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Anlage 2.1 Planerische Vorgaben des BLB NRW
- Projektbeschreibung
1.1. Allgemeine Projektbeschreibung
Die Robert-Schumann-Hochschule ist eine von vier Musikhochschulen des Landes Nordrhein-
Westfalen. Rund 850 Studierende aus über 40 Ländern werden hier individuell und auf hohem
Niveau ausgebildet. Momentan verfügt Sie über drei Standorte, die über die Stadt Düsseldorf
verteilt sind. Das Hauptgebäude befindet sich in der Fischerstraße, 800m südlich der Georg-
Glock-Straße entfernt. Ein zweiter Standort in der Graf-Recke-Straße wird zugunsten des
geplanten Neubaus aufgegeben. Zusammen mit dem bereits umgebauten Gebäude E soll ein
Gebäudeensemble entstehen, welches das Wesen der Musikhochschule als Ort der Kunst
und Lehre verkörpert.
Die bestehenden Gebäude des Campus Golzheim, von der Hochschule Düsseldorf bis 2018
genutzt, aus dem Jahre 1967 werden hinsichtlich der Bausubstanz und Haustechnik als nicht
zukunftsweisend eingestuft und sollen rückgebaut werden. Lediglich die Gebäude A, N und B
bleiben erhalten und sind interimistisch vermietet. Das seit 2021 fertiggestellte Gebäude E
wird ebenfalls von der RSH genutzt. Als zentrales Element des Campus wird die Hochschule
in der Mitte des Baufeldes platziert. Mit den Bestandsbauten im Norden sind drei Freiräume
unterschiedlichen Charakters definiert: Einen von Bestandsbauten und geplanten Neubauten
gefassten öffentlichen Park (Wiesenforum), den neuen studentischen Hochschulcampus und
eine Allee, die das Baufeld am Park entlang im Süden durchmisst und Teil des
überbezirklichen Fußgänger- und Fahrradnetzes der Stadt ist.
Das Gelände befindet sich im Stadtteil Golzheim, zwischen Flughafen, Messe und der
Innenstadt. Die Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit in unmittelbarer Nähe zum Rhein
macht den besonderen Reiz des Stadtteils aus. Die Direktanbindung mittels öffentlicher
Verkehrsmittel, sowohl Busse als auch U-Bahn, zum Hauptbahnhof ist gegeben.
Der Neubau und seine Außenanalagen sollen nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges
Bauen (BNB) des Bundes zertifiziert werden. Es wird die Systemvariante für
Unterrichtsgebäude angewendet, der Gesamterfüllungsgrad ist mindestens Silber. In diesem
Zuge wird ein energetisch hochwertiges Gebäude nach EG 40 Standard auf Basis der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt. Eine lokale Wärmeversorgung
mittels einer Geothermiewärmepumpe ist die Lösung der aktuellen Planung. Einen Teil der
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nachhaltigen Stromversorgung werden Photovoltaik-Dachanlagen beitragen, um dem Ziel der
ökologischen Nachhaltigkeit gerecht zu werden.
1.2. Stand der bisherigen Projektrealisierung
Aktuell befindet sich das Projekt in der Leistungsphase 5. Die vollständigen
Planungsunterlagen stehen nach Vergabe zur Einsicht zur Verfügung. Für einen ersten
Überblick sind ausgewählte Dokumente im Anhang beigefügt.
Im Rahmen der BNB-Zertifizierung ist die Anfrage zur Anwendungseinstufung und damit
verbundene Anmeldung des Projekts bei der Konformitätsprüfstelle bereits durch den BLB
NRW erfolgt. Die Konformitätsprüfstelle ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
(OFD). Die Anwendungseinstufung hat ergeben, dass die Systemvarianten BNB Neubau
Unterrichtsgebäude UN V2017 sowie BNB Außenanlagen AA V2016 anzuwenden sind. Jede
Systemvariante ist dabei ein eigenes BNB-Projekt.
In der Leistungsphase 2 wurde erstmals die BNB-Zielvereinbarungstabelle (ZVT) intern durch
den BLB NRW ausgefüllt. Die ZVT wurde mit den Planern in der LPH3 abgestimmt.
Für eine fundierte Bewertung der BNB-Kriterien zur Ökobilanz (LCA), Kriterien 1.1.1 – 1.1.5
und 1.2.1, sowie den Lebenszykluskosten (LCC), Kriterium 2.1.1, wurde die Berechnung
extern in LPH3 vergeben. Die Ergebnisse von LCC und LCA wurden in die ZVT übertragen.
Die erstellten Dokumente werden nach Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Die bestehende ZVT soll durch die zukünftige BNB-Koordination überprüft und
fortgeschrieben werden. Das Dokument liegt dieser Anlage als Anhang bei.
1.3. Beschreibung der Baumaßnahme
Es handelt sich bei der Baumaßnahme um
eine bauliche Anlage (Gebäude)
eine oder mehrere Außenanlage(n)
eine Baumaßnahme bestehend aus mehreren Objekten
bauliche Anlage mit Denkmaleigenschaften
Das Begleitdokument „Hinweise zum Denkmalschutz“ (s. BNB
Bestand/Komplettmodernisierung) ist steckbriefscharf zu berücksichtigen.
,die
neu hergestellt
umgebaut
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erweitert
modernisiert
instandgesetzt oder instand gehalten
werden soll.
1.4. Sonstige Angaben zum Projekt
1.4.1. Zuständigkeiten
Eigentümer des Gebäudes ist:
der BLB NRW
Betreiber des Gebäudes ist:
der BLB NRW
Robert Schumann Hochschule
Nutzer des Gebäudes ist:
Robert Schumann Hochschule
der BLB NRW
1.4.2. Planerleistungen
Der AG hat die Planleistungen an einen Generalplaner vergeben sowie an verschiedene
Einzelplaner.
1.4.3. Unternehmerleistungen
Der AG beabsichtigt die Unternehmerleistungen wie folgt zu vergeben:
Einzelunternehmer und Vergabebündelung
Totalübernehmer
1.4.4. Art der VOB-Ausschreibung
Der AG plant die Unternehmerleistungen wie folgt auszuschreiben:
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis („Einheitspreisvertrag“)
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm („funktionale Ausschreibung“)
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1.4.5. Sonstige Projektbeteiligte
Der AG beabsichtigt insbesondere auch folgende weitere Projektbeteiligte mit besonderen Schnittstellen zur Koordination Nachhaltiges Bauen zu vergeben:
Projektsteuerer
Inbetriebnahmemanager (IBM)
Bauphysiker
Brandschutz-Gutachter
allgemein Sachverständige
allgemein Gutachter
1.4.6. Genehmigungsverfahren
Die Baumaßnahme unterliegt
dem Baugenehmigungsverfahren
dem Zustimmungsverfahren
dem Kenntnisgabeverfahren
nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Landes NRW
Die Baumaßnahme ist verfahrensfrei.
- Vorgaben für Leistungen zur Koordination Nachhaltiges Bauen
Nachfolgende Vorgaben, Anforderungen bzw. Unterlagen sind einzuhalten:
2.1. Allgemeine Vorgaben
2.1.1. Vorgaben zu den einzuhaltenden Standards
Es handelt sich um eine Maßnahme des Hochschulvermögens (HS)
Es gelten die in Anlage 3A aufgeführten Standards des BLB NRW
2.1.2. Darüber hinaus sind folgende Vorgaben, Checklisten und Arbeitshilfen verbindlich
anzuwenden:
„Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des BMI, Stand Januar 2019, einschl. Anlagen
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(Leitfaden Nachhaltiges Bauen, 2019)
Leitbild Nachhaltigkeit im BLB NRW
(Leitbild Nachhaltigkeit im BLB NRW)
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB)
(Bewertungssystem - Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Steckbriefe der Module des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB).
Die folgenden Module des BNB finden bei der Baumaßnahme Anwendung:
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude in der Version 2015 (BNB-BN V2015) für folgende Gebäude:
Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude in der Version 2013_3 (BNB-BK V2017) für folgende Gebäude:
Neubau Laborgebäude (BNB-LN V2020) für folgende Gebäude:
Neubau Unterrichtsgebäude in der Version 2017 (BNB-UN V2017) für folgende Gebäude:
Alle
Außenanlagen (BNB-AA V2016)
Die folgenden Module des BNB sollen bei der an die Baumaßnahme anschließenden Nutzungsphase des fertiggestellten Bauwerks angewandt werden:
Nutzung und Bewirtschaftung in der Version 2013 (BNB-BB V2013) für folgende Gebäude:
Broschüre „Nachhaltig geplante Außenanlagen“ des BBSR, Stand Dezember 2018, 2. veränderte Auflage
(BBSR - Veröffentlichungen - Nachhaltig geplante Außenanlagen)
Handbuch - Prüfungsunterlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden (BNB-Prüfhandbuch) der BNB-Module als Basis für die Dokumentation
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude BNB-BN V2011_1
Allgemeiner Hinweis: Für andere Steckbriefsysteme muss die Dokumentationsvorlage entsprechend angepasst werden.
Broschüre „Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in
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Planungswettbewerben“ (SNAP) einschl. der zugehörigen Microsoft-Excel- basierten Hilfsmittel „SNAP-Erfassungsbogen“ und „SNAP-Vorprüfung“
Brandschutzleitfaden des BMVBS
Arbeitshilfen Recycling
(https://www.bfr-recycling.de)
Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz
Arbeitshilfen Abwasser
(https://www.bfr-abwasser.de/html/index.html )
Leitfaden Kunst am Bau
(https://www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/PDF_weitere_leitfaeden/leitfade n-kunst-am-bau.pdf )
Die nicht beigefügten Regelwerke sind entweder über Internetportale (BLB NRW, BMI,
BBSR etc.) zugänglich oder über den Auftraggeber zu beschaffen. Sie gelten in der
zum Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung, bei Änderungen während der
Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber zu informieren und dessen Entscheidung über die
weitere Vorgehensweise einzuholen.
2.1.3. Datenformate
2.1.3.1. Zeichnungen/ Pläne
Die Planungsleistungen im Projekt werden erbracht unter
Einsatz von CAD
Verwendung der BIM-Methode
Vom AN ist sicherzustellen, dass Planunterlagen (Zeichnungen/ und Pläne) in ihren nativen Formaten geöffnet, eingesehen und ausgelesen werden können.
Die CAD-Standards des BLB NRW sind zur Information hinterlegt
Standards, Erlasse und Regelungen: Das Immobilienunternehmen des Landes NRW
2.1.3.2. Textstile einer Tabelle oder Textdokumentes
Für die Erstellung einer Tabelle/Textdokumentes werden keine festen Textstile vorgeschrieben. Es dürfen jedoch nur TrueType-Schriftarten verwendet werden, die als Standard unter dem Betriebssystem Windows zur Verfügung stehen.
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Schriftarten, die nur von bestimmten Programmen verwendet werden, sind somit nicht erlaubt. ASCII- oder ANSI-Texte dürfen außer dem Text keine Sonderzeichen oder Steuercodes zur Bildschirm- oder Druckeransteuerung enthalten.
2.1.3.3. Makros
Tabellen/Textdokumente dürfen keine ausführbaren Makros enthalten.
2.1.3.4. Standarddateiformat
Standarddateiformat für den Datenaustausch während der Projektlaufzeit ist das PDF-Format. Auf Anforderung durch den AG sind die entsprechenden selbst gefertigten Dokumente dazu als native (bearbeitbare Dateien) mit zu übergeben.
2.1.3.5. Zugrundezulegende Online-Anwendungen
Für die Ermittlung von Lebenszykluskosten sollte idealerweise die Online- Anwendung eLCA verwendet werden.
Für die Dokumentation der Zertifizierung sollte idealerweise die Online- Anwendung eBNB verwendet werden.
2.1.3.6. Zugelassene Dateiformate
Zugelassen sind folgende Dateiformate für Anwendungen
• Texte
-
Microsoft-Word 2019 (Vorzugsformat!)
-
Microsoft-Richtext-Format (RTF)
-
Windows-Write / Wordpad
-
ASCII-/ANSI-Texte
• Tabellen
-
Microsoft Excel 2019 (Vorzugsformat!)
-
Microsoft Excel kompatibel
-
HTML (Hypertext Markup Language), ohne programmspezifische Erweiterungen oder Zusätze
-
XML (Extensible Markup Language),
-
ASCII/ANSI-Texte, CSV-Datei mit Strichpunkt oder Tab als Trennzeichen
• Terminplanung
- Microsoft Project 2019 (Vorzugsformat!)
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- Microsoft Project kompatibel
• Datenbanken
-
Für die intern in den einzelnen Programmen verwendeten Datenbanken werden keine Festlegungen getroffen. Wenn Datenbanken mit CAD-Daten verknüpft sind und die Datenbanken übergeben werden, gelten nachfolgende Regeln.
-
Zugelassen sind folgende Formate:
▪ Microsoft Access
▪ NAS-Format als Datenaustauschformat
▪ XML (Extensible Markup Language)
Entsprechend der Festlegung im CAD/CAE-Datenblatt (Anhang 01)
2.2. Spezifische Vorgaben für Leistungen der Koordination Nachhaltiges Bauen
2.2.1. Allgemeine Ziele
Die wesentlichen Ziele der Koordination Nachhaltiges Bauen sind:
• Umsetzung der festgelegten Nachhaltigkeitsziele bei Projektvorbereitung, Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Bauvorhabens.
• Einhaltung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen bei der Projektvorbereitung, Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Bauvorhabens.
• Sicherstellung einer konformitätsgeprüften Nachhaltigkeitsbewertung nach BNB, durch welche das vorgegebene Zertifikat für das Bauvorhaben ausgestellt wird.
Die Vorgaben der Nutzersoll- Planungssoll- und Bausollvereinbarungen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
2.2.2. Vorgaben zu Nachhaltigkeitskriterien
2.2.2.1. Energetische Ziele
Den Leistungen des AN sind die aktuell veröffentlichten Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Leitlinie zugrunde zu legen.
Wird die Primärenergieeinsparung und damit verbunden die Verminderung von CO2 Emissionen auf anderen Wegen erreicht, ist dies ebenfalls zulässig.
Als energetische Vorgabe hat der AN den Effizienzgebäude-Standard
EG (vormals KfW) 40
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EG (vormals KfW) 55
seinen Leistungen zugrunde zu legen.
2.2.2.2. Vorgaben zur Ökologischen Qualität
siehe Anhang BNB-Zielvereinbarungstabelle
2.2.2.3. Vorgaben zur Ökonomischen Qualität
siehe Anhang BNB-Zielvereinbarungstabelle
2.2.2.4. Vorgaben zur Soziokulturellen und funktionalen Qualität
siehe Anhang BNB-Zielvereinbarungstabelle
2.2.2.5. Vorgaben zur Technischen Qualität
siehe Anhang BNB-Zielvereinbarungstabelle
2.2.2.6. Vorgaben zur Prozessqualität
siehe Anhang BNB-Zielvereinbarungstabelle
2.2.2.7. Vorgaben zu Standortmerkmalen
siehe Anhang BNB-Zielvereinbarungstabelle
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