[Seite 1]
A_Wertungshinweise
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach die- sen Vergabeunterlagen erfüllen.
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Basis des im Leistungsverzeichnis/Losblatt eingetragenen Preises für die Aufwandspauschale je Betreuungsstunde (brutto in Euro) (= Wertungspreis).
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers die Kalkulation unverzüglich offen zu legen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen.
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der in der Datei A_Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien der Wertungsbereiche I bis III vorgenommen. Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende 4 Bewertungsstufen:
0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.
1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforde- rungen.
2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.
3 Punkte: Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wie- derholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht.
Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschrän- kungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt.
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.
Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in be- sonderer Weise (zum Beispiel kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption in- haltlich schlüssig dargestellt ist.
Die Bewertungsmatrix (vergleiche Datei A_Bewertungsmatrix) besteht aus Wertungsbereichen, die jeweils Wertungskriterien enthalten. Sowohl die einzelnen Wertungskriterien als auch die einzelnen Wertungsbe- reiche sind gewichtet (Spalte „Kriteriengewichtung“). Die Gewichtung (GP = Gewichtungspunkte) spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des Wertungsbereiches sowie der Wertungsbe- reiche untereinander wider.
Die Leistungspunkte eines Wertungsbereiches werden wie folgt ermittelt:
- Die erzielten Wertungspunkte des Wertungskriteriums werden mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums multipliziert.
Aus der Summe der Produkte aller Wertungskriterien eines Wertungsbereiches, dividiert durch die Summe der Gewichtungspunkte wird der gewichtete Mittelwert gebildet und mit 100 multipliziert. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen. Der so ermittelte Wert kann maximal 300 betragen.
- Der unter 1. errechnete Wert wird multipliziert mit den Gewichtungspunkten des Wertungsbereiches. Damit ergeben sich die Leistungspunkte des Wertungsbereiches.
Die Summe der Leistungspunkte eines Loses ergibt sich aus der Addition der Leistungspunkte aller Wer- tungsbereiche.
701-26-16k-10318 Seite 1 von 2
[Seite 2]
Angebote, bei denen die Summe der Punkte in den Wertungsbereichen I bis III nicht mindestens 85 % der Gesamtpunktzahl beträgt, welche bei durchgängiger Bewertung in der Wertungsstufe „2 Punkte – ent- spricht den Anforderungen“ in diesen Wertungsbereichen erreicht wird, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Nach Beurteilung der angebotenen Qualität und des Wertungspreises erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag zur Durchführung des Loses erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Be- rücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist.
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter analoger Anwendung der Unterlage für Ausschreibung und Be- wertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04) nach der Erweiterten Richtwertmethode.
Im Schritt 1 wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
Gesamtsumme der Leistungspunkte Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis = x 100 Wertungspreis
Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Im Schritt 2 wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt, ermittelt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Im Schritt 3 werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inklusive der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium inner- halb dieser Gruppe ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erzielten Wer- tungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums bei den Wer- tungskriterien II.1, II.2 und III.1 ergibt. Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Bei identischen Punktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine Auslosung. Hat das Angebot eines bevorzugten Bieters (Inklusions- betrieb) die gleiche Punktzahl im Entscheidungskriterium wie das eines nicht bevorzugten Bieters, erhält der bevorzugte Bieter auch bei einem identischen Wertungspreis den Zuschlag. Liegen mehrere solcher Angebote von bevorzugten Bietern vor, erfolgt eine Auslosung unter diesen bevorzugten Bietern.
Bei Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird einem bevorzugten Bieter unabhängig vom Abschneiden seines Angebotes in den Schritten 1 bis 3 immer dann der Zuschlag erteilt, wenn der Wertungspreis für sein Angebot den des wirtschaftlichsten, nicht bevorzugten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Sofern dies für Angebote mehrerer bevorzugter Bieter zutrifft, ist Entscheidungs- kriterium innerhalb dieser Gruppe die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erzielten Wertungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums bei den Wertungskriterien II.1, II.2 und III.1 ergibt. Bei identischen Punktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot unter den Angeboten der bevorzugten Bieter. Bei identischen Ergebnis- sen erfolgt eine Auslosung.
701-26-16k-10318 Seite 2 von 2