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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
Entgelttabellen zur Mindestentgelt-Erklärung
LeistungsbestandteildesAuftrags, Mindestentgelte CPV-Codes, GewerkeimSinnederVOB/C
DIN18355Tischlerarbeiten gemäßEntgelttabelleNr.7„Tischlerhand- werk/Tischlereileistungen“(Seite2)
DIN18361Verglasungsarbeiten gemäßEntgelttabelleNr.9„Verglasungsleistun- gen/Glaserhandwerk“(Seite6)
45421100-5EinbauvonTürenundFensternsowie gemäßEntgelttabelleNr.42„sonstigeBauleistun- Zubehör gen“(Seite9)
DieEntgelttabellensindandenjeweilsmaßgebli- chenBranchentarifvertrag(Rahmen-bzw.Mantelta- rifvertrageinschließlichEntgelttarifverträge)ange- lehnt.ZurbesserenLesbarkeitwirdimLohngitterdie männlicheFormverwendet,umfasstjedochmännli- che,weiblicheunddiverseGeschlechter.
Stand:Dezember2025 Seite1 DieSenatorinfürWirtschaft,HäfenundTransformation–vergabeservice@wht.bremen.de
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 07
Tischlereihandwerk/Tischlerleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Tischlereihandwerkes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete
Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich
nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten
Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen
Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die
im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)7 aTnisgcehlelehrnhat.n Zduwre brke/sTsisecrhelne rLeeilesibsaturknegiet nwird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite2 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
| EG | Bezeichnung der Tätigkeit | Entgelt in Euro |
|---|---|---|
| 1 | Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. | 14,28 * |
| 2 | Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch mindestens dreimonatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nachweis einer einjährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis. | 14,60 ab 01.02.2026 14,96 |
| 3 | Tätigkeiten, die berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch mindestens sechsmonatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nachweis einer zweijährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis. | 15,58 ab 01.02.2026 15,95 |
| 4 | Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben werden. Gleichzusetzen sind Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund anderer abgeschlossener Berufsausbildungen, die zu einer gleichwertigen Tätigkeit befähigen. | 16,55 ab 01.02.2026 16,95 |
| 5 | Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung ab dem 19. Monat nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben werden. | 17,91 ab 01.02.2026 18,34 |
| 6 | Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbständig ausgeführt werden, die entweder eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung mit Abschluss voraussetzen, ab Vollendung des dritten Jahres nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, oder die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mindestens vierjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben werden. | 19,47 ab 01.02.2026 19,94 |
| 7 | Verantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder für die spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erforderlich sind, wie sie durch langjährige Berufspraxis erworben werden. | 20,44 ab 01.02.2026 20,94 |
| 8 | Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige und eigenverantwortliche Entscheidungen verlangen. Der EG 8 werden zugeordnet: Beschäftigte bei Ausbildungsträgern mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Sozialpädagogen, Diplompädagogen oder einer ähnlichen staatlich anerkannten Ausbildung, zur selbstständigen Erledigung aller Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Teilnehmern von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Holzbetriebswirte (Beschäftigte mit einer abgeschlossenen technischen Ausbildung zum Tischler und der Zusatzqualifikation Holzbetriebswirt), sowie Meister, die sich mit Erfolg der Meisterprüfung im Tischlerhandwerk unterzogen haben und die vollverantwortlich in Ausbildungsträgergesellschaften und sonstigen Ausbildungsstätten Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen in Gruppen- und Einzelbetreuung selbständig ausbilden und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben erfüllen. | 21,42 ab 01.02.2026 21,93 |
| 9 | Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit erweiterter Leitungsbefugnis. Tätigkeiten in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige und eigenverantwortliche Entscheidungen in einem größeren Aufgabengebiet verlangen. Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die eine Gruppe von Arbeitnehmern oder eine Abteilung eigenverantwortlich beaufsichtigen und leiten mit selbständiger Lenkung der Betriebsaufgaben innerhalb dieser Gruppe oder Abteilung. | 25,31 ab 01.02.2026 25,95 |
| 10 | Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit eigenständiger Leitungsbefugnis, die eine entsprechende weiterführende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene technische oder kaufmännische Aufstiegsfortbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium) erfordern, oder Tätigkeiten in einem größeren Aufgabengebiet, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern. | 29,21 ab 01.02.2026 29,91 |
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)7 aTnisgcehlelehrnhat.n Zduwre brke/sTsisecrhelne rLeeilesibsaturknegiet nwird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite3 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die mehrere Betriebsabteilungen oder Produktionsabläufe in mehreren Abteilungen eigenverantwortlich überwachen, leiten und führen, oder die einen Betrieb oder einen im Verhältnis zum Gesamtbetrieb großen Betriebsteil selbstständig und verantwortlich leiten.
- Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)7 aTnisgcehlelehrnhat.n Zduwre brke/sTsisecrhelne rLeeilesibsaturknegiet nwird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite4 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
| Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend | Beschreibung der Leistung |
|---|---|
| Entgelttabelle 07 | Tischlerleistungen |
| 45421120-1 | Einbau von Türschwellen |
| 45421141-4 | Einbau von Trennwänden |
| 45421142-1 | Einbau von Fensterläden |
| 45421146-9 | Einbau von abgehängten Decken |
| 45421150-0 | Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall |
| 45421152-4 | Installation von Trennwänden |
| 45422100-2 | Holzarbeiten |
| 50850000-8 | Reparatur und Wartung von Möbeln |
| VOB/C - DIN 18355 | Tischlerarbeiten |
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)7 aTnisgcehlelehrnhat.n Zduwre brke/sTsisecrhelne rLeeilesibsaturknegiet nwird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite5 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 09
Verglasungsleistungen/Glaserhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Verglasungsleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede
geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich
nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit
sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die
im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)9 aVnegrgellaeshunnt.g Zslueris btuensgseenre/Gnl aLseesrbhaarnkdewite wrkird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite6 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
3. Vertragliches Entgelt - Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
| EG | Bezeichnung der Tätigkeit | ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele | Entgelt in Euro |
|---|---|---|---|
| 1 | Fachvorarbeiter | 19,22 | |
| 2 | Gehobener Facharbeiter | Die Einstufung des gehobenen Facharbeiters erfolgt im fachlichen Ermessen des Arbeitgebers in Absprache mit dem Betriebsrat. In Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung entscheidet der Arbeitgeber. | 17,90 |
| 3 | Facharbeiter mit abgeschlossener Lehre | Dreijährige Tätigkeit als Facharbeiter | 17,45 |
| 4 | Facharbeiter mit abgeschlossener Lehre | Zweijährige Tätigkeit als Facharbeiter | 16,82 |
| 5 | Facharbeiter mit abgeschlossener Lehre | 15,28 | |
| 6 | Hilfsarbeiter | Nach dreimonatiger Beschäftigung | 15,25 |
| 7 | Hilfsarbeiter | Bis zu dreimonatiger Beschäftigung | 14,28 * |
| 8 | Hilfsarbeiter | Kurzfristige Beschäftigung bis zu 65 Arbeitstage im Kalenderjahr | 14,28 * |
- Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)9 aVnegrgellaeshunnt.g Zslueris btuensgseenre/Gnl aLseesrbhaarnkdewite wrkird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite7 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
[Seite 8]
Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
| Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend | Beschreibung der Leistung |
|---|---|
| Entgelttabelle 09 | Glaserhandwerk / Verglasungsleistungen |
| 45441000-0 | Verglasungsarbeiten |
| 50112120-0 | Ersetzen von Windschutzscheiben |
| VOB/C - DIN 18361 | Verglasungsarbeiten |
Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)9 aVnegrgellaeshunnt.g Zslueris btuensgseenre/Gnl aLseesrbhaarnkdewite wrkird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch Seite8 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
[Seite 9]
Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 42
Sonstige Bauleistungen
Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
| Rechtsgrundlage | Entgelt in Euro |
|---|---|
| Landesmindestlohn ab 01.02.2025 | 14,28 |
EntgelttabelleNr.42sonstigeBauleistungen Seite9 EStnantgd:eDltetazebmeblleer 2N0r2.5 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Vergabeleistungen sind dieser Entgelttabelle zugeordnet, da für diese Vergabeleistungen keine andere Entgelttabelle einschlägig ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn kein anlehnbarer Branchentarifvertrag aus dem jeweiligen Dienstleistungen vorliegt, die Leistung unspezifisch oder für eine Zuordnung zu komplex ist.
| Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend | Beschreibung der Leistung |
|---|---|
| Entgelttabelle 42 | sonstige Bauleistungen |
| 45000000-7 | Bauarbeiten |
| 45100000-8 | Baureifmachung |
| 45110000-1 | Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten |
| 45111260-8 | Aufschließung von Lagerstätten |
| 45112000-5 | Aushub- und Erdbewegungsarbeiten |
| 45213353-2 | Installierung von Fluggastbrücken |
| 45230000-8 | Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten |
| 45231222-7 | Gasspeicher |
| 45231223-4 | Mit der Gasversorgung verbundene Arbeiten |
| 45232331-1 | Mit Rundfunkübertragungen verbundene Arbeiten |
| 45232430-5 | Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen |
| 45233200-1 | Diverse Oberbauarbeiten |
| 45250000-4 | Bauarbeiten für Kraftwerke, Bergbau- und Produktionsanlagen und für Gebäude der Öl- und Gasindustrie |
| 45252110-2 | Bau von beweglichen technischen Anlagen |
| 45252130-8 | Ausrüstung für Kläranlage |
| 45252200-0 | Einrichtungen für Reinigungsanlagen |
| 45255400-3 | Fertigungsarbeiten |
| 45255410-6 | Offshore-Fertigungsarbeiten |
| 45255420-9 | Onshore-Fertigungsarbeiten |
| 45259000-7 | Reparatur und Wartung von Anlagen |
| 45259100-8 | Reparatur und Wartung von Kläranlagen |
| 45259200-9 | Reparatur und Wartung von Reinigungsanlagen |
| 45259900-6 | Modernisierung von Anlagen |
| 45260000-7 | Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten |
| 45261000-4 | Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten |
| 45262000-1 | Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten |
| 45262421-8 | Offshore-Verankerungsarbeiten |
| 45262423-2 | Herstellung von Decks |
| 45262424-9 | Herstellung von Offshore-Modulen |
| 45262425-6 | Herstellung von Jackets |
| 45262426-3 | Herstellung von Pfählen |
| 45262600-7 | Diverse Spezialbauarbeiten |
| 45262630-6 | Bau von Brennöfen |
| 45262640-9 | Umweltverbesserungsarbeiten |
| 45300000-0 | Bauinstallationsarbeiten |
| 45310000-3 | Installation von elektrischen Leitungen |
| 45315000-8 | Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden |
| 45332000-3 | Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen |
| 45340000-2 | Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen |
| 45342000-6 | Errichtung von Zäunen |
| 45343000-3 | Brandschutz-Installationsarbeiten |
EntgelttabelleNr.42sonstigeBauleistungen Seite10 EStnantgd:eDltetazebmeblleer 2N0r2.5 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025
[Seite 11]
Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| 45343100-4 | Brandschutzarbeiten |
|---|---|
| 45343200-5 | Installation von Feuerlöschanlagen |
| 45343210-8 | Installation von CO2-Feuerlöschanlagen |
| 45343220-1 | Installation von Feuerlöschgeräten |
| 45343230-4 | Installation von Sprinkleranlagen |
| 45350000-5 | Maschinentechnische Installationen |
| 45351000-2 | Maschinentechnische Installationsarbeiten |
| 45400000-1 | Baufertigstellung |
| 45420000-7 | Bautischlerei-Einbauarbeiten |
| 45421000-4 | Bautischlerarbeiten |
| 45421100-5 | Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör |
| 45422000-1 | Zimmer- und Tischlerarbeiten |
| 45430000-0 | Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten |
| 45431000-7 | Boden- und Fliesenarbeiten |
| 45432000-4 | Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten |
| 45440000-3 | Anstrich- und Verglasungsarbeiten |
| 45442000-7 | Auftrag von Schutzanstrichen |
| 45442200-9 | Auftrag von Korrosionsschutzschichten |
| 45450000-6 | Sonstige Baufertigstellungsarbeiten |
| VOB/C - DIN 18323 | Kampfmittelräumarbeiten |
EntgelttabelleNr.42sonstigeBauleistungen Seite11 EStnantgd:eDltetazebmeblleer 2N0r2.5 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025