| Bezeichnung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft: |
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| Angaben zum erklärenden Unternehmen: | |
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| Vertretungsberechtigte oder bevollmächtigte Person: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
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HINWEIS
Verbindlicher NDA-Hinweis: Die Vertraulichkeitsvereinbarung 1.17 einschließlich der Zugangs- und Schutzregeln 1.18 ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag in Textform einzureichen. Sie wird nicht bepunktet.
Dieses Formblatt bezieht sich auf den Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung einer konzernweiten UCaaS-Lösung.
Das Formblatt ist vom Einzelbewerber sowie von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert einzureichen. Für andere im Teilnahmeantrag benannte Unternehmen ist das Formblatt nur einzureichen, wenn dies in der Aufforderung zum Teilnahmeantrag für deren jeweilige Rolle ausdrücklich verlangt wird.
Erklärung zu Tarif- und Mindestlohnanforderungen
Bei der Ausführung des Auftrags sind die jeweils geltenden rechtlichen Verpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelten einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere die Vorgaben des Mindestlohngesetzes sowie, soweit jeweils anwendbar, verbindliche Vorgaben nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Hierzu geben wir folgende Erklärungen ab:
- Wir verpflichten uns, bei der Ausführung des Auftrags alle für uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelten in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Soweit für die eingesetzten Beschäftigten höhere verbindliche Mindestentgelte oder sonstige verbindliche Mindestarbeitsbedingungen gelten, werden wir auch diese beachten.
- Wir werden dem Auftraggeber auf begründetes Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist geeignete Nachweise über die Einhaltung der nach Ziffer 1 geltenden Verpflichtungen vorlegen, soweit die Anforderung zur Prüfung der ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlich, angemessen und rechtlich zulässig ist. Als Nachweise kommen insbesondere geeignete Bescheinigungen sowie erforderlichenfalls anonymisierte oder geschwärzte Arbeitszeit- und Entgeltunterlagen in Betracht. Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse werden auf den für den jeweiligen Prüfzweck erforderlichen Umfang beschränkt. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
- Soweit wir bei der Auftragsausführung Nachunternehmen oder sonstige Unternehmen einsetzen, werden wir diese vertraglich verpflichten,
- die für sie geltenden Verpflichtungen nach Ziffer 1 einzuhalten
- dem Auftraggeber oder uns auf begründetes Verlangen geeignete Nachweise entsprechend Ziffer 2 zur Verfügung zu stellen
- bei der Beauftragung weiterer Nachunternehmen die vorstehenden Verpflichtungen entsprechend weiterzugeben
Wir werden die Einhaltung dieser Verpflichtungen in einem angemessenen und risikoabhängigen Umfang überprüfen. Von erheblichen Verstößen oder konkreten Anhaltspunkten hierfür werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.
- Wir werden dem Auftraggeber auf begründetes Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist in geeigneter Form nachweisen, dass die von uns eingesetzten Nachunternehmen entsprechend Ziffer 3 vertraglich verpflichtet wurden. Die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Rechte des Auftraggebers bei einer nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllten Nachweispflicht bleiben unberührt.
- Ein schwerwiegender oder wiederholter schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen nach Ziffer 1 kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Gleiches gilt, wenn wir trotz Kenntnis eines erheblichen Verstoßes eines eingesetzten Nachunternehmens keine angemessenen Abhilfemaßnahmen ergreifen oder einer begründeten Nachweisanforderung nach Ziffer 2 oder 4 trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommen.
Vor einer außerordentlichen Kündigung ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit eine Fristsetzung nicht nach den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Bestimmungen entbehrlich oder dem Auftraggeber unzumutbar ist. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Kündigung sowie etwaige Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatzvornahme richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vertragsunterlagen.
- Soweit der Auftraggeber aufgrund eines von uns oder einem von uns eingesetzten Nachunternehmen zu vertretenden Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach Ziffer 1 von Beschäftigten, Sozialversicherungsträgern, Behörden oder sonstigen Dritten rechtlich begründet in Anspruch genommen wird, stellen wir ihn von diesen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die zur Rechtsverteidigung erforderlichen und angemessenen Kosten.
Der Auftraggeber wird uns über eine entsprechende Inanspruchnahme unverzüglich informieren und uns eine angemessene Mitwirkung an der Prüfung und Abwehr der Ansprüche ermöglichen. Vergleiche oder Anerkenntnisse, die unsere Freistellungsverpflichtung berühren, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung; diese darf nicht unbillig verweigert werden.
Bußgelder und sonstige persönliche Sanktionen werden nur erfasst, soweit deren Übernahme rechtlich zulässig und der zugrunde liegende Verstoß uns oder einem von uns eingesetzten Nachunternehmen zurechenbar ist. Weitergehende gesetzliche und vertraglich vereinbarte Ansprüche bleiben unberührt.
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