Bauvorschrift_Instandsetzungsarbeiten_Fähre_Sandau_d.pdf

Landrevision der Fähre Sandau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 11:57 (Europe/Berlin)

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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Bauvorschrift für die Instandsetzungsarbeiten der Fähre Seite: LB 1 Bismarker Str. 12, Sandau Datum: 26.03.2026 39524 Schönhausen Projekt:

Bauvorschrift für die Instandsetzungsarbeiten der Fähre Sandau

Anlagen: • Generalplanskizze • Leistungsverzeichnis

Die Bauvorschrift ist zum Verbleib beim Bieter bestimmt und nicht mit den Angebotsunterlagen einzureichen.

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INHALTSVERZEICHNIS

Inhaltsverzeichnis

0.0 Allgemeine Vorbemerkungen .................................................................................... 4 0.1 Grundforderungen und Vorschriften ....................................................................... 7 0.1.2 Planungs- und Konstruktionsforderungen ...................................................... 8 0.1.3 Bautechnische Vorschriften................................................................................ 8 0.2 Bauabwicklung ............................................................................................................. 9 0.2.1 Allgemeine Bestimmungen für die Bauabwicklung ...................................... 9 0.2.2 Bauaufsicht ............................................................................................................... 10 0.3 Bauausführung und Materialien ............................................................................. 10 0.3.1 Baustoffe (siehe auch bei den einzelnen Baugruppen) ............................. 10 0.3.2 Kennzeichnungen und Beschilderungen ....................................................... 11 0.3.3 Lärmbekämpfungsmaßnahmen und Isolierungen ........................................... 11 0.4 Erprobungen und Abnahmen .................................................................................. 11 0.4.2 Prüfungen und Erprobungen ............................................................................ 12 0.4.3 Überführung ........................................................................................................ 12 0.5 Ablieferungsunterlagen ............................................................................................ 12 1 SCHIFFSKÖRPER ............................................................................................................... 13 1.0 Allgemeines ................................................................................................................. 13 1.0.1 Material ................................................................................................................. 13 1.1 schiffbauliche Arbeiten ............................................................................................. 13 2 Ausrüstung ......................................................................................................................... 15 2.0 Allgemeines ................................................................................................................. 15 2.1 Luken ............................................................................................................................ 16 2.3 Anker-, Winden- und Verholeinrichtungen ........................................................ 16 2.9.4 Gierschwerter ................................................................................................................ 18 4 KORROSIONSSCHUTZ ..................................................................................................... 19 4.0 Allgemeines ................................................................................................................. 19 4.1 Anstrich des Schiffskörpers ..................................................................................... 19 4.1.1 Material ................................................................................................................. 19 4.1.2 Ausführung .......................................................................................................... 20 4.1.3 Farbgebung .......................................................................................................... 21 4.2 Kathodischer Schutz der Außenhaut ....................................................................... 21 5. SCHIFFSANTRIEBSANLAGE ............................................................................................... 21 5.0 Allgemeine Anforderungen ............................................................................................. 21 5.0.1 Zeichnungserstellung und Ablieferungsunterlagen ................................................ 21 5.1 Dieselmotoren ................................................................................................................. 21 5.2 Antriebsübertragung ....................................................................................................... 22

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5.4 Hilfssysteme ................................................................................................................... 22 5.4.4 Kühlwasseranlage ................................................................................................... 22 7 ELEKTROTECHNIK .............................................................................................................. 23 7.0 Allgemein ........................................................................................................................ 23 7.4 Kabelführung .................................................................................................................. 24 7.5 Nachrichtentechnik ......................................................................................................... 25

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0 ALLGEMEINES 0.0 Allgemeine Vorbemerkungen

Bei der Fähre Sandau handelt es sich um eine motorbetriebene Gierseilfähre. Die Fähre Sandau verfügt über ein Fährdeck, auf dem Fahrzeuge und Personen von einer Elbseite auf die andere Elbseite transportiert werden. Mit Hilfe zweier Auffahrtrampen, können die Fahrzeuge und Personen auf die Fähre gelangen und sie wieder verlassen. Das Schiff ist damit eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen den beiden Elbseiten. Als motorbetriebene Gierseilfähre verfügt die Fähre Sandau über einen eigenen Antrieb. Bei den meisten Wasserständen wird die Fähre allerdings als Gierseilfähre betrieben und durch die Kraft des Wassers von einer Elbseite zur anderen gedrückt. Damit die Strömungskraft der Elbe richtig am Schiffsrumpf angreifen kann, muss die Fähre durch zwei Seilwinden in den richtigen Winkel zur Strömungsrichtung der Elbe gebracht werden. 4 „Gierschwerter“, welche am Rumpf der Fähre befestigt sind, verstärken die Anströmung der Elbe auf die Fähre. Die Seilwinden werden elektrisch angetrieben. An Bord befinden sich Bordnetzbatterien, aus denen über das Bordnetz die Gierseilwinden angetrieben werden. Über einen Dieselgenerator werden die Bordnetzbatterien gespeist. Bei einigen wenigen Wasserständen nutzt die Fähre ihre eigenen Antriebe, um die Fährverbindung aufrecht zu erhalten.

Abbildung 1 Fähre Sandau

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Ziel des Instandsetzungsarbeitens ist es, die Betriebssicherheit der Fähre zu verbessern. Zu diesem Zweck sind nachfolgend Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.

Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen:

• Konstruktion, Planung, Abgebunterlagen schiffbauliche Unterlagen

• Schiffbauliche Instandsetzungsarbeiten an den Auffahrtrampen, Überarbeitung

der Lager zwischen Auffahrtrampen und Austausch von Verschleißschienen am

Schiffskörper und den Auffahrrampen

• Transport der Fähre zur Werft und zurück inkl. aller Vorbereitungen

• An Landnahme der Fähre inkl. umpallen • Einbau von Schwanenhalslüfter

• Austausch von Mannlöschern durch Luken

• Erneuerung der beiden Gierseilwinden/ Prüfung und überarbeiten der an Bord befindlichen Winden • Prüfung aller Drahtseile durch einen Sachverständigen, Prüfen von AIS und Funk

• Durchführen einer SUK-Abnahme inkl. Bodenuntersuchung

• Die Leichtgängigkeit aller Luken ist wieder herzustellen

• Prüfung und überarbeiten der an Bord befindlichen Ankerwinden • Warten der beiden Hauptmaschinen • Generalüberholung des Schottel-Pump-Jets auf der Sandauer Seite • Innenkonservierung, Deckanstrich und Außenkonservierung sind zu erneuern • Verschleißschienen am Auflaufenden Boden zum Schutz sind beidseitig zu verbauen • Verschleißschienen unter den Auffahrtrampen erneuern • Verbogene Gierseilbretter und Lagerungen überarbeiten • Leichtgängigkeit aller Luken wieder herstellen, Scharniere abfetten und Abdichtungen austauschen • Lieferung und Einbau von einem neuen Radar

• Umbau des Radarmastes zu einem klappbaren Radarmast

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Hauptabmessungen:

Schiff: Fähre Sandau

Typ: kombinierte Motor- Gierseilfähre

Länge über alles: 36,00 m

Breite über alles: 9,64 m

Tiefgang: 0,65 m

Seitenhöhe: 1,05 m

Tragfähigkeit ges.: 45 t

Höchst zul. Fahrgastzahl: 45 Pers.

Antriebe: 2 x Schottel SPJ 57

Antriebsleistung: 2 x 150 kW

ENI-Nr.: 04809450

Die Bestimmungen dieser Bauvorschrift gelten grundsätzlich bei der Planung und

Ausführung der Instandsetzungsarbeiten. Unterbrechungen der Nummerierung

basieren auf nicht belegten Positionen einer nur dem Verfasser vorliegenden

Basisbauvorschrift.

Sämtliche im Einzelnen nicht besonders oder ausführlich in der Bauvorschrift

genannten Bauteile, Komponenten, Ausrüstungsgegenstände und/oder Arbeiten, die

aber sinngemäß zum Umfang der einzelnen Positionen bzw. zur ordnungs- und

vorschriftsgemäßen Bedienung und Handhabung des Wasserfahrzeugs oder seiner Ein-

und Ausrüstung gehören und zur vollen Betriebsfähigkeit und Zulassung durch die SUK

und die BG-Verkehr notwendig sind, gelten als in den Lieferumfang eingeschlossen.

Sie sind im Angebotspreis zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu Mehrkosten.

Sämtliche weiteren Nebenkosten, z. B. wie Beleuchtung, Belüftung, Stellagen,

Versetzen von Slipwagen und Pallungen, Standgebühren für Slip, Aus- und Einbau

hinderlicher Bauteile, Abfallbeseitigung, Landanschluss, Krankosten, Frostsicherung

aller wasserführenden Teile oder notwendige Beheizung, Abdeckungen im

Reparaturbereich, müssen im Angebot kalkuliert werden.

Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die technischen Unterlagen (BV) auf

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Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen, mit dem Ziel, die Erfüllung aller an

den Neubau gestellten Anforderungen zu gewährleisten. Unstimmigkeiten sind vor der

Angebotsabgabe anzuzeigen.

Im Leistungsverzeichnis sind die einzelnen Positionen zu bepreisen welche in der

Bauvorschrift beschreiben sind.

0.1 Grundforderungen und Vorschriften

(1) Verwendungszweck und Betriebsforderungen

Die vorhandene Fähre Sandau wird für den Transport von Fahrzeugen und Menschen über die Elbe eingesetzt. Nach den Instandsetzungsarbeiten muss das Schiff seine bisherigen Aufgaben als

Fähre Sandau im Bereich der Zone 4 weiterhin erfüllen können.

Die Überführung über die Binnenwasserstraßen muss innerhalb des zugelassenen Fahrtbereiches möglich sein. Für die Fahrt auf anderen als den bereits zugelassenen Fahrtbereichen, ist das Fahrzeug baulich nicht geeignet und auch nicht ausgerüstet.

Vor Abgabe eines Angebots, ist das Schiff vor Ort zu besichtigen, da der tatsächliche Sanierungsbedarf des Fahrzeugs erst danach sicher ermittelt werden kann. Angebote, die ohne eine vorherige Besichtigung des Schiffes abgeben werden, werden nicht berücksichtigt. Termine für die vor Ort Besichtigung sind abzusprechen. Eine Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.

(3) Stabilität und Trimm

Vor Baubeginn ist mit der SUK in Einvernehmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und sicherzustellen, dass die Stabilität durch den Instandsetzungsarbeiten nicht beeinträchtigt wird.

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0.1.2 Planungs- und Konstruktionsforderungen

Die Form, Raumaufteilung, Anordnung der Fähre bleibt erhalten.

Raumaufteilung und Schiffsform:

Der Schiffskörper wird nicht verändert. Es sind lediglich kleine schiffbauliche Instandsetzungsarbeiten- und Anpassungsarbeiten z.B. Erstellen von Fundamenten, Richtarbeiten, arbeiten an den Auffahrtrampen usw. notwendig.

0.1.3 Bautechnische Vorschriften

Der Instandsetzungsarbeiten der Fähre Sandau hat entsprechend den Vorschriften der BinSchUO und der ES-TRIN zu erfolgen.

Folgende zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltenden Vorschriften sind zu

berücksichtigen:

− Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO),

− ES-TRIN

− die für den Fahrtbereich zutreffende Schifffahrtspolizeiverordnung,

− Unfallverhütungsvorschriften des Bundes,

− Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO),

− BAW-Merkblatt „Korrosionsschutz Wasserfahrzeuge“,

− Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),

− Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG),

− Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV),

− Trinkwasserverordnung (TrinkwV),

− DIN EN 13281, Sicherheitsanforderungen an Verkehrswege und Arbeitsplätze,

− siehe auch bei den weiteren Baugruppen.

− aktuelle Abgasvorschriften der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung

Über eventuelle Änderungen von Vorschriften nach Auftragsvergabe, die auf die

Instandsetzungsarbeiten anzuwenden sind, ist der Auftraggeber unverzüglich zu

unterrichten.

Der Instandsetzungsarbeiten der Fähre Sandau müssen den allgemein anerkannten

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Regeln der Technik und den sonstigen einschlägigen Vorschriften und Richtlinien über

die Herstellung und den Betrieb von Schiffen entsprechen.

Zur Verdeutlichung wird hier der entsprechende Absatz aus Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) wiedergegeben, welcher die Grundlage dieser Ausschreibung bildet: „Der Auftragnehmer hat die Leistungen unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten."

Die Zuverlässigkeit muss gewährleistet sein.

Die Arbeitsausführung muss in allen Teilen sauber, zuverlässig und sachgemäß sein.

Alle im Rahmen der o. g. Maßnahme neu zu beschaffenden und zu installierenden Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Einrichtungen müssen mindestens den arbeitssicherheitstechnischen Anforderungen des ProdSG bzw. der BetrSichV entsprechen. Es sollten so weit wie möglich technische Arbeitsmittel verwendet werden, welche zusätzlich zur Kennzeichnung nach ProdSG (CE-Zeichen) das GS-Zeichen tragen (geprüfte Sicherheit durch zugelassene Prüfstelle). Von den zu verwendenden Bau- und Hilfsstoffen, wie z. B. Farben, Lösungsmitteln, Isolierstoffen, Dämmmaterialien, Dichtungen usw., sollen keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Alternative Stoffe sind grundsätzlich gegenüber Gefahrstoffen gemäß §§ 8 ff GefStoffV zu bevorzugen (Substitutionsgebot).

Nach Fertigstellung wird das Fahrzeug von einer SUK aus dem Zuständigkeitsbereich

des Auftraggebers vorgestellt und abgenommen.

Die Abnahme und die Kosten dafür werden durch den Auftraggeber beantragt bzw.

getragen.

0.2 Bauabwicklung

0.2.1 Allgemeine Bestimmungen für die Bauabwicklung

(2) Vor Baubeginn sind dem Auftraggeber die nachfolgend genannten Unterlagen

vorzulegen:

− spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung einen Terminablaufplan (Balkenplan),

− Generalplan,

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(3) Vor der Bauausführung sind dem Auftraggeber (der Bauaufsicht) die Ausführungsunterlagen in ausreichender Ausfertigung so rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen, dass ggf. erforderliche Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt werden können.

(4) Nur die vom Auftraggeber für die Ausführung freigegebenen Zeichnungen und

Berechnungen sind für den Bau gültig.

0.2.2 Bauaufsicht

Der vom Auftraggeber gestellten Bauaufsicht ist auf dem Werftgelände ein entsprechend eingerichteter Büroraum mit Telefon zur Verfügung zu stellen.

0.3 Bauausführung und Materialien

0.3.1 Baustoffe (siehe auch bei den einzelnen Baugruppen)

(1) Einzubauen sind robuste, fabrikneue und technisch ausgereifte Bauteile, die der

geforderten Leistung entsprechen und frei von Materialfehlern sein müssen.

Materialien, Bauteile und Anlagen, die umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe

(z.B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Teer, diverse Teer-

Ersatzstoffe, Halone, Halon haltige Kabel, Asbest) enthalten oder mit solchen

betrieben werden können, dürfen nicht verwendet werden. Tropische Edelhölzer dürfen

ebenfalls nicht verwendet werden.

(2) Von den zu verwendenden Bau- und Hilfsstoffen, wie z.B. Farben, Lösemitteln,

Isolierstoffen, Dämmmaterialien, Dichtungen usw., dürfen keine Gesundheitsgefahren

ausgehen. Alternative Stoffe sind grundsätzlich gegenüber Gefahrstoffen gemäß §§ 8 ff

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu bevorzugen (Substitutionsgebot). Sollten

dennoch unvermeidbar Gefahrstoffe zu Einsatz kommen müssen, ist dies ab

Schutzstufe 2 im Gefahrstoffverzeichnis (Kataster) schriftlich zu begründen und zu

dokumentieren. Entsprechende Schutzmaßnahmen, wie PSA-Einsatz,

Betriebsanweisungen usw. sind dann entsprechend Gefährdungsbeurteilung zu treffen

und ebenfalls zu dokumentieren.

(3) Alle Materialien und Ausrüstungsteile müssen den Anforderungen des

Schiffsbetriebes in jeder Weise entsprechen. Sie sind fach- und funktionsgerecht

einzubauen.

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(4) Metallische Werkstoffe müssen zur Vermeidung von Elektrolytbildung und von

Korrosionsschäden aufeinander abgestimmt sein.

(5) Alle Schmiernippel sollen vom gleichen Typ (Kegelschmiernippel nach DIN 71412)

und von gleicher Größe sein. Sie sind so anzuordnen, dass sie für das Ansetzen von

Hochdruckschmierpressen gut zugänglich sind.

(6) Alle zu liefernden bzw. einzubauenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC

oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland

geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.

0.3.2 Kennzeichnungen und Beschilderungen

Die Fahrzeuge sind gemäß BinSchUO und BinSchStrO zu kennzeichnen.

Dabei gelten folgende Vorgaben:

Für eine fehlerfreie Bedienung der gesamten Einrichtung und Ausrüstung sowie aller

maschinen-, elektro- und nachrichtentechnischen Anlagen eine klare, übersichtliche

und einheitliche Kennzeichnung und Beschilderung (Anlagen, Geräte, Armaturen,

Rohrleitungen usw.) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzusehen.

0.3.3 Lärmbekämpfungsmaßnahmen und Isolierungen

Die nach der BinSchUO und ES.-TRIN vorgeschriebenen Schalldruckpegel sind durch

geeignete Isolierungen und schalltechnische Maßnahmen einzuhalten.

An Deck darf ein Schalldruckpegel von 85 dB(A) und in 25 m Entfernungen ein

Schalldruckpegel von 65 dB(A) nicht überschritten werden.

Der Körperschall soll durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden

0.4 Erprobungen und Abnahmen

Nach Fertigstellung findet am Herstellungsort eine Teilfeststellung durch den

Auftraggeber statt, bei der die Funktionsfähigkeit und die vertragsgemäße Ausführung

festzustellen ist. Erst nach der Teilfeststellung darf die Überführung zum

Ablieferungsort gem. Pkt. 0.4.3 durchgeführt werden, wo eine Erprobung, die

Abnahme und die anschließende Übernahme stattfinden.

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Als Beurteilungsgrundlagen dienen die Richtlinien des VERBANDES FÜR SCHIFFBAU UND MEERESTECHNIK „Fertigungsstandard des deutschen Schiffbaus", neuste Ausgabe, sowie die Vorschriften des Germanischen Lloyds.

Für Prüfungen, Erprobungen und Abnahme sind vom Auftragnehmer Fachpersonal,

erforderliche Betriebsstoffe, erforderliche Hilfsmittel, Messgeräte, usw. bereitzustellen.

0.4.2 Prüfungen und Erprobungen

Nachweise sind zu erbringen über:

− Einzelerprobungen der Winden,

− Einzelerprobung der Auffahrtrampen

0.4.3 Überführung

Der Ablieferungsort des Fähre Sandau ist der Heimathafen in Sandau. Die Überführung

(zur Werft hin und zum Ablieferungsort zurück) hat durch den AN zu erfolgen.

0.5 Ablieferungsunterlagen

Alle Ablieferungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen. Alle zum Betrieb der Windenanlage, nebst Steuerung, sowie sonst notwendigen Unterlagen (Bedienungsanweisungen, Beschreibungen, Berechnungen. usw.) sind den Ablieferungsunterlagen beizufügen. Alle Ablieferungsunterlagen sind in einem Gesamtinhalts-verzeichnis aufzulisten.

Die Ablieferungszeichnungen müssen der tatsächlichen Ausführung entsprechen.

Die Dokumentationszeichnungen sind als pdf-Datei auf einem Datenträger (CD-Rom) abzuliefern.

Folgende Zeichnungen und Unterlagen gehören zum Ablieferungsumfang:

a) Schiffbau:

− Generalplan,

− Winden,

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1 SCHIFFSKÖRPER

1.0 Allgemeines

Der Schiffskörper wird nicht verändert. Es sind lediglich kleine schiffbauliche Instandsetzungsarbeiten- und Anpassungsarbeiten z.B. Erstellen von Fundamenten, Richtarbeiten, Be- und Entlüftung usw. notwendig. Für die schiffbauliche Dimensionierung des Instandsetzungsarbeitens sind die Regeln und Vorschriften des Germanischen Lloyds (DNVGL), aktuelle Ausgabe, zu verwenden.

Als Grundlage für die Beurteilung der durchgeführten Arbeiten werden folgende Vorschriften herangezogen: ▪ aktuelle Vorschriften des Germanischen Lloyds (DNVGL) DIN- und EN- Normen, die zur Beurteilung der Qualität der durchgeführten Arbeiten herangezogen werden können (z.B. EN 25817 „Lichtbogenschweißverbindungen an Stahl, Richtlinie für die Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten“) ▪ Fertigungsstandard des Deutschen Schiffbaus, neuste Ausgabe

Schraubverbindungen sind mit verzinkten Schrauben und Muttern auszuführen. Schraubverbindungen, die sich durch Erschütterungen oder dergleichen lösen können, sind zu sichern.

1.0.1 Material

Für die Instandsetzungsarbeiten ist Schiffbaustahl (Grad A oder gleichwertig) zu

verwenden. Für den Stahlbau soll nur werksseitig gestrahltes (SA 2,5) und geprimertes

Platten- und Profilmaterial verwendet werden.

Korrosionsbeständiger Stahl soll in der Güte gem. Werkstoff-Nr. 1.4571 verwendet

werden. Anlauffarben und Zunderbildung sind durch Beizen und Schleifen bzw. Polieren

zu entfernen.

Materialzeugnisse 3.1 nach EN 10204 sind mitzuliefern.

1.1 schiffbauliche Arbeiten

Die beiden Auffahrtrampen haben sich im Laufe der Zeit verzogen und sind wieder zu

richten.

Die Auffahrtrampen sind zu demontieren und zu richten. Durch den Verschleiß beim

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Anfahren der Betonrampe ist das erste Drittel (inkl. beweglichem Endstück) beider

Auffahrtrampen zu erneuern.

Abbildung 2: einseitig aufliegende Auffahrtrampe, auf der Sandauer Seite

Da die Lager der Auffahrtrampen ausgeschlagen sind, sind diese zu erneuern. Dabei ist

darauf zu achten, dass die neuen Lagerstellen Anschlüsse zum Abfetten (Schmieren)

besitzen, die leicht zugänglich sind. Die gerichteten Auffahrtrampen sind dann wieder

anzubauen.

An beiden Seiten des auflaufenden Bodens und an beiden Auffahrtrampen-Unterkanten

sind Verschleißschienen (Halbrund Abstand ca. 0,5m -1,0m in Absprache mit der

Bauaufsicht) zu erneuern.

Die an Deck vorhanden Mannlöcher sind durch Luken (in Abstimmung mit der SUK) zu

ersetzen. Die lichte Mindestöffnung der Einstiegsluken soll 600 x 600 mm betragen, in

spritzwasserdichter Ausführung. Die Lukenrahmen sind mit Wasserableitung (min. 1''

mit Sieb und aus korrosionsbeständigem Stahl, im Schiffsinneren) zu fertigen. Die

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decksgleichen Lukendeckel aus 5 mm Tränenblech sind mit Gasdruckfederung und

selbstsichernder Feststellvorrichtung zu versehen. Die Lukendeckel müssen über

Scharniere klappbar sein und einen Verschluss über einen nach DIN versenkten

Innenvierkantvorreiberverschluss besitzen. Lukenscharniere und Scharnierbolzen sowie

Verschlüsse sind aus korrosionsfestem Material auszuführen, Scharnierbolzen müssen

herausnehmbar sein. Alle Luken sind mit Absturzsicherungen bei geöffneter Luke zu

versehen. Alle Lukendeckel sind mit Handgriffen auszustatten, abschließbar mit

Zentralschlüsselanlage auszuführen und zu beschildern. Bei einem Deckelgewicht > 25

kg ist eine Aufstellhilfe einzubauen. Bei Glattdeckluken soll der verbleibende Schlitz

zwischen Deck und Lukendeckel möglichst gering, d.h. nicht breiter als 5 mm sein.

Leitern in Luken sind so anzuordnen, dass der freie Querschnitt der Luke

unbeeinträchtigt bleibt.

Für folgende Luken sind vorzusehen:

• Eine Luke in der Achterpiek 600 x 600 mm

• Eine Luke im Bugstrahlruderraum 600 x 600 mm

In den Abteilungen mit Luken sind jeweils zwei Schwanenhalslüfter (einer lang und

einer kurz) einzubauen, um die Unterdeckräume zu belüften. Der Mindestdurchmesser

der Schwanenhalslüfter hat mindestens 101,0 mm zu betragen. Die Öffnungen müssen

mit einen Deckel mit Gummidichtung verschließbar sein.

Die Winden, elektrische Bauteile etc. müssen aufgebaut und fundamentiert werden.

Die dafür notwendigen Fundamente müssen gebaut oder überarbeitet werden. Es ist

dabei zu beachten, das die Fundamte mit der Schiffsstruktur

2 Ausrüstung

2.0 Allgemeines

Scharnier- bzw. Gelenkbolzen, Verriegelungen, Verschraubungen, Beschläge, Korbmuttern usw. sind aus nichtrostendem Stahl 1.4571 auszuführen. Scharnier bzw. Gelenkbolzen sind herausnehmbar und mit Bronzebuchsen vorzusehen. Alle Seile (Halteseil, Gierseile usw.) sind gemäß § 3.06 Anlage nach BinSchUO von einem von der GDWS anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Zum Begehen des Radardecks ist eine einhängbare Aluminiumleiter zu liefern, die ein sicheres Erklimmen des Radardecks ermöglicht. Eine Halterung für die Leiter im ist am Geländer der Maschinenraumdecks vorzusehen.

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2.1 Luken

Die Leichtgängigkeit aller Luken ist wieder herzustellen, dabei sind alle Scharniere

abzufetten. Die Abdichtungen aller Luken sind austauschen und die Dichtigkeit ist

sicherzustellen. Die Speigatte sind zu reinigen bzw. zu erneuern.

2.3 Anker-, Winden- und Verholeinrichtungen

Die beiden vorhandenen Gierseilwinden sind durch neue Gierseilwinden zu ersetzen.

Als Antriebsmotor ist ein 400 V Motor vorzusehen. Die Hiev- und Viergeschwindigkeit

der Winden soll identisch zu den vorhandenen Winden sein. Bei Ausfall der Elektronick

muss eine Hand-Notbedienung der Winden möglich sein, so dass der Fährbetrieb

gewährleistet wird.

Abbildung 3 vorhandene Gierseilwinde

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Ausführung Gierseilwinden

▪ Zugkraft 16 kN

▪ Drahtseil 16 mm feuerverzinkt, Ausführung in Absprache mit dem Fährführer

▪ Bandbremse durch Hand betätigt

▪ mechanisch endkoppelbarer Nothandbetrieb

▪ Brems-Antriebsmotor mit zwei Geschwindigkeitsstufen, 400 V, ca. 0,75 kW

▪ Der Motor muss sich im Windengehäuse befinden

▪ Die Winde muss über einen Notaus-Schalter und jeweils einen Taster zu Hieven und

zum Fieren verfügen

▪ Mit Windenprüfbuch und CE-Zertifizierung

▪ Bedienung der Winde vor Ort

▪ Auf Grund des Verschleißes Zahnräder aus Stahl

Die Fundamente Winden sind anzupassen.

Für alle Seile ist eine Sachverständigenprüfung durchzuführen. Die Verholseile sind

auszutauschen.

Es ist ein neues Bedienpult auf beiden Seiten und im Steuerhaus der Fähre mit

folgenden Bedienungen ist vorzusehen:

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Die Ankerwinden sind aufzuarbeiten. Dazu sind alle Lagerstelle zu prüfen und

abzufetten.

2.9.4 Gierschwerter

Alle verbogenen Gierschwerter sind zu richten und alle Lagerungen und Bolzen sind zu

erneuern. Dazu sind die Gierschwerter abzubauen und die Lagerungen sind zu

überprüfen.

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4 KORROSIONSSCHUTZ

4.0 Allgemeines

Folgende Normen und STG-Richtlinien sind anzuwenden:

▪ DIN EN ISO 12944 ▪ 2215 Korrosionsschutz für Schiffe und Seebauwerke ▪ 2216 Datenblatt für Beschichtungsstoffe

Es sind schiffbauübliche Produkte namhafter Farblieferanten zu verwenden.

Die durch schiffbauliche, maschinenbauliche, elektrische oder sonstige Arbeiten

beschädigte Konservierung des Schiffs, ist nach dem Anschluss der Arbeiten, wieder

herzustellen.

Die Unterwasserkonservierung, die Außenhaut über Wasser sind abzusweepen. Die

Unterseite der Auffahrtrampen sind abzustrahlen, das Strahlgut ist zu entsorgen. Das

Innere des Schiffsrumpfes ist durch Nadelentrostung oder durch Entrostung mit

Bürsten vom Rost zu befreien. Anschließend ist der Abfall zu entsorgen.

Das Unterwasserschiffs, die Auffahrtrampen, die Aufbauten über Hauptdeck, das

Hauptdeck und die Außenhaut über Wasser inklusive aller Schanzkleider,

Einsenkungsmarken und äußeren Beschriftungen (Name, Heimathafen etc.) sind

entsprechend der vorhandenen Farbgebung und in Absprache mit der Bauaufsicht nach

den Vorgaben des Konservierungsplans (s. Anlage) zu konservieren.

Die Auffahrtrampen sind zu besanden. Beim Hauptdeck ist die Farbe mit Granulat

aufzubringen.

4.1 Anstrich des Schiffskörpers

4.1.1 Material

Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme sind, außer nach ihrem Korrosionsschutz auch

nach physiologischen Gesichtspunkten auszuwählen. Hierbei ist ihre etwaige

gesundheitsgefährdende Wirkung sowohl beim Aufbringen als auch bei ihrer späteren

Entfernung zu berück-sichtigen.

Es sind weitgehend lösungsfreie Beschichtungsstoffe zu verwenden!

Die Verwendung von Beschichtungsstoffen auf Basis von Steinkohlenteerpech und

Asbest-haltige Produkte ist nicht zulässig!

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Beschichtungsstoffe für die Verwendung im Unterwasserbereich dürfen keine

wasserlöslichen Bestandteile enthalten!

Alle Anstriche müssen benzin- und ölbeständig und in Wohn-, Wirtschafts- und

Maschinen-räumen schwer entflammbar sein!

Alle Anstrichmittel dürfen nur aus Originalgebinden verarbeitet werden!

Für sämtliche Bauteile ist ein Formblatt für Beschichtungsarbeiten gemäß Anlage

anzulegen und als Ablieferungsunterlage mitzuliefern.

4.1.2 Ausführung

Alle Konservierungsarbeiten sind sach- und fachgemäß auszuführen, die einschlägigen

technischen Vorschriften sind dabei zu beachten. Die Vorbehandlung, die Ausführung

und Verarbeitungsbedingungen des Farblieferanten sind genauestens einzuhalten.

Vor Auftrag der Folgebeschichtung sind beschädigte Stellen des Unteranstrichs,

Schweißnähte usw. im Außenbereich nachzustrahlen gem. Reinheitsgrad Sa 2,5. Für

den Farbanstrich und die Konservierung sind qualitativ hochwertige Materialien zu

verwenden; d. h. Zwei-Komponenten-Anstrichsysteme für den Innen- und

Außenbereich. Es sind nur Farben eines anerkannten Farbherstellers (Imparat,

Hempel, International, TMP oder gleichwertig) zu verwenden.

Zur Kontrolle mehrschichtiger Anstriche sind die einzelnen Beschichtungen

unterschiedlich zu tönen. Anstricharbeiten dürfen bei Temperaturen von weniger als

+5˚C bzw. bei 3˚C über Taupunkttemperatur nicht ausgeführt werden.

Auf Flächen, die unter der Einwirkung von Regen, Nebel und Feuchtigkeit stehen,

dürfen Anstricharbeiten nicht ausgeführt werden. Begonnene Arbeiten dürfen an

solchen Flächen erst fortgesetzt werden, wenn die zu streichenden Flächen vollständig

trocken sind.

Mit den Konservierungsarbeiten darf erst begonnen werden, wenn alle Schweiß-,

Brenn-, Schleif- und Bohrarbeiten oder ähnliche abgeschlossen sind und die zu

konservierenden Bauteile einer gründlichen Reinigung unterzogen wurden.

Nach erfolgtem Farbanstrich dürfen Arbeiten wie Schleifen, Sandstrahlen u.a. bei

denen Späne anfallen, nur noch mit Zustimmung der Bauaufsicht und unter

besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen.

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Gummidichtungen jeder Art, Schmiernippel, usw. sind von Farbe freizuhalten. Vor der

Beschichtung sind alle Kanten, Durchbrüche und Schweißnähte mit Pinsel oder Rolle

vorzubehandeln.

Als Ablieferungsunterlage ist durch den Auftragnehmer für sämtliche Bauteile eine

Korrosionsschutzkartei anzulegen und mitzuliefern.

4.1.3 Farbgebung

Für die Farbgebung der Fähre erfolgt entsprechend der vorhandenen Farbgebung.

Es sind die Vorgaben des Konservierungsplans (s. Anlage) hinsichtlich Qualität, Aufbau,

Farbgebung und Schichtdicken einzuhalten.

4.2 Kathodischer Schutz der Außenhaut

Die stählerne Außenhaut ist gegen Korrosion mittels Anoden kathodisch zu schützen.

Es sind nach Wahl der Bauaufsicht Anoden aus Magnesium einzusetzen. Das

Anodengewicht ist für einen Zeitraum von fünf Jahren auszulegen.

Die Form der Anoden muss derart sein, dass sie bei fahrendem Schiff wenig

Wirbelablösung verursacht. Anzahl und Position der Anoden sind fachgerecht zu

wählen.

Die freien Enden der Anoden sind direkt, ohne elektrisch isolierende Zwischenlagen,

mit dem Schiffskörper auf Dopplungen zu verschweißen.

  1. SCHIFFSANTRIEBSANLAGE

5.0 Allgemeine Anforderungen 5.0.1 Zeichnungserstellung und Ablieferungsunterlagen

siehe auch 0.5

5.1 Dieselmotoren

(1) Die beiden Dieselmotoren müssen gewartet werden: • Ölwechsel mit Filterwechsel

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• Wechsel Dieselkraftstofffilter • Kontrolle Kühlmittelstand • Kontrollen nach sonstigen Schäden

5.2 Antriebsübertragung

Der Schottel-Pump-Jet SPJ 57 auf der Sandauer Seite muss einer Generalüberholung

unterzogen werden.

• dazu ist der Pump-Jet auszubauen

• er ist zu einer Fachfirma zu transportieren

• dort sind im Rahmen der Generalüberholung auch die Dichtungen und

Lager zu erneuen

• nach der Generalüberholung ist der Pump-Jet wieder einzubauen

5.4 Hilfssysteme 5.4.4 Kühlwasseranlage

Zur Zeit teilen sich der Generator und die Hauptmaschine auf der Sandauerholz-Seite der Fähre, eine Kühlzelle. Um den Generator dauerhaft selbstständig zu betrieben ist ein unabhängiges Außenhautkühlsystem mit Außenhautkühlzelle für den Generator aufbauen.

(1) Allgemeines

▪ Frostschutzmittel für -25 °C und Korrosionsschutzeigenschaften ▪ Ausgleichbehälter mit bruchsicherem Schauglas und Über- /Unterdruckdeckel, mit Alarmgeber bei 50 % Füllung, Füllstandsanzeige und mit gut erreichbarer Fülleinrichtung über einen Schlauch ▪ die Frischwasserkühlpumpe des Motorkühlkreislaufes ist direkt vom Dieselmotor anzutreiben

(2) Ausführung

  • Kühlung über Außenhautkühltasche mit von innen aufgesetzter Beplattung.
  • Auslegung der Kreisläufe für Maximalleistung bei: • 28 °C Außenbordwassertemperatur

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• 15 % Bewuchs- und Verschmutzungszuschlag • für das Auslegen des Hilfsdieselkühlkreislaufes ist zu beachten, dass längeres Liegen des Schiffes in strömungsarmen Gewässern vorgesehen ist • Anschlüsse zum Spülen der Außenhautkühlung • Die Innflächen der Außenhautkühlzelle darf weder geprimert, noch anderweitig konserviert sein. Alle Zunderrückstände und Farbrückstände sind zu entfernen. • Absperrklappen, Thermometer und absperrbare Anschlüsse für Manometer am Ein- und Austritt des Kühlwassers • Einbeziehung der Getriebeölkühlung in die Haupt- Motorkreisläufe, wenn möglich • Strömungsgeschwindigkeit im System der Kühlflächen ca. 1 m/s

7 ELEKTROTECHNIK

7.0 Allgemein

Es gelten die unter Punkt 0.1.3 aufgeführten Vorschriften. Insbesondere aber:

VDE 0129 Teil 201 DIN EN 60204 Teil 1 (DIN VDE 0113 Teil 1) VDE 0100 Funkenstörungsgrad N nach VDE 0875

Für im Freien und im Unterdeck angeordnete elektrische Geräte ist die Schutzart IP 56 sicherzustellen. Die Abgabedokumentation ist zu erstellen, Stromlaufpläne der Schaltanlagen, Kabelzielliste, Verzeichnis der Hersteller, etc., Ablieferung 1x in Papierform als Borddokumentation sowie in digitaler Form (pdf), die Dateien der Quellformate für die pdf-Dateien, z.B. E-Plan, WSCAD, Word, Excel, sind ebenfalls Bestandteil der Borddokumentation.

Für die Ausführung ist zu beachten: Alle elektrischen Anlagen, Geräte und Motoren müssen den Einsatzbedingungen hinsichtlich der Spannungs- und Frequenzabweichungen, Netzqualität, Funkentstörung, EMV, Schutzart, Temperatur- und Materialausführung genügen.

Schaltgeräte und Klemmen müssen in allen Anlagen für Servicearbeiten gut zugänglich sein.

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• Lieferung und Installation Fernbedienpaneels für die Auffahrtrampen, die Gierseilwinden, die Schranken, am vorderen und hinteren Ende der Fähre.

Abbildung 3: Bedienpanel am Ende der Fähre

• Elektrischer Anschluss aller baulichen Anlagen, wie Radar und Gierseilwinden 400V AC, • Prüfbescheinigung AIS, Radar und Funk erstellen

7.4 Kabelführung

Die Kabel sind auf Kabelbahnen oder in Schutzrohren zu verlegen. Schottdurchbrüche sind wasserdicht zu vergießen. Des Weiteren hat die Verkabelung mit Kontroll- und Überwachungseinrichtungen, mit vorschriftsmäßiger Zentralverteilung, Einzelabsicherung und Überlastsicherung zu erfolgen. Die verwendeten Kabel müssen öl- und hitzebeständig und halogenfrei sein. Die Verkabelung hat entsprechend den Vorschriften der BinSchUO zu erfolgen.

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7.5 Nachrichtentechnik

Lieferung und Aufbau eines neuen Binnenradars (Flussradars) mit folgender Anforderung: • als Pulteinbau in Steuerhauspult mit Scanner, Prozessor und Bediengerät • inkl. Antennengetriebe mit Gehäuse, Prozessoreinheit, Tastatur, 7ft.-Antenne • mit 19 Zoll LED Monitor und 4 GB Speicherkarte • inkl. Radarkabel

Umbau des Radarmastes von einem Steckradarmast zu einem umklappbaren Radarmast.

Die Ausstattung der Nachrichtentechnik hat entsprechend den Vorschriften der BinSchUO zu erfolgen.

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