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30a Vergabeunterlagen - EU-OV oder VVoTW.pdf

Konstruktion und Fertigung von Hardware für Gasturbinenprüfstände

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 08:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Maßnahme: Rahmenvertrag Konstruktion und Fertigung von Hardware (insbeson- dere Brennkammern) für atmosphärische und bedruckte Gasturbinenprüfstände

Kennziffer: 422/2026/02 (EKG/Jahr/GV)

Überblick

Verfahrensart ☒ Offenes Verfahren gem. § 15 VgV ☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV

Frist für Bieterfragen: 03.11.2026

Einreichungsfrist (Angebotsfrist): 12.11.2026, 10:00 Uhr (eingehend, Ausschlussfrist)

Zuschlagsfrist/Bindefrist des Angebotes: 23.12.2026

Neben den Festlegungen in diesen Bewerbungsbedingungen gelten die Festlegungen der Auftrags- bekanntmachung; sie sind ebenfalls Grundlage der hier dargestellten Bedingungen.

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I. Projektgegenstand (Art und Umfang der Leistung)

Rahmenvereinbarung für die Konstruktion und Fertigung von Hardware (insbesondere Brennkam- mern) für atmosphärische und bedruckte Gasturbinenprüfstände Erstellung von Konzepten, Design, Konstruktion, Detailkonstruktion und Herstellung von neuen Versuchsaufbauten; Modifikation und Reparatur, sowie Ersatzteilbeschaffung für bestehende An- ordnungen Brennkammern, Brennkammerelemente, Versuchsträger (z.B. Düsen), sowie Peripherie (z.B. Schrau- ben, Dichtungen, …) für atmosphärische Brennkammerprüfstände (mit und ohne optische Zugän- ge), sowie bedruckte Gasturbinenprüfstände.

Zur Leistungsbeschreibung gehört eine Zeichnung. Dabei handelt es sich um vertrauliche Dokumen- te, daher muss der Bewerber eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnen. Nach Vorlage der verbindlich gezeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung und Übersendung über die Bieterkom- munikation, erhält der Bewerber diese Zeichnung.

Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.

II. Angebotsgrundlagen

Das Angebot ist auf Grundlage der Vergabeunterlagen zu erstellen, die gemäß § 29 VgV aus fol- genden Teilen bestehen:

• Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, • Vergabeunterlagen, • Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) sowie • Eignungsformblätter.

Der Bieter kann jeweils nur ein Angebot abgeben! Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündi- gung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis zum letzten Platz anzutragen.

III. Hinweise und Bedingungen zur Durchführung des Verfahrens

  1. Hinweise zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren, § 11 Abs. 3 VgV

a) Verwendete elektronische Mittel Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die weitgehend browserunabhängige Anwendung der e-Vergabe-Lösung subreport ELViS abgewickelt. Die Datenübermittlung erfolgt über eine ver- schlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers. Der Nachrich-

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tenaustausch wird ausschließlich über das interne Nachrichtensystem der Plattform abgewickelt, das außerdem eine Benachrichtigungsfunktion mit E-Mail beinhaltet.

Teilnahmeanträge, Angebote oder Interessensbestätigungen können grundsätzlich in beliebigen Dateiformaten (PDF, Word, Excel, RTF, Text, JPG, ZIP etc.) erstellt und übermittelt werden. Die Übermittlung der Dokumente erfolgt über den Internet-Browser und die Verschlüsselung erfolgt nach gültigen Verschlüsselungsstandard (3072Bit) direkt über den Browser. Die verwendete Kom- ponente zur Verschlüsselung von Dokumenten ist das BSI-zertifizierte SecSignatur-Plugin der Firma SecCommerce.

Für die Registrierung auf der Plattform subreport ELViS wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.

Eine elektronische Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Das Angebot ist in Textform (§ 126b BGB) abzugeben. Das bedeutet, dass der Name der zeichnungsberechtigten Person in Klar- schrift an den jeweils erforderlichen Stellen ausreicht. Das Ausfüllen von codierten Formularen stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar. Die Dateigröße ist auf 120 MB pro Datei begrenzt.

b) Technische Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbe- stätigungen mithilfe elektronischer Mittel Der Bewerber / Bieter benötigt: • einen Internetanschluss, • einen internetfähigen Computer mit einer empfohlenen Bildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixel, • das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows XP SP3), MacOS X oder Linux, • einen aktuellen Internetbrowser (Firefox, Chrome, Microsoft Edge, Opera oder Safari) sowie • eine aktuell gültige E-Mail-Adresse.

c) Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren Die Verbindung zu subreport ELViS erfolgt ausschließlich über das gesicherte HTTPS-Protokoll und ist mit 256-Bit verschlüsselt. Die Verbindung verwendet TLS 1.2. Für die Nachrichtenauthentifizie- rung wird SHA2 verwendet. Alle Angebotsdokumente, Teilnahmeanträge oder Interessensbestäti- gungen werden mit PKCS#7 verschlüsselt.

  1. Anforderungen an das Angebot und die Eignungsunterlagen

a) Form und Frist, in der die Angebote samt Eignungsunterlagen einzureichen sind Elektronisch eingereichte Angebote müssen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig hoch- geladen sein. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

Angebote, die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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b) Vollständigkeit der Angebote und Eignungsunterlagen Mit dem Angebot sind sämtliche Unterlagen nebst den erforderlichen Eignungsunterlagen einzu- reichen. Die vorliegenden, codierten Formulare sind auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Auf § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV wird vorsorglich hingewiesen.

Aus den durch den Bieter eingereichten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass bzw. wie die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen erfüllt werden. Hierbei ist die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Fassung der Leistungsbeschreibung allein verbindlich.

Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu keine Produktangabe gemacht, gilt das ausgeschriebene Fabrikat als vertraglich geschuldet.

Sie können die Nachweise zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Anforderungen der „Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ über die für das Be- schaffungsamt des BMI frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK) erbringen. Bitte fügen Sie in diesem Fall dem Teilnahmeantrag/Angebot das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle ein- schließlich Ihres Zertifikatscodes bei. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Nachweise in der Präqualifi- kationsdatenbank die in diesem Vergabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen (z.B. Mindestschadensbeträge der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Angaben zu den Referenzaufträgen, Anbieterdarstellung). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben dem Angebot beizufügen.

c) Preisangaben Das Angebot muss alle erforderlichen Preisangaben in Euro (netto) enthalten. Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingung gewährt werden. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthal- ten, werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

d) Angebotsfrist Angebote sind bis zu der oben angegebenen Angebotsfrist abzugeben. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Angebote werden gemäß den Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen, sofern der Bieter nicht darlegen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das Risiko der fristgerechten Zustellung liegt beim Bieter.

e) Bindefrist Bis zum Ablauf der oben angegebenen Bindefrist ist der Bieter an das Angebot gebunden. Das An- gebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.

f) Änderungen an den Eintragungen des Bieters und Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungen und Ergänzungen an den vorgegebenen Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren

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Vergabeverfahren. Beigefügte Vertragsbedingungen des Bieters werden kein Vertragsbestandteil. Soweit der Bieter Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich hält, sind diese auf gesonderten Anlagen beizufügen.

Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform in Text- form zurückgezogen werden. Ebenso können die Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach- träglich berichtigt oder geändert werden.

Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV.

  1. Bewerbungs- und Angebotsbedingungen

a) Nachweis der Eignung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Die Bieter haben mit ihrem Angebot ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in dem durch den Auftraggeber geforderten Umfang zu belegen, § 48 VgV. Hierfür stellt der Auftrag- geber das „Eignungsformblatt“ zur Verfügung. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Ei- generklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

b) Bietergemeinschaften Wenn der Bieter sich nicht allein, sondern als Bietergemeinschaft beteiligen will, ist folgendes zu beachten:

Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die ge- meinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.

Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haf- tung verpflichten.

Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeun- terlagen der Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vor- drucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mit- glied das „Eignungsformblatt“ einzureichen.

Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.

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c) Eignungsleihe, § 47 VgV Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirt- schaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eig- nungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Angebot be- nennen. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bieter im Zuschlagsfall die erfor- derlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unterneh- men geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen diese Unternehmen vorliegen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe“ zur Verfügung.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Nimmt der Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so müs- sen die anderen Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

d) Unteraufträge, § 36 VgV Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung im Wege der Unterauftragsvergabe von Dritten durchfüh- ren zu lassen, hat er mit dem Angebot anzugeben, ob und wenn ja, welche Leistungen als Unter- auftrag vergeben werden sollen. Im Fall der beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind zudem – so- weit zumutbar – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (§ 36 Abs. 1 S. 1 VgV). Hier- für stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragneh- mer/Eignungsleihe“ zur Verfügung. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass die vorgesehenen Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen die Unterauftrag- nehmer bestehen. Der Bieter hat der Vergabestelle dabei ebenfalls auf deren gesondertes Verlangen den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Für ein Unternehmen, welches eine Leistung erbringt, hat der Bieter die für die Leistung erforderli- che berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägi- ge berufliche Erfahrung nachzuweisen. In diesem Fall hat der Bieter die Eignung des Unterauftrag- nehmers auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlag nachzuweisen.

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e) Kostenerstattung Für die Erstellung des Angebots sowie für die gesamte Beteiligung am Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Anfallende Kosten werden nicht erstattet.

f) Drittmittel Der Auftraggeber kann für Aufträge Mittel in Form einer Zuwendung erhalten. Der Zuwendungsge- ber behält sich das Recht vor, die Verwendung dieser Zuwendung zu prüfen und ist berechtigt, da- für Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und örtliche Erhebungen selbst oder durch Beauftragte durchführen zu lassen. Damit der Auftraggeber dieser Verpflichtung gegen- über dem Zuwendungsgeber nachkommen kann, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Unter- lagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen und ggf. örtliche Erhebungen sei- tens des zuständigen Rechnungshofes oder (soweit einschlägig) der Europäischen Kommission, ihrer Agenturen und Einrichtungen (u.a. zur Bekämpfung von Betrug (OLAF)) oder beauftragter Dritter zuzulassen.

g) Vergabe nach Losen Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Das Angebot muss das ganze Leistungsspektrum abdecken.

  1. Unklarheiten, Bieterfragen sowie Ortbesichtigungen

a) Unklarheiten, Bieterfragen Sofern der Bieter Fragen zur Ausschreibung inklusive der gesamten Vergabeunterlagen hat, sind diese Fragen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID unter dem Menüpunkt „Nachrichten“ bis zu der oben angegebenen Bieterfragenfrist zu stellen.

Sollten vertragliche Fragen entstehen, so sind diese ausschließlich während der Angebots- frist über die Bieterfragenfunktion zu klären. Eine Änderung der Vergabe- und Vertragsbedingungen durch das Angebot und auch nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfah- ren! Beigefügte AGB des Bieters führen nicht zum Ausschluss, finden aber keine Anwen- dung. Verhandlungen vor oder nach Zuschlagserteilung sind im Rahmen einer Öffentlichen Aus- schreibung nicht statthaft.

Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz nicht beant- wortet. Ergänzende oder berichtigende Angaben oder Hinweise werden in deutscher Sprache auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID zur Kenntnis gebracht. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebots einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informie- ren. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, wer- den zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.

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b) Ortbesichtigung Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen. Sollte ein Bieter eine Ortsbesichtigung wünschen, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Vergabeunterlagen mitzuteilen. Der Auftrag- geber entscheidet über ein solches Begehren kurzfristig. Sofern eine positive Entscheidung des Auf- traggebers erfolgt, wird aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen Bietern eine Ortsbesichtigung angeboten.

IV. Prüfung und Wertung der Angebote und Eignungsunterlagen

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des GWB und der VgV. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt:

  1. Formelle Prüfung Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit geprüft. Dabei wird insbesondere

• die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Angebots, • das Vorliegen aller erforderlichen Unterschriften, • das Vorliegen aller geforderten Eignungsunterlagen sowie • die Einhaltung der durch den Auftraggeber festgelegten formalen Anforderungen. geprüft.

  1. Materielle Prüfung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots werden die zur Wertung zugelassenen Angebote anhand der anliegenden Bewertungs- matrix gewertet.

Bei Nichtvorlage der Eignungskriterien erfolgt zwingend der Ausschluss aus der weiteren Angebots- prüfung. Die Zuschlagskriterien werden auf Grundlage der Bewertungsmatrix bewertet.

Der Auftraggeber wird anschließend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß §125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bieters treffen.

Nachweis der Eignungs- und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) Der Auftraggeber legt gemäß der Auftragsbekanntmachung folgende Anforderungen zum Nach- weis der Eignung sowie folgende Mindestanforderungen fest:

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• Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis wird durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ih- res Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.

• Ansprechpartner für Konstruktion, Fertigung und Betreuung

• Angabe von Referenzen

➔ mindestens 3 Referenzprojekte Gasturbinenbrennkammer ➔ mindestens 3 Referenzprojekte bei der Auslegung von (bedruckten) Hochtemperatur- Bauteilen ➔ mindestens 3 Referenzprojekte mit konventioneller Bearbeitung von klassischen hochle- gierten Brennkammer-Werkstoffen ➔ mindestens 2 Referenzprojekte mit Design von additiv gefertigten Elementen aus Hoch- temperatur-Werkstoffen

• Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.

• Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Identifikationsnummer (Leitweg-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-UP • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens • Beschreibung des Kerngeschäftes

• Eigenerklärung „BMWK-Russland“: Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus. Der Bieter erklärt mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Ge- schäftstätigkeiten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken.

• Eigenerklärung GWB • Eigenerklärung MiLoG • Eigenerklärung ILO

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Wertung der Angebote (Zuschlagskriterien) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots werden die zur Wertung zugelassenen Angebote anhand der anliegenden Bewertungs- matrix gewertet.

Aufklärung von Angeboten Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betrei- ben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.

V. Nachprüfungen / Einlegung von Rechtsbehelfen, § 155 ff. GWB

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16 Ort / Postleitzahl: 53113 Bonn Land: Deutschland Telefon: +49 228 94990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228 9499163 Internet-Adresse (URL): http://www.bundeskartellamt.de

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