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Den Zuschlag erhält das Angebot mit der besten Wertung entsprechend der nachstehenden Krite- rien und deren Wertung.
Nachfolgend sind die Auftragskriterien und Angebotswertungen zu entnehmen. Die erreichten ge- wichteten Punktzahlen werden addiert. Insgesamt sind bis zu 500 Punkte erreichbar. Der Bieter, der hiernach die meisten Punkte erzielt, lässt im Ergebnis der Angebotswertung die bestmögliche Leistung erwarten.
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Hinweise: Der Gebietsbeauftragte ist verpflichtet, den Auftraggeber über alle wesentlichen Vorgänge recht- zeitig zu unterrichten. Im Bedarfsfalle hat der Auftragnehmer die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung, Bauen und Wohnen, Abt. IV B, umfassend über die Gebietsentwicklung sowie den Um- setzungsstand von Einzelprojekten und der Gesamtmaßnahme zu unterrichten.
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Teil B: Projektbearbeitung
Folgende Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung oder in Vorbereitung. Die Schwer- punkte der Bearbeitung sind vom Bieter für folgende Projekte zu erbringen:
1 Öffentlichkeitsarbeit Infomaterialien, Beteiligungen zum Förderprogramm 2027 – 2034
2 Stadtbibliothek Planung + Sanierung und Dachausbau 2019 – offen
3 Marktplatz Planung + Umbau 2019 – offen
4 Stresowufer Planung + Bau 2019 - offen
5 Gebietsfonds Betreuung und Beratung 2027- offen
Weitere Informationen können unter der Webseite: www.altstadtmanagement-spandau.de und dem ISEK Altstadt Spandau entnommen werden unter: www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtpla- nung/artikel.609155.php
entnommen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von den Finanzierungszusagen des Landes Berlin.
Hinweise:
Die Leistungen, der Stundenumfang und die Schwerpunktsetzung zwischen den einzelnen Leis- tungspaketen variieren je nach Umsetzungsstand bzw. Grad der Aufgabenerfüllung im Gebiet und der Höhe des Fördermitteleinsatzes bzw. der Anzahl und Komplexität der Projekte. Da sich im Laufe des Förderverfahrens hinsichtlich der Aufgabeninhalte und Schwerpunktsetzung immer wie- der Änderungen ergeben können, ist der Arbeitsplan des Gebietsbeauftragten regelmäßig (je- weils im Bedarfsfall, mindestens jedoch zweimal jährlich) anzupassen und mit Bezirk und SenStadt abzustimmen.
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Die Beauftragung des Gebietsbeauftragten erfolgt durch das Bezirksamt. Der Gebietsbeauftragte ist zur umfassenden Informations- und Auskunftserteilung gegenüber SenStadt und seiner Beauf- tragten vertraglich zu verpflichten. Dies bedeutet z.B., dass er fallweise auf Anforderung Sach- standsberichte liefern oder für die Öffentlichkeitsarbeit von SenStadt (z.B. parlamentarische An- fragen, Teilnahme der Hausleitung an Veranstaltungen) Texte und Materialien zuliefern muss. Aufgaben im Zuge der ‚Projektsteuerung‘ bei Fördermaßnahmen (i.S.d. HOAI bzw. AHO) sind Teil der Durchführung von Baumaßnahmen und nicht Bestandteil der Aufgaben der Gebietsbeauftra- gung.