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240924_Stellungnahme Boden UBB nach Ortstermin.pdf

Landschafts- und Erdarbeiten für die Schulfreiflächen der OBS Mitte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 06:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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36-03-03 15.09.2024 Herr Mahnke

17-30/01 Herr Peyravi

Erweiterungsbau und Neugestaltung OBS Tom-Brok-Straße Außenanlagen Eigenbetrieb Grundstücke und Gebäude der Stadt Wilhelmshaven (GGS)

Stellungnahme Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz Abteilung Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz 36-03/03 Untere Bodenschutzbehörde zu Bodenschutz/Altlasten und Kampfmittel

Nach dem Ortstermin und im Zuge der anschließenden Abstimmungsprozesse komme ich für die angedachten Maßnahmen zu folgender Einschätzung:  Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde bestehen nur dann keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahmen, wenn Bedingungen und Auflagen und die Hinweise beachtet und erfüllt werden.  Grundlage ist die Abstimmung vor Ort und die im Dokument vom 08.08.2024 dargelegten und abgestimmten Vorgaben, einschließlich der Kommentare von GEO- Data und Grünplan (vorliegend, hier ohne Benennung)

Bodenschutz/Altlasten Das für die Bebauung vorgesehen Grundstück befindet sich im Bereich einer ehemaligen Müllplatzdeponie. Die eingetragene Altlast ist im derzeitigen Zustand und bei derzeitiger Nutzung nach zurückliegenden Untersuchungen als gesichert zu betrachten.

Der geplante Um- und Erweiterungsbau mit entsprechender Flächennutzung (Spielplatz) stellt eine Zustandsänderung und Nutzungsänderung dar, die gezielte Schutzmaßnahmen zur sicheren Unterbindung von Wirkungspfaden erfordert.

Die Abdeckung des Deponierkörpers ist heterogen, auch in flachen Tiefen von Bodenhorizonten können bereits Schadstoffe auftreten. Die notwendigen Maßnahmen wurden im Vorfeld mit dem Bauherrn, den Architekten und beteiligten Fachbehörden besprochen und als notwendige Bedingungen akzeptiert.

Als Zustandsänderer ist der Bauherr verpflichtet bei allen Maßnahmen sicherzustellen, dass die bestehende Altlast gesichert bleibt.

Um eine sichere Unterbrechung der Wirkungspfade bei den geplanten Nutzungen zu erreichen wird durch die Untere Bodenschutzbehörde Wilhelmshaven zur fortdauernden

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Sicherung der Altlast Altdeponie Tom-Brok-Straße eine Überdeckung von 35 cm unbelastetem Bodenmaterial über dem bestehenden Geländeniveau empfohlen.

Begründung: Die oberflächennah anstehenden Bodenhorizonte sind heterogen und teilweise versiegelt, ein angraben des Deponiekörpers bei Ausschachtungen nicht auszuschließen.

Bei Verwendung von Trennvliesen, Grabesperren oder einer angedachten Versiegelung oder Pflanzflächen sind 20 cm mindestens notwendig.

 Oberboden für Pflanzflächen, Oberboden insgesamt +35 cm, davon 20 cm neu  Bodenaufbau Pflasterungen (Gehwege, Zufahrten, Asphalt), Überdeckung aktueller Bodenhorizont 20 cm  Sandspielfläche, sensible Nutzung, Deckschicht mindestens 35 cm nachweislich unbelastetes Material

(A) Die Unterlagernde abdichtende Kleischicht ist zu schützen und nach Möglichkeit nicht zu durchbohren. Wird bei Maßnahmen wie zum Beispiel bei Pfahltiefgründungen die Unterlagernde Bodenschicht aus Klei unter dem Deponiekörper durchbrochen, muss eine anschließende sachgemäße und nachzuweisende Abdichtung an den Gründungspfählen erfolgen um sicher zu stellen, dass keine Schadstoffe in den Grundwasserleiter gelangen (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).

(A) Der gesamte zugängliche Bereich muss mit wenigstens 35 cm BM-0 Material (Spielplatz) überdeckt werden. In den Spielbereichen wird eine zusätzliche Grabesperre empfohlen. Bei versiegelten Flächen kann eine Überdeckung von 20 cm über der anstehenden Bodenoberfläche ausreichen.

(A) Es dürfen ausgehobene Leitungsgräben wieder in entsprechender Reihenfolge mit dem Aushubmaterial verfüllt und verdichtet werden. Bei Aushubarbeiten aus tieferen Bodenschichten die ggf den Deponiekörper erreichen (zum Beispiel Tiefgründungen) ist eine ordnungsgemäße Beprobung und ggf Entsorgung bzw Verwendung des Bodenmaterials umzusetzen. Das Aushubmaterial ist nach gültiger BBodSchV ordnungsgemäß zu behandeln, es gelten die Bestimmungen der Neufassung BBodSchV 2023 und der EBV 2023.

(A) Unter Vegetationsbereichen sowie Anpflanzungen wird eine durchwurzelbare Bodenschicht von 35 cm erstellt, um den Wirkungspfad Boden- Pflanze auszuschließen.

(H) Der Oberboden ist abzunehmen und besonders zu schützen und ggf. einer separaten ordnungsgemäßen Verwendung zuzuführen

(H) Nochmals nachdrücklich soll hingewiesen werden auf die sensible Thematik der Flächennutzung einer bekannten Deponiealtlastfläche durch Kinder. Eine entsprechend angemessene übersorgfältige Tätigkeit ist für alle Beteiligten sowie Handlungen und Umsetzungen angezeigt!

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Hinweise: Kampfmittel: Sofern noch keine Auskunft seitens LGLN vorliegt ist sie vor Beginn der aumaßnahmen einzuholen. Aus Sicherheitsgründen ist durch den Bauherrn die Kampfmittelfreiheit mindestens für sämtliche Kampfmittelverdachtsbereiche mit geplanten Bodeneingriffen bzw. geplanter Überbauung nachzuweisen. Der Regelablauf der Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen sieht bei Kampfmittel- verdacht vor, dass vor Baubeginn im Auftrag und auf Kosten des Bauherrn von einer zugelassenen Fachfirma für Kampfmittelsondierung/-räumung geeignete Suchmaßnahmen.

Altlasten: Im Altlastenverzeichnis der Stadt Wilhelmshaven liegen Eintragungen als Altlastenfläche bzw. Altlastenverdachtsfläche für das Plangebiet vor. Sollten bei dem anstehenden Bauvorhaben Hinweise auf Altablagerungen, Altstandorte oder sonstige Bodenkontaminationen zu Tage treten, ist unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde, Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz zu benachrichtigen. Eventuell anfallender kontaminierter Bodenaushub ist nachweisbar, fachgerecht zu entsorgen.

Freundliche Grüße Im Auftrag

Elmar Mahnke Untere Bodenschutzbehörde

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