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Leistungsbeschreibung
Landschaftsbauarbeiten / Fällarbeiten auf den südlichen
Wallkronen der Stadt Northeim
Als Umsetzung des Maßnahmenbausteines „T3, Ausblick über die Stadt“ und T20, Begehbarkeit der Wallkrone“ aus dem Planungskonzept Wallanlagen Northeim:
Gezielte Auslichtung des Jungbaumbestandes zur Förderung der Entwicklung der verbleibenden Bäume, Verbesserung der Begehbarkeit der Wallkrone und die Herstellung von Blickbeziehungen auf die Northeimer Innenstadt.
Stadt Northeim
Abteilung 2.1 Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege
Scharnhorstplatz 1
37154 Northeim
Fällungen im Bestand
Kartengrundlage TopPlusOpen (WMS), unmaßstäbl. Darstellung Seite 1 von 9
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Inhaltsverzeichnis
0 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ...................................................................................................... 3
0.1 Beschreibung der Maßnahme................................................................................................................................ 3
0.2 Allgemeine Vertragsbedingungen.......................................................................................................................... 3
0.3 Allgemeiner Hinweis zum Ausfüllen des Angebotes .............................................................................................. 3
0.4 Beschreibung der Fällmaßnahmen ........................................................................................................................ 4
0.5 Ausführungszeitraum ............................................................................................................................................ 5
0.6 Besonderer Artenschutz ........................................................................................................................................ 5
0.7 Angaben zur Baustelle ........................................................................................................................................... 5
0.8 Verkehrsrechtliche Baustellenanordnungen .......................................................................................................... 6
0.9 Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen zur Baustelleneinrichtung .................................................. 6
0.11 Baumschutz im Bereich der Baustelle .................................................................................................................. 7
0.12 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Verkehrssicherung ........................................................................................... 7
Fotos ........................................................................................................................................................................... 8
ANLAGEN .............................................................................................................................................. 9
LV T3 T20 Faellarbeiten Blankett.pdf ........................................................................................................................... 9
DIN_A3_quer_Bereich 1_ Brauereiwall.pdf ................................................................................................................. 9
DIN_A3_quer_Bereich 2_ Tourlaviller Wall.pdf ........................................................................................................... 9
DIN_A3_quer_Bereich 3_ Wall am Rathausteich.pdf ................................................................................................... 9
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0 Allgemeine Vorbemerkungen
0.1 Beschreibung der Maßnahme
Die Wallanlagen der Stadt Northeim stellen einen bedeutenden historischen Grünraum dar, dessen Ursprung bis ins Mittelalter zurückreicht. Im Laufe der Zeit haben sie sich zu einem parkartig gestalteten Grünzug um die Innenstadt entwickelt, der bis heute das Stadtbild entscheidend prägt. Trotz ihrer hohen denkmalpflegerischen und stadträumlichen Bedeutung weisen die Wallanlagen funktionale, strukturelle und gestalterische Defizite auf.
Die Wallanlagen sollen als ein zusammenhängender Grünring gestärkt, die Aufenthaltsqualität verbessert und die historische Identität sichtbar gemacht werden. Dazu werden Maßnahmen entwickelt, die eine gezielte ortsspezifische Planung und eine einheitliche Gestaltung ermöglichen.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Baumfällungen aus den Maßnahmen „T3, Ausblick über die Stadt“ und „T20, Begehbarkeit der Wallkrone“ als eine gezielte Auslichtung des Baumbestandes zur Förderung der Entwicklung der verbleibenden Bäume, Verbesserung der Begehbarkeit der Wallkrone und die Herstellung von Blickbeziehungen auf die Northeimer Innenstadt.
Aus dem Planungskonzept zur Aufwertung der Wallanlagen der Stadt Northeim kommen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Maßnahmenbausteine in Kombination zur Umsetzung, um eine generelle Verbesserung des sogenannten „grünen Ringes“ zu erreichen, sodass ein übergeordnetes städtebauliches Ziel angestrebt wird.
Dafür werden seitens der Stadt Northeim Mittel für zuwendungsfähige Maßnahmen der Städtebauförderung herangezogen.
0.2 Allgemeine Vertragsbedingungen
Es gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB / B und VOB / C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Landschaftsbauarbeiten. Die DIN 18920 Baumschutz auf Baustellen wird damit ebenfalls angewendet, um die zu erhaltenden Bäume auf den Wällen vor dem Baubetrieb zu schützen und zu erhalten.
Der Auftragnehmende (AN) kann sich bei einer eigenständigen Ortsbegehung ein Bild der Vegetation auf den Wallkronen verschaffen. Eine Ortsbesichtigung mit dem Auftraggebenden (AG) erfolgt erst nach Auftragsvergabe.
Der AN haftet für Schäden an vorhandenen Baulichkeiten, Autos, Versorgungsleitungen sowie an bestehenden Bäumen und Anlagen.
0.3 Allgemeiner Hinweis zum Ausfüllen des Angebotes
Für die Angebotsabgabe ist diese Leistungsbeschreibung sowie das Leistungsverzeichnis zu nutzen. Die Einheitspreise und die Gesamtpreise sind an den entsprechenden Stellen einzutragen. Darüber hinaus sind Änderungen am Leistungsverzeichnis unzulässig. Das
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Angebot ist an der vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen, sodass der Anbietende erkennbar ist.
0.4 Beschreibung der Fällmaßnahmen
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst die Fällung von Bewuchs auf den südlichen Wallkronen Wall der Stadt Northeim.
Bereich 1:
Brauereiwall, Gemarkung Northeim, Flur 6, Flurstücknummer 267/14
Bereich 2:
Tourlaviller Wall, Gemarkung Northeim, Flur 6, Flurstücknummer 267/16
Bereich 3:
Wall am Rathausteich, Gemarkung Northeim, Flur 6, Flurstücknummer 295/6
Die Wallkronen haben eine Böschungsneigung im Verhältnis 1:2 bis 1:4 und sind oben abgeflacht, teils mit befestigten Wegen, teils mit sogenannten „Trampelpfaden“, die zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzbaren Wegen befestigt werden sollen.
Es hat sich über die vergangenen Jahrzehnte eine Spontanvegetation eingestellt, die überwiegend durch Selbstaussaat des Spitzahorns (Acer platanoides) geprägt ist. Durch gezielte Fällungen und Auslichtungen im Bestand sollen die zu erhaltenden Bäume weiterentwickelt werden, die einen stabilen Stand haben und die eine ausgeprägte Krone mit einem möglichst durchgängigen Kronenleittrieb haben. Der Abstand der zu erhaltenden Bäume im Bestand beträgt ca. sieben bis zehn Meter.
Großkronige abgängige Bäume, die nicht standfest sind werden ebenfalls entnommen, wenn sie vorher von AG gezielt zur Fällung freigegeben sind.
Weiterhin sind auf den Wallkronen Aussichtspunkte geplant, die durch Sichtachsen als Einblicke über die Dachlandschaft der Stadt sowie als Ausblicke aus der Stadt in Richtung des Wieter-Höhenzuges freigestellt werden sollen.
In den Randbereichen und an den Wallfüßen dominieren teilweise ca. 1 m hohe Pflanzungen aus niedrigen Ziersträuchern wie Schneebeere (Symphoricarpus) und Felsenmispel (Cotoneaster). Diese niedrigen Ziersträucher werden auf eine Höhe von 30 cm „auf den Stock“ gesetzt, um einen Neuaustrieb anzuregen.
Der Bereich zwischen dem Theater der Nacht und dem Jugend- und Kulturzentrum (Tourlaviller Wall, Gemarkung Northeim, Flur 6, Flurstücksnummer 267/14) ist großflächig mit Gewölben unterkellert. Ein Befahren wird daher aus Sicherheitsgründen in diesem Bereich ausgeschlossen. Die Arbeiten im oberen Bereich der Stadtmauer und auf der Mauerkrone finden in Durchschnitt um ca. 4 bis zu ca. 6 m Arbeitshöhe statt. Unter Einhaltung der Unfallvermeidung bleibt es dem AN überlassen, welche Arten von Absturzsicherungen vorgenommen werden, um das Arbeiten in den oberen Bereichen der Mauer zu ermöglichen. Mehraufwendungen auf Grund der hierdurch hervorgerufenen Erschwernisse können nachträglich nicht geltend gemacht werden und sollten daher in die Positionen mit einkalkuliert werden.
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Auf den an den Flanken der Wallkronen ist aufgrund der starken Böschungsneigung ein Maschineneinsatz nur bedingt möglich.
Die zu entnehmenden Gehölze sind bodennah zu fällen. Sämtliches Wurzelwerk verbleibt im Boden und wird weder gezogen noch gerodet, um den Wurzelraum der verbleibenden Bäume zu schützen.
Sämtlicher anfallender Grünabfall sowie anfallendes Pflanzenmaterial durch Rückschnitt wird Eigentum des AN. Das Pflanzenmaterial ist umwelt- und fachgerecht zu entsorgen. Die Nachweise der Umwelt- und fachgerechten Entsorgung sind dem AG auszuhändigen. Ein Verbleib von geschreddertem Pflanzenmaterial vor Ort ist nicht vorgesehen.
Im Baufeld anfallender Unrat und Restabfall ist zu sammeln und zwischenzulagern. Abfallsäcke zur Zwischenlagerung werden zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung übernimmt der AG.
Der Boden im Traufbereich der Bäume darf weder durch Befahrung verdichtet werden noch als Lagerfläche benutzt werden. Es sind die anerkannten Regeln der Technik aus der DIN 18920 „Baumschutz auf Baustellen“ einzuhalten.
Das historische Mauerwerk ebenso wie der zu erhaltende Gehölzbestand darf bei den Fällungen nicht beschädigt werden.
0.5 Ausführungszeitraum
Beginn der Fällmaßnahmen ist der 01.10.2026. Ausführungsende der Maßnahmen ist der 28.02.2027.
Die zu erhaltenden Bestandsbäume sind vom AG vor Beginn der Fällarbeiten mit Markierungen zu versehen. Der AG behält sich vor, kurzfristige Entscheidungen über den Erhalt oder die Fällung von Einzelbäumen aus dem geschlossenen Bestand im Rahmen der Bauleitung zu treffen. Das Arbeiten im Bestand ist einzukalkulieren.
0.6 Besonderer Artenschutz
Drei bis fünf Tage unmittelbar vor Beginn der Rodungen ist durch eine Sichtkontrolle sicherzustellen, dass Brut- und Lebensstätten geschützter Tierarten wie europäische Singvogelarten oder Fledermäuse nicht gefährdet werden. Bei Funden vorhandener besetzter Nester und Höhlen hat eine Mitteilung an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Northeim zur Abstimmung des weiteren Vorgehens zu erfolgen.
Die örtlichen Gegebenheiten bzw. beengte Verhältnisse innerhalb des zu erhaltenden Gehölzbestandes sowie die vorherige Sichtkontrolle auf eventuell vorhandene Vögel und Fledermäuse sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
0.7 Angaben zur Baustelle
Die von Vegetation freizustellenden Wallkronen der Stadt Northeim befinden sich in den südlichen Bereichen der Wallanlagen. Seite 5 von 9
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Lage und Umfang der einzelnen Bereiche ist aus den Übersichtplänen und der Bestandsdokumentation zu entnehmen.
Zusätzlich wird vor Beginn der Arbeiten eine Einweisung vor Ort durch den AG stattfinden.
Die exakten Termine für die Fällarbeiten sind vor Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Der Mehraufwand für die erforderlichen Schutz- und Sicherungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum während der Fällarbeiten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Transportwege sind täglich zu reinigen und nach Beenden der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Baustrom und Wasser sind bei Bedarf vom AN selbst zu stellen.
0.8 Verkehrsrechtliche Baustellenanordnungen
Arbeiten, die im Seitenraum der Straße durchgeführt werden haben Einfluss auf den Straßenverkehr und müssen daher gesichert werden.
Der AN hat rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten einen schriftlichen Antrag auf Erteilung von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen für die Baustelle zu stellen. Aus den Anordnungen geht hervor, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Ansprechpartnerin ist die
Stadt Northeim Stadtverwaltung, Abteilung Bürgerdienste Rathaus Scharnhorstplatz 1 37154 Northeim
Das Antragsformular „Verkehrsregelnde Maßnahmen Straßenverkehr - Antrag durch Unternehmen“ ist im Online Serviceportal der Stadt Northeim verfügbar.
https://service.northeim.de/buergerservice/dienstleistungen/baustelle-erteilung-von- verkehrsrechtlichen-baustellenanordnungen-900000536-0.html?myMedium=1&auswahl=0
Es fallen Gebühren an. Die Kosten zum Einholen der Anträge auf verkehrsrechtliche Baustellenanordnungen sind vom AN zu tragen und sind einzukalkulieren.
Der AN hat eine fachlich qualifizierte Person für die Verkehrssicherung zu bestimmen und zu benennen. Diese Person hat die Sicherungsmaßnahmen gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) zu planen, umzusetzen und zu kontrollieren. Der Nachweis über die Qualifikation ist bei der Abgabe des Angebotes zu erbringen.
0.9 Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen zur Baustelleneinrichtung
Flächen zur Baustelleneinrichtung, für die zwei mobilen Toiletten und zum Lagern für Material sind im Bereich der befestigten Flächen im Rahmen der Sondernutzung vorzuhalten. Seite 6 von 9
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Der AN hat rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen bei der Stadt zu stellen.
Es können vom AG im Bauabschnitt keine Lager- und Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt werden. Der AN muss sich im Rahmen der Sondernutzung auf der Straßenfläche Unterkunfts- und Lagerräume selbst schaffen.
Ansprechpartnerin ist die
Stadt Northeim Stadtverwaltung, Abteilung Bürgerdienste Rathaus Scharnhorstplatz 1 37154 Northeim
Das Antragsformular „Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen für Unternehmen“. ist im Online Serviceportal der Stadt Northeim verfügbar.
https://service.northeim.de/buergerservice/dienstleistungen/sondernutzung-auf- oeffentlichen-strassen-und-plaetzen-erlaubnis-900001418- 0.html?myMedium=1&auswahl=0
Es fallen Gebühren an. Die Kosten zum Einholen der Anträge auf Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind vom AN zu tragen und sind einzukalkulieren.
0.11 Baumschutz im Bereich der Baustelle
Der vorhandene zu erhaltende großkronige Baumbestand im Bereich der Fällungen ist während der Ausführungszeit zu schützen. Im Traufbereich der Bäume darf der Boden nicht verdichtet werden und nicht als Lagerfläche verwendet werden.
Es gilt in diesem Zusammenhang die DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. Baumschutzmaßnahmen.
0.12 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Verkehrssicherung
Die bei den Fällarbeiten notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen sind zu beachten und nachzuweisen. Für die entsprechenden Fällarbeiten ist geschultes Fachpersonal mit entsprechenden Qualifizierungsnachweisen zwingend erforderlich, das gilt insbesondere für das Bedienen von Baumaschinen, Arbeitsbühnen und Kettensägen.
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierzu nicht.
Der AN hat eine fachlich qualifizierte Person für die Verkehrssicherung zu bestimmen und zu benennen. Diese Person hat die Sicherungsmaßnahmen gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) zu planen, umzusetzen und zu kontrollieren. Der Nachweis über die Qualifikation ist bei der Abgabe des Angebotes zu erbringen (siehe auch Abschnitt Verkehrsrechtliche Baustellenanordnungen).
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Anlagen
LV T3 T20 Faellarbeiten Blankett.pdf
DIN_A3_quer_Bereich 1_ Brauereiwall.pdf
DIN_A3_quer_Bereich 2_ Tourlaviller Wall.pdf
DIN_A3_quer_Bereich 3_ Wall am Rathausteich.pdf
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