Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Kulturelle und technische Betreuung des Dresdner Striezelmarktes 2027–2031

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 08:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-1042-00071 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

1 Lieferung

1.1 entfällt

1.2 entfällt

1.3 entfällt

1.4 entfällt

1.5 entfällt

1.6 entfällt

1.7 entfällt

2 Leistungsort / Verwendungsstelle Altmarkt Dresden

3 Leistungstermine

3.1 Montagefreiheit entfällt

3.2 Demontagefreiheit entfällt

3.3 Anlieferung entfällt

3.4 Betriebsbereitschaft Hardware entfällt

3.5 Funktionsfähigkeit Software entfällt

3.6 Übergabe/Abnahme entfällt

3.7 Leistungszeitraum von 01.08.2027 bis 31.07.2031

3.8 Vertragslaufzeit Leistungszeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2030. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Er endet spätestens am 31.07.2031 3.9 Probezeit entfällt

4 Übergabe / Abnahme (§ 13)

Die Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistungen erfolgt zwischen dem Auftraggeber und Auftrag- nehmer schriftlich mit Übergabeprotokoll.

Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 1

[Seite 2]

Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-1042-00071 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

5 Rechnungslegung / Zahlungsfrist (§ 15 und 17)

Alle Rechnungen sind bei(m) LH Dresden Amt 80 Kommunale Märkte, PF 110153, 01330 Dresden in 1-facher Ausfertigung einzureichen.

5.1 Die Rechnungslegung erfolgt nach Übergabe / Abnahme entsprechend Pkt. 4 Die Rechnung ist unter dem Stichwort "Kultur Dresdner Striezelmarkt" an die zentrale Rechnungsadresse der LH Dresden per Mail zu senden: rechnung-stadtverwaltung@dresden.de

5.2 Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit Rechnungseingang.

6 Mängelansprüche

6.1 Die Frist der Mängelansprüche beginnt am Tag der Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistung nach Ziffer 4.

6.2 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen und Fristen.

7 Ersatzteile / Nachlieferung entfällt

8 Vertragsstrafe

Auf die Zahlung einer Vertragsstrafe wird verzichtet.

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v.H. für jeden Werktag 0,1 v.H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v.H. der Auftragssumme begrenzt.

9 Sicherheitsleistung (§ 18)

Stellung der Sicherheit Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet.

Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 2

[Seite 3]

Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-1042-00071 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

siehe Anlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung