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Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung
Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung
für Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber
(vom Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber auszufüllen)
Hinweis: Ein Bewerber/Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Auch oder zusätzlich zur vorgenannten Möglichkeit kann ein Bewerber oder Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an ein anderes Unternehmen vergeben. In beiden Fällen hat der Bieter durch Abgabe der nachfolgenden Erklärung nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich auch zur Verfügung stehen.
| Ausschreibung: | |
|---|---|
| Nachunternehmer/ Eignungsleihgeber: | |
| Bieter/Bewerber |
Vorgesehene Leistungen bzw. technische, personelle und/oder finanzielle Mittel für die Auftragsdurchführung:
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Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung
Der oben genannte Nachunternehmer/Eignungsleihgeber, erklärt sich hiermit verbindlich bereit, dem Bieter/Bewerber für den Fall, dass der Zuschlag in dem oben genannten Vergabeverfahren diesem Bieter/Bewerber erteilt wird, die, oben aufgeführten, Ressourcen bzw. technische, personelle und/oder finanzielle Mittel für die Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
Der Nachunternehmer/Eignungsleihgeber bestätigt hiermit rechtsverbindlich, dass er die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) erbringen kann.
Unrichtige Angaben in dieser Erklärung können nicht nur den Ausschluss des Bieters/Bewerbers vom Vergabeverfahren nach sich ziehen, sondern auch einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrags darstellen.
Ort, Datum Unterschrift Nachunternehmer/Eignungsleihgeber
Diese Erklärung ist vollständig auszufüllen und unterschrieben gescannt in PDF-Datei, dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag (bei Eignungsleihe) beizufügen oder spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen (bei Unterauftragsvergabe).
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