Anlage 6 Reinigungszeiten.pdf

Komplettreinigung der Fenster im Amtsgericht Nauen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 08:31 (Europe/Berlin)

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Brandenburgischer Landesbetrieb für Lieqenschaften und Bauen

Reinigungszeiten: Anlage 6 zum LV

für das Reinigungsobjekt: Amtsgericht Nauen, Paul-Jerchel-Str. 9 in 14641 Nauen

Der Auftragnehmer hat die Arbeitszeit der Reinigungskräfte in Abstimmung mit dem Auftraggeber so festzulegen, dass der

Dienstbetrieb nicht behindert wird und keine Zuschlagspflicht entsteht.

Arbeiten zu Zeiten, die zuschlagspflichtig sind, werden nicht vereinbart.

Individuelle Wünsche des Nutzers des Reinigungsobjektes hinsichtlich der Reinigungszeiten sind grundsätzlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen.

Dies vorausgeschickt, werden n ach Auftraqserteilunq n achfolgende Reinigungszeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer konkretisiert und vereinbart:

Reinigungszeit während der betriebsüblichen Arbeitszeit

von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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