01_Ausschreibungskatalog.pdf

Konzession für die Ladeinfrastruktur

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 08:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession: Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Hünstetten

[Seite 2]

Teil A

Verfahrens- und Bedarfsbeschreibung

  1. Auftraggeber

Auftraggeber: Gemeinde Hünstetten

Im Lagersboden 5

  1. Gegenstand des Vergabeverfahrens

Die Gemeinde Hünstetten beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Entwicklung, Errichtung und zum Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf gemeindeeigenen Flächen.

Gegenstand der Konzession ist die eigenwirtschaftliche Planung, Finanzierung, Errichtung und der langfristige Betrieb von Ladeinfrastruktur an mehreren Standorten innerhalb des Gemeindegebietes.

Die Gemeinde stellt hierfür geeignete gemeindeeigene Flächen zur Verfügung.

Eine Zahlung eines Investitionskostenzuschusses oder einer Pachtzahlung ist nicht vorgesehen.

Der Konzessionär trägt das wirtschaftliche Risiko des Betriebs und erzielt seine Einnahmen aus der Nutzung der Ladeinfrastruktur.

  1. Zielsetzung der Ausschreibung

Die Gemeinde verfolgt mit der Ausschreibung folgende Ziele:

• Ausbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur innerhalb des Gemeindegebietes,

• Verbesserung der Ladeinfrastruktur für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher,

• langfristige Sicherstellung eines zuverlässigen Betriebs,

• Entwicklung möglichst aller vorgesehenen Standorte,

• Nutzung des technischen und wirtschaftlichen Know-hows des Marktes.

Die Gemeinde möchte dabei ausdrücklich keine bestimmte technische Lösung vorgeben.

Die konkrete Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur soll Gegenstand des Wettbewerbs zwischen den Bietern sein.

[Seite 3]

  1. Bedarf der ausschreibenden Stelle

Die Gemeinde benötigt an den ausgeschriebenen Standorten eine dauerhaft verfügbare öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Der Bedarf der Gemeinde besteht ausschließlich in der Bereitstellung einer funktionierenden, betriebenen und nutzbaren Ladeinfrastruktur einschließlich aller hierfür erforderlichen Leistungen.

Hierzu gehören insbesondere:

• Entwicklung eines Standortkonzeptes,

• Planung und Projektierung,

• Herbeiführung erforderlicher Genehmigungen,

• Herstellung der Ladeinfrastruktur,

• Herstellung und Organisation erforderlicher Anschlüsse,

• Inbetriebnahme,

• laufender Betrieb,

• Wartung und Unterhaltung,

• Störungsmanagement,

• Abrechnung und Nutzerverwaltung,

• Rückbau nach Ende der Vertragslaufzeit.

  1. Technologieoffene Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde verfolgt mit dieser Ausschreibung keine Beschaffung einer bestimmten technischen Lösung.

Die technische Ausgestaltung bleibt vollständig dem Konzessionär überlassen.

Insbesondere macht die Gemeinde keine Vorgaben hinsichtlich:

• Ladeleistung,

• Anzahl und Art der Ladepunkte,

• AC- oder DC-Ladetechnik,

• Batteriespeichersystemen,

• Photovoltaikanlagen,

• Energiemanagementsystemen,

• Hersteller oder Fabrikate.

Die Bieter sollen auf Grundlage ihrer Marktkenntnisse eine für den jeweiligen Standort geeignete technische und wirtschaftliche Lösung entwickeln.

Maßgeblich für die Bewertung ist nicht die technische Ausstattung als solche, sondern die Eignung der angebotenen Lösung zur Erfüllung des kommunalen Bedarfs.

[Seite 4]

  1. Losbildung

Die Gemeinde schreibt mehrere Standorte aus.

Da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einzelner Standorte unterscheiden, werden mehrere Standorte zu Losen zusammengefasst.

Durch diese Bündelung soll erreicht werden, dass auch weniger wirtschaftlich attraktive Standorte entwickelt werden und eine Gesamtbetrachtung der Standortentwicklung erfolgt.

Ein Angebot ausschließlich für einzelne besonders attraktive Standorte innerhalb eines Loses ist ausgeschlossen.

Die Bieter haben für sämtliche Standorte eines Loses ein zusammenhängendes Entwicklungskonzept vorzulegen.

  1. Beschreibung der Lose

Die Lose unterscheiden sich ausschließlich durch die enthaltenen Standorte.

Der Leistungsgegenstand ist für alle Lose identisch, jedoch technisch individuell.

Losübersicht

Los Enthaltene Standorte (65510)

Görsroth, Panoramastr.2 Los 1 Limbach, Hauptstraße 17

Beuerbach, in den Gärten 3 Los 2 Strinz-Trinitatis, Panroder Str.5

Wallrabenstein, Lindenplatz 5 Los 3 Bechtheim, Bürgerhausstr.18

[Seite 5]

  1. Standortinformationen

Für jeden Standort stellt die Gemeinde ein Standortblatt bereit.

Das Standortblatt enthält soweit vorhanden:

• Standortbezeichnung,

• Adresse,

• Grundstücksinformationen,

• Lageplan,

• Fotos,

• Informationen zur aktuellen Nutzung,

• bekannte Rahmenbedingungen.

Die Angaben dienen der Information der Bieter.

Die Verantwortung für die technische und wirtschaftliche Bewertung des Standortes liegt beim Bieter.

Auf der Seite „Flaechentool.de“ welche für tiefergehende Standortinformationen pro Standort jeweils verlinkt ist befindet sich eine Schaltfläche „Anbieter Kontaktieren“. Wir bitten Sie ausdrücklich dies nicht zu tun. Alle Anfragen bezüglich dieser Flächen erfolgt über die ZVS.

  1. Verfahrensablauf

Die Vergabe erfolgt in zwei Stufen.

Stufe 1: Teilnahmewettbewerb

Im Teilnahmewettbewerb prüft die Gemeinde die Eignung der Bewerber.

Bewertet werden insbesondere:

• Fachkunde,

• Leistungsfähigkeit (Am Beispiel eines Standortkonzeptes)

• Referenzen.

Hierfür wird eine Bewerbungsmappe aus max. 4 Seiten eingereicht.

Geeignete Bewerber werden zur Angebotsabgabe und Verhandlung aufgefordert.

[Seite 6]

Stufe 2: Verhandlung

Die ausgewählten Bewerber reichen ein Angebot bestehend aus den folgenden Bestandteilen ein:

  1. Standortkonzept für das angebotene Los

und

  1. Entwurf des Konzessionsvertrages.

Die Verhandlung konzentriert sich insbesondere auf die Ausgestaltung des Konzessionsvertrages.

  1. Grundsatz der Konzession

Die Gemeinde überträgt dem Konzessionär das Recht und die Verantwortung, die Ladeinfrastruktur eigenwirtschaftlich zu entwickeln und zu betreiben.

Der Konzessionär trägt insbesondere:

• Investitionsrisiko,

• Betriebsrisiko,

• Auslastungsrisiko,

• Erlösrisiko.

Die Gemeinde übernimmt keine Garantie hinsichtlich einer bestimmten Nutzung oder Auslastung.

[Seite 7]

Teil B

Funktionale Leistungsbeschreibung

Planung, Errichtung und Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf

gemeindeeigenen Flächen

  1. Grundsätze der Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde beschafft mit der vorliegenden Dienstleistungskonzession keine bestimmte technische Anlage, sondern die langfristige Bereitstellung einer funktionsfähigen, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur.

Die Leistungsbeschreibung erfolgt daher funktional.

Der Konzessionär hat eigenverantwortlich eine Lösung zu entwickeln, die geeignet ist, den Bedarf der Gemeinde zu erfüllen.

Die konkrete technische Umsetzung bleibt dem Konzessionär überlassen.

Die Gemeinde bewertet die Qualität und Eignung des Gesamtkonzeptes sowie die nachhaltige Sicherstellung des Betriebs.

  1. Leistungsgegenstand

Der Konzessionär übernimmt für die jeweiligen Standorte eines Loses die eigenständige Entwicklung, Umsetzung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

• Standortentwicklung,

• technische und wirtschaftliche Prüfung,

• Planung,

• Abstimmung mit Behörden und Netzbetreibern,

• erforderliche Genehmigungsverfahren,

• Errichtung der Ladeinfrastruktur,

• Inbetriebnahme,

• laufenden Betrieb,

• Wartung und Unterhaltung,

• Störungsmanagement,

• Nutzerverwaltung,

• Abrechnung,

• Dokumentation,

• Rückbau nach Vertragsende.

Die Leistungen sind während der gesamten Vertragslaufzeit eigenverantwortlich sicherzustellen.

[Seite 8]

  1. Standortentwicklung und Projektierung

Der Konzessionär entwickelt für die ihm übertragenen Standorte ein geeignetes Umsetzungskonzept.

Dabei berücksichtigt der Konzessionär insbesondere:

• örtliche Gegebenheiten,

• vorhandene Infrastruktur,

• technische Anschlussmöglichkeiten,

• Nutzerpotenziale,

• betriebliche Anforderungen,

• langfristige Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Gemeinde stellt vorhandene Informationen zu den Standorten zur Verfügung.

Eine Garantie für bestimmte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Standorte wird nicht übernommen.

  1. Errichtung und Inbetriebnahme

Der Konzessionär ist verantwortlich für die vollständige Herstellung der betriebsbereiten Ladeinfrastruktur.

Dies umfasst sämtliche erforderlichen Leistungen und Abstimmungen, insbesondere:

• erforderliche Planungen,

• Abstimmungen mit Versorgungsträgern,

• erforderliche Genehmigungen,

• Bau- und Montageleistungen,

• Herstellung der Betriebsbereitschaft,

• Durchführung erforderlicher Prüfungen,

• Dokumentation der Fertigstellung.

Die Gemeinde erwartet eine vollständige und nutzbare Umsetzung der angebotenen Standortkonzepte.

[Seite 9]

  1. Betrieb der Ladeinfrastruktur

Der Konzessionär stellt während der gesamten Vertragslaufzeit einen ordnungsgemäßen Betrieb sicher.

Der Betrieb umfasst insbesondere:

• technische Verfügbarkeit,

• Überwachung der Anlagen,

• Fehlererkennung,

• Störungsbearbeitung,

• Wartung,

• Instandhaltung,

• Softwarebetrieb,

• Nutzerunterstützung.

Die Ladeinfrastruktur ist so zu betreiben, dass eine verlässliche Nutzung durch die Öffentlichkeit ermöglicht wird.

  1. Zugang und Nutzung

Die Ladeinfrastruktur muss öffentlich zugänglich betrieben werden.

Der Konzessionär stellt sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer die Ladeinfrastruktur diskriminierungsfrei nutzen können.

Hierzu gehören insbesondere geeignete Möglichkeiten für:

• spontanes Laden ohne vorherige Vertragsbindung,

• Zugang für unterschiedliche Nutzergruppen,

• transparente Informationen über Nutzungsmöglichkeiten und Preise.

Die konkrete technische Umsetzung bleibt dem Konzessionär überlassen.

  1. Abrechnung und Zahlungsabwicklung

Der Konzessionär ist verantwortlich für die vollständige Abwicklung der Nutzungsvorgänge.

Dies umfasst insbesondere:

• Erfassung der Ladevorgänge,

• Abrechnung gegenüber Nutzern,

• Bereitstellung geeigneter Zahlungswege,

• Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

Die Gemeinde übernimmt keine Abrechnungstätigkeiten.

[Seite 10]

  1. Wartung und Instandhaltung

Der Konzessionär stellt sicher, dass die Ladeinfrastruktur während der Vertragslaufzeit dauerhaft funktionsfähig erhalten wird.

Hierzu gehören insbesondere:

• regelmäßige Wartung,

• technische Überprüfung,

• Austausch defekter Komponenten,

• Beseitigung von Betriebsstörungen,

• Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft.

Der Konzessionär trägt die Verantwortung für die technische Verfügbarkeit seiner Anlagen.

  1. Störungsmanagement und Kundenservice

Der Konzessionär stellt geeignete Prozesse zur Bearbeitung von Störungen und Nutzeranfragen bereit.

Das Konzept muss insbesondere Aussagen enthalten zu:

• Erreichbarkeit,

• Annahme von Störungsmeldungen,

• Bearbeitungsprozessen,

• Wiederherstellung des Betriebs.

Die konkrete Organisation bleibt dem Konzessionär überlassen.

  1. Dokumentation und Informationspflichten

Der Konzessionär führt eine angemessene Dokumentation über die errichtete und betriebene Ladeinfrastruktur.

Der Gemeinde sind auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere:

• Standortübersicht,

• technische Anlageninformationen,

• Betriebsstatus,

• wesentliche Änderungen,

• Ausbau- oder Anpassungsmaßnahmen.

Umfang und Häufigkeit des Reportings werden im Konzessionsvertrag geregelt.

[Seite 11]

  1. Weiterentwicklung und Anpassungen

Die Gemeinde berücksichtigt, dass sich technische Entwicklungen, Nutzeranforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen während der Vertragslaufzeit verändern können.

Der Konzessionär soll daher eine Lösung anbieten, die eine angemessene Weiterentwicklung ermöglicht.

Hierzu gehören insbesondere:

• Anpassungsfähigkeit an technische Entwicklungen,

• Erweiterbarkeit,

• Möglichkeit zur Optimierung des Betriebs.

Die konkrete Ausgestaltung ist Bestandteil des Standortkonzeptes und der Vertragsverhandlung.

  1. Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Der Konzessionär gewährleistet, dass die Ladeinfrastruktur und deren Betrieb den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Dies umfasst insbesondere Anforderungen aus:

• öffentlich-rechtlichen Vorschriften,

• energierechtlichen Vorgaben,

• technischen Regelwerken,

• eichrechtlichen Anforderungen,

• Sicherheitsanforderungen.

Der Konzessionär trägt die Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung und den Betrieb.

  1. Verantwortung des Konzessionärs

Der Konzessionär übernimmt die vollständige Verantwortung für die wirtschaftliche und technische Umsetzung.

Insbesondere trägt er:

• Planungsrisiken,

• Genehmigungsrisiken,

• Kostenrisiken,

• Betriebsrisiken,

• Auslastungsrisiken.

Die Gemeinde stellt lediglich die vereinbarten Flächen und die vertraglich vorgesehenen Rechte zur Verfügung.

[Seite 12]

  1. Ende der Vertragslaufzeit

Nach Ablauf der Konzessionslaufzeit gelten die im Konzessionsvertrag geregelten Bestimmungen.

Diese können insbesondere umfassen:

• Übergang oder Übernahme von Anlagen,

• Weiterbetrieb,

• Rückbau,

• Wiederherstellung der Flächen.

Die konkrete Regelung ist Gegenstand der Vertragsgestaltung.

Die Laufzeit des Konzessionsvertrages orientiert sich an den in §3 der KonzVgV festgeschriebenen Grundsätzen.

[Seite 13]

Teil C

Anforderungen an das Standortkonzept und die Angebotsunterlagen

Planung, Errichtung und Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf

gemeindeeigenen Flächen

  1. Allgemeine Anforderungen an das Angebot

Die Gemeinde erwartet von den Bietern ein ganzheitliches Konzept zur Entwicklung und zum Betrieb der Ladeinfrastruktur für die angebotenen Lose.

Das Angebot soll darstellen, wie der Bieter den Bedarf der Gemeinde unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortbedingungen erfüllen möchte.

Die Gemeinde gibt keine bestimmte technische oder wirtschaftliche Lösung vor.

Die Bieter sollen ihre eigene fachliche Einschätzung sowie ihre Markt- und Betriebserfahrung in das Angebot einbringen.

  1. Bestandteile des Angebots

Das Angebot besteht aus den folgenden Bestandteilen:

2.1 Standortkonzept

Der Bieter legt für sämtliche Standorte des angebotenen Loses ein zusammenhängendes Standortkonzept vor.

Das Standortkonzept stellt dar, wie der Bieter die Entwicklung, Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur an den jeweiligen Standorten umsetzen möchte.

2.2 Kommentierter Konzessionsvertrag

Der Bieter reicht einen Entwurf des Konzessionsvertrages mit seinen Anmerkungen ein. Der Vertragsentwurf stellt die Grundlage für die Verhandlung.

  1. Anforderungen an das Standortkonzept

Das Standortkonzept soll die nachfolgenden Inhalte berücksichtigen.

Die Gliederung dient der Vergleichbarkeit der Angebote.

Die Bieter dürfen die Darstellung ergänzen oder anders strukturieren, sofern die erforderlichen Informationen enthalten sind.

[Seite 14]

3.1 Darstellung des Gesamtkonzeptes für das Los

Der Bieter beschreibt seinen Ansatz zur Entwicklung sämtlicher Standorte des Loses.

Darzustellen sind insbesondere:

• grundsätzliche Strategie zur Standortentwicklung,

• Umgang mit unterschiedlichen Standortqualitäten,

• Vorgehensweise bei Planung und Umsetzung,

• zeitliche Reihenfolge der Entwicklung,

• Nutzung von Synergien innerhalb des Loses.

Die Darstellung soll erkennen lassen, dass alle Standorte des Loses gesamthaft betrachtet werden.

3.2 Standortbezogene Umsetzungskonzepte

Für jeden Standort ist darzustellen, wie der Bieter die Anforderungen des Standortes einschätzt und welche Lösung er vorsieht.

Dabei sollen insbesondere betrachtet werden:

• Standortbewertung,

• erwartete Nutzung,

• technische und wirtschaftliche Einschätzung,

• geplante Umsetzung,

• besondere Rahmenbedingungen.

Die Gemeinde erwartet keine einheitliche Lösung für alle Standorte.

Die Bieter sollen die jeweilige Standortcharakteristik berücksichtigen.

3.3 Technisches Konzept

Der Bieter beschreibt die technische Lösung, mit der der Bedarf der Gemeinde erfüllt werden soll.

Darzustellen sind insbesondere:

• geplante technische Ausgestaltung,

• vorgesehene Infrastruktur,

• Anforderungen an Netz und Betrieb,

• Erweiterungsmöglichkeiten,

• technische Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Die Wahl der technischen Lösung bleibt dem Bieter überlassen.

Die Gemeinde bewertet nicht einzelne technische Merkmale isoliert, sondern die Eignung der Gesamtlösung.

[Seite 15]

3.4 Betriebskonzept

Der Bieter beschreibt den dauerhaften Betrieb der Ladeinfrastruktur.

Darzustellen sind insbesondere:

• Organisation des Betriebs,

• Wartungsstrategie,

• Überwachung der Anlagen,

• Störungsbearbeitung,

• technische Verfügbarkeit,

• Nutzerbetreuung.

Das Betriebskonzept soll erkennen lassen, wie der Bieter einen zuverlässigen Betrieb über die gesamte Vertragslaufzeit sicherstellt.

3.5 Umsetzungs- und Zeitplan

Der Bieter stellt seinen vorgesehenen Ablauf zur Umsetzung dar.

Hierzu gehören insbesondere:

• Projektstart,

• Planung,

• Genehmigung,

• Errichtung,

• Inbetriebnahme.

Der Zeitplan soll realistisch und nachvollziehbar sein.

3.6 Wirtschaftliche Betrachtung

Der Bieter stellt dar, wie er die wirtschaftliche Umsetzung des Loses einschätzt.

Dabei sind insbesondere zu erläutern:

• grundsätzliche wirtschaftliche Annahmen,

• Umgang mit unterschiedlichen Standortpotenzialen,

• langfristige Betriebsperspektive,

• Faktoren für einen wirtschaftlichen Betrieb.

Eine detaillierte Kalkulation der internen Wirtschaftlichkeit wird nicht verlangt.

[Seite 16]

3.7 Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung

Der Bieter kann darstellen, wie er ökologische, technische oder innovative Aspekte berücksichtigt.

Hierzu können insbesondere gehören:

• Energieeffizienz,

• Optimierung des Betriebs,

• zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten,

• innovative Betriebskonzepte.

Die Darstellung ist freiwillig, soweit keine gesetzlichen Anforderungen bestehen.

  1. Umfang und Form des Standortkonzeptes

Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit soll das Standortkonzept folgenden Umfang nicht überschreiten:

5 Seiten je Los

Folgende Struktur wird erwartet:

  1. Zusammenfassung des Konzeptes

  2. Losbezogenes Gesamtkonzept

  3. Standortbezogene Konzepte

  4. Technisches Konzept

  5. Betriebskonzept

  6. Zeitplan

  7. Wirtschaftliche Betrachtung

  8. Ergänzende Aspekte

  9. Anforderungen den Konzessionsvertrag

Der Bieter erhält mit den Vergabeunterlagen geforderte Rahmenbedingungen für den geforderten Entwurf des Konzessionsvertrages.

Dieser Vertragsentwurf bildet die Grundlage der späteren Verhandlung.

Folgende Rahmenbedingungen sollen wesentlicher Bestandteil des Konzessionsvertrages sein:

• Vertragslaufzeit,

• Ausbauverpflichtungen,

• Betreiberpflichten,

• Verfügbarkeit,

[Seite 17]

• Reporting,

• Haftung,

• Anpassungsmöglichkeiten,

• Vertragsbeendigung.

  1. Nicht geforderte Angaben

Die Gemeinde verlangt keine verbindliche Festlegung auf:

• bestimmte Hersteller,

• bestimmte Produkte,

• bestimmte technische Systeme,

• bestimmte Ladeleistungen.

Ebenso werden keine detaillierten Ausführungsplanungen verlangt.

Die Planungstiefe des Angebots soll dem Stand einer belastbaren Konzessionsbewerbung entsprechen.

  1. Bindungswirkung des Standortkonzeptes

Das eingereichte Standortkonzept bildet die Grundlage für die Bewertung des Angebotes.

Die im Rahmen des Verfahrens vereinbarten Inhalte können Bestandteil des später abzuschließenden Konzessionsvertrages werden.

  1. Rückfragen der Bieter

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind innerhalb der vorgesehenen Frist über das Vergabeportal einzureichen.

Die Antworten werden allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung gestellt.

[Seite 18]

Teil D

Bewertungs- und Zuschlagskonzept

Planung, Errichtung und Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf

gemeindeeigenen Flächen

  1. Grundsätze der Angebotswertung

Die Gemeinde vergibt die Dienstleistungskonzession an den Bieter, dessen Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgenden Zuschlagskriterien die wirtschaftlich und qualitativ überzeugendste Lösung darstellt.

Da die Gemeinde keine bestimmte technische Lösung vorgibt, erfolgt die Bewertung nicht anhand einzelner technischer Parameter, sondern anhand der Qualität des Gesamtkonzeptes.

Maßgeblich ist insbesondere, inwieweit die Bewerbungsmappe und darauf aufbauend das Angebot geeignet ist, den Bedarf der Gemeinde unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortbedingungen dauerhaft zu erfüllen.

2.1 Zuschlagskriterien der ersten Runde:

Die Wertung erfolgt anhand folgender Zuschlagskriterien:

Nr. Zuschlagskriterium Gewichtung

1 Fachkunde [25 %]

2 Leistungsfähigkeit/Standortkonzept [50%]

3 Referenzen [25 %]

Gesamt 100 %

2.2. Zuschlagskriterien der zweiten Runde:

Die Wertung erfolgt anhand folgender Zuschlagskriterien:

Nr. Zuschlagskriterium Gewichtung

1 Qualität des Standortkonzeptes [30 %]

2 Qualität des Konzessionsvertrages [30%]

3 Umsetzungs- und Realisierungskonzept des Gesamtangebotes [20 %]

4 Wirtschaftliche Plausibilität des Gesamtangebotes [20%]

Gesamt 100 %

[Seite 19]

  1. Bewertungsmethodik

Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem.

Für jedes Zuschlagskriterium werden Punkte vergeben.

Beispiel:

Bewertung Punkte

Anforderungen nicht oder nur unzureichend erfüllt 0 Punkte

Anforderungen teilweise erfüllt 1 Punkt

Anforderungen überwiegend erfüllt 2 Punkte

Anforderungen vollständig und überzeugend erfüllt 3 Punkte

Herausragende Lösung mit deutlichem Mehrwert 4 Punkte

Die erreichten Punkte werden entsprechend der Gewichtung berücksichtigt.

  1. Bewertungsmatrix Standortkonzept

Kriterium 1: Qualität des Standortkonzeptes

Gewichtung: [30 %]

Bewertet wird, wie überzeugend der Bieter die Entwicklung der Standorte eines Loses darstellt.

Erwartet werden insbesondere:

• nachvollziehbare Analyse der Standortbedingungen,

• gesamthafte Betrachtung aller Standorte des Loses,

• schlüssiger Umgang mit unterschiedlichen Standortqualitäten,

• nachvollziehbare Entwicklungsstrategie,

• Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.

[Seite 20]

Bewertungsmaßstab

Punkte Beschreibung

0 Keine nachvollziehbare Standortbetrachtung vorhanden

1 Grundsätzliche Betrachtung vorhanden, jedoch geringe Standorttiefe

2 Plausibles und nachvollziehbares Standortkonzept

3 Sehr gutes Konzept mit detaillierter Standortbetrachtung

4 Herausragendes Konzept mit klarer Strategie und erkennbarem Mehrwert

  1. Bewertungsmatrix Konzessionsvertrag

Kriterium 2: Qualität des Konzessionsvertrages

Gewichtung: [20 %]

Bewertet wird die Fähigkeit des Bieters, einen für den Standort und der Gemeinde passenden Konzessionsvertrag zu erarbeiten und zu verhandeln.

Erwartet werden insbesondere:

• Vertragslaufzeit,

• Ausbauverpflichtungen,

• Betreiberpflichten,

• Verfügbarkeit,

• Reporting,

• Haftung,

• Anpassungsmöglichkeiten,

• Vertragsbeendigung.

Bewertungsmaßstab

Punkte Beschreibung

0 Kein belastbarer Konzessionsvertrag

1 Grundzüge vorhanden

2 Unzureichender Konzessionsvertrag

3 Guter Konzessionsvertrag

4 Überdurchschnittlicher Konzessionsvertrag

[Seite 21]

  1. Bewertungsmatrix Umsetzungskonzept

Kriterium 3: Umsetzungs- und Realisierungskonzept des Gesamtangebotes

Gewichtung: [20 %]

Bewertet werden:

• Realisierungsstrategie,

• Zeitplanung,

• Genehmigungsstrategie,

• Organisation der Umsetzung,

• Umgang mit Projektrisiken.

Bewertungsmaßstab

Punkte Beschreibung

0 Keine belastbare Umsetzung dargestellt

1 Grober Ablauf dargestellt

2 Nachvollziehbarer Realisierungsplan

3 Sehr gut strukturierte Umsetzung

4 Besonders überzeugende und risikoarme Umsetzung

  1. Bewertungsmatrix wirtschaftliche Plausibilität

Kriterium 4: Wirtschaftliche Betrachtung

Gewichtung: [20 %]

Bewertet wird nicht die Höhe eines wirtschaftlichen Angebots, sondern die Plausibilität des vorgestellten Betriebskonzeptes.

Erwartet werden:

• nachvollziehbarer Umgang mit unterschiedlichen Standortqualitäten,

• realistische Einschätzung des Betriebs,

• langfristige Tragfähigkeit,

• Verständnis des Konzessionsrisikos.

[Seite 22]

Bewertungsmaßstab

Punkte Beschreibung

0 Keine wirtschaftliche Betrachtung

1 Allgemeine Aussagen ohne belastbare Grundlage

2 Plausible wirtschaftliche Einschätzung

3 Sehr nachvollziehbare wirtschaftliche Strategie

4 Besonders überzeugende und nachhaltige Betrachtung

  1. Verhandlung

Die Gemeinde führt mit den ausgewählten Bietern Verhandlungen über die Angebote.

Gegenstand der Verhandlungen können insbesondere sein:

• Ausgestaltung des Konzessionsvertrages,

• Verantwortlichkeiten,

• Betriebsanforderungen,

• Umsetzungskonzept,

• Reporting,

• Vertragslaufzeit,

• Anpassungsmöglichkeiten.

Die Gemeinde behält sich vor, nach Abschluss der Verhandlungen eine abschließende Angebotsabgabe zu verlangen.

Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der finalen Angebote.

[Seite 23]

  1. Dokumentation der Wertung

Die Gemeinde dokumentiert die Bewertung der Angebote nachvollziehbar.

Für jedes Zuschlagskriterium werden:

• die erreichten Punkte,

• die Begründung der Bewertung,

• die wesentlichen Vor- und Nachteile des Angebotes festgehalten.

  1. Vorläufige Bewertungsmatrix

Kriterium Gewichtung Punkte max. Erreichte Punkte

Standortkonzept 30 4 120

Konzessionsvertrag 30 4 120

Umsetzungskonzept 20 4 80

Wirtschaftliche Plausibilität 20 4 80

Gesamt 100 % 20 400

[Seite 24]

Anlagen

Anlage1: Losblatt- Los 1

- Standortblatt LIS DGH Görsroth

- Standortblatt LIS DGH Limbach

- Standortblatt LIS DGH Oberlibbach

Anlage 2: Losblatt- Los 2

- Standortblatt LIS DGH Beuerbach

- Standortblatt LIS DGH Strinz-Trinitatis

Anlage 3: Losblatt- Los 3

- Standortblatt LIS DGH Wallrabenstein

- Standortblatt LIS DGH Bechtheim

[Seite 25]

Anlage 1

Losblatt – Los Nr.1

  1. Gegenstand des Loses

Gegenstand dieses Loses ist die Planung, Errichtung, Finanzierung, der Betrieb sowie der Rückbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an den nachfolgend aufgeführten Standorten.

Die Leistungen richten sich nach den allgemeinen Vergabeunterlagen, der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie dem Konzessionsvertrag.

  1. Standorte des Loses

Standort-Nr. Standortbezeichnung Anlage

S01 65510 Görsroth, Panoramastr.2 Standortblatt S01

S02 65510 Limbach, Hauptstraße 17 Standortblatt S02

S07 65510 Oberlibbach, Borngasse Standortblatt S07

  1. Erläuterung zur Losbildung

Die drei Standorte wurden zu einem Los zusammengefasst, um eine gesamtheitliche wirtschaftliche Entwicklung sicherzustellen.

Die Losbildung verfolgt das Ziel, sowohl wirtschaftlich attraktive als auch weniger wirtschaftlich attraktive Standorte gemeinsam zu entwickeln und dadurch eine möglichst vollständige Versorgung des Gemeindegebietes mit öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu erreichen.

  1. Standortkonzept

Für das gesamte Los ist ein gemeinsames Standortkonzept einzureichen.

Das Standortkonzept soll nachvollziehbar darstellen,

• wie die Entwicklung beider Standorte erfolgt,

• welche standortbezogenen Besonderheiten berücksichtigt werden,

• wie ein dauerhafter und wirtschaftlicher Betrieb des Loses sichergestellt werden soll.

Die technische Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur bleibt Bestandteil des Angebots des Bieters und ist nicht durch die Gemeinde vorgegeben.

[Seite 26]

Standortblatt S01 –

Adresse:

Panoramastraße 2, Görsroth, 65510 Hünstetten

Lagebeschreibung:

Öffentlicher Parkplatz des DGH Görsroth mit Zentrumscharakteristik. Unmittelbar an dem Standort grenzen Schule, Kindergarten, Krippe, Musikschule, Feuerwehr und Jugendclub. An dem Standort geht die touristische Fahrradtour „Hünstetter Herzen“ los. Fußläufig sind div. Geschäfte und Gastronomie zu erreichen.

Netzkapazität:

Eine rein informative, nicht verbindliche Anfrage beim Netzbetreiber ergibt, dass ein Anschluss von 44 Kw aktuell durch das Netz möglich ist.

Besonderheiten:

Gemeindeeigene PV auf dem DGH welche Strom theoretisch direkt an die LIS liefern könnte.

Tiefergehende Informationen:

https://flaechentool.de/site/4e2d1649-6852-4861-950e-e40a9a786ef6

Sollte der Link nicht funktionieren bitte QR-Code scannen.

[Seite 27]

Standortblatt S02 –

Adresse:

Hauptstraße 17, Limbach, 65510 Hünstetten

Lagebeschreibung:

Öffentlicher Parkplatz des DGH Limbach mit angrenzender Feuerwehr, Spielplatz und Weinplatz. Der Standort definiert die Ortsmitte. Eine ausgebaute ÖPNV Haltestelle befindet sich im direkten Umfeld.

Netzkapazität:

Eine rein informative, nicht verbindliche Anfrage beim Netzbetreiber ergibt, dass ein Anschluss von 44 Kw aktuell durch das Netz möglich ist.

Besonderheiten:

Tiefergehende Informationen:

https://flaechentool.de/site/e5a7e79c-3ee2-42b4-8b93-fc8104cbb681

Sollte der Link nicht funktionieren bitte QR-Code scannen.

[Seite 28]

Standortblatt S07 –

Adresse:

Borngasse DGH Oberlibbach, 65510 Hünstetten

Lagebeschreibung:

Öffentlicher Parkplatz des DGH Oberlibbach. An dem Standort angrenzend wird die neue Feuerwehr des Ortsteiles errichtet mit neuer Trafostation. Perspektivisch könnte man sich hier bei den Tiefbauarbeiten abstimmen um Synergieeffekte zu nutzen. Die Gemeinde Hünstetten vermittelt zwischen den Bauträgern im Verfahren.

Netzkapazität:

Eine rein informative, nicht verbindliche Anfrage beim Netzbetreiber ergibt, dass ein Anschluss von 44 kW durch den Neubau der Trafostation.

Besonderheiten:

Tiefergehende Informationen:

https://www.flaechentool.de/site/8b9d5c98-31b5-472b-99f3-0e1dec2c3f7b

Sollte der Link nicht funktionieren bitte QR-Code scannen.

[Seite 29]

Anlage 2

Losblatt – Los Nr.2

  1. Gegenstand des Loses

Gegenstand dieses Loses ist die Planung, Errichtung, Finanzierung, der Betrieb sowie der Rückbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an den nachfolgend aufgeführten Standorten.

Die Leistungen richten sich nach den allgemeinen Vergabeunterlagen, der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie dem Konzessionsvertrag.

  1. Standorte des Loses

Standort-Nr. Standortbezeichnung Anlage

S03 65510 Beuerbach, in den Gärten 3 Standortblatt S03

S04 65510 Strinz-Trinitatis, Panroder Str.5 Standortblatt S04

  1. Erläuterung zur Losbildung

Die beiden Standorte wurden zu einem Los zusammengefasst, um eine gesamtheitliche wirtschaftliche Entwicklung sicherzustellen.

Die Losbildung verfolgt das Ziel, sowohl wirtschaftlich attraktive als auch weniger wirtschaftlich attraktive Standorte gemeinsam zu entwickeln und dadurch eine möglichst vollständige Versorgung des Gemeindegebietes mit öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu erreichen.

  1. Standortkonzept

Für das gesamte Los ist ein gemeinsames Standortkonzept einzureichen.

Das Standortkonzept soll nachvollziehbar darstellen,

• wie die Entwicklung beider Standorte erfolgt,

• welche standortbezogenen Besonderheiten berücksichtigt werden,

• wie ein dauerhafter und wirtschaftlicher Betrieb des Loses sichergestellt werden soll.

Die technische Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur bleibt Bestandteil des Angebots des Bieters und ist nicht durch die Gemeinde vorgegeben.

[Seite 30]

Standortblatt S03 –

Adresse:

In den Gärten 3, Beuerbach, 65510 Hünstetten

Lagebeschreibung:

Öffentlicher Parkplatz des DGH Beuerbach mit gebäudeinterner Gastwirtschaft. Direkt angrenzend befindet sich die Feuerwehr und der Sportverein mit Fußballplatz. Auf dem Parkplatz finden regelmäßig Wochenmärkte statt. In Fußläufiger Entfernung befindet sich die neue KITA.

Netzkapazität:

Eine rein informative, nicht verbindliche Anfrage beim Netzbetreiber ergibt, dass ein Anschluss von 44 Kw aktuell durch das Netz möglich ist, jedoch nur durch den Hausanschluss des DGH.

Besonderheiten:

Tiefergehende Informationen:

https://flaechentool.de/site/01289b5d-de4b-441c-b819-33cd0629f7d4

Sollte der Link nicht funktionieren bitte QR-Code scannen.

[Seite 31]

Standortblatt S04 –

Adresse:

Panroder Str.5, Strinz-Trinitatis, 65510 Hünstetten

Lagebeschreibung:

Öffentlicher Parkplatz des DGH Strinz-Trinitatis. Anliegend befindet sich die Feuerwehr und Friedhof.

Netzkapazität:

Eine rein informative, nicht verbindliche Anfrage beim Netzbetreiber ergibt, dass ein Anschluss von 44 Kw aktuell durch das Netz möglich ist.

Besonderheiten:

-Geplante PV Anlage an der Liegenschaft welche Strom per Direktleitung liefern könnte.

Tiefergehende Informationen:

https://flaechentool.de/site/9e8ffe6a-7fd0-4791-9f86-df8912e5b5cd

Sollte der Link nicht funktionieren bitte QR-Code scannen.

[Seite 32]

Anlage 3

Losblatt – Los Nr.3

  1. Gegenstand des Loses

Gegenstand dieses Loses ist die Planung, Errichtung, Finanzierung, der Betrieb sowie der Rückbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an den nachfolgend aufgeführten Standorten.

Die Leistungen richten sich nach den allgemeinen Vergabeunterlagen, der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie dem Konzessionsvertrag.

  1. Standorte des Loses

Standort-Nr. Standortbezeichnung Anlage

S05 65510 Wallrabenstein, Lindenplatz 5 Standortblatt S05

S06 65510 Bechtheim, Bürgerhausstr.18 Standortblatt S06

  1. Erläuterung zur Losbildung

Die beiden Standorte wurden zu einem Los zusammengefasst, um eine gesamtheitliche wirtschaftliche Entwicklung sicherzustellen.

Die Losbildung verfolgt das Ziel, sowohl wirtschaftlich attraktive als auch weniger wirtschaftlich attraktive Standorte gemeinsam zu entwickeln und dadurch eine möglichst vollständige Versorgung des Gemeindegebietes mit öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu erreichen.

  1. Standortkonzept

Für das gesamte Los ist ein gemeinsames Standortkonzept einzureichen.

Das Standortkonzept soll nachvollziehbar darstellen,

• wie die Entwicklung beider Standorte erfolgt,

• welche standortbezogenen Besonderheiten berücksichtigt werden,

• wie ein dauerhafter und wirtschaftlicher Betrieb des Loses sichergestellt werden soll.

Die technische Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur bleibt Bestandteil des Angebots des Bieters und ist nicht durch die Gemeinde vorgegeben.

[Seite 33]

Standortblatt S05 –

Adresse:

Lindenplatz 5, Wallrabenstein, 65510 Hünstetten

Lagebeschreibung:

Öffentlicher Parkplatz des DGH Wallrabenstein mit Feuerwehr und Jugendclub. Fußläufig befindet sich eine Schankwirtschaft und ein Einzelhandel. Der Parkplatz dient ebenfalls als Abstellplatz für Fahrzeuge eines gemeinnützigen Trägers.

Netzkapazität:

Eine rein informative, nicht verbindliche Anfrage beim Netzbetreiber ergibt, dass ein Anschluss von 44 Kw aktuell durch das Netz möglich ist.

Besonderheiten:

  • PV Anlage an der Liegenschaft welche Strom per Direktleitung liefern könnte.

Tiefergehende Informationen:

https://flaechentool.de/site/48b39944-7d56-46ce-a98a-7b3578d139e0

Sollte der Link nicht funktionieren bitte QR-Code scannen.

[Seite 34]

Standortblatt S06 –

Adresse:

Bürgerhausstr.18, Bechtheim, 65510 Hünstetten

Lagebeschreibung:

Öffentlicher Parkplatz des DGH Bechtheim. Fußläufig ist eine Gastwirtschaft zu erreichen.

Netzkapazität:

Eine rein informative, nicht verbindliche Anfrage beim Netzbetreiber ergibt, dass ein Anschluss von 44 Kw aktuell durch das Netz möglich ist.

Besonderheiten:

Tiefergehende Informationen:

https://flaechentool.de/site/5ef4c220-7d94-4975-a1e1-6733aaf3f407

Sollte der Link nicht funktionieren bitte QR-Code scannen.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung