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Leistungsbeschreibung-kfz - Haftpflichtversicherung.docx

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für den Fuhrpark der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 15:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung der KFZ-Haftpflichtversicherung des Fuhrparks der Landwirtschaftskammer NRW

Vorbemerkungen

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (AG) hat die Aufgabe, die Landwirtschaft und die, in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen und im Rahmen ihrer Aufgaben den ländlichen Raum zu stärken. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Gewährung des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes für sämtliche zum Fuhrpark der AG gehörenden Fahrzeuge.

Leistungsgegenstand

    1. Vertragsgegenstand

Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sollen die Parteien die Möglichkeit haben, für einzelne Fahrzeuge den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz durch den Abschluss eines separaten Versicherungsvertrags („Einzelvertrag“) zu begründen. Die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung sollen automatisch auf sämtliche Einzelverträge Anwendung finden, mit denen die AG Fahrzeuge beim AN versichert.

Versichert werden soll der Fuhrpark der AG. Dieser umfasst am Stichtag 01.08.2026 insgesamt 456 Fahrzeuge. Nach derzeitigem Stand teilen sich diese wie folgt auf:

  • 300 PKW, davon 92 Leasingfahrzeuge
  • 27 LKW bis 3,5 t Gesamtmasse
  • 2 LKW bis 3,5 t Gesamtmasse im Werkverkehr
  • 85 Anhänger aller Zulassungen
  • 39 Landwirtschaftliche Zugmaschinen
  • 3 Arbeitsmaschinen

Der vorstehend aufgeführte Fahrzeugbestand dient als Grundlage für die Kalkulation der Versicherungsbeiträge. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann sich der Fahrzeugbestand verändern. Die AG ist berechtigt, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung weitere Fahrzeuge in den Versicherungsschutz aufzunehmen, Fahrzeuge zu ersetzen sowie Fahrzeuge aus dem Versicherungsschutz herauszunehmen. Die Aufnahme weiterer Fahrzeuge erfolgt zu den in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Bedingungen.

Ein Anspruch des AN auf eine bestimmte Mindestanzahl von Fahrzeugen oder ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen besteht nicht.

    1. Versicherungsumfang

Für sämtliche aufgrund dieser Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzelverträge ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer pauschalen Versicherungssumme von 100 Mio. € je Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu gewähren. Für Personenschäden muss die Versicherungssumme auf 15mio je geschädigte Person begrenzt werden.

Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Eigenschadendeckung bzw. Eigenschadenversicherung ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.

Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Zulassungszeitpunkt des jeweiligen Fahrzeugs. Bei Abmeldung, Verkauf, Stilllegung, Verschrottung oder sonstigem Ausscheiden eines Fahrzeugs aus dem Fuhrpark wird der Versicherungsschutz für dieses Fahrzeug nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen beendet.

    1. Abrechnung

Für jedes Fahrzeug gilt ein pauschaler jährlicher Versicherungsbeitrag, der für die jeweilige Fahrzeugart im Preisblatt auszuweisen ist.

Mit dem Versicherungsbeitrag sind sämtliche Leistungen des AN im Zusammenhang mit der Versicherung des jeweiligen Fahrzeugs abgegolten. Dies umfasst insbesondere die Vertragsverwaltung, die Aufnahme und Abmeldung von Fahrzeugen, Fahrzeugwechsel, die Ausstellung bzw. Bereitstellung von Versicherungsbestätigungen sowie die Bearbeitung von Vertragsänderungen. Zusätzliche Gebühren oder Bearbeitungskosten dürfen für diese Leistungen nicht erhoben werden.

Der jeweilige Versicherungsbeitrag wird einmal jährlich in Rechnung gestellt. Eine hiervon abweichende Zahlungsart bedarf der Vereinbarung der Parteien. Wird der Versicherungsschutz für einzelne Fahrzeuge im Laufe des Kalenderjahres durch Abschluss neuer Versicherungsverträge begründet oder durch Beendigung bestehender Versicherungsverträge aufgehoben, erfolgt die Berechnung des Versicherungsbeitrags anteilig nach dem tatsächlichen Zeitraum des bestehenden Versicherungsschutzes.

    1. EVB-Nummer

Der AN stellt der AG für die Zulassung und Ummeldung eine zentrale elektronische Versicherungsbestätigungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) kostenlos zur Verfügung, die für alle zu versichernden Fahrzeuge der AG verwendet werden kann. Die zur Begründung eines Einzelvertrages erforderlichen Fahrzeugdaten werden dem AN durch die AG in geeigneter elektronischer Form übermittelt. Der AN hat die Aufnahme des jeweiligen Fahrzeugs in den Versicherungsschutz unverzüglich elektronisch zu bestätigen.

    1. Vertragslaufzeit

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können Einzelverträge für Fahrzeuge der AG zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Mit dem Vertragsende der Rahmenvereinbarung enden auch sämtliche auf ihrer Grundlage geschlossenen Einzelverträge.

    1. Kommunikation und Schadenmeldungen

Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der AN der AG mindestens eine feste persönliche Ansprechpartnerin bzw. einen festen persönlichen Ansprechpartner einschließlich Vertretung benennen. Die Kommunikation muss per Mail sowie telefonisch während der üblichen Geschäftszeiten möglich sein. Änderungen der Ansprechpartner oder Kontaktdaten sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Der AN hat außerdem eine durchgängig elektronische Schadenabwicklung anzubieten. Schadenmeldungen müssen von der AG auf elektronischem Wege eingereicht werden können. Die weitere Kommunikation sowie die Übermittlung, Bearbeitung und Bereitstellung sämtlicher schadenbezogener Dokumente und Informationen erfolgen ebenfalls grundsätzlich digital.

Preisblatt

Wichtig!

Bitte benutzen Sie zur Angabe des Preises ausschließlich nachstehendes Preisblatt. Diese Leistungsbeschreibung mit ausgefülltem Preisblatt ist zwingend dem Angebot beizufügen. Die gelb markierten Tabellenfelder sind zwingend durch den Bieter zu befüllen!

In die Preise sind alle Nebenkosten mit einzukalkulieren. Das Versicherungssteuersteuerveränderungsrisiko trägt der AN.

Preisblatt:
Stückbeitrag PKW:bitte eintragen € (netto)
Jahresbeitrag PKW bei 300 Stück:bitte eintragen € (netto)
Stückbeitrag LKW bis 3.5 t Gesamtmasse:bitte eintragen € (netto)
Stückbeitrag LKW bis 3.5 t Gesamtmasse im Werkverkehr:bitte eintragen € (netto)
Jahresbeitrag LKW bis 3,5 t bei 25 Stück und 2 Stück im Werkverkehr:bitte eintragen € (netto)
Stückbeitrag landwirtschaftliche Zugmaschinen:bitte eintragen € (netto)
Jahresbeitrag landwirtschaftliche Zugmaschinen bei 39 Stück:bitte eintragen € (netto)
Stückbeitrag Anhänger alle Zulassungen:bitte eintragen € (netto)
Jahresbeitrag Anhänger bei 85 Stück:bitte eintragen € (netto)
Stückbeitrag selbstfahrende Arbeitsmaschine:bitte eintragen € (netto)
Jahresbeitrag selbstfahrende Arbeitsmaschinen bei 3 Stück:bitte eintragen € (netto)
Jahresgesamtbeitrag:bitte eintragen € (netto)
zzgl. Versicherungssteuer:bitte eintragen %bitte eintragen €
Gesamtpreis mit Versicherungssteuer:bitte eintragen € (brutto)

Zuschlagskriterien

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Zuschlagskriterium ist zu 100% der im Preisblatt unter „Gesamtpreis mit Versicherungssteuer“ einzutragende Angebotspreis unter zugrunde legen der im Preisblatt aufgeführten Stückzahlen. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

  1. Rechnungsstellung

Der AN versendet sämtliche Rechnungen elektronisch an das zentrale E-Mail-Postfach der AG für Rechnungen: e-rechnung@lwk.nrw.de

Rechnungsempfänger:

Landwirtschaftskammer NRW

Fuhrparkverwaltung

48108 Münster

Leitweg-Id: 05515-10003-59

  1. Eignung

Gegenstand der Ausschreibung sind Versicherungsleistungen, die nur von entsprechend aufsichtsrechtlich zugelassenen Versicherungsunternehmen erbracht werden dürfen. Hierzu zählen insbesondere Versicherungsunternehmen, die über eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb gemäß § 8 Abs. 1 VAG verfügen oder aufgrund einer entsprechenden Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zur Ausübung der Tätigkeit in Deutschland berechtigt sind. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.

Sonstige Hinweise und Erläuterungen

  • Diese komplette Leistungsbeschreibung ist zwingend vollständig ausgefüllt in Gänze dem Angebot beizufügen.
  • Für diese Ausschreibung gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Angebot keine standardmäßig aufgedruckten AGB enthalten darf und ein Zuschlag nur auf ein Angebot erteilt werden kann, dem die Vertragsbedingungen des Landes NRW zu Grunde liegen.
  • Es wird darum gebeten, dem Angebot keine zusätzlichen Unterlagen, die nicht in dem Formular 325 genannt werden, beizufügen.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung