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634 Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Küchenausstattung für Schule, Lehrerzimmer und Verwaltung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 00:01 (Europe/Berlin)

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LHH 19 / 634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer 1 9-1005-26 Maßnahme GYHerschelschule,Holzmodulanlage,G9Neubau+BrandschutzBestand

Leistung KüchentechnischeAnlagen

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. 8 Dieser hat einen Architekten/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort G r.Kolonnenweg37in30179Hannover Gebäude G YHerschule Raum B auteilA,EG

3 Ausführungsfristen Anlieferung / Ausführungsbeginn 19.05 .2027 Ende der Ausführung 02.06 .2027 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: FertigstellungTeeküchenbis26.05.2027 BeginnGE-Kücheab26.05.2027

4 Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozen t der Auftragssumm e (ohne Umsatzsteuer ) begrenz t.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Ein- zelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15 VOL/B)

Alle Rechnungen sind vorzugsweise elektronisch beim Auftraggeber: Fachbereich Gebäudemanagement, Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover

1 -fach und zugleich bei 0 -fach einzureichen.

Grundlage VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand LHH 02/23 Seite 1 von 3

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LHH 19 / 634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 5.1 Die notwendigen Rechnungsunterlagen über Art und Umfang der Leistung sind durch Belege eindeu- tig und allgemein verständlich nachzuweisen und 1-fach einzureichen. Die Rechnung soll der Reihen- folge und Ordnung des Auftrages entsprechen. Gegebenenfalls sonstige im Vertrag festgelegten An- forderungen sind einzuhalten.

5.2 Rechnungen sind dem Auftraggeber vorzugsweise elektronisch zuzuleiten.

Sofern Rechnungen online zugeleitet werden, sind diese ausschließlich an das zentrale Postfach „19.OR@hannover-stadt.de“ zu senden. Zusendungen an andere Postfächer können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht zugestellt. Rechnung und Anlagen (z.B. Mengenlisten, Stundenzettel) sind als 2 getrennte pdf-A-Dateien zuzu- senden. Die Anlagen müssen zusätzlich in Papierform im Fachbereich Gebäudemanagement einge- hen. Diese Regelung gilt für alle Arten von Rechnungen (Schlussrechnung, Teil-Schlussrechnung, Ab- schlagsrechnung).

6 Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17 VOL/B)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist:

8 - frei –

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

9.1 Sozialstandards (Beiblatt 248a)

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat beschlossen, keine Produkte aus ausbeuterischer Kin- derarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Na- tionen (ILO) einzukaufen und nur Produkte zu beschaffen, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeits- normen hergestellt und gehandelt wurden. Die Landeshauptstadt Hannover ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn dem Auftraggeber Tatsachen bekannt werden, dass der Auftragnehmer gegen die vertraglich

Grundlage VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand LHH 02/23 Seite 2 von 3

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LHH 19 / 634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) vereinbarte Verpflichtung aus der Berücksichtigung von Sozialstandards bei der kommunalen Be- schaffung verstoßen hat. 9.2 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)

Für Vergaben ab einem Auftragswert von 20.000,- € netto aller Liefer-, Dienst- und Bauleistungen der Maßnahme sowie Rahmenverträgen ist das NTVergG anzuwenden. Daraus ergeben sich für den Auf- tragnehmer folgende Pflichten:

9.2.1 Tariftreue- und Mindestentgelt (§ 4 NTVergG): Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Mindestent- gelt nach den Bedingungen der Tarifverträge im Sinne des AEntG oder nach MiLoG zu zahlen. 9.2.2 Soziale Kriterien (§ 11 NTVergG): Sofern soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden, gelten diese Anforderungen für Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmern. Auf Verlangen ist eine Eigenerklärung zur Personalstärke des Unternehmens vorzule- gen. 9.2.3 Beachtung ILO-Mindestanforderungen (§ 12 NTVergG): Es dürfen keine Waren Gegenstand der Leistung sein, die unter Missachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gewonnen oder hergestellt worden sind. 9.2.4 Nachunternehmen / Verleihunternehmen (§ 13 NTVergG): Nachunternehmen / Verleihunterneh- men haben sich bei Auftragsausführung zu verpflichten, die Verpflichtungen hinsichtlich Tariftreue und Mindestentgelt zu übernehmen und ebenfalls alle geforderten Nachweise und Erklärungen vor- zulegen, sofern ihr Auftragsvolumen mindestens 3.000,- € ohne Umsatzsteuer beträgt. 9.2.5 Kontrollen, Vertragsstrafen, Sanktionen (§§ 14 und 15 NTVergG): Der Unternehmer und die Nach- unternehmer haben vollständige und prüffähige Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen bereitzu- halten, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Der Auftraggeber hat das Recht zur Einsichtnahme; das Unterneh- men hat die Pflicht zur Auskunft und Mitwirkung. Für jeden schuldhaften Verstoß ist hiermit eine Ver- tragsstrafe von 1% des Auftragswertes vereinbart, wobei bei mehreren Verstößen maximal 10% des Auftragswertes erhoben werden. Des Weiteren ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigt und kann zudem die Unterneh- men bis zu drei Jahren von seiner Auftragsvergabe ausschließen.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.

Grundlage VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand LHH 02/23 Seite 3 von 3

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