Erklärung zum Datenschutz
| Name und Anschrift des Unternehmens | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Funktion/Stellung im vorliegenden Vergabeverfahren | [ ] Einzelbewerber [ ] Mitglied der folgenden Bewerbergemeinschaft: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben [ ] Nachunternehmen ohne Eignungsleihe, soweit eine gesonderte Erklärung gefordert ist [ ] Anderes Unternehmen, dessen Kapazitäten für die Eignung in Anspruch genommen werden, für den folgenden Einzelbewerber bzw. die folgende Bewerbergemeinschaft. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben |
Verbindlicher NDA-Hinweis: Die Vertraulichkeitsvereinbarung 1.17 einschließlich der Zugangs- und Schutzregeln 1.18 ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag in Textform einzureichen. Sie wird nicht bepunktet.
HINWEIS
Dieses Formblatt bezieht sich auf den Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung einer konzernweiten UCaaS-Lösung.
Das Formblatt ist vom Einzelbewerber sowie von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert einzureichen. Für andere im Teilnahmeantrag benannte Unternehmen ist das Formblatt nur einzureichen, wenn dies in der Aufforderung zum Teilnahmeantrag für deren jeweilige Rolle ausdrücklich verlangt wird.
Soweit das erklärende Unternehmen im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung personenbezogene Daten verarbeitet oder ein Zugriff auf solche Daten nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Implementierung, Betrieb, Support, Wartung, Entstörung, Fernzugriff oder Aktualisierung, verpflichtet es sich, die für seine jeweilige Rolle geltenden datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Geheimhaltungspflichten einzuhalten. Personenbezogene Daten dürfen nur im vertraglich festgelegten Umfang, für die festgelegten Zwecke und auf dokumentierte Weisung des jeweils Weisungsberechtigten verarbeitet werden, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht.
Dem erklärenden Unternehmen ist bekannt, dass im Rahmen der Leistung Gesundheitsdaten als besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 DSGVO sowie Sozialdaten verarbeitet werden können. Abhängig vom konkreten Leistungs- und Betriebsmodell sowie von der Rolle des jeweiligen Unternehmens sind neben der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz insbesondere das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I, die Anforderungen an die Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag nach § 80 SGB X, die Anforderungen an die IT-Sicherheit in Krankenhäusern nach § 391 SGB V und bei einer Verarbeitung mittels Cloud-Computing-Diensten die Voraussetzungen des § 393 SGB V zu beachten. Soweit Leistungen die vertragsärztliche oder vertragszahnärztliche Versorgung betreffen, kann zusätzlich § 390 SGB V einschlägig sein.
Soweit im Rahmen der Leistung fremde Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB zugänglich werden können, stellt das erklärende Unternehmen sicher, dass sämtliche eingesetzten Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nachweisbar auf Vertraulichkeit sowie auf die für ihre Tätigkeit einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten verpflichtet und entsprechend unterwiesen werden. Dies gilt auch für weitere eingesetzte Unternehmen und Personen.
Das erklärende Unternehmen bestätigt, dass ihm die vorgenannten Anforderungen bekannt sind und dass es über geeignete organisatorische, technische und personelle Voraussetzungen verfügt, um diese entsprechend seiner jeweiligen Rolle einzuhalten. Die erforderlichen Angaben und Nachweise werden mit dem Teilnahmeantrag nach Maßgabe der Vergabeunterlagen eingereicht oder, soweit vergaberechtlich zulässig, auf gesondertes Verlangen zur Aufklärung oder Nachforderung vorgelegt.
Der Einzelbewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft reicht mit dem Teilnahmeantrag die Selbstauskunft Datenschutz 1.08 und den Sicherheits- und Compliancefragebogen 1.16 ein. Die beiden Fragebögen sind für den Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft und die angebotene Lösung auszufüllen. Zusätzliche Angaben oder gesonderte Fragebögen für andere beteiligte Unternehmen sind nur erforderlich, soweit dies in den Fragebögen oder in der Aufforderung zum Teilnahmeantrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Die Abgabe dieser Erklärung ist verbindlicher Bestandteil des Teilnahmeantrags. Die Erklärung selbst ist kein bepunktetes Auswahlkriterium. Die Datenschutzunterlagen 1.07 und 1.08 sowie der Sicherheits- und Compliancefragebogen 1.16 werden nach Maßgabe der veröffentlichten Teilnahmebedingungen auf Vollständigkeit und Einhaltung der festgelegten Mindestanforderungen geprüft. Eine qualitative Bewertung von Angaben aus 1.16 erfolgt ausschließlich anhand der ausdrücklich veröffentlichten und diesem Fragebogen zugeordneten Auswahlkriterien. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Bewerbungsbedingungen behandelt.
Die abschließende datenschutzrechtliche Rollenverteilung und Vertragsgestaltung wird in der Angebots- und Verhandlungsphase auf Grundlage des finalen Leistungs- und Betriebsmodells festgelegt. Dies umfasst insbesondere die Erforderlichkeit und Ausgestaltung einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO sowie Regelungen zu Unterauftragsverhältnissen, Weisungs- und Kontrollrechten, Löschung und Rückgabe von Daten sowie möglichen Drittlandbezügen. Mit dem Teilnahmeantrag ist keine vorweggenommene Anerkennung eines noch nicht finalisierten Vertragsdokuments verbunden. Die Verpflichtung zur Einhaltung der bereits geltenden gesetzlichen Anforderungen bleibt unberührt.
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