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BA035-26
Teilnahmebedingungen
1 Einschlägige Rechtsvorschriften
Auf das Vergabeverfahren finden im Wesentlichen folgende Rechtsvorschriften in ihrer jeweils gel- tenden Fassung Anwendung:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).
Die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen findet in ihrer jeweils gülti- gen Fassung Anwendung.
2 Angebotsbedingungen
2.1 Form
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de („Meine e-Vergabe“) über die Funktion „Angebot abgeben“ zu übermitteln. Dem Angebot sind alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß Punkt 3 vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt beizufügen.
Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente mög- lichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich als „aidf-Datei“ (Administration Intelligence Data Format) dem Angebot beizufügen, vgl. Punkt 3.2.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion „Vergabestelle kontaktieren“ der e-Vergabe-Plattform des Bundes („Meine e-Vergabe“) als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
Nachträgliche Änderungen, Berichtigungen und/oder Ergänzungen sind nur durch Abgabe eines komplett neuen Angebotes (= Ersatzangebotes) möglich, vgl. Punkt 2.3.1.
Ein Ersatzangebot muss auch dann übermittelt werden, wenn das ursprüngliche Angebot unvollstän- dig ist. Das Hochladen nur einzelner Dateien/Dokumente ist über die e-Vergabe-Plattform des Bun- des nicht möglich.
2.2 Sprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der ZV-BMLEH ist in deut- scher Sprache zu führen.
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2.3 Fristen
2.3.1 Schlusstermin für den Angebotseingang: 29.10.2026, 12:00 Uhr
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig an die e-Vergabe-Plattform des Bundes übermittelt werden. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Änderungen, Berichtigungen und/oder Ergänzungen des Angebotes (= Ersatzangebot). Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist die Zeitangabe der e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Nachdem ein Angebot erfolgreich an die e-Vergabe-Plattform des Bundes übermittelt wurde, sendet diese dem Bieter automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden.
2.3.2 Wartungsfenster (technischer Hinweis)
Es ist zu beachten, dass an der e-Vergabe-Plattform des Bundes regelmäßig Wartungsarbeiten erfol- gen. Während der entsprechenden Zeiträume kann die Kommunikation (z. B. Angebotsabgabe, Bie- terfragen etc.) ggf. eingeschränkt sein.
Die Übersicht zu den planbaren Wartungsfenstern kann über den folgenden Link jederzeit aufgerufen werden:
https://www.evergabe-online.de/status.html
2.3.3 Bindefrist: 64 Tage nach dem Schlusstermin für den Angebotseingang
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter – soweit nicht zuvor durch Zuschlag ein Vertrag geschlossen wurde – an sein Angebot gebunden.
Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt wurde.
2.4 Inhalt
Das Angebot muss vollständig sein. Es muss sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Preis- angaben, Informationen, Nachweise und Erklärungen enthalten. Änderungen an Eintragungen müs- sen zweifelsfrei sein.
Das Angebot ist in Textform gemäß § 126b BGB über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu über- mitteln. Im Angebot ist an den vorgegebenen Stellen die Person des Erklärenden (idealerweise Vor- und Nachname) zu nennen (z. B. Eigenerklärung Angebotsbestätigung, Eigenerklärungen). Dies kann z. B. durch digitale Bearbeitung der betreffenden Passagen oder den Ausdruck, die handschriftliche Ergänzung und anschließendes Scannen der Dokumente erfolgen. In letzterem Fall ist auf eine aus- reichende Lesbarkeit zu achten. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist darüber hinaus nicht erforderlich.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (§ 53 Abs. 7 VgV). Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem An- gebot auf gesonderter Anlage beigefügt werden.
Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt.
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2.5 Verwendung der Vergabeunterlagen und Verschwiegenheitspflicht
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuell er- folgenden Auftrages benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmusterschutz bleiben/bleibt Eigen- tum der BLE bzw. der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit be- kannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen zu verpflichten.
2.6 Fragen zum Vergabeverfahren
Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder per Fax (0228 / 6845-4518 an folgende Kontaktperson zu richten:
Frau Terjung, Referat 214 E-Mail: LiliFee.Terjung@ble.de
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten!
Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e- Vergabe-Plattform des Bundes.Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Regist- rierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Am Vergabeverfahren teilnehmende Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantwor- ten zu können, wird darum gebeten, alle Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ab- lauf der Angebotsfrist, anzufordern.
Für die Kommunikation über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zwischen der ZV-BMLEH und dem Bieter – einschließlich der eventuellen Zuschlagserteilung – werden automatisch die Daten zu Grun- de gelegt, mit welchen der Bieter auf der Plattform registriert ist. Die im Formular „Angebotsbestäti- gung“ gemachten Angaben zur Ansprechperson werden nur in Ausnahmefällen herangezogen. Die Bieter achten selbstständig auf die Gültigkeit ihres bei der e-Vergabe-Plattform des Bundes angeleg- ten Accounts und die Einrichtung einer Vertretungsregelung in „Meine e-Vergabe“.
2.7 Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV)
Alle notwendigen Informationen über die im Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbe- stätigungen mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs-und Zeiterfassungsver- fahren können über den folgenden Link jederzeit aufgerufen werden:
https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Nutzungsvoraussetzungen/artikel_vgv11.html
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2.8 Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes
Bei Fragen zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes und von „Meine e-Vergabe“ sowie bei technischen Problemen steht den Bietern die Hotline des Beschaffungsamtes des Bundesministeri- ums des Innern zur Verfügung.
| Telefon | +49 (228) 99 610-1234 |
|---|---|
| ticket@bescha.bund.de | |
| Homepage | www.evergabe-online.de |
Die aktuellen Nutzungsbedingungen und -voraussetzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes be- finden sich ebenfalls auf der o. g. Homepage.
3 Geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise
3.1 Eignung
Eigenerklärung Ausschlussgründe
Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Haftpflichtversi- cherung in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV ist mit dem Angebot eine Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) vorzulegen sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben sollen sicherstellen, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, d. h. die angegebenen Umsatzzahlen rechtfertigen die Progno- se, dass der Bieter über die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrags ausreichende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die gefor- derten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Referenz/en zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters
Der Bieter reicht geeignete Referenzen (mind. eine) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren mindestens begonnenen vergleichbaren Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, ein. Diese Referenz/en soll/en mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die techni-
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sche und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben und muss/müssen mindestens belegen, dass der Bieter dazu geeignet ist, die gem. Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen) aufge- führten Leistungen nach Art und Umfang durchzuführen. Anhand der Referenz/en müssen mindes- tens folgende Erfahrungen belegt werden:
-
wiederholte Versendung von Werbemitteln (Mindestanforderung: mind. 100 verschiedene Arti- kel) über einen Vertrags-/Leistungszeitraum von mind. zwei Jahren und
-
wiederholte Versendung von Werbemitteln ins Ausland (Europäische Union und Drittstaaten) unter Einhaltung der Zoll- und Einfuhrbestimmungen sowohl im Empfänger- als auch im Ver- senderland.
Die Erfahrungen können durch eine Referenz gemeinsam oder durch mehrere Referenzen kumulativ nachgewiesen werden.
Eigenerklärung zum Lagerort
Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Lagerort in Text- form gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Die Eigenerklärung muss jeweils als Anhang:
- eine Fotodokumentation beinhalten und
- das Vorhandensein technischer Gerätschaften sowie Software zur Kommissionierung belegen.
Nachweis Allgefahrenversicherung
Mit Angebotsabgabe legt der Bieter eine Bestätigung über das Bestehen einer Allgefahrenversiche- rung oder alternativ eine Bestätigung, dass eine solche Versicherung mit Zuschlagserteilung abge- schlossen wird, vor.
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Auftragsverarbei- tung in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Abfrage des Wettbewerbsregisters
Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro (ohne USt.) wird die ZV-BMLEH gemäß § 6 Wettbewerbsre- gistergesetz (WRegG) von Amts wegen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen, soweit Ihr Unternehmen für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
3.2 Sonstige Anforderungen, Nachweise und/oder Erklärungen
Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
Das Leistungsverzeichnis ist im „aidf-Format“ (Administration Intelligence Data Format) zu verwen- den. Dieses kann mit der kostenlosen Software „AI LV-Cockpit“ der Firma Administration Intelli- gence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv- cockpit.de/ heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im „aidf-
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Format“ mit dem Angebot über „Meine e-Vergabe“ auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzu- laden.
Das Angebot darf die Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ jeweils nur einmal enthalten. Die Datei „Leis- tungsverzeichnis.aidf“ darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
Eigenerklärung zur Personalqualifikation
Mit Angebotsabgabe ist die Eigenerklärung zur Personalqualifikation vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
Eigenerklärung Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Angebotsbestäti- gung in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Russland- Sanktionen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB zu übermit- teln.
4 Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung Bietergemein- schaft“ vollständig und zweifelsfrei auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Zudem sind die Eigenerklärungen Ausschlussgründe und Russland-Sanktionen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig und zweifelsfrei in Textform gemäß § 126b BGB auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt 3.1) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
5 Nachunternehmen/Unteraufträge/Eignungsleihe
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vor-
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gesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsver- gabe zu beschreiben.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unter- nehmen erfolgt. Weiterhin ist die Eigenerklärung Russland-Sanktionen von jedem Unterauftragneh- mer einzureichen.
Für den Fall der Eignungsleihe vermittelt durch den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem An- gebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
6 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen (§ 35 VgV).
7 Zuschlag
7.1 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 VgV).
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage der in der Wertungsmatrix (Anhang zu den Teilnahmebedingungen) dargelegten Zuschlagskriterien.
Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Ta- gen nicht unterschreiten.
Der Zuschlag wird innerhalb der unter Punkt 2.3.3 genannten Frist erteilt.
7.2 Mitteilungen und Bekanntmachungen über die Zuschlags-/Auftragserteilung
7.2.1 Vorinformation über die Zuschlagserteilung (§ 134 GWB)
Die ZV-BMLEH informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die ZV-BMLEH sendet die Information schriftlich spätestens 15 Kalendertage vor dem Vertragsab- schluss (Zuschlagserteilung) ab.
Wird die Mitteilung auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
7.2.2 Mitteilung gemäß § 62 VgV
Die ZV-BMLEH unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über den Abschluss der Rahmenvereinbarung. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens, ein- schließlich der Gründe dafür (§ 62 Abs. 1 VgV).
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Die ZV-BMLEH teilt darüber hinaus unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrages, den nicht berücksichtigten Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des er- folgreichen Bieters mit (§ 62 Abs. 2 VgV).
7.2.3 Vergabebekanntmachung gemäß § 39 VgV
Die ZV-BMLEH übermittelt spätestens 30 Tage nach der Vergabe des Auftrags eine Vergabebe- kanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Unter den in § 39 Abs. 6 VgV genannten Voraussetzungen ist die ZV-BMLEH nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen.
8 Kosten
Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt.
9 Rechtsschutz
9.1 Anmerkungen zu Rügen und Nachprüfungsanträgen
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Bundesan- stalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
9.2 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefax: + 49 (0) 228 94 99-163
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