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Ergaenzende_Bewerbungsbedingungen_20160602.pdf

Konferenz- und Tagungstechnik mit Schulung für Gesundheitskonferenzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 11:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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632 (Erg. Bewerbungsbedingungen Land Hessen)

1 Angebot Soweit Lieferleistungen vorliegen: bei marktgängigen serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,

  • ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Ver- trag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen.
  • begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.

Es sind im Hauptangebot nur Leistungen der ausgeschriebenen Qualität anzubieten.

Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

Das Land Hessen möchte neben der Möglichkeit der Papierrechnung die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) fördern. Sofern der Bewerber (späterer Lieferant) hieran Interesse hat, sollte er dieses mit seiner Bewerbung mitteilen bzw. in seinem Angebot angeben. Entsprechende Erläuterungen zur Übermittlung von E-Rechnungen erhalten Sie auf gesonderte Anforderung. Ergänzend zu Nummer 3.7 der VgV-Bewerbungsbedingungen 632 EU bzw. 3.7 der VOL-Bewerbungsbedingungen wird Skonto bei der Wertung berücksichtigt, wenn ein Zahlungsziel von mindestens 21 Kalendertagen eingeräumt ist. .

Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR Nr. 30/53, in der jeweils gültigen Fassung, die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.

Die zu liefernden Erzeugnisse, Anlagen und Dienstleistungen müssen den zum Zeit- punkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien insbe- sondere den EN, DIN, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den all- gemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln ent- sprechen.

Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber spätestens nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben.

Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne be- sondere Vereinbarung bei Erbringung der Leistung dieser beizufügen.

Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote (§ 19 VOL/A / § 62 VgV). Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Binde-(Zuschlags-)frist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht; die Bestimmungen nach § 134 GWB bleiben hiervon unberührt. Sofern eine Unterrichtung über die Ablehnung des Angebotes ausdrücklich erwünscht ist, so ist dies in Textform zu beantragen.

Ein für die Angebotsunterlagen erhobener Betrag wird nicht zurückerstattet.

Ergänzende Bewerbungsbedingungen Land Hessen –Stand Mai 2016 Seite 1 von 2

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2 Bevorzugte Bewerber Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen den Nach- weis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, spätestens bei der Angebotsabgabe führen; wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie ein Angebot nicht bevorzugter Bewerber behandelt.

3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für alle durch seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und durch die Belieferung an Gebäuden und Personen entstehenden Schäden.

Der Auftraggeber haftet nicht für den Verlust eingebrachter Sachen des Auftragnehmers (z. B. Werkzeuge).

4 Urkalkulation

Bei einem geschätzten Auftragswert für

  1. Bauleistungen ab 50 000 Euro,

  2. Lieferungen und Leistungen ab 20 000 Euro

werden Bieter mit einem auffällig niedrigen Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, aufgefordert, in einem gesonderten verschlossenen Umschlag die Urkalkulation des Angebots einzureichen. Dieser Umschlag darf nur zur Ermittlung der Angemessenheit eines auffällig niedrigen Angebots in Anwesenheit des Bieters oder Auftragnehmers geöffnet werden. Die Daten sind vertraulich zu behandeln und danach wieder ver- schlossen zu den Vergabeakten zu nehmen.

Der Auftraggeber kann von dem für die Beauftragung vorgesehenen Bieter verlangen, dass dieser seine Urkalkulation in einem gesonderten verschlossenen Umschlag vor Auftragsvergabe einreicht. Der Umschlag mit der Urkalkulation kann bei einem Nachtrag oder einer Mehrforderung im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise in Anwesenheit des Bieters/Auftragnehmers geöffnet werden. Der Bieter/Auftragnehmer kann einen Beauftragten bestimmen, der an der Öffnung und Prüfung der Grundlagen der Preise vertretungsberechtigt teilnimmt.

Ergänzende Bewerbungsbedingungen Land Hessen –Stand Mai 2016 Seite 2 von 2

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