NOO-2025-0078 RV Anl 1 - Leistungsbeschreibung.pdf

Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen für Straßenbau und Verkehrsflächen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 21:06 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

für die Durchführung von Kontrollprüfungen

und Voruntersuchungen im Bereich des

Straßenbaus und des Konstruktiven

Ingenieurbaus 2025 ff.

Open House-Verfahren NL Nordost

Verfahrens-Nr.: NOO-2025-0078

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Open-House-Verfahren Nr. NOO-2025-0078 Rahmenvertrag Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen im Bereich des Straßenbaus und des Konstruktiven Ingenieurbaus 2025 ff. der NL Nordost Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

1 Beschreibung der Leistung und Leistungszeitraum ...............................................................1

1.1 Beschreibung der Leistung .........................................................................................1

1.2 Leistungszeitraum und Termine..................................................................................1

2 Allgemeine Hinweise .......................................................................................................2

2.1 Durchführung der Prüfungen .....................................................................................2

2.2 Auswertung und Dokumentation der Prüfungen ...........................................................2

3 Vertrag, Abrechnung, Vergütung .......................................................................................3

3.1 Abrechnung und Vergütung .......................................................................................3

4 Anlagen zur Leistungsbeschreibung ...................................................................................4

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Open-House-Verfahren Nr. NOO-2025-0078 Rahmenvertrag Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen im Bereich des Straßenbaus und des Konstruktiven Ingenieurbaus 2025 ff. der NL Nordost Leistungsbeschreibung

1 Beschreibung der Leistung und Leistungszeitraum 1.1 Beschreibung der Leistung Gegenstand des Open House-Verfahrens ist die Durchführung von Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen in 11 Leistungsbereiche gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien

• Für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, • Für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Beton, • Für Erdarbeiten im Straßenbau, • Für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau • Für die Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen • Für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen • Für Ingenieurbauwerke sowie gemäß spezifischer Anforderungen • Für Markierungen auf Straßen, • Für Fugen in Verkehrsflächen,

des Weiteren:

• Für Bitumen und Bitumenemulsionen gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen • Für umweltrelevante Parameter für Boden und RC-Baustoffe gemäß den Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, den Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, der Bundesbodenschutzverordnung, der Deponieverordnung, des Baurestmassenerlasses, der Ersatzbaustoffverordnung sowie spezifischer Anforderungen • Für Gesteinskörnungen gemäß spezifischer Anforderungen.

Eine Aufstellung der Einzelleistungen befindet sich in Anlage 2 zum Rahmenvertrag (Leistungsverzeichnis).

Der Umfang der Prüfungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelabruf der Leistung durch den AG.

1.2 Leistungszeitraum und Termine Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags ist im Rahmenvertrag geregelt. Die Laufzeit der Einzelaufträge wird im Einzelabruf bestimmt.

Die Prüfergebnisse sind einschl. Prüfbericht spätestens nach 14 Tagen vollständig an den AG zu übergeben. Auf besondere Anweisung des AG sind die Ergebnisse bereits nach sieben Tagen (Expresszuschlag) zu überreichen.

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2 Allgemeine Hinweise Die Prüfungen sind in Eigenleistung durch das angefragte Unternehmen zu erbringen. In Ausnahmefällen sind Nachunternehmer zulässig, die dann vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber anzuzeigen sind. Notwendige Nachweise für den Nachunternehmer sind vorzulegen. Der Auftraggeber kann auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dem Einsatz eines Nachunternehmers zustimmen oder den Einsatz des Nachunternehmens ablehnen.

Die Kontrollprüfungsleistungen sind durch sachkundige Mitarbeiter einer Prüfstelle durchzuführen.

2.1 Durchführung der Prüfungen Die Kontrollprüfungsleistungen sind entsprechend der aktuell gültigen Regelwerke durchzuführen.

2.2 Auswertung und Dokumentation der Prüfungen Die Prüfergebnisse sind auszuwerten und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt in einem Prüfbericht, welcher im PDF-Dateiformat elektronisch an den benannten Ansprechpartner des Auftraggebers zu übermitteln ist.

Durch die Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass sämtliche Prüfergebnisse und -berichte, die im Rahmen der Vertragsabwicklung an den AG übermittelt werden, an Dritte weitergereicht und zum Zwecke einer Ausschreibung veröffentlicht werden können.

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3 Vertrag, Abrechnung, Vergütung Der Ansprechpartner auf Seiten des Auftraggebers wird mit der Einzelbeauftragung benannt.

3.1 Abrechnung und Vergütung Die Abrechnung der Kontrollprüfungsleistungen erfolgt nach tatsächlich durchgeführten Prüfungen bzw. nach tatsächlichem Aufwand. Die entsprechenden Gebührensätze sind Anlage 2 zum Rahmenvertrag (Leistungsverzeichnis) zu entnehmen (Netto-Einheitspreise; zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Gebühren je Einzelversuch und beinhalten die tabellarische Mitteilung der Prüfungsergebnisse sowie deren Auswertung und Bewertung im Hinblick auf geltende Grenzwerte. Ferner sind in den Gebührensätzen das versandfertige Verpacken von Proben sowie der Transport der Proben von der Entnahmestelle zur Prüfstelle miteingeschlossen. Die Entsorgung von Proben wird nicht gesondert vergütet.

Die Anfertigung eines umfangreichen Prüfberichts (z.B. Baugrundgutachten, Prüfbericht für Voruntersuchungen, Fotodokumentationen) wird nach Position 12 des Leistungsverzeichnisses (Anlage 2 zum Rahmenvertrag) abgerechnet.

Bei den Prüfungen sind die Kosten für die Prüfleistungen und deren Auswertung einschließlich der Erstellung der Prüfberichte und der Einsatzstunden von Ingenieuren und Baustoffprüfern mit enthalten.

Die Kosten für die An- und Abfahrt werden pro gefahrenen Kilometer erstattet. Die Kilometervergütung erfolgt getrennt nach Fahrzeugen und Ausrüstung und dem notwendigen Personal.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn der Aufwand über die Aufwandsschätzung hinausgeht.

Die Kontrollprüfungsleistung gilt sechs Monate nach Übergabe des Prüfberichts als abgenommen.

Nicht anforderungsgemäße Prüfergebnisse sind dem AG unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

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4 Anlagen zur Leistungsbeschreibung Zusätzlich zur Leistungsbeschreibung werden folgende Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt (jeweils im Falle einer Einzelbeauftragung):

• Auszüge aus dem Leistungsverzeichnis und der Baubeschreibung zur zu prüfenden Leistung • Weitere erforderliche Unterlagen aus der Ausführungsplanung • ggf. Prüfplan der Kontrollprüfungen

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung