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GEO-data, Dienstleistungsgesellschaft für Geologie, Hydrogeologie und Umweltanalytik mbH Carl-Zeiss-Straße 2, 30827 Garbsen
Bauvorhaben OBS Wilhelmshaven
Bodenverwertungs- und
-entsorgungskonzept
Auftraggeber : Eigenbetrieb Grundstücke und Gebäude der Stadt Wilhelmshaven (GGS) Berichtsdatum : 04.06.2025 Bearbeitung : U. Fischer, Dipl.-Geol. (0 51 31) 70 99-38 Berichtsnummer : 06668 Seitenzahl : 6 Anlagen : 4
Eingetragen beim Amtsgericht Hannover, HRB 110061 ∙ Geschäftsführer: Heinrich Kreipe
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Projekt 06668 GEO-data GmbH Umgestaltung OBS, tom Brok-Straße Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept Seite 1 von 6
Inhaltsverzeichnis
1 Veranlassung ............................................................................................................. 2 2 Standortsituation ........................................................................................................ 2 3 Bodenmanagementkonzept ....................................................................................... 3 3.1 Minimierung der anfallenden Bodenmassen ....................................................... 3 3.2 Verwertung und Entsorgung ................................................................................. 4 4 Ausbauasphalt und mineralische Baustoffe ............................................................. 6
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Lageplan Baufeld mit Bauabschnitten und Bodenvolumina
Anlage 2: Übersichtstabelle Auftrags- und Abtragsvolumina
Anlage 3: Abfallrechtliche Auflagen
Anlage 4: Bodenschutzrechtliche Auflagen
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1 Veranlassung
Die Stadt Wilhelmshaven plant die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes der Oberschule (OBS) an der tom-Brok-Straße 15. Im Wesentli- chen handelt es sich dabei um den Anbau von zwei Schulgebäudeteilen an den Haupttrakt, eine umfangreiche Neugestaltung der Außenanlagen und die Sanie- rung des vorhandenen Mischwasserkanalnetzes, das in ein neu zu verlegendes Regenwasser- und Schmutzwassernetz aufgeteilt werden soll.
Gemäß Baugenehmigung vom 04.08.2023 ist die Baumaßnahme fachgutachterlich zu begleiten und der Anfall von Bodenaushub durch ein Bodenmanagementkon- zept auf der Baustelle zu minimieren.
Die GEO-data GmbH wurde von der GGS Wilhelmshaven mit der Erstellung eines Bodenmanagement-Konzeptes beauftragt. Der Umgang mit dem anfallenden Bo- denaushub, die Vorgaben zur Verwertung bzw. Entsorgung, die abfallrechtliche Nachweispflicht und die Anforderungen für den Einbau von Aushub bzw. Lieferma- terial werden im nachstehenden Konzept unter Berücksichtigung der Standortge- gebenheiten erläutert.
2 Standortsituation
Die Untergrundverhältnisse im Baubereich wurden im Rahmen von Voruntersu- chungen unter abfallrechtlichen und umwelttechnischen Gesichtspunkten orientie- rend erkundet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in zwei Berichten dar- gestellt:
• Baugrund Ammerland GmbH (19.11.2022): Erweiterung OBS Wilhelmshaven; Geotechnischer Bericht
• Ingenieurbüro Norman Jongebloed (17.02.2023): OBS Wilhelmshaven; Geo- technischer Untersuchungsbericht
Untergrundaufbau
Im Bereich der OBS liegen bis in Tiefen von 1,5 - 3,0 m heterogene Auffüllungsho- rizonte vor. Diese bestehen aus organischen Böden mit mineralischen Fremdbe- standteile in Form von Ziegel und/oder Bauschutt sowie Kohle. Untergeordnet kön- nen Anteile von Schlacke, Porzellan und Glas enthalten sein. Unterlagernd folgt
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eine sedimentäre Weichschicht in Form von Klei, der sich aus Schluff mit wech- selnden organischen, tonigen und feinsandigen Bestandteilen zusammensetzt.
Belastungssituation Boden
Das Ergebnis der orientierend an einer Bodenmischprobe durchgeführten abfall- technischen Untersuchungen ergab erhöhte Schwermetall- und PAK-Konzentratio- nen in Höhe des Z2-Wertes bzw. geringfügig darüber.
Auf Grundlage dieser Analysenergebnisse zielt das Bodenmanagementkonzept in erster Linie darauf ab, die zu händelnden Bodenmassen so gering wie möglich zu halten und Überschussboden auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Hinsichtlich der bodenschutzrechtlichen Belange und dem Wirkungspfad Boden- Mensch wird vorsorglich eine Überdeckung mit unbelastetem Boden als wirksame expositionsmindernde Maßnahme vorgesehen. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde (Anlage 4)
3 Bodenmanagementkonzept
3.1 Minimierung der anfallenden Bodenmassen
Auf Grundlage der Voruntersuchungen zielt das Bodenmanagementkonzept in ers- ter Linie darauf ab, die zu händelnden Bodenmassen so gering wie möglich zu hal- ten und Überschussboden auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Vorgehensweise bei der Umgestaltung der Außenanlagen wurde durch Grünplan Landschaftsarchitekten im Hinblick auf eine Minimierung der bei der Bauausfüh- rung zu bewegenden Bodenmengen festgelegt (s. Anlage 1).
Anlage 2 verdeutlicht die Auf- und Abtragsvolumina für die jeweiligen Bauab- schnitte. Rechnerisch verbleibt in Summe ein Überschuss von lediglich ca. 14 m³.
Bei den berechneten Volumina handelt es sich ausschließlich um Bodenaushub. Mineralische Bausubstanz aus dem Rück- und Umbau von Straßen und Wegen (Asphalt, Pflastersteine, Beton, etc.) werden gesondert betrachtet und sind nicht Teil des Bodenmanagements.
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3.2 Verwertung und Entsorgung
Die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise umfasst den Erdbau für die Ge- staltung der Außenanlagen sowie den Grabenaushub für die Entwässerungsleitun- gen.
Die jeweilige Vor-Ort Umsetzung des Entsorgungs- und Verwertungskonzeptes ob- liegt dem ausführenden Unternehmen. Die Arbeiten sind dabei nach den Leistungs- vorgaben der Bauherrin in Abstimmung mit der fachgutachterlichen Baubegleitung auszuführen.
Grundsätzlich soll anfallender Bodenaushub im Baubereich verwertet und wieder eingebaut werden. Aushubmaterial aus den Leitungsgräben ist zunächst zur Wie- derverfüllung der Gräben zu verwenden. Überschussboden vom Grabenaushub wird auf die Bereitstellungsfläche verbracht und nach Vorgabe des Fachgutachters ggf. separat abgelegt. Für die Bereitstellung dieses Materials und weiteren Bo- denaushubs wird im Bereich des bestehenden Bolzplatzes / des geplanten Amphi- theaters eine Fläche ausgewiesen.
Überschüssiger und für den Einbau bautechnisch ungeeigneter Aushub wird einer externen Verwertung / Entsorgung zugeführt. Die sachkundige Probenahme erfolgt im Auftrag der GGS durch die GEO-data GmbH unter Beachtung der Vorgaben der LAGA PN 98. Für die fachgerechte Probenahme sind seitens der bauausführenden Firma die vor Ort vorhandenen Gerätschaften (Bagger, Radlader) zur Verfügung zu stellen.
Über die Bodenentsorgung und auch den Wiedereinbau einzelner Bodenchargen wird nach Vorliegen der Deklarationsanalysen unter Einbindung der Unteren Ab- fallbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde entschieden.
Abfallrechtliche Vorgaben
Grundsätzlich gelten für den Umgang mit Bodenaushub die Regelungen des KrWG. Damit einhergehend stehen die Abfallvermeidung und die Wiederverwer- tung vor einer Beseitigung. Die Einstufungen der abfallrechtlichen Untersuchungen erfolgt auf Grundlage der seit 1.8.2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung und der Deponieverordnung (s. Anlage 3).
Für die Umsetzung ist ebenfalls die Ersatzbaustoffverordnung relevant. Alle Bo- denchargen, die das Grundstück verlassen, fallen unter das Abfallrecht. Sollte bei der Deklarationsanalytik gefährlicher Abfall ausgewiesen werden, ist der Entsor- gungsweg unter Einbindung der NGS zu wählen und das elektronische Nachweis- verfahren zu etablieren.
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Baugenehmigung und BBodSchV
Der Einbau von Bodenmaterial wird durch die Vorgaben der BBodSchV und der Unteren Bodenschutzbehörde respektive der Auflagen der Baugenehmigung gere- gelt. Die Anforderungen des § 12 BBodSchV nach einer nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung von Bodenfunktionen sind dabei zu erfüllen.
Um eine Unterbrechung der Wirkungspfade bei den geplanten Nutzungen zu errei- chen, wird in Abstimmung mit der UBB eine Überdeckung von 35 cm unbelastetem Bodenmaterial über dem bestehenden Geländeniveau eingebracht. Bei Verwen- dung von Trennvliesen, Grabesperren oder einer angedachten Versiegelung oder Pflanzflächen sind 20 cm mindestens notwendig.
Eine detaillierte Aufstellung der Maßnahmen findet sich in der als Anlage beigefüg- ten Stellungnahme der UBB (Anlage 4):
-
Oberboden für Pflanzflächen, Oberboden insgesamt +35 cm, davon 20 cm neu
-
Bodenaufbau Pflasterungen (Gehwege, Zufahrten, Asphalt), Überdeckung aktu- eller Bodenhorizont 20 cm
-
Sandspielfläche, sensible Nutzung, Deckschicht mindestens 35 cm nachweislich unbelastetes Material
Für das Liefermaterial gelten die Vorsorgewerte der BBodSchV bzw. die Werte BM 0 die nachweislich einzuhalten sind. Es werden Kontrollbeprobungen und – analysen durch den Fachgutachter vorgenommen.
Aufgefüllter Oberboden
Die humosen Oberbodenschichten liegen im Baubereich mit einer Mächtigkeit von etwa 0,10 – 0,30 m vor. Der aufgefüllte Oberboden ist, soweit möglich, getrennt von den bauschutthaltigen Auffüllungen zu entnehmen und separat auf einer ange- wiesenen Bereitstellungsfläche abzulegen.
Die Haufwerke werden anschließend nach LAGA PN 98 beprobt, analysiert und deklariert. Da es sich um aufgefüllten Boden - und nicht um ‚Mutterboden‘ i.e.S. handelt - richtet sich der Untersuchungsumfang nach der EBV/BBodSchV.
Die weitere Verwendung (Abfuhr oder Wiedereinbau) erfolgt nach Freigabe durch die Bauherrin unter Einbindung der UBB/UAB.
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Auffüllungen
Das Aushubvolumen an Auffüllung geht aus der tabellarischen Aufstellung (Anlage 2) hervor. Das Material ist für den Wiedereinbau vorgesehen und separat auf einer Bereitstellungsfläche abzusetzen. Größere Fremdbestandteile (z.B. Funda- mentreste) sind mittels Sieblöffel zu entfernen und den mineralischen Baustoffen zuzuschlagen.
4 Ausbauasphalt und mineralische Baustoffe
Ausbauasphalt und Baustoffe aus Beton (Hoch-/Tiefborde, Gossensteine, Pflaste- rung, Straßeneinläufe, etc.) sind nicht Bestandteil des Bodenmanagements. Diese Ausbaumaterialien sind zu separieren und auf den von der Bauleitung zugewiese- nen Flächen für eine Beprobung bereitzustellen.
Die repräsentative Beprobung n. LAGA, PN 98 und abfallrechtliche Deklaration er- folgt durch die Bauherrin.
Die Untersuchung von Asphaltaufbruch erfolgt auf die Parameter Asbest (NWG 0,1 %), PAK und Phenolindex. Die abfallrechtliche Einstufung erfolgt nach den Vor- gaben der RuVA-StB 01.
Die Untersuchung und abfallrechtliche Einstufung der mineralischen Ausbaustoffe erfolgt auf den Parameterumfang der EBV (Materialwerte RC-1 bis RC-3).
Garbsen, den 04.06.2025 GEO-data GmbH
Ulrich Fischer (Dipl.-Geologe)
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1. BA 7.515,66 m²
Aushub: 934,72 m³
Auftrag: 1109,01 m³
Hofablauf
= 174,29 m³
33,,000000mmD N I i N ch 1 t 4 g 0 e 9 ra 0 d :2 li 0 n 0 ig 3 g -0 e 5 führte Zufahrt 5,000 55 m ,,000000mm
1111,,000000mm
S 50 tr / a 3 ß 0 e c n m ablauf BB rreeiittee FF aahhrrbbaahhnn:: 55,,0000mm rr== 1100,,55 bbiiss 1122mm
26x Gaseckhahn
22 2.00 5.90 2.00 11,000m 26.4
725
ßuF-C nimaleM etnaK-PP tim
ßuF-C nimaleM etnaK-PP tim uf a hrt
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S+L CH+G CH+G 4 0 9 0: 2 g er a dli
3,000m DI N 1 Ni c ht
Modell 2604Modell 9205
S32t7e55in0xz 3teie8uf0g 250 tief 375x380 Steinzeug
Ø160
725 3 7 ,8 Betonsitzblock 26.4
Fussballfeld EPDM 2.00 5.90 2.00
22
Gosse
Sport + Begegnung
11 STG RW 16,35/30 SW
SW Bauminsel
RW 12 STG 16,35/30
NA
Tor
FLUR Chilldeck 23 STG BESPRECHUNG WC M. 31.96 m² 28 / 16.70 91.09 m² S 1 c 0. h 5 u 0 l e m² TSR C WC M. VORRAUM 5.10 m²
Schulstraße 3. BA
MWB W VO C R J R . AUM h f
Tischtennis
5.12 m² C
Müll
TREPPENHAUS WC J. 24.06 m² 10.50 m² 4.169,26 m2
FLUR fh-rdT Erweiterung 2. BA
62.56 m² TSR
Jahrgangshain Aushub: 246,76 m³
a u n E Ü i b n e g r a d n a g c s h b u e n r g eich
Gesa
7.25
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S
s
träuche r/Geh
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ölze Bestand
elände 16.260,01 m² Auft
r= 10,5 bis 12 m
Breite Fahrb
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ahn: 5,00 m
ag: 388,59 m³
z
e n 4 4 5 Y . O 17 U m² 4 4 3 Y . O 77 U m² 4 4 1 Y . O 08 U m² 43 4 .7 Y 7 O m U
² Eingang + Willkommen
5,000m t m a t Aushub: 2.352,08 m³ = 141,83 11 ,000m m B ³ ord 8/20/100, bündig r Gi t t e RW RW MWB N D i I c N h t 1 g 4 e 0 r 9 a 0 d : l 2 in 0 ig 0 3 g - e 0 f 5 ührte Zufahrt
o r SW Neue Zuwegung SW SW o r Auftrag: 2.358,34 m³ m
T T 5,000 m MWB Hofablauf Gosse 3-zeilig, 1cm unter OK Pflaster/Bord 3,000 MWB Bord 8/20/100, bündig RW
= 6,26 m³ (Puffer zur Verfüllung) Asphalt Bestand Asphalt Bestand
Sitzdeck MWB SW r= 10,5 bis 12m Breite Fahrbahn: 5,00m
Trafo Bauminsel k c o bl OK FF - 0.29 z OK FF - 0.58
2. BA 4.575,09 m² si t
n o OK FF ± 0.00=3.18
B e t Anar
B b
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t rde? 11,000m
Aushub: 1.170,60 m³
Bolzplatz Pit-Pat Tische r e d
Auftrag: 860,74 m³ ä
r r h a Bestandspflaster
= -309,86 m³
F 6 5 a u u n f d n e w h ie m d e e n re , i r n e b in a i N ic h t g u g e e n n D IN 1 4 e0
Bauminsel ra d lin 9 0 :2 0 ig g e 0 3 -0
Hofablauf fü h 5
rte Z 3,000m G it t e a u n u fa h rt Bereiche zum Wiedereinbau des Aushubs
r z OK FF - 0.58 m n a e t t e a t t OK FF - 0.29 N n m RW z r a e u t t n Gi
Projekt:
Jahrgangshain
OBS Mitte WHV
Auftraggeber: Planung:
GGS Wilhelmshaven GrünPlan Rathausplatz 9 Landschaftsarchitekten 26382 Wilhelmshaven Hornemannweg 7 SW 30167 Hannover Fon 0511/700 03 03 RW Fax 0511/710 03 36
Projekt-Nr.: Plan-Nr.:
2024 2024 05.22A
Planbezeichnung:
Ausführungsplanung
Gittermattenzaun
Bauabschnitte mit
Einteilung der Erarbeiten
Tom Brok Straße Maßstab: Datum: 1:200 17.06.2025
Plangröße: Verfasser/in: A0 TH
gezeichnet: geändert: TH
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BV OBS Mitte - Übersicht Auf- und Abtragsvolumina in Bauabschnitten Grün Plan Landschafstarchitekten
Name Proj. Fläche Abtrag Auftrag Netto-Auftrag/Abtrag
Bauabschnitt 1 7.515,66 m² 934,72 m³ 1109,01 m³ 174,29 m³
Bauabschnitt 2 4.575,09 m² 1.170,60 m³ 860,74 m³ -309,86 m³
Bauabschnitt 3 4.169,26 m² 246,76 m³ 388,59 m³ 141,83 m³
Gesamtes Modell 16.260,01 m² 2352,08 m³ 2358,34 m³ 6,26 m³ (Überschuss/Puffer)
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36-03-03 15.09.2024 Herr Mahnke
17-30/01 Herr Peyravi
Erweiterungsbau und Neugestaltung OBS Tom-Brok-Straße Außenanlagen Eigenbetrieb Grundstücke und Gebäude der Stadt Wilhelmshaven (GGS)
Stellungnahme Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz Abteilung Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz 36-03/03 Untere Bodenschutzbehörde zu Bodenschutz/Altlasten und Kampfmittel
Nach dem Ortstermin und im Zuge der anschließenden Abstimmungsprozesse komme ich für die angedachten Maßnahmen zu folgender Einschätzung: Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde bestehen nur dann keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahmen, wenn Bedingungen und Auflagen und die Hinweise beachtet und erfüllt werden. Grundlage ist die Abstimmung vor Ort und die im Dokument vom 08.08.2024 dargelegten und abgestimmten Vorgaben, einschließlich der Kommentare von GEO- Data und Grünplan (vorliegend, hier ohne Benennung)
Bodenschutz/Altlasten Das für die Bebauung vorgesehen Grundstück befindet sich im Bereich einer ehemaligen Müllplatzdeponie. Die eingetragene Altlast ist im derzeitigen Zustand und bei derzeitiger Nutzung nach zurückliegenden Untersuchungen als gesichert zu betrachten.
Der geplante Um- und Erweiterungsbau mit entsprechender Flächennutzung (Spielplatz) stellt eine Zustandsänderung und Nutzungsänderung dar, die gezielte Schutzmaßnahmen zur sicheren Unterbindung von Wirkungspfaden erfordert.
Die Abdeckung des Deponierkörpers ist heterogen, auch in flachen Tiefen von Bodenhorizonten können bereits Schadstoffe auftreten. Die notwendigen Maßnahmen wurden im Vorfeld mit dem Bauherrn, den Architekten und beteiligten Fachbehörden besprochen und als notwendige Bedingungen akzeptiert.
Als Zustandsänderer ist der Bauherr verpflichtet bei allen Maßnahmen sicherzustellen, dass die bestehende Altlast gesichert bleibt.
Um eine sichere Unterbrechung der Wirkungspfade bei den geplanten Nutzungen zu erreichen wird durch die Untere Bodenschutzbehörde Wilhelmshaven zur fortdauernden
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Sicherung der Altlast Altdeponie Tom-Brok-Straße eine Überdeckung von 35 cm unbelastetem Bodenmaterial über dem bestehenden Geländeniveau empfohlen.
Begründung: Die oberflächennah anstehenden Bodenhorizonte sind heterogen und teilweise versiegelt, ein angraben des Deponiekörpers bei Ausschachtungen nicht auszuschließen.
Bei Verwendung von Trennvliesen, Grabesperren oder einer angedachten Versiegelung oder Pflanzflächen sind 20 cm mindestens notwendig.
Oberboden für Pflanzflächen, Oberboden insgesamt +35 cm, davon 20 cm neu Bodenaufbau Pflasterungen (Gehwege, Zufahrten, Asphalt), Überdeckung aktueller Bodenhorizont 20 cm Sandspielfläche, sensible Nutzung, Deckschicht mindestens 35 cm nachweislich unbelastetes Material
(A) Die Unterlagernde abdichtende Kleischicht ist zu schützen und nach Möglichkeit nicht zu durchbohren. Wird bei Maßnahmen wie zum Beispiel bei Pfahltiefgründungen die Unterlagernde Bodenschicht aus Klei unter dem Deponiekörper durchbrochen, muss eine anschließende sachgemäße und nachzuweisende Abdichtung an den Gründungspfählen erfolgen um sicher zu stellen, dass keine Schadstoffe in den Grundwasserleiter gelangen (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).
(A) Der gesamte zugängliche Bereich muss mit wenigstens 35 cm BM-0 Material (Spielplatz) überdeckt werden. In den Spielbereichen wird eine zusätzliche Grabesperre empfohlen. Bei versiegelten Flächen kann eine Überdeckung von 20 cm über der anstehenden Bodenoberfläche ausreichen.
(A) Es dürfen ausgehobene Leitungsgräben wieder in entsprechender Reihenfolge mit dem Aushubmaterial verfüllt und verdichtet werden. Bei Aushubarbeiten aus tieferen Bodenschichten die ggf den Deponiekörper erreichen (zum Beispiel Tiefgründungen) ist eine ordnungsgemäße Beprobung und ggf Entsorgung bzw Verwendung des Bodenmaterials umzusetzen. Das Aushubmaterial ist nach gültiger BBodSchV ordnungsgemäß zu behandeln, es gelten die Bestimmungen der Neufassung BBodSchV 2023 und der EBV 2023.
(A) Unter Vegetationsbereichen sowie Anpflanzungen wird eine durchwurzelbare Bodenschicht von 35 cm erstellt, um den Wirkungspfad Boden- Pflanze auszuschließen.
(H) Der Oberboden ist abzunehmen und besonders zu schützen und ggf. einer separaten ordnungsgemäßen Verwendung zuzuführen
(H) Nochmals nachdrücklich soll hingewiesen werden auf die sensible Thematik der Flächennutzung einer bekannten Deponiealtlastfläche durch Kinder. Eine entsprechend angemessene übersorgfältige Tätigkeit ist für alle Beteiligten sowie Handlungen und Umsetzungen angezeigt!
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Hinweise: Kampfmittel: Sofern noch keine Auskunft seitens LGLN vorliegt ist sie vor Beginn der aumaßnahmen einzuholen. Aus Sicherheitsgründen ist durch den Bauherrn die Kampfmittelfreiheit mindestens für sämtliche Kampfmittelverdachtsbereiche mit geplanten Bodeneingriffen bzw. geplanter Überbauung nachzuweisen. Der Regelablauf der Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen sieht bei Kampfmittel- verdacht vor, dass vor Baubeginn im Auftrag und auf Kosten des Bauherrn von einer zugelassenen Fachfirma für Kampfmittelsondierung/-räumung geeignete Suchmaßnahmen.
Altlasten: Im Altlastenverzeichnis der Stadt Wilhelmshaven liegen Eintragungen als Altlastenfläche bzw. Altlastenverdachtsfläche für das Plangebiet vor. Sollten bei dem anstehenden Bauvorhaben Hinweise auf Altablagerungen, Altstandorte oder sonstige Bodenkontaminationen zu Tage treten, ist unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde, Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz zu benachrichtigen. Eventuell anfallender kontaminierter Bodenaushub ist nachweisbar, fachgerecht zu entsorgen.
Freundliche Grüße Im Auftrag
Elmar Mahnke Untere Bodenschutzbehörde