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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Bauvorschrift für die Instandsetzungsarbeiten der Fähre Seite: LB 1 Bismarker Str. 12, Sandau Datum: 26.03.2026 39524 Schönhausen Projekt:
Bauvorschrift für die Instandsetzungsarbeiten der Fähre Sandau
Anlagen: • Generalplanskizze • Leistungsverzeichnis
Die Bauvorschrift ist zum Verbleib beim Bieter bestimmt und nicht mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Bauvorschrift für die Instandsetzungsarbeiten der Fähre Seite: LB 2 Bismarker Str. 12, Sandau Datum: 26.03.2026 39524 Schönhausen Projekt:
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis
0.0 Allgemeine Vorbemerkungen .................................................................................... 4 0.1 Grundforderungen und Vorschriften ....................................................................... 7 0.1.2 Planungs- und Konstruktionsforderungen ...................................................... 8 0.1.3 Bautechnische Vorschriften................................................................................ 8 0.2 Bauabwicklung ............................................................................................................. 9 0.2.1 Allgemeine Bestimmungen für die Bauabwicklung ...................................... 9 0.2.2 Bauaufsicht ............................................................................................................... 10 0.3 Bauausführung und Materialien ............................................................................. 10 0.3.1 Baustoffe (siehe auch bei den einzelnen Baugruppen) ............................. 10 0.3.2 Kennzeichnungen und Beschilderungen ....................................................... 11 0.3.3 Lärmbekämpfungsmaßnahmen und Isolierungen ........................................... 11 0.4 Erprobungen und Abnahmen .................................................................................. 11 0.4.2 Prüfungen und Erprobungen ............................................................................ 12 0.4.3 Überführung ........................................................................................................ 12 0.5 Ablieferungsunterlagen ............................................................................................ 12 1 SCHIFFSKÖRPER ............................................................................................................... 13 1.0 Allgemeines ................................................................................................................. 13 1.0.1 Material ................................................................................................................. 13 1.1 schiffbauliche Arbeiten ............................................................................................. 13 2 Ausrüstung ......................................................................................................................... 15 2.0 Allgemeines ................................................................................................................. 15 2.1 Luken ............................................................................................................................ 16 2.3 Anker-, Winden- und Verholeinrichtungen ........................................................ 16 2.9.4 Gierschwerter ................................................................................................................ 18 4 KORROSIONSSCHUTZ ..................................................................................................... 19 4.0 Allgemeines ................................................................................................................. 19 4.1 Anstrich des Schiffskörpers ..................................................................................... 19 4.1.1 Material ................................................................................................................. 19 4.1.2 Ausführung .......................................................................................................... 20 4.1.3 Farbgebung .......................................................................................................... 21 4.2 Kathodischer Schutz der Außenhaut ....................................................................... 21 5. SCHIFFSANTRIEBSANLAGE ............................................................................................... 21 5.0 Allgemeine Anforderungen ............................................................................................. 21 5.0.1 Zeichnungserstellung und Ablieferungsunterlagen ................................................ 21 5.1 Dieselmotoren ................................................................................................................. 21 5.2 Antriebsübertragung ....................................................................................................... 22
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5.4 Hilfssysteme ................................................................................................................... 22 5.4.4 Kühlwasseranlage ................................................................................................... 22 7 ELEKTROTECHNIK .............................................................................................................. 23 7.0 Allgemein ........................................................................................................................ 23 7.4 Kabelführung .................................................................................................................. 24 7.5 Nachrichtentechnik ......................................................................................................... 25
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0 ALLGEMEINES 0.0 Allgemeine Vorbemerkungen
Bei der Fähre Sandau handelt es sich um eine motorbetriebene Gierseilfähre. Die Fähre Sandau verfügt über ein Fährdeck, auf dem Fahrzeuge und Personen von einer Elbseite auf die andere Elbseite transportiert werden. Mit Hilfe zweier Auffahrtrampen, können die Fahrzeuge und Personen auf die Fähre gelangen und sie wieder verlassen. Das Schiff ist damit eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen den beiden Elbseiten. Als motorbetriebene Gierseilfähre verfügt die Fähre Sandau über einen eigenen Antrieb. Bei den meisten Wasserständen wird die Fähre allerdings als Gierseilfähre betrieben und durch die Kraft des Wassers von einer Elbseite zur anderen gedrückt. Damit die Strömungskraft der Elbe richtig am Schiffsrumpf angreifen kann, muss die Fähre durch zwei Seilwinden in den richtigen Winkel zur Strömungsrichtung der Elbe gebracht werden. 4 „Gierschwerter“, welche am Rumpf der Fähre befestigt sind, verstärken die Anströmung der Elbe auf die Fähre. Die Seilwinden werden elektrisch angetrieben. An Bord befinden sich Bordnetzbatterien, aus denen über das Bordnetz die Gierseilwinden angetrieben werden. Über einen Dieselgenerator werden die Bordnetzbatterien gespeist. Bei einigen wenigen Wasserständen nutzt die Fähre ihre eigenen Antriebe, um die Fährverbindung aufrecht zu erhalten.
Abbildung 1 Fähre Sandau
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Ziel des Instandsetzungsarbeitens ist es, die Betriebssicherheit der Fähre zu verbessern. Zu diesem Zweck sind nachfolgend Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen:
• Konstruktion, Planung, Abgebunterlagen schiffbauliche Unterlagen
• Schiffbauliche Instandsetzungsarbeiten an den Auffahrtrampen, Überarbeitung
der Lager zwischen Auffahrtrampen und Austausch von Verschleißschienen am
Schiffskörper und den Auffahrrampen
• Transport der Fähre zur Werft und zurück inkl. aller Vorbereitungen
• An Landnahme der Fähre inkl. umpallen • Einbau von Schwanenhalslüfter
• Austausch von Mannlöschern durch Luken
• Erneuerung der beiden Gierseilwinden/ Prüfung und überarbeiten der an Bord befindlichen Winden • Prüfung aller Drahtseile durch einen Sachverständigen, Prüfen von AIS und Funk
• Durchführen einer SUK-Abnahme inkl. Bodenuntersuchung
• Die Leichtgängigkeit aller Luken ist wieder herzustellen
• Prüfung und überarbeiten der an Bord befindlichen Ankerwinden • Warten der beiden Hauptmaschinen • Generalüberholung des Schottel-Pump-Jets auf der Sandauer Seite • Innenkonservierung, Deckanstrich und Außenkonservierung sind zu erneuern • Verschleißschienen am Auflaufenden Boden zum Schutz sind beidseitig zu verbauen • Verschleißschienen unter den Auffahrtrampen erneuern • Verbogene Gierseilbretter und Lagerungen überarbeiten • Leichtgängigkeit aller Luken wieder herstellen, Scharniere abfetten und Abdichtungen austauschen • Lieferung und Einbau von einem neuen Radar
• Umbau des Radarmastes zu einem klappbaren Radarmast
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Hauptabmessungen:
Schiff: Fähre Sandau
Typ: kombinierte Motor- Gierseilfähre
Länge über alles: 36,00 m
Breite über alles: 9,64 m
Tiefgang: 0,65 m
Seitenhöhe: 1,05 m
Tragfähigkeit ges.: 45 t
Höchst zul. Fahrgastzahl: 45 Pers.
Antriebe: 2 x Schottel SPJ 57
Antriebsleistung: 2 x 150 kW
ENI-Nr.: 04809450
Die Bestimmungen dieser Bauvorschrift gelten grundsätzlich bei der Planung und
Ausführung der Instandsetzungsarbeiten. Unterbrechungen der Nummerierung
basieren auf nicht belegten Positionen einer nur dem Verfasser vorliegenden
Basisbauvorschrift.
Sämtliche im Einzelnen nicht besonders oder ausführlich in der Bauvorschrift
genannten Bauteile, Komponenten, Ausrüstungsgegenstände und/oder Arbeiten, die
aber sinngemäß zum Umfang der einzelnen Positionen bzw. zur ordnungs- und
vorschriftsgemäßen Bedienung und Handhabung des Wasserfahrzeugs oder seiner Ein-
und Ausrüstung gehören und zur vollen Betriebsfähigkeit und Zulassung durch die SUK
und die BG-Verkehr notwendig sind, gelten als in den Lieferumfang eingeschlossen.
Sie sind im Angebotspreis zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu Mehrkosten.
Sämtliche weiteren Nebenkosten, z. B. wie Beleuchtung, Belüftung, Stellagen,
Versetzen von Slipwagen und Pallungen, Standgebühren für Slip, Aus- und Einbau
hinderlicher Bauteile, Abfallbeseitigung, Landanschluss, Krankosten, Frostsicherung
aller wasserführenden Teile oder notwendige Beheizung, Abdeckungen im
Reparaturbereich, müssen im Angebot kalkuliert werden.
Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die technischen Unterlagen (BV) auf
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Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen, mit dem Ziel, die Erfüllung aller an
den Neubau gestellten Anforderungen zu gewährleisten. Unstimmigkeiten sind vor der
Angebotsabgabe anzuzeigen.
Im Leistungsverzeichnis sind die einzelnen Positionen zu bepreisen welche in der
Bauvorschrift beschreiben sind.
0.1 Grundforderungen und Vorschriften
(1) Verwendungszweck und Betriebsforderungen
Die vorhandene Fähre Sandau wird für den Transport von Fahrzeugen und Menschen über die Elbe eingesetzt. Nach den Instandsetzungsarbeiten muss das Schiff seine bisherigen Aufgaben als
Fähre Sandau im Bereich der Zone 4 weiterhin erfüllen können.
Die Überführung über die Binnenwasserstraßen muss innerhalb des zugelassenen Fahrtbereiches möglich sein. Für die Fahrt auf anderen als den bereits zugelassenen Fahrtbereichen, ist das Fahrzeug baulich nicht geeignet und auch nicht ausgerüstet.
Vor Abgabe eines Angebots, ist das Schiff vor Ort zu besichtigen, da der tatsächliche Sanierungsbedarf des Fahrzeugs erst danach sicher ermittelt werden kann. Angebote, die ohne eine vorherige Besichtigung des Schiffes abgeben werden, werden nicht berücksichtigt. Termine für die vor Ort Besichtigung sind abzusprechen. Eine Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.
(3) Stabilität und Trimm
Vor Baubeginn ist mit der SUK in Einvernehmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und sicherzustellen, dass die Stabilität durch den Instandsetzungsarbeiten nicht beeinträchtigt wird.
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0.1.2 Planungs- und Konstruktionsforderungen
Die Form, Raumaufteilung, Anordnung der Fähre bleibt erhalten.
Raumaufteilung und Schiffsform:
Der Schiffskörper wird nicht verändert. Es sind lediglich kleine schiffbauliche Instandsetzungsarbeiten- und Anpassungsarbeiten z.B. Erstellen von Fundamenten, Richtarbeiten, arbeiten an den Auffahrtrampen usw. notwendig.
0.1.3 Bautechnische Vorschriften
Der Instandsetzungsarbeiten der Fähre Sandau hat entsprechend den Vorschriften der BinSchUO und der ES-TRIN zu erfolgen.
Folgende zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltenden Vorschriften sind zu
berücksichtigen:
− Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO),
− ES-TRIN
− die für den Fahrtbereich zutreffende Schifffahrtspolizeiverordnung,
− Unfallverhütungsvorschriften des Bundes,
− Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO),
− BAW-Merkblatt „Korrosionsschutz Wasserfahrzeuge“,
− Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
− Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG),
− Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV),
− Trinkwasserverordnung (TrinkwV),
− DIN EN 13281, Sicherheitsanforderungen an Verkehrswege und Arbeitsplätze,
− siehe auch bei den weiteren Baugruppen.
− aktuelle Abgasvorschriften der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung
Über eventuelle Änderungen von Vorschriften nach Auftragsvergabe, die auf die
Instandsetzungsarbeiten anzuwenden sind, ist der Auftraggeber unverzüglich zu
unterrichten.
Der Instandsetzungsarbeiten der Fähre Sandau müssen den allgemein anerkannten
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Regeln der Technik und den sonstigen einschlägigen Vorschriften und Richtlinien über
die Herstellung und den Betrieb von Schiffen entsprechen.
Zur Verdeutlichung wird hier der entsprechende Absatz aus Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) wiedergegeben, welcher die Grundlage dieser Ausschreibung bildet: „Der Auftragnehmer hat die Leistungen unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten."
Die Zuverlässigkeit muss gewährleistet sein.
Die Arbeitsausführung muss in allen Teilen sauber, zuverlässig und sachgemäß sein.
Alle im Rahmen der o. g. Maßnahme neu zu beschaffenden und zu installierenden Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Einrichtungen müssen mindestens den arbeitssicherheitstechnischen Anforderungen des ProdSG bzw. der BetrSichV entsprechen. Es sollten so weit wie möglich technische Arbeitsmittel verwendet werden, welche zusätzlich zur Kennzeichnung nach ProdSG (CE-Zeichen) das GS-Zeichen tragen (geprüfte Sicherheit durch zugelassene Prüfstelle). Von den zu verwendenden Bau- und Hilfsstoffen, wie z. B. Farben, Lösungsmitteln, Isolierstoffen, Dämmmaterialien, Dichtungen usw., sollen keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Alternative Stoffe sind grundsätzlich gegenüber Gefahrstoffen gemäß §§ 8 ff GefStoffV zu bevorzugen (Substitutionsgebot).
Nach Fertigstellung wird das Fahrzeug von einer SUK aus dem Zuständigkeitsbereich
des Auftraggebers vorgestellt und abgenommen.
Die Abnahme und die Kosten dafür werden durch den Auftraggeber beantragt bzw.
getragen.
0.2 Bauabwicklung
0.2.1 Allgemeine Bestimmungen für die Bauabwicklung
(2) Vor Baubeginn sind dem Auftraggeber die nachfolgend genannten Unterlagen
vorzulegen:
− spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung einen Terminablaufplan (Balkenplan),
− Generalplan,
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(3) Vor der Bauausführung sind dem Auftraggeber (der Bauaufsicht) die Ausführungsunterlagen in ausreichender Ausfertigung so rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen, dass ggf. erforderliche Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt werden können.
(4) Nur die vom Auftraggeber für die Ausführung freigegebenen Zeichnungen und
Berechnungen sind für den Bau gültig.
0.2.2 Bauaufsicht
Der vom Auftraggeber gestellten Bauaufsicht ist auf dem Werftgelände ein entsprechend eingerichteter Büroraum mit Telefon zur Verfügung zu stellen.
0.3 Bauausführung und Materialien
0.3.1 Baustoffe (siehe auch bei den einzelnen Baugruppen)
(1) Einzubauen sind robuste, fabrikneue und technisch ausgereifte Bauteile, die der
geforderten Leistung entsprechen und frei von Materialfehlern sein müssen.
Materialien, Bauteile und Anlagen, die umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe
(z.B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Teer, diverse Teer-
Ersatzstoffe, Halone, Halon haltige Kabel, Asbest) enthalten oder mit solchen
betrieben werden können, dürfen nicht verwendet werden. Tropische Edelhölzer dürfen
ebenfalls nicht verwendet werden.
(2) Von den zu verwendenden Bau- und Hilfsstoffen, wie z.B. Farben, Lösemitteln,
Isolierstoffen, Dämmmaterialien, Dichtungen usw., dürfen keine Gesundheitsgefahren
ausgehen. Alternative Stoffe sind grundsätzlich gegenüber Gefahrstoffen gemäß §§ 8 ff
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu bevorzugen (Substitutionsgebot). Sollten
dennoch unvermeidbar Gefahrstoffe zu Einsatz kommen müssen, ist dies ab
Schutzstufe 2 im Gefahrstoffverzeichnis (Kataster) schriftlich zu begründen und zu
dokumentieren. Entsprechende Schutzmaßnahmen, wie PSA-Einsatz,
Betriebsanweisungen usw. sind dann entsprechend Gefährdungsbeurteilung zu treffen
und ebenfalls zu dokumentieren.
(3) Alle Materialien und Ausrüstungsteile müssen den Anforderungen des
Schiffsbetriebes in jeder Weise entsprechen. Sie sind fach- und funktionsgerecht
einzubauen.
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(4) Metallische Werkstoffe müssen zur Vermeidung von Elektrolytbildung und von
Korrosionsschäden aufeinander abgestimmt sein.
(5) Alle Schmiernippel sollen vom gleichen Typ (Kegelschmiernippel nach DIN 71412)
und von gleicher Größe sein. Sie sind so anzuordnen, dass sie für das Ansetzen von
Hochdruckschmierpressen gut zugänglich sind.
(6) Alle zu liefernden bzw. einzubauenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC
oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland
geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
0.3.2 Kennzeichnungen und Beschilderungen
Die Fahrzeuge sind gemäß BinSchUO und BinSchStrO zu kennzeichnen.
Dabei gelten folgende Vorgaben:
Für eine fehlerfreie Bedienung der gesamten Einrichtung und Ausrüstung sowie aller
maschinen-, elektro- und nachrichtentechnischen Anlagen eine klare, übersichtliche
und einheitliche Kennzeichnung und Beschilderung (Anlagen, Geräte, Armaturen,
Rohrleitungen usw.) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzusehen.
0.3.3 Lärmbekämpfungsmaßnahmen und Isolierungen
Die nach der BinSchUO und ES.-TRIN vorgeschriebenen Schalldruckpegel sind durch
geeignete Isolierungen und schalltechnische Maßnahmen einzuhalten.
An Deck darf ein Schalldruckpegel von 85 dB(A) und in 25 m Entfernungen ein
Schalldruckpegel von 65 dB(A) nicht überschritten werden.
Der Körperschall soll durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden
0.4 Erprobungen und Abnahmen
Nach Fertigstellung findet am Herstellungsort eine Teilfeststellung durch den
Auftraggeber statt, bei der die Funktionsfähigkeit und die vertragsgemäße Ausführung
festzustellen ist. Erst nach der Teilfeststellung darf die Überführung zum
Ablieferungsort gem. Pkt. 0.4.3 durchgeführt werden, wo eine Erprobung, die
Abnahme und die anschließende Übernahme stattfinden.
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Als Beurteilungsgrundlagen dienen die Richtlinien des VERBANDES FÜR SCHIFFBAU UND MEERESTECHNIK „Fertigungsstandard des deutschen Schiffbaus", neuste Ausgabe, sowie die Vorschriften des Germanischen Lloyds.
Für Prüfungen, Erprobungen und Abnahme sind vom Auftragnehmer Fachpersonal,
erforderliche Betriebsstoffe, erforderliche Hilfsmittel, Messgeräte, usw. bereitzustellen.
0.4.2 Prüfungen und Erprobungen
Nachweise sind zu erbringen über:
− Einzelerprobungen der Winden,
− Einzelerprobung der Auffahrtrampen
0.4.3 Überführung
Der Ablieferungsort des Fähre Sandau ist der Heimathafen in Sandau. Die Überführung
(zur Werft hin und zum Ablieferungsort zurück) hat durch den AN zu erfolgen.
0.5 Ablieferungsunterlagen
Alle Ablieferungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen. Alle zum Betrieb der Windenanlage, nebst Steuerung, sowie sonst notwendigen Unterlagen (Bedienungsanweisungen, Beschreibungen, Berechnungen. usw.) sind den Ablieferungsunterlagen beizufügen. Alle Ablieferungsunterlagen sind in einem Gesamtinhalts-verzeichnis aufzulisten.
Die Ablieferungszeichnungen müssen der tatsächlichen Ausführung entsprechen.
Die Dokumentationszeichnungen sind als pdf-Datei auf einem Datenträger (CD-Rom) abzuliefern.
Folgende Zeichnungen und Unterlagen gehören zum Ablieferungsumfang:
a) Schiffbau:
− Generalplan,
− Winden,
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1 SCHIFFSKÖRPER
1.0 Allgemeines
Der Schiffskörper wird nicht verändert. Es sind lediglich kleine schiffbauliche Instandsetzungsarbeiten- und Anpassungsarbeiten z.B. Erstellen von Fundamenten, Richtarbeiten, Be- und Entlüftung usw. notwendig. Für die schiffbauliche Dimensionierung des Instandsetzungsarbeitens sind die Regeln und Vorschriften des Germanischen Lloyds (DNVGL), aktuelle Ausgabe, zu verwenden.
Als Grundlage für die Beurteilung der durchgeführten Arbeiten werden folgende Vorschriften herangezogen: ▪ aktuelle Vorschriften des Germanischen Lloyds (DNVGL) DIN- und EN- Normen, die zur Beurteilung der Qualität der durchgeführten Arbeiten herangezogen werden können (z.B. EN 25817 „Lichtbogenschweißverbindungen an Stahl, Richtlinie für die Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten“) ▪ Fertigungsstandard des Deutschen Schiffbaus, neuste Ausgabe
Schraubverbindungen sind mit verzinkten Schrauben und Muttern auszuführen. Schraubverbindungen, die sich durch Erschütterungen oder dergleichen lösen können, sind zu sichern.
1.0.1 Material
Für die Instandsetzungsarbeiten ist Schiffbaustahl (Grad A oder gleichwertig) zu
verwenden. Für den Stahlbau soll nur werksseitig gestrahltes (SA 2,5) und geprimertes
Platten- und Profilmaterial verwendet werden.
Korrosionsbeständiger Stahl soll in der Güte gem. Werkstoff-Nr. 1.4571 verwendet
werden. Anlauffarben und Zunderbildung sind durch Beizen und Schleifen bzw. Polieren
zu entfernen.
Materialzeugnisse 3.1 nach EN 10204 sind mitzuliefern.
1.1 schiffbauliche Arbeiten
Die beiden Auffahrtrampen haben sich im Laufe der Zeit verzogen und sind wieder zu
richten.
Die Auffahrtrampen sind zu demontieren und zu richten. Durch den Verschleiß beim
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Anfahren der Betonrampe ist das erste Drittel (inkl. beweglichem Endstück) beider
Auffahrtrampen zu erneuern.
Abbildung 2: einseitig aufliegende Auffahrtrampe, auf der Sandauer Seite
Da die Lager der Auffahrtrampen ausgeschlagen sind, sind diese zu erneuern. Dabei ist
darauf zu achten, dass die neuen Lagerstellen Anschlüsse zum Abfetten (Schmieren)
besitzen, die leicht zugänglich sind. Die gerichteten Auffahrtrampen sind dann wieder
anzubauen.
An beiden Seiten des auflaufenden Bodens und an beiden Auffahrtrampen-Unterkanten
sind Verschleißschienen (Halbrund Abstand ca. 0,5m -1,0m in Absprache mit der
Bauaufsicht) zu erneuern.
Die an Deck vorhanden Mannlöcher sind durch Luken (in Abstimmung mit der SUK) zu
ersetzen. Die lichte Mindestöffnung der Einstiegsluken soll 600 x 600 mm betragen, in
spritzwasserdichter Ausführung. Die Lukenrahmen sind mit Wasserableitung (min. 1''
mit Sieb und aus korrosionsbeständigem Stahl, im Schiffsinneren) zu fertigen. Die
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decksgleichen Lukendeckel aus 5 mm Tränenblech sind mit Gasdruckfederung und
selbstsichernder Feststellvorrichtung zu versehen. Die Lukendeckel müssen über
Scharniere klappbar sein und einen Verschluss über einen nach DIN versenkten
Innenvierkantvorreiberverschluss besitzen. Lukenscharniere und Scharnierbolzen sowie
Verschlüsse sind aus korrosionsfestem Material auszuführen, Scharnierbolzen müssen
herausnehmbar sein. Alle Luken sind mit Absturzsicherungen bei geöffneter Luke zu
versehen. Alle Lukendeckel sind mit Handgriffen auszustatten, abschließbar mit
Zentralschlüsselanlage auszuführen und zu beschildern. Bei einem Deckelgewicht > 25
kg ist eine Aufstellhilfe einzubauen. Bei Glattdeckluken soll der verbleibende Schlitz
zwischen Deck und Lukendeckel möglichst gering, d.h. nicht breiter als 5 mm sein.
Leitern in Luken sind so anzuordnen, dass der freie Querschnitt der Luke
unbeeinträchtigt bleibt.
Für folgende Luken sind vorzusehen:
• Eine Luke in der Achterpiek 600 x 600 mm
• Eine Luke im Bugstrahlruderraum 600 x 600 mm
In den Abteilungen mit Luken sind jeweils zwei Schwanenhalslüfter (einer lang und
einer kurz) einzubauen, um die Unterdeckräume zu belüften. Der Mindestdurchmesser
der Schwanenhalslüfter hat mindestens 101,0 mm zu betragen. Die Öffnungen müssen
mit einen Deckel mit Gummidichtung verschließbar sein.
Die Winden, elektrische Bauteile etc. müssen aufgebaut und fundamentiert werden.
Die dafür notwendigen Fundamente müssen gebaut oder überarbeitet werden. Es ist
dabei zu beachten, das die Fundamte mit der Schiffsstruktur
2 Ausrüstung
2.0 Allgemeines
Scharnier- bzw. Gelenkbolzen, Verriegelungen, Verschraubungen, Beschläge, Korbmuttern usw. sind aus nichtrostendem Stahl 1.4571 auszuführen. Scharnier bzw. Gelenkbolzen sind herausnehmbar und mit Bronzebuchsen vorzusehen. Alle Seile (Halteseil, Gierseile usw.) sind gemäß § 3.06 Anlage nach BinSchUO von einem von der GDWS anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Zum Begehen des Radardecks ist eine einhängbare Aluminiumleiter zu liefern, die ein sicheres Erklimmen des Radardecks ermöglicht. Eine Halterung für die Leiter im ist am Geländer der Maschinenraumdecks vorzusehen.
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2.1 Luken
Die Leichtgängigkeit aller Luken ist wieder herzustellen, dabei sind alle Scharniere
abzufetten. Die Abdichtungen aller Luken sind austauschen und die Dichtigkeit ist
sicherzustellen. Die Speigatte sind zu reinigen bzw. zu erneuern.
2.3 Anker-, Winden- und Verholeinrichtungen
Die beiden vorhandenen Gierseilwinden sind durch neue Gierseilwinden zu ersetzen.
Als Antriebsmotor ist ein 400 V Motor vorzusehen. Die Hiev- und Viergeschwindigkeit
der Winden soll identisch zu den vorhandenen Winden sein. Bei Ausfall der Elektronick
muss eine Hand-Notbedienung der Winden möglich sein, so dass der Fährbetrieb
gewährleistet wird.
Abbildung 3 vorhandene Gierseilwinde
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Ausführung Gierseilwinden
▪ Zugkraft 16 kN
▪ Drahtseil 16 mm feuerverzinkt, Ausführung in Absprache mit dem Fährführer
▪ Bandbremse durch Hand betätigt
▪ mechanisch endkoppelbarer Nothandbetrieb
▪ Brems-Antriebsmotor mit zwei Geschwindigkeitsstufen, 400 V, ca. 0,75 kW
▪ Der Motor muss sich im Windengehäuse befinden
▪ Die Winde muss über einen Notaus-Schalter und jeweils einen Taster zu Hieven und
zum Fieren verfügen
▪ Mit Windenprüfbuch und CE-Zertifizierung
▪ Bedienung der Winde vor Ort
▪ Auf Grund des Verschleißes Zahnräder aus Stahl
Die Fundamente Winden sind anzupassen.
Für alle Seile ist eine Sachverständigenprüfung durchzuführen. Die Verholseile sind
auszutauschen.
Es ist ein neues Bedienpult auf beiden Seiten und im Steuerhaus der Fähre mit
folgenden Bedienungen ist vorzusehen:
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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Bauvorschrift für die Instandsetzungsarbeiten der Fähre Seite: LB 18 Bismarker Str. 12, Sandau Datum: 26.03.2026 39524 Schönhausen Projekt:
Die Ankerwinden sind aufzuarbeiten. Dazu sind alle Lagerstelle zu prüfen und
abzufetten.
2.9.4 Gierschwerter
Alle verbogenen Gierschwerter sind zu richten und alle Lagerungen und Bolzen sind zu
erneuern. Dazu sind die Gierschwerter abzubauen und die Lagerungen sind zu
überprüfen.
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4 KORROSIONSSCHUTZ
4.0 Allgemeines
Folgende Normen und STG-Richtlinien sind anzuwenden:
▪ DIN EN ISO 12944 ▪ 2215 Korrosionsschutz für Schiffe und Seebauwerke ▪ 2216 Datenblatt für Beschichtungsstoffe
Es sind schiffbauübliche Produkte namhafter Farblieferanten zu verwenden.
Die durch schiffbauliche, maschinenbauliche, elektrische oder sonstige Arbeiten
beschädigte Konservierung des Schiffs, ist nach dem Anschluss der Arbeiten, wieder
herzustellen.
Die Unterwasserkonservierung, die Außenhaut über Wasser sind abzusweepen. Die
Unterseite der Auffahrtrampen sind abzustrahlen, das Strahlgut ist zu entsorgen. Das
Innere des Schiffsrumpfes ist durch Nadelentrostung oder durch Entrostung mit
Bürsten vom Rost zu befreien. Anschließend ist der Abfall zu entsorgen.
Das Unterwasserschiffs, die Auffahrtrampen, die Aufbauten über Hauptdeck, das
Hauptdeck und die Außenhaut über Wasser inklusive aller Schanzkleider,
Einsenkungsmarken und äußeren Beschriftungen (Name, Heimathafen etc.) sind
entsprechend der vorhandenen Farbgebung und in Absprache mit der Bauaufsicht nach
den Vorgaben des Konservierungsplans (s. Anlage) zu konservieren.
Die Auffahrtrampen sind zu besanden. Beim Hauptdeck ist die Farbe mit Granulat
aufzubringen.
4.1 Anstrich des Schiffskörpers
4.1.1 Material
Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme sind, außer nach ihrem Korrosionsschutz auch
nach physiologischen Gesichtspunkten auszuwählen. Hierbei ist ihre etwaige
gesundheitsgefährdende Wirkung sowohl beim Aufbringen als auch bei ihrer späteren
Entfernung zu berück-sichtigen.
Es sind weitgehend lösungsfreie Beschichtungsstoffe zu verwenden!
Die Verwendung von Beschichtungsstoffen auf Basis von Steinkohlenteerpech und
Asbest-haltige Produkte ist nicht zulässig!
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Beschichtungsstoffe für die Verwendung im Unterwasserbereich dürfen keine
wasserlöslichen Bestandteile enthalten!
Alle Anstriche müssen benzin- und ölbeständig und in Wohn-, Wirtschafts- und
Maschinen-räumen schwer entflammbar sein!
Alle Anstrichmittel dürfen nur aus Originalgebinden verarbeitet werden!
Für sämtliche Bauteile ist ein Formblatt für Beschichtungsarbeiten gemäß Anlage
anzulegen und als Ablieferungsunterlage mitzuliefern.
4.1.2 Ausführung
Alle Konservierungsarbeiten sind sach- und fachgemäß auszuführen, die einschlägigen
technischen Vorschriften sind dabei zu beachten. Die Vorbehandlung, die Ausführung
und Verarbeitungsbedingungen des Farblieferanten sind genauestens einzuhalten.
Vor Auftrag der Folgebeschichtung sind beschädigte Stellen des Unteranstrichs,
Schweißnähte usw. im Außenbereich nachzustrahlen gem. Reinheitsgrad Sa 2,5. Für
den Farbanstrich und die Konservierung sind qualitativ hochwertige Materialien zu
verwenden; d. h. Zwei-Komponenten-Anstrichsysteme für den Innen- und
Außenbereich. Es sind nur Farben eines anerkannten Farbherstellers (Imparat,
Hempel, International, TMP oder gleichwertig) zu verwenden.
Zur Kontrolle mehrschichtiger Anstriche sind die einzelnen Beschichtungen
unterschiedlich zu tönen. Anstricharbeiten dürfen bei Temperaturen von weniger als
+5˚C bzw. bei 3˚C über Taupunkttemperatur nicht ausgeführt werden.
Auf Flächen, die unter der Einwirkung von Regen, Nebel und Feuchtigkeit stehen,
dürfen Anstricharbeiten nicht ausgeführt werden. Begonnene Arbeiten dürfen an
solchen Flächen erst fortgesetzt werden, wenn die zu streichenden Flächen vollständig
trocken sind.
Mit den Konservierungsarbeiten darf erst begonnen werden, wenn alle Schweiß-,
Brenn-, Schleif- und Bohrarbeiten oder ähnliche abgeschlossen sind und die zu
konservierenden Bauteile einer gründlichen Reinigung unterzogen wurden.
Nach erfolgtem Farbanstrich dürfen Arbeiten wie Schleifen, Sandstrahlen u.a. bei
denen Späne anfallen, nur noch mit Zustimmung der Bauaufsicht und unter
besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen.
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Gummidichtungen jeder Art, Schmiernippel, usw. sind von Farbe freizuhalten. Vor der
Beschichtung sind alle Kanten, Durchbrüche und Schweißnähte mit Pinsel oder Rolle
vorzubehandeln.
Als Ablieferungsunterlage ist durch den Auftragnehmer für sämtliche Bauteile eine
Korrosionsschutzkartei anzulegen und mitzuliefern.
4.1.3 Farbgebung
Für die Farbgebung der Fähre erfolgt entsprechend der vorhandenen Farbgebung.
Es sind die Vorgaben des Konservierungsplans (s. Anlage) hinsichtlich Qualität, Aufbau,
Farbgebung und Schichtdicken einzuhalten.
4.2 Kathodischer Schutz der Außenhaut
Die stählerne Außenhaut ist gegen Korrosion mittels Anoden kathodisch zu schützen.
Es sind nach Wahl der Bauaufsicht Anoden aus Magnesium einzusetzen. Das
Anodengewicht ist für einen Zeitraum von fünf Jahren auszulegen.
Die Form der Anoden muss derart sein, dass sie bei fahrendem Schiff wenig
Wirbelablösung verursacht. Anzahl und Position der Anoden sind fachgerecht zu
wählen.
Die freien Enden der Anoden sind direkt, ohne elektrisch isolierende Zwischenlagen,
mit dem Schiffskörper auf Dopplungen zu verschweißen.
- SCHIFFSANTRIEBSANLAGE
5.0 Allgemeine Anforderungen 5.0.1 Zeichnungserstellung und Ablieferungsunterlagen
siehe auch 0.5
5.1 Dieselmotoren
(1) Die beiden Dieselmotoren müssen gewartet werden: • Ölwechsel mit Filterwechsel
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• Wechsel Dieselkraftstofffilter • Kontrolle Kühlmittelstand • Kontrollen nach sonstigen Schäden
5.2 Antriebsübertragung
Der Schottel-Pump-Jet SPJ 57 auf der Sandauer Seite muss einer Generalüberholung
unterzogen werden.
• dazu ist der Pump-Jet auszubauen
• er ist zu einer Fachfirma zu transportieren
• dort sind im Rahmen der Generalüberholung auch die Dichtungen und
Lager zu erneuen
• nach der Generalüberholung ist der Pump-Jet wieder einzubauen
5.4 Hilfssysteme 5.4.4 Kühlwasseranlage
Zur Zeit teilen sich der Generator und die Hauptmaschine auf der Sandauerholz-Seite der Fähre, eine Kühlzelle. Um den Generator dauerhaft selbstständig zu betrieben ist ein unabhängiges Außenhautkühlsystem mit Außenhautkühlzelle für den Generator aufbauen.
(1) Allgemeines
▪ Frostschutzmittel für -25 °C und Korrosionsschutzeigenschaften ▪ Ausgleichbehälter mit bruchsicherem Schauglas und Über- /Unterdruckdeckel, mit Alarmgeber bei 50 % Füllung, Füllstandsanzeige und mit gut erreichbarer Fülleinrichtung über einen Schlauch ▪ die Frischwasserkühlpumpe des Motorkühlkreislaufes ist direkt vom Dieselmotor anzutreiben
(2) Ausführung
- Kühlung über Außenhautkühltasche mit von innen aufgesetzter Beplattung.
- Auslegung der Kreisläufe für Maximalleistung bei: • 28 °C Außenbordwassertemperatur
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• 15 % Bewuchs- und Verschmutzungszuschlag • für das Auslegen des Hilfsdieselkühlkreislaufes ist zu beachten, dass längeres Liegen des Schiffes in strömungsarmen Gewässern vorgesehen ist • Anschlüsse zum Spülen der Außenhautkühlung • Die Innflächen der Außenhautkühlzelle darf weder geprimert, noch anderweitig konserviert sein. Alle Zunderrückstände und Farbrückstände sind zu entfernen. • Absperrklappen, Thermometer und absperrbare Anschlüsse für Manometer am Ein- und Austritt des Kühlwassers • Einbeziehung der Getriebeölkühlung in die Haupt- Motorkreisläufe, wenn möglich • Strömungsgeschwindigkeit im System der Kühlflächen ca. 1 m/s
7 ELEKTROTECHNIK
7.0 Allgemein
Es gelten die unter Punkt 0.1.3 aufgeführten Vorschriften. Insbesondere aber:
VDE 0129 Teil 201 DIN EN 60204 Teil 1 (DIN VDE 0113 Teil 1) VDE 0100 Funkenstörungsgrad N nach VDE 0875
Für im Freien und im Unterdeck angeordnete elektrische Geräte ist die Schutzart IP 56 sicherzustellen. Die Abgabedokumentation ist zu erstellen, Stromlaufpläne der Schaltanlagen, Kabelzielliste, Verzeichnis der Hersteller, etc., Ablieferung 1x in Papierform als Borddokumentation sowie in digitaler Form (pdf), die Dateien der Quellformate für die pdf-Dateien, z.B. E-Plan, WSCAD, Word, Excel, sind ebenfalls Bestandteil der Borddokumentation.
Für die Ausführung ist zu beachten: Alle elektrischen Anlagen, Geräte und Motoren müssen den Einsatzbedingungen hinsichtlich der Spannungs- und Frequenzabweichungen, Netzqualität, Funkentstörung, EMV, Schutzart, Temperatur- und Materialausführung genügen.
Schaltgeräte und Klemmen müssen in allen Anlagen für Servicearbeiten gut zugänglich sein.
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• Lieferung und Installation Fernbedienpaneels für die Auffahrtrampen, die Gierseilwinden, die Schranken, am vorderen und hinteren Ende der Fähre.
Abbildung 3: Bedienpanel am Ende der Fähre
• Elektrischer Anschluss aller baulichen Anlagen, wie Radar und Gierseilwinden 400V AC, • Prüfbescheinigung AIS, Radar und Funk erstellen
7.4 Kabelführung
Die Kabel sind auf Kabelbahnen oder in Schutzrohren zu verlegen. Schottdurchbrüche sind wasserdicht zu vergießen. Des Weiteren hat die Verkabelung mit Kontroll- und Überwachungseinrichtungen, mit vorschriftsmäßiger Zentralverteilung, Einzelabsicherung und Überlastsicherung zu erfolgen. Die verwendeten Kabel müssen öl- und hitzebeständig und halogenfrei sein. Die Verkabelung hat entsprechend den Vorschriften der BinSchUO zu erfolgen.
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7.5 Nachrichtentechnik
Lieferung und Aufbau eines neuen Binnenradars (Flussradars) mit folgender Anforderung: • als Pulteinbau in Steuerhauspult mit Scanner, Prozessor und Bediengerät • inkl. Antennengetriebe mit Gehäuse, Prozessoreinheit, Tastatur, 7ft.-Antenne • mit 19 Zoll LED Monitor und 4 GB Speicherkarte • inkl. Radarkabel
Umbau des Radarmastes von einem Steckradarmast zu einem umklappbaren Radarmast.
Die Ausstattung der Nachrichtentechnik hat entsprechend den Vorschriften der BinSchUO zu erfolgen.