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Anlage A.4 Bietererklärungen | 3TJVYPU | LPH03 | Los 04 Ladegeräte
VERGABEUNTERLAGE | ANLAGE A.4 | LOS 04 LADEGERÄTE
Bietererklärungen zum Vergabeverfahren
Eigenerklärung EU-Sanktionen (F32), Korruptionsprävention (F33) und unzulässige Wettbewerbsbeschränkung (F34)
| Vergabeverfahren, Los | Los 04 Ladegeräte |
|---|---|
| Projekt, Vergabeart | 3TJVYPU, Elektrifizierung eines Bestandsbetriebshofs für Linienbusse, Gewerbering 19, 47623 Kevelaer, Öffentliche Ausschreibung nach Paragraf 3b Absatz 1 VOB/A |
| Auftraggeber | SOV GmbH & Co. KG, Gewerbering 19, 47623 Kevelaer |
| Dokument | 3TJVYPU_LPH03_LOS04_Ladegeraete_Bietererklaerungen-F32-F33-F34_V1-1 |
Hinweise zur Abgabe
Die drei Erklärungen sind von jedem Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Eine fehlende oder nicht unterschriebene Erklärung führt zum Ausschluss des Angebots. Jede Erklärung steht auf einer eigenen Seite und wird einzeln unterschrieben.
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Anlage A.4 Bietererklärungen | 3TJVYPU | LPH03 | Los 04 Ladegeräte
Erklärung 1 - Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen (F32)
Der Bieter erklärt verbindlich, zugleich für die im Angebot Vertretenen:
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Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
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Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
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Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Rechtsverbindliche Unterschrift zu Erklärung 1 (F32)
Ort, Datum Firma (Stempel)
Unterschrift (handschriftlich) Name und Funktion in Druckbuchstaben
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Erklärung 2 - Anerkennung der Korruptionsprävention (F33)
Der Bieter erklärt verbindlich, zugleich für die im Angebot Vertretenen:
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Der Bieter erkennt die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR) an und hält sie ein.
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Er gewährt oder bietet Mitarbeitenden des Auftraggebers und mit der Vergabe befassten Personen weder unmittelbar noch mittelbar unzulässige Zuwendungen oder sonstige Vorteile - weder im Vergabeverfahren noch bei der Vertragsdurchführung.
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Ihm ist bekannt, dass ein Verstoß den Ausschluss vom Verfahren, die Kündigung aus wichtigem Grund und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.
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Er verpflichtet etwaige Nachunternehmer entsprechend und benennt auf Verlangen die im Zusammenhang mit dem Auftrag eingeschalteten Personen und Unternehmen.
Rechtsverbindliche Unterschrift zu Erklärung 2 (F33)
Ort, Datum Firma (Stempel)
Unterschrift (handschriftlich) Name und Funktion in Druckbuchstaben
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Erklärung 3 - Verhinderung unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen (F34)
Der Bieter erklärt verbindlich, zugleich für die im Angebot Vertretenen:
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Der Bieter hat das Angebot ohne vorherige Absprache oder Abstimmung mit anderen Unternehmen oder sonstigen Dritten erstellt und wird die Preise und Konditionen dieses Angebots auch zukünftig nicht mit anderen Unternehmen abstimmen.
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Der Bieter unterlässt a) Vereinbarungen mit anderen Unternehmen über Preise, Angebote, Kosten, Gewinnaufschläge, Lieferquoten oder -kapazitäten und deren Aufteilung, b) den Informationsaustausch mit anderen Unternehmen über die genannten wettbewerbsrelevanten Faktoren, c) die Veranlassung anderer Unternehmen zur Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.
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Der Bieter verpflichtet sich, keine wettbewerbswidrigen Absprachen im Sinne der §§ 1, 21 GWB zu treffen.
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Der Bieter nimmt während der gesamten Vertragslaufzeit keine Handlungen vor, die den freien und fairen Wettbewerb unzulässig beschränken könnten.
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Dem Bieter ist bekannt, dass Verstöße gegen das Kartellrecht schwerwiegende Folgen haben können, insbesondere a) fristlose Kündigung des Vertrags, b) Schadensersatzansprüche, c) Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren, d) Meldung an die zuständigen Kartellbehörden.
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Der Bieter wirkt bei Verdacht von Verstößen gegen diese Vereinbarung aktiv an der Aufklärung mit und stellt dem Auftraggeber alle relevanten Informationen zur Verfügung.
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Hat der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, zahlt er an den Auftraggeber einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % der Abrechnungssumme, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird; dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
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Bei nachgewiesenen Verstößen ist der Auftraggeber darüber hinaus berechtigt, a) den Vertrag fristlos zu kündigen, b) weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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Der Bieter stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer diese Verpflichtungen einhalten.
Rechtsverbindliche Unterschrift zu Erklärung 3 (F34)
Ort, Datum Firma (Stempel)
Unterschrift (handschriftlich) Name und Funktion in Druckbuchstaben
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Hinweis, nicht Bestandteil der Erklärungen
Der Wortlaut folgt der bei Angebotsabgabe geltenden Fassung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids.
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