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Die Autobahn GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordost · An der A111 · 16540 Hohen Neuendorf des Bundes – Niederlas- sung Nordost
An alle Interessenten zur An der A 111 Teilnahme am Open-House-Verfahren 16540 Hohen Neuendorf
E-Mail: vergabe.nordost@auto- bahn.de 09.04.2025 Anschreiben an alle Interessenten
Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Vorun- tersuchungen im Bereich des Straßenbaus und des Konstruktiven Ingenieurbaus 2025 ff. im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordost Verfahrens-Nr.: NOO-2025-0078 Verfahrensart: Open-House-Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“) freut sich über Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.
Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in der Leistungsbe- schreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen im Bereich des Straßenbaus und des Konstruktiven Ingenieurbaus über einzelne Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern zu decken.
Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Pro- zedere und die Zulassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen Rah- menvertrag mit der Autobahn abzuschließen.
I. Art des Verfahrens
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbe- schreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen er- folgt im Wege eines sogenannten „Open-House-Verfahren“.
In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe unter Ziffer V) gegenüber der Autobahn zwingend mittels des zur Verfü- gung gestellten Zulassungsformulars nachzuweisen.
Die Autobahn schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags
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nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform ver- öffentliche Rahmenvertragstext.
Die Autobahn geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungs- verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der dis- kriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmen- vertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Unge- achtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supple- ment des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).
II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende Leistungsbereiche kann (allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag gestellt werden und somit ein Rah- menvertrag abgeschlossen werden:
• Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenver- festigung nach ZTV E-StB • Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB- StB
• Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemit- teln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB
• Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB • Leistungsbereich 05: Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - As- phaltbauweisen nach ZTV BEA-StB
• Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften der Deckschicht • Leistungsbereich 07: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen- StB und Untersuchungen an Bitumenemulsi- onen nach TL BE-StB
• Leistungsbereich 08: Prüfung der umweltrelevanten Parameter • Leistungsbereich 09: Konstruktiver Ingenieurbau • Leistungsbereich 10: Fahrbahnmarkierung • Leistungsbereich 11: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge kön- nen sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abgeschlossenen Rahmenverträge
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vor- behaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag kann – ana- log zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmen- vertrag.
IV. Unterlagen zum Verfahren
Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Un- terlagen, sind auf der Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.auto- bahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenver- trags Kontrollprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordost“ abrufbar:
• Zulassungsformular o Anlage Zulassungsformular Referenzangaben
• Rahmenvertrag o Anlage 1: Leistungsbeschreibung o Anlage 2: Leistungsverzeichnis o Anlage 3: Karte Verantwortungsbereiche Autobahnmeistereien o Anlage 4: Datenschutzinformation (DSI OHV)
• ggf. Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabestelle
Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte Bekanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (ab- rufbar über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über https://vergabe.auto- bahn.de (hier unter „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontroll- prüfungen und Voruntersuchungen im Bereich des Straßenbaus und des Kon- struktiven Ingenieurbaus 2025 ff. im Open-House-Verfahren der Niederlassung Nordost“).
V. Zulassungsmodalitäten
Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der unter Ziffer II aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulassungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltlichen Anforderungen ein.
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- Formelle Anforderungen
Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags, ist unter Verwendung
-
des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars, ggf. einschließ- lich der Anlage Zulassungsformular Referenzangaben, und
-
des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmen- vertragstextes
ausschließlich per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplatt- form:
als PDF-Dateianhang einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Zulassungsantrag nicht über die Ange- botsmaske im Bietercockpit abgeben, da uns eine Angebotsöffnung und damit die Einsicht in Ihre Unterlagen systemseitig erst nach Ablauf der An- gebotsfrist, hier also nach Ablauf der Laufzeit des Open-House-Verfahrens, zur Verfügung steht.
Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House- Verfahrens (vgl. Ziffer III) zulässig.
| Wichtige Hinweise: | |
|---|---|
| ▪ Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres | |
| Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die | |
| zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Vergabeplattform zu dem Ver- | |
| fahren veröffentlichten Unterlagen. | |
| ▪ Bitte verwenden Sie für dieses Verfahren nicht das „AI Bietercockpit“ auf | |
| der Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zum Herunterladen | |
| bereitgestellt werden. | |
| ▪ Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über | |
| Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten Un- | |
| terlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf | |
| https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die Regist- | |
| rierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren infor- | |
| miert. |
miert.
- Inhaltliche Anforderungen
Die mittels Zulassungsformular sowie den ggf. gemäß dort geforderten An- lagen nachzuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Bekannt- machung (vgl. Ziffer IV) unter Abschnitt 5.1.9 aufgeführt.
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- Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags
Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvo- raussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wird der Rahmenvertrag wirksam abge- schlossen.
Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklä- ren bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.
VI. Fragen zum Verfahren
| Fragen zum Verfahren senden Sie bitte gerne per Nachricht aus dem Bie- | ||
|---|---|---|
| tercockpit über die Vergabeplattform: | ||
| https://vergabe.autobahn.de |
Sämtliche Kommunikation, einschließlich der Zulassungsmitteilung bzw. der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags dürfen ausschließlich elektronisch er- folgen. Die mündliche, auch fernmündliche Kontaktaufnahme zur Vergabestelle in Bezug auf Fragen zum Verfahren oder zu einer etwaigen Nichtzulassung ist unzulässig, um die Gewährleistungen eines transparenten, alle Interessenten gleichbehandelnden Verfah- rens sicherzustellen. Wir weisen darauf hin, dass eine unzulässige Kontaktaufnahme in mündlicher Form als (versuchte) Einflussnahme im Sinne des für dieses Verfahren ent- sprechend angewendeten § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB gewertet werden kann und damit ggf. ein Ausschlussgrund vorliegt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordost
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