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303-003
Bestätigung
nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3 und 4)
An
(Anschrift des Auftraggebers)
Der Hersteller/Der Errichter bestätigt, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrische Ausrüstung der Maschine
(Genaue Angaben über Art und Aufstellungsort)
den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3 und 4) entsprechend beschaffen ist.
Diese Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die elektrische Anlage/ das elektrische Betriebsmittel/die elektrische Ausrüstung der Maschine vor der ersten Inbetriebnahme zu p rüfen bzw. prüfen zu lassen (siehe § 5 Abs. 1 und 4 DGUV Vorschrift 3 und 4). Zivilrechtliche Gewährleistungs- und Haftungs- ansprüche werden durch diese Bestätigung nicht geregelt.
Hersteller oder Errichter:
(Stempel)
(Ort, Datum) (Unterschrift)
DGUV Grundsatz 303-003, Ausgabe März 2021
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik im Fachbereich Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (ETEM) der DGUV Zu beziehen unter: www.dguv.de/Publikationen Webcode: p303003