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Kontrolle, Reinigung und Dokumentation von Fledermaus- und Vogelnistkästen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 13:47 (Europe/Berlin)

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Weitere BVB

Donauausbau Straubing-Vilshofen Teilabschnitt 2: Deggendorf-Vilshofen Gemeinsame ökologische Maßnahmen DeViOe.5011 Kontrolle und Reinigung Nistkästen

Vergabenummer: M-073-26

WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB)

Die Paragraphen beziehen sich auf die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B, 2003)

  1. Bauherr und Auftraggeber

Bauherr ist die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern.

Auftraggebende Stelle ist die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH, in den Vergabeunterlagen als Auftraggeber (AG) bezeichnet.

  1. Vertragsbestandteile (zu § 1)

Als Vertragsbestandteil gelten bei Widersprüchen im Vertrag nacheinander:

  1. das Auftragsschreiben

  2. die Leistungsbeschreibung (bestehend aus Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und zugehörigen Planunterlagen)

  3. die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)

  4. die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)

  5. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B Ausgabe 2003).

  6. Zusätzliche Vertragstermine / Einzelfristen

Ergänzend zu den in Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt L 214) festgelegten Ausführungsfristen werden für die nachfolgend aufgeführten Teilleistungen folgende verbindliche Einzelfristen vereinbart:

OZ Teilleistung Einzelfrist Siehe Unterlage Vertragstermine!

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  1. Nachunternehmer

Die Nennung der Nachunternehmer und Umfang des Nachunternehmereinsatzes ist verbindlich. Ein Wechsel dieser Nachunternehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Wenn bei der späteren Vertragsabwicklung ein Nachunternehmer, der namentlich benannt wurde, ausgewechselt werden soll, kann dies unter dem Aspekt der Zumutbarkeit jedenfalls dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, wenn kein triftiger Grund für die Ablösung des benannten Nachunternehmers bestand oder schuldhaft kein gleichwertiger Nachunternehmer als Ersatz benannt wird.

  1. Rechnungen (zu § 15)

Die Rechnungsanschrift lautet:

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern c/o WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München

  1. Zahlungsbedingungen (zu § 17)

Nach Fertigstellung der Gesamtleistung ist eine Schlussrechnung zu stellen.

  1. Digitale Kommunikation

17.1 Allgemeines

(1) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der gesamte vertragsbezogene Schriftverkehr grundsätzlich digital erfolgt.

(2) Für die elektronische Kommunikation von Erklärungen nach 17.2 (1) a – c ist ausschließlich folgende zentrale E-Mail-Adresse des Auftraggebers (AG) zu verwenden: vertrag@wiges-gmbh.de

Die für den darüberhinausgehenden vertraglichen Schriftverkehr zu verwendenden E- Mail-Adressen des AG werden dem AN nach Beauftragung mitgeteilt.

(3) Im Betreff jeder E-Mail ist zwingend die SAP-Bestellnummer anzugeben.

(4) Eine E-Mail gilt als zugegangen, sobald diese während der üblichen Geschäftszeiten auf dem E-Mail-Server des Empfängers abrufbar ist.

(5) Der Auftragnehmer (AN) hat dem AG nach Auftragserteilung eine verbindliche E- Mail-Adresse mitzuteilen, an welche der AG seinen vertragsbezogenen Schriftverkehr richtet. Änderungen dieser Adresse sind dem AG unverzüglich anzuzeigen.

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17.2 Textform und qualifizierte elektronische Signatur

(1) Textform (§ 126b BGB) ist für folgende Erklärungen und Mitteilungen ausreichend: a) Bedenkenanmeldungen b) Behinderungsanzeigen c) Nachtragsanzeigen sowie Übermittlung von Nachtragsunterlagen d) Übermittlung von Aufmaßen e) Bautagesberichte und weitere Dokumentationsunterlagen

(2) Für die nachfolgend genannten Erklärungen ist Schriftform gemäß § 126 BGB zwingend. Die Schriftform kann für die elektronische Kommunikation ausschließlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) ersetzt werden:

  • Vertragsänderungen
  • Nachtragsvereinbarungen
  • Kündigungen
  • Erklärungen zur Sicherheitsleistung

(3) Dokumente, die ohne qualifizierte elektronische Signatur übermittelt werden, erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

17.3 Rechnungsstellung und prüfbare Abrechnungsunterlagen

(1) Rechnungen sowie prüfbare Abrechnungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Sie sind – abweichend von Ziffer 17.1 – an folgende Adresse zu übermitteln: eingangsrechnung@wiges-gmbh.de

(2) Eine Rechnung ist erst dann prüfbar, wenn sämtliche rechnungsbegründenden Unterlagen vollständig vorliegen. Hierzu gehören insbesondere:

  • prüfbare Aufmaße
  • Messdateien
  • Fotodokumentation
  • Stundenlohnabrechnungen
  • Liefernachweise
  • EP-Aufgliederungen
  • Kalkulationsunterlagen
  1. Gerichtsstand (zu § 19)

Gerichtsstand ist München.

ENDE der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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