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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-1042-00071 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1 Lieferung
1.1 entfällt
1.2 entfällt
1.3 entfällt
1.4 entfällt
1.5 entfällt
1.6 entfällt
1.7 entfällt
2 Leistungsort / Verwendungsstelle Altmarkt Dresden
3 Leistungstermine
3.1 Montagefreiheit entfällt
3.2 Demontagefreiheit entfällt
3.3 Anlieferung entfällt
3.4 Betriebsbereitschaft Hardware entfällt
3.5 Funktionsfähigkeit Software entfällt
3.6 Übergabe/Abnahme entfällt
3.7 Leistungszeitraum von 01.08.2027 bis 31.07.2031
3.8 Vertragslaufzeit Leistungszeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2030. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Er endet spätestens am 31.07.2031 3.9 Probezeit entfällt
4 Übergabe / Abnahme (§ 13)
Die Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistungen erfolgt zwischen dem Auftraggeber und Auftrag- nehmer schriftlich mit Übergabeprotokoll.
Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 1
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5 Rechnungslegung / Zahlungsfrist (§ 15 und 17)
Alle Rechnungen sind bei(m) LH Dresden Amt 80 Kommunale Märkte, PF 110153, 01330 Dresden in 1-facher Ausfertigung einzureichen.
5.1 Die Rechnungslegung erfolgt nach Übergabe / Abnahme entsprechend Pkt. 4 Die Rechnung ist unter dem Stichwort "Kultur Dresdner Striezelmarkt" an die zentrale Rechnungsadresse der LH Dresden per Mail zu senden: rechnung-stadtverwaltung@dresden.de
5.2 Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit Rechnungseingang.
6 Mängelansprüche
6.1 Die Frist der Mängelansprüche beginnt am Tag der Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistung nach Ziffer 4.
6.2 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen und Fristen.
7 Ersatzteile / Nachlieferung entfällt
8 Vertragsstrafe
Auf die Zahlung einer Vertragsstrafe wird verzichtet.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v.H. für jeden Werktag 0,1 v.H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v.H. der Auftragssumme begrenzt.
9 Sicherheitsleistung (§ 18)
Stellung der Sicherheit Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet.
Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 2
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10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
siehe Anlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
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