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Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme an Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen der SBK
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Erläuterungen ........................................................................................... 2
1.1. Über uns ............................................................................................................... 2
1.4. Herunterladen der Vergabeunterlagen ............................................................... 3
1.5 Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ........................................................ 3
1.5.1. eVergabemanagementsystem ..................................................................... 3
1.5.2 Form der Teilnahmeanträge / Angebote ......................................................... 3
1.5.3 Änderungen der Vergabeunterlagen durch Bewerber/Bieter ........................ 3
1.5.4 Technische Hilfe bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebot ............. 3
1.5.5 Berichtigung oder Rücknahme des Teilnahmeantrags / Angebots .............. 4
1.6 Korrekturzyklen / Änderung der Vergabeunterlagen durch die SBK ............... 4
1.7 Nebenangebote .................................................................................................... 4
1.8 Mehrere Hauptangebote ...................................................................................... 4
1.9 Bewerber- und Bieterfragen stellen; Kommunikation ....................................... 5
1.9.1 Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber ..................................... 5
1.9.2 Kommunikation des öffentlichen Auftraggebers mit Bewerbern/Bietern .... 5
1.10 Kosten für die Beteiligung am Vergabeverfahren.............................................. 6
- Erklärung der entsprechenden Fristen ....................................................................... 6
2.1. Teilnahme-/Angebotsfrist .................................................................................... 6
2.2. Bindefrist .............................................................................................................. 6
- Bewerbergemeinschaften / Bietergemeinschaften .................................................... 6
3.1 Anforderungen Bewerber-/Bietergemeinschaft ................................................. 6
3.2 Erklärung Eignung ............................................................................................... 6
- Unteraufträge ................................................................................................................ 7
4.1 Angabe der Unterauftragnehmer ........................................................................ 7
4.2 Anforderungen an Unterauftragnehmer ............................................................. 7
- Eignungsleihe ............................................................................................................... 7
5.1 Austausch von Unternehmen nach Erklärung der Eignungsleihe ................... 8
5.2 Haftungserklärung ............................................................................................... 8
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ........................................................ 8
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-
Präqualifizierung .......................................................................................................... 8
-
Wertung der Angebote; Erläuterung der Bewertungsmethode ................................ 9
-
Wettbewerbsregisterauszug; Eigenerklärungen; BTTG .......................................10
-
Datenschutz, Geheimhaltung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse .................10
11.1 Datenschutz ........................................................................................................10
11.2 Geheimhaltung ....................................................................................................11
11.3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ...............................................................11
- Allgemeine Erläuterungen
1.1. Über uns
Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist die größte Betriebskrankenkasse Deutschlands und gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen. Als geöffnete, bundesweit tätige Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland – mit mehr als 1.500 Mitarbeitern in 94 Geschäftsstellen.
Seit über 100 Jahren setzt sich die SBK persönlich und engagiert für die Interessen der Versicherten ein. Sie positioniert sich als Vorreiter für einen echten Qualitätswettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung dafür ist aus Sicht der SBK mehr Transparenz für die Versicherten – über relevante Finanzkennzahlen, aber auch über Leistungsbereitschaft, Beratung und Dienstleistungsqualität von Krankenkassen. Im Sinne des Kunden vereint die SBK darüber hinaus das Beste aus persönlicher und digitaler Welt und treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen aktiv voran.
1.2. Rechtliche Rahmenbedingungen, Zuschlag, Unterzeichnung der Verträge
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK verpflichtet ein Vergabeverfahren unter Beachtung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4 – und der Vergabeordnungen (VgV) beziehungsweise der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchzuführen.
Es gilt das deutsche Recht.
Wird der Zuschlag auf das Angebot erteilt, ist der Vertrag auf der Grundlage der Vergabeunterlagen und des Angebots rechtsverbindlich zustande gekommen.
Soweit in den Vertragsbedingungen nicht gesondert aufgeführt, werden die Verträge nicht gesondert von den Parteien unterzeichnet. Durch elektronisch erteilten Zuschlag über das eingesetzte eVergabemanagementsystem wird der Vertrag zwischen den Parteien geschlossen. Sollte es aufgrund eines gesetzlichen Schriftformerfordernisses einer separaten Unterzeichnung der Parteien bedürfen, werden die Verträge nach Erteilung des Zuschlags zusätzlich unterzeichnet.
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1.3. Sprache
Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen und die Kommunikation mit der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist in deutscher Sprache zu führen. Der Vertrag und die Leistungen sind ebenfalls in deutscher Sprache zu leisten.
1.4. Herunterladen der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem, in der Ausschreibung genutzten, eVergabemanagementsystem der SBK zur Verfügung gestellt. Diese können ohne Registrierung und kostenlos heruntergeladen werden.
1.5 Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots
1.5.1. eVergabemanagementsystem
Vergabeverfahren der SBK werden ausschließlich elektronisch über das, in der Ausschreibung, jeweils eingesetzte eVergabemanagementsystem der SBK durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe (zum Beispiel per E-Mail, schriftlich) der Teilnahmeanträge oder Angebote können nicht berücksichtigt werden und führt zwingend zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters. Lediglich die Abgabe von, ausdrücklich in den Vergabeunterlagen benannten, Unterlagen oder Mustern kann schriftlich eingereicht werden.
Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebotes ist eine kostenlose Registrierung auf dem, in der Ausschreibung genutzten, eVergabemanagementsystem der SBK notwendig.
1.5.2 Form der Teilnahmeanträge / Angebote
Zur formgültigen Abgabe genügt die Textform nach § 126b BGB über das eVergabemanagementsystem der SBK. Klicken Sie nach „Angebot fertigstellen“ bzw. „Antrag fertigstellen“ auf den Button „Textform nach § 126b BGB“ klicken und den Namen des Bearbeiters eintragen und auf „Unterschreiben“ klicken.
1.5.3 Änderungen der Vergabeunterlagen durch Bewerber/Bieter
Von der SBK vorgegebene Dokumente, Texte und Mengengerüste der Vergabeunterlagen dürfen keine Änderungen, Zusätze vorgenommen werden. Dies kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags / Angebots führen.
Wir bitten Sie daher, falls etwaige Rückfragen zu den einzelnen Dokumenten der Vergabeunterlagen bestehen eine Bieterfrage zu stellen (Siehe hierzu Ziffer 1.7).
Allgemeine Geschäfts- und/oder Zahlungsbedingungen des Bewerbers oder Bieters dürfen – außer ausdrücklich in den Unterlagen zugelassen - dem Angebot nicht beigefügt werden. Bitte beachten Sie daher, dass in Ihrem Angebot auch nicht auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird. Das Beifügen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
1.5.4 Technische Hilfe bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebot
Bei Rückfragen zur Bedienung der eVergabe-Plattform können Sie sich gerne an den Support der cosinex GmbH wenden.
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E-Mail: support@cosinex.de oder telefonisch unter +49 (0) 900 - 1 - 267463.
Bitte informieren Sie uns zusätzlich bei anhaltenden technischen Problemen über die Bieterkommunikation.
1.5.5 Berichtigung oder Rücknahme des Teilnahmeantrags / Angebots
Bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist kann Ihr abgegebener Teilnahmeantrag bzw. Angebot geändert oder zurückgezogen werden. Bitte denken Sie daran das vorherige Angebot zurückzuziehen, bevor Sie ein aktualisiertes Angebot übermitteln.
Über den Bieterassistenten können Sie ein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen. Im Reiter „Angebot einreichen“ finden Sie den Button „Angebot zurückziehen“.
Über den Reiter „Meine Angebote“ kann eine erneute Angebotsabgabe der entsprechenden Ausschreibung vorgenommen werden. Hierzu können Sie unter dem Menüpunkt „Optionen“ und dann unter „Bearbeitung wieder aufnehmen“ ein neues Angebot einreichen. Die bereits eingegebenen Angaben des zurückgezogenen Angebots bleiben vorerst erhalten und können geändert werden bevor Sie das geänderte Angebot neu einreichen.
Nach Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist ist der Bieter bis zum Ablauf der einschlägigen Bindefrist an das abgegebene Angebot gebunden.
1.6 Korrekturzyklen / Änderung der Vergabeunterlagen durch die SBK
Sollten notwendige Änderungen der Vergabeunterlagen erforderlich sein, wird die SBK im Rahmen eines Korrekturzyklus eine neue Version der Vergabeunterlagen hochladen.
Sollten Sie bereits einen Teilnahmeantrag/Angebot vor Einleitung des Korrekturzyklus eingereicht haben müssen Sie die neu geforderten Angaben oder Unterlagen neu ausfüllen oder beifügen und den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot erneut einreichen. Der bereits abgegebene Teilnahmeantrag bzw. Angebot muss nicht zurückgezogen werden.
1.7 Nebenangebote
Unter einem Nebenangebot versteht man Angebote, die vom geforderten Angebot abweichen, aber geeignet sind, dass mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen.
Nebenangebote sind, soweit in der Bekanntmachung nichts anderes geregelt wurde, grundsätzlich nicht zugelassen. Sollten Sie dennoch Nebenangebote einreichen, werden diese nicht berücksichtigt.
Wenn Nebenangebote ausdrücklich in der Bekanntmachung zugelassen worden sind, sind diese Nebenangebote explizit als solches zu kennzeichnen und gesondert zu erstellen.
1.8 Mehrere Hauptangebote
Es können mehrere Hauptangebote abgegeben werden. Diese sind als solche kenntlich zu machen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote kann jedoch in den Vergabeunterlagen und in der Bekanntmachung ausgeschlossen werden.
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1.9 Bewerber- und Bieterfragen stellen; Kommunikation
1.9.1 Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber
Bei Unklarheiten oder Rückfragen bezüglich der Vergabeunterlagen oder des Vergabeverfahrens bitten wir Sie entsprechende Bieterfragen zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerber- und Bieterfragen lediglich über das Kommunikationstool der eVergabe-Plattform gestellt werden dürfen. Mündliche Anfragen oder Fragen per eMail, werden nicht beantwortet. Auch für die Kommunikation über die eVergabe- Plattform ist eine einmalige und kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform notwendig.
Nach der Registrierung kann die Teilnahme am jeweiligen Verfahren bestätigt werden und über den elektronischen Angebotsassistenten über das Fragen- und Angebotsforum eine Nachricht an die SBK versendet werden.
Nach der Registrierung kann die Teilnahme am jeweiligen Verfahren bestätigt werden und über den elektronischen Angebotsassistenten über das Fragen- und Angebotsforum eine Nachricht an die SBK versendet werden.
(1) Angebotsassistenten öffnen (2) Betreffende Ausschreibung bearbeiten (3) In der Menüzeile den Menüpunkt „Bieterkommunikation“ anklicken (4) Bieterfrage über die Bieterkommunikation stellen
Wir weisen ebenfalls daraufhin, dass die SBK als öffentlicher Auftraggeber in der Regel verpflichtet ist, Bieterfragen aus Transparenz- und Gleichbehandlungsgründen den restlichen Bietern in anonymisierter Form öffentlich zu machen. Daher bitten wir Sie, die Fragen, wenn möglich so zu stellen, das keine Rückschlüsse auf Ihr Unternehmen geschlossen werden kann. Mit der Übersendung der Bieterfrage genehmigen Sie eine entsprechende Bekanntgabe. Sofern Sie Vorbehalte gegen die Veröffentlichung der Bieterfrage oder Bestandteile dieser haben, teilen Sie uns dies ausdrücklich mit.
1.9.2 Kommunikation des öffentlichen Auftraggebers mit Bewerbern/Bietern
Auch die SBK wird über die Kommunikationsmöglichkeit der eVergabe-Plattform jegliche Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern des Vergabeverfahrens führen. Hierzu zählen zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Korrekturzyklen, Bieterinformationen, Beantwortung von Bieterfragen und Informationen nach § 134 GWB, sowie der Zuschlag.
Antworten der SBK auf Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind somit verbindlich für die Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. Angebots. Sollten sich die Antworten auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden diese auch Vertragsbestandteil.
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1.10 Kosten für die Beteiligung am Vergabeverfahren
Grundsätzlich werden für die Beteiligung am Vergabeverfahren keine Kosten erstattet. Die Erstellung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote, sowie auch unter Umständen die Übersendung von Angebotsmustern, erfolgt auf eigene Kosten der Bewerber bzw. Bieter.
- Erklärung der entsprechenden Fristen
2.1. Teilnahme-/Angebotsfrist
Vor dem Ablauf der jeweiligen Teilnahme-/Angebotsfrist muss der entsprechende Teilnahmeantrag bzw. Angebot des Bieters mittels der eVergabe-Plattform elektronisch eingegangen sein.
Nach Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist können keine Teilnahmeanträge oder Angebote angenommen werden. Bitte beachten Sie daher, dass Sie für die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebotes genügend Zeit einplanen und sich bei eventuellen technischen Problemen bei der Übertragung an die entsprechende Hotline in Ziffer 1.5.4 wenden.
2.2. Bindefrist
Mit dem Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Bindefrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
- Bewerbergemeinschaften / Bietergemeinschaften
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam den Auftrag erhalten und nach Zuschlag die erforderlichen Leistungen als Arbeitsgemeinschaft durchführen.
3.1 Anforderungen Bewerber-/Bietergemeinschaft
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss mit der Abgabe des Angebotes, bzw. bei Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes mit Abgabe des Teilnahmeantrags, alle Beteiligten Unternehmen der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang der einzelnen Leistungsbestandteile benennen.
Es muss ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen und des Teilnahmeantrags/Angebots im Vergabeverfahren benannt werden. Das jeweilige Mitglied muss auch zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt
3.2 Erklärung Eignung
Jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft muss eine Erklärung bezüglich der Ausschlussgründe im Rahmen der Eignungsprüfung abgeben. Der Nachweis der weiteren Eignungskriterien ist entsprechend des jeweilig zu erbringenden Leistungsumfangs des Unternehmens mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag einzureichen.
Es ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ausgeschlossen, dass ein Bieter gleichzeitig allein und in einer Bietergemeinschaft anbietet. Des Weiteren ist die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist, bzw. nach Ablauf der
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Teilnahmefrist, ausgeschlossen. In beiden Fällen erfolgt ein Ausschluss der Angebote vom Verfahren.
- Unteraufträge
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft Teile der zu vergebenden Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen zu lassen ist dies im Rahmen eines Unterauftrags gemäß § 36 VgV, § 26 UVgO möglich.
4.1 Angabe der Unterauftragnehmer
Der Bewerber/Bieter oder die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss angeben, ob die zu erbringende Leistung selbst ausgeführt wird oder ob er beabsichtigt die Leistung oder Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.
Art und Umfang der vom Unterauftragnehmer durchzuführenden Leistungen müssen angegeben werden. Zudem muss, spätestens, vor dem beabsichtigten Zuschlag eine entsprechende Verfügbarkeits- und Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden.
4.2 Anforderungen an Unterauftragnehmer
Die SBK ist grundsätzlich bereit, der Ausführung von Leistungen durch Nachunternehmer zuzustimmen, wenn der Nachunternehmer den Anforderungen, die diesseits an das zu beauftragenden Unternehmen gestellt werden, genügt. Da von der Auswahl des Nachunternehmers die Leistungsfähigkeit des Bieters und die Qualität der Leistung entscheidend abhängt, hat der Bieter für seinen/seine Nachunternehmer die Eignung direkt in der eVergabe zu bestätigen.
Bei Vorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen des Nachunternehmers kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird.
- Eignungsleihe
Beruft sich ein Bewerber/Bieter bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaft darauf nicht selbst die, für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren, erforderlichen Voraussetzungen bezüglich der Eignungskriterien erfüllen zu können, kann er sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Hierzu hat er den Nachweis zu erbringen, dass er über die Mittel des anderen Unternehmens tatsächlich verfügen kann.
Der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots, spätestens nach Aufforderung durch die SBK, die hierfür vorgesehenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen. Hierzu muss eine entsprechende Verfügbarkeits-/Verpflichtungserklärung des in Anspruch genommenen Unternehmen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden.
Sollte sich der Bewerber oder Bieter, bzw. eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft, hinsichtlich der beruflichen Leistungsfähigkeit eines Ausbildungs- und Befähigungsnachweises nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, kann dies nur dann als
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Eignungskriterium im Rahmen der Eignungsleihe gewertet werden, wenn das jeweilige Unternehmen auch die entsprechende Leistung im zu beauftragten Auftrag erbringt.
5.1 Austausch von Unternehmen nach Erklärung der Eignungsleihe
Nach Ablauf der Angebotsfrist bzw. Ablauf der Teilnahmefrist ist der Austausch oder die Änderung eines oder mehrere benannter anderer Unternehmen unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
5.2 Haftungserklärung
Werden andere Unternehmen im Wege der Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, haften der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber- /Bietergemeinschaft und das in Anspruch genommene Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Dies muss in einer entsprechenden Haftungserklärung zum Beispiel als harte Patronatserklärung, Garantie, selbstschuldnerische Bürgschaft oder einem Schuldbeitritt festgelegt worden sein. Diese Haftungserklärung muss der SBK nach Aufforderung, spätestens vor beabsichtigtem Zuschlag, vorgelegt werden.
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Bewerber/Bieter bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften können alternativ zum Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV, § 35 Abs. 3 UVgO als vorläufigen Nachweis vorlegen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen nach Ziffer 4 und 5 ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) für dieses Unternehmen ebenfalls, spätestens mit Aufforderung der SBK, abzugeben.
- Präqualifizierung
Im Rahmen der Präqualifizierung können Bewerber/Bieter unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen bei entsprechenden Präqualifzierungsstellen vorab nachweisen. Erfolgreich geprüfte Unternehmen erhalten ein Zertifikat und werden in einer bundesweiten Datenbank (Amtliches Verzeichnis präqualifzierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) geführt.
Fügen Sie bitte ihr Zertifikat einschließlich ihres Zertifikatcodes dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Sollten weitergehende Nachweise im Vergabeverfahren, die nicht durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, erforderlich sein, fügen Sie bitte die entsprechenden ergänzenden Nachweise ihrem Teilnahmeantrag/Angebot hinzu.
- Nachforderung von Unterlagen
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags/Angebots zur Folge haben. Die SBK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine etwaige Nachforderung. Die SBK wird keine Nachforderung vornehmen, wenn der Bewerber/Bieter aus anderen Gründen (z.B. andere Ausschlussgründe, Preis) keine Chance auf den Zuschlag besitzt.
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- Wertung der Angebote; Erläuterung der Bewertungsmethode
Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Auf Grundlage der in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen angegebenen Bewertungsmethode und Bewertungskriterien wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Nachfolgend werden alle Bewertungsmethoden erläutert, die für die Vergabeverfahren der SBK eingesetzt werden. Welche Bewertungsmethode konkret in dem jeweiligen Vergabeverfahren eingesetzt wird, wird in den Vergabeunterlagen und/oder der Auftragsbekanntmachung mitgeteilt.
9.1. Preis-Quotient-Methode
9.2. Bestangebots-Quotienten-Methode
9.3. Gewichtete Richtwertmethode - Medianmethode
9.4. Einfache Richtwertmethode
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9.5. Erweiterte Richtwertmethode
- Wettbewerbsregisterauszug; Eigenerklärungen; BTTG
10.1 Wettbewerbsregisterauszug
Vor Zuschlagserteilung fordert die SBK, ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz an. Bei Vorliegen einer negativen Eintragung entscheidet die SBK nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren.
10.2 Eigenerklärungen
Zudem fordert die SBK vor Zuschlagserteilung den zuschlagsberechtigten Bieter auf, ggf. bei Angebotseinreichung noch nicht vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Nachweise, die zum Nachweis der Eignung erforderlich sind und von dem Bieter mittels Eigenerklärung bestätigt wurden, innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen. Dies gilt nicht für Unterlagen, die über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifizierungssystems, zu erhalten sind oder bereits im Besitz des Auftraggebers sind.
10.3. Tariftreueversprechen gemäß BTTG
Spätestens mit Angebotsabgabe ist der SBK die Eigenerklärung über das Tariftreueversprechen nach § 9 BTTG abzugeben. Die Pflichten zum Nachweis der Einhaltung des Tariftreueversprechens mittels einer Eigenerklärung gelten nicht für Bewerber oder Bieter, wenn diese jeweils ein geeignetes Zertifikat einer der in den Vergabeverordnungen genannten Präqualifizierungsstellen vorlegen kann.
Gemäß § 14 BTTG kann die SBK nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, einen Bewerber oder Bieter zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn nach § 13 Absatz 1 BTTG ein Verstoß unanfechtbar festgestellt wurde. § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt entsprechend.
- Datenschutz, Geheimhaltung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
11.1 Datenschutz
Dem Datenschutz kommt sowohl während der Vergabe des Auftrags wie bei dessen Ausführung eine besondere Bedeutung zu. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) und die Persönlichkeitsrechte der Versicherten zu jeder Zeit zu wahren. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten im Auftrag der SBK
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sind vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern die Regelungen der §§ 67 ff. SGB X, und 284 ff. SGB V zu beachten.
11.2 Geheimhaltung
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung und/ oder Weitergabe an Dritte – jeweils auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) statthaft.
Der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft verpflichtet sich sämtliche von der SBK im Zusammenhang mit den vorgenannten Vergabeverfahren zugänglich gemachten Informationen, Daten und Kenntnisse, insbesondere diejenigen über die internen Verhältnisse bei der SBK, sowie über deren Zielausrichtung (im folgenden Daten genannt) streng vertraulich zu behandeln und nur für die Erstellung des Angebotes zu nutzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die genannten Daten öffentlich bekannt sind. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob die SBK die Daten ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet hat oder nicht. Wenn der Zuschlag nicht erhalten wird, wird von den Daten kein Gebrauch gemacht. Wird der Zuschlag erhalten, gelten die Geheimhaltungsregelungen der dem Zuschlag zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen.
Die Bieter haben – auch nach Beendigung der Angebotsphase – die Unterlagen und die bei der Angebotsbearbeitung erlangten Kenntnisse geheim zu halten. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Verfahren überlassen werden, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist schriftlich zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle von Ihnen im Zusammenhang mit diesem Projekt beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiter.
Bieter, die den Auftrag nicht erhalten, müssen sämtliche Unterlagen (einschließlich Kopien und EDV-Dateien) unaufgefordert auf Kosten des Bieters an die SBK zurückgeben bzw. löschen. Eine Löschung ist der SBK in geeigneter Form nachzuweisen. Der Bieter darf keine Kopien oder sonstigen Aufzeichnungen zurückbehalten.
Im Falle der nachgewiesenen Verletzung der sich aus den vorausgehenden Regelungen ergebenden Geheimhaltungspflichten ist der Bewerber/Bieter der SBK zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Erklärung der Geheimhaltungspflicht unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.Juni 2013 (BGBI. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz VergRModG) vom 23.02.2016 geändert worden ist, haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB).
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Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).
Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihrem Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen. Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i.S. des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
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