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231HB_ 232HB - Anlage (Tarifvertragskonfigurator) (88).pdf

Kunststofffenster für die Turnhalle der Lutherschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 10:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Vergabenummer

Maßnahme

Leistung

Entgelttabellen zur Mindestentgelt-Erklärung

LeistungsbestandteildesAuftrags, Mindestentgelte CPV-Codes, GewerkeimSinnederVOB/C

DIN18355Tischlerarbeiten gemäßEntgelttabelleNr.7„Tischlerhand- werk/Tischlereileistungen“(Seite2)

DIN18361Verglasungsarbeiten gemäßEntgelttabelleNr.9„Verglasungsleistun- gen/Glaserhandwerk“(Seite6)

45421100-5EinbauvonTürenundFensternsowie gemäßEntgelttabelleNr.42„sonstigeBauleistun- Zubehör gen“(Seite9)

DieEntgelttabellensindandenjeweilsmaßgebli- chenBranchentarifvertrag(Rahmen-bzw.Mantelta- rifvertrageinschließlichEntgelttarifverträge)ange- lehnt.ZurbesserenLesbarkeitwirdimLohngitterdie männlicheFormverwendet,umfasstjedochmännli- che,weiblicheunddiverseGeschlechter.

Stand:Dezember2025 Seite1 DieSenatorinfürWirtschaft,HäfenundTransformation–vergabeservice@wht.bremen.de

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anlage

(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)

Lohngitter in Form von Entgelttabellen

Entgelttabelle Nr. 07

Tischlereihandwerk/Tischlerleistungen

Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Tischlereihandwerkes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.

Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.

1. Anwendungsbereich

Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die

im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste

ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur

Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.

2. Entgeltmodalitäten

2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der

Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und

Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind

den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.

2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete

Arbeitsstunde.

2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich

nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten

Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen

Entgeltgruppe.

2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die

im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.

2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle

Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,

Teilzeitmodelle).

Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)7 aTnisgcehlelehrnhat.n Zduwre brke/sTsisecrhelne rLeeilesibsaturknegiet nwird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite2 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

3. vertragliches Entgelt – Lohngitter

Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

gelten folgende Stundenentgelte:

EGBezeichnung der TätigkeitEntgelt in Euro
1Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.14,28 *
2Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch mindestens dreimonatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nachweis einer einjährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis.14,60 ab 01.02.2026 14,96
3Tätigkeiten, die berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch mindestens sechsmonatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nachweis einer zweijährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis.15,58 ab 01.02.2026 15,95
4Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben werden. Gleichzusetzen sind Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund anderer abgeschlossener Berufsausbildungen, die zu einer gleichwertigen Tätigkeit befähigen.16,55 ab 01.02.2026 16,95
5Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung ab dem 19. Monat nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben werden.17,91 ab 01.02.2026 18,34
6Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbständig ausgeführt werden, die entweder eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung mit Abschluss voraussetzen, ab Vollendung des dritten Jahres nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, oder die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mindestens vierjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben werden.19,47 ab 01.02.2026 19,94
7Verantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder für die spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erforderlich sind, wie sie durch langjährige Berufspraxis erworben werden.20,44 ab 01.02.2026 20,94
8Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige und eigenverantwortliche Entscheidungen verlangen. Der EG 8 werden zugeordnet: Beschäftigte bei Ausbildungsträgern mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Sozialpädagogen, Diplompädagogen oder einer ähnlichen staatlich anerkannten Ausbildung, zur selbstständigen Erledigung aller Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Teilnehmern von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Holzbetriebswirte (Beschäftigte mit einer abgeschlossenen technischen Ausbildung zum Tischler und der Zusatzqualifikation Holzbetriebswirt), sowie Meister, die sich mit Erfolg der Meisterprüfung im Tischlerhandwerk unterzogen haben und die vollverantwortlich in Ausbildungsträgergesellschaften und sonstigen Ausbildungsstätten Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen in Gruppen- und Einzelbetreuung selbständig ausbilden und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben erfüllen.21,42 ab 01.02.2026 21,93
9Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit erweiterter Leitungsbefugnis. Tätigkeiten in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige und eigenverantwortliche Entscheidungen in einem größeren Aufgabengebiet verlangen. Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die eine Gruppe von Arbeitnehmern oder eine Abteilung eigenverantwortlich beaufsichtigen und leiten mit selbständiger Lenkung der Betriebsaufgaben innerhalb dieser Gruppe oder Abteilung.25,31 ab 01.02.2026 25,95
10Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit eigenständiger Leitungsbefugnis, die eine entsprechende weiterführende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene technische oder kaufmännische Aufstiegsfortbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium) erfordern, oder Tätigkeiten in einem größeren Aufgabengebiet, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern.29,21 ab 01.02.2026 29,91

Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)7 aTnisgcehlelehrnhat.n Zduwre brke/sTsisecrhelne rLeeilesibsaturknegiet nwird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite3 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die mehrere Betriebsabteilungen oder Produktionsabläufe in mehreren Abteilungen eigenverantwortlich überwachen, leiten und führen, oder die einen Betrieb oder einen im Verhältnis zum Gesamtbetrieb großen Betriebsteil selbstständig und verantwortlich leiten.

  • Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.

Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)7 aTnisgcehlelehrnhat.n Zduwre brke/sTsisecrhelne rLeeilesibsaturknegiet nwird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite4 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich

Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließendBeschreibung der Leistung
Entgelttabelle 07Tischlerleistungen
45421120-1Einbau von Türschwellen
45421141-4Einbau von Trennwänden
45421142-1Einbau von Fensterläden
45421146-9Einbau von abgehängten Decken
45421150-0Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall
45421152-4Installation von Trennwänden
45422100-2Holzarbeiten
50850000-8Reparatur und Wartung von Möbeln
VOB/C - DIN 18355Tischlerarbeiten

Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)7 aTnisgcehlelehrnhat.n Zduwre brke/sTsisecrhelne rLeeilesibsaturknegiet nwird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite5 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anlage

(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)

Lohngitter in Form von Entgelttabellen

Entgelttabelle Nr. 09

Verglasungsleistungen/Glaserhandwerk

Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Verglasungsleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.

Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.

1. Anwendungsbereich

Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die

im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste

ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur

Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.

2. Entgeltmodalitäten

2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der

Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und

Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.

2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede

geleistete Arbeitsstunde.

2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich

nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit

sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.

2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die

im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.

2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle

Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,

Teilzeitmodelle).

Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)9 aVnegrgellaeshunnt.g Zslueris btuensgseenre/Gnl aLseesrbhaarnkdewite wrkird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite6 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

3. Vertragliches Entgelt - Lohngitter

Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

gelten folgende Stundenentgelte:

EGBezeichnung der Tätigkeitggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende BeispieleEntgelt in Euro
1Fachvorarbeiter19,22
2Gehobener FacharbeiterDie Einstufung des gehobenen Facharbeiters erfolgt im fachlichen Ermessen des Arbeitgebers in Absprache mit dem Betriebsrat. In Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung entscheidet der Arbeitgeber.17,90
3Facharbeiter mit abgeschlossener LehreDreijährige Tätigkeit als Facharbeiter17,45
4Facharbeiter mit abgeschlossener LehreZweijährige Tätigkeit als Facharbeiter16,82
5Facharbeiter mit abgeschlossener Lehre15,28
6HilfsarbeiterNach dreimonatiger Beschäftigung15,25
7HilfsarbeiterBis zu dreimonatiger Beschäftigung14,28 *
8HilfsarbeiterKurzfristige Beschäftigung bis zu 65 Arbeitstage im Kalenderjahr14,28 *
  • Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.

Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)9 aVnegrgellaeshunnt.g Zslueris btuensgseenre/Gnl aLseesrbhaarnkdewite wrkird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite7 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich

Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließendBeschreibung der Leistung
Entgelttabelle 09Glaserhandwerk / Verglasungsleistungen
45441000-0Verglasungsarbeiten
50112120-0Ersetzen von Windschutzscheiben
VOB/C - DIN 18361Verglasungsarbeiten

Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)9 aVnegrgellaeshunnt.g Zslueris btuensgseenre/Gnl aLseesrbhaarnkdewite wrkird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite8 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anlage

(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)

Lohngitter in Form von Entgelttabellen

Entgelttabelle Nr. 42

Sonstige Bauleistungen

Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.

Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor.

Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.

1. Anwendungsbereich

Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die

im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste

ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur

Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.

2. Entgeltmodalitäten

2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der

Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

gleichgestellt.

2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.

2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,

Teilzeitmodelle).

3. vertragliches Entgelt – Lohngitter

Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

gelten folgende Stundenentgelte:

RechtsgrundlageEntgelt in Euro
Landesmindestlohn ab 01.02.202514,28

EntgelttabelleNr.42sonstigeBauleistungen Seite9 EStnantgd:eDltetazebmeblleer 2N0r2.5 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Vergabeleistungen sind dieser Entgelttabelle zugeordnet, da für diese Vergabeleistungen keine andere Entgelttabelle einschlägig ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn kein anlehnbarer Branchentarifvertrag aus dem jeweiligen Dienstleistungen vorliegt, die Leistung unspezifisch oder für eine Zuordnung zu komplex ist.

Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließendBeschreibung der Leistung
Entgelttabelle 42sonstige Bauleistungen
45000000-7Bauarbeiten
45100000-8Baureifmachung
45110000-1Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
45111260-8Aufschließung von Lagerstätten
45112000-5Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
45213353-2Installierung von Fluggastbrücken
45230000-8Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
45231222-7Gasspeicher
45231223-4Mit der Gasversorgung verbundene Arbeiten
45232331-1Mit Rundfunkübertragungen verbundene Arbeiten
45232430-5Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen
45233200-1Diverse Oberbauarbeiten
45250000-4Bauarbeiten für Kraftwerke, Bergbau- und Produktionsanlagen und für Gebäude der Öl- und Gasindustrie
45252110-2Bau von beweglichen technischen Anlagen
45252130-8Ausrüstung für Kläranlage
45252200-0Einrichtungen für Reinigungsanlagen
45255400-3Fertigungsarbeiten
45255410-6Offshore-Fertigungsarbeiten
45255420-9Onshore-Fertigungsarbeiten
45259000-7Reparatur und Wartung von Anlagen
45259100-8Reparatur und Wartung von Kläranlagen
45259200-9Reparatur und Wartung von Reinigungsanlagen
45259900-6Modernisierung von Anlagen
45260000-7Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
45261000-4Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten
45262000-1Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten
45262421-8Offshore-Verankerungsarbeiten
45262423-2Herstellung von Decks
45262424-9Herstellung von Offshore-Modulen
45262425-6Herstellung von Jackets
45262426-3Herstellung von Pfählen
45262600-7Diverse Spezialbauarbeiten
45262630-6Bau von Brennöfen
45262640-9Umweltverbesserungsarbeiten
45300000-0Bauinstallationsarbeiten
45310000-3Installation von elektrischen Leitungen
45315000-8Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
45332000-3Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen
45340000-2Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
45342000-6Errichtung von Zäunen
45343000-3Brandschutz-Installationsarbeiten

EntgelttabelleNr.42sonstigeBauleistungen Seite10 EStnantgd:eDltetazebmeblleer 2N0r2.5 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025

[Seite 11]

Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

45343100-4Brandschutzarbeiten
45343200-5Installation von Feuerlöschanlagen
45343210-8Installation von CO2-Feuerlöschanlagen
45343220-1Installation von Feuerlöschgeräten
45343230-4Installation von Sprinkleranlagen
45350000-5Maschinentechnische Installationen
45351000-2Maschinentechnische Installationsarbeiten
45400000-1Baufertigstellung
45420000-7Bautischlerei-Einbauarbeiten
45421000-4Bautischlerarbeiten
45421100-5Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
45422000-1Zimmer- und Tischlerarbeiten
45430000-0Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
45431000-7Boden- und Fliesenarbeiten
45432000-4Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten
45440000-3Anstrich- und Verglasungsarbeiten
45442000-7Auftrag von Schutzanstrichen
45442200-9Auftrag von Korrosionsschutzschichten
45450000-6Sonstige Baufertigstellungsarbeiten
VOB/C - DIN 18323Kampfmittelräumarbeiten

EntgelttabelleNr.42sonstigeBauleistungen Seite11 EStnantgd:eDltetazebmeblleer 2N0r2.5 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025

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