[Seite 1]
211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Datum der Versendung
LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178 Stuttgart Deutschland Tel.: +49 711/216-25690 Fax.:
LHS - DLZ im Hochbauamt
| Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnah- mewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnah- mewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung | |
|---|---|
| Ablauf der Angebotsfrist Datum 25.11.2026 Uhrzeit 10:00 | |
| Eröffnungstermin Datum 25.11.2026 Uhrzeit 10:00 | |
| Ort Anschrift wie oben | |
| Raum Zimm | er 332 |
| Bindefrist endet am 23.12.2026 |
23.12.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme
G4104626 Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus Landschaftsbauarbeiten 70188 Stuttgart Stuttgart-Ost Vergabenummer Leistung
G4104626_0511_251126 Landschaftsbauarbeiten
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung Merkblatt für Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Mindestentlohnung („Merk- blatt zum LTMG“)
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung Weitere Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflich- tungen gemäß LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg („BVB LTMG“) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz er- fasst werden Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022-576 vom 08. April 2022
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand April 2026 Seite 1 von 5
[Seite 2]
211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Anlagen zu NBBW-Vorgaben 1x Baubeschreibung als PDF, 1x Fotodokumentation als PDF, 6x Planunterlagen als PDFs
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung:
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 124 Eigenerklärung zur Eignung 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 444 oder vergleichbar- Referenzangaben über vergleichbare Leistungen
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Na- men und für Rechnung
der Landeshauptstadt Stuttgart Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Maybachstr. 3, 70192 Stuttgart
zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle Vergabestelle im DLZ 65-8.1 0711 216-25690 oder -89345 Straße Hauptstätter Str. 66 Fax 0711 216-89066 PLZ/Ort 70178 Stuttgart E-Mail 65-8DLZBau@stuttgart.de
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand April 2026 Seite 2 von 5
[Seite 3]
211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Auskünfte sind spätestens 3 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich bei der Vergabestelle (an die o.g. E-Mail-Adresse oder über www.meinauftrag.rib.de) zu beantragen, damit diese allen Unternehmern rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können (§ 12a Abs. 4 VOB/A) 3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. §13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. Außerdem müssen mehrere Hauptangebote eindeutig erkennbar sein. Ein anderes Hauptangebot ist möglichst als „weiteres Hauptangebot“ hochzuladen. Der Bieter sollte zumindest im Angebotsschreiben (FB 213) auf mehrere Hauptangebote hinweisen und gegebenenfalls diese als PDF eindeutig mit Dateinamen benennen, z.B. „Hauptangebot 1“, Hauptangebot 2“.
Im Übrigen ist zu beachten, dass rechtsmissbräuchliche Angebote zwingend ausgeschlos- sen werden müssen. Daher wird dringend empfohlen, bereits mit dem Angebot zu erläutern, wo- rin der Preis- oder Technikunterschied besteht und wie dieser zustande kommt, um den Ver- dacht der Rechtsmissbräuchlichkeit von Anfang an auszuräumen. Spätere Angaben nach Kenntnis des Submissionsergebnisses können nur noch bedingt berücksichtigt werden und führen im Zweifel zum Ausschluss.
nicht zugelassen.
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand April 2026 Seite 3 von 5
[Seite 4]
211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenom- 6.2 men Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: Nebenangebote, die nur eine Pauschalsumme beinhalten
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlosse- nem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf Stelle: www.meinauftrag.rib.de Bitte „Kenn-und Hinweiszettel f. Angebote“ verwenden (siehe unter A) und die dort auf- geführten Hinweise beachten!
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für
| Maßnahmennummer: G4104626 | Baumaßnahme: Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus |
|---|---|
| Vergabenummer: G4104626_0511_2 | Leistung: 51L1a2n6dschaftsbauarbeiten |
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand April 2026 Seite 4 von 5
[Seite 5]
211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 800709 70507 Stuttgart
10 Hinweise: Ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber vom Bieter, der für die Vergabe vorgesehen ist, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister entsprechend Wettbewerbsregistergesetz durchführen.
Bieter sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren. Durch Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform und Bewerbung beim jeweiligen Verfahren wer- den die Bieter über Fragen, Antworten und Änderungen im Vergabeverfahren automatisch über die im System hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Bitte achten Sie daher darauf, Ihre entsprechenden Kon- taktdaten immer aktuell zu halten.
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand April 2026 Seite 5 von 5
[Seite 6]
212 (Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuwei- sen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Nachlässe (z.B. auf einzelne Positionen oder Titel), die in der GAEB Datei eingetragen wurden- gleich ob als Eurobetrag oder Prozentsatz- werden technisch in die Abrechnungssumme eingerechnet und sind damit Bestandteil der Angebotssumme. Sie gehen automatisch in die Wertung ein und werden nicht ge- sondert herausgerechnet oder zusätzlich berücksichtigt. Bei der Niederschrift zum Öffnungstermin wer- den diese Nachlässe nicht gesondert aufgeführt.
Darüber hinaus werden Preisnachlässe auf die Abrechnungssumme nur gewertet, die
-
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
-
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle – im digital erstellten Formular 213 – aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Er- füllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Ergänzungen LHS 65-DLZ.2 Stand April 2026 Seite 1 von 3
[Seite 7]
212 (Teilnahmebedingungen)
Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zu- gelassen.
6 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
7 Eignung 7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf geson- dertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqua- lifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärun- gen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachun- ternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vor- zulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Beschei- nigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau- unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Ergänzungen LHS 65-DLZ.2 Stand April 2026 Seite 2 von 3
[Seite 8]
212 (Teilnahmebedingungen)
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Ergänzungen LHS 65-DLZ.2 Stand April 2026 Seite 3 von 3
[Seite 9]
213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Registergericht: (Name und Anschrift der Vergabestelle)
LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178Stuttgart Deutschland
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
G4104626 Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus
Landschaftsbauarbeiten 70188 Stuttgart Stuttgart-Ost
Vergabenummer Leistung
G4104626_0511_251126 Landschaftsbauarbeiten Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforder- ten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 1 von 3
[Seite 10]
213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt €
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 einschl. Umsatzsteuer beträgt €*
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- % nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsver- zeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4
7 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An- gebotes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 2 von 3
[Seite 11]
213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorge- legte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
9 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes Baden-Württemberg einhalten werden, falls in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 211) Mustervordrucke der Verpflichtungserklärungen aufgenommen wurden.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist, sofern Abgabeform zugelassen,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle im Original unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 3 von 3
[Seite 12]
214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer G 4104626_0511_251126
Baumaßnahme
Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus
Landschaftsbauarbeiten Leistung
Landschaftsbauarbeiten
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am KW 5 2027 .
in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am K W 17 2027 . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
B auzeit KW5 -KW 17 2027, Pflanzung Frühjahr 2027 Fertigstellungspflege 30.09.2027
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer); Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer), der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Ergänzungen LHS 65 DLZ 2 Stand April 2025 Seite 1 von 2
[Seite 13]
214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Ergänzungen LHS 65 DLZ 2 Stand April 2025 Seite 2 von 2
[Seite 14]
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
-
Abnahme ☐ Es wird eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B verlangt. ☐ Es wird keine förmliche Abnahme verlangt.
-
Baustelleneinrichtungsplan ☐ Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, der die für sein Gewerk erforderlichen Aufstellplätze für Geräte, Lagerplätze etc. enthält. Der Plan ist spätestens Werktage vor Ausführungsbeginn dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Bei Änderungen ist der Plan zu überarbeiten und dem AG unaufgefordert zu übergeben.
-
Baufristenplan ☐ Der Auftragnehmer hat einen verbindlichen Baufristenplan aufzustellen und spätestens Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben. Nach Zustimmung des Auftraggebers wird dieser Baufristenplan Vertragsbestandsteil. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und fach ☐ digital als PDF ☐ in Papierform dem AG zu übergeben.
-
Bautagesbericht ☐ Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber oder der Objektüberwachung des Auftraggebers spätestens wöchentlich zu übergeben. Hierin sind Datum, Eckdaten zur Witterung, Anzahl am Bau tätiger Mitarbeiter, Arbeitszeiten, ausgeführte Tätigkeiten, Eingang von Baustoffen, -teilen, Einsatz von Geräten, besondere Vorkommnisse, ggf. Anordnungen der Objektüberwachung und für die Arbeiten relevante Ereignisse durch den AN aufzuführen.
-
Ausführungsunterlagen ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen in - facher Ausführung zur Verfügung gestellt. ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. ☐ Der AG stellt für das Bauvorhaben unentgeltlich einen Projektserver zum Datenaustausch bereit. Der Austausch aller projektrelevanten Dokumente (wie z.B. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektserver. Die freigegebenen Ausführungspläne werden vom Auftraggeber über den Projektserver digital als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. Maßgeblich für den Übergabezeitpunkt von Dokumenten und Planunterlagen ist der Upload auf den Projektserver. ☐ Alle für die Ausführung maßgebenden Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der Baustelle in der aktuellsten Fassung/ mit aktuellem Index zur Verfügung gehalten werden.
-
Rechnungsstellung ☐ Die Einreichung der Rechnung als PDF oder schriftlich ist zulässig, sofern dies der aktuellen gesetzlichen Lage entspricht. ☐ Die Rechnungen sind elektronisch zu stellen. ☐ Bei elektronischer Rechnungsstellung sind folgende Regelungen zu beachten: Das im Auftragsschreiben genannte Geschäftszeichen ist im Feld BT-51 zu führen ☐ Die im Auftragsschreiben genannte Projektnummer ist in Feld BT-11 zu führen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.stuttgart.de/rathaus/finanzen/elektronische- rechnungen.php s iehe Anlage 'Merkblatt zur Rechnungsstellung'
-
Aufmaßunterlagen ☐ Die Aufmaßunterlagen sind im gültigen GAEB Format vorzulegen. Dabei ist folgendes zu beachten:
Landeshauptstadt Stuttgart – Stand Dezember 2025
[Seite 15]
216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| G4104626_0511_251126 | ||
| Baumaßnahme S anierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus L andschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung L andschaftsbauarbeiten |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
☐ Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)) ☐ 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) ☐ 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) ☐ 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) ☐ 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) ☐ 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ ☐
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
☐ ☐ ☐ ☐ ☐
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
☐ Leistungsverzeichnis mit den Preisen ☐ Produktangaben in folgenden Positionen:
☐ ☐
1.4 sonstige Unterlagen
☐ Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise ☐ zu Pos. 7.1.1- Kletterfelsen und Pos. 7.1.2- Calisthenicsanlage - Im Fall eines alternativen Produkts ist die ☐ Einreichung von Unterlagen zur Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich. So Datenblätter, Zeichnungen o.ä.. ☐ Ebenso Referenzen des Herstellers zu vergleichbaren Produkten.
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Bund Ausgabe 2017 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand April 2026 Seite 1 von 2
[Seite 16]
216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
☐ 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ☐ 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer ☐ Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 ☐ ☐
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen
☐ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung ☐ Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben; sofern aus den Vergabeunterlagen bzw. der EU-Bekanntmachung keine weitergehenden Forderungen hervorgehen, sind mindestens drei Referenzen der letzten 5 Jahre vorzulegen, ☐ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ☐ Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer ☐ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt ☐ Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ☐ ☐ ☐ ☐
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
☐ Produktdatenblätter benannter Fabrikate ☐ ☐ ☐
2.4 sonstige Unterlagen
☐ Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen) ☐ ☐ ☐ ☐
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Bund Ausgabe 2017 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand April 2026 Seite 2 von 2
[Seite 17]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| G4104626_0511_251126 | ||
| Baumaßnahme Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus Landschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung Landschaftsbauarbeiten |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte-kos- ten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer-leis- tungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Oktober 2016 Ergänzungen LHS 65- DLZ.2 Stand Jan 2022 Seite 1 von 2
[Seite 18]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = un- mittelbare Herstel- lungskosten € | Gesamt- zu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters, insbesondere Erläuterung über die Zusammensetzung der Baustellen- gemeinkosten. Welche Kosten werden konkret abgedeckt:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Oktober 2016 Ergänzungen LHS 65- DLZ.2 Stand Jan 2022 Seite 2 von 2
[Seite 19]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| G4104626_0511_2 | 51126 | |
| Baumaßnahme Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus Landschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung Landschaftsbauarbeiten |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
[Seite 20]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||
| x | x | ||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen |
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen |
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1. | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
[Seite 21]
223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| G4104626_0511_251126 | ||
| Baumaßnahme G4104626 Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus Landschaftsbauarbeiten 70188 Stuttgart Stuttgart-Ost | ||
| Angebot für Landschaftsbauarbeiten |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV 1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 | Menge 1 | Men- gen- einheit 1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne 2, 3 | Stoffe 2 | Geräte 2, 4 | Sonstiges 2 | Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 03.01.01. | Oberboden abtragen, laden fördern lagern | 40 | m3 | ||||||
| 05.01.06. | Fallschutzbelag Kies 2/4 D40 cm | 135 | m2 | ||||||
| 05.02.01. | Pflasterdecke Beton-pflaster | 113 | m2 | ||||||
| 05.02.02. | haufwerksporig Pflasterdecke Beton-verbundpfl. | 74 | m2 | ||||||
| 06.02.02. | gebraucht seitlich Blockstufe Betonfertigteil lagernd C40/50 1200x400x140 | 27 | St | ||||||
| 06.03.02. | mm Trockenmauer Stütz-wand | 8 | m2 | ||||||
| 07.01.01. | Quadermauerwerk Kletterfelsenanlage aus Fertigteilen dreiteilig | 1 | St | ||||||
| 07.01.02. | Calisthenicsanlage standortgebunden Stahl | 1 | St | ||||||
| 07.01.04. | Tischtennisplatte Beton-werkstein | 2 | St | ||||||
| 10.01.03. | Wässern Rasen gebiets-eigen 15l/m2 15 | 5175 | m2 | ||||||
| Arbeits-gänge |
1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand Mai 2010 Seite 1 von 1
[Seite 22]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer G4104626 G4104626_0511_251126
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme S anierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus Landschaftsbauarbeiten
Leistung L andschaftsbauarbeiten
Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen Euro | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
∗) zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 3
[Seite 23]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 2 von 3
[Seite 24]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 3 von 3
[Seite 25]
233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| G4104626_0511_251126 | ||
| Baumaßnahme S anierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus L andschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung L andschaftsbauarbeiten |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 26]
234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer G4104626 | Baumaßnahme Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus |
|---|---|
| Landschaftsbauarbeiten | |
| Vergabenummer G4104626_0511_2 | Leistung 5L1a1n2d6schaftsbauarbeiten |
G4104626_0511_25L1a1n2d6schaftsbauarbeiten
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 27]
241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| G4104626_0511_251126 | ||
| Baumaßnahme S anierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus L andschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung L andschaftsbauarbeiten |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt, die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 28]
421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages G4104626_0511_251126 | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus Landschaftsbauarbeiten Landschaftsbauarbeiten |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 29]
422 (Mängelansprüchebürgschaft) Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages G4104626_0511_251126 | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus Landschaftsbauarbeiten Landschaftsbauarbeiten |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 30]
444 (Referenzbescheinigung) Firma (Name und vollständige Anschrift)
Referenzbescheinigung
Vom Referenznehmer auszufüllen:
Referenzgeber1: Bauherr/Auftraggeber vertreten durch2 Name Name Anschrift Anschrift
Bezeichnung des Bauvorhabens
Ausgeführte Leistung Einzelleistung3 Komplettleistung4
Ort der Ausführung (Ort, Straße)
Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn Fertigstellung
vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer
Art der Baumaßnahme Neubau Umbau Denkmal
| Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht | |
|---|---|
| Nummer | Bezeichnung |
Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m, St, kg, t) Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
1 Angabe der juristischen Person 2 falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird 3 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich 4 Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 3
[Seite 31]
444 (Referenzbescheinigung)
Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro)
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer)
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 3
[Seite 32]
444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen!5
Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden. im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden.
Ansprechpartner ist im Tel. Fax E-Mail
Ich willige ein, dass die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht sowie im Rahmen von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber gespeichert und verarbeitet werden können. Die Richtigkeit folgender Angaben − stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen − Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer − Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke − Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
5 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 3
[Seite 33]
Stand 01.01.2019
Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Dieses Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärung unterstützen.
Allgemeines
Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Um- satzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsab- gabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohnge- setzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsver- ordnung entspricht, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist.
Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung (VgV). Danach ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind etwaige Optionen oder Vertragsver- längerungen zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen.
Informationen zum LTMG
Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das LTMG umfassend informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen zur Verfügung stellt (https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx). Auf die Internet- seite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx). Die Servicestelle gibt auch Muster für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. Außerdem fungiert die Service-
[Seite 34]
2
stelle als Geschäftsstelle des Beirats für die Feststellung der repräsentativen Tarif- verträge im Verkehrsbereich.
Zur Verpflichtungserklärung im Einzelnen:
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des AEntG gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwen- dung findet, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindest- lohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
In § 3 Abs. 1 LTMG wird festgelegt, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienst- leistungen, die vom AEntG erfasst werden, nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das auf der Grundlage des AEntG für allgemeinverbindlich erklärte Entgelt zu zahlen. Das AEntG gilt derzeit für folgende Wirtschaftsbereiche:
Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektro- handwerk, einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
[Seite 35]
3
Pflegedienstleistungen Schlachten und Fleischverarbeitung.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend in einer dieser Bran- chen tätig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Beschäftigten im jeweiligen Kalender- jahr - bezogen auf die Gesamtarbeitszeit - zeitlich überwiegend die jeweiligen bran- chentypischen Tätigkeiten erbracht haben. Hierbei sind Hilfs- und Nebenarbeiten hinzuzurechnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeit notwen- dig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen.
Möglich ist auch, dass im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nur ein Teil der Be- schäftigten des Unternehmens dem AEntG unterfällt. In diesem Fall muss sich das Unternehmen hinsichtlich der restlichen Beschäftigten verpflichten, bei der Ausfüh- rung der Leistung mindestens das nach § 4 des LTMG zu zahlende Mindestentgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen.
Die Tarifverträge, die nach dem AEntG auf ein Unternehmen Anwendung finden, las- sen sich z. B. folgender Internetseite der Zollverwaltung entnehmen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn- AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/branchen- mindestlohn-lohnuntergrenze.html.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausfüh- rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem in Ba- den-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentati- ven mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Auf- wendungen für die Altersversorgung, entspricht;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des freigestellten Verkehrs gemäß § 1 der Freistellungs-Verordnung bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht, wenn die Leistung nicht vom Anwen-
[Seite 36]
4
dungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den stra- ßengebundenen Personenverkehr umfasst wird;
dass mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht.
Öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen öffentlichen Personen- verkehr mit Bussen und Straßenbahnen, sonstige Dienstleistungsaufträge im schie- nengebundenen Personenverkehr sowie Dienstleistungskonzessionen in diesen Be- reichen. Dies umfasst sämtliche, insbesondere auch die nach § 13 des Personenbe- förderungsgesetzes genehmigten Verkehrsdienstleistungen. Vom LTMG erfasst sind auch Auftragsvergaben über die nicht als öffentliche Personenverkehre geltenden Ver- kehrsaufträge im Sinne der Freistellungsverordnung; hierzu gehören insbesondere der freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die deren Betreuung dienen.
Sind im öffentlichen Personenverkehr mehrere Tarifverträge einschlägig, müssen Auftragnehmer ihren Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Tariftreuepflichten insgesamt mindestens das in einem der einschlägigen und als repräsentativ festgestellten Tarif- verträge vorgesehene Entgelt zahlen.
Die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge erfolgt durch das Wirtschaftsminis- terium im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines mit den im betroffenen Verkehrsbereich tätigen Sozialpartnern paritätisch besetzten Beirats.
Die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge werden vom Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags benannt. Das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Ver- kehrsdienstleistungen nach § 1 Absatz 3 der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des § 3 Absatz 4 des LTMG wurde als Verwaltungsvorschrift im Ge- meinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Zugleich stellt die beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtete Servicestelle das Verzeichnis und die darin enthaltenen Tarifverträge im Internet zur Verfügung (https://rp.baden- wuerttem- berg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Repraesentative_Tarifvertraege.aspx). Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der
[Seite 37]
5
schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).
Grundsätzlich gilt das LTMG auch für den freigestellten Verkehr. Ob im Einzelfall bei öffentlichen Aufträgen über Verkehrsdienstleistungen für den freigestellten Verkehr Tariftreue nach den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen einzuhalten ist oder das Mindestentgelt des § 4 LTMG gilt, hängt von der jeweils ausgeschriebenen Leistung ab. Es gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwen- dungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird.
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von bis zu neun Personen einschließlich des Fahrzeugführers, wird der Verkehr mit Personenkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betrieben. Derzeit gibt es im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße keine einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge, die die Beförderungen der mit Personenkraftwagen i. S. d. § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG durchgeführten freige- stellten Verkehre erfassen. Insofern gilt für die betreffenden Verkehre zum jetzigen Zeitpunkt nur das Mindestentgelt gem. § 4 LTMG.
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von mehr als neun Personen einschließ- lich Fahrer wird der Verkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG betrieben. Die Fahrer benötigen eine besondere Qualifikation. Diese Verkehre fallen unter den Anwendungsbereich des einschlägigen und repräsentati- ven Tarifvertrags („Personenbeförderung durch Kraftomnibusse“).
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht oder dass mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt wird.
Diese Erklärung ist abzugeben, wenn
[Seite 38]
6
Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten weni- ger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen, tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Be- schäftigten weniger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen, es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht tarifgebunden.
Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach § 4 LTMG verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) fallenden Beschäftig- ten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vor- gaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlasse- nen Rechtsverordnung entspricht. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Ver- leihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versi- cherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Aus- land mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
§ 6 Abs. 2 LTMG verpflichtet die Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber Tarif- treue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Dies gilt grundsätz- lich auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der vom be- auftragten Unternehmen eingeschalteten Nachunternehmen. Auf die Verpflichtung
[Seite 39]
7
zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Hierfür gilt die erste Varian- te.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Auch wenn auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklä- rungen verzichtet werden kann, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) be- trägt, muss das beauftragte Unternehmen gleichwohl dafür sorgen, dass Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen die Pflicht zur Tariftreue- und Mindestentgeltzah- lung einhalten.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
In § 7 Abs. 1 LTMG sind die Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nach- unternehmen und Verleihunternehmen über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Tariftreue- bzw. Mindestentgeltzahlung festgelegt.
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
[Seite 40]
8
Die öffentlichen Auftraggeber haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Vertragspartner durch an- lass- oder stichprobenbezogene Prüfungen aufgrund der von den Unternehmen vor- zulegenden Unterlagen sicherzustellen. Vorbereitend darauf haben die Unternehmen entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
§ 8 LTMG regelt die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer bei Ver- stößen.
Im Vertrag werden die Bezahlung einer Vertragsstrafe bei vorsätzlichen oder fahrläs- sigen Verstößen gegen die §§ 3 bis 7 LTMG und die Voraussetzungen für ihre Ver- wirkung vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt ein Prozent, bei Verkehrsdienstleistun- gen beträgt die Vertragsstrafe bis zu einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß. Die Obergrenze bei mehreren Verstößen beträgt innerhalb eines Auftrags fünf Pro- zent.
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
Der öffentliche Auftraggeber kann Auftragnehmer, Nachunternehmen oder Verleihun- ternehmen bei ihm bekannt gewordenen schuldhaften Verstößen gegen ihre Ver- pflichtungen nach dem LTMG bis zu drei Jahre lang von weiteren Auftragsvergaben ausschließen. Die Entscheidung sowie die konkrete Dauer des Ausschlusses stehen im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers und haben sich an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren. Selbstreinigende Maßnahmen der Unter- nehmen (z. B. arbeitsrechtliche Maßnahmen) werden angemessen berücksichtigt.
[Seite 41]
9
dass der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen ha- be/haben.
Der öffentliche Auftraggeber kann als weitere Sanktion fristlos kündigen, wenn dies vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, dem öffentlichen Auftrag- geber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 8 Abs. 2 LTMG).
dass der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung bei entsprechenden Verstößen zu informieren.
Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Servicestelle unter https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx oder über den Quick-Link (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regie- rungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).
[Seite 42]
Stand 01.01.2019
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestent- geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- Mindestentgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejeni- gen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewäh- ren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betref- fende Leistung verbindlich vorgegeben werden;
(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffä- higen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollzie- hen;
(3) für Leistungen,
deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils gel- tenden Fassung unterfallen, die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbe- reich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßen- gebundenen Personenverkehr umfasst werden, die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen,
seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben
[Seite 43]
2
des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine aner- kannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt;
(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.
- Nachunternehmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,
(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen,
(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Ver- pflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auf- traggeber auf Verlangen vorzulegen,
(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Kontrolle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh- men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträ- ge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,
(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,
[Seite 44]
3
(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen,
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vor- gaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunterneh- men vertraglich sicherzustellen.
- Sanktionen
(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auf- tragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Ver- stößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auf- tragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunter- nehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstra- fe beantragen.
(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG
[Seite 45]
4
kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen, informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung.
[Seite 46]
Stand 01.01.2019
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Ab- satz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäf- tigten ausgeführt wird.
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
[Seite 47]
2
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
[Seite 48]
Stand 01.01.2019
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fas- sung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Ver- pflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
[Seite 49]
2
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns be- auftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Verga- beverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben, der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung informiert.
[Seite 50]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 1 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1 Baustelleneinrichtung
1.1 Baumschutzmaßnahmen
1.1.1 Stammschutz Ummantelung Bohlen Polsterung U 1,5-2m H 2m herstellenräumen STLB-Bau 2026-04 000 4975 Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum, Stammumfang in 1 m Höhe gemessen über 1,5 bis 2 m, Abstand vom Stamm mind. 10 cm, Höhe mind. 2 m, herstellen und räumen.
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 51]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 2 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.2 Bauzaun
1.2.1 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m aufstellen räumen STLB-Bau 2026-04 000 638 Bauzaun, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, aufstellen und räumen.
56,000 m 1.2.2 Bauzaun Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m vorhalten instandhalten Bauzaun, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, verschraubt, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, vorhalten und instandhalten,
Positionsmenge = Produkt aus 56 m (Vorhaltemenge) mal 12 Wochen (Vorhaltedauer).
672,000 mWo 1.2.3 Bauzauntor Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m aufstellen räumen Bauzauntor, auf befestigtem Untergrund, als Einzelelement mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit Rolle, abschließbar, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, aufstellen und räumen.
4,000 m 1.2.4 Bauzauntor Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m vorhalten instandh. Bauzauntor, auf befestigtem Untergrund, als Einzelelement mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit Rolle, abschließbar, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, vorhalten und instandhalten,
Positionsmenge = Produkt aus 4 m (Vorhaltemenge) mal 12 Wochen (Vorhaltedauer).
48,000 mWo
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 52]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 3 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2 Abbrucharbeiten
2.1 Roden und Abräumen
2.1.1 Baugelände abräumen Steine Mauerreste Zäune Schutt Unrat AufwuchsStämme Durchm. bis 10cm H 50-100cm getrennt laden ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 003 527 Baugelände abräumen, von Steinen, Mauerresten, Zäunen, Schutt und Unrat, von Aufwuchs mit Stämmen Stammdurchmesser bis 10 cm, in Teilflächen, Bewuchshöhe über 50 bis 100 cm, Schlagabraum häckseln und laden, anfallende Stoffe trennen und laden, Entsorgung wird gesondert vergütet, Geländeneigung steiler als 1:4 bis 1:2.
25,000 m2 2.1.2 Baugelände abräumen Steine Mauerreste Zäune Schutt Unrat AufwuchsStämme Durchm. bis 10cm H 200-300cm getrennt laden ges.Vergüt.Entsorg. STLB-Bau 2026-04 003 527 Baugelände abräumen, von Steinen, Mauerresten, Zäunen, Schutt und Unrat, von Aufwuchs mit Stämmen Stammdurchmesser bis 10 cm, in Teilflächen, Bewuchshöhe über 200 bis 300 cm, Schlagabraum häckseln und laden, anfallende Stoffe trennen und laden, Entsorgung wird gesondert vergütet, Geländeneigung steiler als 1:4 bis 1:2.
75,000 m2 2.1.3 Wurzelstock roden T 30-40cm Durchm. 30-40cm Direktbeladung laden LKWAG STLB-Bau 2026-04 003 8628 Wurzelstock roden, Rodungstiefe über 30 bis 40 cm, Durchmesser der Schnittfläche über 30 bis 40 cm, Höhe Schnittstelle über Gelände 20 bis 30 cm, Geländeneigung steiler als 1:4 bis 1:2, lotrecht gemessene Böschungshöhe 3 m, gerodete Stoffe auf LKW des AG laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 53]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 4 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.2 Belagsflächen und Einfassungen
2.2.1 Rückbau Pflasterbelag Betonverbundpflaster D 80mm Bettung Splitt D 4cmnicht schadstoffbelastet 22kN/m3 Geräteeinsatz mgl. wiederverwendb Stoffe lagern STLB-Bau 2026-04 084 6259 Rückbau des Pflasterbelages außen, aus Betonverbundpflaster, Dicke 80 mm, einschl. Bettung aus Splitt, Bettungsdicke 4 cm, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 22 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich,
aufgenommene Stoffe zur Wiederverwendung sortieren, sammeln, wiederverwendbare Stoffe seitlich lagern, nicht wiederverwendbare Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß.
90,000 m2 2.2.2 Rückbau Pflasterbelag Betonverbundpflaster D 80mm Bettung Splitt D 4cmnicht schadstoffbelastet 22kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 6259 Rückbau des Pflasterbelages außen, aus Betonverbundpflaster, Dicke 80 mm, einschl. Bettung aus Splitt, Bettungsdicke 4 cm, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 22 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß.
180,000 m2 2.2.3 Rückbau Plattenbelag Betonpl. D 4cm nicht schadstoffbelastet 22kN/m3Geräteeinsatz mgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 6260 Rückbau des Plattenbelages außen, aus Betonplatten, Dicke 4 cm, einschl. Bettung aus Splitt, Dicke 4 cm, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 22 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß.
27,000 m2 2.2.4 abbrechen Schicht Gemisch FSS nicht schadstoffbelastet D 20-30cmGeräteeinsatz mgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 6386 Totalabbruch der Schicht Baustoffgemisch für Frostschutzschicht, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Dicke über 20 bis 30 cm,
Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß.
80,000 m3 2.2.5 abbrechen Schicht Gemisch STS nicht schadstoffbelastet D 10-20cmGeräteeinsatz mgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 6386 Totalabbruch der Schicht Baustoffgemisch für Schottertragschicht, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Dicke über 10 bis 20 cm,
Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß.
55,000 m3 2.2.6 Belagseinfassung Beton B 15cm H 30cm abbrechen Abbruch der Belagseinfassung aus Beton, Breite bis 15 cm, Höhe bis 30 cm, einschl. Fundament und zweiseitige Rückenstütze aus Beton, Bettungsdicke 15 cm, Dicke der Rückenstütze 15 cm, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, sammeln und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
105,000 m 2.2.7 Kastenrinne Beton B 15cm H 30cm abbrechen Abbruch der Kastenrinne aus Beton, Breite bis 16 cm, Höhe bis 30 cm, einschl. Aufsatz und Gitterrost aus verzinktem Stahl, einschl. Fundament und zweiseitige Rückenstütze aus Beton, Bettungsdicke 15 cm, Dicke der Rückenstütze 15 cm, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung
[Seite 54]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 5 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abbruch der | Einheit Kastenrinne aus Beton, Breite bis 16 cm, Höhe bis | Einheitspreis in | Gesamtpreis in Aufsatz und EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 30 cm, | ein EUR | schl. |
Nr.) Gitterrost aus verzinktem Stahl, einschl. Fundament und zweiseitige REüUcRkenstütze aus BEeUtRon, Bettungsdicke 15 cm, Dicke der Rückenstütze 15 cm, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
8,000 m 2.2.8 Muldenrinne Beton B 50cm abbrechen Abbruch der Muldenrinne aus Beton, Breite bis 50 cm, einschl. Fundament und zweiseitige Rückenstütze aus Beton, Bettungsdicke 15 cm, Dicke der Rückenstütze 15 cm, in Einzelflächen zwischen Pfosten des bestehenden Ballfangzauns, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, sammeln und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
25,000 m 2.2.9 Hoftopf Beton abbrechen Abbruch des Hoftopf aus Beton, einschließlich Aufsatz und Rost 30 cm, einschl. Aufsatz und Gitterrost aus verzinktem Stahl, einschl. Fundament aus Beton, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 2.2.10 Abwasserkanal abtrennen verschließen Vorhandenen Abwasserkanal abtrennen, Ende säubern und verschließen, einschl. Formstück aus PP (Polypropylen) DIN EN 1852-1, homogenes Vollwandrohr, für Abwasserkanal Muffenstopfen/ Abdeckkappe.
3,000 St 2.2.11 Rückbau Schüttung Kies 8/32mm nicht schadstoffbelastet Rückbau der losen Schüttung aus Kies 8/32 mm, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß.
9,000 m3
Gesamtbetrag:
[Seite 55]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 6 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.3 Baukonstruktion
2.3.1 abbrechen Einfassung Winkelstützel. Beton 35/60cm Fundament Betonnicht schadstoffbelastet Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern STLB-Bau 2026-04 084 6094 Totalabbruch der Einfassung aus Winkelstützelementen, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Fußlänge/Höhe 35/60 cm, einschl. Fundament aus Beton, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
Geräteeinsatz ist möglich,
aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß.
24,000 m 2.3.2 Blockstufe Naturstein D 20cm B 20-40cm abbrechen Abbruch der Blockstufe von Treppenanlagen, aus Naturstein, Dicke bis 20 cm, Breite über 20 bis 40 cm, Einzellängen bis 100 cm, Abbruch Fundament wird gesondert vergütet, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, sammeln und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
20,000 m 2.3.3 Blockstufe Betonstein D 20cm B 20-40cm abbrechen Abbruch der Blockstufe von Treppenanlagen, aus Betonstein, Dicke bis 20 cm, Breite über 20 bis 40 cm, Einzellänge bis 250 cm, Abbruch Fundament wird gesondert vergütet, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, sammeln und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
29,000 m 2.3.4 Mauer Sandsteinquader H 70cm B 50cm abbrechen Abbruch der Mauer aus Sandsteinquadern, Höhe der Mauer bis 70 cm, Breite der Mauer bis 50 cm, einschl. Fundament und Rückenstütze aus Beton, Bettungsdicke 15 cm, Dicke der Rückenstütze 15 cm, Kantenlänge der Quadersteine bis 50 cm, aufgenommene Stoffe zur Wiederverwendung sortieren, sammeln, wiederverwendbare Stoffe seitlich lagern, nicht wiederverwendbare Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
24,000 m 2.3.5 Handlauf Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet Durchm. 40mm v.HandStoffe STLB-Bau 2026-04 084 8694 Abbruch Handlauf, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Durchmesser 40 mm, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß.
12,000 m 2.3.6 Fundamentabbruch unbewehrter Beton/Naturstein Abbruch von Fundamenten, Einzel- und Streifenfundamenten bzw. Mauerwerksresten, aus unbewehrtem Beton und Naturstein, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 60 cm und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
11,000 m3 2.3.7 Stahlbetonmauer abbrechen H 70cm B 40cm inkl. Verblendmauerwerk Abbruch der Stahlbetonmauer mit Verblendmauerwerk, Verblendmauerwerk aus Sandstein entfernen und wiederverwendbares Material seitlich lagern, Höhe der Mauer bis 70 cm, Dicke der Mauer bis 40 cm, einschl. Fundament aus Beton, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, Geräteeinsatz ist möglich,
aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß.
2,000 m 2.3.8 Schnittkante an Stahlbetonmauer herstellen Schnittkante an Stahlbetonmauer mit Verblendmauerwerksenkrecht, einschl. Nachbearbeitung der Schnittkante, Entfernung aller scharfer Kanten, und Verfüllung von Hohlräumen und Fugen, Füllmaterial Mörtel.
[Seite 56]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 7 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Schnittkant | Einheit e an Stahlbetonmauer mit Verblendmauerwerksenkrecht | Einheitspreis in | Gesamtpreis in earbeitung der EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| , eins | chl. EUR | Nachb |
Nr.) Schnittkante, Entfernung aller scharfer Kanten, und Verfüllung von HoEhUlRräumen und FugeEnU,R Füllmaterial Mörtel.
1,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 57]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 8 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.4 Ausstattung
2.4.1 Rückbau Spielgerät Tischtennisplatte Rückbau des Spielgeräts, Tischtennisplatte aus Betonfertigteil, inkl. Befestigungsmittel, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 2.4.2 Teilrückbau Spielgerät Gruppenschaukelsitz Teilrückbau des Spielgeräts, Gruppenschaukelsitz, Schaukelgerüst bleibt erhalten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 2.4.3 Rückbau Spielgerät Spielbrettständer Streetball Rückbau des Spielgeräts, Spielbrettständer für Streetball, aus verzinktem Stahl, einschl. Korb und Spielbrett, auf Ankerkorb verschraubt, zur Wiederverwendung auf der Baustelle lagern.
1,000 St 2.4.4 Rückbau Sitzbankauflagen Rückbau der Sitzbank, Auflage aus verzinktem Stahl, mit Holzdielen als Sitzfläche, einschl. Befestigungsmittel, inkl. Unterkonstruktion aus Beton, Höhe bis 45 cm, Breite bis 15 cm, Tiefe bis 50 cm zur Abholung auf der Baustelle lagern, Abholung durch AG, Abbruch des Fundaments aus Beton, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 30 cm, sammeln und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
2,000 St 2.4.5 Bank Holz abbrechen nicht schadstoffbelastet D 20 cm Geräteeinsatzmgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 6188 Abbruch der Bank aus Holz, Laubholz, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, mit Fundament verschraubt,
Abbruchdicke '20' cm,
Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern.
2,000 St 2.4.6 Abfallbehälter Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet Rückbau des Abfallbehälters aus Stahl, beschichtet, nicht schadstoffbelastet, mit Fundament verschraubt, Fassungsvermögen über 50 bis 60 l, mit Deckel, Befestigung mit Standfuß, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/ DepVO/EBV/RuVA, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
1,000 St 2.4.7 Zaun Viereck-Drahtgeflecht Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet H1,75m Geräteeinsatz mgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 8434 Abbruch des Zaunes aus Viereck-Drahtgeflecht, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Höhe 1,75 m, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, Mengenermittlung nach Aufmaß, der Abbruch der Pfosten und der Riegel wird gesondert vergütet.
53,000 m 2.4.8 Zaunpfosten Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet L 200cmGeräteeinsatz mgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 8434 Abbruch des Zaunpfostens aus Stahl, in Fundament eingegossen, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Gesamtlänge 200 cm, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, der Abbruch des Fundamentes wird gesondert vergütet.
20,000 St
[Seite 58]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 9 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.4.9 Zaunriegel Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet L 2m Geräteeinsatzmgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 8434 Abbruch des Zaunriegels aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Riegellänge 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern.
10,000 St 2.4.10 Tor Rahmen Füllung Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet Weite200cm H 1,75m Geräteeinsatz mgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 8434 Abbruch des Zauntores aus Rahmen und Füllung, aus Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, lichte Weite 200 cm, Höhe 1,75 m, Rahmenmaße 60/40 mm, Wanddicke 2 mm, Füllung aus Stahlvierkantrohr S235 DIN EN 10219-2, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern,
der Abbruch der Pfosten wird gesondert vergütet.
2,000 St 2.4.11 Torpfosten Stahl abbrechen nicht schadstoffbelastet 120/120mm WD 4mm L200cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe STLB-Bau 2026-04 084 8434 Abbruch des Torpfostens aus Stahl, in Fundament eingegossen, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Querschnitt 120/120 mm, Wanddicke 4 mm, Gesamtlänge 200 cm, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern, der Abbruch des Fundamentes wird gesondert vergütet.
2,000 St 2.4.12 Mast Stahl verz abbrechen H 3m in Fundament Abbruch des Mastes aus verzinktem Stahl, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, in Fundament eingegossen, Höhe 3 m, Geräteeinsatz ist möglich, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, und auf der Baustelle lagern.
1,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 59]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 10 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3 Erdarbeiten
3.1 Boden lösen
3.1.1 Oberboden abtragen laden fördern lagern 0,1km BG4b GU in EinzelflächenAbtrag-H 10-20cm STLB-Bau 2026-04 003 526 Oberboden, profilgerecht abtragen, laden, fördern und geordnet lagern, Förderweg bis 0,1 km, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies- Schluff-Gemisch), in Einzelflächen, 5 bis 10 Einzelflächen, Anteil der nichtgeneigten Abtragfläche 80 %, Neigung der Restfläche 1:3 bis 1:2, Abtragshöhe über 10 bis 20 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
40,000 m3 3.1.2 Boden lösen fördern lagern 0,1km Abtrag-T 1m GU STLB-Bau 2026-04 002 530 Boden nach Abtrag des Oberbodens,
profilgerecht lösen, fördern und lagern, Förderweg bis 0,1 km, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, Abtragtiefe bis 1 m,
Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 2 m,
Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, Mengenermittlung nach Aufmaß an Abtragprofilen.
44,000 m3 3.1.3 Boden lösen fördern lagern von Hand 0,1km Abtrag-T 1m GU STLB-Bau 2026-04 002 530 Boden nach Abtrag des Oberbodens,
profilgerecht lösen, fördern und lagern, Arbeiten von Hand, Förderweg bis 0,1 km, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, Abtragtiefe bis 1 m,
Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 2 m,
Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, Mengenermittlung nach Aufmaß an Abtragprofilen.
3,000 m3 3.1.4 Boden Vegetationsfläche lösen fördern lagern 0,1km Abtrag-T 1m GU STLB-Bau 2026-04 002 530 Boden für zukünftige Vegetationsflächen, nach Abtrag des Oberbodens,
profilgerecht lösen, fördern und lagern, Förderweg bis 0,1 km, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, Abtragtiefe bis 1 m,
Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 2 m,
Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, Mengenermittlung nach Aufmaß an Abtragprofilen.
7,000 m3 3.1.5 Fels lösen fördern lagern 0,1km Abtrag-T 1m 1Gesteinsart STLB-Bau 2026-04 002 530 Fels nach Abtrag des Oberbodens,
profilgerecht lösen, fördern und lagern, Förderweg bis 0,1 km, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, Abtragtiefe bis 1 m,
Homogenbereich 1, Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 2 m,
Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,
- eine Gesteinsart: Mengenermittlung nach Aufmaß an Abtragprofilen.
3,000 m3
[Seite 60]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 11 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.1.6 Bodenprobe aus Haufwerken LAGA PN 98 60-100m3 STLB-Bau 2026-04 087 9037 Entnahme von Bodenproben aus Haufwerken, nach LAGA PN 98, einschl. Protokoll, Volumen über 60 bis 100 m3, abgerechnet wird je Haufwerk.
1,000 St 3.1.7 Untersuchung EBV Anl.1 Tab.3 BM 60-100m3 STLB-Bau 2026-04 087 5010 Untersuchung nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 3, Untersuchungsumfang BM-0 bis einschl. BM-F3, am Haufwerk, Volumen über 60 bis 100 m3, abgerechnet wird nach Anzahl Laborberichte, einschl. Bewertung der Analyseergebnisse, Probenahme wird gesondert vergütet.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 61]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 12 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.2 Boden einbauen
3.2.1 Boden auf Baustelle gelagert einbauen Vegetationsfläche 0,1km GUverdichten durch Einbaugeräte Einbau-H 0,3m STLB-Bau 2026-04 002 3397 Boden, auf der Baustelle gelagert, profilgerecht einbauen, für zukünftige Vegetationsflächen, Förderweg bis 0,1 km, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Unterbau und Untergrund durch Eigenlast der Einbaugeräte nicht höher verdichten als Verdichtungsgrad DPr 0,92, Einbauhöhe bis 0,3 m, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Auftragsstelle.
16,000 m3 3.2.2 Boden auf Baustelle gelagert einbauen Vegetationsfläche Neigung 1:4-1:2 0,1km GU verdichten durch Einbaugeräte Einbau-H 1m STLB-Bau 2026-04 002 3397 Boden, auf der Baustelle gelagert, profilgerecht einbauen, für zukünftige Vegetationsflächen, Neigung der Böschung 1:4 bis 1:2, Förderweg bis 0,1 km, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Unterbau und Untergrund durch Eigenlast der Einbaugeräte nicht höher verdichten als Verdichtungsgrad DPr 0,92, Einbauhöhe bis 1 m, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Auftragsstelle.
5,000 m3 3.2.3 Kies Sickerpackung einbauen verdichten D 80-100cm STLB-Bau 2026-04 002 3394 Kies, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 16/32, liefern, für Sickerpackungen, profilgerecht einbauen und verdichten, in Graben, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, Schichtdicke über 80 bis 100 cm.
2,000 m3 3.2.4 Auskleidung Sohle/Wand Graben Geotextil STLB-Bau 2026-04 010 1511 Auskleidung der Sohle und der Wände des/der Drängrabens/Sickergruben mit geotextilem Filter, Durchlässigkeitsbeiwert kv mind. 0,1 cm/s, Überlappungsbreite 20 cm, Abrechnung nach bedeckter Fläche.
8,000 m2
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 62]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 13 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4 Gründung
4.1 Schotterfundamente
4.1.1 Gründungssohle verdichten Einzelfundament STLB-Bau 2026-04 002 611 Gründungssohle verdichten, für Einzelfundamente, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,95.
98,000 m2 4.1.2 Gründungssohle verdichten Streifenfundament STLB-Bau 2026-04 002 611 Gründungssohle verdichten, für Streifenfundamente, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,95.
19,000 m2 4.1.3 FSS DPr1,03 EV2 120MPa 0/45 D 20cm STLB-Bau 2026-04 080 330 Frostschutzschicht, Verdichtungsgrad mind. DPr 1,03, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 120 MPa, aus Baustoffgemisch für Frostschutzschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/45, Schichtdicke 20 cm, Feinanteil Kategorie UF 5, im eingebauten Zustand max. 5 % Feinanteile, wasserdurchlässig, kf größer gleich 5 x 10 hoch minus 5 m/s.
2,000 m3 4.1.4 FSS DPr1,03 EV2 120MPa 0/45 D 35cm STLB-Bau 2026-04 080 330 Frostschutzschicht, Verdichtungsgrad mind. DPr 1,03, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 120 MPa, aus Baustoffgemisch für Frostschutzschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/45, Schichtdicke 35 cm, Feinanteil Kategorie UF 5, im eingebauten Zustand max. 5 % Feinanteile, wasserdurchlässig, kf größer gleich 5 x 10 hoch minus 5 m/s.
25,000 m3 4.1.5 FSS DPr1,03 EV2 120MPa 0/45 D 50cm STLB-Bau 2026-04 080 330 Frostschutzschicht, Verdichtungsgrad mind. DPr 1,03, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 120 MPa, aus Baustoffgemisch für Frostschutzschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/45, Schichtdicke 50 cm, Feinanteil Kategorie UF 5, im eingebauten Zustand max. 5 % Feinanteile, wasserdurchlässig, kf größer gleich 5 x 10 hoch minus 5 m/s.
5,000 m3
Gesamtbetrag:
[Seite 63]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 14 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.2 Betonfundamente
4.2.1 Ortbeton Streifenfundament unbewehrt C20/25 B 30-40cm T bis 30cm STLB-Bau 2026-04 013 126 Ortbeton Streifenfundament, obere Betonfläche waagerecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton C 20/25 DIN 1045-2, Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), Querschnittsbreite über 30 bis 40 cm, Querschnittstiefe bis 30 cm.
1,000 m3 4.2.2 Ortbeton Streifenfundament unbewehrt C20/25 B 150-175cm T bis 30cm STLB-Bau 2026-04 013 126 Ortbeton Streifenfundament, obere Betonfläche waagerecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton C 20/25 DIN 1045-2, Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), Querschnittsbreite über 150 bis 175 cm, Querschnittstiefe bis 30 cm.
3,000 m3 4.2.3 Ortbeton Einzelf. unb. C20/25 bis 0,5m3 für Calis, Zaun u. Sitzbl. Ortbeton Einzelfundament, für Calisthenics, Ballfangzaun und Sitzblöcke, obere Betonfläche waagerecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton C 20/25 DIN 1045-2, Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), Einzelvolumen bis 0,5 m3, Kanten an Oberseite abgerundet.
14,000 m3 4.2.4 Ortbeton Einzelfundament unbewehrt C20/25 bis 0,15m3 für Abfallbehält. Ortbeton Einzelfundament, für Abfallbehälter, obere Betonfläche waagerecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton C 20/25 DIN 1045-2, Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), zylinderförmig, Durchmesser ca. 50 cm, Höhe 70 cm, Einzelvolumen bis 0,15 m3, mit Bodenanker für Abfallbehälter, Einbau Bodenanker gemäß Angaben Hersteller.
Hersteller:
WETZ Außenraum-Elemente GmbH
Produktbezeichnungen:
"Bodenanker"
Art. Nr. 4334
3,000 St 4.2.5 Ortbeton Einzelfundament unbewehrt C20/25 2-3m3 für Treppen Ortbeton Einzelfundament, für Treppen, obere Betonfläche abgetreppt, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton C 20/25 DIN 1045-2, Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), Einzelvolumen über 2 bis 3 m3.
6,000 m3 4.2.6 Ortbeton Einzelfundament unbewehrt C30/37 bis 0,60m3 für Streetball Ortbeton Einzelfundament, für Streetball, obere Betonfläche waagerecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton C 30/37 DIN 1045-2, Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), Länge x Breite x Höhe: 80 x 80 x 90 mm, Einzelvolumen bis 0,60 m3, mit Einbauankerplatte für Spielbrettständer Streetball, einschl. Befestigungsmittel Schraubensatz, Oberkante Einbauankerplatte 27 unter Oberkante Belagsfläche, Einbau Einbauanker gemäß Angaben Hersteller.
Hersteller:
Fritz Müller GmbH Freizeiteinrichtung
Produktbezeichnungen:
"Einbauankerplatte für Streetball-Ständer"
"Schraubensatz"
1,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 64]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 15 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5 Wegebau
5.1 Schichten ohne Bindemittel
5.1.1 Planum Abweichung +/-2cm EV2 45MPa STLB-Bau 2026-04 002 535 Planum herstellen, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa.
246,000 m2 5.1.2 Vorh. STS profilieren H +/-10cm DPr0,98 EV2 100MPa Vorhandene Tragschicht profilieren und verdichten unter Massenausgleich, aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht ZTV SoB-StB, Auf- und Abtrag bis 10 cm, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Unebenheit < 3 cm innerhalb 4 m, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 100 MPa, in Einzelflächen.
45,000 m2 5.1.3 STS EV2 80MPa 0/45 D 33cm STLB-Bau 2026-04 080 331 Schottertragschicht ZTV SoB-StB, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 80 MPa, Ungleichförmigkeitszahl U mind. 13, aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/45, Schichtdicke 33 cm, Feinanteil Kategorie UF 5, im eingebauten Zustand max. 5 % Feinanteile, wasserdurchlässig, kf größer gleich 5 x 10 hoch minus 5 m/s, Einbau zwischen Randeinfassungen, Ausführung gemäß Zeichnung.
86,000 m2 5.1.4 STS EV2 80MPa 0/45 D 23cm STLB-Bau 2026-04 080 331 Schottertragschicht ZTV SoB-StB, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 80 MPa, Ungleichförmigkeitszahl U mind. 13, aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/45, Schichtdicke 23 cm, Feinanteil Kategorie UF 5, im eingebauten Zustand max. 5 % Feinanteile, wasserdurchlässig, kf größer gleich 5 x 10 hoch minus 5 m/s, Einbau in Teilflächen, Ausführung gemäß Zeichnung.
27,000 m2 5.1.5 STS EV2 100MPa 0/45 D 33cm STLB-Bau 2026-04 080 331 Schottertragschicht ZTV SoB-StB, Verformungsmodul auf der Oberfläche mind. EV2 100 MPa, Ungleichförmigkeitszahl U mind. 13, aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/45, Schichtdicke 33 cm, Feinanteil Kategorie UF 5, im eingebauten Zustand max. 5 % Feinanteile, wasserdurchlässig, kf größer gleich 5 x 10 hoch minus 5 m/s, Einbau in Teilflächen, Ausführung gemäß Zeichnung.
30,000 m2 5.1.6 Fallschutzbelag Kies 2/4 D 40cm Fallschutzbelag DIN EN 1176-1 aus Kies Körnung 2/4, kalkfrei mit Nachweis, Schichtdicke 40 cm.
135,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 65]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 16 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.2 Pflasterdecken
5.2.1 Pflasterdecke Betonpflaster haufwerksporig L/B 240/160mm D 80mm grauBettung Splitt 2/5 D 4+/-1cm Splitt 1/3 einkehren einschlämmen B 4+/-2mm STLB-Bau 2026-04 080 347 Pflasterdecke nach Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen M VV, barrierefrei DIN 18040-3, aus Pflastersteinen aus haufwerksporigem Beton, DIN 18507, ungebundene Bauweise, Tragschicht wird gesondert vergütet, Maße L/B 240/160 mm, Dicke 80 mm, im Läuferverband, Farbton grau, befahrbar bis 3,5 t, Bettung aus Gesteinskörnung Körnung 2/5 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Splitt), Dicke 4 +/- 1 cm, Gesteinskörnung für Fugen, Körnung 1/3 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Splitt) einkehren und einschlämmen, Fugenbreite 4 +/- 2 mm.
113,000 m2 5.2.2 Pflasterdecke Betonverbundpflaster D 80mm gebraucht seitl.lagerndBettung Brechsand-Splitt 0/5 D 4+/-1cm Splitt 1/3 einkehren einschlämmen B 4+/-2mm Pflasterdecke ZTV Pflaster-StB, barrierefrei DIN 18040-3, aus Verbundpflastersteinen aus Beton, DIN EN 1338, ungebundene Bauweise, Tragschicht wird gesondert vergütet, aus Doppel-T- Verbundsteinen, Dicke 80 mm, gebrauchte Steine, seitlich lagernd, befahrbar bis 3,5 t, Bettung aus Baustoffgemisch Körnung 2/5 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Brechsand- Splitt-Gemisch), Dicke 4 +/- 1 cm, Gesteinskörnung für Fugen, Körnung 1/3 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Splitt) einkehren und einschlämmen, Fugenbreite 4 +/- 2 mm.
74,000 m2 5.2.3 Pflasterdecke Betonverbundpflaster D 80mm stellenweise ausbessern Pflasterdecke ZTV Pflaster-StB, barrierefrei DIN 18040-3, aus Verbundpflastersteinen aus Beton, ungebundene Bauweise, aus Doppel-T-Verbundsteinen, Dicke 80 mm, befahrbar bis 3,5 t, vorhandene Steine aufnehmen und lagegerecht wiedereinbauen, einzelne Steine bei Bedarf durch gebrauchte Steine ersetzen, gebrauchte Steine seitlich lagernd, Bettung aus Baustoffgemisch Körnung 2/5 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Brechsand-Splitt-Gemisch), Dicke 4 +/- 1 cm, Gesteinskörnung für Fugen, Körnung 1/3 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Splitt) einkehren und einschlämmen, Fugenbreite 4 +/- 2 mm, Abrechnung je Einzelflächen ab 0,5 m2, Ausführung nur nach Rücksprache und Freigabe durch die Bauleitung.
10,000 m2 5.2.4 Pflasterdecke Natursteinpflaster Granit grau L/B/H 100/100/100mmBettung Splitt 2/5 D 4+/-1cm Splitt 1/3 einkehren einschlämmen B 10+/-5mm STLB-Bau 2026-04 080 349 Pflasterdecke ZTV Pflaster-StB, aus Natursteinen DIN EN 1342, ungebundene Bauweise, Granit, grau, Maße L/B/H 100/100/100 mm, Dickenabweichung Klasse 1, verlegen in Reihen mit versetzten Fugen, begehbar, Tragschicht wird gesondert vergütet, Bettung aus Gesteinskörnung Körnung 2/5 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Splitt), Dicke 4 +/- 1 cm, Gesteinskörnung für Fugen, Körnung 1/3 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Splitt) einkehren und einschlämmen, Farbton Fugen grau, Fugenbreite 10 +/- 5 mm.
2,000 m2 5.2.5 Anpassen Pflaster-/Plattendecke gerade D 8cm L 20-30cm Anpassen der Pflasterdecke aus Betonstein, Fugenmaße und -toleranzen wie Pflasterdecke.
Gerade Schnittkanten, mit schienengeführtem Nassschneidetisch.
Steindicke bis 8 cm, längstes Steinseitennennmaß über 20 bis 30 cm.
154,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 66]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 17 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5.3 Einfassungen
5.3.1 Betonbord RB15/22 Fundament Rückenstütze C20/25 D 20cm B 15cm STLB-Bau 2026-04 080 357 Bordstein aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form RB 15/22, Witterungswiderstand B, Abriebwiderstand I, Biegezugfestigkeit U, mit Fundament und einseitiger Rückenstütze aus Beton mit einer Zusammensetzung C 20/25 DIN 1045-2, Bettungsdicke 20 cm, Breite der Rückenstütze 15 cm, Fugen offen.
4,000 m 5.3.2 Betonbord TB8/25 Fundament Rückenstütze 2seitig C20/25 D 20cm B 15cm STLB-Bau 2026-04 080 357 Bordstein aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form TB 8/25, Witterungswiderstand B, Abriebwiderstand I, Biegezugfestigkeit U, mit Fundament und 2-seitiger Rückenstütze aus Beton mit einer Zusammensetzung C 20/25 DIN 1045-2, Bettungsdicke 20 cm, Breite der Rückenstütze 15 cm, Fugen offen.
45,000 m 5.3.3 Betonbord TB8/25 Fundament Rückenstütze 2seitig C20/25 D 15cm B 8cm Bordstein aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form TB 8/25, Witterungswiderstand B, Abriebwiderstand I, Biegezugfestigkeit U, mit Fundament und 2-seitiger Rückenstütze aus Beton mit einer Zusammensetzung C 20/25 DIN 1045-2, Bettungsdicke 15 cm, Breite der Rückenstütze 8 cm, Fugen offen.
27,000 m 5.3.4 Bordsteinpassstück Bordstein Beton RB15/22 STLB-Bau 2026-04 080 2871 Bordsteinpassstück herstellen, mit Nassschneidegerät, Betonbordstein, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form RB 15/22.
1,000 St 5.3.5 Bordsteinpassstück Bordstein Beton TB8/25 STLB-Bau 2026-04 080 2871 Bordsteinpassstück herstellen, mit Nassschneidegerät, Betonbordstein, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form TB 8/25.
18,000 St 5.3.6 Randeinfassung einzeilig Natursteinpflaster Granit L/B/H 100/100/100mmFundament C20/25 D 20cm Pflasterfugenmörtel zementgeb. einbringen B 15+/-5mm STLB-Bau 2026-04 080 351 Pflasterstreifen als Randeinfassung aus Steinpflaster FGSV ZTV Pflaster-StB und Ergänzung M RR, gebundene Bauweise, Ausführung der Pflasterstreifen nach Anzahl der Zeilen, einzeilig, Natursteinpflaster, TL Pflaster-StB, barrierefrei DIN 18040-3, Gesteinsart Granit, Farbton grau, Maße L/B/H 100/100/100 mm, Dickenabweichung Klasse 1, Belastungskategorie B, Tragschicht wird gesondert vergütet, Fundament aus Beton mit einer Zusammensetzung C 20/25 DIN 1045-2, Dicke 20 cm, zementgebundenen Pflasterfugenmörtel einbringen, Farbton Fugen grau, Fugenbreite 15 +/- 5 mm.
17,000 m
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 67]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 18 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6 Baukonstruktion
Schalung und Bewehrung der (Stahl-)Betonfertigteile Schalung und Bewehrung der (Stahl-)Betonfertigteile erfolgt werkseitig. Die Leistungen und eventuell erforderliche Zeichnungen oder Berechnungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der (Stahl-)Betonfertigteile einzukalkulieren. Sichtseiten der (Stahl-)Betonfertigteile Als Sichtseiten der (Stahl-)Betonfertigteile gelten soweit nichts anderes in der Position beschrieben wird
-
bei Blockstufen die Ober-, Vorder-, und beide Kopfseiten
-
bei Sitzblöcken alle Seiten außer der Unterseite 6.1 Sitzblöcke
6.1.1 Sitzblock 1-A 1500 x 200/800 x 500 mm SB2 SG betongrau Sitzblock, als Stahlbetonfertigteil, Festigkeitsklasse C 45/55 DIN EN 206, DIN 1045-2, Expositionsklasse XF4, XM2, XC4, XD3, Feuchtigkeitsklasse WF, mit hohem Wassereindringwiderstand, in der Aufsicht schräg zulaufend, Länge x Breite 1/Breite 2 x Höhe 1500 x 200/800 x 500 mm, Sichtflächen in Sichtbeton Klasse 2 DBV-Merkblatt 'Sichtbeton', sandgestrahlt, Farbton betongrau, Sichtkanten gefast, Schenkellänge vertikal/horizontal 5/5 mm, Stoßfuge 5 +/- 2 mm, Einbau der Oberseite in einer horizontalen Ebene, versetzen in Betonfundament, mit Verschiebesicherung an der Unterseite, Fundament wird gesondert vergütet.
1,000 St 6.1.2 Sitzblock 1-C 1500 x 800/200 x 500 mm SB2 SG betongrau Sitzblock, als Stahlbetonfertigteil, Festigkeitsklasse C 45/55 DIN EN 206, DIN 1045-2, Expositionsklasse XF4, XM2, XC4, XD3, Feuchtigkeitsklasse WF, mit hohem Wassereindringwiderstand, in der Aufsicht schräg zulaufend, Länge x Breite 1/Breite 2 x Höhe 1500 x 800/200 x 500 mm, Sichtflächen in Sichtbeton Klasse 2 DBV-Merkblatt 'Sichtbeton', sandgestrahlt, Farbton betongrau, Sichtkanten gefast, Schenkellänge vertikal/horizontal 5/5 mm, Stoßfuge 5 +/- 2 mm, Einbau der Oberseite in einer horizontalen Ebene, versetzen in Betonfundament, mit Verschiebesicherung an der Unterseite, Fundament wird gesondert vergütet.
1,000 St 6.1.3 Sitzblock 1-B 2105 x 800 x 500 mm SB2 SG betongrau Sitzblock, als Stahlbetonfertigteil, Festigkeitsklasse C 45/55 DIN EN 206, DIN 1045-2, Expositionsklasse XF4, XM2, XC4, XD3, Feuchtigkeitsklasse WF, mit hohem Wassereindringwiderstand, Länge x Breite x Höhe: 2105 x 800 x 500 mm, Sichtflächen in Sichtbeton Klasse 2 DBV-Merkblatt 'Sichtbeton', sandgestrahlt, Farbton betongrau, Sichtkanten gefast, Schenkellänge vertikal/horizontal 5/5 mm, Stoßfuge 5 +/- 2 mm, Einbau der Oberseite in einer horizontalen Ebene, versetzen in Betonfundament, mit Verschiebesicherung an der Unterseite, Fundament wird gesondert vergütet.
4,000 St 6.1.4 Sitzblock 2-A 2500 x 500 x 550 mm SB2 SG betongrau Sitzblock wie Vorposition, jedoch Maße Länge x Breite x Höhe: 2500 x 500 x 550 mm.
3,000 St 6.1.5 Sitzblock 3-A 2000 x 500 x 600 mm SB2 SG betongrau Sitzblock wie Vorposition, jedoch Maße Länge x Breite x Höhe: 2000 x 500 x 600 mm.
2,000 St 6.1.6 Sitzblock 3-B 2000 x 500 x 650 mm SB2 SG betongrau Sitzblock wie Vorposition, jedoch Maße Länge x Breite x Höhe: 2000 x 500 x 650 mm.
2,000 St 6.1.7 Sitzblock 4-A 1660 x 500 x 500 mm SB2 SG betongrau Sitzblock wie Vorposition, jedoch Maße Länge x Breite x Höhe: 1660 x 500 x 500 mm.
1,000 St 6.1.8 Sitzblock 4-B 1660 x 500 x 550 mm SB2 SG betongrau Sitzblock wie Vorposition, jedoch Maße Länge x Breite x Höhe: 1660 x 500 x 550 mm.
1,000 St 6.1.9 Sitzblock 4-C 1660 x 500 x 650 mm SB2 SG betongrau Sitzblock wie Vorposition, jedoch Maße Länge x Breite x Höhe: 1660 x 500 x 650 mm.
1,000 St 6.1.10 Sitzblock 4-D 2300 x 800 x 650 mm SB2 SG betongrau
[Seite 68]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 19 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Sitzblock wie Vorposition, jedoch Maße Länge x Breite x Höhe: 2300 x 800 x 650 mm.
2,000 St 6.1.11 Sitzblock 4-E 2300 x 800 x 450 mm SB2 SG betongrau Sitzblock wie Vorposition, jedoch Maße Länge x Breite x Höhe: 2300 x 800 x 450 mm.
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 69]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 20 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6.2 Treppe
6.2.1 Stahlbetonfertigteil Oberseite abgetreppt SB2 SG betongrau Stahlbetonfertigteil, Festigkeitsklasse C 45/55 DIN EN 206, DIN 1045-2, Expositionsklasse XF4, XM2, XC4, XD3, Feuchtigkeitsklasse WF, mit hohem Wassereindringwiderstand, Länge x Breite x Höhe: 990 x 200 x 500 mm, Oberseite zwei mal abgetreppt im Stufenmaß 15/33 cm, Sichtflächen in Sichtbeton Klasse 2 DBV-Merkblatt 'Sichtbeton', sandgestrahlt, Farbton betongrau, Sichtkanten gefast, Schenkellänge vertikal/horizontal 5/5 mm, Stoßfuge 5 +/- 2 mm, Einbau der Oberseite in einer horizontalen Ebene, versetzen in Betonfundament, mit Verschiebesicherung an der Unterseite, Fundament wird gesondert vergütet.
1,000 St 6.2.2 Blockstufe Betonfertigteil C40/50 1200 x 400 x 140 mm SB2 SG betongrau Blockstufe als Betonfertigteil, Festigkeitsklasse C 40/50 DIN 1045-2, Expositionsklasse XF4, XM2, XC4, XD3, Feuchtigkeitsklasse WF, mit hohem Wassereindringwiderstand, Stufenmaße Länge x Breite x Höhe = 1200 x 400 x 140 mm, Sichtflächen in Sichtbeton Klasse 2 DBV-Merkblatt 'Sichtbeton', sandgestrahlt, Farbton betongrau, Sichtkanten gefast 5/5 mm, mit Kontraststreifen an der Vorderkante, Farbton schwarz, sandgestrahlt, Breite auf der Trittfläche 8 cm, Höhe an der Vorderseite 5 cm, mit Verschiebesicherung an der Unterseite, Lagerfuge 3 +/- 1 mm, Stoßfuge 4 +/- 1 mm, im Steigungsverhältnis Steigung/Auftritt 15/33 cm, mit 7 mm Gefälle auf der Auftrittsfläche, versetzen auf Trass-Zementmörtelstreifen in Laufrichtung im Abstand von höchstens 50 cm, Fundament wird gesondert vergütet.
27,000 St 6.2.3 Blockstufe Betonfertigteil C40/50 1200 x 400 x 170 mm SB2 SG betongrau Blockstufe wie Vorposition, jedoch Stufenmaße Länge x Breite x Höhe = 1200 x 400 x 170 mm.
3,000 St 6.2.4 Handlauf Stahl verzinkt Durchm. 40mm Handlauf mit Stützen, für Treppe, im Außenbereich, gerader Lauf, gewinkelt (Winkeltreppe), 3- läufig, mit 2 Podesten, Abwinkelungen gerundet, Innenradius 50 mm, inkl. 3 Verbindungsmuffen, Handlauf und Stützen aus Stahl, verzinkt, rund, Durchmesser 40 mm, Stützen werkseitig fugenlos mit dem Handlauf verschweißt, Schweißnähte vollständig verschliffen, Länge Gesamtabwicklung Handlauf 13850 mm, 10 Stützen, Höhen von 990 bis 1120 mm, in Kernbohrungen mit Vergussmörtel vergießen, Einbindetiefe 150 mm, Kernbohrung und Verguss mit Abdeckrosetten abdecken, Durchmesser 120 mm, Ausführung gemäß durch AG genehmigte Werkstattzeichnung.
1,000 psch 6.2.5 Kernbohrung im Belag D 60mm T 15-17,5cm von Hand Kernbohrung in Pflasterbelag und darunterliegender Schottertragschicht, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Steindicke Pflaster 8 cm, Bohrdurchmesser 60 mm, Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung im Freien, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, und auf der Baustelle lagern, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
3,000 St 6.2.6 Kernbohrung in Betonblockstufe D 60mm T 15-17,5cm von Hand Kernbohrung in Betonblockstufe, senkrecht zur Untergrundfläche, Untergrundfläche waagerecht, Stufendicke 14 cm, Bohrdurchmesser 60 mm, Bohrtiefe über 15 bis 17,5 cm, von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung im Freien, einschl. Lösen des Bohrkerns aus dem Gefüge, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sortieren, sammeln, ohne Zerkleinerung, und auf der Baustelle lagern, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
7,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 70]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 21 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6.3 Mauern
Die in den folgenden Positionen verwendete Materialangabe 'Buntsandstein' wird wie folgt definiert:
Sandstein mit roter/bunter Farbgebung, geologische Formation: "Buntsandstein", Herkunft: Buntsandstein aus mitteleuropäischen/heimischen Vorkommen
Vor Ausführungsbeginn ist dem AG ein repräsentatives Farbmuster (mind. 3 Steine) zur Freigabe vorzulegen. Eine gesonderte Vergütung der Muster findet nicht statt. 6.3.1 Trockenmauer Stützwand Quadermauerwerk ausbessern Bestehende Trockenmauer als Stützwand, einhäuptig, als Quadermauerwerk, Gesteinsart Buntsandstein, stellenweise ausbessern, lose Steine aufnehmen und lagegerecht wiedereinbauen, Kantenlängen bis 50 cm, einzelne Steine bei Bedarf durch gebrauchte Steine ersetzen, gebrauchte Steine seitlich lagernd, Sichtflächen bossiert, keine Stoßfuge durch mehr als 2 Schichten, Überlappung der Stoßfugen mind. 10 cm, Fugenbreite bis 2 cm, breitere Fugen und Steinzwischenräume mit Bruchsteinen auszwickeln, Abrechnung je Einzelflächen ab 0,5 m2, Ausführung nur nach Rücksprache und Freigabe durch die Bauleitung.
8,000 m2 6.3.2 Trockenmauer Stützwand Quadermauerwerk Buntsandstein D 30-40cm Trockenmauer als Stützwand, einhäuptig, als Quadermauerwerk, Gesteinsart Buntsandstein, Steinhöhe 10 bis 50 cm, Steinbreite mind. 1,5-fache Höhe, nicht weniger als 15 cm, Steinlänge mind. 1,5-fache Höhe, Sichtflächen bossiert, keine Stoßfuge durch mehr als 2 Schichten, Binder-/Läuferschichten abwechselnd, Überlappung der Stoßfugen mind. 10 cm, Mauerwerksdicke an der Krone über 30 bis 40 cm, Anlauf/Dossierung über 5 bis 10 %, Höhe über 0,5 bis 1 m, Fugenbreite bis 2 cm, breitere Fugen und Steinzwischenräume mit Bruchsteinen auszwickeln, unter Verwendung gebrauchter Mauersteine, seitlich gelagert, und Lieferung von neuem gleichwertigem Material (Verhältnis ca. 1/1).
8,000 m2 6.3.3 Geotextil Vliesstoff GRK 3 D 1,2mm 200 g/m2 Schicht aus Geotextilien, Vliesstoff, Geotextilrobustheitsklasse 3, Masse min. 200 g/m2, Stempeldurchdrückkraft min. 2,0 kN, Schutzschichtdicke 1,2 mm, Einbau in Baugrube hinter Trockenmauern und über der Hinterfüllung, Überlappungsbreite mind. 20 cm, Abrechnung in der Abwicklung der Bearbeitungsflächen.
26,000 m2 6.3.4 Bauwerk hinterfüllen verdichten Einbau-H 1m Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch 0/45 liefern STLB-Bau 2026-04 002 3211 Bauwerk profilgerecht hinterfüllen, einschl. Stoffe verdichten, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98, Einbauhöhe bis 1 m, Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/45, liefern.
3,000 m3 6.3.5 Bauwerk anschütten verdichten Einbau-H 1m Kies 16/32 liefern STLB-Bau 2026-04 002 3211 Bauwerk profilgerecht anschütten, einschl. Stoffe verdichten, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98, Einbauhöhe bis 1 m, Kies, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 16/32, liefern.
0,500 m3 6.3.6 Quadersteine Buntsandstein D 35-40cm als Hangabfangung Quadersteine aus Naturstein, Gesteinsart Buntsandstein, Steinhöhe 35 bis 40 cm, Steinbreite 30 bis 40 cm, Steinlänge mind. 1,5-fache Höhe, Einbau als einreihige Hangabfangungen in Böschungen, Neigung der Böschung 1:4 bis 1:2, Anlauf/Dossierung über 5 bis 10 %, Fugenbreite bis 2 cm, breitere Fugen und Steinzwischenräume mit Bruchsteinen auszwickeln, einschließlich Frostsicherheitsnachweis.
15,000 m 6.3.7 Ablängen Quadersteine Ablängen der Quadersteine der Vorposition, schräge Schnittfläche, steinmetzmäßiges Nachbearbeiten der Schnittfläche wie ungeschnittene Flächen.
6,000 St 6.3.8 Verblendmauerwerk Vorsatzschale Sandstein gebraucht seitl.lagernd Verblendmauerwerk DIN EN 1996, aus Naturwerkstein vor Stützwand, an bestehender Betonmauer, mit hohlraumfrei vermörtelter Schalenfuge, als unregelmäßiges Schichtmauerwerk, Fugenfüllung aus Trass-Fugenmörtel, Fugen glätten, Farbton grau, Fugenbreite in 10 mm, Gesteinsart Sandstein, gebrauchte Steine, seitlich lagernd.
[Seite 71]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 22 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
1,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 72]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 23 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6.4 Ballfangzaun
Zubehörteile Ballfangzaun Sämtliche zur fachgerechten Funktion der Zaunanlage erforderlichen Bauteile und Zubehörteile sind in die Einheitspreise einzurechnen. Hierzu gehören insbesondere Verbindungsmittel, Befestigungselemente, Abdeckungen sowie vom Hersteller vorgesehene Schwingungs- bzw. Vibrationsdämpfer zur Vermeidung von Klapper- und Resonanzgeräuschen (Lärmdämmung). 6.4.1 Zaunpfosten Pfosten Stahlvierkantrohr 60/40mm WD 2mm L 150cm verz STLB-Bau 2026-04 003 1640 Zaunpfosten, aus Stahlvierkantrohr S235 DIN EN 10219-2, Querschnitt 60/40 mm, Wanddicke 2 mm, Gesamtpfostenlänge 150 cm, mit Gittermattenhalterungen, Kopf verschlossen mit Aluminiumkappe, Einbau in Fundament, Fundament wird gesondert vergütet, feuerverzinkt DIN EN ISO 1461.
8,000 St 6.4.2 Zaunpfosten Pfosten Stahlvierkantrohr 60/40mm WD 2mm L 230cm verz STLB-Bau 2026-04 003 1640 Zaunpfosten, aus Stahlvierkantrohr S235 DIN EN 10219-2, Querschnitt 60/40 mm, Wanddicke 2 mm, Gesamtpfostenlänge 230 cm, mit Gittermattenhalterungen, Kopf verschlossen mit Aluminiumkappe, Einbau in Fundament, Fundament wird gesondert vergütet, feuerverzinkt DIN EN ISO 1461.
3,000 St 6.4.3 Stahlgittermatte lärmgedämmt H 1m Maschenweite 50/200mm Doppelstab 8mmverz STLB-Bau 2026-04 003 1647 Stahlgittermatte (Paneel) DIN EN 10223-7, lärmgedämmt, als Doppelstabmatte, Höhe 1 m, ohne Überstand, Maschenweite 50/200 mm, Dicke der senkrechten Drähte 6 mm, waagerechte Profile als Doppelstab 8 mm, Bodenabstand 5 cm, Einzelfeldlänge 2,5 m, feuerverzinkt DIN EN ISO 1461, an Pfosten befestigen mit Abdeckleiste.
7,500 m 6.4.4 Stahlgittermatte lärmgedämmt Passstück H 1m Maschenweite 50/200mmDoppelstab 8mm verz STLB-Bau 2026-04 003 1647 Stahlgittermatte (Paneel) DIN EN 10223-7, lärmgedämmt, Passstück, als Doppelstabmatte, Höhe 1 m, ohne Überstand, Maschenweite 50/200 mm, Dicke der senkrechten Drähte 6 mm, waagerechte Profile als Doppelstab 8 mm, Bodenabstand 5 cm, Einzelfeldlänge über 1,2 bis 2 m, feuerverzinkt DIN EN ISO 1461, Korrosionsschutz an den Schnittstellen wiederherstellen, an Pfosten befestigen mit Abdeckleiste.
3,300 m 6.4.5 Stahlgittermatte lärmgedämmt H 1,8m Maschenweite 50/200mm Doppelstab8mm verz STLB-Bau 2026-04 003 1647 Stahlgittermatte (Paneel) DIN EN 10223-7, lärmgedämmt, als Doppelstabmatte, Höhe 1,8 m, ohne Überstand, Maschenweite 50/200 mm, Dicke der senkrechten Drähte 6 mm, waagerechte Profile als Doppelstab 8 mm, Bodenabstand 5 cm, Einzelfeldlänge 2,5 m, feuerverzinkt DIN EN ISO 1461, an Pfosten befestigen mit Abdeckleiste.
2,500 m 6.4.6 Stahlgittermatte lärmgedämmt Passstück H 1,8m Maschenweite 50/200mmDoppelstab 8mm verz STLB-Bau 2026-04 003 1647 Stahlgittermatte (Paneel) DIN EN 10223-7, lärmgedämmt, Passstück, als Doppelstabmatte, Höhe 1,8 m, ohne Überstand, Maschenweite 50/200 mm, Dicke der senkrechten Drähte 6 mm, waagerechte Profile als Doppelstab 8 mm, Bodenabstand 5 cm, Einzelfeldlänge über 0,5 bis 1,2 m, feuerverzinkt DIN EN ISO 1461, Korrosionsschutz an den Schnittstellen wiederherstellen, an Pfosten befestigen mit Abdeckleiste.
2,000 m 6.4.7 Zaunecke Stahlgittermatten Eckverbinder STLB-Bau 2026-04 003 6063 Ecke für Zaun mit Stahlgittermatten, mit Eckverbinder, mind. in jeder 2. Masche.
5,000 St 6.4.8 Höhenversatz Zaun H 100-120cm Höhenversatz im Zaun mit Stahlgittermatten (Paneele) DIN EN 10223-7, Höhensprung über 100 bis 120 cm.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 73]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 24 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
[Seite 74]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 25 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7 Ausstattung
7.1 Spielgeräte
7.1.1 Kletterfelsenanlage aus Fertigteilen dreiteilig mit Seilnetz Kletterfelsenanlage DIN EN 1176 aus Fertigteilen, dreiteilig, Länge x Breite: 190 x 90 cm / 115 x 40 cm / 110 x 60 cm, Höhe alle Teile ca. 340 cm, Einbindung ca. 60 cm, mit integrierten Fundamentfüßen, Dicke Fundamentfuß 20 cm, Stärke Betongrundkörper ca. 15 cm stark, Stahlbeton C25/30 DIN 1045,
sichtbare Oberflächen als durchgefärbte Spritzbetonschicht in natürlichem Farbton, Farbauftrag mit Silikatfarben, Farbton rotbraun, in Felsstruktur mit Tritt- und Griffformen modelliert als für Kinder bekletterbare Struktur, mit zusätzlichen Klettergriffen, Farbton schwarz, vandalismussicher in der Spritzbetonoberfläche verankert,
mit Seilnetz aus vierlitzigen Rundlitzenseilen, Durchmesser 16 mm, Litzenseelen und Seilseelen aus verzinkten Drähten, Außenlitzen mit hochabriebfesten und UV-beständigem Polyestergarn ummantelt, Farbton blau, Seilverbindungen durch Kreuzverbinder, Aluminium, Befestigung an Betonteilen durch Edelstahl-Kettenbefestigung, Länge x Höhe: ca. 250 x 260 cm,
Ausführung gemäß Montageanleitung Hersteller, einschl. Werkstattzeichnungen und statischem Nachweis.
Hersteller:
X-Move GmbH
Produktbezeichnungen:
"Kletter-Kombination GB2"
oder gleichwertig.
Sollten Sie in dieser Position ein anderes Produkt anbieten wollen als von uns vorgegeben, nennen Sie dies bitte in u.g. Abfrage.
Reichen Sie uns die zur Prüfung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen als Anlagen zum Angebot ein (Datenblätter, Zeichnungen o.ä.). Bitte fügen Sie auch Referenzen des Herstellers über vergleichbare Produkte bei.
Zur Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen, das ausgeschriebene Produkt in einem zweiten Hauptangebot anzubieten. Dadurch wird vermieden, dass Ihr Gesamtangebot wegen Nichtgleichwertigkeit des abgefragten Produktes ausgeschlossen werden muss.
Hersteller und Typ '.....' vom Bieter einzutragen
1,000 St 7.1.2 Calisthenicsanlage standortgebunden Stahl Standortgebundene Calisthenics-Sonderanlage, für den Außenbereich, DIN EN 16630, bestehend aus folgenden Elementen:
-
Bogenhangelleiter (Monkey-Bar, gebogen)
-
Human-Flag-Element
-
fest installierte Suspensionsringe
-
Sprossenwand
-
Handstandwand (vertikale Trainingsfläche)
-
Dips-Barren
-
Ausragereck (Über-Eck-Konstruktion)
-
2 Schrägbank-Addons (45° und 60°)
-
Dips-Addon
Tragkonstruktion aus Stahl, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, Rundpfosten Durchmesser 114 mm, Wandstärke 3,6 mm, alle Verschraubungen Edelstahl mit manipulationsgeschützten Verbindungselementen,
Grundfläche der Anlage ca. 740 x 375 cm (ohne Fallschutzflächen), maximale Höhe ca. 295 cm über Oberkante Belag,
Ausführung gemäß beizulegender Zeichnung,
[Seite 75]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 26 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Ausführung gemäß beizulegender Zeichnung,
Hersteller:
playparc Allwetter-Freizeit-Anlagenbau GmbH
oder gleichwertig.
Sollten Sie in dieser Position ein anderes Produkt anbieten wollen als von uns vorgegeben, nennen Sie dies bitte in u.g. Abfrage.
Reichen Sie uns die zur Prüfung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen als Anlagen zum Angebot ein (Datenblätter, Zeichnungen o.ä.). Bitte fügen Sie auch Referenzen des Herstellers über vergleichbare Produkte bei.
Zur Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen, das ausgeschriebene Produkt in einem zweiten Hauptangebot anzubieten. Dadurch wird vermieden, dass Ihr Gesamtangebot wegen Nichtgleichwertigkeit des abgefragten Produktes ausgeschlossen werden muss.
Hersteller und Typ '.....' vom Bieter einzutragen
1,000 St 7.1.3 Infotafel für Calisthenicsanlage Freistehendes Informationsschild liefern und montieren, DIN EN 16630, Stahlträgergestell feuerverzinkt, Format ca. 800 x 1200 mm, Aluminiumverbundplatte, UV-beständiger Direktdruck mit
Darstellung von:
-
Gerätebezeichnung
-
Übungsanleitungen
-
Sicherheitshinweisen
-
Herstellerangaben
-
Notfallnummer
passend zu Calisthenicsanlage aus Position vor,
Montage gemäß Montageanleitung Hersteller.
Hersteller:
playparc Allwetter-Freizeit-Anlagenbau GmbH
oder gleichwertig.
1,000 St 7.1.4 Tischtennisplatte Betonwerkstein einschl. Befestigungsmittel Tischtennisplatte aus Betonwerkstein DIN 18500-1, auf Pflasterdecke einbauen, einschl. Befestigungsmittel, außen liegend, Oberfläche feingeschliffen, Gesteinskörnung grau, Maße 274 x 152 cm, Ausführung gemäß Montageanleitung Hersteller.
Hersteller:
Fritz Müller GmbH Freizeiteinrichtung
Produktbezeichnungen:
"Tischtennisplatte freistehend"
Art. Nr. 3250
"Befestigungsbügel (Satz)"
Art. Nr. 3251
2,000 St 7.1.5 Spielbrettständer Streetball auf Baustelle lagernd einbauen Spielbrettständer für Streetball, aus verzinktem Stahl, einschl. Korb und Spielbrett, aus verzinktem Stahl, Netz aus verzinkten Stahlketten, Höhe 410 cm, Ausladung 165 cm, auf Baustelle lagernd, gemäß Angaben Hersteller auf Einbauanker befestigen.
[Seite 76]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 27 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1,000 St 7.1.6 Gruppenschaukelsitz 145 cm an vorh. Gerüst montieren Gruppenschaukelsitz für Korbschaukeln, DIN EN 1176-2, mit Zweipunktaufhängung, Kettenlänge inkl. Kettenabschluss 160 cm, Durchmesser Schaukelsitz ca. 145 cm, mit gepolsterter Umrandung, Farbton blau, Korbboden aus Seilnetz aus vierlitzigen Rundlitzenseilen, Durchmesser 16 mm, Außenlitzen mit hochabriebfesten und UV-beständigem Polyestergarn ummantelt, Farbton schwarz, an vorhandenem Gerüst montieren, Ausführung gemäß Montageanleitung Hersteller.
1,000 St 7.1.7 Sicherungskette Korbschaukel nachrüsten Sicherungskette für Korbschaukel an vorhandenem Gerüst montieren, einschl. Bohrung, Montage Sicherungsbolzen und notwendiger Befestigungsmittel, Ausführung gemäß Montageanleitung Hersteller.
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 77]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 28 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7.2 Mobiliar
7.2.1 Abfallbehälter aus Stahl 82 l Abfallbehälter aus Stahl, mit beidseitigem Einwurf, feuerverzinkt DIN EN ISO 1461 und pulverbeschichtet DIN 55633-1, Farbton DB 703, mit Innenbehälter aus Aluminium, Fassungsvolumen 82 l, ohne Ascher, inkl. Befestigungsmittel, gemäß Montageanleitung Hersteller aufstellen.
Hersteller:
WETZ Außenraum-Elemente GmbH
Produktbezeichnungen:
"Abfallbehälter Stuttgart 90"
Art. Nr. 638
3,000 St 7.2.2 Sitzauflage HPL 600 x 325 mm ohne Lehne Sitzauflage aus Hochdrucklaminatplatten (HPL), Länge 600 mm, Breite 325 mm, ohne Rückenlehne, Farbton Patina, mit Rahmenkonstruktion aus nichtrostendem Stahl, gebürstet, inkl. Verbindungsmitteln, auf Betonwerkstein mit geeigneten Befestigungsmitteln montieren, inkl. Bohrung, Ausführung gemäß Montageanleitung Hersteller.
Hersteller:
miramondo public design Gmbh
Produktbezeichnungen:
"Il Posto M"
7,000 St 7.2.3 Sitzauflage HPL 1200 x 325 mm ohne Lehne Sitzauflage aus Hochdrucklaminatplatten (HPL), Länge 1200 mm, Breite 325 mm, ohne Rückenlehne, Farbton Patina, mit Rahmenkonstruktion aus nichtrostendem Stahl, gebürstet, inkl. Verbindungsmitteln, auf Betonwerkstein mit geeigneten Befestigungsmitteln montieren, inkl. Bohrung, Ausführung gemäß Montageanleitung Hersteller.
Hersteller:
miramondo public design Gmbh
Produktbezeichnungen:
"Il Posto M"
2,000 St 7.2.4 Sitzauflage HPL 1820 x 325 mm ohne Lehne Sitzauflage aus Hochdrucklaminatplatten (HPL), Länge 1820 mm, Breite 325 mm, ohne Rückenlehne, Farbton Patina, mit Rahmenkonstruktion aus nichtrostendem Stahl, gebürstet, inkl. Verbindungsmitteln, auf Betonwerkstein mit geeigneten Befestigungsmitteln montieren, inkl. Bohrung, Ausführung gemäß Montageanleitung Hersteller.
Hersteller:
miramondo public design Gmbh
Produktbezeichnungen:
"Il Posto M"
3,000 St 7.2.5 Sitzauflage HPL 1200 x 654 mm mit Lehne Sitzauflage aus Hochdrucklaminatplatten (HPL), Länge 1200 mm, Breite 654 mm, mit Rückenlehne, Farbton Patina, mit Rahmenkonstruktion aus nichtrostendem Stahl, gebürstet, inkl. Verbindungsmitteln, auf Betonwerkstein mit geeigneten Befestigungsmitteln montieren, inkl. Bohrung, Ausführung gemäß Montageanleitung Hersteller.
Hersteller:
miramondo public design Gmbh
Produktbezeichnungen:
"Il Posto L"
[Seite 78]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 29 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR "Il Posto L"
3,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 79]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 30 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 8 Vegetationstechnische Arbeiten
8.1 Pflanzgruben
8.1.1 Pflanzgrube verfüllen Gemisch 70% Unterboden BG4b 30% Lava 26/32 Pflanzgrube verfüllen, mit Gemisch aus 70 Vol.-% Unterboden, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), Boden auf der Baustelle gelagert, 30 Vol.-% Lava, Körnung 16/32 mm, Schichtdicke 50 bis 80 cm.
6,000 m3 8.1.2 Pflanzgrube verfüllen Gemisch 70% Oberboden BG4b Boden auf Baustellegelagert 20% Sand Körnung 0/2 10% Lava 2/16 D 20cm Pflanzgrube verfüllen, mit Gemisch aus 50 Vol.-% Oberboden, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), Boden auf der Baustelle gelagert, 30 Vol.-% Lava, Körnung 2/16 mm, 20 Vol.-% Sand, Körnung 1/3 mm, Schichtdicke 20 cm.
3,000 m3 8.1.3 Belüftungs- und Bewässerungsring Lava 16/32mm Belüftungs- und Bewässerungsring um Baumneupflanzung, Grabenring um Ballen, Breite 20 cm, Tiefe 20 cm, mit Lava verfüllen bis Oberkante Gelände, Körnung 16/32 mm.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 80]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 31 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 8.2 Vegetationstragschichten
8.2.1 Baugrund auflockern kreuzw. T 15cm STLB-Bau 2026-04 003 6747 Baugrund auflockern, kreuzweise, Tiefe 15 cm, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), Steine ab 5 cm Durchmesser, Fremdkörper und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen, nach Stoffen getrennt auf der Baustelle lagern.
164,000 m2 8.2.2 Oberboden liefern BG4b GU STLB-Bau 2026-04 003 526 Oberboden, nur liefern, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch).
8,000 m3 8.2.3 Oberboden gelagert auftragen BG4b GU in Einzelflächen D 20-25cm STLB-Bau 2026-04 003 526 Oberboden, seitlich gelagert, profilgerecht auftragen, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), in Einzelflächen, 5 bis 10 Einzelflächen, Auftragsdicke über 20 bis 25 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Auftragstelle.
135,000 m2 8.2.4 Oberboden gelagert auftragen BG4b GU in Einzelflächen D 20-25cm Neigun STLB-Bau 2026-04 003 526 Oberboden, seitlich gelagert, profilgerecht auftragen, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), in Einzelflächen, 5 bis 10 Einzelflächen, Neigung Auftragsfläche 1:3 bis 1:2, Auftragsdicke über 20 bis 25 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Auftragstelle.
75,000 m2 8.2.5 Vegetationstragschicht lockern kreuzw. fräsen T 10cm BG4b geneigtenichtgeneigte Flächen STLB-Bau 2026-04 003 1160 Vegetationstragschicht lockern, kreuzweise, fräsen, Lockerungstiefe 10 cm, Steine ab 5 cm Durchmesser, Fremdkörper und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen, nach Stoffen getrennt auf der Baustelle lagern, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), Anteil der nichtgeneigten Fläche 60 %, Neigung der Restfläche 1:3 bis 1:2.
210,000 m2 8.2.6 Feinplanum Rasenfläche BG4b GU STLB-Bau 2026-04 003 1166 Feinplanum für Rasenfläche, zulässige Abweichung von der Ebenheit bei 4 m 5 cm/bei 2 m 4 cm (Kategorie 3) DIN 18917, Anschlüsse an Kanten, Wege- und Platzbeläge oberflächengleich, Steine von mehr als 2 cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen, anfallende Stoffe getrennt auf der Baustelle lagern, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Ausführung gemäß Zeichnung.
235,000 m2 8.2.7 Feinplanum Rasenfläche BG4b GU STLB-Bau 2026-04 003 1166 Feinplanum für Rasenfläche, zulässige Abweichung von der Ebenheit bei 4 m 5 cm/bei 2 m 4 cm (Kategorie 3) DIN 18917, Anschlüsse an Kanten, Wege- und Platzbeläge oberflächengleich, Steine von mehr als 2 cm Durchmesser und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen, anfallende Stoffe getrennt auf der Baustelle lagern, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Neigung der Fläche 1:3 bis 1:2, Ausführung gemäß Zeichnung.
110,000 m2
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 81]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 32 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 9 Pflanzarbeiten
9.1 Pflanzarbeiten
Einpflanzen nach FLL / Kalkulationshinweise Die Pflanzen dieses Titels sind zu liefern und einzupflanzen.
Das Einpflanzen nach DIN 18916 beinhaltet alle Nebenleistungen und Leistungen, die nach der gewerblichen Verkehrssitte dazugehören, wie sie in der Veröffentlichung der FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. "Besondere Leistungen, Nebenleistungen und gewerbliche Verkehrssitte bei Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis 18920" aufgeführt sind.
Diese sind insbesondere: Pflanzschnitt, Entfernen von beschädigten Pflanzenteilen, Ausheben des Pflanzlochs, dabei Beseitigen von Verfestigungen der Pflanzlochwände und -sohle, Wurzelschnitt ballenloser Pflanzen, bei Containerpflanzen, durchschneiden von Spiral- und Würgewurzeln und Aufreißen des Wurzelfilzes, Öffnen der Verknotungen des Ballenleinens, Lösen des Zugdrahts (außer bei Unterflurverankerung), Entfernen von nicht verrottbaren Containern, Töpfen und Folienbeuteln, Anwässern im Rahmen des Pflanzvorgangs. 9.1.1 Hochstamm StU. 16-20cm mDb pflanzen wieder verfüllen Hochstamm, Stammumfang über 16 bis 20 cm, mit Drahtballen, pflanzen DIN 18916 in vorbereitete und wieder zu verfüllende Pflanzgrube, wieder verfüllen, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), inkl. Baumscheibendüngung, gemäß FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen, mineralischer Dünger, granuliert, 60 g Dünger je cm Stamm-Durchmesser, Lieferung der Pflanzen wird gesondert vergütet.
1,000 St 9.1.2 Pflanzenverankerung Pfahl-Dreibock Rahmen Halbrundhölzer L 350cmKokosstrick 25g/m Pflanzenverankerung mit Pfahl-Dreibock mit Rahmen aus Halbrundhölzern, Pfahl, weißgeschält, Fichte oder Tanne, Pfahllänge 350 cm, Zopfdicke 8/10 cm, Bindegurt aus Kokosstrick, dick (25 g/ m), 3 Bindeschlaufen.
1,000 St 9.1.3 Verdunstungs-Stammschutz Stamm Stammschutzanstrich Durchm. bis 15cm Hbis 2,5m STLB-Bau 2026-04 003 1252 Verdunstungs- und Stammschutz am Stamm mit Stammschutzanstrich, Wirksamkeitsdauer mind. 5 Jahre, Farbton weiß, Stammdurchmesser bis 15 cm, Stammhöhe bis 2,5 m.
1,000 St 9.1.4 Mähschutz Kunststoffmanschette HDPE 20cm Mähschutz, mit Kunststoffmanschette aus HDPE, Höhe 20 cm.
1,000 St 9.1.5 Mulchscheibe Kokos rund 80cm Mulchscheibe aus Kokosfasern, rund, Durchmesser 80 cm, zur Abdeckung der Baumscheibe.
1,000 St 9.1.6 Verpflanzter Strauch h 100-200cm mDb pflanzen wieder verfüllen STLB-Bau 2026-04 003 1175 Verpflanzter Strauch, Höhe über 100 bis 200 cm, mit Drahtballen, pflanzen DIN 18916 in vorbereitete und wieder zu verfüllende Pflanzgrube, wieder verfüllen, Bodengruppe 4b DIN 18915 (bindig, kiesig), Lieferung der Pflanzen wird gesondert vergütet.
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 82]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 33 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 9.2 Gehölze
9.2.1 Tilia tomentosa H 3xv mDb h 400-500cm StU. 16-18cm liefern STLB-Bau 2026-04 004 4339 Tilia tomentosa (Silber-Linde) H 3xv mDb, h 400 bis 500 cm, StU. 16 bis 18 cm, nur liefern, einpflanzen wird gesondert vergütet.
1,000 St 9.2.2 Deutzia scabra Plena Sol 3xv mDb h 150-200cm liefern STLB-Bau 2026-04 004 3946 Deutzia scabra "Plena" (Raue Deutzie "Plena") Sol 3xv mDb, h 150 bis 200 cm, nur liefern, einpflanzen wird gesondert vergütet.
1,000 St 9.2.3 Philadelphus coronarius Sol 3xv mDb h 150-200cm liefern STLB-Bau 2026-04 004 4196 Philadelphus coronarius (Gewöhnlicher Pfeifenstrauch) Sol 3xv mDb, h 150 bis 200 cm, nur liefern, einpflanzen wird gesondert vergütet.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 83]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 34 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 9.3 Ansaat
9.3.1 Rasen ansäen gebietseigen 50% Kräuter 5g/m2 Rasen ansäen, gebietseigenes Rasensaatgut,
Produktionsräume/Herkunftsregion nach ErMiV (Erhaltungsmischungsverordnung) '11 Südwestdeutsches Bergland', 50 % Kräuter, 50 % Gräser, Nachweis der Beschaffenheit durch Vorlage des Mischungsnummernbescheides, Saatgutmenge 5 g/m2, Anteil der nichtgeneigten Fläche 70 %, Neigung der Restfläche steiler als 1:4 bis 1:2.
345,000 m2
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 84]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 35 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 10 Fertigstellungspflege
Pflegearbeiten Fertigstellungspflege DIN 18916 / 18917 Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Fertigstellungspflege gelten DIN 18916 bzw. DIN 18917. Die Leistungen beginnen am Zeitpunkt der Pflanzung / Ansaat und enden mit der Abnahme der Pflanzung. Pflegearbeiten Ausführung Die erforderlichen Teilleistungen der Fertigstellungspflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG spätestens 3 Werktage vor Beginn anzuzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen. Dokumentation Pflegearbeiten Der Pflanzschnitt erfolgt nur unter Anleitung und Aufsicht des AG bzw. der Bauüberwachung. Die Pflegearbeiten sind durch Fotos jeweils vor und nach jedem Pflegegang zu dokumentieren und der Bauüberwachung vorzulegen. 10.1 Wässern und Düngen
10.1.1 Wässern Pflanzung Hochstämme StU. 10-18cm 100l l/St 15Arbeitsgänge Wässern der Pflanzung, Hochstämme, Stammumfang 10 bis 18 cm, Wasser liefern, Wassermenge je Arbeitsgang mind. 100 l/St, 15 Arbeitsgänge.
Mengenermittlung:
Anzahl zu bearbeitende Gehölze x Anzahl Arbeitsgänge
= 1 St x 15 AG = 15 St
15,000 St 10.1.2 Wässern Pflanzung Solitärsträucher h über 175cm 80l l/St 15 AG Wässern der Pflanzung, Solitärsträucher, Höhe über 175 cm, Wasser liefern, Wassermenge je Arbeitsgang mind. 80 l/St, 15 Arbeitsgänge.
Mengenermittlung:
Anzahl zu bearbeitende Gehölze x Anzahl Arbeitsgänge
= 2 St x 15 AG = 30 St
30,000 St 10.1.3 Wässern Rasen gebietseigen 15l/m2 15Arbeitsgänge Wässern der Rasenfläche, gebietseigene Kräuter-Gräser-Mischung, Wasser liefern, Menge je Arbeitsgang ca. 15 l/m2, 15 Arbeitsgänge, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge.
Mengenermittlung:
zu bearbeitende Fläche x Anzahl Arbeitsgänge
= 345 m2 x 15 AG = 5.175 m2
5.175,000 m2
Gesamtbetrag:
[Seite 85]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 36 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 10.2 Mähen
10.2.1 Mähen Rasen gebietseigen Schnitt-H 8cm 6Schnitte Mulchmäher Mähen der Rasenfläche, gebietseigene Kräuter-Gräser-Mischung, Schnitthöhe 8 cm, 6 Schnitte, Ausführung der Schnitte vierwöchig im Sommer, Schnitt maschinell, mit Mulchmäher, Schnittgut auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Mengenermittlung:
zu bearbeitende Fläche x Anzahl Arbeitsgänge
= 233 m2 x 6 AG = 1.398 m2
1.398,000 m2 10.2.2 Mähen Rasen gebietseigen Schnitt-H 8cm 3Schnitte Freischneider Mähen der Rasenfläche, gebietseigene Kräuter-Gräser-Mischung, Schnitthöhe 8 cm, 3 Schnitte, Ausführung der Schnitte achtwöchig im Sommer, Neigung der Fläche 1:4 bis 1:2, Schnitt maschinell, mit Freischneider, Schnittgut auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Mengenermittlung:
zu bearbeitende Fläche x Anzahl Arbeitsgänge
= 108 m2 x 3 AG = 324 m2
324,000 m2 10.2.3 Ausmähen Baumscheibe bis 1m2 3Arbeitsgänge Direktbeladung laden LKW AN Ausmähen der Baumscheiben, Größe der Baumscheiben bis 1 m2, 3 Arbeitsgänge, Ausführung im Mai, im Juli und im Oktober, Schnittgut auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Mengenermittlung:
zu bearbeitende Gehölze x Anzahl Arbeitsgänge
= 3 St x 3 AG = 9 St
9,000 St 10.2.4 Durchputzen Pflanzfläche 3Arbeitsgänge Direktbeladung laden LKW AN Durchputzen der Pflanzung, Pflanzfläche, abgeblühte und abgestorbene Pflanzenteile abschneiden, unerwünschten Aufwuchs abtrennen, ausdauernde Wurzeln ausgraben, 3 Arbeitsgänge, Laub, abgestorbene Pflanzenteile, Unrat und Steine ab 5 cm Durchmesser aufsammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Mengenermittlung:
zu bearbeitende Fläche x Anzahl Arbeitsgänge
= 43 m2 x 3 AG = 129 m2
129,000 m2 10.2.5 Gehölzschnitt Sträucher H bis 3m auf H 10cm Direktbeladung LKW AN Gehölzschnitt an Sträuchern, Rückschnitt, Höhe der Gehölze bis 3 m, Rückschnitt auf eine Höhe von 10 cm, für den einmaligen Rückschnitt der angrenzenden Wildsträucher entlang der Treppen, Ausführung zum Ende der Fertigstellungspflege, zur Direktbeladung (ohne Behälter), auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
50,000 m2
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 86]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 37 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 11 Entsorgung
11.1 Entsorgung
11.1.1 Abfall nicht gefährlich AVV170101 nicht schadstoffbelastet LKW ANtransp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton,
nicht schadstoffbelastet, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
105,000 t 11.1.2 Abfall nicht gefährlich AVV170407 nicht schadstoffbelastet LKW ANtransp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Metalle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170407 Metall, gemischt,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
1,000 t 11.1.3 Abfall nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet LKW ANtransp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6106 Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein,
nicht schadstoffbelastet, ohne Festlegung eines Zuordnungskriteriums LAGA/DepVO/EBV/RuVA,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
420,000 t 11.1.4 Abfall n.gefährlich AVV200201 n.schadstb. LKW AN Vergütung geg. Nachw. Siedlungsabfälle, Garten- und Parkabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 200201 biologisch abbaubare Abfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km,
Verwertungsanlage der Landeshauptstadt Stuttgart:
Kompostierungsanlage Zuffenhausen
Ludwigsburger Str. 270
70435 S-Zuffenhausen
Öffnungszeiten:
Mo-Do. 7:15 - 15:45
Fr. 7:15 - 14:45
Keine Annahme von Wurzelstöcken, Wurzeln oder Grüngut mit mehr als 5% Bodenanhaftungen.
Die Entsorgungsgebühren werden vom AG nur bei Beachtung der folgenden
[Seite 87]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 38 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Entsorgungsgebühren werden vom AG nur bei Beachtung der folgenden
Rahmenbedingungen anerkannt.
Wichtig bei Abgabe ist die klare Nennung des betreffenden Bauvorhabens.
Angabe von G- Nummer (G 4104626)
Sanierung Spielplatz Uhlandshöhe Werkstatthaus
Der Wiegeschein ist zwingend als Nachweis vorzulegen,
Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
2,000 t 11.1.5 Abfall n.gefährlich AVV200201 n.schadstb. LKW AN Vergütung AN Siedlungsabfälle, Garten- und Parkabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 200201 biologisch abbaubare Abfälle,
nicht schadstoffbelastet,
auf Fahrzeug lagernd, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
1,000 t 11.1.6 Abfall nicht gefährlich AVV200307 nicht schadstoffbelastet LKW ANtransp. entsorgen Vergüt.Entsorg. AN STLB-Bau 2026-04 087 6480 Siedlungsabfälle,
nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 200307 Sperrmüll,
nicht schadstoffbelastet,
auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zum zugelassenem Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Mengenermittlung nach Wiegekarte.
1,000 t
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 88]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 39 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 12 Stundenlohnarbeiten
Angehängte Stundenlohnarbeiten Besondere Vertragsbedingungen Vergütung von Stundenlohnarbeiten Vergütet werden Stundenlohnarbeiten nach Weisung und Anerkennung des Auftraggebers. Sie werden nur vergütet, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart worden sind mit Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung. Sollen Leistungen im Stundenlohn ausgeführt werden, ist dem Auftraggeber umgehend ein Angebot über die dafür voraussichtlich erforderlichen Stunden mit Angabe der Lohngruppen, sowie die erwarteten weiteren Kosten (Stoffe, Geräte, etc.) einzureichen. Auch erwartete Zeit- und Erschwerniszuschläge sind vorab anzumelden.
Die örtliche Bauüberwachung des AG erhält dieses Angebot gleichzeitig zur Prüfung in Kopie. Wird unverzügliches Handeln erforderlich, so kann die örtliche BÜ des AG eine umgehende Ausführung in Stundenlohn anordnen. In diesem Fall wird eine Stundenlohnvereinbarung umgehend nach Ausführung vereinbart.
Die Stundenlohnzettel sind der örtlichen BÜ umgehend, spätestens wöchentlich zur Prüfung zu überreichen. Sie müssen den Anforderungen von § 15 Abs. 3 VOB/B entsprechen. Ein konkreter Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung muss hergestellt werden in folgender Art: Stundenlohnzettel Nr. xxx (numerisch aufsteigend) zu Stundenlohnvereinbarung Nr. xxx vom 00.00.2099.(Datum der Stundenlohnvereinbarung).
Vergütet wird nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d.h. An- und Abfahrtszeiten sowie Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt. Für die Vergütung von Zeit- und Erschwerniszuschlägen werden die tariflichen Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Leistungsbereich angewendet. Sofern es hierzu keine tariflichen Regelungen gibt, wird nach ortsüblichen Zuschlägen vergütet.
Die Zeitzuschläge (Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) werden nur vergütet, wenn die Arbeit zu besonderen Zeiten vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert wurde. Sie werden auf der Basis des tatsächlich ausbezahlten und nachgewiesenen Lohnes (ohne Lohnnebenkosten) berechnet. Hierzu sind vom AN auf Verlangen des AG Gehaltsnachweise der eingesetzten Arbeitskräfte vorzulegen, für die Zeit- und Erschwerniszuschläge geltend gemacht werden.
Für die Ausführung von untergeordneten Leistungen, wie z.B. Stemm-, Reinigungsarbeiten etc., wird nur der Lohn eines Helfers vergütet, auch wenn vom Auftragnehmer höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Stunden von aufsichtsführendem Personal (Bauleiter, Montageinspektor etc.) für Besprechungen, Aufmaß und Abrechnung usw. werden nicht gesondert vergütet. Diese Kosten sind mit den angebotenen Stundenlohnsätzen abgegolten. Die Regelungen des § 15 Abs. 2 VOB/B sind davon unberührt. Angebotene Stundenlohnarbeiten Es besteht kein Anspruch auf Ausführung der Stundenlohnarbeiten im angebotenen Umfang. Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind ohne Aufgliederung anzubieten. Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn-und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn-und Gehaltskosten einschließlich etwaiger
Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen, die Lohn-und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigung, Fahrtkostenerstattung etc.), die Sozialkassenbeiträge, ggf. Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile sowie Gewinn (einschließlich Unternehmerwagnis), jedoch ohne Umsatzsteuer.
Ist vertraglich keine Vereinbarung über die Vergütung, zum Beispiel bestimmter Lohngruppen, getroffen, so gilt die ortsübliche Vergütung. Diese wird auf Grundlage des Tariflohns ermittelt, sofern vorhanden. Im Übrigen gilt § 15 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B. Vergütung von Stoffen und Gerätekosten Stoffe
Im Stundenlohnzettel aufgeführte Stoffkosten werden nur anerkannt, sofern hierfür keine im Leistungsverzeichnis anwendbaren Positionen vorhanden sind.
Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von Rabatten aller Art nachgewiesen werden. Auf diese Stoffpreise wird ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie für die anteiligen Fracht-, Fuhr- und Ladekosten frei Baustelle anerkannt. Dieser Faktor ist in der entsprechenden Position anzubieten. (Abrechnung nach Stoffkostennachweis). Wurde vertraglich kein Faktor vereinbart, so werden ortsübliche Zuschläge anerkannt.
Geräte
Kleingeräte
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten bis 800 Euro netto Anschaffungswert entsprechend § 6 Abs. 2 EStG (Einkommensteuerrichtlinien) einschl. Zubehör, Betriebsstoffen, sowie die Kosten für die Instandhaltung (z.B. Schärfen von Werkzeugen etc.) im normalen Rahmen, werden nicht vergütet. Diese sind bei öffentlichen Aufträgen mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten.
Geräte über 800 Euro Anschaffungswert
Die Kosten für die Vorhaltung von Geräten über 800 Euro Anschaffungswert hinaus bzw. von KFZ,
[Seite 89]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 40 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Kosten für die Vorhaltung von Geräten über 800 Euro Anschaffungswert hinaus bzw. von KFZ, LKW etc. sind vom AN auf der Vergleichsbasis der BGL 2020 (Baugeräteliste) zu ermitteln. Die Geräte-Kenn-Nr. aus der BGL des zum Vergleich angesetzten Gerätes, ist zur Plausibilitätsprüfung anzugeben. Abrechnung der Stundenlohnarbeiten Stundenlohnrechnungen sind umgehend nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten entsprechend der Stundenlohnvereinbarung einzureichen, spätestens 4 Wochen nach Ausführung. Die Rechnung ist mit konkretem Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung, mit Angabe des Vereinbarungsdatums, einzureichen. Die anerkannten Stundenlohnzettel sind mit der Rechnung im Original einzureichen und in der Rechnungsaufstellung aufzuführen (Angabe der Bezeichnung der Stundenzettel numerisch aufsteigend). 12.1 Stundenlohnarbeiten
12.1.1 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5,000 h 12.1.2 Facharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
15,000 h 12.1.3 Helfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10,000 h 12.1.4 Handgeführtes Kleingerät Handgeführtes Kleingerät (z.B. Rasenmäher, Trennschleifer, Laubbläser, Hecken- / Motorsäge, Rüttelplatte, Stampfer, o.ä.), einschließlich Zubehör (z.B. Trennscheiben, Sägeketten), Bedienungspersonal wird gesondert vergütet, einsetzen, der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Handgerät, für Stein.
5,000 h 12.1.5 LKW 1-3,5t STLB-Bau 2026-04 091 1620 LKW, Fahrer/-in wird gesondert vergütet, einsetzen,
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 1 bis 3,5 t.
2,000 h 12.1.6 LKW 5-8t STLB-Bau 2026-04 091 1620 LKW, Fahrer/-in wird gesondert vergütet, einsetzen,
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 5 bis 8 t.
2,000 h 12.1.7 LKW 20-30t STLB-Bau 2026-04 091 1620 LKW, Fahrer/-in wird gesondert vergütet, einsetzen,
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 20 bis 30 t.
[Seite 90]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 41 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2,000 h 12.1.8 Radlader 37-55kW STLB-Bau 2026-04 091 1620 Radlader, Fahrer/-in wird gesondert vergütet, einsetzen,
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Motorleistung 37 bis 55 kW.
5,000 h 12.1.9 Minibagger STLB-Bau 2026-04 091 1620 Minibagger, Fahrer/-in wird gesondert vergütet, einsetzen,
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Bereifung.
5,000 h 12.1.10 Hydraulikbagger 2-5t STLB-Bau 2026-04 091 1620 Hydraulikbagger, Fahrer/-in wird gesondert vergütet, einsetzen,
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Bereifung, Masse im Betriebszustand 2 bis 5 t.
2,000 h 12.1.11 Hydraulikbagger 10-15t STLB-Bau 2026-04 091 1620 Hydraulikbagger, Fahrer/-in wird gesondert vergütet, einsetzen,
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Bereifung, Masse im Betriebszustand 10 bis 15 t.
2,000 h 12.1.12 Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch 0/45 liefern und abladen Stoffe liefern und abladen, Schotter-Splitt-Brechsand-Gemisch für Schottertragschichten ZTV SoB, Körnung 0/45, Abrechnung nach Wiegekarten.
1,000 TO 12.1.13 Beton C 12/15 liefern und abladen Stoffe liefern und abladen, Beton C 12/15, Abrechnung nach Lieferscheinen.
3,000 m3 12.1.14 Beton C 20/25 liefern und abladen Stoffe liefern und abladen, Beton C 20/25, Abrechnung nach Lieferscheinen.
3,000 m3
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 91]
LV: Landschaftsbauarbeiten Seite: 42 Datum: 02.11.2026 LV-Datum: 30.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 Baustelleneinrichtung 1.1 Baumschutzmaßnahmen 1.2 Bauzaun 2 Abbrucharbeiten 2.1 Roden und Abräumen 2.2 Belagsflächen und Einfassungen 2.3 Baukonstruktion 2.4 Ausstattung 3 Erdarbeiten 3.1 Boden lösen 3.2 Boden einbauen 4 Gründung 4.1 Schotterfundamente 4.2 Betonfundamente 5 Wegebau 5.1 Schichten ohne Bindemittel 5.2 Pflasterdecken 5.3 Einfassungen 6 Baukonstruktion 6.1 Sitzblöcke 6.2 Treppe 6.3 Mauern 6.4 Ballfangzaun 7 Ausstattung 7.1 Spielgeräte 7.2 Mobiliar 8 Vegetationstechnische Arbeiten 8.1 Pflanzgruben 8.2 Vegetationstragschichten 9 Pflanzarbeiten 9.1 Pflanzarbeiten 9.2 Gehölze 9.3 Ansaat 10 Fertigstellungspflege 10.1 Wässern und Düngen 10.2 Mähen 11 Entsorgung 11.1 Entsorgung 12 Stundenlohnarbeiten 12.1 Stundenlohnarbeiten
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.