Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

02_Leistungsbeschreibung_kurz_Fahrleitungen_P8.3_425.2026.9347669.pdf

Konstruktion und Lieferung vakuumisolierter Hochdurchsatz-Zuleitungen für die Testanlage P8.3

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 15:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Annex 1 Kurz-Fassung Leistungsbeschreibung zu Lieferung von Fahrleitungen für großen Durchsatz P8.3 Kennziffer: 425.2026.9347669 (Stand: 07.10.2026)

  1. Die zu erbringende Leistung umfasst:

Konstruktion und Lieferung zweier Fahrleitungssegmente aus vakuumisolierten Abschnitten inklusiver Turbinen Flowmeter und Absperrventilabschnitt zur Nutzung mit cryogenen Medien (LH2, LNG, LOX) in DN100 ausgeführt jeweils in PN16 und PN25 für den Prüfstand P8

Die Vollversion der Leistungsbeschreibung erhalten Sie nach unterzeichneter Vertraulichkeitserklärung und erfolgtem Teilnahmewettbewerb!

  1. Abgabeform für digitale Formate:
Dokument (Gutachten, Bericht, etc.)Abgabeform
Dokumente Zeichnungen• Als Datei im word und pdf Format […] • Als dwg AUTOCAD-File

Leistungsbeschreibung Lieferung von Fahrleitungen für großen Durchsatz P8.3 Kennziffer: 425.2026.9347669 / Seite 1 von 3 3. Kurzbeschreibung Der P8 in Lampoldshausen ist eine Testanlage für die Forschung an Hochdruckverbrennung in Raketentriebwerken, sowie der dazu benötigten Turbopumpenerprobung. Dazu wird die spezielle designte Testzelle P8.3 benutzt. Am P8.3 existieren Fahrleitungen für niedrige/mittlere Massenströme und es werden welche für hohe Massenströme benötigt. Diese Leitungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Diese Leistungsbeschreibung umfasst die vollständige Konstruktion, Fertigung und Lieferung von zwei Fahrleitungsteilen, einschließlich Turbinen-Durchflussmesser und Interfaceventil, für die LOX- und Brennstoffzuleitung im P8.3 in DN100 für einen Interfacedruck von 14,5 bar. Da die Medien tief kalt sind, müssen die Leitungen vakuumisoliert sein.

  1. Technischen Merkmale/Mindestanforderungen (Muss-Kriterien)

• Entwurf und Konstruktion der Rohrleitungssysteme inklusive statischer Dimensionierung und Layout unter Berücksichtigung der thermischen Spannungen und Design und Layout der Vakuumisolation

• Materialbeschaffung und Fertigung der Rohrleitungssysteme, außer der vom DLR beigestellten Teile

[Seite 2]

Leistungsbeschreibung Lieferung von Fahrleitungen für großen Durchsatz P8.3 Kennziffer: 425.2026.9347669 / Seite 2 von 3 • Werksabnahme der Rohrleitungssysteme im Beisein des DLR

• Lieferung der Bauteile zum Prüfstand P8 im DLR Standort Lampoldshausen, Installation der Rohrleitungssystem und R0 Acceptance

Die weitere Abnahme (R1-R3) inklusive cryogener Tests mit LN2 and R3 Abnahme mit LOX and LH2/LNG wird durch das DLR-Team auf DLR-Kosten durchgeführt.

DLR stellt folgende Komponenten für die beiden Fahrleitungen bereit:

  • Jeweils zwei Flow Turbine Flowmeter Gehäuse (total 4)

  • Je ein Interface Ventil in PN16 and eins in PN25 beide sind in DN80

Diese Hardware wird an den Auftragsnehmer übergeben. Außerdem werden durch das DLR die as-built Dokumentation und Zeichnungen der existierenden Fahrleitungen als Layout Basis digital zur Verfügung gestellt. Bei der Übergabe der Hardware sowie der Konstruktions-Daten, werden diese sich im Besitz des Auftragnehmers befinden. Somit muss die Haftung für mögliche Beschädigung der Hardware als auch Konstruktionsfehler durch den Auftragsnehmer übernommen werden. Alle Informationen und Zeichnungen, die vom DLR übergeben werden, sind als vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich für dieses Projekt betriebsintern genutzt werden.

  1. Sonstigen Merkmale Es erfolgt eine Werksabnahme der Einzelkomponenten beinhaltend:
  • Zerstörungsfreie Prüfungen (100% Röntgenprüfung der medienberührten Schweißnähte)
  • Maßprüfung
  • Druckprüfung
  • Dichtheitsprüfung
  • Reinheitsprüfung

und dann eine Komplettabnahme nach Montage am Prüfstand.

  1. Nachhaltigkeitskriterien Die rechnerisch erzielten Wärmedurchgangskoeffizienten der vorgesehenen Vakuumisolierung sind anzugeben und fließen in die Bewertung ein, da diese Abkühlverluste in die Wirtschaftlichkeit des Prüfstands mit einfließen.

  2. Referenzen Es müssen mindestens drei Referenzen vorgelegt werden, die die Konstruktion und Fertigung von cryogenen, vakuumisolierten Rohrsystemen zeigen. Davon müssen mindestens zwei in Europa und eine in Deutschland sein. Es muss mindestens ein System mit flüssigem Wasserstoff angegeben werden.

[Seite 3]

Leistungsbeschreibung Lieferung von Fahrleitungen für großen Durchsatz P8.3 Kennziffer: 425.2026.9347669 / Seite 3 von 3 8. Personal Schweißer müssen mindestens nach ISO 9606-1 zertifiziert sein. Beim Aufbau vor Ort muss mindestens eine deutschsprachige verantwortliche Person vorhanden sein.

  1. Produktsicherheit Mit der Lieferung sind folgende Unterlagen mitzuliefern: Druckberechnung, thermische Ausdehnungsberechnung, Isolationsberechnung, Fertigungszeichnungen, Zusammenbauzeichnung, Montageanleitung und Betriebsanleitung/Bedienungsanleitung

Die Rohrleitungssysteme müssen nach folgenden Regelwerken konstruiert, zertifiziert und gekennzeichnet werden • Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EC • AD 2000-Merkblätter

  1. Sicherheitsvorschriften Die Sicherheitsvorschriften des DLR Lampoldshausen sind einzuhalten. Dazu erfolgende diverse Sicherheitsunterweisungen. Ebenso sind die Richtlinien für Heißarbeiten an Prüfständen einzuhalten.

  2. Zeitplan Die Lieferung und Installation sollte spätestens im August/September 2028 erfolgen, da dort ein ungestörter Zugang zum Montage Ort möglich ist. Falls das nicht erfolgt, dann ist die Montage während einer operationellen Phase des Prüfstands notwendig, was gleichbedeutend ist mit bis zu 2 Tagen pro Woche ohne Zugang zum Montage Ort.

  3. Zahlungsziel 30 Tage Netto

  4. Lieferbedingung/Liefer, und Leistungsort DPU –DLR Lampodshausen Im Langen Grund 74239 Hardthausen am Kocher (Lampoldshausen)

Es gelten ausschließlich die DLR-Einkaufsbedingungen, die die Grundlage des Auftrages bilden werden und werden mit der Abgabe des Angebotes akzeptiert. Das Beifügen eigene AGB kann zum Ausschluss aus der Wertung des Angebotes führen.

[Seite 4]

DEUTSCHES ZENTRUM FÜR LUFT- UND RAUMFAHRT E.V.

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

  1. GELTUNGSBEREICH, MITTEILUNGEN und für das DLR kostenfrei sein. Es ist für die Dauer 1.1 Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgen- eines Kalenderjahres bindend, wenn nicht vom Auf- den „EKB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte tragnehmer ein kürzerer Zeitraum angegeben wird. über die Lieferung von Waren und die Erbringung 2.2 Der Auftragnehmer hat den Auftrag unverzüglich von Dienst- oder Werkleistungen (im Folgenden schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Unter- „Auftrag“ oder „Vertrag“) des Auftragnehmers an bleibt eine Bestätigung, ist das DLR zur Stornierung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. des Auftrags berechtigt, ohne jegliche Haftung ge- (im Folgenden „DLR“). genüber dem Auftragnehmer. Abweichungen von 1.2 Die Bestimmungen dieser EKB gelten ausschließlich. Aufträgen des DLR gelten nur als genehmigt, wenn Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende solche seitens des DLR in Textform bestätigt werden. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden 2.3 Soweit für den Auftragnehmer zumutbar, kann das nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das DLR Änderungen des Vertragsgegenstandes in Kon- DLR ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in struktion und Ausführung verlangen. Etwaige Aus- Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn wirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und das DLR in Kenntnis entgegenstehender oder von Minderkosten sowie der Liefer- bzw. Ausführungs- diesen EKB abweichenden Bedingungen des Auf- termin, sind angemessen einvernehmlich zu regeln. tragnehmers Lieferungen von Waren oder Leistun- Kommt keine Einigung zustande, kann das DLR den gen des Auftragnehmers vorbehaltlos annimmt oder Auftrag widerrufen, ohne jegliche Haftung gegen- diese bezahlt. über dem Auftragnehmer. 1.3 Für den Vertrag gelten in folgender Reihenfolge:
  • Die Leistungsbeschreibung; 3. VERGÜTUNG
  • Die Bestellung / das Zuschlagsschreiben; 3.1 Die in dem Auftrag angegebene Vergütung ist bin-
  • Diese EKB; dend und versteht sich exklusive der gesetzlichen
  • Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich anderes Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der je- vereinbart wird, enthält die Vergütung alle Neben- weils gültigen Fassung, soweit aufgrund Verga- kosten. Reisekosten werden nur erstattet, wenn beverordnung bzw. Unterschwellenvergabeord- diese ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung be- nung vorgesehen. nannt sind und den Vorgaben aus dem Bundesreise- 1.4 Einschlägige gesetzliche und behördliche Bestim- kostengesetz (BRKG) entsprechen. mungen, einschließlich einschlägiger EU Verordnun- 3.2 Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die gen, sowie Normen und technische Richtlinien gelten Anwendung der Bestimmungen der VO PR Nr. 30/53 in der am Tage der Lieferung/Leistung geltenden Fas- (Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträ- sung. gen) verlangt wird und Preisprüfungen vorgenom- 1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen men werden können. mit dem Auftragnehmer (einschließlich Nebenabre- 3.3 Der Auftragnehmer trägt die Transport- und Abnah- den, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem mekosten, sofern nicht anders vereinbart. Fall Vorrang vor diesen EKB. Für den Inhalt derartiger 3.4 Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vor- Vereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, schriften. ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform durch das DLR maßgebend. 4. LIEFERUNG, TERMINE, LIEFERVERZUG, VERTRAGSSTRAFE, 1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Be- ZUTRITTSREGELUNG zug auf den Auftrag sowie sämtliche in diesen EKB 4.1 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von geforderte Mitteilungen und ausdrückliche Verein- Datum, Inhalt der Lieferung sowie der Bestellnum- barungen sind schriftlich oder in Textform abzuge- mer des DLR beizufügen. ben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere 4.2 Eine Lieferung hat an den, die Erbringung einer Leis- Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legi- tung hat am in der Bestellung angegebenen Bestim- timation des Erklärenden bleiben unberührt. mungsort zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort. Es gelten die INCOTERMS
  1. VERTRAGSSCHLUSS 2020 gemäß den Angaben in der Bestellung, soweit 2.1 Das Angebot des Auftragnehmers muss den Spezifi- nicht etwas anderes vereinbart ist. kationen der Anfrage/Ausschreibung entsprechen

Sei t e | 1

2024-03-07 EKB

[Seite 5]

4.3 Die Einhaltung der in der Bestellung angegebenen muss ausreichend Schutz gegen Beschädigung, Ver- Liefer- bzw. Ausführungstermine und Mengen sind schmutzung und Feuchtigkeit für weiteren Transport Hauptpflichten des Auftragnehmers. Eine vorzeitige und Lagerung bei dem DLR oder von ihm beauftrag- Lieferung/Leistung bedarf der ausdrücklichen Zu- ten Dritten bieten. Auf der Verpackung müssen gut stimmung des DLR. sichtbar alle wichtigen Hinweise zu Inhalt, Lagerung 4.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass er eine Frist nicht und Transport angebracht sein. Der Auftragnehmer einhalten kann, hat er dies dem DLR unverzüglich ist zur kostenfreien Abholung der Verpackung am Er- unter Angabe der Gründe und des nächstmöglichen füllungsort verpflichtet. Liefer- bzw. Ausführungstermins mitzuteilen. An- sprüche des DLR, insbesondere aus Lieferverzug, 6. ABNAHME UND GEFAHRTRAGUNG bleiben hiervon unberührt. 6.1 Der Auftragnehmer kann die Abnahme einer Leis- 4.5 Bei Überschreiten der vereinbarten Fristen gerät der tung erst verlangen, wenn die Leistung abnahmefä- Auftragnehmer ohne Mahnung in Verzug. Ist der hig und abnahmereif ist. Der Auftragnehmer wird Auftragnehmer in Verzug, hat er dem DLR eine Ver- nach Fertigstellung und unter Beachtung der verein- tragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Bruttoabrech- barten Termine das DLR zur Abnahme der Leistung nungssumme für jeden Werktag zu zahlen, insge- auffordern. samt jedoch maximal 5 %. Diese Vertragsstrafe kann 6.2 Teilabnahmen sind ausgeschlossen, sofern dies nicht auch nach Abnahme der Lieferung/Leistung bis zur ausdrücklich vereinbart wurde. Schlusszahlung geltend gemacht werden, ohne dass 6.3 Der Auftragnehmer trägt die Gefahr für seine ver- es eines Vorbehaltes bei der Annahme bedarf. Dem tragliche Leistung bis zur förmlichen Abnahme der DLR bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höhe- Leistung durch das DLR. Wird die ganz oder teilweise rer Schaden entstanden ist. Das DLR ist zudem be- ausgeführte Leistung des Auftragnehmers durch hö- rechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und here Gewalt vor der Abnahme beschädigt oder zer- als Mindestbetrag eines vom Auftragnehmer nach stört, so entfällt der Anspruch auf die vertragliche den gesetzlichen Regelungen geschuldeten Scha- Vergütung. densersatzes zu verlangen. Dem Auftragnehmer 6.4 Die Abnahmewirkungen treten ein, wenn das DLR bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt die Abnahme schriftlich oder in Textform erklärt hat. kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden ent- Das gleiche gilt, wenn das DLR die Abnahme nicht standen ist. Weitere gesetzlich oder vertraglich gere- erklärt oder verweigert, obwohl die Leistungen des gelte Rechte des DLR bleiben hiervon unberührt. Auftragnehmers im Wesentlichen vollständig, ver- 4.6 Die Standorte des DLR unterliegen Sicherheitsvor- tragsgerecht und mängelfrei erbracht worden sind. schriften einschließlich Zutrittsbeschränkungen. Ins- Eine zweite Aufforderung zur Abnahme kann unter besondere müssen sich Besucher/Lieferanten mit ei- Fristsetzung erfolgen, der Ablauf der Frist gilt als Ab- nem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus- nahmezeitpunkt. weisen können und sich in Einzelfällen zuvor anmel- den und Sicherheitsüberprüfungen akzeptieren. Es 7. KÜNDIGUNG obliegt dem Auftragnehmer, sich über sämtliche Si- 7.1 Während der Durchführung von Werkleistungen cherheits- und Zutrittsanforderungen am Erfüllungs- kann das DLR den Auftrag kündigen. In diesem Falle ort zu informieren und diese einzuhalten. Abgewie- wird dem Auftragnehmer der bereits geleistete not- sene Lieferungen/Leistungen aufgrund Nichteinhal- wendige Aufwand zuzüglich der Nachlaufkosten, tung der Sicherheitsvorschriften gehen zu Lasten des nicht aber mehr als die vereinbarte Vergütung erstat- Auftragnehmers. tet. Ein Anspruch auf die volle Vergütung besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seitens des DLR zu erstattenden Beträge so niedrig wie mög- 5. GEFAHRSTOFFE, VERPACKUNG lich zu halten. Hat der Auftragnehmer die Kündi- 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Lieferung gung zu vertreten, steht ihm kein Anspruch auf Ver- von Gefahrstoffen / gefährlichen Produkten unter gütung zu. Einhaltung der einschlägigen nationalen und inter- 7.2 Ungeachtet der vorstehenden Regelung hat jede Par- nationalen Vorschriften vorzunehmen. Informatio- tei das Recht, den Vertrag jederzeit ganz oder teil- nen zu Stoffen und Gemischen sind unaufgefordert weise aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung beizufügen. Das DLR verlangt hiermit ausdrücklich zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Sicherheitsdatenblätter für alle Lieferungen, auch für a) der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren die Fälle, in denen solche nur auf Anforderung vor- über das Vermögen des Auftragnehmers, die Eröff- zulegen sind. nung oder die Ablehnung des Antrages mangels 5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Einsatz um- Masse; weltfreundlicher Verpackungen. Die Verpackung

Sei t e | 2

2024-03-07 EKB

[Seite 6]

b) jegliche haushaltsrechtliche Entscheidung, die die öf- zu verringern. Der Auftragnehmer hat insbesondere fentliche Förderung des Auftrags betrifft, insbeson- die Kernarbeitsnormen der International Labour Or- dere der Wegfall, die Sperrung oder die Kürzung der ganization (ILO), die Grundsätze der Global Compact Finanzierung; Initiative der UN und die gesetzlichen Bestimmungen c) ein Wegfall des Bedarfs des DLR aufgrund einer Ent- des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu beach- scheidung eines Mittelgebers des DLR; ten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der d) jegliches Verhalten und jegliche Unternehmenspraxis Menschenrechte, das Recht auf Tarifverhandlungen, des Auftragnehmers, welche geeignet sind, gegen die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, ethische Standards des DLR als öffentlichem Auftrag- die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung geber oder anwendbares Recht zu ethischen Grunds- und Beschäftigung, die Verantwortung für die Um- ätzen zu verstoßen, sowie das Bekanntwerden von welt und die Verhinderung von Korruption. Informa- Verhalten des Auftragnehmers, welches einen Aus- tionen zur ILO und zur Global Compact Initiative der schlussgrund in Bezug auf ein Vergabeverfahren dar- UN sind unter www.ilo.org und www.unglobalcom- stellen würde. pact.org erhältlich. 7.3 Im Falle der Kündigung ist die vor Eintritt der Kündi- 9.2 Auf Verlangen des DLR hat der Auftragnehmer die gungswirkung erbrachte Leistung nach Maßgabe Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen durch des § 8 Nr. 3 VOL/B abrechenbar. Der Auftragneh- Beschaffung und Übermittlung geeigneter Doku- mer hat nachzuweisen, dass zur Abrechnung ge- mente nachzuweisen. Bei Verstößen des Auftrag- stellte Kosten im Rahmen der Vertragserfüllung ent- nehmers oder seiner Mitarbeiter, Subunternehmer, standen sind und üblicherweise seitens des DLR er- Zulieferer und Beauftragten gegen diese unabding- wartet werden konnten. baren sozialen und ökologischen Mindeststandards ist das DLR berechtigt, dem Auftragnehmer eine an- 8. EXPORTKONTROLLE UND ZOLL gemessene Frist für die Beseitigung des Verstoßes zu 8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung setzen. Bei erfolglosem Ablauf der Frist ist das DLR aller anwendbaren nationalen, europäischen und zur außerordentlichen Kündigung vertraglicher Ver- US-amerikanischen exportkontrollrechtlichen Ge- einbarungen mit dem Auftragnehmer und zur außer- setze und Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist ordentlichen Kündigung bereits erfolgter Bestellun- verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Angaben bei- gen berechtigt. zubringen, die nach Maßgabe der Zollvorschriften o- der anderweitig anwendbaren staatlichen Regelun- 10. RECHNUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ABTRETUNG gen für die Lieferung/Leistung der Vertragsgegen- 10.1 Zahlungen sind nach Abnahme des Vertragsgegen- stände erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat das standes gemäß den Vorgaben dieser EKB und bis DLR insbesondere über etwaige Genehmigungs- zum Ablauf von 30 Tagen nach Eingang der gemäß pflichten bei (Re-)Exporten der Waren gemäß deut- dem folgenden Absatz erstellten und übermittelten schen, europäischen, US-Ausfuhr- und Zollbestim- Abrechnungsdokumente zu bewirken, soweit nichts mungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen anderes in der Bestellung angegeben ist. des Ursprungslandes in seinen Geschäftsdokumen- 10.2 Das DLR hat die E-Rechnungsverordnung (ERechV) ten zu unterrichten. Ursprungswechsel sind unver- anzuwenden. Abrechnungsdokumente des Auftrag- züglich und unaufgefordert mitzuteilen. Im Bedarfs- nehmers sind ausschließlich über das Verwaltungs- falle hat der Auftragnehmer seine Angaben zum Wa- portal des Bundes, OZG-RE unter Verwendung der renursprung mittels eines von seiner Zollstelle bestä- Leitweg-Identifikationsnummer und Angabe Bestell- tigten Auskunftsblatts nachzuweisen. nummer zu übermitteln. Alle Angaben sind der Be- 8.2 Auf Anforderung des DLR ist der Auftragnehmer ver- stellung zu entnehmen. Eine Erlaubnis zur Einrei- pflichtet, dem DLR alle Außenhandelsdaten zu sei- chung von Abrechnungsdokumenten auf anderem nen Gütern und deren Bestandteilen mitzuteilen so- Wege und in anderer Form wird nur in Ausnahme- wie das DLR unverzüglich (vor Lieferung entspre- fällen wie in § 3 ERechV definiert erteilt. Es obliegt chender hiervon betroffener Güter) über alle Ände- dem Auftragnehmer, die Lieferantenbuchhaltung rungen dieser Daten zu informieren. des DLR rechtzeitig zu kontaktieren. 10.3 Sämtliche Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der 9. ARBEITSBEDINGUNGEN, UMWELT, MENSCHENRECHTE Rechnungsprüfung und stellen kein Anerkenntnis 9.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen der Mangelfreiheit, Rechtzeitigkeit oder Vollständig- gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbei- keit der Leistungen/Lieferungen dar. Die Geltendma- tern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhal- chung von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs- ten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten rechten steht dem DLR im gesetzlich vorgesehenen nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Umfang zu. Das DLR ist berechtigt, Zahlungen ganz

Sei t e | 3

2024-03-07 EKB

[Seite 7]

oder teilweise bis zur Behebung von etwaigen Män- grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel geln oder Erfüllung anderer Gegenansprüche aus der vorlag. gesamten Geschäftsverbindung zurückzubehalten. 11.6 Die Anzeige eines Mangels durch das DLR gilt als 10.4 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorhe- Aufforderung zur unverzüglichen Nacherfüllung. rige Zustimmung durch das DLR mindestens in Text- Das DLR hat das Recht, die Art der vom Auftragneh- form, Rechte oder Pflichten aus einem Vertrag mit mer zu erbringenden Nacherfüllung zu wählen dem DLR abzutreten. 11.7 Der Auftragnehmer erstattet dem DLR alle durch die nicht vertragsgerechte oder mangelhafte Liefe- 11. MÄNGELHAFTUNG rung/Leistung verursachten Schäden am Vertragsge- 11.1 Für die Rechte des DLR bei Sach- und Rechtsmängeln genstand. einschließlich Falsch- und Minderlieferungen sowie 11.8 Der Auftragnehmer haftet für andere Schäden, falls mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungs- der Schaden anleitung und bei sonstigen Pflichtverletzungen des a) durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftrag- Auftragnehmers gelten die gesetzlichen Vorschrif- nehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder ten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wird; 11.2 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass Vertragsge- b) aufgrund von Mängeln, die er arglistig verschwiegen genstände den neuesten anerkannten Regeln der hat, deren Abwesenheit er garantiert hat und/oder Technik und allen einschlägigen Normen und Vor- aufgrund übernommener Garantien entsteht; schriften entsprechen und für die speziellen von dem c) aus schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder DLR mitgeteilten sowie für typische Verwendungs- Gesundheit resultiert. zwecke geeignet sind, sofern nichts anderes verein- 11.9 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten bart ist. nicht für die schuldhafte Verletzung des Auftragneh- 11.3 Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Qualitäts- mers von Schutzrechten oder anderen Rechten Drit- prüfung durchzuführen. Er hat durch geeignete Prüf- ter, die im Zusammenhang mit der Lieferung/Leis- maßnahmen sicherzustellen, dass die Vertragsge- tung oder deren Nutzung stehen. genstände dem vereinbarten Verwendungszweck 11.10 Die Haftung für entgangenen Gewinn oder ausge- entsprechen. bliebene Einsparungen ist ausgeschlossen. 11.4 Im Hinblick auf die umfassenden Qualitätssiche- 11.11 Ist die Nacherfüllung dem Auftragnehmer unmöglich rungspflichten des Auftragnehmers gelten Untersu- oder kommt er der Aufforderung zur Nacherfüllung chungs- und Rügeobliegenheiten für das DLR nur mit nicht unverzüglich nach, ist das DLR im Rahmen der folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht be- gesetzlichen Vorschriften berechtigt, ohne weitere schränkt sich auf Mängel, die bei der Untersuchung Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder den nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Preis zu mindern. In diesem Fall und in anderen von Geschäftsablaufs offensichtlich sind oder bei der dem DLR als dringlich erachteten und dem Auftrag- Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkenn- nehmer angezeigten Fällen, ist das DLR ferner be- bar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, be- rechtigt, den Mangel auf Kosten des Auftragneh- steht keine gesonderte Untersuchungspflicht. Für mers selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten nicht erkennbare Mängel, einschließlich Mängel, die beseitigen zu lassen bzw. sich anderweitig einzude- erst nach Weiterverwendung erkennbar sind, wer- cken. Außerdem hat das DLR nach den gesetzlichen den etwaige gesetzliche Rügepflichten hiermit abbe- Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwen- dungen. Unbeschadet einer Untersuchungspflicht dungsersatz. des DLR gilt eine Rüge jedenfalls dann als unverzüg- lich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 12 Ka- 12. VERTRAULICHKEITSPFLICHTEN lendertagen ab Entdeckung, im Falle von offensicht- 12.1 Vorbehaltlich der Einschränkung aus nachfolgendem lichen Mängeln ab Ablieferung, abgesendet wird. In- Absatz gelten als „Vertrauliche Informationen“ im soweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Ein- Sinne dieser EKB alle als „Vertraulich“ gekennzeich- wand der verspäteten Mängelrüge. neten Informationen, die eine Partei von der anderen 11.5 Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung er- Partei im Zusammenhang mit einem Auftrag und/o- forderlichen Aufwendungen trägt der Auftragneh- der dem zugrundeliegenden Vergabeverfahren emp- mer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsäch- fängt oder empfangen hat. Informationen, die eine lich kein Mangel vorlag. Die Schadensersatzverpflich- solche Kennzeichnung nicht zulassen, müssen bei ih- tung des DLR bei unberechtigtem Mängelbeseiti- rer Offenbarung als „Vertraulich“ bezeichnet wer- gungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet den und innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen das DLR jedoch nur, wenn das DLR erkannt oder nach dieser Offenbarung in Textform zusammenge- fasst, als “Vertraulich” gekennzeichnet und dem

Sei t e | 4

2024-03-07 EKB

[Seite 8]

Informationsempfänger übermittelt werden. Die Par- 13. HAFTUNG, FREISTELLUNG, RÜCKGRIFFSANSPRUCH, VERSI- teien sind sich dabei einig, dass solche Informationen CHERUNGSPFLICHT auch schon während des vorgenannten 30-Tage- 13.1 Der Auftragnehmer haftet für Schadenersatz, soweit Zeitraums vom Schutz dieser Vertraulichkeitsrege- nichts anderes in diesen EKB vereinbart, nach den lung erfasst werden. gesetzlichen Bestimmungen. Für seine Vertreter, Er- 12.2 Eine Kennzeichnung des Vertragsgegenstandes als füllungsgehilfen, Zulieferer oder Unterauftragneh- „Vertraulich“ ist nicht zulässig und begründet kei- mer haftet der Auftragnehmer in gleichem Maße wie nerlei Vertraulichkeitspflichten des DLR. Die Nutzung für eigenes Verhalten. des Vertragsgegenstandes darf nicht eingeschränkt 13.2 Der Auftragnehmer hat das DLR auf erstes Anfordern werden. Das DLR muss seinen Pflichten, insbeson- von allen Ansprüchen einschließlich Ansprüchen aus dere Veröffentlichungs-, Verwertungs- und Aus- Mangel-, Folge- oder Begleitschäden, aus Verletzung kunftspflichten sowie sonstigen Pflichten aufgrund von Schutz- und Urheberrechten oder sonstigen haushalts-, zuwendungs- und/oder beihilferechtli- Rechten Dritter sowie Ansprüchen nach Produkthaf- cher Vorgaben nachkommen können. Diesbezüglich tungsrecht freizustellen, die Dritte gegen das DLR dürfen keine Einschränkungen auferlegt werden. geltend machen und die auf dem Vertragsgegen- 12.3 Die Vertrauliche Informationen empfangende Partei stand oder dem Verhalten des Auftragnehmers be- („Empfänger“) hat die Vertraulichen Informationen ruhen. mit derselben Sorgfalt zu behandeln wie eigene ver- 13.3 Bei Ansprüchen aus Gewährleistung bzw. unerlaub- trauliche Informationen und darf sie nur zur Ausfüh- ter Handlung besteht der Freistellungsanspruch je- rung des Auftrages verwenden. Der Empfänger darf doch nur, wenn der Auftragnehmer den Mangel zu sie Dritten gegenüber nicht offenlegen, es sei denn, vertreten hat bzw. ihn Verschulden trifft und bei Ge- es handelt sich um Personen, die die Vertraulichen währleistungsansprüchen, soweit die gesetzliche Informationen für die Ausführung des Auftrages be- Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. nötigen und Projektpartner in einem DLR Projekt, vo- 13.4 Macht der Auftragnehmer Angaben über den Ur- rausgesetzt vorgenannten Personen unterliegen adä- sprung oder die Konformität der Vertragsgegen- quaten Vertraulichkeitspflichten. Vorgenannte An- stände, so ist er verpflichtet dem DLR den Schaden forderungen gelten für das DLR nicht in Bezug auf zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der angege- Zuwendungsgeber, dessen externe Stellen und be- bene Ursprung oder dass die Konformität (z.B. in- auftragte Dritte. folge fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender 12.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Nachweise) falsch ist, nicht anerkannt wird oder solche Informationen, die nachträglich aberkannt wird. a) bei ihrer Mitteilung der Öffentlichkeit bekannt oder 13.5 Der Auftragnehmer hat, soweit nichts anderes ver- allgemein zugänglich sind oder danach der Öffent- einbart ist, zur Absicherung seiner Verpflichtungen lichkeit ohne Mitwirkung oder Verschulden des Emp- aus dem Lieferverhältnis zum DLR eine Betriebshaft- fängers bekannt oder allgemein zugänglich werden; pflicht- und Produkthaftpflichtversicherung ein- b) von Mitarbeitern des Empfängers, die keinen Zugang schließlich des Rückrufrisikos in ausreichender Höhe zu den „Vertraulichen Informationen“ hatten, unab- abzuschließen und auf seine Kosten kontinuierlich hängig entwickelt wurden; aufrechtzuerhalten. Dieser Versicherungsschutz ist c) nach ihrer Übermittlung dem Empfänger von ande- dem DLR durch entsprechende Bestätigung des Ver- rer Seite auf rechtlich zulässige Weise und ohne Ein- sicherers auf Verlangen nachzuweisen. schränkung in Bezug auf Vertraulichkeit oder Ver- 13.6 Die Haftung für Unfälle, die dem Auftragnehmer wendung zugänglich gemacht worden sind; bzw. seinen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehil- d) in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht und/oder im fen auf dem Betriebsgelände des DLR zustoßen, ist Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Ver- ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzli- fahrens, dem der Empfänger unterworfen ist, offen- che oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der ge- bart werden müssen. setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des DLR Die Partei, die sich auf eine der vorstehenden Aus- verursacht wurde. Der Auftragnehmer haftet für nahmen beruft, trägt die Beweislast für das Vorlie- Schäden, die durch Arbeiten des Auftragnehmers gen von deren Voraussetzungen. auf dem Betriebsgelände des DLR verursacht wur- 12.5 Die Parteien verpflichten sich, Vertrauliche Informati- den, nur insoweit, als ihn ein Verschulden trifft. onen bis 5 Jahre nach Schlusszahlung des Fördermit- telgebers an das DLR im relevanten Projekt vertrau- 14. GEISTIGES EIGENTUM, NUTZUNGSRECHTE lich zu behandeln. 14.1 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Lieferung/Leistung und die Nutzung und Verwertung des Vertragsgegenstandes keine

Sei t e | 5

2024-03-07 EKB

[Seite 9]

Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte oder Diese Lizenz erstreckt sich auch auf Software, die sonstigen Rechte am geistigen Eigentum („Schutz- zum Vertragsgegenstand gehört einschließlich zuge- rechte“) Dritter verletzt werden. Er stellt das DLR und höriger Dokumentation. Zum Vertragsgegenstand ihre Abnehmer von allen Ansprüchen aus der Benut- gehörende Software ist frei übertragbar. Eine Mehr- zung solcher Schutzrechte frei. Dies gilt nicht, soweit fachverwendung ohne gesonderte Vergütung ist der Vertragsgegenstand auf Zeichnungen, Modellen ausdrücklich gestattet. oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschrei- 14.7 Sind durch den Auftrag Schutzrechte des DLR betrof- bungen oder Angaben beruht, die ihm von dem DLR fen, sichert der Auftragnehmer zu, diese ausschließ- übergeben oder übermittelt worden sind. lich im Rahmen und zum Zwecke der Auftragserfül- 14.2 Arbeitsergebnisse, mit Ausnahme von Erfindungen lung und ausschließlich im freigegebenen Ferti- und mit Ausnahme von urheberrechtlich geschütz- gungsstandort zu nutzen. Für die Dauer der Leis- ten Ergebnissen gehen mit der vollständigen Zahlung tungsausführung wird ihm hierzu ein einfaches, der vereinbarten Vergütung auf das DLR über. nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. 14.3 Sind die Arbeitsergebnisse durch Urheberrechte ge- 14.8 Das DLR, von ihm ermächtigte Dritte sowie Zuwen- schützt, so steht dem DLR das ausschließliche, über- dungsgeber des DLR sind berechtigt, Arbeitsergeb- tragbare, zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht zu, nisse und nicht geheimhaltungsbedürftige Informa- diese in unveränderter oder veränderter Form in allen tionen mit Bezug zu dem Auftrag in jeglicher Form Nutzungsarten beliebig zu nutzen (insbesondere zu gekürzt oder ungekürzt zu veröffentlichen oder an- vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen und zu verar- derweitig zu verwenden. beiten) und Dritten für alle Nutzungsarten Nutzungs- rechte einzuräumen. 15. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SOFTWARE 14.4 Über die im Rahmen der unter dem Vertrag beauf- 15.1 Schadsoftware; Prüfpflichten; Informationspflichten tragten Leistung entstandenen Erfindungen seiner a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Software so- Arbeitnehmer und sonstiger beteiligter Personen wie sämtliche durch den Auftragnehmer im Rah- wird der Auftragnehmer das DLR unverzüglich men der Leistungserbringung eingesetzten Daten- schriftlich informieren. Das DLR kann sodann wäh- träger und elektronisch (z.B. E-Mail, Datentransfer) len, ob es eine Übertragung der Rechte an der ge- übertragene Lieferungen/Leistungen vor der Auslie- meldeten Erfindung wünscht. Die Entscheidung zur ferung/Bereitstellung/Nutzung auf Schadsoftware Beanspruchung der Übertragung, hat das DLR ge- (z.B. Trojaner, Viren, Spyware usw.) zu untersuchen genüber dem Auftragnehmer schriftlich innerhalb und hierdurch die Freiheit von Schadsoftware si- von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung des Auf- cherzustellen. Dabei hat er aktuelle Prüf- und Ana- tragnehmers zu erklären. Der Auftragnehmer hat si- lyseverfahren zu verwenden. cherzustellen, dass ihm eine Übertragung der Rechte b) Wird Schadsoftware erkannt, darf der Datenträger an der Erfindung rechtlich möglich ist, insbesondere nicht eingesetzt bzw. der Datentransfer nicht voll- hat der Auftragnehmer rechtzeitig erforderliche In- zogen und abgeschlossen werden. anspruchnahmen oder Abtretungen an ihn zu erwir- c) Stellt der Auftragnehmer seinerseits bei dem DLR ken. Geht die Erfindung auf das DLR über, so ent- Schadsoftware fest, wird er das DLR unverzüglich scheidet es über Art und Umfang einer Schutzrechts- darüber informieren. Die gleichen Pflichten gelten anmeldung und trägt die Kosten für dessen Anmel- für jede Form der Kommunikation auf elektroni- dung, Aufrechterhaltung und Verteidigung. Erklärt schem Weg, die nach aktuellen Standards auf sich das DLR hingegen nicht oder negativ in der vor- Schadsoftware hin überprüft wird. Der Auftragneh- genannten Frist, so kann der Auftragnehmer frei mer erklärt, dass die Überprüfung der Software über die Erfindung verfügen. keine Hinweise auf Viren, Trojaner, Spyware oder 14.5 Erfindungen, die gemeinsam von Mitarbeitern beider Ähnliches ergeben hat. Parteien im Rahmen der beauftragten Leistungen ge- d) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem DLR unver- tätigt werden, stehen dem DLR zu. Der vorstehende züglich mitzuteilen, wenn aus den definierten Spe- Absatz gilt entsprechend. zifikationen oder vorgegebenen Standards, aus den 14.6 Soweit Schutzrechte des Auftragnehmers in den Ver- eingesetzten Software-Tools oder deren Zusam- tragsgegenstand eingeflossen und für dessen Ver- menwirken mit der bestehenden IT-Landschaft des wendung erforderlich sind, gewährt der Auftragneh- DLR Risiken oder zusätzliche Aufwendungen ent- mer dem DLR eine einfache, räumlich und zeitlich stehen können oder solche Risiken oder zusätzliche unbegrenzte, unwiderrufliche, kostenlose, unterli- Aufwendungen dem Auftragnehmer bekannt wer- zenzierbare und übertragbare Lizenz, den Vertrags- den. gegenstand, selbst oder durch Dritte, zu gebrau- e) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das DLR über chen, zu be- oder verarbeiten oder nachzubauen. mögliche Beschränkungen hinsichtlich der

Sei t e | 6

2024-03-07 EKB

[Seite 10]

Nutzbarkeit, Veränderbarkeit oder Weiterverbrei- dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch tung gelieferter Software zu unterrichten, die sich unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. aus hierfür geltenden Lizenzbedingungen Dritter 16.2 Bei mangelhafter Leistung ist das DLR berechtigt, die ergeben. Dies gilt insbesondere im Falle von Soft- Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Er- ware oder Softwarebestandteilen, die einer Open füllung zurückzuhalten. Source-Lizenz oder einem vergleichbaren Lizenz- modell unterliegen. 17. GEFAHRÜBERGANG, ÜBERGANG DES EIGENTUMS 15.2 Leistungserbringung; Erfüllung; Gefahrübergang 17.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufäl- a) Der Auftragnehmer versichert, dass die gelieferte ligen Verschlechterung der Sache bei der Lieferung Software den anerkannten Technik- und Qualitäts- von Waren geht mit der Annahme der Ware am vor- standards zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ent- gegebenen Lieferort auf das DLR über. Dies gilt auch, spricht. Die Software ist unter Beachtung der wenn das DLR die Kosten des Versandes im Einzel- Grundsätze für ordnungsgemäße Datenverarbei- falle übernommen hat oder die Lieferung „ab Werk“ tung, GoDV und einschlägiger Qualitätsstandards erfolgt. bereitzustellen. Lieferungen/Leistungen sind vor der 17.2 Vertragsgegenstände werden unmittelbar nach An- Bereitstellung umfassend zu prüfen und zu testen. lieferung Eigentum des DLR. Ein etwaiger Eigentums- b) Der Auftragnehmer hat eine vollständige (system- vorbehalt des Auftragnehmers ist nur bei ausdrückli- technische und Benutzer-) Dokumentation in deut- cher Vereinbarung oder Bestätigung durch das DLR scher oder englischer Sprache bereitzustellen. in Textform wirksam. c) Der Auftrag gilt erst dann als erfüllt, wenn nach Ein- gang am Erfüllungsort Funktionstests, die an der 18. HÖHERE GEWALT Software durchgeführt werden, erfolgreich abge- Höhere Gewalt, insbesondere Arbeitskämpfe, unver- schlossen sind. schuldete Betriebsstörungen, Pandemien, Unruhen, d) Mit dem erfolgreichen Abschluss der Funktionstests behördliche Maßnahmen und sonstige unvorherseh- gehen Eigentum und Gefahr bei Erwerb der Soft- bare und unabwendbare Ereignisse berechtigen das ware auf das DLR über. DLR - unbeschadet sonstiger Rechte - ganz oder teil- 15.3 Nutzungsrechte weise vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Stö- a) An Software einschließlich ihrer Dokumentation hat rung länger als drei Monate anhält und eine erhebli- das DLR das nichtausschließliche, übertragbare, un- che Verringerung oder Entfall des Bedarfs des DLR terlizenzierbare, räumlich und zeitlich unbe- zur Folge haben. schränkte Nutzungsrecht, die Software in einer be- liebigen Systemumgebung zu nutzen oder nutzen 19. COMPLIANCE zu lassen, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer versichert, alle ihn und die Ge- b) Das vorstehende Nutzungsrecht umfasst daneben schäftsbeziehung mit dem DLR betreffenden Ge- auch die Rechte im Rahmen der vertraglich verein- setze und Regelungen einzuhalten, keine Handlun- barten Nutzung wie folgt: gen zu begehen und Handlungen zu unterlassen, die

  • die Software innerhalb des DLR im Rahmen von zu einer Strafbarkeit, insbesondere wegen Betrugs o- Application Service Providing (oder damit ver- der Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen gleichbarer Nutzungsformen) zur Verfügung den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestech- zu stellen; lichkeit bei dem DLR beschäftigten Personen oder
  • die Bereithaltung eines Softwareverteilungs- sonstigen Dritten führen können. Die DLR Compli- programms zur Automatisierung von Installati- ance Regelungen sind einzuhalten. ons- und Deinstallationsvorgängen. Davon unberührt bleibt das Recht, von der Software 20. ERFÜLLUNGSORT, GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die 20.1 Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den auftragsge- einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienen- mäß zu liefern bzw. an dem die Leistung zu erbrin- den Vervielfältigungen der Standardsoftware sind gen ist, sofern hierzu nichts bestimmt ist, der Ge- dabei Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. schäftssitz des DLR in Köln. 20.2 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem
  1. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT DLR und dem Auftragnehmer, einschließlich aller 16.1 Der Auftragnehmer ist zur Aufrechnung gegenüber vergangenen und zukünftigen Rechtsbeziehungen, dem DLR nur insoweit berechtigt, als dies aufgrund gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss einer rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen des Kollisionsrechts und der Bestimmungen des Forderung erfolgt. Ein Leistungsverweigerungs- oder Übereinkommens der Vereinten Nationen über Zurückbehaltungsrecht kann der Auftragnehmer nur

Sei t e | 7

2024-03-07 EKB

[Seite 11]

Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN- Kaufrecht). 20.3 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, denen diese Einkaufsbedingungen zu- grunde liegen, ist Köln/Deutschland. Das DLR ist je- doch berechtigt, wahlweise auch am Sitz des Auf- tragnehmers, dessen Niederlassung oder am Gericht des Erfüllungsorts zu klagen.

Sei t e | 8

2024-03-07 EKB

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung