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Landschaftsbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 10:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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215 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Garten- und Landschaftsbau

FFL-Regelwerk, FGSV-Regelwerk, DWA-Regelwerk, DNV-Regelwerk, SLG-Produktdatenblätter, Arbeitsgemeinschaft Pflasterklinker-Produktdatenblätter und die Regelzeichnungen Leistungsbuch für den Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau Stuttgart.

1 Schutz von Bäumen und Pflanzenbeständen

Alle Baumaßnahmen im Bereich von Bäumen und schützenswerten Pflanzenbeständen, die – den Boden verdichten und vergiften, – die Wasserzuführung zu den Wurzeln beeinträchtigen, – Teile der Bäume oder andere Pflanzenbestände (Wurzeln, Stämme, Zweige, Pflanzengesellschaften) beschädigen führen langfristig zum Verlust von Pflanzenbeständen und gefährden die Standsicherheit der Bäume.

Schutzmaßnahmen und besondere Sorgfalt sind deshalb notwendig!

Der Bieter verpflichtet sich durch Unterschrift des Angebotes, sein Personal auf die Einhaltung der in dieser Anlage gemachten Ausführungen bzw. der DIN-Norm eindringlich hinzuweisen. Auf §§ 25 und 29 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg, die DIN 18 920 und RAS-LP4 wird besonders hingewiesen.

Alle Maßnahmen zum Schutz der Pflanzenbestände und Bäume werden besonders vergütet.

1.1 Baustelleneinrichtung

1.1.1 Zu erhaltende Pflanzenbestände nach Angabe der Bauleitung mit einem 1,80 m hohen Drahtzaun oder Gleichwertigem umgeben (Pflanzenschonbereich).

1.1.2 Bei Einzelbäumen ist die gesamte Fläche unter der Baumkrone + 1,50 m gegen Überfahren zu sichern (Baumschonbereich).

1.1.3 Baustelleneinrichtung und Lagerungen im Wurzelbereich sind nur in einem mind. Abstand von 2,50 m vom Stamm auf einer mind. 20 cm dicken Drainschicht nach besonderer Erlaubnis zulässig. Ein 2,00 m höher Schutzzaun ist Pflicht.

1.1.4 Ist das Überfahren des Baumschonbereiches nicht zu umgehen, dann 20 cm dicke Drainschicht aufbringen und mit Bohlen, Luftlandeblechen usw. belegen. Baumstämme gegen Quetschungen u. Aufreißen der Rinde mit Bohlen oder Gleichwertigem min. 2 m hoch sichern. Stamm abpolstern.

1.1.5 Unzulässig sind in den Schonbereichen Feuerstellen, jegliche Lagerung von Chemikalien, Kraftstoffen aller Art und Baumaterialien, das Aufstellen von Aborten und Baubuden usw.

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1.2 Aufgrabungen

1.2.1 In den Schonbereichen (1.1 und 1.2) darf grundsätzlich nicht gegraben werden.

1.2.2 Ist eine Grabung in Schonbereichen nicht zu umgehen, so darf sie nur von Hand ausgeführt werden

1.2.3 Behindern stärkere Baumwurzeln (ab 5 cm) eine Trasse, so muss der Bauführer mit der zuständigen Stelle beim (Garten- u. Friedhofsamt) Verbindung aufnehmen, damit geeignete Maßnahmen vereinbart werden können. Keinesfalls dürfen Baumwurzeln eigenmächtig gekappt, abgerissen, abgesägt oder abgeschnitten werden.

1.2.4 Nach Abschluß der Grabarbeiten innerhalb der Schonbereiche keine luft- u. wasserdichten Schichten aufbringen. Verdichten höchstens bis 1,50 m unter Oberkante Gelände.

1.3 Schadenersatz und Bußgelder

1.3.1 Der Verursacher von Schäden an Bäumen (Wurzeln, Stämmen und Ästen) wird zu Schadenersatz herangezogen.

1.3.2 Haben Beschädigungen den Verlust von Bäumen zur Folge oder werden Bäume ohne Antrag beseitigt, so ist der Verursacher verpflichtet, den Wert entsprechend der Bewertungstabelle nach dem Sachwertverfahren "Koch" zu erstatten. Darüber hinaus muss bei Beschädigungen oder Verlust von Gehölzen, die laut Bebauungsplan festgesetzt sind, oder NatSchG-Bund und Land BW oder durch die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart geschützt sind, mit einem Bußgeld geahndet werden.

Unberücksichtigt bleiben weitergehende Vorschriften auf Grund von Nebenbestimmungen der Baugenehmigung oder des Planfeststellungsbeschlusses.

1.3.3 In Streitfällen wird ein Gutachten auf Kosten des Schadenverursachers eingeholt.

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215_ZTV_GaLaBau 2 Pflanzen, und Pflanz- und Rasenarbeiten Bestimmungen und Leistungsumfang

2.1 Besonders hingewiesen wird auf VOB/C DIN 18300, 18320 und DIN 18915, 18916, 18918 , 18919 und 18920, ZTV La StB, FLL Gütebestimmungen für Gehölze, - für Stauden, FLL Regelsaatgutmischungen (RSM).

2.2 Der AN hat zur gegebenen Zeit die vollständige und termingerechte Anlieferung der Pflanzen und des Saatgutes zu veranlassen.

2.3 In den Einheitspreis einzukalkulieren sind Pflanzenlieferung und Pflanzung. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die nach Abschnitt 4.5 – Pflanzung – der DIN 18916 zutreffenden Maßnahmen in allen Teilen durchzuführen sind. Einzukalkulieren ist das Einmischen von Bodenverbesserungsmitteln –wie Rindenhumus, Alginate, Düngemittel u. a. – beim fachgerechten Verfüllen des Pflanzlochs.

2.4 Sind einzelne Pflanzen oder das Saatgut bezüglich der Anzahl, Gattung, Art, Sorte nicht termingerecht zu beschaffen, ist der Auftraggeber umgehend zu verständigen. Gegebenenfalls sind Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen und des Saatgutes zu machen. Über Art, Umfang und Zeitpunkt eventueller Ersatzlieferungen entscheidet der Auftraggeber.

2.5 Die Lagerung auf der Baustelle mit Schutzmaßnahmen nach DIN 18916 Pkt. 4.3.1 und 4.3.2 und das Wässern im Zusammenhang mit der Pflanzung werden nicht besonders vergütet.

2.6 Der Auftragnehmer übernimmt die volle Gewährleistung für die Pflanzung und Rasenarbeiten. Bei Bereitstellung der Pflanzen oder des Saatgutes durch den Auftraggeber, hat der AN die Pflicht zur Güteprüfung der Pflanzen oder des Saatgutes (§ 4 Nr. 3 VOB/B). Die Abnahme erfolgt nach Erfüllung der Fertigstellungspflege.

  1. Leitungen (§ 4 VOB/B)

3.1 Begriffsbestimmungen: Umlauf: Lageplan mit Leitungen sowie sonstigen Versorgungs- und Entsorgungsanlagen Beschreibung der Bauvorhaben sowie Äußerungen und Schutzvorschriften der beteiligten Stellen. Beteiligte Stellen sind u. a.:

Tiefbauamt, EnBW Regional AG, Telecom und andere Versorgungsunternehmen.

3.2 Sofern in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere im Umlauf, auf Leitungen hingewiesen ist, gilt:

3.3 Die Lage und die Eigentümer der Ver- und Entsorgungsanlagen hat der Auftragnehmer dem o. g. Umlauf zu entnehmen.

3.3 Ihre genaue Lage an Ort und Stelle hat der Auftragnehmer vor Baubeginn bei den zuständigen Stellen (Tiefbauamt, EnBW Regional AG, Telecom und andere Versorgungsunternehmen) erforderlichenfalls zu erheben und durch diese am Ort markieren zu lassen, soweit die zuständigen Stellen nicht genaue Planunterlagen zur Verfügung stellen können.

3.4 Entwässerungshausanschlüsse sind in den Ausschreibungsunterlagen teilweise nicht dargestellt. Dann ist je Grundstück mit einem, bei großen Grundstücken mit zwei bis drei Anschlüssen zu rechnen.

3.5 Beschädigungen an Ver- und Entsorgungsanlagen, die im Umlauf eingetragen sind oder auf die Eigentümer besonders hingewiesen haben, sind vom Auftragnehmer zu verantworten.

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Umrechnung von Schüttgütern (§ 14 VOB/B)

Material / Baustoff Korngrösse Einheit lose geschüttet verdichtet in mm in t in t

Oberboden 1 m3 1,70 1,90 Rohboden Klasse 4 und 5 (Lehm, Ton) 1 m3 2,10 Rohboden Kasse 6 und 7 1 m3 1,90 2,10 Grabsand 1 m3 1,55 1,90 Mainsand 0/2 1 m3 1,60 1,90 Rheinsand 0/2 1 m3 1,56 1,85 Rheinsand 0/2 - 0/8 1 m3 1,56 1,85 Rheinsand 2/6 - 2/8 1 m3 1,72 Kiessand 0/32, erdfeucht 1 m3 1,72 2,05 Rheinkiessand 0/32 1 m3 1,67 2,00 Rheinkies 8/16 - 8/32 1 m3 1,78 Rheinkies 16/32 1 m3 1,79 Moränekies 2/8 1 m3 1,71 Moränekies 8/16 1 m3 1,73 Moränekies 16/32 1 m3 1,71 Neckarkies 1 m3 1,61 Kalksteinsplitt 5/11 1 m3 1,55 1,63 Kalksteinsplitt 2/16 1 m3 1,56 Kalksteinsplitt 5/32 1 m3 1,56 Ziegelsplitt 0/4 1 m3 1,65 Ziegelsplitt 4/16 1 m3 1,45 Kesselasche 1 m3 0,80 Hüttenschlacke 1 m3 1,40 Lavalit 1 m3 0,80 Bimskies 1 m3 0,80 Kalksteinschotter 0/45 1 m3 1,80 2,15 Kalksteinschotter 0/56 1 m3 1,80 2,15 Kalksteinschotter 32/45 1 m3 1,52 1,75 Kalksteinschotter 45/56 1 m3 1,52 1,75 Siebschutt 0/40 1 m3 1,80 2,08 Mineralbeton 1 m3 1,70 2,10 Pfrondorfer Sandstein 1 m3 1,50 Basaltlava 0/4, trocken 1 m3 1,22 Basaltlava 0/16 1 m3 1,25 Lava 0/3 oder 0/4 1 m3 1,30 1,37 Lava 2/8 1 m3 1,20 1,26 Lava 8/16 1 m3 1,10 1,15 Asphaltfeinbeton, Bitumenkies 1 m3 2,40 Bituminöse Tragschicht 1 m3 2,36 Bituminöse Deckschicht 1 m3 2,39 Bituminöser Binder 1 m3 2,36 Gussasphalt 1 m3 2,45 Solubit 1 m3 2,15 Betonausbruch 1 m3 1,90 Asphaltausbruch 1 m3 1,80 Kalkzement 1 m3 2,00 Schutt, Unrat 1 m3 1,80 Geröll 1 m3 1,90 Mineral. Dachgartenmischung ohne orga n. Anteile 1 m3 1,08 1,13 Mineral. Dachgartenmischung mit bis zu 25 % org. Anteile 1 m3 0,90 1,10 Rindenhumus erdfeucht 1 m3 0,80 Rindenmulch erdfeucht 1 m3 0,40 Rindenkompost 1 m3 0,50 Torf 1 m3 0,10 0,30 Grosspflaster 1 m2 0,37 Kleinpflaster 1 m2 0,23 Mosaikpflaster 1 m2 0,13 Holzteile 1 m3 0,70 Pflanzenabfälle (Äste, Zweige) 1 m3 0,40 Pflanzenabfälle (Stammholz) 1 m3 0,75 Bauschutt 1 m3 1,80

Werden für die ausgeschriebenen Arbeiten im Zuge anderer Untersuchungen (Kontrollprüfungen für Gütenachweise) an neutralen Instituten auch Gewichte von Schüttgütern ermittelt, treten die dort festgestellten an die Stelle der hier festgelegten Werte. Die Umrechnungstabelle hat nur abrechnungstechnische, jedoch keine bodenmechanische Bedeutung.

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Bindung Etwas erhöht anbinden, um Setzungen auszugleichen Bindung mit Kokosstrick 25g/m, 3 Binde-Schlaufen

Dreibock Rahmen aus Halbrundhölzern, Pfähle aus Rundholz, weißgeschält und gespitzt, ohne Imprägnierung, Zopfdicke 8/10, Länge 350 cm, Fichte / Tanne

Rindenschutz / Schutz vor Mähschäden Thermischen Rindenschutz mit mehrjährig haftender weißer Stammschutzfarbe herstellen inklusive Vor- anstrich. Schutz der Rinde vom Wurzelhals bis zum Kronenansatz. Zusätzlich Anbringen einer Schutzman- schette aus HDPE als Schutz vor Schäden durch Mäh- und Pflegearbeiten

Pflanzung / Abdeckung Baumscheibe 5-10 cm höher, um Setzungen auszugleichen, nicht tiefer pflanzen als im Baumschulquartier. Baumscheibe abdecken mit einer Mulchscheibe aus Kokosfasern, d=80cm. Kokosscheibe mit Lava 16/32 abdecken, Schichtdicke 5cm

Ballentücher / Drahtballierung Aufschneiden und herunterbiegen, vom Wurzelhals entfernen, um ein Einwachsen zu verhindern

Belüftungs- u. Bewässerungsring Graben 20x20 cm rings um den Ballen ausheben, mit Lava 16/32 verfüllen

Oberbodenmischung 50% Oberboden, Bodengruppe 4+6 30% Lava 2/16 20% Flußsand 1/3 bei Straßenbäumen wg. Salzbelastung 2kg/m³ Gips

Unterbodenmischung 1/3 Oberbodenmischung 70% Unterboden, Bodengruppe 4+6 30% Lava 16/32

Größe Pflanzloch bei Ballenpflanzung Hochstamm 12-14, Pflanzgrube 80/80/80 cm 2/3 Hochstamm 14-16, Pflanzgrube 100/100/100 cm Unterbodenmischung Hochstamm 18-20, Pflanzgrube 130/130/130 cm Hochstamm 20-25, Pflanzgrube 130/130/130 cm

Größe Baumquartier (Pflanzgrube): Sohle Pflanzloch Durchwurzelbarer Raum mind. 12 m³ aufreißen, ca 10 cm tief lockern in offener oder überbauter Bauweise

Grundlage: FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1+ 2, Ausgabe 2005

PFLANZUNG VON STRASSENBÄUMEN REGELZEICHNUNG 67.02.05

KRONENANSATZ 1,80 - 2,50 M

ohne Maßstab Gez: Ne

Landeshauptstadt Stuttgart Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stand 01 / 09

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