Anlage 1 Leistungsbeschreibung_OHV_Westfalen.pdf

Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen für Straßenbau und Umweltanalytik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.10.2026, 19:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Open-House-Verfahren Nr. OH-NL-WEF-(cid:22)(cid:23)(cid:22)(cid:24)-(cid:23)(cid:22)

Rahmenvertrag Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen

NL Wes$alen (cid:22)(cid:23)(cid:22)(cid:24)

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

für die Durchführung von Kontrollprüfungen

und Labordienstleistungen

Open-House-Verfahren NL Westfalen

Verfahrens-Nr.: OH-NL-WEF-2024-02

Stand: (cid:11).(cid:8)(cid:12).(cid:7)(cid:8)(cid:7)(cid:9)

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Rahmenvertrag Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen

NL Wes$alen (cid:22)(cid:23)(cid:22)(cid:24)

Leistungsbeschreibung

  1. Beschreibung der Leistung und Leistungszeitraum

1.1. Beschreibung der Leistung

Gegenstand des Open House-Verfahrens ist die Durchführung von Kontrollprüfungen und Labordienst- leistungen in 9 Leistungsbereichen gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, Normen und Richtlinien  im LB (cid:8) für Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfes2gung,  im LB (cid:8)(cid:7) für Schichten ohne Bindemi3el,  im LB (cid:8)4 für Betonbauweisen,  im LB (cid:8)(cid:9) für Asphaltbauweisen,  im LB (cid:8)7 für Bitumen und Bitumenemulsionen,  im LB (cid:8)8 für Ebenheitsmessungen,  im LB (cid:8): für Griffigkeitsmessungen,  im LB (cid:8)(cid:11) für Umweltanaly2k,  im LB (cid:8)(cid:12) für Probenahme für Umweltanaly2k.

Eine Aufstellung der Einzelleistungen befindet sich in Anhang A.

Der Umfang der Ergebnis-/Prüfungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelabruf der Leistung durch den Auftraggeber (AG).

1.2. Leistungszeitraum

Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags ist im Rahmenvertrag geregelt. Die Laufzeit der Einzelaufträge sowie Zwischenfristen werden im Einzelabruf bestimmt.

  1. Allgemeine Hinweise

2.1. Anfahrten und Termine

Die notwendigen Fahrten zu den Baustellen (An- und Abfahrt zur Baustelle, Laborfahrzeug mit Fahrer, Feldversuche, Abholen der Proben, etc.) werden je Fahrt über gesonderte Leistungspositionen des Leis- tungsverzeichnisses (Leistungsbereich 00) vergütet.

2.2. Durchführung der Prüfungen

Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen für die Leistungsbereiche 01 bis 07 sind von Prüflabo- ren mit den im Zulassungsformular für die jeweiligen Leistungsbereiche genannten Anerkennungen nach RAP-Stra 15 durchzuführen. Die Labordienstleistungen des Leistungsbereichs 08 sind durch Prüflabore mit einer Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 durchzuführen.

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Rahmenvertrag Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen

NL Wes$alen (cid:22)(cid:23)(cid:22)(cid:24)

Leistungsbeschreibung

Die Prüfungen sind grundsätzlich in Eigenleistung durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen. Die Prüfleistungen sind auch durch Nachunternehmer (NU) zulässig, die dann vor Leistungsbeginn durch den AN beim AG anzuzeigen sind. Nachweise über die notwendigen Zulassungsanforderungen des NU sind dem AG mit der Zulassungsbewerbung vorzulegen. Der AG kann auf Grundlage der eingereichten Unter- lagen dem Einsatz des NU zustimmen oder den Einsatz des NU ablehnen.

Die Kontrollprüfungsleistungen sind durch anerkanntes sachkundiges Personal durchzuführen.

2.3. Auswertung und Dokumentation der Prüfungen

Die Prüfergebnisse sind auszuwerten und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt schriftlich im PDF- und ggf. Excel-Dateiformat und ist elektronisch an den benannten Ansprechpartner des AG zu übermitteln. Der Ansprechpartner auf Seiten des AG wird mit der Einzelbeauftragung benannt. Nach Aufforderung des AG ist zusätzlich ein Bericht über die Prüfungsergebnisse nach den Leistungsposi- tionen des Leistungsverzeichnisses (Anhang A, LB 0 bzw. LB 8) zu erstellen (vgl. Abschnitt 3).

2.4. Ausführungsfristen

Die Leistung ist innerhalb des im Einzelabrufs genannten Leistungszeitraum zu erbringen.

  1. Vertrag, Abrechnung, Vergütung

Die Abrechnung der Kontrollprüfungsleistungen erfolgt nach tatsächlich durchgeführten Prüfungen bzw. nach tatsächlichem Aufwand. Die entsprechenden Vergütungsansprüche sind dem Leistungsverzeichnis (Anhang A) zu entnehmen (Netto-Einheitspreise; zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).

Die Dokumentation und die Übermittlung der Prüfungsergebnisse werden nicht gesondert vergütet. Die Erstellung eines zusätzlichen Berichts über die Prüfungsergebnisse nach Aufforderung des AG (vgl. Ab- schnitt 2.3) wird über gesonderte Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses (Anhang A, LB 0 bzw. LB 8) vergütet.

Der AN hat den AG rechtzeitig zu informieren, wenn der Aufwand über die Aufwandsschätzung hinaus- geht.

  1. Anhänge zur Leistungsbeschreibung

Zusätzlich zur Leistungsbeschreibung (Anlage 1) werden folgende Unterlagen vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellt:  Anhang_A - Vertrags-Leistungsverzeichnis

Sofern für die Kontrollprüfungen erforderlich:  Weitere Unterlagen aus der Baubeschreibung oder Ausführungsplanung

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