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B_12712-1_1271220220831-G1.0 GaPa Bgm.-Schütte-Schule BG AL.pdf

Küchentechnik für die Ausgabeküche einer Grundschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 18:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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BAUGRUND – UND ALTLASTENGUTACHTEN

BV Erweiterung und Neustrukturierung

der Bgm. Schütte-Grund- und Mittelschule

auf dem Flurstück 983, Gemarkung Partenkirchen,

Hindenburgstraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen

Projekt Nr. 12712 20220831 - G1.0

Gutachten: 25 Seiten

Prüfbericht: xx Seiten

Auftraggeber: Markt Garmisch-Partenkirchen, Bauamt Hochbau Rathausplatz 1 82467 Garmisch-Partenkirchen

Verfasser: BLASY + MADER GmbH Moosstraße 3 82279 Eching am Ammersee

Eckhard Hopf: Tel.-Dw. 08143 44403-11

Eching a. Ammersee, 31.08.2022

BLASY + MADER GmbH Telefon: 0049 8143 44403-0 VR-Bank Landsberg-Ammersee eG Zulassungen: Moosstraße 3, 82279 Eching a.A. Telefax: 0049 8143 44403-50 IBAN: DE18 7009 1600 0002 6710 34 Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC17025 Geschäftsführer: Stephan Bourauel E-Mail: bmg@blasy-mader.de Kontonummer: 2671034 Akkreditierungs-Nr.: D-PL 188 67-01-00 Eckhardt Hopf, Klaus Köppe Internet: www.blasy-mader.de Bankleitzahl: 700 916 00 AQS B1/036/04 gem. § 18 des BBodSchG Augsburg HRB 15085 UST-Ident-Nr.: DE 179 322 468 BIC: GENODEF1DSS Erlaubnis nach § 7 SprengG, Nr. 35/09/04

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Baugrund- und Altlastengutachen, BV Bgm.-Schütte-Grund- u. Mittelschule, Seite 2 von 25 Seiten Markt Garmisch-Partenkirchen, Baugrundgutachten 12712 20220831 - G1.0

Inhaltsverzeichnis

Seite

  1. Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................... 3
  2. Verwendete Unterlagen.......................................................................................... 4
  3. Allgemeine Standortdaten ..................................................................................... 4
  4. Regionale Geologie und Hydrogeologie ............................................................... 4
  5. Vorläufige Höhenkoten .......................................................................................... 6
  6. Durchgeführte Arbeiten ......................................................................................... 6 6.1 Oberbodenmischproben ........................................................................................... 6 6.2 Aufschlussarbeiten ................................................................................................... 7 6.3 Probenentnahme aus Aufschlüssen ......................................................................... 7 6.4 Chemische Untersuchungen an Oberbodenproben .................................................. 8 6.5 Chemische Untersuchungen an Bodenproben ......................................................... 8 6.6 Bodenmechanische Untersuchungen an Bodenproben ............................................ 8
  7. Baugrundbeschreibung ......................................................................................... 9 7.1 Beschreibung des Schichtenprofils ........................................................................... 9 7.2 Untergrundaufbau und Eigenschaften der angetroffenen Bodenschichten ............... 11 7.4 Grundwasserverhältnisse ......................................................................................... 14
  8. Hinweise zur Bauausführung ................................................................................ 15 8.1 Beschreibung des Bauvorhabens ............................................................................. 15 8.2 Gründung ................................................................................................................. 15 8.3 Bauwasserhaltung und Schutz der Gebäude gegen Grundwasser ........................... 18 8.4 Erdarbeiten, Verbau und Hinterfüllungen .................................................................. 19 8.5 Versickerung von Niederschlagswasser ................................................................... 19 8.6 Betonaggressivität von Böden und Grundwasser ..................................................... 20
  9. Untersuchung, Zuordnung und Verwertung von Boden und Asphalt ................ 20 9.1 Abfallrechtliche Zuordnung von Boden ..................................................................... 20 9.2 Bodenuntersuchungen ............................................................................................. 21
  10. Gefährdungsabschätzung ..................................................................................... 21 10.1 Wirkungspfad Boden – Mensch (direkter Kontakt) .................................................... 21 10.2 Wirkungspfad Boden – Gewässer (Grundwasser) .................................................... 22
  11. Entsorgungsarbeiten ............................................................................................. 22
  12. Schlussbemerkung ................................................................................................ 24
  13. Literaturverzeichnis ............................................................................................... 25

Anlage : Prüfbericht

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Baugrund- und Altlastengutachen, BV Bgm.-Schütte-Grund- u. Mittelschule, Seite 3 von 25 Seiten Markt Garmisch-Partenkirchen, Baugrundgutachten 12712 20220831 - G1.0

  1. Veranlassung und Aufgabenstellung

Der Markt Garmisch-Partenkirchen lässt die an der Hindenburgstraße 10 auf dem Flurstück 983 der Gemarkung Partenkirchen gelegene Bürgermeister-Schütte-Grund- und Realschule (im weiteren Text BSGM) erweitern und neu strukturieren. Im Vorfeld wurde für die Entschei- dung in den politischen Gremien eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die eine Gliederung in sechs Bauabschnitte vorsieht: • 1. BA - Abbruch Hartplatz, • 2. BA - Neubau Grundschule und Neukonzeption der Außenanlagen, • 3. BA - Umstrukturierung Mittelschule (Hauptgebäude), • 4. BA - Umbau/Sanierung/Erweiterung (hier nur als optionale Ausweisung) Stockwerks- bau, • 5. BA - Abbruch Sporthalle, • 6. BA - Neubau 3-fach Sporthalle mit Sportplatz auf dem Dach, • 7. BA - Erweiterung Stockwerksbau

Folgende Maßnahmen sind unter anderem vorgesehen:

  1. Erweiterungsbaukörper für die Grundschule (vorgesehener Standort: Fläche zwischen Hauptgebäude und Münchner Straße),

  2. Anbindung des Erweiterungsbaukörper für die Grundschule an das bestehende Hauptge- bäude (Verbindungsbaukörper mit Verwaltung und Sonderräumen),

  3. Neukonzeption der Schulhofflächen für die Grund- und Mittelschule (Planung und Umset- zung durch den Planer für die Freianlagen - wird separat vergeben),

  4. die Hol- und Bring-Situation ist aktuell nicht zufriedenstellend, dies soll im Zuge der Neu- konzeption der Außenflächen (kreativ) gelöst werden (Planung und Umsetzung durch den Planer für die Freianlagen - wird separat vergeben),

  5. Gesamtkonzeption u. a. mit Erweiterungsmöglichkeiten für den Stockwerksbau (als 7. BA vorgesehen)

Für den Neubau der Grundschule (2. BA) und der 3-fach Sporthalle mit Sportplatz auf dem Dach (6. BA) sollen Baugrund- und Altlastenuntersuchungen zur Erkundung des Bodenauf- baus, zur Ermittlung der Bodenkennwerte und der Schadstoffbelastung des Bodens durchge- führt werden. Voruntersuchungen der Bausubstanz im Zuge des Abbruchs des Hartplatzes (1. BA) und der Sporthalle (5. BA) sind nicht Gegenstand des Auftrags.

Die BLASY + MADER GmbH (im weiteren Text BM) erhielt eingehend am 09. Juni 2022 mit Datum des 01. Juni 2022 den Auftrag des Bauamtes des Marktes Garmisch-Partenkirchen für die Erstellung eines Baugrundgutachtens. Die Leistungen wurden gemäß unserem Angebot Nr. A20220419 vom 20.04.2022 und auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses zum „Hono- rarangebot Baugrunduntersuchung“ erbracht. Die Geländearbeiten wurden im Zeitraum von 17.08. bis zum 18.08.2022 durchgeführt.

Im hier vorgelegten Bericht erfolgt die Bewertung der allgemeinen baugrundgeologischen Ver- hältnisse, der Gründungssituation, der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, der Altlas- tensituation und der absehbaren Entsorgungsmaßnahmen für das Bauvorhaben auf Grund- lage des aktuellen Planungs- und Kenntnisstands.

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  1. Verwendete Unterlagen

Neben den in den nachfolgenden Abschnitten dokumentierten Feld- und Laboruntersuchun- gen und den einschlägigen DIN-Normen wurden außerdem folgende Unterlagen verwendet:

(1) Ausschreibungsunterlagen

(2) Bayerisches Landesamt für Umwelt: nicht veröffentlichter Isohypsenplan für Partenkir- chen entlang der Partnach, ohne Datum

(3) Diverse Unterlagen der Betreiber von unterirdischen Leitungsnetzen im Nahbereich der Bgm.-Schütte-Schule in Garmisch-Partenkirchen, 08.2022

(4) , Planungsstand Grundrisse Maßstab: 1:200, Murnau / München 18.07.2022

(5) , Planungsstand Längsschnitt Maßstab: 1:200, Murnau / München 18.07.2022

Im Text werden Verweise auf die oben genannten Unterlagen durch Angabe der Kennnummer in runden Klammern gegeben. Hinweise auf unter Punkt 13., Literaturverzeichnis, genannte Literatur werden durch Angabe der entsprechenden Nummern in eckigen Klammern gegeben.

  1. Allgemeine Standortdaten

Das untersuchte Grundstück ist eine Teilfläche des Flurstücks 983 der Gemeinde Garmisch- Partenkirchen und der Gemarkung Partenkirchen. Die Gesamtfläche des Baugrundstücks be- trägt überschlägig ca. 11820 m². Das Grundstück ist weitgehend eben. Derzeit befindet sich dort die Bgm.-Schütte-Grund- und -Mittelschule. Für das Grundstück liegt unseres Wissens kein Altlastenverdacht vor.

Ein flächendeckendes Kampfmittelgutachten existiert bislang nicht. Die Untersuchungspunkte wurden allerdings mittels Differenzfeld-Magnetometrie freigemessen.

Das Baugrundstück ist partiell mit Gebüsch und teilweise auch mit Bäumen bewachsen. In- wieweit der Baumbestand schützenswert ist, ist BM bisher nicht bekannt.

  1. Regionale Geologie und Hydrogeologie

Der natürliche oberflächennahe Untergrund im Bereich des Grundstückes besteht nach der geologischen Karte 1:25.000 aus Flussablagerung des alt- bis mittelholozän (Ältere bis Mittlere Postglazialterrasse). Diese bestehen aus einer Wechsellagerung von schluffigen bis schwach schluffigen Kiessanden, untergeordnet kiesigen, schluffigen Sanden und sandigen, kiesigen Schluffen.

Als zusätzliche Referenz für die Geologie im tieferen Untergrund wurde das Bohrungskataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt abgefragt. Hierbei wurde die nahe der Angerstraße auf dem Gelände des Werdenfels-Gymnasiums gelegene Bohrung mit der Objekt-ID 8532BG015050 gefunden, deren Ansatzpunkt auf einer Geländehöhe von 704,43 ü. NN liegt und die 30 m Tiefe erreicht. Die Qualität des Schichtenverzeichnisses wurde vom LfU im Jahr 2017 als verwendbar eingestuft.

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Abbildung 1: Bohrergebnisse der Bohrung mit der Objekt-ID 8532BG015050, GA25 (interne Bezeichnung WWA Wh), aus dem Bohrungskataster des Bayerischen LfU, roter Kreis

Die Bohrung erschließt das Grundwasser in einer NN-Höhe von 704,43 – 15,8 m = 688,63 m. Bezüglich ihres Bohransatzpunktes liegt die Bohrung um ca. 2 bis 3 m unter den Ansatzpunk- ten der bisher niedergebrachten Baugrundaufschlussbohrungen an der Bgm.-Schütte-Grund- und Mittelschule. Die Bohrung ist zwischen ca. 520 m und 600 m von den Baugrundbohrungen entfernt.

Zu weiteren, näher am Untersuchungsgrundstück liegenden, im Plan in Abbildung 1 darge- stellten Bohrungen (violette Signatur) sind leider keine Bohrunterlagen zugänglich.

In einem nicht veröffentlichten Isohypsenplan des bayerischen LfU wird für den Bereich der BSGM ein um ca. 1,5 m höherer Grundwasserstand ermittelt als an der vom WWA Wh über- wachten Referenzmessstelle GA25 (s.o.). Somit ist bei Mittelwasser davon auszugehen, dass der Grundwasserflurabstand im Bereich der geplanten Baufläche in der Größenordnung bei ca. 706,8 m ü. NN (mittlere Höhe der GOK an BSGM) – 690,2 m ü. NN (GW an GA25 + 1,5 m) = 16,6 m ab GOK liegt. An der Messstelle GA25 wurden nach Auskunft des WWA Wh max. Schwankungen des Grundwasserstands von ca. 2,5 m registriert. Vorerst gehen wir in Erman- gelung genauerer Daten von einer ähnlichen Grundwasserschwankung auch für den Bereich der BSGM aus. Wegen der näher am Wank liegenden Position des Baugrundstücks wird auf die zu erwartenden Grundwasserschwankungen ein Aufschlag von 2 m angesetzt – das heißt, es wird vorerst von einer Schwankungsbreite von 4 m ausgegangen. Somit wird ein minimaler Grundwasserflurabstand von 12,6 m abgeschätzt. Das liegt weit unter den auf Grundlage der vorliegenden Planungen anzunehmenden größten erforderlichen Baugrubentiefe.

Hinsichtlich einer Überflutung durch über die Ufer tretende Oberflächengewässer ist für das Baugrundstück ein Gefährdung durch den Faukenbach zu erwarten. In Abbildung 2 werden die Flächen blau hinterlegt dargestellt, die bei einem HQ100-Hochwasser (einem 100-jährlich vorkommenden Hochwasser) überflutet werden. Die Lage des Untersuchungsgrundstücks (und insbesondere der geplanten Bauflächen) ist in diesem Plan mit einer roten Markierung versehen.

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Abbildung 2: Überflutungsflächen bei einem HQ100 im Faukenbach, rote Markierung entspricht der unge- fähren Lage des Bauvorhabens

Das Baugrundstück liegt nach DIN EN 1998-1/NA:2011-01 in keiner Erdbebenzone.

  1. Vorläufige Höhenkoten

Im Zuge der LP1 Grundlagenermittlung wird folgenden Höhenkoten ausgegangen: • Gebäude-Null 706,80 m ü. NN • Mittlerer Wasserstand ca. 690,2 m ü. NN • langjähriger mittlerer Hochwasserstand (MHGW) ca. 691,5 m ü. NN • höchster Hochwasserstand (HHW oder HW 1940) ca. 694,2 m ü. NN • Bemessungswasserstand bezügl. des Grundwassers ca. 695,2 m ü. NN • Baugrubensohle von Turnhalle und Erweiterungskörper GS 702,62 m ü. NN • Bemessungswasserstand bezüglich des Faukenbachs teilweise über Gelände

  1. Durchgeführte Arbeiten 6.1 Oberbodenmischproben

Aus 2 Untersuchungsflächen (OB1 und OB2, siehe Lageplan der Oberboden-Probenentnah- meflächen auf Seite 5 oben wie auch im Prüfbericht) wurden 16 Oberbodenmischproben nach den Anforderungen der BBodSchV, bestehend aus jeweils ca. 20 Einzelproben, entnommen. Diese wurden mit der Pürckhauersonde bzw. mittels eines Spatens aus den Tiefenintervallen

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von Geländeoberkante bis 10 cm sowie von 10 cm bis 35 cm entnommen. Die Proben wurden an das Bodenlabor der AGROLAB Labor GmbH in Bruckberg versendet und dort chemisch auf Verunreinigungen untersucht.

Abbildung 3: Lage der Oberbodenprobenentnahmeflächen im Umgriff der geplanten Bauflächen

6.2 Aufschlussarbeiten

Kleinrammbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1:2007-01 und Schwere Rammsondierun- gen nach DIN EN ISO 22476-2: Im Zeitraum vom 16.08.2022 bis 17.08.2022 wurden auf dem Baugrundstück insgesamt 6 Kleinrammbohrungen bis in eine maximale Tiefe von 9 m und 6 schwere Rammsondierungen bis in eine maximale Tiefe von 6,5 m niedergebracht.

6.3 Probenentnahme aus Aufschlüssen

Aus den in Abbildung 4 verzeichneten Kleinrammbohrungen KRB1 bis KRB6 wurden schicht- bezogene Bodenproben aus den angetroffenen Auffüllungen und aus den darunter erschlos- senen anstehenden Schichten entnommen. Diese wurden in Hartkunststoffbehälter und in Braunglasbehälter abgefüllt. Die aus zur chemischen Untersuchung an das Bodenlabor der Agrolab Labor GmbH gesendet. Die Proben aus dem tieferen anstehenden Boden wurden in 1l- bis 2,5l-Hartkunststoff-behältnisse abgefüllt und im Baugrundlabor der BLASY + MADER GmbH nach Erfordernis bodenmechanisch untersucht.

Die aus den Kleinrammbohrungen entnommenen Proben werden in Tabelle 1 aufgelistet und beschrieben.

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Abbildung 4: Lageplan der Untersuchungspunkte (KRB = Kleinrammbohrung nach DIN 4021:1990-10, Tab. 3, Zeile 2 mit einem Ø von 80 bzw. 60 mm; DPH = schwere Rammsondierung nach DIN EN ISO 22476-2

6.4 Chemische Untersuchungen an Oberbodenproben

Es wurden alle 16 Oberbodenproben auf den TOC in der Gesamtfraktion und auf ausgewählte Parameter nach BBodSchV Anhang 2, 1.4 (Cyanide gesamt, auf Arsen, die Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink sowie auf die polycycli- schen aromatischen Kohlenwasserstoffe nach EPA-Richtlinie (PAK/EPA)) untersucht.

6.5 Chemische Untersuchungen an Bodenproben

21 ausgewählte Einzelproben aus oberflächennahen aufgefüllten Schichten wie auch aus dem anstehenden Boden direkt unter den Auffüllungen wurden durch die AGROLAB-Labor GmbH in Bruckberg auf die Leitparameter Cyanide gesamt, auf Arsen, die Schwermetalle Blei, Cad- mium, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink sowie auf die polycyclischen aro- matischen Kohlenwasserstoffe nach EPA-Richtlinie (PAK/EPA) gem. Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen – Eckpunktepapier (EPP) [1] untersucht. Eine Übersicht über die beprobten Bodenschichten zeigt Tabelle 1 auf Seite 9. Die dort orange hinterlegten Schichten wurden chemisch auf die oben genannten Parameter untersucht.

6.6 Bodenmechanische Untersuchungen an Bodenproben

Insgesamt wurden 5 Bodenproben auf die Korngrößenverteilung nach DIN 18123 (Sieblinie) untersucht. Aus den Sieblinien wurden rechnerisch die Durchlässigkeitsbeiwerte (k-Werte) zur f Beurteilung der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser in diesen Böden ermittelt. Die untersuchten Schichten sind in Tabelle 1 auf Seite 9 grün hinterlegt.

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T von mT bis mAnspracheAuffälligkeitenBohrgutBohrfortschrittFärbungKalkGruppeKlasseLaboranalysen
KRB1
0,00,1Mutterboden (Schluff, sandig, schwach kiesig, schwach organischunauffällig, h4erdfeucht, weichsehr leichtdbn0[OU]1SM(7),As, KW, PAK
0,11,5Auffüllung (Schluff, sandig, schwach kiesig)unauffälligerdfeucht, weichmittelschwer zu bohrenbräunlich- grau+[UL]4SM(7),As, KW, PAK
1,52,5Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligerdfeucht, dichtschwer zu bohrengrau++GU3Korngrößen- verteilung
2,56,6Kies, schluffig, schwach sandigunauffälligerdfeucht, mitteldichtmittelschwer zu bohrenbräunlich- grau++GU*4
6,67,1Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligerdfeucht, dichtschwer zu bohren, ab 7,5 m kein Bohrfortschrittgrau++GU3
KRB2
0,00,2Mutterboden (Schluff, sandig, schwach kiesig, schwach organischunauffällig, schwach humos, h3weichleicht zu bohrendbn0[OU]1SM(7),As, KW, PAK
0,22Auffüllung (Schluff, sandig, schwach kiesig)unauffälligweichleicht zu bohrenbräunlich- grau+[UL]4SM(7),As, KW, PAK
2,03,5Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligmitteldicht bis dichtschwer zu bohrengelblichgrau++GU3
3,55Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligmitteldicht bis dichtschwer zu bohrengelblichgrau++GU3Korngrößen- verteilung
5,07,5Kies, schluffig, schwach sandig, schwach steinigunauffälligdichtschwer zu bohrengelblichgrau++GU*4
KRB3
0,01,0Mutterboden (Schluff, sandig, schwach kiesig, schwach organisch)unauffällig, schwach humos, h4weichleicht zu bohrendbn0[OU]1SM(7),As, KW, PAK
1,02,5Auffüllung (Schluff, sandig, schwach kiesig)unauffälligweichleicht zu bohrenbräunlich- grau+[UL]4SM(7),As, KW, PAK
2,54,0Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligmitteldicht bis dichtschwer zu bohrengrau++GU3Korngrößen- verteilung
4,05,8Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligmitteldicht bis dichtschwer zu bohrengrau++GU3
5,87,0Kies, schluffig, schwach sandigunauffälligerdfeucht, mitteldichtmittelschwer zu bohrenbraungrau++GU*4
7,07,5Kies, sandig, schwach schluffigunauffälligdichtschwer zu bohrengrau++GU3
KRB4
0,00,2Mutterboden (Schluff, sandig, schwach kiesig, schwach organisch)unauffällig, schwach humos, h4weichleicht zu bohrendbn0[OU]1SM(7),As, KW, PAK
0,22,7Auffüllung (Schluff, sandig, schwach kiesig)unauffälligweichleicht zu bohrenbräunlich- grau+[UL]4SM(7),As, KW, PAK
2,74,3Feinsand, schluffig, schwach kiesigunauffälligmitteldichtschwer zu bohrenhellgelblich- braun+SU*4
4,36,5Kies, schluffig, schwach sandigunauffälligdichtschwer zu bohren, ab 6,5 m kein Bohrfortschrittgrau++GU3
KRB5
0,00,1Mutterboden (Schluff, sandig, schwach kiesig, schwach organischunauffällig, schwach humosweichleicht zu bohrendbn0[OU]1SM(7),As, KW, PAK
0,12,5Auffüllung (Schluff, sandig, schwach kiesig, 5-10% Beton)unauffälligweichleicht zu bohrenbräunlich- grau+[UL]4SM(7),As, KW, PAK
2,54,0Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligmitteldicht bis dichtschwer zu bohrengelblichgrau++GU3Korngrößen- verteilung
4,05,8Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligdichtschwer zu bohrengelblichgrau++GU3
5,88,6Schluff, sandig, schwach kiesigunauffälligweichleicht zu bohrenbräunlich- grau0UL/UM4
8,69Schluff, sandigunauffälligweichleicht zu bohrenbräunlich- grau0UL4
KRB6
0,02,5Auffüllung (Kies, sandig, schwach schluffig, 10-20% Holz)unauffällig, schwach humosmitteldichtmittelschwer zu bohrendbn0[GU]3SM(7),As, KW, PAK
2,53,6Feinsand, schwach schluffigunauffälligweichleicht zu bohrenhbn+SU3
3,65,0Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligmitteldichtschwer zu bohrengrau++GU3Korngrößen- verteilung
5,06,5Kies, sandig, schwach schluffig, schwach steinigunauffälligmitteldicht bis dichtschwer zu bohrengrau++GU3

Tabelle 1: Übersicht über die entnommenen Bodenproben, Teil 1

  1. Baugrundbeschreibung 7.1 Beschreibung des Schichtenprofils

Auf dem Untersuchungsgrundstück wurde an der Geländeoberkante aufgefüllter Oberboden angetroffen, der an KRB3 eine maximale Mächtigkeit von 1 m hatte. Nur an Aufschluss KRB6 wurde direkt an der Geländeoberkante eine 2,5 m mächtige, kiesig-sandig-schwach schluffige Auffüllung mit 10 bis 20% Holzanteil erschlossen, die sehr locker gelagert ist (Schlagzahlen von 1 bis 2). Bis in Tiefen von max. 2,7 m reichende Auffüllungen wurden jeweils auch unter

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den Oberbodenschichten an den Kleinrammbohrungen KRB1 bis KRB5 angetroffen. Die übri- gen Auffüllungen bestehen aus sandigem, schwach kiesigem Schluff und weisen durchgehend eine weiche Konsistenz auf. Die Auffüllungen werden an KRB1, -2, -3 und -5 von schwach schluffigen bis schluffigen, sandigen, häufig schwach steinigen Kiesen unterlagert. Diese wur- den an den genannten Bohrungen bis in Tiefen von max. 7,5 m (Bohrlochende bei KRB2 und -3) erschlossen. An KRB4 und -6 stehen hingegen unter den Auffüllungen schwach schluffige bis schluffige, mitunter schwach kiesige Feinsande an, die bis 1,6 m mächtig sein können. Erst unter den Feinsanden folgen dann schwach schluffige bis schluffige, sandige Kiese. Aus- schließlich in KRB5 wurden ab 5,8 m Tiefe sandige, mitunter schwach kiesige Schluffe bis zum Bohrlochende in 9,0 m Tiefe.

Abbildung 5: Geologischer N-S-Schnitt im Osten der Bauflächen

Abbildung 6: Geologischer N-S-Schnitt im Westen der Bauflächen

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7.2 Untergrundaufbau und Eigenschaften der angetroffenen Bodenschichten

Deckschichten: aufgefüllter Oberboden

Auf dem Untersuchungsgrundstück wurde an den Untersuchungspunkten KRB1 bis -5 ab Ge- ländeoberkante (GOK) humoser Oberboden mit einer Mächtigkeit von 0,1 m bis max. 1,0 m unter GOK angetroffen. Die Oberboden-Mächtigkeiten schwanken somit stark. Die mittlere Mächtigkeit der humushaltigen Deckschichten über alle Aufschlüsse liegt bei rd. 0,32 m. Diese Schichten der Bodengruppe [OU] gem. DIN 18196 sind der Bodenklasse 1 gem. DIN 18300alt für leicht lösbare Böden und der Frostempfindlichkeitsklasse F3 gem. ZTVE-StB 09 [2] für stark frostempfindliche Böden zuzuordnen. Die entnommenen Bodenproben waren bei weicher Konsistenz organoleptisch unauffällig, dunkelbraun bis braun sowie erdfeucht und wiesen ei- nen arttypischen (unauffälligen) Geruch auf.

Homogenbereich O.1 – Boden: Oberboden
SchichtBoden- gruppe DIN 18196Korngrö- ßenver- teilungAnteil Steine, BlöckeKonsis- tenz, IcPlastizi- tätszahl, IpLage- rungs- dichteWichte, feucht (kN/m3)Cu (kN/m2 )Org. AnteilWas- sergeh- alt
Oberbo- den[OU]0-5-4-1 bis 0-4-5-20% 0%weich 0,5--14-180-502-8%10-30%

Tabelle 2: Homogenbereich O.1 – Boden: Oberboden

Die Wasserdurchlässigkeit der Oberbodenschicht liegt in einem Bereich von 110-6 - 110-8 m/s. Die überwiegend aufgefüllten Oberböden werden als Homogenbereich Oberboden.1 in Tabelle 2 beschrieben.

Deckschichten: aufgefüllter sandiger, schwach kiesiger Schluff

An den Untersuchungspunkten KRB1, -2, -3, -4 und -5 wurden jeweils unter den Oberböden bis 2,5 m mächtige aufgefüllte Schichten aus sandigem, schwach kiesigem Schluff der Boden- gruppe [UL/UM] erbohrt. Die Schluffe sind mittelschwer lösbar (Bodenklasse 4 nach DIN 18300alt) und stark frostempfindlich (Frostempfindlichkeitsklasse F3). Die Schluffe waren erd- feucht, leicht zu bohren und wiesen nach den Ergebnissen der schweren Rammsondierungen eine weiche Konsistenz auf. Ihre Durchlässigkeitsbeiwerte können mit 1 x 10-5 bis 1 x 10-7 abgeschätzt werden.

Der aufgefüllte sandig-kiesige Schluff wird als Homogenbereich Boden.1 in Tabelle 5 unten beschrieben.

Homogenbereich B.1 – Auffüllung (sandiger, schwach kiesiger Schluff)
SchichtBoden- gruppe DIN 18196Korngrö- ßenver- teilungAnteil Steine, BlöckeKonsis- tenz, IcPlasti- zitäts- zahl, IpLagerungs- dichteWichte, feucht (kN/m3)Cu (kN/m2)Org. AnteilWasser- gehalt
bindige Auffüllung[UL/UM]0-3-2-5 bis 0-3-3-40% 0%weich, 0,75--19,5- 20,5-1-3%15-25%

Tabelle 3: Homogenbereich B.1: Auffüllung (sandiger, schwach kiesiger Schluff)

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Schluffige Feinsande

An den Untersuchungspunkten KRB4 und -6 wurden jeweils unter den Auffüllungen bis 1,6 m mächtige schluffige bis schwach schluffige, mitunter schwach kiesige Feinsande der Boden- gruppen SU oder SU* erbohrt. Es dürfte sich hierbei um junge fluviatile Sedimente handeln. Die Feinsande sind leicht bis mittelschwer lösbar (Bodenklassen 3 oder 4 nach DIN 18300alt) und gering bis stark frostempfindlich (Frostempfindlichkeitsklassen F2 bis F3). Sie waren erd- feucht, schwer zu bohren und wiesen nach den Ergebnissen der schweren Rammsondierun- gen eine mitteldichte bis dichte Lagerung auf. Ihre Durchlässigkeitsbeiwerte können mit 5 x 10-5 bis 1 x 10-6 abgeschätzt werden.

Die schluffigen Feinsande werden als Homogenbereich Boden.2 in Tabelle 5 unten beschrie- ben.

Homogenbereich B.2 – schluffige Feinsande
SchichtBoden- gruppe DIN 18196Korngrö- ßenver- teilungAnteil Steine, BlöckeKonsistenz, IcPlasti- zitäts- zahl, IpLage- rungs- dichteWichte, feucht (kN/m3)Cu (kN/m2)Org. An- teilWasser- gehalt
Schluffige FeinsandeSU, SU*0-1-7-2 bis 0-2-7-10-5%--mitteldicht bis dicht20-21-1-3%5-15%

Tabelle 4: Homogenbereich B.2: schluffige Feinsande

Holozäne Flussschotter

Unterhalb der Auffüllungen wurde an den Aufschlüssen KRB1, -2, -3 bis zum Bohrlochende und an KRB5 bis in eine Tiefe von 5,8 m unter GOK eine Wechsellagerung von holozänen, sandigen, schwach schluffigen und schluffigen, sandigen bis schwach sandigen Kiesen erbohrt. Diese sind in die Bodengruppen GU bzw. GU* einzuordnen.

Im Bodenlabor der BLASY+MADER GmbH wurden zu den anstehenden Kiesen der Boden- gruppe GU* Feinkornanteile (Schlämmkorn) von 15,1 bis 15,5 Gew.-% und Sandkornanteile von 21,4 bis 28,5 Gew.-% ermittelt. Nach ZTVE-StB 09 sind Kiessande mit einem Feinkorn- anteil >15 Gew.-% als stark frostempfindlich (Frostempfindlichkeitsklasse F3) einzustufen. Nach DIN 18300alt sind diese der Bodenklasse 4 zuzuordnen (mittelschwer lösbar).

Zu den Kiesen der Bodengruppe GU wurden Feinkornanteile (Schlämmkorn) von 7,3 bis 14,9 Gew.-% sowie Sandkornanteile von 19,6 bis 26,6 Gew.-% ermittelt. Diese Kiese sind in die Frostempfindlichkeitsklasse F2 (gering bis mittel frostempfindlich), sowie nach DIN 18300alt in die Bodenklasse 3 (leicht lösbar) einzuordnen.

Es können vereinzelt auch größere Steine in den Schottern enthalten sein, welche deren Lös- barkeit selten erhöhen können (Bodenklasse 5). Die Wasserdurchlässigkeiten (kf-Werte) die- ser Kies-Sand-Schluffgemische liegen im Wertebereich von 510-3 m/s bis 510-5 m/s.

Homogenbereich B.3 – Boden: holozäne Flussschotter
SchichtBodengruppe DIN 18196Korngrößen- verteilungAnteil Steine, BlöckeKonsistenz IcPlastizi- tätszahl IpLagerungs- dichteWichte, feucht (kN/m3)Cu (kN/m2)Org. An- teilWasser- gehalt
Quartäre SchotterGU/GU*0-2-2-6 bis 0-1-2-70-15%--mitteldicht20-2201-3%2-10%

Tabelle 5: Homogenbereich B.3 – Boden: holozäne Flussschotter

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In den anstehenden Kiesen wurde mittels schweren Rammsondierungen überwiegend eine mitteldichte, seltener eine lockere Lagerung festgestellt.

Die quartären Schotter werden als Homogenbereich Boden.2 beschrieben in Tabelle 6 be- schrieben.

Holozäne sandige, schwach kiesige Schluffe

An Untersuchungspunkten KRB5 wurden unter den holozänen Kiesen 3,3 m mächtige san- dige, schwach kiesige Schluffe der Bodengruppe [UL/UM] erbohrt. Auch hierbei handelt es sich um fluviatile holozäne Sedimente. Die Schluffe sind mittelschwer lösbar (Bodenklasse 4 nach DIN 18300alt) und stark frostempfindlich (Frostempfindlichkeitsklasse F3). Sie waren erdfeucht, leicht zu bohren und wiesen nach den Ergebnissen der schweren Rammsondierun- gen eine steife Konsistenz auf. Ihre Durchlässigkeitsbeiwerte können mit 5 x 10-6 bis 5 x 10-8 abgeschätzt werden.

Die sandigen, schwach kiesigen Schluffe werden als Homogenbereich Boden.4 in Tabelle 6 unten beschrieben.

Homogenbereich B.4 – sandige, schwach kiesige Schluffe
SchichtBodengruppe DIN 18196Korngrö- ßenvertei- lungAnteil Steine, BlöckeKonsis- tenz, IcPlastizi- tätszahl, IpLagerungs- dichteWichte, feucht (kN/m3)Cu (kN/m2)Org. An- teilWassergeh- alt
sandige, schwach kiesige Schluffe[UL/UM]0-3-2-5 bis 0-3-3-40% 0%0,75--19,5- 20,5-1-3%15-25%

Tabelle 6: Homogenbereich B.4: sandige, schwach kiesige Schluffe

7.3 Bodenklassifizierung und Bodenparameter

Die Böden auf dem Baugrundstück können wie folgt klassifiziert werden:

BodenschichtBodenart DIN 4022Bodengruppe DIN 18196Bodenklasse DIN 18300alt
aufgefüllte OberbödenA (G, s, u) bis A (U, s, g, o’)[OU]1
bindige AuffüllungA (U, s, g’)[UL/UM]4
Fluviatile, holozäne schluffige FeinsandefS, u’ - u, g’SU, SU*3, 4
Holozäne FlussschotterG, s, u‘ – G, s, uGU, GU*3, 4, 5
Sandige, schwach kiesige SchluffeU, s - U, s, g‘UL/UM4

Tabelle 7: Klassifizierung der angetroffenen Böden

In der folgenden Tabelle werden für die angetroffenen Böden Rechenwerte für grundbaustati- sche Berechnungen angegeben. Die Zusammenstellung der Werte erfolgte auf der Grundlage der DIN 1055 bzw. des Grundbautaschenbuches (Berlin, 1996) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Laborversuche sowie allgemeiner Erfahrungen mit vergleichbaren Böden. Die

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Werte gelten für die anstehenden Böden im ungestörten Lagerungsverband. Bei Auflockerun- gen z. B. im Zuge der Baumaßnahmen können sich die Parameter ggf. erheblich reduzieren. Die angegebenen Wasserdurchlässigkeiten sind als Anhaltswerte anzusehen.

Lagerung/Konsist.WichteScherparameterSteifemodulWasserdurchl.
Bodenschichtg kN/m3g‘ kN/m3j ‘ in °c‘ kN/m2Es in MN/m²Kf in m/s
bindige Auffüllungweich19,5- 20,510-1127 - 28-5-8110-5 - 110-7
fluviatile, holozäne schluffige Feinsandemitteldicht bis dicht20-2112-13,532 – 341-320-40510-5 - 110-6
holozäne Flussschotterlocker bis mittel- dicht20-2212-1432 - 352-330-50510-3 - 510-5
sandige, schwach kiesige Schluffesteif20,5- 21,511-1228-302-410-15510-6 - 510-8

Tabelle 8: Bodenparameter, Teil 1

Lagerungsdichte / KonsistenzPfahlspitzen- widerstandBruchwert der MantelreibungBezogene Pfahlkopfsetzung
Bodenschichtσ S (MN/m²)τ mf (MN/m²)s/DF
bindige Auffüllungweich0,50,050,03
fluviatile, holozäne schluffige Feinsandemitteldicht bis dicht1,350,120,03
holozäne Flussschotterlocker bis mitteldicht1,20,110,03
sandige, schwach kiesige Schluffesteif0,80,080,03

Tabelle 9: Bodenparameter, Teil 2

7.4 Grundwasserverhältnisse

An keinem der Aufschlusspunkte wurde kein Grundwasser angetroffen. Gem. (2) liegt der mitt- lere Grundwasserflurabstand bei ca. 16,6 m. Als maximale Schwankung wird ausgehend von den Wasserstandsdaten aus der vom WWA Wh überwachten Messstelle GA25 auf dem Ge- lände des Werdenfels-Gymnasiums 4 m angenommen. Das Mittelwasser wird vorerst mit 690,2 m ü. NN angenommen. Somit ergibt sich das HHW bei ca. 694,2 m ü. NN. Das MHGW kann mit 691,5 m abgeschätzt werden. Alle genannten Wasserstände sind für die geplante Baumaßnahme nicht relevant. Allein für die evtl. geplante Einrichtung einer Wärmepumpen- anlage ist der Grundwasserstand und dessen Schwankungen zu berücksichtigen.

Sollte sich im Verlauf der weiteren Planung erweisen, dass ein ausbaufähiger Versuchsbrun- nen eingerichtet werden soll, so würde hierbei die genaue Lage des Grundwasserspiegels, die Grundwassermächtigkeit und durch einen dann auszuführenden Pumpversuch auch die Durchlässigkeit des Aquifers erkundet werden. Für die abschließende Entscheidung über die Machbarkeit eines Wärmepumpenbetriebs wären dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieses Pumpversuchs modellhaft die Auswirkungen dieses Betriebs genauer zu untersuchen.

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  1. Hinweise zur Bauausführung 8.1 Beschreibung des Bauvorhabens

Der Markt Garmisch-Partenkirchen lässt die an der Hindenburgstraße 10 auf dem Flurstück 983 der Gemarkung Partenkirchen gelegene BSGM erweitern und neu strukturieren.

Folgende Maßnahmen sind unter anderem vorgesehen:

  1. Erweiterungsbaukörper für die Grundschule (vorgesehener Standort: Fläche zwischen Hauptgebäude und Münchner Straße),

  2. Anbindung des Erweiterungsbaukörper für die Grundschule an das bestehende Hauptge- bäude (Verbindungsbaukörper mit Verwaltung und Sonderräumen),

  3. Neukonzeption der Schulhofflächen für die Grund- und Mittelschule (Planung und Umset- zung durch den Planer für die Freianlagen - wird separat vergeben),

  4. die Hol- und Bring-Situation ist aktuell nicht zufriedenstellend, dies soll im Zuge der Neu- konzeption der Außenflächen (kreativ) gelöst werden (Planung und Umsetzung durch den Planer für die Freianlagen - wird separat vergeben),

  5. Gesamtkonzeption u. a. mit Erweiterungsmöglichkeiten für den Stockwerksbau

8.2 Gründung

Erweiterungskörper für die Grundschule (Bohrungen KRB1, KRB2, KRB3 und KRB4): Das Gebäude ist teilweise unterkellert (Verwaltung, Foyer). Hingegen ist der Gebäudeteil mit der Aula nicht unterkellert. Das Gebäude-Nullniveau liegt bei 706,80 m ü. NN. Das Gründungs- niveau der unterkellerten Gebäudeteile liegt bei ca. 701,80 m ü. NN. Das Gründungsniveau des nicht unterkellerten Gebäudeteils liegt bei ca. 705,12 m ü. NN.

Die Mächtigkeit der erschlossenen Auffüllungen nimmt hier von KRB1 bis KRB/DPH4 von 1,5 m auf 3,0 m (DPH4) ab GOK zu.

Nicht unterkellerter Gebäudeteil: Die Untersuchungspunkte KRB/DPH1 und -2 liegen auf oder nahe des Gebäudeteils ohne Unterkellerung. Hier wurden an KRB1 ca. 1,5 m und an KRB2 ca. 2,0 m mächtige Auffüllungen festgestellt. Der tragfähige Boden steht laut DPH1 in 705,00 m ü. NN an und somit ungefähr in Höhe des geplanten Gründungsniveaus. An DPH2 steht der tragfähige Boden in einer Tiefe von 704,30 m ü. NN an und somit ca. 0,8 m unter dem geplanten Gründungsniveau der nicht unterkellerten Gebäudeteile. Im Schnitt ergibt sich somit auf Grundlage der verfügbaren Untersuchungspunkte für den nicht unterkellerten Ge- bäudeteil ein Bodenaustausch von 0,4 m Mächtigkeit.

Die unter den Auffüllungen anstehenden Böden (an KRB1 und -2 Kiessande mit unterschied- lichen Schluffanteilen), sind tragfähig und gering bis mittel setzungsempfindlich.

Unterkellerter Gebäudeteil: Die Untersuchungspunkte KRB/DPH1, -3 und -4 liegen im Nah- bereich des unterkellerten Gebäudeteils. Die Auffüllungen enden an KRB1 in 1,5 m Tiefe unter GOK oder bei ca. 705,00 m ü. NN, an KRB3 in ca. 2,5 m Tiefe unter GOK oder bei ca. 704,50 m ü. NN und an KRB4 in 2,7 m Tiefe unter GOK oder bei ca. 703,50 m ü. NN. An KRB1 und an KRB4 liegen Unterkante der Auffüllungen und Oberkante des tragfähigen Lockergesteins auf dem gleichen Niveau. Hingegen wird durch die schwere Rammsondierung DPH3 nachge- wiesen, dass geringe Schlagzahlen und somit gering tragfähiges Lockergestein bis in eine Tiefe von 3,1 m vorkommen.

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Das Gründungsniveau des unterkellerten Gebäudeteils liegt somit unterhalb der Auffüllungen und in den anstehenden Böden. Die schweren Rammsondierungen an den Untersuchungs- punkten DPH3 und DPH4 belegen jeweils tragfähige Böden auf dem Gründungsniveau. An DPH1 reicht die schwere Rammsondierung nur bis in eine Tiefe von 703,50 m ü. NN und endet somit 1,7 m oberhalb des Gründungsniveaus des unterkellerten Gebäudeteils. Hier kann nur auf Grundlage der an den weiteren Bohrpunkten festgestellten Tragfähigkeiten rückgeschlos- sen werden, dass auch hier tragfähiger Boden vorhanden sein müsste.

Nach dem Aushub sind die Baugrubensohlen fachgerecht zu verdichten. Anschließend ist eine Baugrubenabnahme durch den Baugrundgutachter durchzuführen. Die erzielte Verdichtung ist durch statische und kalibrierte dynamische Plattendruckversuche und Rammsondierungen nachzuweisen.

Die Gründungssohlen sind durch den Bodengutachter in Augenschein zu nehmen (Baugru- benabnahme). Mit der Nachverdichtung ist an den Gründungssohlen eine Proctordichte von D ≥ 100 % zu erzielen oder es sind durch Plattendruckversuche mindestens E -Werte von pr V2 120 MN/m² oder E -Werte von 55 MN/m² nachzuweisen. Sollten in den Baufeldern auf Grün- Vd dungsniveau Lehmlinsen aufgeschlossen werden, so sind diese mindestens bis in eine Tiefe von 0,6 m ab Gründungsniveau abzugraben und durch verdichtungswilliges Bodenmaterial (z. B. Kiessand) zu ersetzen. Das Austauschmaterial ist unter lagenweiser Verdichtung (Mächtig- keit einer Lage ≤ 0,3 m) fachgerecht einzubauen. Die erzielte Verdichtung im Austauschbe- reich ist durch Plattendruckversuche nachzuweisen (Zielwert siehe oben). Sollte dieser Nach- weis nicht möglich sein, so ist der Baugrundgutachter hinzuzuziehen. Grundsätzlich ist bei der Verdichtung ein Lastausbreitungswinkel von 45° zu berücksichtigen.

Nach den geschilderten Vorbereitungen kann die Bauwerksgründung mit einer Bodenplatte oder über Streifen- bzw. Einzelfundamente auf den anstehenden Böden oder Austauschböden erfolgen.

Bei Berücksichtigung der oben gemachten Vorgaben können für die Anwendung von Einzel- und Streifenfundamenten die zulässigen Bodenpressungen gemäß DIN 1054:2003, Tabellen A 1 (für setzungsempfindliche Bauwerke) und A 2, angesetzt werden bzw. die Bemessungs- werte des Sohlwiderstandes, Tabellen A6.1 und A6.2, Eurocode 7 verwendet werden.

Da die Gründungssohlen auf unterschiedlichen Niveaus liegen und unter den Gründungssoh- len unterschiedliche Böden anstehen, sind bei Anwendung der Tabelle A 1 (für setzungsun- empfindliche Bauwerke) die Tabellenwerte um 30% bzw. bei Anwendung der Bemessungs- werte des Sohlwiderstands nach Tabelle A6.1 die Tabellenwerte nach Punkt A6.10.2.3, Euro- code 7 um 30% zu verringern.

Bei Ausnutzung der oben angegebenen zulässigen Bodenpressungen nach den Tabellen A 1 und A 2, DIN 1054:2003 bzw. der Bemessungswerte des Sohlwiderstandes nach den Tabellen A6.1 und A6.2, Eurocode 7 ist mit Bauwerkssetzungen zu rechnen, die bei Fundamentbreiten bis ca. 2 m ein Maß von 1 bis 3 cm nicht übersteigen. Differenzsetzungen fallen entsprechend geringer aus. Bei wesentlicher gegenseitiger Beeinflussung benachbarter Fundamente oder bei Überlagerung mit anderen Lasteinflüssen können sich die Setzungen vergrößern. Für die Anwendung von Einzel- und Streifenfundamenten bei einer Gründung auf den mind. mitteldicht gelagerten Kiessanden und Sanden sollten diese Werte ebenfalls nicht überschritten werden.

Bei unterschiedlich tief gegründeten Fundamenten ist auf die Einhaltung eines Lastausbrei- tungswinkels von 45° gegen die Horizontale zu achten. Sofern nicht der Lasteinfluss höherer

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Fundamente auf tiefere Bauteile statisch berücksichtigt wird, sind die Fundamente abzutrep- pen. Die Abtreppungen sind nicht steiler als 45° gegen die Horizontale zu wählen.

Für Plattengründungen wird in der Regel das Bettungsmodul ks zu deren statischer Berech- nung benötigt. Der Wert kann im Sinne einer elastischen Federsteifigkeit des Untergrundes verstanden werden. Aufgrund des Zusammenwirkens von Boden und Gründungskörper kann eine exakte Größe des Bettungsmoduls nur unter Berücksichtigung von Form, Stärke und Be- wehrung der Bodenplatte angegeben werden. Es kann unter Anwendung des oben beschrie- ben Bodenaufbaus ein Wert mit ks = 20 MN/m³ abgeschätzt werden. Bei höheren Genauig- keitsanforderungen können exaktere Werte als Quotient aus dem Sohldruck und der zu erwar- tenden Gebäudesetzung ermittelt werden.

Neubau 3-fach Sporthalle (Bohrungen KRB3, KRB4, KRB5 und KRB6): Das Gebäude reicht bis auf das Gründungsniveau der angrenzenden Keller. Das Gebäude-Nullniveau liegt bei 706,80 m ü. NN. Das Gründungsniveau liegt analog zur Unterkellerung des Erweiterungs- baus bei ca. 701,80 m ü. NN.

Die Mächtigkeit der erschlossenen Auffüllungen liegt an KRB4 bei 2,7 m ab GOK und bei den übrigen Bohrungen bei 2,5 m ab GOK.

Die Untersuchungspunkte KRB/DPH3, -4, -5 und -6 liegen im Nahbereich der 3-fach Turnhalle. Die Auffüllungen enden an KRB3 in 2,5 m Tiefe unter GOK oder bei ca. 704,40 m ü. NN, an KRB4 in ca. 2,7 m Tiefe unter GOK oder bei ca. 703,50 m ü. NN, an KRB5 in 2,5 m Tiefe unter GOK oder bei ca. 704,00 m ü. NN und an KRB6 in ca. 2,5 m Tiefe oder bei 703,70 m ü. NN. An KRB4 und an KRB6 liegen Unterkante der Auffüllungen und Oberkante des tragfähigen Lockergesteins auf dem gleichen Niveau. Hingegen wird durch die schweren Rammsondie- rungen an DPH3 und DPH5 nachgewiesen, dass geringe Schlagzahlen und somit gering trag- fähiges Lockergestein bis in eine Tiefe von 3,1 m oder bis in eine Höhe von 704,00 m ü. NN (KRB3) bzw. bis in eine Tiefe von 6,0 m ab GOK oder bis in eine Höhe von 700,60 m ü. NN (KRB5) vorkommen.

Das Gründungsniveau der 3-fach Sporthalle liegt somit mit 701,8 m ü. NN um 1,2 m oberhalb der gering tragfähigen Schichten an KRB5. An den übrigen Aufschlusspunkten liegt das Grün- dungsniveau der Sporthalle in tragfähigen Schichten. Die schweren Rammsondierungen an den Untersuchungspunkten DPH3, DPH4 und DPH6 belegen jeweils tragfähige Böden auf dem Gründungsniveau. An DPH5 werden bis in eine Tiefe von ca. 6,0 m ab GOK oder bis in ca. 700,60 m ü. NN locker gelagerte Kiese erschlossen. Insofern ist hier über die Baufläche von einem Bodenaustausch mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 0,3 m auszugehen.

Nach dem Aushub sind die Baugrubensohlen fachgerecht zu verdichten. Anschließend ist eine Baugrubenabnahme durch den Baugrundgutachter durchzuführen. Die erzielte Verdichtung ist durch statische und kalibrierte dynamische Plattendruckversuche und Rammsondierungen nachzuweisen.

Die Gründungssohlen sind durch den Bodengutachter in Augenschein zu nehmen (Baugru- benabnahme). Mit der Nachverdichtung ist an den Gründungssohlen eine Proctordichte von D ≥ 100 % zu erzielen oder es sind durch Plattendruckversuche mindestens E -Werte von pr V2 120 MN/m² oder E -Werte von 55 MN/m² nachzuweisen. Sollten in den Baufeldern auf Grün- Vd dungsniveau Lehmlinsen aufgeschlossen werden, so sind diese mindestens bis in eine Tiefe von 0,6 m ab Gründungsniveau abzugraben und durch verdichtungswilliges Bodenmaterial (z. B. Kiessand) zu ersetzen. Das Austauschmaterial ist unter lagenweiser Verdichtung (Mächtig-

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keit einer Lage ≤ 0,3 m) fachgerecht einzubauen. Die erzielte Verdichtung im Austauschbe- reich ist durch Plattendruckversuche nachzuweisen (Zielwert siehe oben). Sollte dieser Nach- weis nicht möglich sein, so ist der Baugrundgutachter hinzuzuziehen. Grundsätzlich ist bei der Verdichtung ein Lastausbreitungswinkel von 45° zu berücksichtigen.

Nach den geschilderten Vorbereitungen kann die Bauwerksgründung mit einer Bodenplatte oder über Streifen- bzw. Einzelfundamente auf den anstehenden Böden oder Austauschböden erfolgen.

Bei Berücksichtigung der oben gemachten Vorgaben können für die Anwendung von Einzel- und Streifenfundamenten die zulässigen Bodenpressungen gemäß DIN 1054:2003, Tabellen A 1 (für setzungsempfindliche Bauwerke) und A 2, angesetzt werden bzw. die Bemessungs- werte des Sohlwiderstandes, Tabellen A6.1 und A6.2, Eurocode 7 verwendet werden.

Da die Gründungssohlen auf unterschiedlichen Niveaus liegen und unter den Gründungssoh- len unterschiedliche Böden anstehen, sind bei Anwendung der Tabelle A 1 (für setzungsun- empfindliche Bauwerke) die Tabellenwerte um 30% bzw. bei Anwendung der Bemessungs- werte des Sohlwiderstands nach Tabelle A6.1 die Tabellenwerte nach Punkt A6.10.2.3, Euro- code 7 um 30% zu verringern.

Bei Ausnutzung der oben angegebenen zulässigen Bodenpressungen nach den Tabellen A 1 und A 2, DIN 1054:2003 bzw. der Bemessungswerte des Sohlwiderstandes nach den Tabellen A6.1 und A6.2, Eurocode 7 ist mit Bauwerkssetzungen zu rechnen, die bei Fundamentbreiten bis ca. 2 m ein Maß von 1 bis 3 cm nicht übersteigen. Differenzsetzungen fallen entsprechend geringer aus. Bei wesentlicher gegenseitiger Beeinflussung benachbarter Fundamente oder bei Überlagerung mit anderen Lasteinflüssen können sich die Setzungen vergrößern. Für die Anwendung von Einzel- und Streifenfundamenten bei einer Gründung auf den mind. mitteldicht gelagerten Kiessanden und Sanden sollten diese Werte ebenfalls nicht überschritten werden.

Bei unterschiedlich tief gegründeten Fundamenten ist auf die Einhaltung eines Lastausbrei- tungswinkels von 45° gegen die Horizontale zu achten. Sofern nicht der Lasteinfluss höherer Fundamente auf tiefere Bauteile statisch berücksichtigt wird, sind die Fundamente abzutrep- pen. Die Abtreppungen sind nicht steiler als 45° gegen die Horizontale zu wählen.

Für Plattengründungen wird in der Regel das Bettungsmodul ks zu deren statischer Berech- nung benötigt. Der Wert kann im Sinne einer elastischen Federsteifigkeit des Untergrundes verstanden werden. Aufgrund des Zusammenwirkens von Boden und Gründungskörper kann eine exakte Größe des Bettungsmoduls nur unter Berücksichtigung von Form, Stärke und Be- wehrung der Bodenplatte angegeben werden. Es kann unter Anwendung des oben beschrie- ben Bodenaufbaus ein Wert mit ks = 20 MN/m³ abgeschätzt werden. Bei höheren Genauig- keitsanforderungen können exaktere Werte als Quotient aus dem Sohldruck und der zu erwar- tenden Gebäudesetzung ermittelt werden.

8.3 Bauwasserhaltung und Schutz der Gebäude gegen Grundwasser

Wasserhaltung: Eine Wasserhaltung zur Absenkung des Grundwasserspiegels wird nicht er- forderlich, da der MHGW-Wasserstand deutlich unter der Baugrubensohle liegt. Dennoch kann sich in der Bauphase z. B. bei Starkregenereignissen Niederschlagswasser in der Baugrube aufstauen. Für diesen Fall empfehlen wir, die Ausrüstungen für den Betrieb einer offenen Was- serhaltung (Pumpen, Schachtring für Pumpensümpfe, Leitungen) auf der Baustelle vorzuhal- ten oder kurzfristig verfügbar zu machen, so dass Niederschlagswasser nach Erfordernis aus der Baugrube abgepumpt werden kann.

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Wassereinwirkungsklasse des Gebäudes: Nach DIN 18533-1:2017-07 ist für das Gebäude die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E (drückendes Wasser bis 3 m Wassersäule) festzulegen. Das ist darauf zurückzuführen, dass zum einen Böden erschlossen wurden, die einen Kf-Wert von unter 1 x 10-4 m/s aufweisen, was eine Stauwasserbildung begünstigt und zum anderen dadurch begründet, dass die Gebäude bei Eintreten eines hundertjährlichen Hochwassers teil- weise in den Überflutungsbereichen des Faukenbachs liegen. Wir empfehlen deshalb, den Bemessungswasserstand vorerst auf das Niveau der Geländeoberkante festzulegen und im Verlauf der weiteren Planung auf Grundlage der im Bayernatlas veröffentlichten Modellierun- gen klären zu lassen, bis auf welche Höhenniveaus genau Überflutungen bei einem solchen Ereignis vorkommen können.

8.4 Erdarbeiten, Verbau und Hinterfüllungen

Nicht verbaute Baugrubenwände dürfen nach DIN 4124 bei den anstehenden, teilweise nicht bindigen Böden einen Böschungswinkel von 45° nicht überschreiten. Sollen die Baugruben- wände steiler geböscht werden, ist ein Standsicherheitsnachweis zu führen. Falls die Ausbil- dung von geböschten Baugruben nicht möglich ist, sind ab Baugrubentiefen von über 1,25 m Verbaumaßnahmen erforderlich.

Hinterfüllungen: Die ausgebauten anstehenden Kiessande sind teilweise zur Bauwerkshint- erfüllung oder für Rohrgrabenhinterfüllungen geeignet. In Frosttiefe ist jedoch frostsicheres Material (F1) zu verwenden. Grobe Steine müssen aussortiert werden. Nach Rücksprachen mit den Fachbehörden kann nach deren Genehmigung eventuell auch gering verunreinigtes Material (z. B. bis Einbauklasse Z1.1 nach EPP) wieder eingebaut werden. Aufgehaldetes Ma- terial sollte gegen Witterungseinflüsse geschützt werden; insbesondere sind für den Wieder- einbau vorgesehene Materialien trocken zu halten. Unter versiegelten Zuwegungen und Stellflächen ist Auffüllmaterial mit Feinkorngehalten ≤ 5 Gew.-% einzubauen. Da der Feinkornanteil beim Verdichten um ca. 2% zunimmt, kann z. B. ein Kiessand mit einem Feinkornanteil von ≤3 Gew.-% als Tragschichtmaterial verwendet wer- den. Die Arbeitsräume sind nach Regelaufbau lagenweise in Stärken zu je ≤ 0,3 m mit ausrei- chender Verdichtung (Dpr ≥ 100 %) zu verfüllen. Die ausreichende Verdichtung ist durch dy- namische Plattendruckversuche während des Einbaus nachzuweisen.

8.5 Versickerung von Niederschlagswasser

Das anfallende Niederschlagswasser kann in den wasserungesättigten anstehenden Kiesen (fluviatilen Schottern) versickert werden. Für die Dimensionierung der Versickerungseinrich- tungen nach DWA-Arbeitsblatt 138 kann vorerst auf Grundlage der durchgeführten Korngrö- ßenanalysen ein kf-Wert von 1*10-4 m/s angesetzt werden. Da die Kiese auch kleinräumig unterschiedliche Durchlässigkeiten aufweisen können und da uns bislang keine geplanten Standorte der Versickerungsanlagen bekannt sind, ist es sinnvoll, im Verlauf der weiteren Pla- nung nach Festlegung der Standorte von Versickerungsanlagen, dort Versickerungsversuche durchzuführen. Hieraus ergeben sich dann spezifische Durchlässigkeitsbeiwerte für den je- weiligen Standort der betreffenden Versickerungsanlage.

Im Bereich des Sickerkegels sind grundsätzlich eventuell vorhandene Auffüllungen oder ver- unreinigte Böden vollständig auszuräumen

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8.6 Betonaggressivität von Böden und Grundwasser

Die angetroffenen Böden und das Grundwasser sind nach DIN 4030 voraussichtlich als nicht bis möglicherweise gering betonangreifend einzustufen. Wir empfehlen im Verlauf der weite- ren Untersuchungen sicherheitshalber eine Wasseranalyse nach DIN 4030 durchführen zu lassen. Hierfür kann z. B. auch Grundwasser aus einer Schürfgrube geschöpft werden.

  1. Untersuchung, Zuordnung und Verwertung von Boden und Asphalt 9.1 Abfallrechtliche Zuordnung von Boden

Sobald im Rahmen von Baumaßnahmen verunreinigter Bodenaushub anfällt, greift das Abfall- recht. Böden mit schädlichen Verunreinigungen bzw. Auffüllmaterial müssen vor einer Verwer- tung bzw. Behandlung chemisch untersucht werden. Die Art der möglichen Verwertung be- stimmen die „Technischen Regeln“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), für „Anfor- derungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen“ bzw. im so- genannten „Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen“ (im weiteren Text „Leitfaden“) geregelt. Die Einstufung von Verfüllböden nach diesen Merkblättern ist maß- geblich für die Entsorgungskosten.

Folgende Schwellenwerte für die Einstufung von gering verunreinigten mineralischen Rest- stoffen / Abfällen werden in den „Technischen Regeln“ der LAGA definiert:

Z 0: im Allgemeinen nicht eingeschränkter Einbau

Z 1.1: bei Einhaltung dieser Werte ist aus Sicht des Grundwasserschutzes selbst bei ungüns- tigen hydrogeologischen Voraussetzungen davon auszugehen, dass ein eingebauter Boden keine nachteiligen Veränderungen im Grundwasser bewirkt. In der Regel wird daher eine Wie- derverwertung uneingeschränkt genehmigt.

Z 1.2: bei Einhaltung dieser Werte kann Boden in hydrogeologisch günstigen Gebieten (flächig verbreitete, mindestens 2 m mächtige Deckschichten mit hohem Rückhaltevermögen für Schadstoffe - wie Tone, Schluffe, Lehme - über dem Grundwasserleiter) eingebaut werden.

Z 2: Die Zuordnungswerte Z 2 stellen die Obergrenze für den Einbau von Boden mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen dar. Durch diese soll der Transport von Inhaltsstoffen in den Untergrund und das Grundwasser verhindert werden. Maßgebend für die Festlegung der Werte ist das Schutzgut Grundwasser.

Die Z-Werte beziehen sich auf Mischproben aus bereits ausgehobenen Halden. Die endgültige Einstufung wird erst während des Aushubs für jede Halde einzeln nach einer Haldenbepro- bung festgelegt. Die Untersuchungen werden in der Gesamtfraktion des Bodens ausgeführt.

Stellvertretend für die TR LAGA, wird in Bayern der „Leitfaden“ (Eckpunktepapier oder "EPP") verwendet. Im „EPP“ sind analoge Zuordnungskriterien genannt. Auf Grund der sensibleren Verfüllorte – die Verfüllorte liegen in Kiesgruben – werden die Deklarationsanalysen an der Fraktion <2 mm des Bodens ausgeführt. Hierdurch wird eine Verdünnung der Schadstoffge- halte durch Grobkomponenten verhindert. Hintergrund für diese Vorgehensweise ist die Tat- sache, dass das Sicker- oder Grundwasser insbesondere durch die feinkörnigen Bodenanteile fortbewegt und somit vor allem die darin enthaltenen Schadstoffe berührt.

Eine Verfüllung von Böden mit organischen Anteilen in Gruben nach EPP ist nicht vorgesehen. Es handelt sich um eine Verwertung gering verunreinigter mineralische Stoffe. Ein konkreter

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Grenzwert für den organischen Anteil gemessen als Glühverlust oder TOC ist im EPP nicht vorgegeben. Es wird ein TOC von <3 % vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass ab organischen Anteilen von >3% bis 6% in der Gesamtfraktion nach Deponie-Info 7 des Bayer. LfU die Einholung von Sondergenehmigungen bei den betref- fenden Gebietskörperschaften (Landratsämtern) erforderlich werden. Diese Anforderung sollte auch in der Ausschreibung enthalten sein. Zudem können Untersuchungen zur Bestimmung von Gasbildungsraten beim Abbau organischer Substanz erforderlich werden (je nach pH- Wert des Bodens AT4 oder GB21).

Weiterhin kommt es auch in anstehenden Böden der Münchner Schotterebene häufig vor, dass die pH-Werte über dem für die Obergrenze der Belastungskategorie Z0 liegenden Wert von 9 liegen. Hierzu gibt es eine Stellungnahme des bayerischen LfU, die festlegt, dass sich allein auf Grundlage eines über 9 liegenden pH-Wertes für anstehende Böden keine Höher- stufung bei der Zuordnung des Bodens gemäß Eckpunktepapier ergibt.

Wird der durch das EPP vorgegebene Schwellenwert Z2 überschritten, so greift die Deponie- verordnung (DepV) [9].

9.2 Bodenuntersuchungen

Die entnommenen Proben aus anstehenden und aufgefüllten Oberböden und Böden wurden durchgehend auf die Leitparameter nach BBodSchV (Arsen und Schwermetalle (Blei, Cad- mium, Chrom, Nickel, Quecksilber, Zink) sowie auf PAK n. EPA, untersucht. Die Untersu- chungsergebnisse werden in Tabellen 10 auf Seite 22 und 11 auf Seite 23 aufgelistet.

Abfallwirtschaftliche Einstufung: Mit TOC-Werten von über 3,0% (z. B. KRB1/0,10 mit 3,32%) ist davon auszugehen, dass insbesondere das Material der Oberbodenschichten über dem Grenzwert für eine Verfüllung in Eckpunktepapiergruben (siehe hierzu Kap. 9.1) liegen kann. Bei einer Entsorgung dieses Materials muss mit zusätzlichen Untersuchungen (z. B. Abbautest in 4 Tagen [AT4] oder Gasbildungsrate in 21 Tagen [GB21]) gerechnet werden. Möglicherweise muss hier eine Ausnahmegenehmigung mit dem Grubenbetreiber abgestimmt und nach dessen Zustimmung bei zuständigen Landratsamt beantragt werden.

Die Untersuchungen der Oberböden ergab ansonsten Zuordnungen in die Einbauklassen Z0 bis Z1.2. Probe KRB2/0,20 konnte wegen der geringen Probenmenge nur auf den Parameter PAK untersucht werden.

Die Untersuchung der Auffüllungsproben ergab durchweg Zuordnungen in die Einbauklasse Z0.

Bodenschutzrechtliche Einstufung: Nach LfW-Merkblatt 3.8/1 lagen alle untersuchten Schadstoffgehalte unter den Hilfswerten 1.

  1. Gefährdungsabschätzung 10.1 Wirkungspfad Boden – Mensch (direkter Kontakt)

Dieser Wirkungspfad kann bisher nur auf Grundlage der Untersuchung einzelner Bodenpro- ben beurteilt werden. Oberbodenflächenmischproben wurden bisher noch nicht entnommen. In den insgesamt 5 Oberbodenproben, die im Zuge der Schadstoffuntersuchungen des Bo- dens untersucht wurden, wurde der Prüfwert gemäß FoBIG von 0,5 mg/kg Benzo(a)pyren bei Anwesenheit weiterer Einzelsubstanzen der PAK nicht überschritten. Auch andere Grenzwerte

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nach Anhang 2, Punkt 1.4 der BBodSchV wurden in den entnommenen Oberbodenproben nicht überschritten. Das Vorliegen einer Gefährdung hat sich somit vorerst nicht belegen las- sen. Im weiteren Verlauf werden noch Oberbodenflächenmischproben nach BBodSchV ent- nommen. Wenn die Untersuchungsergebnisse aus diesen Untersuchungen vorliegen, kann die Beschaffenheit des Oberbodens abschließend beurteilt werden.

Bodenuntersuchungen Bgm.-Schütte-Grund- u. MittelschuleAnalysennr.500134500101500115500153500159
Probenahmedatum2022082420220824202208242022082420220824
ProbenbezeichnungKRB2/0,20KRB1/0,10KRB1/0,50KRB3/1,00KRB3/2,50
ParameternameBGEinheit)dnaS( 0Z PPE ↑0Z )ffulhcS/mheL( PPE ↑)noT( 0Z PPE ↑1.1Z PPE ↑2.1Z PPE ↑2Z PPE ↑WertWertWertWertWert
Feststoff
Trockensubstanz0,1%82,3828886,184,6
Analyse in der Fraktion < 2mm
Fraktion < 2 mm (Wägung)0,1%79,63042,642,760,7
Königswasseraufschluß
Arsen (As)4mg/kg20202030501506,85,95,96,5
Blei (Pb)4mg/kg4070100140300100043302615
Cadmium (Cd)0,2mg/kg0,411,523100,30,30,3<0,2
Chrom (Cr)2mg/kg306010012020060028192627
Nickel (Ni)3mg/kg15507010020060021152222
Kupfer (Cu)2mg/kg2040608020060023192218
Quecksilber0,05mg/kg0,10,5113100,230,210,180,08
Zink (Zn)2mg/kg60150200300500150022771,489,553,8
Kohlenwasserstoffe C10-C40 (GC)50mg/kg100100100300500100054160<50
Kohlenwasserstoffe C10-C22 (GC)50mg/kg<50<50<50
Acenaphthylen0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Phenanthren0,05mg/kg0,190,06<0,050,08<0,05
Dibenz(ah)anthracen0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Benzo(a)pyren0,05mg/kg0,30,30,30,3110,410,16<0,050,19<0,05
Benzo(ghi)perylen0,05mg/kg0,280,15<0,050,14<0,05
Indeno(1,2,3-cd)pyren0,05mg/kg0,310,16<0,050,15<0,05
Naphthalin0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Acenaphthen0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Fluoren0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Anthracen0,05mg/kg0,06<0,05<0,05<0,05<0,05
Fluoranthen0,05mg/kg0,530,25<0,050,24<0,05
Pyren0,05mg/kg0,480,15<0,050,2<0,05
Benzo(a)anthracen0,05mg/kg0,310,12<0,050,14<0,05
Chrysen0,05mg/kg0,40,14<0,050,13<0,05
Benzo(b)fluoranthen0,05mg/kg0,440,18<0,050,21<0,05
Benzo(k)fluoranthen0,05mg/kg0,240,1<0,050,08<0,05
PAK-Summe (nach EPA)mg/kg333515203,651,47n.b.1,56n.b.
Zuordnung nach Eckpunktepapier / LVGBTZ1.2Z1.1Z0Z1.1Z0
Einstufung nach RuVA Stb. Bzw. Bodenschutzrecht<HW1<HW1<HW1<HW1<HW1

Tabelle 10: Untersuchungsergebnisse Bodenproben, Teil 1

10.2 Wirkungspfad Boden – Gewässer (Grundwasser)

Eine Gefährdung des Grundwassers durch einen Schadstoffeintrag aus der Auffüllung kann wegen der geringen Schadstoffgehalte und wegen des hohen Grundwasserflurabstands nicht erkannt werden.

  1. Entsorgungsarbeiten

Auf dem Untersuchungsgrundstück wurden ausschließlich in den aufgefüllten Oberböden Be- lastungen durch die Schadstoffe Zink, Kohlenwasserstoffe, Benzo(a)pyren und PAK festge- stellt.

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Bodenuntersuchungen Bgm.-Schütte-Grund- u. MittelschuleAnalysennr.500160500165500166500168500169
Probenahmedatum2022082420220824202208242022082420220824
ProbenbezeichnungKRB4/0,20KRB4/2,70KRB5/0,10KRB5/2,50KRB6/2,50
ParameternameBGEinheit0Z )dnaS( PPE ↑0Z )ffulhcS/mheL( PPE ↑)noT( 0Z PPE ↑1.1Z PPE ↑2.1Z PPE ↑2Z PPE ↑WertWertWertWertWert
Feststoff
Trockensubstanz0,1%80,294,182,981,184,5
Analyse in der Fraktion < 2mm
Fraktion < 2 mm (Wägung)0,1%64,73896,674,346,4
Königswasseraufschluß
Arsen (As)4mg/kg20202030501508,3<4,065
Blei (Pb)4mg/kg40701001403001000274,82215
Cadmium (Cd)0,2mg/kg0,411,523100,3<0,20,20,2
Chrom (Cr)2mg/kg306010012020060031122419
Nickel (Ni)3mg/kg155070100200600249,52314
Kupfer (Cu)2mg/kg20406080200600227,22114
Quecksilber0,05mg/kg0,10,5113100,290,110,090,09
Zink (Zn)2mg/kg60150200300500150085,320,360,352
Kohlenwasserstoffe C10-C40 (GC)50mg/kg1001001003005001000<50<5079
Kohlenwasserstoffe C10-C22 (GC)50mg/kg<50<50<50
Acenaphthylen0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Phenanthren0,05mg/kg<0,05<0,050,180,070,06
Dibenz(ah)anthracen0,05mg/kg<0,05<0,050,05<0,05<0,05
Benzo(a)pyren0,05mg/kg0,30,30,30,3110,06<0,050,49<0,050,12
Benzo(ghi)perylen0,05mg/kg0,05<0,050,36<0,050,09
Indeno(1,2,3-cd)pyren0,05mg/kg0,05<0,050,37<0,050,11
Naphthalin0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Acenaphthen0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Fluoren0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Anthracen0,05mg/kg<0,05<0,05<0,05<0,05<0,05
Fluoranthen0,05mg/kg0,12<0,050,730,080,2
Pyren0,05mg/kg0,08<0,050,670,060,15
Benzo(a)anthracen0,05mg/kg<0,05<0,050,34<0,050,1
Chrysen0,05mg/kg0,05<0,050,37<0,050,1
Benzo(b)fluoranthen0,05mg/kg0,08<0,050,49<0,050,13
Benzo(k)fluoranthen0,05mg/kg<0,05<0,050,22<0,050,06
PAK-Summe (nach EPA)mg/kg333515200,49n.b.4,270,211,12
Zuordnung nach Eckpunktepapier / LVGBTZ0Z0Z1.2Z0Z0
Einstufung nach Bodenschutzrecht<HW1<HW1<HW1<HW1<HW1

Tabelle 11: Untersuchungsergebnisse Bodenproben, Teil 2

Für die im Zuge der Baumaßnahme erforderlichen Aushub- und Abtragarbeiten empfehlen wir die folgende Vorgehensweise:

  1. Erdbaumaßnahmen in aufgefüllten Bereichen können ohne kontinuierliche Überwa- chung durchgeführt werden, da die Grenze zwischen aufgefülltem Oberboden und da- runterliegenden aufgefüllten Böden nach Einweisung gut unterscheidbar sind. Alle auf- gefüllten Böden sind zu Haufwerken nach EPP/LAGA PN 98 aufzuschütten und gemäß EPP/LAGA PN 98/Deponie-Info 3 zu beproben. Hierbei sind die Oberböden von den darunterliegenden Schluffen zu trennen. Die Proben sind der Deklarationsuntersu- chung in einem akkreditierten Labor zuzuführen.

  2. Erdbaumaßnahmen in anstehenden Bodenschichten können gleichermaßen ohne durchgehende Überwachung durchgeführt werden. Für die Verwertung des Bodens reichen Haufwerksdeklarationen mit Probenentnahme nach EPP/LAGA PN 98/Depo- nie-Info 3 und Laboranalysen eines akkreditierten Labors. Sollte der anstehende Bo- den erreicht werden, so können auch Sohlproben entnommen und nach EPP deklariert werden. Sollte hierbei die Einbauklasse Z0 nachgewiesen werden, so kann der übrige Aushub nach Zustimmung des beauftragten Erdbauers / der beauftragten Gruben auch

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ohne weitere Deklaration unter Vorlage der Ergebnisse der Sohlbeprobung abgefahren werden.

  1. Für den Wiedereinbau vorgesehenes Material ist wenigstens auf die Parameter Koh- lenwasserstoffe, PAK/EPA und Schwermetalle + Arsen zu untersuchen, bevor über die Möglichkeit und den Ort des Wiedereinbaus entschieden wird. Die Entscheidung über den Wiedereinbau von Z1.1-Material ist in Abstimmung mit dem zuständigen Landrat- samt zu treffen. Einbauorte von Z1.1-Material sind grundsätzlich exakt zu dokumentie- ren.

  2. Die Erd- / Bau-Firma ist vor Beginn der Arbeiten in die Schadstoff- / Entsorgungsprob- lematik einzuweisen.

Wir empfehlen auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse bei der Ausschrei- bung der Entsorgungsarbeiten die folgenden Positionen / Einbauklassen zu berücksichtigen: Z0, Z1.1, Z1.2, Z2 sowie DK0 und DK1. Es ist davon auszugehen, dass beim Aushub über- wiegend Z0-, Z1.1- und Z1.2-Material anfallen wird.

  1. Schlussbemerkung

Im Rahmen des vorliegenden Berichtes wurden die Ergebnisse der durchgeführten Feldarbei- ten zum hier zu behandelnden Bauvorhaben zusammengestellt und erläutert. Darüber hinaus wurden Empfehlungen zur Ausführung der Bauwerksgründung gegeben. Diese Empfehlungen sind als Beratung zu verstehen, die den Entscheidungen des Planers, des Statikers und der Baufirma hinsichtlich der Gründung und des erforderlichen Einsatzes von Baumaschinen und –geräten etc. nicht vorgreifen.

Wir weisen zudem darauf hin, dass sich alle Untersuchungsergebnisse immer nur auf die un- tersuchten Proben beziehen. Zwischen den Untersuchungspunkten / Probenentnahmestellen können auch andere günstigere oder ungünstigere Werte vorkommen.

Da dem Gutachter nicht alle relevanten Gesichtspunkte der Planung und der Bauausführung bekannt sein können, sollten bodenmechanische Detailfragen bzw. Planungsänderungen mit dem Gutachter abgestimmt werden. Dies trifft auch dann zu, wenn im Zuge der Bauausfüh- rungen Untergrundverhältnisse angetroffen werden sollten, die von den hier beschriebenen Verhältnissen der punktförmigen Aufschlüsse abweichen.

Eching am Ammersee, 31.08.2022

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Eckhard Hopf (Dipl.-Geol.)

Anlage: Prüfbericht

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  1. Literaturverzeichnis

[1] Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen - Leitfaden zu den Eckpunkten, Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Lan- desentwicklung und Umweltfragen und dem Industrieverband Steine und Erden e.V. vom 21.02.2001, Fassung vom 15.07.2021.

[2] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.): Zusätzliche Vertrags- bedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB 09). Köln, Fas- sung 2009.

[3] DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft (Hrsg.): Arbeitsblatt DWA-A 138. Pla- nung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Hennef, 2021.

[4] Von Soos. P.: Eigenschaften von Boden und Fels; ihre Ermittlung im Labor, Grund- bautaschenbuch, München 1996.

[5] Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Hrsg.): Geologische Übersichts- karte 1:200.000 CC7934 München. Hannover 1991.

[6] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (Hrsg.): Energie-Atlas Bayern, Kartenwerke. München, 2017. URL http://geoportal. bay- ern.de/energieatlas-karten/ - zuletzt abgerufen am 07.04.2018.

[7] Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Hrsg.): BayernAtlas – Geo- portal Bayern. Stand Oktober 2017. URL https://geoportal.bayern.de – zuletzt abgerufen am 27.03.2018

[8] Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): UmweltAtlas Geologie, München, 2017. URL http://www.umweltatlas.bayern.de – zuletzt abgerufen im August 2022

[9] DIN EN ISO 22475-1:2007-01: Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Proben- entnahmeverfahren und Grundwassermessungen - Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung, Beuth Verlag, 2007

[10] DIN EN ISO 22475-2:2012-03: Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Feldun- tersuchungen - Teil 2: Rammsondierungen, Beuth Verlag, 2012

[11] DIN 4023:2006-02: Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Zeichnerische Dar- stellung der Ergebnisse von Bohrungen und sonstigen direkten Aufschlüssen, Beuth Verlag 2006

[12] DIN 18123:2011-04: Baugrund, Untersuchung von Bodenproben - Bestimmung der Korngrößenverteilung, Beuth Verlag 2011 (Dokument wurde zurückgezogen)

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