Anlage 3C Leistungsbeschreibung.pdf

Koordination für nachhaltiges Bauen beim Neubau der Robert-Schumann-Hochschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 15:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage 3C Leistungsbeschreibung

ABSCHNITT 1: ALLGEMEINE LEISTUNGSPFLICHTEN

Leistungen im Abschnitt 1 „Allgemeine Leistungspflichten“ sind in Zusammenhang mit allen beauftragten Leistungsstufen mit zu erbringen und einzukalkulieren.

1 Allgemeine Leistungsanforderungen

Die Leistungen des AN umfassen alle zur Sicherstellung der vorgesehenen Zertifizierung notwendigen Leistungen, insbesondere Beratung, Koordination, Prüfung und Dokumentation der Leistungen aller am Projekt fachlich Beteiligten sowie der Nachweisführung. Grundlage bilden hierbei neben dem Zertifizierungsziel die projektspezifischen Teilziele der Zielvereinbarungstabelle. Zu diesem Zweck sind Zielvereinbarungstabellen, Nachhaltigkeits- Pflichtenhefte, Projektberichte u.ä. aufzustellen und fortzuschreiben.

Zu den allgemeinen Leistungspflichten gehören u.a.:

☒ Beratung des Auftraggebers und der am Projekt fachlich Beteiligten; Hinwirken auf die Einhaltung der Ziele, Stellungnahme bei Abweichungen, Erstellen von Vorschlägen und Anpassungsmaßnahmen bei Abweichungen etc

☒ Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen über die in Abschnitt 2 aufgeführten Besprechungen hinaus einschließlich Dokumentation der Besprechungsergebnisse, soweit diese sich auf Leistungen nach diesem Vertrag beziehen

☒ Koordination, Abstimmung und Prüfung der Leistungen der am Bauvorhaben fachlich Beteiligten zur Sicherung der Projektziele Soweit der Auftragnehmer Leistungen der am Bauvorhaben fachlich Beteiligten zu prüfen hat, beinhaltet dies:

  • Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität einer Unterlage und/oder sonstigen Leistung im Hinblick auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele

  • Dokumentation der Prüfung in einem Prüfbericht einschließlich Empfehlung zum weiteren Vorgehen ☒ Bewertung, Dokumentation und Nachweisführung entsprechend der BNB- Steckbriefe während der gesamten Projektlaufzeit ab Beauftragung sowie abschließende Nachhaltigkeitsbewertung nach BNB. Regelmäßige Information des AGs über den

[Seite 2]

erreichten Erfüllungsgrad nach BNB, bei wesentlichen Änderungen sowie bei Bedarf durch Vorlage von Berichten, Entscheidungsvorlagen etc.

☒ Regelmäßige Anforderung und Zusammenstellung der für die Nachhaltigkeitsbewertungen und Konformitätsprüfungen nach BNB erforderlichen Dokumente und Nachweise von den am Bauvorhaben fachlich Beteiligten während der gesamten Projektlaufzeit

☒ Aufarbeiten und Überarbeiten der zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Zwecke der Nachhaltigkeitsbewertung entsprechend der Vorgaben der BNB- Steckbriefe

2 Konformitätsprüfung

Die abschließenden Konformitätsprüfungen und BNB-Bewertungen erfolgen ausschließlich durch vom AG genannte Konformitätsprüfungsstelle. Im Rahmen von Konformitätsprüfungen werden abschließende BNB-Bewertungen des AN einschl. der zugehörigen Nachweisführungen durch Dritte auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) geprüft. Ergeben sich aus den Anforderungen des BNB oder aus der Bewertung der Baumaßnahme Beurteilungs- und Ermessensspielräume, so wird deren Handhabung ausschließlich durch die Konformitätsprüfungsstelle festgelegt. Seitens des AN besteht kein Anspruch auf Ausübung der Beurteilungs- und Ermessensspielräume zu seinen Gunsten.

Dies erfordert u.a.:

  • Klären und Abstimmen der notwendigen Methoden und Leistungen zur Durchführung von Bewertungen nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
  • Erstellung von Vorschlägen zur Handhabung der Beurteilungs- und Ermessensspielräume unter Berücksichtigung der Anforderungen der Baumaßnahme, der Vorgaben der zuständigen Konformitätsprüfungsstelle sowie der Relevanz und Zielsetzung und Beschreibung der Bewertungsmethodik im jeweiligen Kriteriensteckbrief in Abstimmung mit dem AG
  • Verfassen von Stellungnahmen zu den Prüfergebnissen der Konformitätsprüfungsstelle
  • Überarbeitung von BNB-Bewertungen und der zugehörigen Nachweisführung nach Maßgabe der Beanstandungen aus Konformitätsprüfungen

Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum. Seite 2 von 10

[Seite 3]

3 Koordination / Koorperation

Der Auftragnehmer hat die Fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele zu koordinieren bzw. mit den weiteren Fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zu kooperieren.

4 Systemvarianten

Die Spezifischen Leistungspflichten (aus nachfolgendem Abschnitt 2) sollen grundsätzlich für folgende Systemvarianten erbracht werden:

☒ Für die Systemvariante Gebäude ☒ Für die Systemvariante Außenanlagen

ABSCHNITT 2: Spezifische Leistungspflichten

Die spezifischen Leistungspflichten des AN umfassen folgende Teilleistungen und gliedern sich in folgende Leistungen:

  1. Leistungsstufe 1 – Projektvorbereitung

1.1. In Zusmamenhang mit Projektvorbreitung

1.1.1. Grundleistungen Keine Leistungen

1.1.2. Besondere Leistungen Keine Leistungen

  1. Leistungsstufe 2 – Konzeption Nachhaltiges Bauen

2.1. In Zusammenhang mit Leistungsphase 2 HOAI

2.1.1. Grundleistungen Keine Leistungen

Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum. Seite 3 von 10

[Seite 4]

2.1.2. Besondere Leistungen Keine Leistungen

2.2. In Zusammenhang mit Leistungsphase 3 HOAI

2.2.1. Grundleistungen Keine Leistungen

2.2.2. Besondere Leistungen Keine Leistungen

  1. Leistungsstufe 3 – Koordination Ausführungsplanung Nachhaltiges Bauen

3.1. In Zusammenhang mit Leistungsphase 4 HOAI

3.1.1. Grundleistungen Keine Leistungen

3.1.2. Besondere Leistungen Keine Leistungen

3.2. In Zusammenhang mit Leistungsphase 5 HOAI

3.2.1. Grundleistungen

3.2.1.1. Vorbereiten, Durchführen und Protokollieren von Besprechungen mit AG-Vertretern und am Bauvorhaben fachlich Beteiligten (z. B. Planer und Gutachter) sowie Erstellen und Abstimmen von Zielvereinbarungstabellen gemäß Anlage B1 des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (LF NB) für Gebäude und für Außenanlagen unter Berücksichtigung der generellen und projektspezifischen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsziele auf Kosten, Termine und Qualitäten in Abstimmung mit dem AG. Diese Position beinhaltet auch das Vorbereiten, Durchführen und Protokollieren einer Nachhaltigkeits-Kick-Off-Besprechung mit den am Projekt Beteiligten.

3.2.1.2. Durchführen und Abstimmen von BNB-Nachhaltigkeitsbewertungen. Darstellen der erreichten und erreichbaren Anforderungsniveaus und Aufzeigen der noch offenen Entscheidungen und Handlungsbedarfe in den weiteren Bearbeitungsphasen sowie

Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum. Seite 4 von 10

[Seite 5]

Benennen von Optimierungsvorschlägen mit den sich ergebenden Auswirkungen auf Kosten, Termine und Qualitäten.

3.2.1.3. Erstellen eines Nachhaltigkeits-Pflichtenhefts auf Basis der Zielvereinbarungstabelle und des Berichts zur Bewertung der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung des aktuellen Projektstandes durch Detaillierung und Ausformulierung der Nachhaltigkeitsziele in Abstimmung mit dem AG und den Projektbeteiligten. Die Nachhaltigkeitsziele sind durch qualitative und quantitative Anforderungen zu spezifizieren und durch die Angabe von den für die Umsetzung erforderlichen Planungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Koordinierungsleistungen einschl. der Angabe von Leistungsterminen und Zuständigkeiten eindeutig und projektspezifisch zu beschreiben. Das Pflichtenheft ist fortlaufend aktuell zu halten.

3.2.1.4. Sichten der Entwurfsplanung der am Bauvorhaben fachlich Beteiligten auf Grundlage des Nachhaltigkeits-Pflichtenhefts, insbesondere Prüfen des Bauteilkatalogs sowie Mitwirken bei der Optimierung und Integration von Konzepten von am Bauvorhaben fachlich Beteiligten in das Nachhaltigkeits-Pflichtenheft.

3.2.1.5. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse dieser Stufe inklusiv Zusammenstellen aller in dieser Stufe, auch von anderen fachlich Beteiligten erarbeiteten, für die BNB-Zertifizierung erforderlichen Unterlagen.

3.2.2. Besondere Leistungen

3.2.2.1. Lebenszykluskosten (LCC)

Berechnen der Lebenszykluskosten entsprechend der Vorgaben des Steckbriefs 2.1.1 der gewählten Systemvariante. Die Berechnung ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Sind Annahmen zu treffen oder Abschätzungen vorzunehmen, so sind diese als solche zu kennzeichnen und ihre Belastbarkeit durch Dokumentation der Herleitung nachvollziehbar zu belegen. Optimierungsmöglichkeiten sind aufzuzeigen.

3.2.2.2. Bauteilkatalog

Prüfen des bereitgestellten Bauteilkatalogs aller Elemente der Kostengruppen 300 und 400 und 500 nach DIN 276.

Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum. Seite 5 von 10

[Seite 6]

3.2.2.3. Material- und Produktkataster

Erstellen eines Material- und Produktkatasters der Kostengruppen 300, 400 und 500 nach DIN 276. Im Material- und Produktkataster sind die geplanten Materialien, Hilfsstoffe und Produkte mit Angabe der Menge und des Einbauorts sowie Vorgaben an stoffliche Zusammensetzung und Rezepturbestandteile entsprechend des jeweiligen Detaillierungsgrads der Planung zu dokumentieren. Die Gliederung des Material- und Produktkataster ist mit dem AG abzustimmen. Die Vorgaben müssen das Erfüllen der Ziele des Nachhaltigkeits-Pflichtenhefts ermöglichen.

3.2.2.4. Ökobilanz (LCA)

Erstellen einer Ökobilanzierung auf Basis eines bereits durchgeführten VGV Verfahrens gemäß dem Steckbrief 2.1.1 und möglichen Nutzervorgaben. Sind im Zuge einer planungs- und baubegleitenden Ökobilanzierung aufgrund fehlender Daten der Baumaßnahme Annahmen zu treffen oder Abschätzungen vorzunehmen, so sind diese als solche zu kennzeichnen und ihre Belastbarkeit durch Dokumentation der Herleitung nachvollziehbar zu belegen. Müssen im Rahmen der Ökobilanzierung Ersatzannahmen für fehlende Datensätze der ökobau.dat vorgenommen werden, so sind diese Ersatzannahmen zu kennzeichnen und zu begründen.

3.2.2.5. Wasserkonzept

Überprüfen des bereitgestellten Wasserkonzepts zur Erreichung des Anforderungsniveaus der Zielvereinbarungstabelle und im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele für das Kriterium „Trinkwasserbedarf- und Abwasseraufkommen“ (1.2.3).

3.2.2.6. Konzept für Tageslicht-/ Kuntslichtoptimierung

Überprüfen des Konzepts für Tageslicht-/ Kunstlichtoptimierung zur Erreichung des Anforderungsniveaus aus der Zielvereinbarungstabelle und unter Berücksichtigung der im Hinblick auf das Kriterium „Visueller Komfort“ (3.1.5).

3.2.2.7. Konzept zur Optimierung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit

Erstellen eines Konzepts zur Optimierung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit entsprechend des Steckbriefs zum Kriterium „Komplexität und Optimierung der Planung“.

Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum. Seite 6 von 10

[Seite 7]

3.2.2.8. Konzept zur Optimierung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit

Erstellen eines Konzepts zur Optimierung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit entsprechend des Steckbriefs zu den Kriterien „Reinigung und Instandhaltung“ sowie „Komplexität und Optimierung der Planung“.

3.2.2.9. Abfallkonzept

Erstellen eines Konzepts zur Optimierung der Vermeidung, Verminderung und Verwertung der Abfälle sowie Schonung der Ressourcen und verbesserter Wirtschaftlichkeit in der Bewirtschaftungsphase entsprechend des Steckbriefs zum Kriterium „Komplexität und Optimierung der Planung“.

3.2.2.10. Mess- und Monitoringkonzept

Überprüfen des Mess- und Monitoringkonzepts entsprechend des Steckbriefs zum Kriterium „Komplexität und Optimierung der Planung“ sowie der Vorgaben des energetischen Pflichtenhefts zur Überwachung der betriebs- und verbrauchsrelevanten technischen Anlagen zur Erreichung des Anforderungsniveaus der Zielvereinbarungstabelle.

  1. Leistungsstufe 4 – Ausführungsvorbereitung

4.1. In Zusammenhang mit Leistungsphase 6 HOAI

4.1.1. Grundleistungen

4.1.1.1. Beraten der am Bauvorhaben fachlich Beteiligten (Einzelvergaben) hinsichtlich der Integration der Anforderungen des Nachhaltigkeits-Pflichtenhefts in Ausschreibungsunterlagen sowie Mitwirken an der Erstellung der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen hinsichtlich der Einhaltung des Nachhaltigkeits-Pflichtenhefts, u.a. durch

  • Erarbeiten von Textbausteinen für die Leistungsbeschreibung
  • Erarbeiten von herstellerneutralen Produkt- und Materialspezifikationen unter Beachtung der für den AG maßgeblichen Vorschriften

4.1.1.2. Mitwirken an der Vorbereitung der Vergabe, u. a. durch Prüfen der Ausschreibungsunterlagen auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des Nachhaltigkeits- Pflichtenhefts.

Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum. Seite 7 von 10

[Seite 8]

4.1.2. Besondere Leistungen Keine Leistungen

4.2. In Zusammenhang mit Leistungsphase 7 HOAI

4.2.1. Grundleistungen

4.2.1.1. Mitwirken an der Vergabe, u. a. durch Prüfung der Angebote auf Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen, insbesondere Prüfen der Gleichwertigkeit angebotener Produkte zu nachhaltigkeitsbedingten Produkt- und Materialspezifikationen.

4.2.2. Besondere Leistungen Keine Leistungen

  1. Leistungsstufe 5 – Mitwirkung bei der Ausführung und Abschluss Nachhaltigkeitsbewertung

5.1. In Zusammenhang mit Leistungsphase 8 und 9 HOAI

5.1.1. Grundleistungen

5.1.1.1. Prüfen der von den ausführenden Firmen zur Ausführung vorgesehenen Materialien, Hilfsstoffe und Produkte auf Basis von eingereichten Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern und technischen Datenblättern sowie anderen alternativen oder zusätzlichen Produktbeschreibungen (z. B. Labormessergebnisse, Produktdeklarationen, Produktdatenblätter) auf Konformität mit den Nachhaltigkeitszielen des Nachhaltigkeits- Pflichtenhefts.

5.1.1.2. Erstellen und Fortschreiben einer Tabelle auf Grundlage der Submissionsergebnisse und aller vorherigen Abstimmungen über die geprüften und zur Ausführung freigegebenen Materialien, Hilfsstoffe und Produkte („Positivliste“).

5.1.1.3. Mitwirken an der Objektüberwachung, u. a. durch regelmäßige Baubegehungen zur Prüfung und Dokumentation der Einhaltung der Anforderungen gemäß dem Nachhaltigkeits- Pflichtenheft.

Es sind monatliche Baustellenbegehungen für die Systemvariante Gebäude zu kalkulieren.

Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum. Seite 8 von 10

[Seite 9]

Es sind monatliche Baustellenbegehungen für die Systemvariante Außenanlagen zu kalkulieren.

5.1.1.4. Zusammenstellen der Dokumentations- und Nachweisunterlagen entsprechend der Anforderungen des BNB-Prüfhandbuchs und der BNB-Steckbriefe als Grundlage für die Zertifizierung des Bauvorhabens nach BNB.

5.1.1.5. Erstellen und Durchführen der abschließenden BNB-Nachhaltigkeitsbewertung nach LF NB und Zusammenfassen der abschließenden BNB-Bewertung einschl. Nachweisführung zu einem Gebäudehandbuch in Abstimmung mit dem AG (BNB-Dokumentation) sowie Aktualisierung des BNB-Gebäudehandbuchs auf Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Konformitätsprüfung.

5.1.1.6. Einreichen der kompletten BNB-Bewertungsunterlagen (digital, über den Projektdatenraum) entsprechend der Regelungen des BNB-Prüfhandbuchs und der Vorgaben der Konformitätsprüfungsstelle zur Konformitätsprüfung.

5.1.1.7. Mitwirken an der Konformitätsprüfung durch Auskunftserteilung bei Rückfragen der Konformitätsprüfungsstelle, Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Erfüllung von Nachforderungen. Aktualisierung der BNB-Dokumentation auf Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Konformitätsprüfung.

5.1.2. Besondere Leistungen

5.1.2.1. Lebenszykluskosten (LCC)

Fortschreiben der Lebenszykluskosten entsprechend des Projektfortschritts zum Ende dieser HOAI-Leistungsphase inhaltlich gleichlautend wie in Abschnitt 3.2.2.1 beschrieben.

5.1.2.2. Bauteilkatalog

Fortschreiben des bereitgestellten Bauteilkatalogs entsprechend des Projektfortschritts zum Ende dieser HOAI-Leistungsphase inhaltlich gleichlautend wie in Abschnitt 3.2.2.2 beschrieben.

5.1.2.3. Material- und Produktkataster

Fortschreiben eines Material- und Produktkatasters entsprechend des Projektfortschritts zum Ende dieser HOAI-Leistungsphase inhaltlich gleichlautend wie in Abschnitt 3.2.2.3 beschrieben.

Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum. Seite 9 von 10

[Seite 10]

5.1.2.4. Ökobilanz (LCA)

Fortschreiben entsprechend des Projektfortschritts zum Ende dieser HOAI-Leistungsphase inhaltlich gleichlautend wie in Abschnitt 3.2.2.4 beschrieben.

5.1.2.5. Durchführung, Auswertung und Bewertung von Messungen

Durchführen von bis zu 15 Raumluftmessungen für noch festzulegende Referenzräume. Nach Fertigstellung entsprechend der Anforderungen des Steckbriefs 3.1.3. Aufbereiten und Bewerten der Ergebnisse.

5.1.2.6. Nutzerhandbuch

Erstellen eines Nutzerhandbuchs mit allgemeinverständlich aufbereiteten Informationen für die gebäudenutzenden Personen, u.a. durch Erstellen bzw. Zusammenstellen oder Erwirken

  • von Abstimmungen mit den am Bauvorhaben fachlich Beteiligten zu Art und Umfang der von diesen zu liefernden Unterlagen und Integration in das Nutzerhandbuch
  • eines Gestaltungskonzpts für das Nutzerhandbuch in Abstimmung mit dem AG
  • einer allgemeinen Beschreibung des Gebäudes
  • einer Beschreibung der wesentlichen technischen Konzepte des Gebäudes einschl. Erläuterung der technischen Zusammenhänge
  • von Nutzungs- und Bedienungshinweisen zu den wesentlichen Bauteilen und Komponenten im Einflussbereich des Nutzers
  • von Empfehlungen und Erklärungen für nachhaltiges Nutzen und Betreiben des Gebäudes unter Berücksichtigung des realisierten technischen Konzepts und unter den im LF NB Teil C Abschnitt 3.2.8 aufgeführten Aspekten der Nachhaltigkeit
  • von Grafiken zur Visualisierung der Empfehlungen und Erklärungen

Bau- und Liegenschaftbetrieb NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum. Seite 10 von 10

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung