1.05_Erklärung_Antikorruption_UCaaS-Lösung_260827.docx

Konzernweite Kommunikations- und Contact-Center-Lösung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 09:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Name und Anschrift des erklärenden Unternehmens sowie – sofern abweichend – zugehöriger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft
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Die Abgabe dieser Erklärung ist verbindlicher Bestandteil des Teilnahmeantrags. Sie ist kein bepunktetes Auswahlkriterium. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Bewerbungsbedingungen behandelt.

HINWEIS

Dieses Formblatt bezieht sich auf den Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung einer konzernweiten UCaaS-Lösung.

Verbindlicher NDA-Hinweis: Die Vertraulichkeitsvereinbarung 1.17 einschließlich der Zugangs- und Schutzregeln 1.18 ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag in Textform einzureichen. Sie wird nicht bepunktet.

Das Formblatt ist vom Einzelbewerber sowie von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert einzureichen. Für andere im Teilnahmeantrag benannte Unternehmen ist das Formblatt nur einzureichen, wenn dies in der Aufforderung zum Teilnahmeantrag für deren jeweilige Rolle ausdrücklich verlangt wird.

Antikorruptionserklärung

  1. Das erklärende Unternehmen verpflichtet sich, angemessene und risikoorientierte organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und sonstigen Integritätsverstößen zu treffen.

Es stellt in seinem Verantwortungsbereich insbesondere durch geeignete interne Regelungen, Unterweisungen und Kontrollen sicher, dass seine gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten sowie sonstige von ihm eingesetzte Personen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und einer möglichen späteren Auftragsausführung:

  1. keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen treffen und keine Handlungen begehen, fördern oder dulden, die gegen anwendbare straf-, ordnungswidrigkeiten- oder vergaberechtliche Vorschriften zur Verhinderung von Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit oder unzulässiger Vorteilsgewährung verstoßen, insbesondere gegen § 298, §§ 299 bis 300 und §§ 331 bis 335a StGB
  2. ihnen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder einer möglichen späteren Auftragsausführung zugänglich werdende, nicht öffentliche oder erkennbar schutzbedürftige Informationen und Unterlagen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwenden, nicht unbefugt für eigene oder fremde Wettbewerbszwecke nutzen und nicht an unbefugte Dritte weitergeben; weitergehende Vertraulichkeits- und Schutzpflichten bleiben unberührt
  3. Beschäftigten, Organmitgliedern oder sonstigen Beauftragten des Auftraggebers weder unmittelbar noch mittelbar unzulässige Vorteile für diese oder Dritte anbieten, versprechen oder gewähren und im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder einer möglichen späteren Auftragsausführung selbst keine unzulässigen Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen

d) Dritte weder unmittelbar noch mittelbar mit Handlungen nach den Buchstaben a) bis c) beauftragen, hierzu veranlassen oder dabei unterstützen und entsprechende Handlungen in ihrem Verantwortungsbereich nicht wissentlich dulden

  1. Verstöße gegen die vorstehenden Verpflichtungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Vergabeunterlagen und – im Fall einer Beauftragung – der vereinbarten Vertragsbedingungen behandelt. Gesetzliche und vertragliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
  2. Ein Verstoß gegen die Verpflichtungen nach Ziffer 1 kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Vergabe- und Vertragsunterlagen vergabe- und vertragsrechtliche Folgen haben. Hierzu können insbesondere der Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren oder – nach einer Beauftragung und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen – die außerordentliche Kündigung des Vertrags gehören. Über einen Ausschluss aus gegenwärtigen oder künftigen Vergabeverfahren wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausschlussgründe, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und möglicher Selbstreinigungsmaßnahmen im jeweiligen Einzelfall entschieden.

Das erklärende Unternehmen gibt die vorstehende Antikorruptionserklärung verbindlich ab:

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