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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Datum der Versendung
LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178 Stuttgart Deutschland Tel.: +49 711/216-25690 Fax.:
LHS - DLZ im Hochbauamt
| Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnah- mewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnah- mewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung | |
|---|---|
| Ablauf der Angebotsfrist Datum 27.10.2026 Uhrzeit 11:30 | |
| Eröffnungstermin Datum 27.10.2026 Uhrzeit 11:30 | |
| Ort Anschrift wie oben | |
| Raum Zimm | er 332 |
| Bindefrist endet am 27.11.2026 |
27.11.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme
G2102026 Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 Landschaftsbauarbeiten 70192 Stuttgart Vergabenummer Leistung
G2102026_0110_271026 Landschaftsbauarbeiten
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung Merkblatt für Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Mindestentlohnung („Merk- blatt zum LTMG“)
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung Weitere Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflich- tungen gemäß LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg („BVB LTMG“) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz er- fasst werden Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022-576 vom 08. April 2022
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Anlagen zu NBBW-Vorgaben alle Dateien als PDFs. Lose 1, 2 und 4: vier Anlagen, Los 3: fünf Anlagen
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung:
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 124 Eigenerklärung zur Eignung 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 444 oder vergleichbar- Referenzangaben über vergleichbare Leistungen
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Na- men und für Rechnung
der Landeshauptstadt Stuttgart Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Maybachstr. 3, 70192 Stuttgart
zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle Vergabestelle im DLZ 65-8.1 0711 216-25690 oder -89345 Straße Hauptstätter Str. 66 Fax 0711 216-89066 PLZ/Ort 70178 Stuttgart E-Mail 65-8DLZBau@stuttgart.de
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Auskünfte sind spätestens 3 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich bei der Vergabestelle (an die o.g. E-Mail-Adresse oder über www.meinauftrag.rib.de) zu beantragen, damit diese allen Unternehmern rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können (§ 12a Abs. 4 VOB/A) 3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. §13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. Außerdem müssen mehrere Hauptangebote eindeutig erkennbar sein. Ein anderes Hauptangebot ist möglichst als „weiteres Hauptangebot“ hochzuladen. Der Bieter sollte zumindest im Angebotsschreiben (FB 213) auf mehrere Hauptangebote hinweisen und gegebenenfalls diese als PDF eindeutig mit Dateinamen benennen, z.B. „Hauptangebot 1“, Hauptangebot 2“.
Im Übrigen ist zu beachten, dass rechtsmissbräuchliche Angebote zwingend ausgeschlos- sen werden müssen. Daher wird dringend empfohlen, bereits mit dem Angebot zu erläutern, wo- rin der Preis- oder Technikunterschied besteht und wie dieser zustande kommt, um den Ver- dacht der Rechtsmissbräuchlichkeit von Anfang an auszuräumen. Spätere Angaben nach Kenntnis des Submissionsergebnisses können nur noch bedingt berücksichtigt werden und führen im Zweifel zum Ausschluss.
nicht zugelassen.
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenom- 6.2 men Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: Nebenangebote, die nur eine Pauschalsumme beinhalten
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlosse- nem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf Stelle: www.meinauftrag.rib.de Bitte „Kenn-und Hinweiszettel f. Angebote“ verwenden (siehe unter A) und die dort auf- geführten Hinweise beachten!
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für
| Maßnahmennummer: G2102026 | Baumaßnahme: Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 |
|---|---|
| Vergabenummer: G2102026_0110_2 | Leistung: 71L0a2n6dschaftsbauarbeiten |
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 800709 70507 Stuttgart
10 Hinweise: Ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber vom Bieter, der für die Vergabe vorgesehen ist, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister entsprechend Wettbewerbsregistergesetz durchführen.
Bieter sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren. Durch Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform und Bewerbung beim jeweiligen Verfahren wer- den die Bieter über Fragen, Antworten und Änderungen im Vergabeverfahren automatisch über die im System hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Bitte achten Sie daher darauf, Ihre entsprechenden Kon- taktdaten immer aktuell zu halten.
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212 (Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuwei- sen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Nachlässe (z.B. auf einzelne Positionen oder Titel), die in der GAEB Datei eingetragen wurden- gleich ob als Eurobetrag oder Prozentsatz- werden technisch in die Abrechnungssumme eingerechnet und sind damit Bestandteil der Angebotssumme. Sie gehen automatisch in die Wertung ein und werden nicht ge- sondert herausgerechnet oder zusätzlich berücksichtigt. Bei der Niederschrift zum Öffnungstermin wer- den diese Nachlässe nicht gesondert aufgeführt.
Darüber hinaus werden Preisnachlässe auf die Abrechnungssumme nur gewertet, die
-
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
-
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle – im digital erstellten Formular 213 – aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Er- füllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
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212 (Teilnahmebedingungen)
Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zu- gelassen.
6 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
7 Eignung 7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf geson- dertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqua- lifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärun- gen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachun- ternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vor- zulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Beschei- nigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau- unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte
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212 (Teilnahmebedingungen)
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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213 (Angebotsschreiben Lose– Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
| Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: | |
|---|---|
| Registergericht: |
(Name und Anschrift der Vergabestelle) LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178Stuttgart Deutschland
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
G2102026 Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27
Landschaftsbauarbeiten 70192 Stuttgart Vergabenummer Leistung
G2102026_0110_271026 Landschaftsbauarbeiten
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Prei- sen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Anga- ben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213 (Angebotsschreiben Lose– Einheitliche Fassung) 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- Los 1 € tungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt Los 2 € Los 3 € Los 4 € Los 5 € Los 6 € Los 7 € Los 8 € Los 9 € Los 10 € Los 11 € Los 12 € Los 13 € Los 14 € Los 15 € 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instand- Los 1 €* haltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer beträgt2 Los 2 €* Los 3 €* Los 4 €* Los 5 €* Los 6 €* Los 7 €* Los 8 €* Los 9 €* Los 10 €* Los 11 €* Los 12 €* Los 13 €* Los 14 €* Los 15 €*
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 St. Los 2 St. Los 3 St. Los 4 St. Los 5 St. Los 6 St. Los 7 St. Los 8 St. Los 9 St. Los 10 St. Los 11 St. Los 12 St. Los 13 St. Los 14 St. Los 15 St.
2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
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213 (Angebotsschreiben Lose– Einheitliche Fassung) 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind Los 1 % Los 2 % Los 3 % Los 4 % Los 5 % Los 6 % Los 7 % Los 8 % Los 9 % Los 10 % Los 11 % Los 12 % Los 13 % Los 14 % Los 15 %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4
7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausfüh- ren werde(n).
3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
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213 (Angebotsschreiben Lose– Einheitliche Fassung) 8 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
9 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes Baden-Württemberg einhalten werden, falls in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 211) Mustervordrucke der Verpflichtungserklärungen aufgenommen wurden.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist, sofern Abgabeform zugelassen,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle im Original unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
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214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer G 2102026_0110_271026
Baumaßnahme
Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27
Landschaftsbauarbeiten Leistung
Landschaftsbauarbeiten
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 01.01.2027 .
in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 3 1.12.2027 . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
z ur Option der Vertragsverlängerung um 1 Jahr siehe Nr. 10
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer); Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer), der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
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214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Ergänzung zu o.g. Nr. 1.2: Im Falle einer Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2028 wird der Auftragnehmer durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bis spät. 01.09.2027 angefragt, ob er der Vertragsverlängerung zustimmt.
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Weitere Besondere Vertragsbedingungen
-
Abnahme ☐ Es wird eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B verlangt. ☐ Es wird keine förmliche Abnahme verlangt.
-
Baustelleneinrichtungsplan ☐ Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, der die für sein Gewerk erforderlichen Aufstellplätze für Geräte, Lagerplätze etc. enthält. Der Plan ist spätestens Werktage vor Ausführungsbeginn dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Bei Änderungen ist der Plan zu überarbeiten und dem AG unaufgefordert zu übergeben.
-
Baufristenplan ☐ Der Auftragnehmer hat einen verbindlichen Baufristenplan aufzustellen und spätestens Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben. Nach Zustimmung des Auftraggebers wird dieser Baufristenplan Vertragsbestandsteil. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und fach ☐ digital als PDF ☐ in Papierform dem AG zu übergeben.
-
Bautagesbericht ☐ Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber oder der Objektüberwachung des Auftraggebers spätestens wöchentlich zu übergeben. Hierin sind Datum, Eckdaten zur Witterung, Anzahl am Bau tätiger Mitarbeiter, Arbeitszeiten, ausgeführte Tätigkeiten, Eingang von Baustoffen, -teilen, Einsatz von Geräten, besondere Vorkommnisse, ggf. Anordnungen der Objektüberwachung und für die Arbeiten relevante Ereignisse durch den AN aufzuführen.
-
Ausführungsunterlagen ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen in - facher Ausführung zur Verfügung gestellt. ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. ☐ Der AG stellt für das Bauvorhaben unentgeltlich einen Projektserver zum Datenaustausch bereit. Der Austausch aller projektrelevanten Dokumente (wie z.B. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektserver. Die freigegebenen Ausführungspläne werden vom Auftraggeber über den Projektserver digital als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. Maßgeblich für den Übergabezeitpunkt von Dokumenten und Planunterlagen ist der Upload auf den Projektserver. ☐ Alle für die Ausführung maßgebenden Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der Baustelle in der aktuellsten Fassung/ mit aktuellem Index zur Verfügung gehalten werden.
-
Rechnungsstellung ☐ Die Einreichung der Rechnung als PDF oder schriftlich ist zulässig, sofern dies der aktuellen gesetzlichen Lage entspricht. ☐ Die Rechnungen sind elektronisch zu stellen. ☐ Bei elektronischer Rechnungsstellung sind folgende Regelungen zu beachten: Das im Auftragsschreiben genannte Geschäftszeichen ist im Feld BT-51 zu führen ☐ Die im Auftragsschreiben genannte Projektnummer ist in Feld BT-11 zu führen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.stuttgart.de/rathaus/finanzen/elektronische- rechnungen.php s iehe Anlage 'Merkblatt zur Rechnungsstellung'
-
Aufmaßunterlagen ☐ Die Aufmaßunterlagen sind im gültigen GAEB Format vorzulegen. Dabei ist folgendes zu beachten:
Landeshauptstadt Stuttgart – Stand Dezember 2025
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| G2102026_0110_271026 | ||
| Baumaßnahme W egeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 L andschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung L andschaftsbauarbeiten |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
☐ Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)) ☐ 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) ☐ 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) ☐ 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) ☐ 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) ☐ 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ ☐
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
☐ ☐ ☐ ☐ ☐
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
☐ Leistungsverzeichnis mit den Preisen ☐ Produktangaben in folgenden Positionen:
☐ ☐
1.4 sonstige Unterlagen
☐ Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise ☐ ☐ ☐
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Bund Ausgabe 2017 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand April 2026 Seite 1 von 2
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
☐ 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ☐ 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer ☐ Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 ☐ ☐
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen
☐ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung ☐ Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben; sofern aus den Vergabeunterlagen bzw. der EU-Bekanntmachung keine weitergehenden Forderungen hervorgehen, sind mindestens drei Referenzen der letzten 5 Jahre vorzulegen, ☐ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ☐ Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer ☐ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt ☐ Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ☐ ☐ ☐ ☐
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
☐ Produktdatenblätter benannter Fabrikate ☐ ☐ ☐
2.4 sonstige Unterlagen
☐ Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen) ☐ ☐ ☐ ☐
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| G2102026_0110_271026 | ||
| Baumaßnahme Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 Landschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung Landschaftsbauarbeiten |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte-kos- ten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer-leis- tungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Oktober 2016 Ergänzungen LHS 65- DLZ.2 Stand Jan 2022 Seite 1 von 2
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = un- mittelbare Herstel- lungskosten € | Gesamt- zu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters, insbesondere Erläuterung über die Zusammensetzung der Baustellen- gemeinkosten. Welche Kosten werden konkret abgedeckt:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Oktober 2016 Ergänzungen LHS 65- DLZ.2 Stand Jan 2022 Seite 2 von 2
[Seite 20]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| G2102026_0110_2 | 71026 | |
| Baumaßnahme Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 Landschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung Landschaftsbauarbeiten |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
[Seite 21]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||
| x | x | ||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen |
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen |
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1. | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
[Seite 22]
223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| G2102026_0110_271026 | ||
| Baumaßnahme G2102026 Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 Landschaftsbauarbeiten 70192 Stuttgart | ||
| Angebot für Landschaftsbauarbeiten |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV 1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 | Menge 1 | Men- gen- einheit 1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne 2, 3 | Stoffe 2 | Geräte 2, 4 | Sonstiges 2 | Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| Los 1 Nord | |||||||||
| 1.1.4. | Mineralbeton 0/32 | 450 | t | ||||||
| 1.2.1. | Abziehen von Fremdmaterial | 5.000 | lfm | ||||||
| 1.2.4. | Einbau von Mineralbeton / Sieb. | 4.000 | lfm | ||||||
| Los 2 Süd | |||||||||
| 1.1.3. | Mineralbeton 0/16 | 300 | t | ||||||
| 1.2.1. | Abziehen von Fremdmaterial | 10.000 | lfm | ||||||
| 1.2.2. | Graben reinigen | 6.000 | lfm | ||||||
| Los 3 Ost | |||||||||
| 1.1.3. | Mineralbeton 0/16 | 200 | t | ||||||
| 1.2.1. | Abziehen von Fremdmaterial | 7.000 | lfm | ||||||
| 1.2.4. | Einbau von Mineralbeton / Sieb. | 3.500 | lfm | ||||||
| Los 4: Seite 2 |
1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand Mai 2010 Seite 1 von 1
[Seite 23]
223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| G 2102026_0110_271026 | ||
| Baumaßnahme W egeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 L andschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung L andschaftsbauarbeiten |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV 1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 | Menge 1 | Men- gen- einheit 1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne 2, 3 | Stoffe 2 | Geräte 2, 4 | Sonstiges 2 | Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| Los 4 Mitte | |||||||||
| 1.1.4. | Mineralbeton 0/32 | 120 | t | ||||||
| 1.2.1. | Abziehen von Fremdmaterial... | 2.500 | lfm | ||||||
| 1.2.4. | Einbau von Mineralbeton / Sieb. | 1.000 | lfm |
1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 24]
233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| G2102026_0110_271026 | ||
| Baumaßnahme W egeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 L andschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung L andschaftsbauarbeiten |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 25]
234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer G2102026 | Baumaßnahme Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 |
|---|---|
| Landschaftsbauarbeiten | |
| Vergabenummer G2102026_0110_2 | Leistung 7L1a0n2d6schaftsbauarbeiten |
G2102026_0110_27L1a0n2d6schaftsbauarbeiten
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 26]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer G2102026 G2102026_0110_271026
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme W egeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 Landschaftsbauarbeiten
Leistung L andschaftsbauarbeiten
Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen Euro | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
∗) zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 3
[Seite 27]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 2 von 3
[Seite 28]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 3 von 3
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241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| G2102026_0110_271026 | ||
| Baumaßnahme W egeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 L andschaftsbauarbeiten | ||
| Leistung L andschaftsbauarbeiten |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt, die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages G2102026_0110_271026 | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 Landschaftsbauarbeiten Landschaftsbauarbeiten |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
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422 (Mängelansprüchebürgschaft) Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages G2102026_0110_271026 | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung Wegeunterhaltung und -instandsetzung 2026-27 Landschaftsbauarbeiten Landschaftsbauarbeiten |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
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444 (Referenzbescheinigung) Firma (Name und vollständige Anschrift)
Referenzbescheinigung
Vom Referenznehmer auszufüllen:
Referenzgeber1: Bauherr/Auftraggeber vertreten durch2 Name Name Anschrift Anschrift
Bezeichnung des Bauvorhabens
Ausgeführte Leistung Einzelleistung3 Komplettleistung4
Ort der Ausführung (Ort, Straße)
Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn Fertigstellung
vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer
Art der Baumaßnahme Neubau Umbau Denkmal
| Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht | |
|---|---|
| Nummer | Bezeichnung |
Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m, St, kg, t) Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
1 Angabe der juristischen Person 2 falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird 3 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich 4 Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer
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444 (Referenzbescheinigung)
Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro)
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer)
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444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen!5
Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden. im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden.
Ansprechpartner ist im Tel. Fax E-Mail
Ich willige ein, dass die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht sowie im Rahmen von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber gespeichert und verarbeitet werden können. Die Richtigkeit folgender Angaben − stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen − Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer − Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke − Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
5 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben.
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Stand 01.01.2019
Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Dieses Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärung unterstützen.
Allgemeines
Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Um- satzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsab- gabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohnge- setzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsver- ordnung entspricht, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist.
Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung (VgV). Danach ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind etwaige Optionen oder Vertragsver- längerungen zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen.
Informationen zum LTMG
Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das LTMG umfassend informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen zur Verfügung stellt (https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx). Auf die Internet- seite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx). Die Servicestelle gibt auch Muster für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. Außerdem fungiert die Service-
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stelle als Geschäftsstelle des Beirats für die Feststellung der repräsentativen Tarif- verträge im Verkehrsbereich.
Zur Verpflichtungserklärung im Einzelnen:
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des AEntG gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwen- dung findet, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindest- lohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
In § 3 Abs. 1 LTMG wird festgelegt, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienst- leistungen, die vom AEntG erfasst werden, nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das auf der Grundlage des AEntG für allgemeinverbindlich erklärte Entgelt zu zahlen. Das AEntG gilt derzeit für folgende Wirtschaftsbereiche:
Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektro- handwerk, einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
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Pflegedienstleistungen Schlachten und Fleischverarbeitung.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend in einer dieser Bran- chen tätig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Beschäftigten im jeweiligen Kalender- jahr - bezogen auf die Gesamtarbeitszeit - zeitlich überwiegend die jeweiligen bran- chentypischen Tätigkeiten erbracht haben. Hierbei sind Hilfs- und Nebenarbeiten hinzuzurechnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeit notwen- dig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen.
Möglich ist auch, dass im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nur ein Teil der Be- schäftigten des Unternehmens dem AEntG unterfällt. In diesem Fall muss sich das Unternehmen hinsichtlich der restlichen Beschäftigten verpflichten, bei der Ausfüh- rung der Leistung mindestens das nach § 4 des LTMG zu zahlende Mindestentgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen.
Die Tarifverträge, die nach dem AEntG auf ein Unternehmen Anwendung finden, las- sen sich z. B. folgender Internetseite der Zollverwaltung entnehmen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn- AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/branchen- mindestlohn-lohnuntergrenze.html.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausfüh- rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem in Ba- den-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentati- ven mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Auf- wendungen für die Altersversorgung, entspricht;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des freigestellten Verkehrs gemäß § 1 der Freistellungs-Verordnung bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht, wenn die Leistung nicht vom Anwen-
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dungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den stra- ßengebundenen Personenverkehr umfasst wird;
dass mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht.
Öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen öffentlichen Personen- verkehr mit Bussen und Straßenbahnen, sonstige Dienstleistungsaufträge im schie- nengebundenen Personenverkehr sowie Dienstleistungskonzessionen in diesen Be- reichen. Dies umfasst sämtliche, insbesondere auch die nach § 13 des Personenbe- förderungsgesetzes genehmigten Verkehrsdienstleistungen. Vom LTMG erfasst sind auch Auftragsvergaben über die nicht als öffentliche Personenverkehre geltenden Ver- kehrsaufträge im Sinne der Freistellungsverordnung; hierzu gehören insbesondere der freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die deren Betreuung dienen.
Sind im öffentlichen Personenverkehr mehrere Tarifverträge einschlägig, müssen Auftragnehmer ihren Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Tariftreuepflichten insgesamt mindestens das in einem der einschlägigen und als repräsentativ festgestellten Tarif- verträge vorgesehene Entgelt zahlen.
Die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge erfolgt durch das Wirtschaftsminis- terium im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines mit den im betroffenen Verkehrsbereich tätigen Sozialpartnern paritätisch besetzten Beirats.
Die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge werden vom Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags benannt. Das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Ver- kehrsdienstleistungen nach § 1 Absatz 3 der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des § 3 Absatz 4 des LTMG wurde als Verwaltungsvorschrift im Ge- meinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Zugleich stellt die beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtete Servicestelle das Verzeichnis und die darin enthaltenen Tarifverträge im Internet zur Verfügung (https://rp.baden- wuerttem- berg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Repraesentative_Tarifvertraege.aspx). Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der
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schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).
Grundsätzlich gilt das LTMG auch für den freigestellten Verkehr. Ob im Einzelfall bei öffentlichen Aufträgen über Verkehrsdienstleistungen für den freigestellten Verkehr Tariftreue nach den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen einzuhalten ist oder das Mindestentgelt des § 4 LTMG gilt, hängt von der jeweils ausgeschriebenen Leistung ab. Es gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwen- dungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird.
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von bis zu neun Personen einschließlich des Fahrzeugführers, wird der Verkehr mit Personenkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betrieben. Derzeit gibt es im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße keine einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge, die die Beförderungen der mit Personenkraftwagen i. S. d. § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG durchgeführten freige- stellten Verkehre erfassen. Insofern gilt für die betreffenden Verkehre zum jetzigen Zeitpunkt nur das Mindestentgelt gem. § 4 LTMG.
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von mehr als neun Personen einschließ- lich Fahrer wird der Verkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG betrieben. Die Fahrer benötigen eine besondere Qualifikation. Diese Verkehre fallen unter den Anwendungsbereich des einschlägigen und repräsentati- ven Tarifvertrags („Personenbeförderung durch Kraftomnibusse“).
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht oder dass mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt wird.
Diese Erklärung ist abzugeben, wenn
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Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten weni- ger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen, tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Be- schäftigten weniger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen, es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht tarifgebunden.
Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach § 4 LTMG verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) fallenden Beschäftig- ten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vor- gaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlasse- nen Rechtsverordnung entspricht. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Ver- leihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versi- cherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Aus- land mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
§ 6 Abs. 2 LTMG verpflichtet die Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber Tarif- treue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Dies gilt grundsätz- lich auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der vom be- auftragten Unternehmen eingeschalteten Nachunternehmen. Auf die Verpflichtung
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zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Hierfür gilt die erste Varian- te.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Auch wenn auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklä- rungen verzichtet werden kann, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) be- trägt, muss das beauftragte Unternehmen gleichwohl dafür sorgen, dass Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen die Pflicht zur Tariftreue- und Mindestentgeltzah- lung einhalten.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
In § 7 Abs. 1 LTMG sind die Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nach- unternehmen und Verleihunternehmen über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Tariftreue- bzw. Mindestentgeltzahlung festgelegt.
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
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Die öffentlichen Auftraggeber haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Vertragspartner durch an- lass- oder stichprobenbezogene Prüfungen aufgrund der von den Unternehmen vor- zulegenden Unterlagen sicherzustellen. Vorbereitend darauf haben die Unternehmen entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
§ 8 LTMG regelt die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer bei Ver- stößen.
Im Vertrag werden die Bezahlung einer Vertragsstrafe bei vorsätzlichen oder fahrläs- sigen Verstößen gegen die §§ 3 bis 7 LTMG und die Voraussetzungen für ihre Ver- wirkung vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt ein Prozent, bei Verkehrsdienstleistun- gen beträgt die Vertragsstrafe bis zu einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß. Die Obergrenze bei mehreren Verstößen beträgt innerhalb eines Auftrags fünf Pro- zent.
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
Der öffentliche Auftraggeber kann Auftragnehmer, Nachunternehmen oder Verleihun- ternehmen bei ihm bekannt gewordenen schuldhaften Verstößen gegen ihre Ver- pflichtungen nach dem LTMG bis zu drei Jahre lang von weiteren Auftragsvergaben ausschließen. Die Entscheidung sowie die konkrete Dauer des Ausschlusses stehen im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers und haben sich an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren. Selbstreinigende Maßnahmen der Unter- nehmen (z. B. arbeitsrechtliche Maßnahmen) werden angemessen berücksichtigt.
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dass der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen ha- be/haben.
Der öffentliche Auftraggeber kann als weitere Sanktion fristlos kündigen, wenn dies vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, dem öffentlichen Auftrag- geber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 8 Abs. 2 LTMG).
dass der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung bei entsprechenden Verstößen zu informieren.
Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Servicestelle unter https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx oder über den Quick-Link (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regie- rungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).
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Stand 01.01.2019
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestent- geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- Mindestentgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejeni- gen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewäh- ren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betref- fende Leistung verbindlich vorgegeben werden;
(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffä- higen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollzie- hen;
(3) für Leistungen,
deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils gel- tenden Fassung unterfallen, die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbe- reich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßen- gebundenen Personenverkehr umfasst werden, die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen,
seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben
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des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine aner- kannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt;
(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.
- Nachunternehmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,
(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen,
(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Ver- pflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auf- traggeber auf Verlangen vorzulegen,
(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Kontrolle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh- men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträ- ge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,
(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,
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(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen,
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vor- gaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunterneh- men vertraglich sicherzustellen.
- Sanktionen
(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auf- tragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Ver- stößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auf- tragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunter- nehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstra- fe beantragen.
(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG
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kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen, informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung.
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Stand 01.01.2019
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Ab- satz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäf- tigten ausgeführt wird.
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
[Seite 49]
2
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
[Seite 50]
Stand 01.01.2019
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fas- sung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Ver- pflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
[Seite 51]
2
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns be- auftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Verga- beverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben, der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung informiert.
[Seite 52]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Nord Seite: 1 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1 Vorbemerkungen, allgemeine Baubeschreibung
Einleitung EINLEITUNG/ ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Die Unterhaltung und Instandsetzung wassergebundener, bindemittelfreier Waldwege besteht aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeits- und Liefervorgängen (Positionen).
Diese finden im Revier Stuttgart Nord in den Distrikten: Mühlhausen, Stadtpark Zuffenhausen, Groß-Lemberg, Föhrlich-Rainweg, Kräherwald, Tauschwald, Heimberg (s. Kartenausschnitte im Anhang) der Landeshauptstadt Stuttgart statt.
Die zu bearbeitenden Flurstücke befinden sich auf städtischer Forstbetriebsfläche und sind somit im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Forsten und Service-Betriebe des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der Landeshauptstadt Stuttgart.
Der Ausführungszeitraum zur Durchführung der Wegeunterhaltungs- und Wegeinstandsetzungsmaßnahmen ist dem Formblatt 214 zu entnehmen. Die Ausschreibung wird als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Des Weiteren handelt es bei den Mengenangaben um Schätzwerte, die tatsächlich erforderlichen Mengen können davon abweichen. Die Abrechnung erfolgt anhand von Lieferscheinen der gelieferten Mengen.
Die anfallenden Arbeiten müssen fachlich dem aktuellen Stand der Technik entsprechend und termingerecht durchgeführt werden. Die sichere Durchführung der Maßnahmen obliegt dem Auftragnehmer.
Bei allen Arbeiten ist der Auftragnehmer in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Die Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt, übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen aus Sach- oder Personenschäden, die sich bei den Arbeiten ergeben.
Die Arbeitstechnik ist dem Auftragnehmer überlassen.
Hinweis:
Der Schutz und die Bewahrung der Unversehrtheit des Waldbestandes, bestehender Bebauungen und Versorgungsleitungen obliegt dem Auftragnehmer. Entstehende Beschädigungen sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben.
Das Leistungsverzeichnis ist eine Rahmenvereinbarung und beruht auf Schätzzahlen. Die Maßnahmen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis zu erbringen. Sollte sich vor Ort die Notwendigkeit einer Abweichung ergeben, so sind diese Arbeiten mit dem Auftragnehmer / Revierleiter abzusprechen und schriftlich festzuhalten.
Der Auftraggeber ist jeweils vor Beginn, vor jeder Unterbrechung und vor Abschluss der Arbeiten telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) zu unterrichten. Die Terminvereinbarung erfolgt in Absprache mit dem örtlichen Revierleitenden mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum geplanten Arbeitsbeginn. Es wird eine Bündelung zu wirtschaftlichen, räumlich möglichst zusammenhängenden Auftragspaketen von jeweils mindestens 5 Werktagen angestrebt. Der Auftraggeber behält sich kurzfristige Terminänderungen aufgrund ungünstiger Witterung vor. Laufende Arbeiten können bei ungeeigneter Witterung durch den RL eingestellt werden. Maßnahmen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis zu erbringen. Zusätzliche Leistungen sind durch Rapporte zu belegen.
Der Auftragnehmer wird durch die Revierleiter (RL) oder die durch die RL beauftragte Person vertreten.
Der jeweilige Arbeitsauftrag regelt die qualitativen Details der Arbeitsausführung hinsichtlich:
-
Arbeitsvorhaben
-
Arbeitssicherheit
-
Örtlichkeit
Der Arbeitsauftrag wird nach Terminvereinbarung und jeweils vor Arbeitsbeginn und im Zuge der örtlichen Einweisung in die Arbeisfläche ausgehändigt und vor Ort besprochen.
An- und Abfahrtskosten werden nur einmalig pro Distrikt vergütet und wenn kein direktes Umsetzen auf eigener Achse möglich ist (s. Pos. 1.4).
Umsetzung(en) (von Baustelle zu Baustelle) werden nicht gesondert vergütet, sofern ein Umsetzen auf der eigenen Achse möglich ist.
Materialanlieferungen verstehen sich frei Baustelle.
Sämtliche Leistungen im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur Leistungserbringung erforderlichen Maschinen, Geräte und Treib-, Schmierstoffe und elektrische Energie bei Akku-
[Seite 53]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Nord Seite: 2 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Sämtliche Leistungen im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur LeisEtUuRngserbringung EUR erforderlichen Maschinen, Geräte und Treib-, Schmierstoffe und elektrische Energie bei Akku- Geräten.
Es wird empfohlen die Distrikte und Wege vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Da es sich um Waldwege handelt entfallen Lager und Arbeitsplätze, Wasseranschlüsse und Stromanschlüsse.
Arbeitszeiten ARBEITSZEITEN
Zur Qualitätssicherung hat ein Arbeitseinsatz (i. d. Regel Montag bis Freitag) in den Wintermonaten (Oktober bis März) nicht vor 08:00 Uhr und in den Sommermonaten (April bis September) nicht vor 07:00 Uhr zu beginnen und muss spätestens bei Sonnenuntergang eingestellt werden. Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz ARBEITSSICHERHEIT/ GESUNDHEITSSCHUTZ
Bei Unklarheiten zur Baustelle ist der RL zu kontaktieren. Vor Beginn der Maßnahme erhält der AN vom RL einen schriftlichen Arbeitsauftrag. Der AN ist verpflichtet seine Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Rettungskette muss gewährleistet sein. Über die nächsten Rettungspunkte hat sich der AN vor Antritt der Arbeit zu informieren und an seine Mitarbeiter weiterzugeben.
Online können die Rettungspunkte auf der Webseite unter: https://rettungspunkte.com/rettungspunkt/DE-BW-S-014 abgerufen werden.
Es empfiehlt sich einen Ausdruck der Standorte mit sich zu führen. Der Mobilfunkempfang sollte am Arbeitsort vorher getestet werden. Ein Erste-Hilfe-Set mit Verbandsmaterial zum Stillen starker Blutungen und einer Rettungsdecke muss vom AN gestellt und von den Beschäftigten mitgeführt werden. Auf eine ergonomische Arbeitsweise ist zu achten.
Natur-, Arten- und Umweltschutz NATUR-, ARTEN- UND UMWELTSCHUTZ
Die Ziele des Naturschutzes, nämlich die Erhaltung von Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen (§ 1 BNatschG), sind zu beachten. Bei der Feststellung von Lebewesen oder bewohntem Lebensraum im Baum oder bei Verdacht auf Gefährdung oder Störung von Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), insbesondere der Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 sowie der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und der Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung, ist der Auftraggeber (AG) zu kontaktieren. Das Erkennen und Beurteilen von Habitatbaumstrukturen liegt in der Verantwortung des Ausführenden. In der Baum- und Strauchschicht ist besondere Rücksicht auf Nester von Vögeln und anderen Tieren zu nehmen. Während der Brut- und Setzzeit vom 01.03. bis zum 30.09. sind die Fällarbeiten auszusetzen; bereits begonnene Einzelmaßnahmen können nur nach Absprache mit dem AG, vertreten durch den verantwortlichen Leiter (RL), abgeschlossen werden.
Hinsichtlich ökologischer Kriterien und Energieeffizienz wird auf das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellsten Fassung hingewiesen, das den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft- und Bodenverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge regelt. Die Umweltbelastung ist auf das nach dem Stand der Technik unabwendbare Maß zu reduzieren. Grundsätzliche ökologische EU-Standards sind einzuhalten, zum Beispiel durch die Verwendung geeigneter Biotreibstoffe (E10), Schmierstoffe sowie Fahrzeuge, Maschinen und Arbeitsgeräte mit geeigneten Partikel- und Rußfiltern und geringem Energieverbrauch. Beim Einsatz von Maschinen sind biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 bzw. nicht wassergefährdende Stoffe zu verwenden. Akku-Geräte und -Maschinen sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. Beim Einsatz von Motorsägen ist biologisch abbaubares Sägekettenhaftöl zu verwenden. Abfälle und Leergut sind vorschriftsmäßig zu entsorgen. Beim Betanken oder Umfüllen von Kraftstoffen oder Ölen ist ein Verschütten zuverlässig zu verhindern. Leckagen sind unverzüglich fachgerecht zu beheben und dem Auftraggeber zu melden. Betriebsstoffe sind fachgerecht zu lagern und zu transportieren. Für den Fall eines Treibstoff- oder Schmiermittelunfalls sind Ölbinder mitzuführen.
Baustellenankündigung, -abnahme, -einrichtung und -unterhaltung BAUSTELLENANKÜNDIGUNG UND -ABNAHME
Die Einrichtung der Baustelle ist mindestens 7 Werktage vor Arbeitsbeginn dem Auftraggeber anzukündigen.
Der Auftraggeber ist jeweils 1 Werktag vor einer geplanten Unterbrechung und vor Beendigung der Baustelle telefonisch- oder schriftlich zu informieren. Bei Abschluss der Baustelle ist zwingend der Revierleiter/ Bauaufseher zu kontaktieren, so dass er eine Abnahme der Bauleistung durchführen kann.
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND -UNTERHALTUNG
[Seite 54]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Nord Seite: 3 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR BAUSTELLENEINRICHTUNG UND -UNTERHALTUNG
Die Baustelleneinrichtung obliegt dem Auftragnehmer. Er ist für die Verkehrssicherung und den Schutz des an der Durchführung beteiligten Personals verantwortlich. Wird die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dienstleistungsbetrieb übertragen, hat der Auftragnehmer dennoch eine Überwachungspflicht.
Vor den Arbeiten hat der Auftragnehmer auch dem Auftraggeber den Baustellenverantwortlichen zu nennen!
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (und/oder gesetzlichen Unfall-Versicherungen) sind zwingend einzuhalten.
(s. a. Anhang: "Arbeitsweise im Wald")
Vor Beginn der Arbeit ist für jede Arbeitsstelle, die zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) eine Genehmigung einzuholen.
Verkehrszeichenpläne, Verkehrsrechtliche Anordnung(en) VERKEHRSZEICHENPLÄNE UND EINHOLEN DER VERKEHRSRECHTLICHEN ANORDNUNG(EN):
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/ oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt (Straßenplatzbenutzung).
Werden Umleitungspläne/Baustellenpläne für die Bauarbeiten benötigt, so sind diese vom Aufttragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber bei einem geeigneten Büro erstellen zu lassen und bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zur Genehmigung ein zu reichen.
Verkehrszeichenpläne (keine Baustellen oder Umleitungspläne) als Rohdatei kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer in A3 auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Leitungen LEITUNGEN
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Arbeitnehmer bei den zuständigen Versorgungsträger(n) über Art und Lage von Leitungen zu informieren und Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Versorgungsträger zu ergreifen. Bitte Leitungen im Boden, Wegekörper und Graben sowie Leitungsmasten und Oberleitungen beachten.
Entsorgung/ Reinigung ENTSORGUNG / REINIGUNG
Müssen durch den Auftragnehmer auf seine Kosten durchgeführt werden und sind von ihm im Einheitspreis zu berücksichtigen.
Die Bedingungen sind wie folgt:
Die Arbeitsstelle ist täglich nach Arbeitsabschluss gesäubert zu verlassen. Der Schutz der vorhandenen Wege ist zu gewährleisten. Dennoch entstandene Beschädigungen und Verschmutzungen sind auf Kosten des Autragsnehmers zu beseitigen. Es darf zu keiner Zeit eine Gefahr von liegengebliebenem Material für den Verkehr ausgehen. Grobe Umwelt-Verunreinigungen (Abfall) sind sorgfältig aufzulesen und mit zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden!
Sollte es im Rahmen der Leistungsausführung zu unsachgemäßen Verletzungen an Bäumen kommen, behält sich der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche nach ETV-Stadt "Schutz von Bäumen und Pflanzenbeständen" vor.
1.1 Lieferung von Schottermaterial
Hinweise zur Lieferung von Schottermaterial Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich wird bei allen Wegebaumaßnahmen standorttypisches, natürliches Material aus Steinbrüchen (vorliegendes Ausgangsgestein, d. h. Material aus der gleichen geologischen Formation mit gleichem ph-Wert) verwendet. Das Wegebaumaterial bzw. der Ort der Gewinnung sind vor Angebotsabgabe mit dem jeweiligen Revierleiter abzustimmen.
Es ist verboten Fremdmaterial und Recyclingmaterial zu liefern und einzubauen.
[Seite 55]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Nord Seite: 4 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Es ist verboten Fremdmaterial und Recyclingmaterial zu liefern und einzubauen.
1.1.4 Mineralbeton 0/32 Lieferung von Schotter-Splitt-Sand-Gemisch der Körnung 0/32 (z. B. Muschelkalk) frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe des Auftraggebers.
450,000 t
Gesamtbetrag:
[Seite 56]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Nord Seite: 5 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.2 Wegeunterhaltung / -instandsetzung
Beschreibung Wegeinstandsetzung Wegeunterhaltung:
Die Arbeitsschritte in der Wegunterhaltung dienen der Erhaltung des einwandfreien Zustandes des Weges und sehen keine größeren Eingriffe in den Wegekörper vor.
Ziel ist die Vorbeugung von Schäden.
Wegeinstandsetzung:
Die Wegeinstandsetzung bezieht sich auf die Wiederherstellung und Erneuerung stark abgenutzter oder beschädigter Trag- und Deckschichten.
Es sind größere Reparaturen in der Trag- oder Deckschicht eines Weges zu beheben, die z.B. durch Schlaglöcher, Ausspülungen, Errosionsrinnen, etc. entstanden sind.
Ziel ist die Wiederherstellung des Ausgangszustandes.
Hinweis: vor jeder Maßnahme muss organisches Material entfernt werden. Dies gilt v. a. bei Durchführung nach dem Laubfall.
Folgende Arbeitsschritte werden durchgeführt und sind nachfolgend als Positionen aufgeführt.
Als Ergebnis muss ein funktionstüchtiger Fahrweg mit Regelprofil entstehen gemäß Grafik im Anhang. 1.2.1 Abziehen von Fremdmaterial auf Wegekörper, Abschieben des Banketts einseitig (wenn beidseitig dann doppelte Menge angeben) Wegekörper säubern, d. h. auf dem Wegkörper vorhandenes Bodenmaterial, Schlamm, Biomasse, u a. mittels Grader oder Anbaugerät am Schlepper abschieben und außerhalb des Wegekörpers und der Entwässerungseinrichtungen einebnen.
5.000,000 lfm 1.2.2 Graben reinigen, einseitig (wenn beidseitig dann doppelte Menge angeben) Grabenreinigung ist einseitig (wenn beidseitig, dann doppellte Länge im Arbeitsaufttag) mit Radbagger und Grabenräumwanne bis zur vollständigen Reinigung durchzuführen. Es mit unterschiedlicher Verfüllung zu rechnen. Anfallendes Räumgut seitlich im Wald ablegen ( Grabenlöffel nur nach Absprache mit RL verwenden).
Die Neuanlage von Gräben ist nicht vorgesehen.
6.000,000 lfm 1.2.3 Regelquerschnitt des Wegkörpers herstellen Regelquerschnitt des Wegekörpers einschließlich Bankett mit z. B. einem Grader und vorhandenem Material wiederherstellen.
Schlaglöcher, Verdrückungen, etc. sind sohlentief zu beseitigen.
Unter Bankettarbeiten fällt das Abschieben oder Entfernen von Materialansammlungen und Überhöhungen des Seitenstreifens bzw. Banketts. Dies kann in Abhängigkeit der Auflage mittels Grader, Radbagger und Grabenräumlöffel oder Bankettfräse durchgeführt werden.
4.000,000 lfm 1.2.4 Einbau von Mineralbeton / Siebschutt Profilgerechter Einbau von Mineralbeton / Siebschutt und anschließendem Verdichten mit Vibrationswalze oder Plattenverdichtern nach Lieferung frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe (gem. Pos. 1.1.1 - 1.1.5).
4.000,000 lfm 1.2.6 Lieferung und Einbau Transportrohr SN 8 DN 400 Transportrohr SN 8 aus PE-HD in Verbundrohrbauweise (außen gewellt, innen glatt); einschließlich einseitig aufgesteckter Doppelsteckmuffe inklusive Dichtring, Nennweite DN 400 liefern und fertig einbauen.
Merkmale des Transportrohres:
Verbundrohrbauweise wie in DIN EN 13476-3 beschrieben Material PE-HD Nennweiten DN 150 - DN 800 Baulänge 6 m und 3 m Farbe: außen schwarz, innen blau gemäß DIN 4262-1, Typ R2 Ringsteifigkeit SN 8 gemäß DIN EN ISO 9969 Profilrohr-Reihe 5 gemäß DIN 16961
[Seite 57]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Nord Seite: 6 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge gemäß DIN 4 | Einheit 262-1, Typ R2 | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ringsteifigkeit SN 8 gemäß DIN EN ISO 9969 EUR EUR Profilrohr-Reihe 5 gemäß DIN 16961 SLW 60 geeignet
Einschließlich Erdaushub, Anfüllung und profilgerechtem Einbau des vorhandenen Materials, sowie anfallende Handarbeiten.
Die Verfüllung muss dem sonstigen Material der Wege angepasst werden. Wenn erforderlich, Einbau mit frischem Material (0/32).
Planerhebung durch Auftraggeber erforderlich.
10,000 lfm
Gesamtbetrag:
[Seite 58]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Nord Seite: 7 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.3 Sonderleistungen
Maschinenstunden- und Zeitlohnstunden zur Ausführung von Sonderabeiten gemäß Arbeitsauftraug und örtlicher Einweisung für Arbeiten, die nicht über allgemeine Positionen abgedeckt werden können Maschinenstunden- und Zeitlohnstunden zur Ausführung von Sonderarbeiten gemäß Arbeitsauftrag und örtlicher Einweisung für Arbeiten, die nicht über allgemeine Positionen abgedeckt werden können. 1.3.1 Radbagger Auf Anweisung des Auftraggebers (RL).
Maschinenstunden inkl. Bedienung v. Radbagger 1,3 m3 mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl für den Bedarf, der nicht in den Positionen 1.1 - 1.2 abgegolten werden kann.
5,000 Std
Gesamtbetrag:
[Seite 59]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Nord Seite: 8 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.4 Gerätetransporte mit Tieflader
1.4.1 Hin- und Rücktransport auf Tieflader Hin- und Rücktransport je Gerät auf Tieflader auf Baustelle gemäß Arbeitsauftrag. Das Umsetzen auf eigener Achse wird nicht gesondert vergütet. Diese Position kann pro Arbeitsauftrag und Distrikt für die benötigten Baumaschinen maximal einmal abgerufen werden.
5,000 Stck
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 60]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Nord Seite: 9 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 Vorbemerkungen, allgemeine Baubeschreibung 1.1 Lieferung von Schottermaterial 1.2 Wegeunterhaltung / -instandsetzung 1.3 Sonderleistungen 1.4 Gerätetransporte mit Tieflader
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 61]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Süd Seite: 1 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1 Vorbemerkungen, Allgemeine Baubeschreibung
Einleitung EINLEITUNG/ ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Die Unterhaltung und Instandsetzung wassergebundener, bindemittelfreier Waldwege besteht aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeits- und Liefervorgängen (Positionen).
Diese finden im Revier Stuttgart Süd in den Distrikten: Zwickenberg, Hahn, Neuer Wald, Stein, Weidach, Kohlhau, Dürrlewang, Rohrer Wald, Steinegart, Buchrain und Büsnauer Rain (s. Kartenausschnitte im Anhang) der Landeshauptstadt Stuttgart statt.
Die zu bearbeitenden Flurstücke befinden sich auf städtischer Forstbetriebsfläche und sind somit im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Forsten und Service-Betriebe des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der Landeshauptstadt Stuttgart.
Der Ausführungszeitraum zur Durchführung der Wegeunterhaltungs- und Wegeinstandsetzungsmaßnahmen ist dem Formblatt 214 zu entnehmen. Die Ausschreibung wird als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Des Weiteren handelt es bei den Mengenangaben um Schätzwerte, die tatsächlich erforderlichen Mengen können davon abweichen. Die Abrechnung erfolgt anhand von Lieferscheinen der gelieferten Mengen.
Die anfallenden Arbeiten müssen fachlich dem aktuellen Stand der Technik entsprechend und termingerecht durchgeführt werden. Die sichere Durchführung der Maßnahmen obliegt dem Auftragnehmer.
Bei allen Arbeiten ist der Auftragnehmer in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Die Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt, übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen aus Sach- oder Personenschäden, die sich bei den Arbeiten ergeben.
Die Arbeitstechnik ist dem Auftragnehmer überlassen.
Hinweis:
Der Schutz und die Bewahrung der Unversehrtheit des Waldbestandes, bestehender Bebauungen und Versorgungsleitungen obliegt dem Auftragnehmer. Entstehende Beschädigungen sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben.
Das Leistungsverzeichnis ist eine Rahmenvereinbarung und beruht auf Schätzzahlen. Die Maßnahmen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis zu erbringen. Sollte sich vor Ort die Notwendigkeit einer Abweichung ergeben, so sind diese Arbeiten mit dem Auftragnehmer / Revierleiter abzusprechen und schriftlich festzuhalten.
Der Auftraggeber ist jeweils vor Beginn, vor jeder Unterbrechung und vor Abschluss der Arbeiten telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) zu unterrichten. Die Terminvereinbarung erfolgt in Absprache mit dem örtlichen Revierleitenden mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum geplanten Arbeitsbeginn. Es wird eine Bündelung zu wirtschaftlichen, räumlich möglichst zusammenhängenden Auftragspaketen von jeweils mindestens 5 Werktagen angestrebt. Der Auftraggeber behält sich kurzfristige Terminänderungen aufgrund ungünstiger Witterung vor. Laufende Arbeiten können bei ungeeigneter Witterung durch den RL eingestellt werden. Maßnahmen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis zu erbringen. Zusätzliche Leistungen sind durch Rapporte zu belegen.
Der Auftragnehmer wird durch die Revierleiter (RL) oder die durch die RL beauftragte Person vertreten.
Der jeweilige Arbeitsauftrag regelt die qualitativen Details der Arbeitsausführung hinsichtlich:
-
Arbeitsvorhaben
-
Arbeitssicherheit
-
Örtlichkeit
Der Arbeitsauftrag wird nach Terminvereinbarung und jeweils vor Arbeitsbeginn und im Zuge der örtlichen Einweisung in die Arbeisfläche ausgehändigt und vor Ort besprochen.
An- und Abfahrtskosten werden nur einmalig pro Distrikt vergütet und wenn kein direktes Umsetzen auf eigener Achse möglich ist (s. Pos. 1.4).
Umsetzung(en) (von Baustelle zu Baustelle) werden nicht gesondert vergütet, sofern ein Umsetzen auf der eigenen Achse möglich ist.
Materialanlieferungen verstehen sich frei Baustelle.
Sämtliche Leistungen im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur Leistungserbringung erforderlichen Maschinen, Geräte und Treib-, Schmierstoffe und elektrische Energie bei Akku-
[Seite 62]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Süd Seite: 2 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Sämtliche Leistungen im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur LeisEtUuRngserbringung EUR erforderlichen Maschinen, Geräte und Treib-, Schmierstoffe und elektrische Energie bei Akku- Geräten.
Es wird empfohlen die Distrikte und Wege vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Da es sich um Waldwege handelt entfallen Lager und Arbeitsplätze, Wasseranschlüsse und Stromanschlüsse.
Arbeitszeiten ARBEITSZEITEN
Zur Qualitätssicherung hat ein Arbeitseinsatz (i. d. Regel Montag bis Freitag) in den Wintermonaten (Oktober bis März) nicht vor 08:00 Uhr und in den Sommermonaten (April bis September) nicht vor 07:00 Uhr zu beginnen und muss spätestens bei Sonnenuntergang eingestellt werden. Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz ARBEITSSICHERHEIT/ GESUNDHEITSSCHUTZ
Bei Unklarheiten zur Baustelle ist der RL zu kontaktieren. Vor Beginn der Maßnahme erhält der AN vom RL einen schriftlichen Arbeitsauftrag. Der AN ist verpflichtet seine Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Rettungskette muss gewährleistet sein. Über die nächsten Rettungspunkte hat sich der AN vor Antritt der Arbeit zu informieren und an seine Mitarbeiter weiterzugeben.
Online können die Rettungspunkte auf der Webseite unter: https://rettungspunkte.com/rettungspunkt/DE-BW-S-014 abgerufen werden.
Es empfiehlt sich einen Ausdruck der Standorte mit sich zu führen. Der Mobilfunkempfang sollte am Arbeitsort vorher getestet werden. Ein Erste-Hilfe-Set mit Verbandsmaterial zum Stillen starker Blutungen und einer Rettungsdecke muss vom AN gestellt und von den Beschäftigten mitgeführt werden. Auf eine ergonomische Arbeitsweise ist zu achten.
Natur-, Arten- und Umweltschutz NATUR-, ARTEN- UND UMWELTSCHUTZ
Die Ziele des Naturschutzes, nämlich die Erhaltung von Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen (§ 1 BNatschG), sind zu beachten. Bei der Feststellung von Lebewesen oder bewohntem Lebensraum im Baum oder bei Verdacht auf Gefährdung oder Störung von Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), insbesondere der Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 sowie der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und der Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung, ist der Auftraggeber (AG) zu kontaktieren. Das Erkennen und Beurteilen von Habitatbaumstrukturen liegt in der Verantwortung des Ausführenden. In der Baum- und Strauchschicht ist besondere Rücksicht auf Nester von Vögeln und anderen Tieren zu nehmen. Während der Brut- und Setzzeit vom 01.03. bis zum 30.09. sind die Fällarbeiten auszusetzen; bereits begonnene Einzelmaßnahmen können nur nach Absprache mit dem AG, vertreten durch den verantwortlichen Leiter (RL), abgeschlossen werden.
Hinsichtlich ökologischer Kriterien und Energieeffizienz wird auf das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellsten Fassung hingewiesen, das den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft- und Bodenverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge regelt. Die Umweltbelastung ist auf das nach dem Stand der Technik unabwendbare Maß zu reduzieren. Grundsätzliche ökologische EU-Standards sind einzuhalten, zum Beispiel durch die Verwendung geeigneter Biotreibstoffe (E10), Schmierstoffe sowie Fahrzeuge, Maschinen und Arbeitsgeräte mit geeigneten Partikel- und Rußfiltern und geringem Energieverbrauch. Beim Einsatz von Maschinen sind biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 bzw. nicht wassergefährdende Stoffe zu verwenden. Akku-Geräte und -Maschinen sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. Beim Einsatz von Motorsägen ist biologisch abbaubares Sägekettenhaftöl zu verwenden. Abfälle und Leergut sind vorschriftsmäßig zu entsorgen. Beim Betanken oder Umfüllen von Kraftstoffen oder Ölen ist ein Verschütten zuverlässig zu verhindern. Leckagen sind unverzüglich fachgerecht zu beheben und dem Auftraggeber zu melden. Betriebsstoffe sind fachgerecht zu lagern und zu transportieren. Für den Fall eines Treibstoff- oder Schmiermittelunfalls sind Ölbinder mitzuführen.
Baustellenankündigung, -abnahme, -einrichtung und -unterhaltung BAUSTELLENANKÜNDIGUNG UND -ABNAHME
Die Einrichtung der Baustelle ist mindestens 7 Werktage vor Arbeitsbeginn dem Auftraggeber anzukündigen.
Der Auftraggeber ist jeweils 1 Werktag vor einer geplanten Unterbrechung und vor Beendigung der Baustelle telefonisch- oder schriftlich zu informieren. Bei Abschluss der Baustelle ist zwingend der Revierleiter/ Bauaufseher zu kontaktieren, so dass er eine Abnahme der Bauleistung durchführen kann.
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND -UNTERHALTUNG
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Süd Seite: 3 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR BAUSTELLENEINRICHTUNG UND -UNTERHALTUNG
Die Baustelleneinrichtung obliegt dem Auftragnehmer. Er ist für die Verkehrssicherung und den Schutz des an der Durchführung beteiligten Personals verantwortlich. Wird die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dienstleistungsbetrieb übertragen, hat der Auftragnehmer dennoch eine Überwachungspflicht.
Vor den Arbeiten hat der Auftragnehmer auch dem Auftraggeber den Baustellenverantwortlichen zu nennen!
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (und/oder gesetzlichen Unfall-Versicherungen) sind zwingend einzuhalten.
(s. a. Anhang: "Arbeitsweise im Wald")
Vor Beginn der Arbeit ist für jede Arbeitsstelle, die zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) eine Genehmigung einzuholen.
Verkehrszeichenpläne, Verkehrsrechtliche Anordnung(en) VERKEHRSZEICHENPLÄNE UND EINHOLEN DER VERKEHRSRECHTLICHEN ANORDNUNG(EN):
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/ oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt (Straßenplatzbenutzung).
Werden Umleitungspläne/Baustellenpläne für die Bauarbeiten benötigt, so sind diese vom Aufttragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber bei einem geeigneten Büro erstellen zu lassen und bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zur Genehmigung ein zu reichen.
Verkehrszeichenpläne (keine Baustellen oder Umleitungspläne) als Rohdatei kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer in A3 auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Leitungen LEITUNGEN
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Arbeitnehmer bei den zuständigen Versorgungsträger(n) über Art und Lage von Leitungen zu informieren und Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Versorgungsträger zu ergreifen. Bitte Leitungen im Boden, Wegekörper und Graben sowie Leitungsmasten und Oberleitungen beachten.
Entsorgung/ Reinigung ENTSORGUNG / REINIGUNG
Müssen durch den Auftragnehmer auf seine Kosten durchgeführt werden und sind von ihm im Einheitspreis zu berücksichtigen.
Die Bedingungen sind wie folgt:
Die Arbeitsstelle ist täglich nach Arbeitsabschluss gesäubert zu verlassen. Der Schutz der vorhandenen Wege ist zu gewährleisten. Dennoch entstandene Beschädigungen und Verschmutzungen sind auf Kosten des Autragsnehmers zu beseitigen. Es darf zu keiner Zeit eine Gefahr von liegengebliebenem Material für den Verkehr ausgehen. Grobe Umwelt-Verunreinigungen (Abfall) sind sorgfältig aufzulesen und mit zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden!
Sollte es im Rahmen der Leistungsausführung zu unsachgemäßen Verletzungen an Bäumen kommen, behält sich der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche nach ETV-Stadt "Schutz von Bäumen und Pflanzenbeständen" vor.
1.1 Lieferung von Schottermaterial
Hinweise zur Lieferung von Schottermaterial Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich wird bei allen Wegebaumaßnahmen standorttypisches, natürliches Material aus Steinbrüchen (vorliegendes Ausgangsgestein, d. h. Material aus der gleichen geologischen Formation mit gleichem ph-Wert) verwendet. Das Wegebaumaterial bzw. der Ort der Gewinnung sind vor Angebotsabgabe mit dem jeweiligen Revierleiter abzustimmen.
Es ist verboten Fremdmaterial und Recyclingmaterial zu liefern und einzubauen.
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Süd Seite: 4 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Es ist verboten Fremdmaterial und Recyclingmaterial zu liefern und einzubauen. 1.1.2 Mineralbeton 0/16 Lieferung von Schotter-Splitt-Sand-Gemisch der Körnung 0/16 (z. B. Muschelkalk) frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe des Auftraggebers.
300,000 t 1.1.3 Mineralbeton 0/32 Lieferung von Schotter-Splitt-Sand-Gemisch der Körnung 0/32 (z. B. Muschelkalk) frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe des Auftraggebers.
100,000 t
Gesamtbetrag:
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Süd Seite: 5 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.2 Wegeunterhaltung / -instandsetzung
Beschreibung Wegeinstandsetzung Wegeunterhaltung:
Die Arbeitsschritte in der Wegunterhaltung dienen der Erhaltung des einwandfreien Zustandes des Weges und sehen keine größeren Eingriffe in den Wegekörper vor.
Ziel ist die Vorbeugung von Schäden.
Wegeinstandsetzung:
Die Wegeinstandsetzung bezieht sich auf die Wiederherstellung und Erneuerung stark abgenutzter oder beschädigter Trag- und Deckschichten.
Es sind größere Reparaturen in der Trag- oder Deckschicht eines Weges zu beheben, die z.B. durch Schlaglöcher, Ausspülungen, Errosionsrinnen, etc. entstanden sind.
Ziel ist die Wiederherstellung des Ausgangszustandes.
Hinweis: vor jeder Maßnahme muss organisches Material entfernt werden. Dies gilt v. a. bei Durchführung nach dem Laubfall.
Folgende Arbeitsschritte werden durchgeführt und sind nachfolgend als Positionen aufgeführt.
Als Ergebnis muss ein funktionstüchtiger Fahrweg mit Regelprofil entstehen gemäß Grafik im Anhang. 1.2.1 Abziehen von Fremdmaterial auf Wegekörper, Abschieben des Banketts einseitig (wenn beidseitig dann doppelte Menge angeben) Wegekörper säubern, d. h. auf dem Wegkörper vorhandenes Bodenmaterial, Schlamm, Biomasse, u a. mittels Grader oder Anbaugerät am Schlepper abschieben und außerhalb des Wegekörpers und der Entwässerungseinrichtungen einebnen.
10.000,000 lfm 1.2.2 Graben reinigen, einseitig (wenn beidseitig dann doppelte Menge angeben) Grabenreinigung ist einseitig (wenn beidseitig, dann doppellte Länge im Arbeitsaufttag) mit Radbagger und Grabenräumwanne bis zur vollständigen Reinigung durchzuführen. Es mit unterschiedlicher Verfüllung zu rechnen. Anfallendes Räumgut seitlich im Wald ablegen ( Grabenlöffel nur nach Absprache mit RL verwenden).
Die Neuanlage von Gräben ist nicht vorgesehen.
6.000,000 lfm 1.2.3 Regelquerschnitt des Wegkörpers herstellen Regelquerschnitt des Wegekörpers einschließlich Bankett mit z. B. einem Grader und vorhandenem Material wiederherstellen.
Schlaglöcher, Verdrückungen, etc. sind sohlentief zu beseitigen.
Unter Bankettarbeiten fällt das Abschieben oder Entfernen von Materialansammlungen und Überhöhungen des Seitenstreifens bzw. Banketts. Dies kann in Abhängigkeit der Auflage mittels Grader, Radbagger und Grabenräumlöffel oder Bankettfräse durchgeführt werden.
3.000,000 lfm 1.2.4 Einbau von Mineralbeton / Siebschutt Profilgerechter Einbau von Mineralbeton / Siebschutt und anschließendem Verdichten mit Vibrationswalze oder Plattenverdichtern nach Lieferung frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe (gem. Pos. 2.1.1 - 2.1.5).
3.000,000 lfm
Gesamtbetrag:
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Süd Seite: 6 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.3 Sonderleistungen
Maschinenstunden- und Zeitlohnstunden zur Ausführung von Sonderabeiten gemäß Arbeitsauftraug und örtlicher Einweisung für Arbeiten, die nicht über allgemeine Positionen abgedeckt werden können Maschinenstunden- und Zeitlohnstunden zur Ausführung von Sonderarbeiten gemäß Arbeitsauftrag und örtlicher Einweisung für Arbeiten, die nicht über allgemeine Positionen abgedeckt werden können. 1.3.1 Radbagger Auf Anweisung des Auftraggebers (RL).
Maschinenstunden inkl. Bedienung v. Radbagger 1,3 m3 mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl für den Bedarf, der nicht in den Positionen 2.1 - 2.2 abgegolten werden kann.
4,000 Std 1.3.2 Kettenbagger Auf Anweisung des Auftraggebers (RL).
Maschinenstunden inkl. Bedienung v. Kettenbagger 1,3 m3 mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl für den Bedarf, der nicht in den Positionen 2.1 - 2.2 abgegolten werden kann.
4,000 Std
Gesamtbetrag:
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Süd Seite: 7 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.4 Gerätetransporte mit Tieflader
1.4.10 Hin- und Rücktransport auf Tieflader Hin- und Rücktransport je Gerät auf Tieflader auf Baustelle gemäß Arbeitsauftrag. Das Umsetzen auf eigener Achse wird nicht gesondert vergütet. Diese Position kann pro Arbeitsauftrag und Distrikt für die benötigten Baumaschinen maximal einmal abgerufen werden.
7,000 Stck
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Süd Seite: 8 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 Vorbemerkungen, Allgemeine Baubeschreibung 1.1 Lieferung von Schottermaterial 1.2 Wegeunterhaltung / -instandsetzung 1.3 Sonderleistungen 1.4 Gerätetransporte mit Tieflader
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Ost Seite: 1 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1 Vorbemerkungen, allgemeine Baubeschreibung
Einleitung EINLEITUNG/ ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Die Unterhaltung und Instandsetzung wassergebundener, bindemittelfreier Waldwege besteht aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeits- und Liefervorgängen (Positionen).
Diese finden im Revier Stuttgart Ost in den Distrikten: Armenkastenwald, Kienle, Raichberg, Rohrackerwald, Frauenkopf, Lederberg, Hedelfinger Wald, Vordere Beiburg, Hintere Beiburg, Häslach und Karlshof (s. Kartenausschnitte im Anhang) der Landeshauptstadt Stuttgart statt.
Die zu bearbeitenden Flurstücke befinden sich auf städtischer Forstbetriebsfläche und sind somit im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Forsten und Service-Betriebe des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der Landeshauptstadt Stuttgart.
Der Ausführungszeitraum zur Durchführung der Wegeunterhaltungs- und Wegeinstandsetzungsmaßnahmen ist dem Formblatt 214 zu entnehmen.Die Ausschreibung wird als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Des Weiteren handelt es bei den Mengenangaben um Schätzwerte, die tatsächlich erforderlichen Mengen können davon abweichen. Die Abrechnung erfolgt anhand von Lieferscheinen der gelieferten Mengen.
Die anfallenden Arbeiten müssen fachlich dem aktuellen Stand der Technik entsprechend und termingerecht durchgeführt werden. Die sichere Durchführung der Maßnahmen obliegt dem Auftragnehmer.
Bei allen Arbeiten ist der Auftragnehmer in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Die Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt, übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen aus Sach- oder Personenschäden, die sich bei den Arbeiten ergeben.
Die Arbeitstechnik ist dem Auftragnehmer überlassen.
Hinweis:
Der Schutz und die Bewahrung der Unversehrtheit des Waldbestandes, bestehender Bebauungen und Versorgungsleitungen obliegt dem Auftragnehmer. Entstehende Beschädigungen sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben.
Das Leistungsverzeichnis ist eine Rahmenvereinbarung und beruht auf Schätzzahlen. Die Maßnahmen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis zu erbringen. Sollte sich vor Ort die Notwendigkeit einer Abweichung ergeben, so sind diese Arbeiten mit dem Auftragnehmer / Revierleiter abzusprechen und schriftlich festzuhalten.
Der Auftraggeber ist jeweils vor Beginn, vor jeder Unterbrechung und vor Abschluss der Arbeiten telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) zu unterrichten. Die Terminvereinbarung erfolgt in Absprache mit dem örtlichen Revierleitenden mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum geplanten Arbeitsbeginn. Es wird eine Bündelung zu wirtschaftlichen, räumlich möglichst zusammenhängenden Auftragspaketen von jeweils mindestens 5 Werktagen angestrebt. Der Auftraggeber behält sich kurzfristige Terminänderungen aufgrund ungünstiger Witterung vor. Laufende Arbeiten können bei ungeeigneter Witterung durch den RL eingestellt werden. Maßnahmen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis zu erbringen. Zusätzliche Leistungen sind durch Rapporte zu belegen.
Der Auftragnehmer wird durch die Revierleiter (RL) oder die durch die RL beauftragte Person vertreten.
Der jeweilige Arbeitsauftrag regelt die qualitativen Details der Arbeitsausführung hinsichtlich:
-
Arbeitsvorhaben
-
Arbeitssicherheit
-
Örtlichkeit
Der Arbeitsauftrag wird nach Terminvereinbarung und jeweils vor Arbeitsbeginn und im Zuge der örtlichen Einweisung in die Arbeisfläche ausgehändigt und vor Ort besprochen.
An- und Abfahrtskosten werden nur einmalig pro Distrikt vergütet und wenn kein direktes Umsetzen auf eigener Achse möglich ist (s. Pos. 1.4).
Umsetzung(en) (von Baustelle zu Baustelle) werden nicht gesondert vergütet, sofern ein Umsetzen auf der eigenen Achse möglich ist.
Materialanlieferungen verstehen sich frei Baustelle.
Sämtliche Leistungen im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur Leistungserbringung erforderlichen Maschinen, Geräte und Treib-, Schmierstoffe und elektrische Energie bei Akku-
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Ost Seite: 2 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Sämtliche Leistungen im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur LeisEtUuRngserbringung EUR erforderlichen Maschinen, Geräte und Treib-, Schmierstoffe und elektrische Energie bei Akku- Geräten.
Es wird empfohlen die Distrikte und Wege vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Da es sich um Waldwege handelt entfallen Lager und Arbeitsplätze, Wasseranschlüsse und Stromanschlüsse.
Arbeitszeiten ARBEITSZEITEN
Zur Qualitätssicherung hat ein Arbeitseinsatz (i. d. Regel Montag bis Freitag) in den Wintermonaten (Oktober bis März) nicht vor 08:00 Uhr und in den Sommermonaten (April bis September) nicht vor 07:00 Uhr zu beginnen und muss spätestens bei Sonnenuntergang eingestellt werden. Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz ARBEITSSICHERHEIT/ GESUNDHEITSSCHUTZ
Bei Unklarheiten zur Baustelle ist der RL zu kontaktieren. Vor Beginn der Maßnahme erhält der AN vom RL einen schriftlichen Arbeitsauftrag. Der AN ist verpflichtet seine Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Rettungskette muss gewährleistet sein. Über die nächsten Rettungspunkte hat sich der AN vor Antritt der Arbeit zu informieren und an seine Mitarbeiter weiterzugeben.
Online können die Rettungspunkte auf der Webseite unter: https://rettungspunkte.com/rettungspunkt/DE-BW-S-014 abgerufen werden.
Es empfiehlt sich einen Ausdruck der Standorte mit sich zu führen. Der Mobilfunkempfang sollte am Arbeitsort vorher getestet werden. Ein Erste-Hilfe-Set mit Verbandsmaterial zum Stillen starker Blutungen und einer Rettungsdecke muss vom AN gestellt und von den Beschäftigten mitgeführt werden. Auf eine ergonomische Arbeitsweise ist zu achten.
Natur-, Arten- und Umweltschutz NATUR-, ARTEN- UND UMWELTSCHUTZ
Die Ziele des Naturschutzes, nämlich die Erhaltung von Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen (§ 1 BNatschG), sind zu beachten. Bei der Feststellung von Lebewesen oder bewohntem Lebensraum im Baum oder bei Verdacht auf Gefährdung oder Störung von Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), insbesondere der Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 sowie der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und der Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung, ist der Auftraggeber (AG) zu kontaktieren. Das Erkennen und Beurteilen von Habitatbaumstrukturen liegt in der Verantwortung des Ausführenden. In der Baum- und Strauchschicht ist besondere Rücksicht auf Nester von Vögeln und anderen Tieren zu nehmen. Während der Brut- und Setzzeit vom 01.03. bis zum 30.09. sind die Fällarbeiten auszusetzen; bereits begonnene Einzelmaßnahmen können nur nach Absprache mit dem AG, vertreten durch den verantwortlichen Leiter (RL), abgeschlossen werden.
Hinsichtlich ökologischer Kriterien und Energieeffizienz wird auf das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellsten Fassung hingewiesen, das den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft- und Bodenverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge regelt. Die Umweltbelastung ist auf das nach dem Stand der Technik unabwendbare Maß zu reduzieren. Grundsätzliche ökologische EU-Standards sind einzuhalten, zum Beispiel durch die Verwendung geeigneter Biotreibstoffe (E10), Schmierstoffe sowie Fahrzeuge, Maschinen und Arbeitsgeräte mit geeigneten Partikel- und Rußfiltern und geringem Energieverbrauch. Beim Einsatz von Maschinen sind biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 bzw. nicht wassergefährdende Stoffe zu verwenden. Akku-Geräte und -Maschinen sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. Beim Einsatz von Motorsägen ist biologisch abbaubares Sägekettenhaftöl zu verwenden. Abfälle und Leergut sind vorschriftsmäßig zu entsorgen. Beim Betanken oder Umfüllen von Kraftstoffen oder Ölen ist ein Verschütten zuverlässig zu verhindern. Leckagen sind unverzüglich fachgerecht zu beheben und dem Auftraggeber zu melden. Betriebsstoffe sind fachgerecht zu lagern und zu transportieren. Für den Fall eines Treibstoff- oder Schmiermittelunfalls sind Ölbinder mitzuführen.
Baustellenankündigung, -abnahme, -einrichtung und -unterhaltung BAUSTELLENANKÜNDIGUNG UND -ABNAHME
Die Einrichtung der Baustelle ist mindestens 3 Werktage vor Arbeitsbeginn dem Auftraggeber anzukündigen.
Der Auftraggeber ist jeweils 1 Werktag vor einer geplanten Unterbrechung und vor Beendigung der Baustelle telefonisch- oder schriftlich zu informieren. Bei Abschluss der Baustelle ist zwingend der Revierleiter/ Bauaufseher zu kontaktieren, so dass er eine Abnahme der Bauleistung durchführen kann.
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND -UNTERHALTUNG
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Ost Seite: 3 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR BAUSTELLENEINRICHTUNG UND -UNTERHALTUNG
Die Baustelleneinrichtung obliegt dem Auftragnehmer. Er ist für die Verkehrssicherung und den Schutz des an der Durchführung beteiligten Personals verantwortlich. Wird die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dienstleistungsbetrieb übertragen, hat der Auftragnehmer dennoch eine Überwachungspflicht.
Vor den Arbeiten hat der Auftragnehmer auch dem Auftraggeber den Baustellenverantwortlichen zu nennen!
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (und/oder gesetzlichen Unfall-Versicherungen) sind zwingend einzuhalten.
(s. a. Anhang: "Arbeitsweise im Wald")
Vor Beginn der Arbeit ist für jede Arbeitsstelle, die zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) eine Genehmigung einzuholen.
Verkehrszeichenpläne, Verkehrsrechtliche Anordnung(en) VERKEHRSZEICHENPLÄNE UND EINHOLEN DER VERKEHRSRECHTLICHEN ANORDNUNG(EN):
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/ oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt (Straßenplatzbenutzung).
Werden Umleitungspläne/Baustellenpläne für die Bauarbeiten benötigt, so sind diese vom Aufttragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber bei einem geeigneten Büro erstellen zu lassen und bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zur Genehmigung ein zu reichen.
Verkehrszeichenpläne (keine Baustellen oder Umleitungspläne) als Rohdatei kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer in A3 auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Leitungen LEITUNGEN
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Arbeitnehmer bei den zuständigen Versorgungsträger(n) über Art und Lage von Leitungen zu informieren und Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Versorgungsträger zu ergreifen. Bitte Leitungen im Boden, Wegekörper und Graben sowie Leitungsmasten und Oberleitungen beachten.
Entsorgung/ Reinigung ENTSORGUNG / REINIGUNG
Müssen durch den Auftragnehmer auf seine Kosten durchgeführt werden und sind von ihm im Einheitspreis zu berücksichtigen.
Die Bedingungen sind wie folgt:
Die Arbeitsstelle ist täglich nach Arbeitsabschluss gesäubert zu verlassen. Der Schutz der vorhandenen Wege ist zu gewährleisten. Dennoch entstandene Beschädigungen und Verschmutzungen sind auf Kosten des Autragsnehmers zu beseitigen. Es darf zu keiner Zeit eine Gefahr von liegengebliebenem Material für den Verkehr ausgehen. Grobe Umwelt-Verunreinigungen (Abfall) sind sorgfältig aufzulesen und mit zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden!
Sollte es im Rahmen der Leistungsausführung zu unsachgemäßen Verletzungen an Bäumen kommen, behält sich der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche nach ETV-Stadt "Schutz von Bäumen und Pflanzenbeständen" vor.
1.1 Lieferung von Schottermaterial
Hinweise zur Lieferung von Schottermaterial Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich wird bei allen Wegebaumaßnahmen standorttypisches, natürliches Material aus Steinbrüchen (vorliegendes Ausgangsgestein, d. h. Material aus der gleichen geologischen Formation mit gleichem ph-Wert) verwendet. Das Wegebaumaterial bzw. der Ort der Gewinnung sind vor Angebotsabgabe mit dem jeweiligen Revierleiter abzustimmen.
Es ist verboten Fremdmaterial und Recyclingmaterial zu liefern und einzubauen.
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Ost Seite: 4 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Es ist verboten Fremdmaterial und Recyclingmaterial zu liefern und einzubauen. 1.1.3 Mineralbeton 0/16 Lieferung von Schotter-Splitt-Sand-Gemisch der Körnung 0/16 (z. B. Muschelkalk) frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe des Auftraggebers.
200,000 t 1.1.4 Mineralbeton 0/32 Lieferung von Schotter-Splitt-Sand-Gemisch der Körnung 0/32 (z. B. Muschelkalk) frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe des Auftraggebers.
150,000 t 1.1.6 Splitt 0/5 Lieferung von Splitt der Körnung 0/5 (z. B. Muschelkalk) frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe des Auftraggebers.
40,000 t
Gesamtbetrag:
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Ost Seite: 5 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.2 Wegeunterhaltung / -instandsetzung
Beschreibung Wegeinstandsetzung Wegeunterhaltung:
Die Arbeitsschritte in der Wegunterhaltung dienen der Erhaltung des einwandfreien Zustandes des Weges und sehen keine größeren Eingriffe in den Wegekörper vor.
Ziel ist die Vorbeugung von Schäden.
Wegeinstandsetzung:
Die Wegeinstandsetzung bezieht sich auf die Wiederherstellung und Erneuerung stark abgenutzter oder beschädigter Trag- und Deckschichten.
Es sind größere Reparaturen in der Trag- oder Deckschicht eines Weges zu beheben, die z.B. durch Schlaglöcher, Ausspülungen, Errosionsrinnen, etc. entstanden sind.
Ziel ist die Wiederherstellung des Ausgangszustandes.
Hinweis: vor jeder Maßnahme muss organisches Material entfernt werden. Dies gilt v. a. bei Durchführung nach dem Laubfall.
Folgende Arbeitsschritte werden durchgeführt und sind nachfolgend als Positionen aufgeführt.
Als Ergebnis muss ein funktionstüchtiger Fahrweg mit Regelprofil entstehen gemäß Grafik im Anhang. 1.2.1 Abziehen von Fremdmaterial auf Wegekörper, Abschieben des Banketts einseitig (wenn beidseitig dann doppelte Menge angeben) Wegekörper säubern, d. h. auf dem Wegkörper vorhandenes Bodenmaterial, Schlamm, Biomasse, u a. mittels Grader oder Anbaugerät am Schlepper abschieben und außerhalb des Wegekörpers und der Entwässerungseinrichtungen einebnen.
7.000,000 lfm 1.2.2 Graben reinigen, einseitig (wenn beidseitig dann doppelte Menge angeben) Grabenreinigung ist einseitig (wenn beidseitig, dann doppellte Länge im Arbeitsaufttag) mit Radbagger und Grabenräumwanne bis zur vollständigen Reinigung durchzuführen. Es mit unterschiedlicher Verfüllung zu rechnen. Anfallendes Räumgut seitlich im Wald ablegen ( Grabenlöffel nur nach Absprache mit RL verwenden).
Die Neuanlage von Gräben ist nicht vorgesehen.
7.000,000 lfm 1.2.3 Regelquerschnitt des Wegkörpers herstellen Regelquerschnitt des Wegekörpers einschließlich Bankett mit z. B. einem Grader und vorhandenem Material wiederherstellen.
Schlaglöcher, Verdrückungen, etc. sind sohlentief zu beseitigen.
Unter Bankettarbeiten fällt das Abschieben oder Entfernen von Materialansammlungen und Überhöhungen des Seitenstreifens bzw. Banketts. Dies kann in Abhängigkeit der Auflage mittels Grader, Radbagger und Grabenräumlöffel oder Bankettfräse durchgeführt werden.
3.500,000 lfm 1.2.4 Einbau von Mineralbeton / Siebschutt Profilgerechter Einbau von Mineralbeton / Siebschutt und anschließendem Verdichten mit Vibrationswalze oder Plattenverdichtern nach Lieferung frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe (gem. Pos. 1.1.1 - 1.1.5).
3.500,000 lfm 1.2.6 Lieferung und Einbau Transportrohr SN 8 DN 400 Transportrohr SN 8 aus PE-HD in Verbundrohrbauweise (außen gewellt, innen glatt); einschließlich einseitig aufgesteckter Doppelsteckmuffe inklusive Dichtring, Nennweite DN 400, liefern und fertig einbauen.
Merkmale des Transportrohres:
Verbundrohrbauweise wie in DIN EN 13476-3 beschrieben Material PE-HD Nennweiten DN 150 - DN 800 Baulänge 6 m und 3 m Farbe: außen schwarz, innen blau gemäß DIN 4262-1, Typ R2 Ringsteifigkeit SN 8 gemäß DIN EN ISO 9969 Profilrohr-Reihe 5 gemäß DIN 16961
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Ost Seite: 6 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge gemäß DIN 4 | Einheit 262-1, Typ R2 | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ringsteifigkeit SN 8 gemäß DIN EN ISO 9969 EUR EUR Profilrohr-Reihe 5 gemäß DIN 16961 SLW 60 geeignet
Einschließlich Erdaushub, Anfüllung und profilgerechtem Einbau des vorhandenen Materials, sowie anfallende Handarbeiten.
Die Verfüllung muss dem sonstigen Material der Wege angepasst werden. Wenn erforderlich, Einbau mit frischem Material (0/32).
Planerhebung durch Auftraggeber erforderlich.
10,000 lfm
Gesamtbetrag:
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Ost Seite: 7 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.3 Sonderleistungen
Maschinenstunden- und Zeitlohnstunden zur Ausführung von Sonderabeiten gemäß Arbeitsauftraug und örtlicher Einweisung für Arbeiten, die nicht über allgemeine Positionen abgedeckt werden können Maschinenstunden- und Zeitlohnstunden zur Ausführung von Sonderarbeiten gemäß Arbeitsauftrag und örtlicher Einweisung für Arbeiten, die nicht über allgemeine Positionen abgedeckt werden können. 1.3.2 Kettenbagger Auf Anweisung des Auftraggebers (RL).
Maschinenstunden inkl. Bedienung v. Kettenbagger 1,3 m3 mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl für den Bedarf, der nicht in den Positionen 1.1 - 1.2 abgegolten werden kann.
5,000 Std 1.3.6 Maschinelle Dolenreinigung Auf Anweisung des Auftraggebers (RL).
Maschinenstunden inkl. Bedienung und anfallender Handarbeiten.
Maschinelle Reinigung von zugesetzten Dolen und Durchlassrohren mit einem Dolenspülgerät.
5,000 Std
Gesamtbetrag:
[Seite 76]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Ost Seite: 8 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.4 Gerätetransporte mit Tieflader
1.4.1 Hin- und Rücktransport auf Tieflader Hin- und Rücktransport je Gerät auf Tieflader auf Baustelle gemäß Arbeitsauftrag. Das Umsetzen auf eigener Achse wird nicht gesondert vergütet. Diese Position kann pro Arbeitsauftrag und Distrikt für die benötigten Baumaschinen maximal einmal abgerufen werden.
6,000 Stck
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 77]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Ost Seite: 9 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 Vorbemerkungen, allgemeine Baubeschreibung 1.1 Lieferung von Schottermaterial 1.2 Wegeunterhaltung / -instandsetzung 1.3 Sonderleistungen 1.4 Gerätetransporte mit Tieflader
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 78]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Mitte Seite: 1 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1 Vorbemerkungen, allgemeine Baubeschreibung
Einleitung EINLEITUNG/ ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Die Unterhaltung und Instandsetzung wassergebundener, bindemittelfreier Waldwege besteht aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeits- und Liefervorgängen (Positionen).
Diese finden im Revier Stuttgart Mitte in den Distrikten: Birkenkopf und Bürgerwald (s. Kartenausschnitte im Anhang) der Landeshauptstadt Stuttgart statt.
Die zu bearbeitenden Flurstücke befinden sich auf städtischer Forstbetriebsfläche und sind somit im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Forsten und Service-Betriebe des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der Landeshauptstadt Stuttgart.
Der Ausführungszeitraum zur Durchführung der Wegeunterhaltungs- und Wegeinstandsetzungsmaßnahmen ist dem Formblatt 214 zu entnehmen. Die Ausschreibung wird als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Des Weiteren handelt es bei den Mengenangaben um Schätzwerte, die tatsächlich erforderlichen Mengen können davon abweichen. Die Abrechnung erfolgt anhand von Lieferscheinen der gelieferten Mengen.
Die anfallenden Arbeiten müssen fachlich dem aktuellen Stand der Technik entsprechend und termingerecht durchgeführt werden. Die sichere Durchführung der Maßnahmen obliegt dem Auftragnehmer.
Bei allen Arbeiten ist der Auftragnehmer in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Die Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt, übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen aus Sach- oder Personenschäden, die sich bei den Arbeiten ergeben.
Die Arbeitstechnik ist dem Auftragnehmer überlassen.
Hinweis:
Der Schutz und die Bewahrung der Unversehrtheit des Waldbestandes, bestehender Bebauungen und Versorgungsleitungen obliegt dem Auftragnehmer. Entstehende Beschädigungen sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beheben.
Das Leistungsverzeichnis ist eine Rahmenvereinbarung und beruht auf Schätzzahlen. Die Maßnahmen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis zu erbringen. Sollte sich vor Ort die Notwendigkeit einer Abweichung ergeben, so sind diese Arbeiten mit dem Auftragnehmer / Revierleiter abzusprechen und schriftlich festzuhalten.
Der Auftraggeber ist jeweils vor Beginn, vor jeder Unterbrechung und vor Abschluss der Arbeiten telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) zu unterrichten. Die Terminvereinbarung erfolgt in Absprache mit dem örtlichen Revierleitenden mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum geplanten Arbeitsbeginn. Es wird eine Bündelung zu wirtschaftlichen, räumlich möglichst zusammenhängenden Auftragspaketen von jeweils mindestens 5 Werktagen angestrebt. Der Auftraggeber behält sich kurzfristige Terminänderungen aufgrund ungünstiger Witterung vor. Laufende Arbeiten können bei ungeeigneter Witterung durch den RL eingestellt werden. Maßnahmen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis zu erbringen. Zusätzliche Leistungen sind durch Rapporte zu belegen.
Der Auftragnehmer wird durch die Revierleiter (RL) oder die durch die RL beauftragte Person vertreten.
Der jeweilige Arbeitsauftrag regelt die qualitativen Details der Arbeitsausführung hinsichtlich:
-
Arbeitsvorhaben
-
Arbeitssicherheit
-
Örtlichkeit
Der Arbeitsauftrag wird nach Terminvereinbarung und jeweils vor Arbeitsbeginn und im Zuge der örtlichen Einweisung in die Arbeisfläche ausgehändigt und vor Ort besprochen.
An- und Abfahrtskosten werden nur einmalig pro Distrikt vergütet und wenn kein direktes Umsetzen auf eigener Achse möglich ist (s. Pos. 1.4).
Umsetzung(en) (von Baustelle zu Baustelle) werden nicht gesondert vergütet, sofern ein Umsetzen auf der eigenen Achse möglich ist.
Materialanlieferungen verstehen sich frei Baustelle.
Sämtliche Leistungen im Leistungsverzeichnis beinhalten alle zur Leistungserbringung erforderlichen Maschinen, Geräte und Treib-, Schmierstoffe und elektrische Energie bei Akku- Geräten.
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Mitte Seite: 2 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Sämtliche L | Einheit eistungen im Leistungsverzeichnis beinhalten alle z | Einheitspreis in | Gesamtpreis in ingung EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ur Lei | stun EUR | gserbr |
Nr.) erforderlichen Maschinen, Geräte und Treib-, Schmierstoffe und elektrEiUsRche Energie beiE UARkku- Geräten.
Es wird empfohlen die Distrikte und Wege vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Da es sich um Waldwege handelt entfallen Lager und Arbeitsplätze, Wasseranschlüsse und Stromanschlüsse.
Arbeitszeiten ARBEITSZEITEN
Zur Qualitätssicherung hat ein Arbeitseinsatz (i. d. Regel Montag bis Freitag) in den Wintermonaten (Oktober bis März) nicht vor 08:00 Uhr und in den Sommermonaten (April bis September) nicht vor 07:00 Uhr zu beginnen und muss spätestens bei Sonnenuntergang eingestellt werden. Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz ARBEITSSICHERHEIT/ GESUNDHEITSSCHUTZ
Bei Unklarheiten zur Baustelle ist der RL zu kontaktieren. Vor Beginn der Maßnahme erhält der AN vom RL einen schriftlichen Arbeitsauftrag. Der AN ist verpflichtet seine Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Rettungskette muss gewährleistet sein. Über die nächsten Rettungspunkte hat sich der AN vor Antritt der Arbeit zu informieren und an seine Mitarbeiter weiterzugeben.
Online können die Rettungspunkte auf der Webseite unter: https://rettungspunkte.com/rettungspunkt/DE-BW-S-014 abgerufen werden.
Es empfiehlt sich einen Ausdruck der Standorte mit sich zu führen. Der Mobilfunkempfang sollte am Arbeitsort vorher getestet werden. Ein Erste-Hilfe-Set mit Verbandsmaterial zum Stillen starker Blutungen und einer Rettungsdecke muss vom AN gestellt und von den Beschäftigten mitgeführt werden. Auf eine ergonomische Arbeitsweise ist zu achten.
Natur-, Arten- und Umweltschutz NATUR-, ARTEN- UND UMWELTSCHUTZ
Die Ziele des Naturschutzes, nämlich die Erhaltung von Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen (§ 1 BNatschG), sind zu beachten. Bei der Feststellung von Lebewesen oder bewohntem Lebensraum im Baum oder bei Verdacht auf Gefährdung oder Störung von Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), insbesondere der Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 sowie der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und der Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung, ist der Auftraggeber (AG) zu kontaktieren. Das Erkennen und Beurteilen von Habitatbaumstrukturen liegt in der Verantwortung des Ausführenden. In der Baum- und Strauchschicht ist besondere Rücksicht auf Nester von Vögeln und anderen Tieren zu nehmen. Während der Brut- und Setzzeit vom 01.03. bis zum 30.09. sind die Fällarbeiten auszusetzen; bereits begonnene Einzelmaßnahmen können nur nach Absprache mit dem AG, vertreten durch den verantwortlichen Leiter (RL), abgeschlossen werden.
Hinsichtlich ökologischer Kriterien und Energieeffizienz wird auf das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellsten Fassung hingewiesen, das den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft- und Bodenverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge regelt. Die Umweltbelastung ist auf das nach dem Stand der Technik unabwendbare Maß zu reduzieren. Grundsätzliche ökologische EU-Standards sind einzuhalten, zum Beispiel durch die Verwendung geeigneter Biotreibstoffe (E10), Schmierstoffe sowie Fahrzeuge, Maschinen und Arbeitsgeräte mit geeigneten Partikel- und Rußfiltern und geringem Energieverbrauch. Beim Einsatz von Maschinen sind biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1 bzw. nicht wassergefährdende Stoffe zu verwenden. Akku-Geräte und -Maschinen sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. Beim Einsatz von Motorsägen ist biologisch abbaubares Sägekettenhaftöl zu verwenden. Abfälle und Leergut sind vorschriftsmäßig zu entsorgen. Beim Betanken oder Umfüllen von Kraftstoffen oder Ölen ist ein Verschütten zuverlässig zu verhindern. Leckagen sind unverzüglich fachgerecht zu beheben und dem Auftraggeber zu melden. Betriebsstoffe sind fachgerecht zu lagern und zu transportieren. Für den Fall eines Treibstoff- oder Schmiermittelunfalls sind Ölbinder mitzuführen.
Baustellenankündigung, -abnahme, -einrichtung und -unterhaltung BAUSTELLENANKÜNDIGUNG UND -ABNAHME
Die Einrichtung der Baustelle ist mindestens 3 Werktage vor Arbeitsbeginn dem Auftraggeber anzukündigen.
Der Auftraggeber ist jeweils 1 Werktag vor einer geplanten Unterbrechung und vor Beendigung der Baustelle telefonisch- oder schriftlich zu informieren. Bei Abschluss der Baustelle ist zwingend der Revierleiter/ Bauaufseher zu kontaktieren, so dass er eine Abnahme der Bauleistung durchführen kann.
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND -UNTERHALTUNG
Die Baustelleneinrichtung obliegt dem Auftragnehmer. Er ist für die Verkehrssicherung und den
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Mitte Seite: 3 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Baustelleneinrichtung obliegt dem Auftragnehmer. Er ist für die Verkehrssicherung und den Schutz des an der Durchführung beteiligten Personals verantwortlich. Wird die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dienstleistungsbetrieb übertragen, hat der Auftragnehmer dennoch eine Überwachungspflicht.
Vor den Arbeiten hat der Auftragnehmer auch dem Auftraggeber den Baustellenverantwortlichen zu nennen!
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (und/oder gesetzlichen Unfall-Versicherungen) sind zwingend einzuhalten.
(s. a. Anhang: "Arbeitsweise im Wald")
Vor Beginn der Arbeit ist für jede Arbeitsstelle, die zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) eine Genehmigung einzuholen.
Verkehrszeichenpläne, Verkehrsrechtliche Anordnung(en) VERKEHRSZEICHENPLÄNE UND EINHOLEN DER VERKEHRSRECHTLICHEN ANORDNUNG(EN):
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/ oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt (Straßenplatzbenutzung).
Werden Umleitungspläne/Baustellenpläne für die Bauarbeiten benötigt, so sind diese vom Aufttragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber bei einem geeigneten Büro erstellen zu lassen und bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zur Genehmigung ein zu reichen.
Verkehrszeichenpläne (keine Baustellen oder Umleitungspläne) als Rohdatei kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer in A3 auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Leitungen LEITUNGEN
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Arbeitnehmer bei den zuständigen Versorgungsträger(n) über Art und Lage von Leitungen zu informieren und Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der Versorgungsträger zu ergreifen. Bitte Leitungen im Boden, Wegekörper und Graben sowie Leitungsmasten und Oberleitungen beachten.
Entsorgung/ Reinigung ENTSORGUNG / REINIGUNG
Müssen durch den Auftragnehmer auf seine Kosten durchgeführt werden und sind von ihm im Einheitspreis zu berücksichtigen.
Die Bedingungen sind wie folgt:
Die Arbeitsstelle ist täglich nach Arbeitsabschluss gesäubert zu verlassen. Der Schutz der vorhandenen Wege ist zu gewährleisten. Dennoch entstandene Beschädigungen und Verschmutzungen sind auf Kosten des Autragsnehmers zu beseitigen. Es darf zu keiner Zeit eine Gefahr von liegengebliebenem Material für den Verkehr ausgehen. Grobe Umwelt-Verunreinigungen (Abfall) sind sorgfältig aufzulesen und mit zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden!
Sollte es im Rahmen der Leistungsausführung zu unsachgemäßen Verletzungen an Bäumen kommen, behält sich der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche nach ETV-Stadt "Schutz von Bäumen und Pflanzenbeständen" vor.
1.1 Lieferung von Schottermaterial
Hinweise zur Lieferung von Schottermaterial Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich wird bei allen Wegebaumaßnahmen standorttypisches, natürliches Material aus Steinbrüchen (vorliegendes Ausgangsgestein, d. h. Material aus der gleichen geologischen Formation mit gleichem ph-Wert) verwendet. Das Wegebaumaterial bzw. der Ort der Gewinnung sind vor Angebotsabgabe mit dem jeweiligen Revierleiter abzustimmen.
Es ist verboten Fremdmaterial und Recyclingmaterial zu liefern und einzubauen. 1.1.3 Mineralbeton 0/16
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LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Mitte Seite: 4 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Lieferung von Schotter-Splitt-Sand-Gemisch der Körnung 0/16 (z. B. Muschelkalk) frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe des Auftraggebers.
50,000 t 1.1.4 Mineralbeton 0/32 Lieferung von Schotter-Splitt-Sand-Gemisch der Körnung 0/32 (z. B. Muschelkalk) frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe des Auftraggebers.
120,000 t 1.1.6 Splitt 0/5 Lieferung von Splitt der Körnung 0/5 (z. B. Muschelkalk) frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe des Auftraggebers.
20,000 t
Gesamtbetrag:
[Seite 82]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Mitte Seite: 5 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.2 Wegeunterhaltung / -instandsetzung
Beschreibung Wegeinstandsetzung Wegeunterhaltung:
Die Arbeitsschritte in der Wegunterhaltung dienen der Erhaltung des einwandfreien Zustandes des Weges und sehen keine größeren Eingriffe in den Wegekörper vor.
Ziel ist die Vorbeugung von Schäden.
Wegeinstandsetzung:
Die Wegeinstandsetzung bezieht sich auf die Wiederherstellung und Erneuerung stark abgenutzter oder beschädigter Trag- und Deckschichten.
Es sind größere Reparaturen in der Trag- oder Deckschicht eines Weges zu beheben, die z.B. durch Schlaglöcher, Ausspülungen, Errosionsrinnen, etc. entstanden sind.
Ziel ist die Wiederherstellung des Ausgangszustandes.
Hinweis: vor jeder Maßnahme muss organisches Material entfernt werden. Dies gilt v. a. bei Durchführung nach dem Laubfall.
Folgende Arbeitsschritte werden durchgeführt und sind nachfolgend als Positionen aufgeführt.
Als Ergebnis muss ein funktionstüchtiger Fahrweg mit Regelprofil entstehen gemäß Grafik im Anhang. 1.2.1 Abziehen von Fremdmaterial auf Wegekörper, Abschieben des Banketts einseitig (wenn beidseitig dann doppelte Menge angeben) Wegekörper säubern, d. h. auf dem Wegkörper vorhandenes Bodenmaterial, Schlamm, Biomasse, u a. mittels Grader oder Anbaugerät am Schlepper abschieben und außerhalb des Wegekörpers und der Entwässerungseinrichtungen einebnen.
2.500,000 lfm 1.2.2 Graben reinigen, einseitig (wenn beidseitig dann doppelte Menge angeben) Grabenreinigung ist einseitig (wenn beidseitig, dann doppellte Länge im Arbeitsaufttag) mit Radbagger und Grabenräumwanne bis zur vollständigen Reinigung durchzuführen. Es mit unterschiedlicher Verfüllung zu rechnen. Anfallendes Räumgut seitlich im Wald ablegen ( Grabenlöffel nur nach Absprache mit RL verwenden).
Die Neuanlage von Gräben ist nicht vorgesehen.
2.500,000 lfm 1.2.3 Regelquerschnitt des Wegkörpers herstellen Regelquerschnitt des Wegekörpers einschließlich Bankett mit z. B. einem Grader und vorhandenem Material wiederherstellen.
Schlaglöcher, Verdrückungen, etc. sind sohlentief zu beseitigen.
Unter Bankettarbeiten fällt das Abschieben oder Entfernen von Materialansammlungen und Überhöhungen des Seitenstreifens bzw. Banketts. Dies kann in Abhängigkeit der Auflage mittels Grader, Radbagger und Grabenräumlöffel oder Bankettfräse durchgeführt werden.
1.000,000 lfm 1.2.4 Einbau von Mineralbeton / Siebschutt Profilgerechter Einbau von Mineralbeton / Siebschutt und anschließendem Verdichten mit Vibrationswalze oder Plattenverdichtern nach Lieferung frei Baustelle inkl. gleichmäßiger Schüttung oder punktueller Ablage nach Vorgabe (gem. Pos. 1.1.1 - 1.1.5).
1.000,000 lfm
Gesamtbetrag:
[Seite 83]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Mitte Seite: 6 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.3 Sonderleistungen
Maschinenstunden- und Zeitlohnstunden zur Ausführung von Sonderabeiten gemäß Arbeitsauftraug und örtlicher Einweisung für Arbeiten, die nicht über allgemeine Positionen abgedeckt werden können Maschinenstunden- und Zeitlohnstunden zur Ausführung von Sonderarbeiten gemäß Arbeitsauftrag und örtlicher Einweisung für Arbeiten, die nicht über allgemeine Positionen abgedeckt werden können. 1.3.1 Radbagger Auf Anweisung des Auftraggebers (RL).
Maschinenstunden inkl. Bedienung v. Radbagger 1,3 m3 mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl für den Bedarf, der nicht in den Positionen .1 - 1.2 abgegolten werden kann.
5,000 Std
Gesamtbetrag:
[Seite 84]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Mitte Seite: 7 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.4 Gerätetransporte mit Tieflader
1.4.1 Hin- und Rücktransport auf Tieflader Hin- und Rücktransport je Gerät auf Tieflader auf Baustelle gemäß Arbeitsauftrag. Das Umsetzen auf eigener Achse wird nicht gesondert vergütet. Diese Position kann pro Arbeitsauftrag und Distrikt für die benötigten Baumaschinen maximal einmal abgerufen werden.
2,000 Stck
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 85]
LV: Wegeunterhaltung und -instandsetzung Revier Mitte Seite: 8 Datum: 28.09.2026 LV-Datum: 28.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 Vorbemerkungen, allgemeine Baubeschreibung 1.1 Lieferung von Schottermaterial 1.2 Wegeunterhaltung / -instandsetzung 1.3 Sonderleistungen 1.4 Gerätetransporte mit Tieflader
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.