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VERGABEUNTERLAGE
Führungskräfteentwicklung
Az.: 2026_35-3_0901
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INHALTSVERZEICHNIS
I. Vergabebedingungen ................................... 4
- Allgemeines .......................................................................................... 4
1.1 Auftraggeberin ....................................................................................... 4
1.2 Vergaberechtlicher Rahmen .................................................................. 4
1.3 Laufzeit und Leistungsort ...................................................................... 4
1.4 Losaufteilung ......................................................................................... 5
1.5 Vertraulichkeit und Datenschutz ............................................................ 5
1.6 Anfragen ................................................................................................ 5
1.7 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ................................................ 6
1.8 Nachprüfungsinstanz ............................................................................. 6
- Anforderung an die Angebote .............................................................. 6
2.1 Form und Inhalt ..................................................................................... 6
2.2 Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise ....... 7
2.3 Angebotsfrist ......................................................................................... 7
2.4 Zuschlags- und Bindefrist ...................................................................... 8
2.5 Keine Vergütung für die Erstellung der Unterlagen ............................... 8
2.6 Nebenangebote ..................................................................................... 8
2.7 Nachunternehmer und Eignungsleihe ................................................... 8
2.8 Bietergemeinschaft ................................................................................ 8
II. Eignung ........................................................ 9
-
Hinweise zur Vorlage bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern .............................................................................. 9
-
Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ............. 9
2.1 Eigenerklärung gem. EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands ................................................. 9
2.2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz .....................................................10
2.3 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ................................................11
2.4 Berufs-/Handelsregisterauszug ............................................................11
- Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ......... 11
3.1 Mitarbeiterprofile ...................................................................................11
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III. Vorzulegende Unterlagen für die
Angebotswertung, Informationen zur
Präsentation .............................................. 11
-
Angebotsschreiben ............................................................................. 11
-
Preisblatt ............................................................................................ 11
-
Konzept .............................................................................................. 12
-
Präsentation ....................................................................................... 13
IV. Bewertungsmethode .................................. 13
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ....................................... 13
1.1 Ermittlung der Kennzahl Z ....................................................................13
1.2 Schwankungsbereich ...........................................................................14
1.3 Abschlusskriterium ...............................................................................14
-
Ermittlung des Wertungspreises P ..................................................... 14
-
Ermittlung der Gesamtleistungspunkte L ........................................... 14
3.1 Bewertung der Konzepte ......................................................................14
3.2 Bewertung der Präsentationen .............................................................15
V. Rechnungsstellung ..................................... 16
VI. Anlagen ...................................................... 16
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I. Vergabebedingungen
- Allgemeines Das offene Verfahren „Führungskräfteentwicklung“ wurde am 29.09.2026 über die e- Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) im Supplement zum Amtsblatt „S“ der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen 2026_35-3_0901 bekannt gemacht. Nachfolgend werden die Anforderungen an das einzureichende Angebot für dieses Verfahren dargestellt. Die vorliegende Unterlage formuliert in Konkretisierung der Bekanntmachung Vorgaben zu Inhalt, Form und Struktur des einzureichenden Angebots. Die in dieser Unterlage sowie in der Bekanntmachung formulierten Vorgaben sind einzuhalten.
1.1 Auftraggeberin Auftraggeberin ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT). Diese ist zugleich Vergabestelle im Sinne der nachfolgenden Vorgaben. Die Auftraggeberin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn, welche für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen im Ruhestand zuständig ist, sowie die Sozialeinrichtungen der ehemaligen Deutschen Bundespost fortführt. Diese sind die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP), das Erholungswerk Post Postbank Telekom e.V. (EW) und das Betreuungswerk Post Postbank Telekom (BeW). Die Auftraggeberin gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Die Auftraggeberin ist unter folgender Kontaktadresse erreichbar: Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost Einkauf Friesdorfer Str. 123 53175 Bonn
E-Mail: einkauf@banst-pt.de
1.2 Vergaberechtlicher Rahmen Die Ausschreibung erfolgt nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im offenen Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 Abs. 1 VgV. Ergänzend gelten die Inhalte der Bekanntmachung sowie die nachstehenden Vergabebedingungen und Erläuterungen.
1.3 Laufzeit und Leistungsort Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag, voraussichtlich am 11.12.2026 und läuft bis zum 31.12.2027. Die Ausführung der ausgeschriebenen Bausteine beginnt im Januar 2027. Details zu den Ausführungszeiten sind der Leistungsbeschreibung, Kap. 4.4 zu entnehmen.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages dreimal für jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen und Preisen optional zu verlängern. Sofern bis drei Monate vor
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Vertragsjahresende dem Auftragnehmer keine Kündigung zugegangen sein sollte, greift die jeweilige Option. Demnach endet der Vertrag spätestens am 31.12.2030.
Leistungsorte sind überwiegend Bonn oder Stuttgart. Ein Teil der Leistung kann digital erbracht werden (vgl. Anlage 4_Leistungsbeschreibung).
1.4 Losaufteilung Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
1.5 Vertraulichkeit und Datenschutz Die Unterlagen und Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Angebotserstellung sowie nach Erteilung des Zuschlages durch die Auftraggeberin überlassen werden, dürfen von ihm nicht – auch nicht in anonymisierter Form – für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen von der Auftraggeberin genehmigten Nachunternehmer/Zulieferanten handelt. Das gleiche gilt für Unterlagen, die der Bieter aufgrund von besonderen Angaben der Auftraggeberin im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Alle überlassenen Unterlagen hat der Bieter als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Homepage der Auftraggeberin verwiesen: www.banst-pt.de.
1.6 Anfragen Fragen und Auskunftsverlangen zur Ausschreibung, zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrages sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Antworten werden allen Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben, zeitgleich ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform zur Verfügung gestellt.
Sofern die Bieter sich registrieren, werden Sie über Neuigkeiten im Verfahren automatisch informiert. Weitergehende Informationen dazu sind unter www.evergabe-online.de zu finden.
Anliegen sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen so umzuformulieren, dass die Identität des Fragestellers nicht erkennbar wird. Die interessierten Unternehmen werden jedoch gebeten, bei der Formulierung der Fragen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Es wird angestrebt, Fragen der interessierten Unternehmen so rasch wie möglich zu beantworten. Anfragen können im Regelfall nur beantwortet werden, wenn sie mindestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Mündliche Antworten oder Auskünfte werden nicht gegeben; werden sie doch gegeben, sind sie nicht verbindlich.
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Auf der e-Vergabe-Plattform eingestellte Unterlagen und Hinweise gelten mit der Einstellung als beim Bewerber/Bieter eingegangen.
Bieterfragen und Antworten werden Vertragsbestandteil und gelten für alle Bieter gleichermaßen.
1.7 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Die Bieter werden aufgefordert, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Unternehmens unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen könnten, so ist die Auftraggeberin durch Auskunftsverlangen, Rügen o.ä. unverzüglich darauf hinzuweisen.
Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Des Weiteren ist die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zu beachten.
1.8 Nachprüfungsinstanz Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 160 ff. GWB ist schriftlich an die zuständige Vergabekammer zu richten.
Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstr. 76 53123 Bonn Fax: 0228 / 9499-163
- Anforderung an die Angebote
2.1 Form und Inhalt In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich eine Angebotsabgabe auf elektronischem Wege über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) zulässig.
Die geforderten Unterlagen sind dem elektronischen Angebot beizufügen und können auf der e-Vergabe-Plattform hochgeladen werden. Das Angebot muss in deutscher Sprache vor- gelegt werden.
Unter dem nachfolgenden Link können die Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe für Unternehmen nachgelesen werden: https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Nutzungsvoraussetzungen/node_nutzungsvoraussetzunge n.html
Bei Nichtfunktion des o.g. Links, können weiter Informationen auch auf der Startseite eingeholt werden: durch Anklicken des Feldes „Unternehmen“ sowie zuletzt durch das Feld „Nutzungsvoraussetzungen“.
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Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen in der Regel zum Ausschluss des Angebotes.
Auf anderem Weg übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Solche Angebote werden ausgeschlossen.
Mit der Abgabe des Angebotes werden auch die Angaben in allen Anhängen verbindlich erklärt.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder beim Einsatz von Nachunternehmen zur Leistungserbringung bzw. wenn sich der Bewerber/Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit von Nachunternehmern bedient, sind zwingend zusätzliche Angebotsunterlagen einzureichen (vgl. Kapitel I., 2.7 und 2.8). Dies gilt entsprechend im Fall der Eignungsleihe.
2.2 Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden: (F-##) – Formalkriterium – muss zur formalen Vollständigkeit des Angebots vorgelegt werden; (A-##) – Ausschlusskriterium – die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss; (B-##) – Wertungskriterium – die Nichtvorlage sowie die Nichteinhaltung von Mindestvoraussetzungen können zum Ausschluss des Angebots führen;
Art / Kriterium Erklärungen / Nachweise Verweis (F-00) Anlage 1_Angebotsanschreiben Kapitel III., 1. (F-01) ggf. Verzeichnis über Teilleistungen anderer Kapitel I., 2.7 Unternehmen (F-02) ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Kapitel I., 2.7 Unternehmen (F-03) ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft Kapitel I., 2.8 (A-04) Ausgefüllte Anlage 2_Erklärungen im Kapitel II. Vergabeverfahren, ggf. mit separaten Nachweisen (A-05) Berufs-/Handelsregisterauszug Kapitel II., 2.4 (A-06) Mitarbeiterprofile Kapitel II., 3.1 (B-07) Anlage 3_Preisblatt Kapitel III., 2. (B-08) Konzept Kapitel III., 3.
2.3 Angebotsfrist Die Frist für die Abgabe des Angebots endet am 03.11.2026 um 12:00 Uhr. Angebote, die verspätet eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang wurde durch Umstände verursacht, die vom Bieter nicht zu vertreten sind.
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2.4 Zuschlags- und Bindefrist Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Zuschlag bis spätestens Freitag, den 11.12.2026 zu erteilen (Zuschlagsfrist). Die Bieter sind bis zum 08.01.2027 an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).
2.5 Keine Vergütung für die Erstellung der Unterlagen Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.
2.6 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2.7 Nachunternehmer und Eignungsleihe Die Verpflichtung von Nachunternehmern ist grundsätzlich möglich. Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Formblatt enthalten in Anlage 2, Nr. 1.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 VgV). Im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung jedes angegebenen Unternehmens (im Folgenden auch Nachunternehmer genannt) einzureichen (Formblatt enthalten in Anlage 2, Nr. 2.). Die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Pflichten des Bieters sind an ggf. eingesetzte Nachunternehmer weiterzugeben, wenn diese zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Der Bieter hat bei der Unterbeauftragung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren; kleinere und mittlere Unternehmen sind angemessen zu beteiligen. Nachunternehmer sind bei der Anforderung eines Angebots davon zu unterrichten, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Auf Verlangen ist ihnen die Auftraggeberin zu benennen. Der Bieter darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen stellen als zwischen ihm und der Auftraggeberin vereinbart sind.
2.8 Bietergemeinschaft Im Rahmen dieser Ausschreibung ist es den Bietern gestattet, ihre Leistungen gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen als Bietergemeinschaft zu erbringen. Ist in den Vergabeunterlagen von Bietern die Rede, sind hiervon auch Bietergemeinschaften umfasst, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen. Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft bereits in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt enthalten in Anlage 2, Nr. 3.) abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen sind und der für das Verfahren und die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter zu benennen ist. Zusätzlich hat die Bietergemeinschaft ihre Eignung gem. Kapitel II. nachzuweisen.
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II. Eignung
- Hinweise zur Vorlage bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern
Grundsätzlich ist es möglich, die Eignung als Bietergemeinschaft bzw. mit Hilfe von Nachunternehmer nachzuweisen. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass bei Bietergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachunternehmen die Nachweise zur Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel II., 2.) von allen Mitgliedern bzw. Nachunternehmen zu erbringen sind. Hingegen ist es bei dem Nachweis der Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel II., 3.) ausreichend, wenn die Leistungsfähigkeit aufgrund der Nachweise aller Mitglieder bzw. Nachunternehmen kumuliert erst gegeben ist.
- Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
2.1 Eigenerklärung gem. EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands
Diese Erklärung ist zwingend von allen Bietern bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben, außerdem für alle Nachunternehmen, Lieferanten, Unterauftragnehmer, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf diese Unternehmen entfallen.
An Unternehmen, die zu den Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören, die genannt sind in: „Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“, dürfen keine Aufträge vergeben werden.
Verboten sind nicht nur Auftragsvergaben an Unternehmen (Personen, Organisationen oder Einrichtungen) i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Artikel 5k lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
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b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
Sollte ein Bieter nicht für jedes im Fall des Zuschlags mit mindestens 10% des Auftragswerts beteiligte Unternehmen diese Erklärung vorlegen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (Formblatt enthalten in Anlage 2, Nr. 4).
2.2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Die Bieter müssen eine Eigenerklärung beifügen, die bestätigt, dass sie nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind (Formblatt enthalten in Anlage 2, Nr. 5).
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2.3 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB (Formblatt enthalten in Anlage 2, Nr. 6)
2.4 Berufs-/Handelsregisterauszug Vorlage eines vollständigen und aktuellen (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, in dem der Bewerber ansässig ist, oder gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
- Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
3.1 Mitarbeiterprofile Für die zur Durchführung der Leistungen eingesetzten Trainerinnen und Trainer sind Kurzprofile vorzulegen. Sie müssen mindestens über folgende Qualifikationen verfügen:
- Abgeschlossenes Fachhoch- oder Hochschulstudium in den Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspsychologie oder Psychologie oder Sozialwissenschaften oder Berufs- und Betriebspädagogik oder Sozialpädagogik oder Personalentwicklung oder
- entsprechend vergleichbare Qualifikation bzw. Berufsausbildung mit entsprechender Erfahrung von mindestens drei Jahren.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Erklärung zur fachlichen Qualifikation für die ausführende/n Person/en einzureichen. Die benannten Personen sollen im Falle einer Beauftragung auch zum Einsatz kommen. Sollte es zu einem Personalausfall kommen, müssen die eingesetzten Ersatzpersonen die genannten Anforderungen ebenfalls erfüllen.
III. Vorzulegende Unterlagen für die Angebotswertung, Informationen zur Präsentation
-
Angebotsschreiben Das Angebot ist mit dem vorgegebenen Formular „Anlage 1_Angebotsanschreiben“ einzureichen. Es enthält neben der Angabe der Firmendaten weitere Erklärungen zur Angebotsabgabe und als Erleichterung der vollständigen Angebotsabgabe eine nochmalige Auflistung der beizufügenden Anlagen.
-
Preisblatt Dem Angebot ist das vollständig ausgefüllte Preisblatt (Anlage 3_Preisblatt) beizufügen. Das Preisblatt wird als gesperrte Excel-Datei im xslx-Format zur Verfügung gestellt. Darin sind ausschließlich die gelb markierten Felder mit den Einheitspreisen je Position zu befüllen.
Die Gesamtpreise ergeben sich automatisch aus dem Produkt der eingegebenen Einheitspreise und den bereits hinterlegten Mengen. In der Preiskalkulation sind alle Aufwendungen der Auftragnehmer im Zusammenhang mit den beschriebenen Aufgaben zu berücksichtigen.
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Bei den Preispositionen 2 und 3 ist die Anzahl der Seminare p.a. dargestellt. Für die Kalkulation ist von einem zeitlichen Umfang von 5 Stunden pro Seminartag auszugehen.
Die Abrechnung der Preispositionen 6-8 erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Basis von Zeitstunden. Für alle Preispositionen gilt eine Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme. Die Mengenangaben sind geschätzt; es besteht keine Abnahmeverpflichtung in der angegebenen Höhe.
Die Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (netto). Für die Preiswertung wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf die Gesamtsumme aufgerechnet. Abweichungen von der gesetzlich geltenden Regelbesteuerung sind zu erläutern und ggf. werden seitens der Auftraggeberin entsprechende Bescheinigungen des zuständigen Finanzamtes angefordert. Der gültige Steuersatz ist bei Abweichungen vom Regelsteuersatz in Zelle D16 einzutragen.
Durch die angegebenen Preise sind alle vertraglichen Leistungen, insbesondere auch Nebenleistungen, Nebenkosten und sonstige Auslagen, wie z.B. Kosten für die Vorbereitung und Ausführung von Besprechungen und Ortsterminen, Druck- und Versandkosten, Post- und Fernmeldegebühren etc. abgegolten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Reisekosten für geplante Präsenzveranstaltungen können separat gemäß Bundesreisekostengesetz abgerechnet werden.
- Konzept Zur Leistungswertung ist ein separates Konzept zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Der Umfang des Konzeptes sollte 8 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten. Inhaltlich ist pro Baustein (s. Leistungsbeschreibung) besonders auf folgende Punkte einzugehen:
• Darstellung der allgemeinen Fähigkeiten, Erfahrungen, Referenzen (vergleichbare erbrachte Leistungen zur ganzheitlichen Umsetzung von Führungskräfteentwicklung, falls vorhanden öffentlicher Dienst) und des Fachwissens in Bezug auf das Erbringen vergleichbarer Dienstleistungen • Kurzbeschreibung der Inhalte, Vorgehensweise, Instrumente, Methoden je Baustein (Seminare, Coachings, Vernetzungstreffen, kollegiale Beratung, etc. siehe Leistungsbeschreibung) • Zeitliche und inhaltliche Planung pro Jahr
Im Konzept sollte darüber hinaus auf die Personen und Organisation des Teams eingegangen werden. Für die Bewertung des Konzepts ist für jede Person die Erfahrung im Bereich der Führungskräfteentwicklung anzugeben. Die hier benannten Personen sind im Auftragsfall einzusetzen.
Es sind Strategien und Planungen zur Sicherstellung der Termineinhaltung z. B. im Krankheitsfall von Teammitgliedern vorzustellen. Als Mindestanforderung wird im Bereich Training und Beratung eine Zahl von 2 vollbeschäftigten Kräften bzw. eine entsprechende
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Anzahl von versicherungspflichtig beschäftigten Teilkräften gefordert, um den Vertretungsfall abzudecken.
Im Beauftragungsfall ist der Auftragnehmer verpflichtet, das von ihm angebotene Konzept in Abstimmung mit der Auftraggeberin entsprechend umzusetzen.
Die Bewertung des Konzepts erfolgt wie in Kapitel IV, 3.1 beschrieben.
- Präsentation
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen werden die drei bestplatzierten Bieter aufgefordert, ihr Konzept in einer Präsentation voraussichtlich in der KW 48 digital vorzustellen.
Die mit der Leistungserbringung konkret befassten Personen müssen den Eindruck vermitteln, dass sie die Leistung problembewusst, lösungsorientiert und verlässlich im vertrauensvollen Zusammenwirken mit der Auftraggeberin erbringen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass an der Präsentation die ausführenden Personen teilnehmen, die im Auftragsfall maßgeblich mit der Umsetzung der Führungskräfteentwicklung betraut sind. Im Rahmen der Präsentation wird eine kurze Vorstellung des Unternehmens und der eingesetzten Trainer und Trainerinnen erwartet. Darüber hinaus wird um Vorlage und Vorstellung des Konzeptes sowie eines Terminplans für das erste Jahr gebeten. Zum Abschluss werden fachseitige Fragen zum Angebot und dem vorgestellten Ablauf gestellt.
Der vorgesehene Zeitansatz pro Präsentation liegt bei 60 Minuten, 30 Minuten für die Präsentation, sowie 30 Minuten für fachseitige Rückfragen.
Die Bewertung der Präsentation erfolgt wie in Kapitel IV, 3.2 beschrieben.
IV. Bewertungsmethode
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Für die Ermittlung des obsiegenden Angebotes erfolgt eine Bewertung anhand der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018.04 (Stand: 25.04.2018).
1.1 Ermittlung der Kennzahl Z
Aus dem Quotienten der Gesamtleistungspunkte (L) und des Wertungspreises (P) ergibt sich die Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit (Z).
Z = (L / P) x 10.000
Z: Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit des Angebots L: Gesamtleistungspunkte (L1 + L2) P: Wertungspreis
Die Multiplikation mit dem Faktor 10.000 dient der besseren Darstellung.
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1.2 Schwankungsbereich
Nach Ermittlung des Wertes Z wird ein Schwankungsbereich von 10% festgelegt. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet 10 % unterhalb des Bestplatzierten. Alle Angebote, die unterhalb dieses Schwankungsbereichs liegen, haben keine Chance mehr auf den Zuschlag Alle Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs haben dagegen nunmehr die gleichen Chancen auf den Zuschlag.
1.3 Abschlusskriterium
Es gewinnt das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und allein das Abschlusskriterium L (Gesamtleistungspunkte) am besten erfüllt.
- Ermittlung des Wertungspreises P
P ist die Gesamtsumme der einzelnen Positionen aus dem Preisblatt (Anlage 3), gemäß Zelle F17.
- Ermittlung der Gesamtleistungspunkte L
3.1 Bewertung der Konzepte
Die eingereichten Konzepte (L1) werden wie folgt bewertet:
Kriterium Anforderungen Mögliche Punkte Erfahrung des Anbieters mit vergleichbaren Mehrere nachgewiesene, in 4 Maßnahmen im Bereich der Umfang und Inhalt Führungskräfteentwicklung vergleichbare Referenzen Mindestens zwei 2 nachgewiesene, vergleichbare Referenzen Keine bzw. nur geringfügig 0 vergleichbare Erfahrung Erfahrung der eingesetzten Trainer im 4 Projekte oder mehr 4 Bereich Training und Beratung von 1-3 Projekte 2 Führungskräften Weniger als 1 Projekt 0 Erfahrung in der Durchführung von Erfahrung vorhanden 2 Beratungsleistung in Behörden Keine Erfahrung 0
Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Konzept ist sehr schlüssig 8 Konzeptes und überzeugend Konzept ist in Teilen schlüssig 4
Konzept nicht ausreichend 0 schlüssig Erfüllt 4
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Ansprechende und moderne Darstellung der Teilweise erfüllt 2 Inhalte und Ziele Nicht erfüllt 0 Realistische Umsetzbarkeit (hinsichtlich Ja 4 zeitlicher Planung und Ressourcen) Nein 0 Einsatz sinnvoller Methoden und Instrumente Erfüllt 8 Teilweise erfüllt 4 Nicht erfüllt 0 Flexibilität und Anpassungsmöglichkeit auf Erfüllt 2 neue entstehende Anforderungen während Nicht erfüllt 0 der Vertragslaufzeit Auseinandersetzung mit BAnst-spezifischen Erkennbar 2 Voraussetzungen Nicht erkennbar 0
Insgesamt können für das Konzept bis zu 38 Punkte erzielt werden.
Das Konzept muss jedoch mindestens 20 Punkte erreichen; sollte ein Konzept weniger als 20 Punkte erlangen, so wird das betroffene Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Nach Wertung der Konzepte wird nach folgender Formel ein Zwischenergebnis (Z1) ermittelt:
Z1 = (L1 / P) x 10.000
L1 sind die im Rahmen des Konzeptes erzielten Punkte. Die Multiplikation mit dem Faktor 10.000 dient der besseren Darstellung.
Die drei Bieter mit der höchsten Punktzahl werden zur Präsentation eingeladen.
3.2 Bewertung der Präsentationen
Die Vorstellungen (L2) werden sodann wie folgt bewertet:
Kriterium Anforderungen Mögliche Punkte Ausdrucksfähigkeit Professionelle, klare Erfüllt 2 Ausdrucksweise Teilweise erfüllt 1 Nicht erfüllt 0 Kommunikation / Verspricht konstruktive Erfüllt 4 Kooperation Zusammenarbeit Teilweise erfüllt 2 Nicht erfüllt 0 Flexibilität Erfüllt 4 Teilweise erfüllt 2 Nicht erfüllt 0 Auftreten bei der Sehr gute Erfüllt 4 Präsentation Kommunikationskompetenz Teilweise erfüllt 2 Nicht erfüllt 0
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Sicheres, überzeugendes Erfüllt 4 Auftreten Teilweise erfüllt 2 Nicht erfüllt 0 Vorstellung des Verständlichkeit Erfüllt 4 Konzeptes Teilweise erfüllt 2 Nicht erfüllt 0 Struktur der Präsentation Besonders 4 ansprechend Ansprechend 2 Nicht ansprechend 0 Design der Präsentation Besonders 4 ansprechend Ansprechend 2 Nicht ansprechend 0
Für die Präsentation können maximal 30 Punkte erzielt werden.
V. Rechnungsstellung
Die Rechnung ist zwingend unter Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) nach den Vorgaben der E-Rechnungs- Verordnung elektronisch einzureichen; eine Einreichung der Rechnung in Schriftform ist nicht zulässig.
Die Rechnungsstellung erfolgt unter Angabe der Auftragsnummer per eRechnung im Format xRechnung. Die Leitweg-ID, die Rechnungsanschrift und detaillierte Informationen zu geeigneten Übertragungskanälen werden bei Auftragserteilung mitgeteilt.
Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
VI. Anlagen
Anlage 1_Angebotsanschreiben Anlage 2_Erklärungen im Vergabeverfahren Anlage 3_Preisblatt Anlage 4_Leistungsbeschreibung
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