/GUV-I 561Treppen, Mindestgefälle 2 %. Fugen: Fugenbreite 5mm, Fugenfüllung im Bauteil mit Trass-Zementmörtel, bei Abgrenzung zu anderen Bauteilen und bei Dehnungsfugen mit einem frostbeständigem Fugenband für Außenwandfugen. Fugenverband, -versatz: keine Kreuzfugen. Fugenversatz bei vertikalen Fugen mindestens das Maß der Auftrittstiefe. Unterschneidung bei Treppen mit mehr als 2 Steigungen: 3 cm Gründung: bei Einbau auf nicht unterbauten Flächen ist die frostfreie Gründungssohle zu verdichten. Verdichtungsgrad: DPr 103 %, Verformungsmodul: EV2 mind. 45 MN/m² bei Bodenklasse 3-5.. Auf das Planum ist eine mindestens 25cm starke Sauberkeitsschicht aus natürlichen Gesteinskörnungsgemischen in Körnung 0/32 mm aufzubringen und zu verdichten. Ausgleichsschicht auf der Kiesbettung: mindestens 15 cm dickem Drainbetonfundament C 16 / 20. Bettung des Fertigteils bei gebundener Bauweise:gegenüber der Unterlage filterstabil bzw. in gebundener Bauweise aus drainfähigem Mörtel MG III. Bettungsmaterial bei ungebundener Bauweise: gebrochenen Gesteinskörnungsgemische 1/8 mm, ohne abschlämmbare Teile bzw. wenn soweit angegeben Drainbeton C 16 / 20 mit frostfreier Gründung. Dränage bei Stufenanlagen: Zum Ableiten von Sickerwasser aus Stufenanlagen mit mehr als 3 Steigungen ist durchgängig zwischen Betonbettung und Unterlage eine Festkörperdränage herzustellen. Bauhöhe 16mm.
Lieferung: Die Lieferung erfolgt immer frei Baustelle.
Sämtliche Baukonstruktionen von Stufen, Treppen und Rampen sind Bestandteil von Verkehrsanlagen bei denen mit chloridhaltiges Spritzwasser und Tausalzeintrag zu rechnen ist. Anforderungen an die Expositionsklassen luftseitig XC4, XD3, XS3 und XF4 sowie erdseitig XC2, XF2, XA2 in Betongüte und Bemessung nach DIN 1045.
Bauschlussreinigung nach dem Abschluss der Verlegearbeiten und Verfugungsarbeiten gemäß den Vorgaben des Lieferanten und den bautechnischen Informationen des Naturstein- bzw. Betonsteinfachverbandes durchführen.
03.140.10 Stufendrainage liefern und verlegen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kunststoffelement als Stufendrainage liefern und zwischen Drainbetonfundament und Drainbetonmörtel (Bettung) verlegen. Die Verlegung erfolgt auf Stoß. Die Verbindung miteinander erfolgt gemäß den Angaben des Herstellers.
-
Material: PS
-
Nenndicke: 12 mm
bestehend aus:
-
vorgeformtem Eckelement
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aufkaschiertes Vlies mit integriertem Gittergewebe (Stufengitter)
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Flächengitter
Leistungsverzeichnis - 134/150 189
[Seite 192]
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Bewegungsfugenband
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Einbauort(e): Treppenanlage
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge (= Stufenvorderkante)
03.140.20 Blockstufe liefern und setzen (L 175) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Blockstufe liefern und gemäß Herstellerangaben in Betonfundament setzen. Geeignete Mörtel und Fugenfüllungen sind zu verwenden.
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Material: Betonstein
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Format: 175 x 35 x 15 cm (L x Tiefe x H)
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Oberfläche: Sichtbeton glatt
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Farbton: grau
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Rutschfestigkeitsklasse Trittfläche: R11 (SRT-Wert > 55)
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Kanten: Fase 3 mm; gerade, alle Seiten rechtwinklig zueinander
-
Fundament: Drainbeton C 20 / 25 in einer Stärke von i. M. 30 cm. Das Fundament ist in Schalung herzustellen
-
Bettung: 5 cm Drainmörtel MG III
-
Einbauort(e): Treppenanlage südlich Mensa
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
03.140.30 Blockstufe liefern und einbauen (L Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 165-175 cm) [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Blockstufe wie in der Vorpositionen beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
mit konischer Seitenfläche (Blockstufe nicht rechtwinklig)
- Format: ca. 165-175 x 35 x 15 cm (L x Tiefe x H), Vorderkanten gefast (Die genauen Abmessungen sind vor Bestellung der Blockstufe vor Ort durch den AN aufzumessen)
Leistungsverzeichnis - 135/150 190
[Seite 193]
03.140.40 Blockstufe liefern und einbauen (L Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 78-88 cm) [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Blockstufe wie in der Vorpositionen beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
mit konischer Seitenfläche (Blockstufe nicht rechtwinklig)
- Format: ca. 78-88 x 35 x 15 cm (L x Tiefe x H), Vorderkanten gefast (Die genauen Abmessungen sind vor Bestellung der Blockstufe vor Ort durch den AN aufzumessen)
03.140.50 Aufmerksamkeitsstreifen herstellen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Zulage) [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Aufmerksamkeitsstreifen für die Blockstufen der Vorposition(en) liefern und herstellen.
-
Material: Beton oder Beton mit Natursteinvorsatz (nach Wahl AN)
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Farbe: anthrazit
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Abmessungen: 4,00 cm x 2,00 cm (B x H)
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Achslänge als Zulage zu den Blockstufen der Vorposition(en)
Hinweis Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Metallbauarbeiten
Für Metallbauarbeitengelten neben der DIN 18360 Metallbauarbeiten die im folgenden Text aufgeführten Anforderungen. Diese Anforderungen sind Bestandteil der vom AN angebotenen Leistungen und sind in den jeweils angebotenen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Für die bauaufsichtlichen Anforderungen an tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium wie z. B. Treppen, Geländer, Vordächer und Carports sind zum Nachweis für die einzubauenden Produkte die werkseigene Produktionskontrolle des AN durch eine CE-Kennzeichnung nachzuweisen. Konformitätserklärung nach DIN EN 1090 "Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken".
Die Anfertigung und Vorlage sämtlicher Konstruktionszeichnungen vor Fertigungsbeginn ist Leistungsbestandteil.
Technische Angaben, Fundamente und Korrosionsschutz sowie Farbbeschichtungen Technische Angaben zum Korrosionsschutz und zu Farbbeschichtungen
- Sämtliche Metallteile sind nach dem Schweißen - soweit nichts anders angegeben - feuerzuverzinken gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO 1461 "Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)" und den Vorgaben der Norm DIN EN ISO 14713 "Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Zinküberzüge". Bei tragenden Stahlbauteilen gelten ergänzend die Vorgaben der DASt-Richtlinie 022 - "Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen".
Leistungsverzeichnis - 136/150 191
[Seite 194]
-
Farbbeschichtungen von Metallteilen nach DIN 18335 Stahlbauarbeiten" und DIN 18360 "Metallbauarbeiten" bestehend aus den Arbeitsschritten Oberflächenvorbehandlung und -reinigung. Grundbeschichtung und Deckbeschichtung sind gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO 12944 "Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme" für den in der Position beschriebenen Einbauort und in Bezug zu den örtlich vorgegebenen Umweltfaktoren bzw. den Umgebungsbedingungen im Hinblick auf die Korrosivitätskategorie auszuführen; Korrosionsschutzbeschichtung: wasserverdünnbare Produkte mit VOC < 140 g/l Die Farbdeckbeschichtung mit einem RAL-Farbton erfolgt nach Wahl des AG soweit nichts anderes angegeben. Ausführung, Art und Dicke der Beschichtung sind passend zum Umfang der Korrosionsbelastung und gemäß den Vorgaben der Stoffhersteller im Spritzverfahren durchzuführen soweit nicht anderes in den Positionen angegeben wird; VOC < 100 g/l
-
Bei direktem Kontakt verzinkter Bauteile mit noch nicht abgebundenen, bzw. ausgehärteten zementgebundenen Bauteilen sind die verzinkten Kontaktflächen mit geeignetem Mittel zu beschichten.
-
Sämtliche Verschraubungen, Verbindungs- und Befestigungselemente für Bauteile sind aus Edelstahl, Werkstoffnummer 1.4571 gemäß den Ausführungen in der DIN 17440 "Nichtrostende Stähle (V4A)" auszuführen. Bei starken Salzgehalt am beschriebenen Einbauort hat die Befestigung mit HCR-Schrauben (A5 Stahl) zu erfolgen. Bei Einsatz von gerbstoffreichen Hölzern sind diese mit mindestens A4 Stahl-Schrauben zu befestigen. Verschraubungen und Befestigungen sind so zu wählen, dass diese den Anforderungen z. B. an Standfestigkeit, Anpralllasten bei Absturzsicherungen entsprechen.
-
Bei Verwendung von Kunststoffteilen und Kunststoffbeschichtungen sind diese farblich passend zur Farbbeschichtung nicht kunststoffbeschichteter Bauteile zu wählen. Verwendete Kunststoffe sind verwitterungsstabil und UV-beständig zu liefern und einzubauen.
-
Bei Einbau von Holzbaustoffen sind zum konstruktiven Holzschutz Abstandshalter zu den Auflagern aus Stahl, bzw. zu den Auflagern aus Betonelementen zu verwenden. Das Schraubbild ist - soweit nicht anders angegeben - lot- und fluchtgerecht sowie rechtwinklig bzw. parallel zum angrenzenden Baukörper und Bezugspunkt herzustellen.
Der Nachweis der in den jeweiligen Positionen beschriebenen Qualitäten und Vorgaben ist durch Eignungsnachweise und Prüfzeugnisse vor der Ausführung zu belegen.
Dokumentation Die Montageanleitungen einschließlich der Wartungs- und Pflegehinweise sind vor der Übergabe nach der Abnahme vom AN zu übergeben.
03.140.60 Handlauf liefern und einbauen (1.000) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Geländer liefern und einbauen. Die Leistung schließt die Lieferung und Montage sämtlicher Befestigungselemente und Verschraubungen mit ein.
bestehend aus:
-
Handlauf
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oberer Gurt / Holm
-
mittlerer Gurt / Holm
-
Pfosten mit Fuß- / Ankerplatte zur Montage auf Blockstufe oder Betonfundament befestigt mit Klebedübeln 2 x FHB II - Al (A4) M 10 / 95; Setztiefe 95 mm
-
Gesamtlänge: ca. 1.000 mm (waagerecht gemessen)
Pfosten / Geländer:
Leistungsverzeichnis - 137/150 192
[Seite 195]
-
Material: Stahl feuerverzinkt nach EN ISO 1461Flachstahl 50 x 10 mm mit Fußplatte 120 x 120 mm; Länge 800 bis 900 mm
-
Verlauf Pfosten: lotrecht
-
Anzahl der Pfosten: 2 Stk
-
Verlauf oberer und mittlerer Holm: parallel zu Treppensteigung
Handlauf
- Material: Edelstahl; Rundrohr d = 33,7 x 2,0 mm; Trägerstab und -platte zur Montage des Handlaufs; Handlauf verschraubt an Trägerplatte; Trägerstab verschweißt an Pfosten-Geländer-Konstruktion
Die Leistung beinhaltet die Lieferung und den Einbau aller benötigten Materialien zur Herstellung des Fundaments und schließt die Erstellung der Statik und Werkstattplanung / Werkplanung / Montageplanung für das Geländer mit ein.
- Einbauort(e): an Treppenanlage südlich Mensa
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Stückzahl
03.140.70 Handlauf liefern und einbauen (1.600) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Geländer wie in der Vorposition beschrieben liefern und einbauen, jedoch:
- Gesamtlänge: ca. 1.600 mm (waagerecht gemessen)
03.150 Ausstattungen EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbeschreibung für Ausstattungen
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.150.10 Abfallbehälter laden und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gelagerten Abfallbehälter des Titels "Räumung von Einbauten" laden, transportieren und verwindungssteif und standfest mittels Ortbetonfundament einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
-
Bauart: sechseckiger Korpus mit seitlichen Ständern
-
Material: Stahl, feuerverzinkt
-
Höhe: ca. 90 cm
Leistungsverzeichnis - 138/150 193
[Seite 196]
-
Breite: ca. 40 cm
-
Einbauort(e): über Schulhof verteilt
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
03.150.20 Tischtennisplatte laden und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gelagerte Tischtennisplatte des Titels "Räumung von Einbauten" laden, transportieren und verwindungssteif und standfest mittels Ortbetonfundament einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
-
Abmessungen: ca. 280 x 150 x 90 cm (L x B x H)
-
Fundamente: 2 Stk. Ortbeton-Streifenfundamente
-
Einbauort(e): auf EPDM-Spielbelag
Abrechnung: nach Aufmaß der ausgebauten Stückzahl
03.150.30 Schilff laden und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gelagertes Spielschiff des Titels "Räumung von Einbauten" laden, transportieren und verwindungssteif und standfest einbauen, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten.
- Abmessungen: ca. 600 x 500 x 300 cm (L x B x H)
bestehend aus:
-
Schiffsrumpf aus Holz in zwei Ebenen mit Absturzsicherungen
-
Kletternetze
-
Schiffsmast aus Holz
-
Anbaurutsche aus Stahl
-
Holzsteg mit zwei Handlaufseilen
-
Einbauort(e): Sandspiefläche
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Leistungsverzeichnis - 139/150 194
[Seite 197]
03.150.40 Spielanlagenprüfung durchführen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Spielanlagenprüfung nach DIN EN 1176 durchführen. Dies umfasst die Durchführung der Erstabnahme der Spielbereiche inkl. der Spielgeräte zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes und Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen durch eine zugelassene Prüfinstitution (z.B. DEKRA).
Die Position schließt die folgenden Leistungen mit ein:
-
Recherche der nach Spielplatz und Spielgeräten individuellen, relevanten Vorschriften und Normen
-
Abstimmung der Prüftermine
-
Durchführung der Spielplatz- und Spielgerätebegehung vor Ort, Prüfung des betriebssicheren Zustandes von Anlage und Geräten sowie Beurteilung von Sicherhheitsmaßnahmen
-
Erstellen eines Prüfberichtes und ggf. bei Bedarf einer Bilddokumentation
-
Bereitstellung von Unterlagen zu den Spielgeräten, Aufstellpläne, Hersteller- und Prüfbescheinigungen
-
Begleitung durch den AN für Vor-Orttermine während der Abnahme
-
Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und Gefährdungen
-
Einbauort(e): Spielbereiche
Abrechnung: pauschal
03.150.50 Findlingsstein laden und einbauen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 11,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Gelagerten Findlingsstein des Titels "Räumung von Einbauten" laden, transportieren und standfest einbauen. Der Einbau erfolgt auf einer zu liefernden Kiestragschicht (Stärke ca. 15 cm)
-
Größe: ca. 60 x 60 x 30 cm (L x B x H)
-
Einbauort(e): im Gelände
Abrechnung: nach Aufmaß der einbauten Stückzahl
03.160 Beleuchtung EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikatioenen (TS) Ausführungsbeschreibung für Beleuchtung
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
Leistungsverzeichnis - 140/150 195
[Seite 198]
03.160.10 Mastleuchte liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Typ 1) [EUR] [EUR] 19% 5,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Aufsatzleuchte und Lichtmast zum Einbau in ein Betonfundament liefern und montieren. Die Leistung schließt die Herstellung des Fundaments gemäß Herstellervorgabe, den Anschluss der Leuchte an das Stromnetz sowie alle weiteren Arbeiten zur Inbetriebnahme der Leuchte mit ein.
-
Typ: Aufsatzleuchte + Lichtmast + systembedingtes Zubehör
-
Licht: Symmetrische Lichtstärkeverteilung; kein Lichtstromanteil im oberen Halbraum
-
Abmessungen Aufsatzleuchte: d 550 x 95 mm (d x B)
Aufsatzleuchte:
-
Material: Leuchte aus Aluminiumguss, Aluminium und Edelstahl; Kunststoffabdeckung mit optischer Struktur. Reflektoroberfläche Reinstaluminium
-
Mastzopfdurchmesser: 76 mm
-
Einstecktiefe: 65 mm
-
Lichtpunkthöhe: 4.500 mm
-
Oberfläche: Grafit / Anthrazit; VOC < 100 g/l
-
Leuchten-Anschlussleistung: 27 W
-
Leuchten-Lichtstrom: 3.269 lm
-
Farbwiedergabeindex (CRI): > 80
-
Schutzart: IP 65
-
Leuchtmittel: LED
-
Farbtemperatur: 3000 K
-
LED-Netzteil DALI-steuerbar , 220-240 V, 0/50-60 Hz.
-
mit Anschlussleitung X05BQ-F 4 x 1 mm²
Lichtmast:
-
Material: Stahl; nahtlos gezogen; innen und außen feuerverzinkt und lackiert
-
Form: konisch, unterer Durchmesser 135 mm
-
Mastzopfdurchmesser: 76 mm
-
Erdstück: 800 mm
-
Höhe über Flur: 4.500 mm
-
Oberfläche: Grafit / Anthrazit, pulverbeschichtet
-
Tür mit Vierkant-Verschluss aus Edelstahl und Gerätesteg mit Schutzleiteranschluss und zwei Schiebemuttern zur Aufnahme eines Anschlusskastens
-
Einbauort(e): Schulhofflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der eingebauten Stückzahl
Leistungsverzeichnis - 141/150 196
[Seite 199]
Liefernachweis (verbindlich durch den Bieter einzutragen):
[#TB11-#]'.................................................................................................. ..................................................' Fabrikat / Typ, Hersteller
03.160.20 Mastleuchte liefern und einbauen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Typ 2) [EUR] [EUR] 19% 4,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Aufsatzleuchte und Lichtmast wie in der Vorposition beschrieben liefern und montieren, jedoch:
- Licht: Asymmetrisch-bandförmige Lichtstärkeverteilung; kein Lichtstromanteil im oberen Halbraum
Aufsatzleuchte:
- Leuchten-Lichtstrom: 2.658 lm
Richtqualität: BEGA 85012K3
Liefernachweis: entsprechend des Nachweises der Vorposition mit asymmetrisch-bandförmiger Lichtstärkeverteilung
03.170 Vegetationstechnische Arbeiten EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikatioenen (TS) Ausführungsbestimmungen für Vegetationstechnischen Arbeiten
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA 1)"
03.170.10 Vegetationstragschicht liefern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 43,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Oberboden, sandig mit geringen Schluffanteilen mit Größtkorndurchmesser < 20 mm als Vegetationstragschicht liefern.
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Material: Gesteinskörnungsgemisch Mittelsand / Feinsand
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Wasserdurchlässigkeit (Kf-Wert): zwischen 1 x 10hoch-3 m/s und 1 x 10hoch-5 m/s, Nachweis der geforderten Wasserdurchlässigkeit durch ein Prüfzeugnis.
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Einbaufläche(n): Pflanz- und Rasenflächen
Abrechnung: nach Aufmaß des aufgebrachten und verdichteten Volumens
Leistungsverzeichnis - 142/150 197
[Seite 200]
03.170.20 Vegetationstragschicht andecken USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 120,00 m³ ................ pro 1,00 m³ ................ Gelagerten Oberboden des Titels "Erdarbeiten" und Oberboden der Vorposition laden, zur Verwendungsstelle transportieren und profilgerecht auf dem gelockerten Unterboden profilgerecht auftragen, einschließlich Feinplanum. Die Leistung umfasst das Aussondern von Wachstumssprossen und Wurzeln ausdauernder Pflanzen sowie das Absammeln von Steinen. Anfallendes Lesegut ist aufzunehmen und abzufahren. Die Qualität und der pH-Wert des Bodens muss für die geplante Pflanzenlieferung geeignet sein.
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Auftragsstärke Pflanzflächen: 30 cm
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Auftragsstärke Rasenflächen: 15 cm
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Einbaufläche(n): Pflanz- und Rasenflächen
Abrechnung: nach Aufmaß des aufgebrachten und verdichteten Volumens
03.170.30 Komposterde liefern und andecken USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 118,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Komposterde Typ Fertigkompost (mittelkörnig), keimfrei, ohne Kiesanteile liefern und auf der vorher aufgebrachte Vegetationstragschicht gleichmäßig auftragen. Das Substrat ist auf gesamter Fläche unter Schonung der Wurzeln angrenzender Gehölze einzuarbeiten / umzugraben.
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Auftragsstärke auf Vegetationstragschicht: 5 - 10 cm
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Einbauort(e): Pflanzflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der angedeckten Fläche
03.170.40 NPK-Dünger liefern und ausbringen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Pflanzfläche) [EUR] [EUR] 19% 4,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Organischer NPK-Dünger zur Nährstoffversorgung von Pflanzen liefern und bei der Bodenbearbeitung gleichmäßig auf die Vegetationstragschichten ausstreuen und einarbeiten.
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Düngermitteltyp: Organischer NPK-Dünger 7 % N, 4 % P2O5, 1 % K2O
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Düngermenge: 35 g / m²
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Anwendung: nach Angaben des Herstellers
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Ausführungsbereich(e): Pflanzflächen
Leistungsverzeichnis - 143/150 198
[Seite 201]
Abrechnung: nach ausgebrachtem Gewicht und Lieferschein
03.170.50 Düngekalk liefern und ausbringen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Rasenfläche) [EUR] [EUR] 19% 57,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Pulverisierten Düngekalk zur Stabilisierung des Säuregehalts im Boden und Erhöhung der Wasser- und Nährstoffaufnahmefähigkeit liefern und gleichmäßig ausstreuen und einarbeiten.
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Dünger: Magnesium-Branntkalk CaCO3+MgCO3 70-95 %
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Düngemitteltyp: Kalkdünger
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Düngermenge: 100g / m²
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Anwendung: nach Angaben des Herstellers
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Ausführungsbereich(e): Rasenflächen
Abrechnung: nach ausgebrachtem Gewicht und Lieferschein
03.170.60 Rasensaat liefern und ausbringen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 566,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Saatgut liefern und auf der dafür vorbereiteten Rasenfugenpflasterfläche ausbringen. Nach der Aussaat ist die Fläche bei Bedarf gleichmäßig feucht zu halten.
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Flächenneigung: eben bis 1:3
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Saatgutmenge: 30 g / m²
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Saatgutmischung: RSM 2.3 (Gebrauchsrasen - Spielrasen)
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Ausführungsbereich(e): Rasenflächen
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Ausführungsbereich(e): alle Rasenflächen
Abrechnung: nach Aufmaß der hergestellten Fläche
03.180 Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbestimmungen für Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten
Leistungsverzeichnis - 144/150 199
[Seite 202]
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA1)
03.180.10 Berberis thunbergii "Green Carpet" Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und pflanzen [EUR] [EUR] 19% 42,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze liefern und pflanzen. Exakte Platzierung und Ausrichtung in Abstimmung mit der Bauleitung.
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Pflanzenart: Berberis thunbergii "Green Carpet"
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Qualität: Strauch
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Verpflanzung: 2xv., iC
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Höhe: 40 - 50 cm
Abrechnung: nach Aufmaß der gesetzten Stückzahl
03.180.20 Ribes alpinum "Schmidt" liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit pflanzen [EUR] [EUR] 19% 25,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Ribes alpinum "Schmidt"
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Qualität: Strauch
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Verpflanzung: 2xv., iC
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Höhe: 60 - 100 cm
03.180.30 Salix repens var. nitida liefern und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit pflanzen [EUR] [EUR] 19% 7,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Salix repens var. nitida
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Qualität: Strauch
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Verpflanzung: 2xv., iC
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Höhe: 40 - 60 cm
Leistungsverzeichnis - 145/150 200
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03.180.40 Geranium macrorrhizum "Czakor" Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und pflanzen [EUR] [EUR] 19% 617,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze liefern und pflanzen. Exakte Platzierung und Ausrichtung in Abstimmung mit der Bauleitung.
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Pflanzenart: Geranium macrorrhizum "Czakor"
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Topf: P1
Abrechnung: nach Aufmaß der gepflanzten Stückzahl
03.180.50 Geranium wallichianum "Rozanne" Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit liefern und pflanzen [EUR] [EUR] 19% 50,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Geranium wallichianum "Rozanne"
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Topf: P1
03.180.60 Phyla nodiflora liefern und pflanzen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 146,00 Stk ................ pro 1,00 Stk ................ Pflanze wie in der Vorposition beschrieben liefern und pflanzen, jedoch:
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Pflanzenart: Phyla nodiflora
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Topf: P1
03.190 Fertigstellungs- und Anwachspflege EUR .........................
Hinweis siehe
Technische Spezifikationen (TS) Ausführungsbestimmungen für Fertigstellungspflege von Vegetation
im Bereich "Landschaftsbauarbeiten (BA1)
03.190.10 Fertigstellungspflege durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Pflanzflächen) [EUR] [EUR] 19% 708,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fertigstellungspflege der flächingen Pflanzungen durchführen.
- Pflegeziel: Gewährleistung des mängelfreien Anwachsens der gesund
Leistungsverzeichnis - 146/150 201
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und schädlingsfrei gelieferten Pflanzungen
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Pflanztermin: gemäß Angabe AG
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Ende der Fertigstellungspflege: bei Frühjahrspflanzungen 31. Oktober des Pflanzjahres; bei Herbstpflanzungen 30. Juni des Folgejahres der Pflanzung (förmliche Abnahme)
Die Fertigstellungspflege der flächingen Pflanzungen beginnt mit der Fertigstellung der Maßnahme und dauert bis zum Ende der ersten Vegetationsperiode nach der Pflanzung an. Sie endet mit der förmlichen Abnahme. Die Fertigstellungspflege der gesamten Pflanzung ist entsprechend DIN 18916 bis zum Tag der Abnahme durchzuführen. Der abnahmefähige Zustand ist erreicht, wenn alle Pflanzen ausgetrieben sind bzw. voll im Saft stehen. Die Pflanzflächen müssen unkrautfrei sein. Die Pflegegänge sind der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Es können nur abgezeichnete Nachweise abgerechnet werden. Die Wässerungsarbeiten werden über die folgenden Positionen dieses Titels abgerechnet. Die Überwachung der Pflanzflächen und der ausgeführten Leistungen während der Ausführung von Pflegearbeiten auf Gefährdung durch Trockenheit, Nässe, Hitze, Frost, Krankheiten, Schädlinge, unerwünschten Aufwuchs und Wildvieh obliegt dem AN als Nebenleistung. Eine Unterrichtung des AG über die Gefährdung ist eingeschlossen.
- Angeboten wird ein EP pro Pflegegang pro m² Pflanzfläche. Pro m² werden 6 Pflegegänge gerechnet.
Abrechnung: nach Nachweis der insgesamt gepflegten m²
03.190.20 Fertigstellungspflege durchführen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (Rasenflächen) [EUR] [EUR] 19% 4.528,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Fertigstellungspflege der Rasenflächen durchführen. Die Rasenschnittarbeiten sind mit geeignetem Gerät durchzuführen und das Mähgut einzusammeln und zu entsorgen.
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Pflegeziel: Gewährleistung des mängelfreien Wachsens und Etablierung der Rasenfläche bei einer projektiven Bodendeckung von > 75 %.
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Ansaattermin: gemäß Angabe AG
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Ende der Fertigstellungspflege: bei Frühjahrspflanzungen 31. Oktober des Aussaatjahres; bei Herbstpflanzungen 30. Juni des Folgejahres der Aussaat (förmliche Abnahme)
Die Fertigstellungspflege der Rasenflächen beginnt mit der Fertigstellung der Maßnahme und dauert bis zum Ende der ersten Vegetationsperiode nach der Ansaat an. Sie endet mit der förmlichen Abnahme. Die Fertigstellungspflege der gesamten Rasenfläche ist entsprechend DIN 18917 bis zum Tag der Abnahme durchzuführen. Die Pflegegänge sind der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Es können nur abgezeichnete Nachweise abgerechnet werden. Die Überwachung der Rasenfläche und der ausgeführten Leistungen während der Ausführung von Pflegearbeiten auf Gefährdung durch Trockenheit, Nässe, Hitze, Frost, Krankheiten, Schädlinge, unerwünschten Aufwuchs und Wildvieh obliegt dem AN als Nebenleistung. Eine Unterrichtung des AG über die Gefährdung ist eingeschlossen.
Leistungsverzeichnis - 147/150 202
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- Angeboten wird ein EP pro Pflegegang pro m² Rasenfläche. Pro m² werden 8 Pflegegänge gerechnet.
Abrechnung: nach Nachweis der insgesamt gepflegten m²
03.190.30 Wässern durchführen (Pflanzflächen; Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Fertigstellungspflege) [EUR] [EUR] 19% 590,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Wässern der Pflanzflächen inkl. Heckenflächen durchführen. Das Wasser ist durch den AN in eigenen Tankwagen bereitzustellen. Die Wasserabrechnung wird jeweils vom AN übernommen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Jeder Wässerungsgang ist durch den AN vorab anzuzeigen.
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Wassermenge je Wässerungsgang: gesamt 15 l / m²
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Angeboten wird ein EP pro Durchgang pro m². Pro m² werden 5 Durchgänge gerechnet.
Abrechnung: nach Anzahl der insgesamt gewässerten m² Pflanzfläche
03.190.40 Wässern durchführen (Rasenflächen; Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Fertigstellungspflege) [EUR] [EUR] 19% 2.830,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Wässern der Rasenflächen inkl. Wiesenflächen durchführen. Das Wasser ist durch den AN in eigenen Tankwagen bereitzustellen. Die Wasserabrechnung wird jeweils vom AN übernommen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Jeder Wässerungsgang ist durch den AN vorab anzuzeigen.
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Wassermenge je Wässerungsgang: gesamt 10 l / m²
-
Angeboten wird ein EP pro Durchgang pro m². Pro m² werden 5 Durchgänge gerechnet.
Abrechnung: nach Anzahl der insgesamt gewässerten m² Pflanzfläche
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 148/150 203
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| Umsatzsteuer | ____________________ |
|---|---|
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 149/150 204
[Seite 207]
LEISTUNGSVERZEICHNIS 11.09.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: SBH VOB OV 462-26 MH - Stockflethweg 160 - Gala-Bau
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 150/150 205
[Seite 208]
KRITERIENKATALOG 11.09.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: SBH VOB OV 462-26 MH - Stockflethweg 160 - Gala-Bau
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Erklärung zur Eignung [Mussangabe]
Die notwendigen Angaben über das Vorliegen
- der Eignungsanforderungen und
- der geforderten Ausführungsbedingungen sowie
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wurden im Formular "Erklärung zur Eignung" vollständig und wahrheitsgemäß getätigt.
Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind dem Angebot beigefügt.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/1 206
[Seite 209]
KRITERIENKATALOG 11.09.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: SBH VOB OV 462-26 MH - Stockflethweg 160 - Gala-Bau
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1 207
[Seite 210]
Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation Stand 01.11.19.pdf 524,92 KB pdf Dateianlage 6-190_Referenzbescheinig_07 2024.docx 59,26 KB docx Dateianlage 2418_A-A-LA-001-0100-A.pdf 2,44 MB pdf Dateianlage 2418_A-LA-002-0100_0.pdf 3,00 MB pdf Dateianlage 2418_A-SC-001-0020-0.pdf 724,20 KB pdf Dateianlage 26-09-09_2418a_SFW_LV Landschaftsbauarbeiten.pdf 3,19 MB pdf
208