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Infoblatt_DSGVO_Stand_08_2022.pdf

Landschaftsbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 10:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Information gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, der Ausrichtung von Wettbewerben

sowie der Erfüllung von Verträgen für die Landeshauptstadt Stuttgart sowie

deren Eigenbetriebe

Vorbemerkung: Das Dienstleistungszentrum für Bauvertragswesen im Hochbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart (DLZ Bau) führt regelmäßig Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch, richtet Wettbewerbe aus und beauftragt Dritte zur Erfüllung von Verträgen für die Landeshauptstadt Stuttgart sowie deren Eigenbetriebe.

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Landeshauptstadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

  2. Beauftragter für den Datenschutz Landeshauptstadt Stuttgart Behördlicher Datenschutzbeauftragter (AKR-DSB), Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

  3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Das DLZ Bau erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Durchführung von Vergabeverfahren und bei der Erfüllung von Verträgen.

  4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Verarbeitende Stellen, auch andere Ämter der Landeshauptstadt Stuttgart und externe Stellen, die bei der Durchführung von Vergabeverfahren und bei der Erfüllung von Verträgen beteiligt sind.

  5. Dauer der Speicherung Die erhobenen Daten werden solange aufbewahrt, wie es für die Durchführung der Vergabeverfahren und für die Erfüllung von Verträgen und nachvertragliche Rechtsausübungen notwendig ist und anschließend gelöscht, sofern nicht gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

  6. Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte: • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO) • Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DS-GVO) • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO. • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 litt b, c und d DS-GVO) • Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).

  7. Umfang zu übermittelnder Daten Die Übermittlung personenbezogener Daten, die für das Vergabeverfahren nicht notwendig sind bzw. zu deren Abgabe das DLZ Bau nicht aufgefordert hat, ist nicht erforderlich. Es wird vorausgesetzt, dass die datenschutz- rechtlichen Erlaubnisse von natürlichen Personen, die in den Angebotsunterlagen genannt werden oder deren Unterlagen (Führungszeugnisse, Sachkundenachweise oder Abschlüsse etc.) vorgelegt werden, vom Bieter eingeholt werden.

  8. Widerrufsrecht bei Einwilligungen Die Übermittlung personenbezogener Daten für andere als den gesetzlich möglichen Zwecken ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Art. 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Art. 7 Abs. 3 DS- GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

  9. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg; Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart; poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

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