Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.docx

Konzession für den Betrieb der Kantine des Bundeszentralamts für Steuern in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 13:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

Liegen geforderte Unterlagen der lfd. Nrn. 2 - 8 nicht bestimmungsgemäß bis zum Ablauf der Angebotsfrist vor, können diese nach Ermessen der Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV jedoch ausgeschlossen. Dies gilt grundsätzlich auch für Preisangaben.

Lfd. Nr.Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind (soweit kein anderer Vorlagezeitpunkt benannt ist)
1vollständig ausgefülltes Formular „Leistungsverzeichnis“ die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen.
2vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zum Angebot“
3vollständig ausgefülltes Formular „Eigenerklärungen“*
4vollständig ausgefülltes Formular „Fragebogen zur Eignungsprüfung“
5Referenzen Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
6Musterspeiseplan
7Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Vorliegen einer gültigen, verkehrsübliche Betriebshaftpflichtversicherung

*Hinweise:

  1. Mit den Erklärungen gemäß Ziffern I-VI des Formulars Eigenerklärungen versichert der Unterzeichner, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne von § 31 Abs. 1 und 2 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann -zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses- der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 31 Abs. 2 UVgO i.V.m. § 125 GWB (nationale Verfahren) bzw. § 125 GWB (supranationale Verfahren) geführt werden.
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