Landschaftsbauarbeiten an der B-184-Brücke bei Menz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Mitte
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 23.08.2026
- CPV-Codes
- Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün (45112730)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 873478
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Ausgeschrieben waren Landschaftsbauarbeiten an der Brücke bei Menz an der Bundesstraße 184. Auftraggeber ist die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte. Der Bauauftrag wurde an die MH Landschaftspflege Stackelitz GmbH vergeben; als Zeitraum der Leistungserbringung ist der 1. Oktober 2026 angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
b) Zuschlag Auftragsgegenstand: B 184 Brücke bei Menz, Landschaftsbauarbeiten A1, E1 Auftraggeber: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Mitte Verfahrensart: National Beschränkte Ausschreibung ohne TW Vertragsart: Bauauftrag Geschäftszeichen: M-212-2026-00002 Beauftragtes Unternehmen: 1. Firma: MH Landschaftspflege Stackelitz GmbH; Zeitraum der Leistungserbringung: 01.10.2026
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.