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Brandenburgischer Landesbetrieb für Lieqenschaften und Bauen
Reinigungszeiten: Anlage 6 zum LV
für das Reinigungsobjekt: Amtsgericht Nauen, Paul-Jerchel-Str. 9 in 14641 Nauen
Der Auftragnehmer hat die Arbeitszeit der Reinigungskräfte in Abstimmung mit dem Auftraggeber so festzulegen, dass der
Dienstbetrieb nicht behindert wird und keine Zuschlagspflicht entsteht.
Arbeiten zu Zeiten, die zuschlagspflichtig sind, werden nicht vereinbart.
Individuelle Wünsche des Nutzers des Reinigungsobjektes hinsichtlich der Reinigungszeiten sind grundsätzlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen.
Dies vorausgeschickt, werden n ach Auftraqserteilunq n achfolgende Reinigungszeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer konkretisiert und vereinbart:
Reinigungszeit während der betriebsüblichen Arbeitszeit
von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr