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Projektnummer: 10-12-2358-23-001
Vergabenummer:
Bestellnummer:
Anlage 3: Leistungsbeschreibung
A
Der AN hat seiner Leistung die nachfolgenden Regelungen und Runderlasse zugrunde zu legen:
1
-
den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
-
die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
-
die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
-
die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
-
das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), soweit
zutreffend
- die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) MBl. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 5 vom
25.2.2022 Seite 89 bis 102 | RECHT.NRW.DE
2
Bekanntmachung der baupolitischen Ziele des Landes NRW, Runderlass des Ministeriums für
Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 19.10.2002
3
Empfehlungen für das Planen, Bauen und Betreiben von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung
(TGA) in Liegenschaften des Landes NRW, Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom
10.06.2008
nähere Erläuterungen unter „TGA-Empfehlungen NRW“ (in der aktuell gültigen Fassung vom
09.06.2022)
4
VDI 6026 Dokumentation in der Technischen Gebäudeausstattung (in der aktuell gültigen Fassung
2022-08)
5
Energieeffizientes Betreiben und Nutzen von Gebäuden des Landes Nordrhein-Westfalen, Runderlass
des Ministeriums für Bauen und Verkehr – B 1013.27.01 vom 11.11.2009
6
Grundsatzentscheidung der Landesregierung zur effizienten und nachhaltigen Raumnutzung,
Bekanntmachung des Finanzministeriums – Ref. I A4-4 vom 26.April 2016
Vertragsvorlage Anlage 3 Abs. A+B
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Richtlinie für Kunst und Bau (Stand 07.12.2021)
8
Einführung Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (Stand 28.05.2024)
Darüber hinaus sind folgende Vorgaben, Checklisten und Arbeitshilfen des BLB NRW verbindlich
anzuwenden:
9
Planungsvorgabe BACnet im BLB NRW (Stand Mai 2018)
10
Planungsvorgabe Zählerstruktur im BLB NRW (Stand Oktober 2015)
11
Richtlinie Dokumentation von technischen Anlagen bei Übergabe in Betrieb (Stand Juli 2021)
12
Planungs- und Baurichtlinie (Stand August 2021)
13
Nutzungshinweise für die Arbeits- und Orientierungshilfe zum barrierefreien Bauen (in der aktuell
gültigen Fassung vom 01.03.2020)
14
Arbeits- und Orientierungshilfe zum barrierefreien Bauen – Vorgaben aus der BauO NRW/BauModG,
der SBauVO und der DIN 18040-1 (in der aktuell gültigen Fassung vom 02.01.2024)
15
Equipmentstruktur BLB NRW (Stand Februar 2023)
16
Formblatt Einzelbewertbare Wirtschaftsgüter (EBW) (Stand Januar 2023)
Diese Aufzählung gibt bezüglich der Erlasse den Stand per August 2023 wieder.
Die vorgenannten Erlasse und Planungsvorgaben des BLB NRW sind hinterlegt unter:
http://www.blb.nrw.de/standards
Der AN muss sich informieren, ob zum Zeitpunkt des Beginns seiner Leistungen weitere Erlasse
ergangen sind; dazu muss er sich auf der vorerwähnten Homepage informieren.
Alle Hinweise in den vorerwähnten Runderlassen entbinden den AN nicht von der Pflicht zur eigenen,
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richtigen und verantwortlichen Planung.
Die Regelungen der Erlasse sind vorrangig gegenüber den Pflichten gemäß C.
B
Der Vertrag benennt einzelne Leistungspflichten des AN. Diese gelten unabhängig davon, ob diese oder
ähnliche Pflichten in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung unter C ebenfalls benannt sind oder
nicht.
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