Anlage A Los 2 Vergabeverfahrensbedingungen
AS 19/2026 Kommunikationsleistungen und technischer Betrieb der digitalen Medien der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Los 2: Technischer Betrieb und Weiterentwicklung
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen und personenbezogene Hauptwörter gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Inhaltsverzeichnis
2. Gegenstand der Vergabemaßnahme 3
5. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe 8
6. Berichtigung oder Änderung 9
8. Angebotsfrist und Terminplan 10
9. Einschlägige Vergabeordnung 12
10. Bewertung der Teilnahmeanträge und der Angebote 12
10.1 Bewertungsablauf der Teilnahmeanträge/Angebote 12
10.2 Vorbehalt der Verhandlung und Verbindlichkeit der Erstangebote 14
11.1 Unterrichtung der Bewerber und Bieter 17
12. Geheimhaltung / Datenschutz 18
13. Haftpflichtversicherung 19
15. Vergabeplattform subreport ELViS 21
1. Einführung
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten und Unternehmer des Handels und der Warenlogistik. Sie versteht sich als moderner Dienstleister für ca. 4,4 Millionen Versicherte in rund 305.000 Unternehmen. Durch gezielte Prävention unterstützt die BGHW Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Im Schadensfall sorgt sie für bestmögliche Rehabilitation und sichert durch Geldleistungen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familien.
2. Gegenstand der Vergabemaßnahme
Die Auftraggeberin schreibt die Kommunikationsleistungen und den technischen Betrieb der digitalen Medien der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik aus. Gegenstand dieser Vergabeunterlagen ist Los 2: Technischer Betrieb und Weiterentwicklung.
Die genauen Ausschreibungstermine und Zeiträume sind von der Auftraggeberin nachfolgend aufgeführt.
Weitere Angaben zu den Leistungsinhalten ergeben sich aus der Anlage C Los 2 Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen.
Ein Unternehmen kann sich auf beide Lose bewerben und den Zuschlag für beide Lose erhalten; eine Loslimitierung besteht nicht.
3. Teilnahme /Angebot
- Die Abgabe der Angebotsdokumente erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe unten, Ziffer 15) und in deutscher Sprache. Schriftlich oder sonst anderweitig eingereichte Angebote werden nicht gewertet. Das Teilnahmewettbewerbsschreiben (Stufe 1) und das Angebotsschreiben (Stufe 2) sind in Textform lesbar zu kennzeichnen und jeweils über die Vergabeplattform subreport ELViS mit den übrigen geforderten Unterlagen bis zur angegebenen Frist einzustellen.
Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht formgerecht eingehen, werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorgaben ausgeschlossen.
Die Bieter sind gehalten, die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vergabeunterlagen für die Abgabe ihres Teilnahmeantrags und ihres Angebots zu verwenden. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, Lizenz-, Support-, Hosting-, Cloud- oder sonstige Vertragsbedingungen der Bewerber oder Bieter werden nicht Bestandteil des Angebots oder des späteren Vertrags, auch wenn im Teilnahmeantrag, im Angebot oder in sonstigen Unterlagen auf sie verwiesen wird. Dies gilt auch dann, wenn sie dem Angebot beigefügt, darin in Bezug genommen, über einen Hyperlink zugänglich gemacht oder später in Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Portalen, Ticketsystemen oder sonstiger Korrespondenz verwendet werden. Abweichend hiervon werden auftragnehmerseitige AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen nachrangig in den Vertrag einbezogen, soweit und wie die Rahmenvereinbarung (Anlage B Los 2) dies ausdrücklich vorsieht; sie sind in der dort vorgesehenen Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB mit dem Angebot zu benennen.
Das Angebot ist vollständig mit den geforderten Unterlagen und Erklärungen einzureichen. Die Nichtvorlage der zwingend einzureichenden Unterlagen kann – vorbehaltlich einer etwaigen Nachforderung – zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung durch die Auftraggeberin. Die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen, die die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf im vergaberechtlich zulässigen Umfang Aufklärungsgespräche über den Angebotsinhalt zu führen.
Übersicht der Vergabeunterlagen und Kennzeichnung, welche Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot zurückzureichen sind:
| Lfd. Nr. | Unterlage | Ausgefüllt einzureichen | Ausgefüllt einzureichen, sofern zutreffend | In Verfahrensstufe 1 Teilnahmewettbewerb (TW) oder Stufe 2 Angebot (A) |
| 01 | Teilnahmeantrag Los 2 | [x] | [x] | TW |
| 02 | Angebotsschreiben Los 2 | [x] | [x] | A |
| 03 | Anlage A Los 2 Vergabeverfahrensbedingungen | [x] | [x] | -- |
| 04 | Anlage B Los 2 EVB-IT Rahmenvereinbarung | [ ] | [x] | -- |
| 05 | Anlage B1 Los 2 EVB-IT Cloud-AGB | [x] | [x] | -- |
| 06 | Anlage B2 Los 2 Kriterienkatalog Cloudleistungen | [x] | [x] | -- |
| 07 | Anlage C Los 2 Leistungsbeschreibung | [x] | [x] | -- |
| 08 | Anlage D Los 2 Preisblatt | [x] | [x] | A |
| 09 | Anlage E1 Los 2 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung | [x] | [x] | TW |
| 10 | Anlage E2 Los 2 Datenschutzvereinbarung beauftragter Unterauftragnehmer | [x] | [x] | TW |
| 11 | Anlage E3 Los 2 Technische und organisatorische Maßnahmen | [x] | [x] | TW |
| 12 | Anlage E4 Los 2 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit | [x] | [x] | TW |
| 13 | Anlage E5 Los 2 Anforderungskatalog Informationssicherheit | [ ] | [x] | -- |
| 14 | Anlage F1 Los 2 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung | [x] | [x] | TW |
| 15 | Anlage F1.1 Los 2 Eigenerklärung Russlandsanktionen bei EU-Verfahren | [x] | [x] | TW |
| 16 | Anlage F2 Los 2 Eigenerklärung Referenzen | [x] | [x] | TW |
| 17 | Anlage F2.1 Los 2 Eigenerklärung zu Qualifikationen | [x] | [x] | TW |
| 18 | Anlage F3 Los 2 Eigenerklärung Unterauftragnehmer | [x] | [x] | TW |
| 19 | Anlage F4 Los 2 Eigenerklärung Bietergemeinschaft | [x] | [x] | TW |
| 20 | Anlage F5 Los 2 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe | [x] | [x] | TW |
| 21 | Anlage G1 Los 2 Bewertungsmatrix Stufe 1 | [x] | [x] | TW |
| 22 | Anlage H1 Los 2 Aufgabenstellung Stufe 2 | [x] | [x] | A |
| 23 | Anlage H2 Los 2 Bewertungsmatrix Stufe 2 | [ ] | [x] | A |
| 24 | Anlage I1 Anforderungen an die Barrierefreiheit | [x] | [x] | A |
| 25 | Anlage I5 Reportings Website & E-Magazin | [x] | [x] | A |
| 26 | Broschüre e-Rechnungen Anforderungen | [x] | [x] | -- |
| 27 | Broschüre e-Rechnungen Rechnungssteller | [x] | [x] | -- |
- Das später einzureichende Angebot muss alle abgefragten Leistungen abdecken.
- Für die Erstellung des Teilnahmeantrags wird keine Vergütung gewährt. Für die Angebotserstellung gilt die Regelung zur Aufwandsentschädigung in Ziffer 10.1.
- Die Bieter sind bis zum 31.03.2027, 23:59 Uhr, Berliner Ortszeit an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).
4. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
Interessierte Unternehmen können am Vergabeverfahren auch als Bietergemeinschaft teilnehmen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft werden im Auftragsfalle gemeinschaftlich Auftragnehmer. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen und eine gesamtschuldnerische Haftung für die Auftragserbringung übernehmen. Hierfür ist die Anlage F4 Eigenerklärung Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Einsatz von Sub-/Unterauftragnehmern ist nach Zustimmung gestattet. Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage F3 Eigenerklärung Unterauftragnehmer.
Eine beabsichtigte Vergabe von Teilleistungen an etwaige Unterauftragnehmer ist der Auftraggeberin mit Einreichung des Teilnahmeantrags anzuzeigen. Hierfür ist die Anlage F3 Eigenerklärung Unterauftragnehmer einzureichen.
Interessierte Unternehmen können im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, sofern sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Hierfür ist die Anlage F5 Verpflichtungserklärung vom eignungsleihenden Unternehmen ausgefüllt einzureichen.
Im Falle einer Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag auch bereits die Anlage F3 Eigenerklärung Unterauftragnehmer ausgefüllt einzureichen. Die Anlage F1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung sowie die Anlagen F2 Eigenerklärung Referenzen und F2.1 Los 2 Eigenerklärung zu Qualifikationen sind vom eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.
Jedenfalls sind die allgemeinen Angaben und die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Anlage F1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung für das eignungsleihende Unternehmen zu tätigen.
6. Berichtigung oder Änderung
Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen am Angebot/Teilnahmeantrag selbst sind nur bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist zulässig. Änderungen an den Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Bis zum Ablauf der jeweiligen können bereits eingereichte Teilnahmeanträge bzw. Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
7. Unklarheiten und Fragen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können bis spätestens zum 17.11.2026, 24:00 Uhr über die Vergabeplattform subreport gestellt werden.
Fragen werden nur auf der Vergabeplattform möglichst bis zu einem Tag nach der angeführten Frist beantwortet. Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg inhaltlich beantwortet. Fragen, die nicht bis zum oben genannten Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Ausschließlich auf der Vergabeplattform registrierte Bewerberunternehmen/Bieterunternehmen werden über Änderungen durch eine E-Mail benachrichtigt. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Auftraggeberin erfolgt im Übrigen nicht. Es liegt im Verantwortungsbereich der nicht registrierten Bewerber bzw. Bieter, sich über Klarstellungen und Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist selbständig auf der Vergabeplattform zu informieren.
Sind die Vergabeunterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung eines Bewerbers/ eines Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter die Vergabestelle vor Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes über subreport ELViS nach der gleichen Vorgehensweise wie bei den sonstigen Bieterfragen darauf hinzuweisen.
Kontrollieren Sie bitte unmittelbar nach Einsicht der Vergabeunterlagen deren Vollständigkeit.
Es wird ebenfalls eine weitere Fragefrist für die Angebotsphase (Stufe 2), zu gegebener Zeit, bekannt gegeben.
8. Angebotsfrist und Terminplan
Der Teilnahmeantrag ist bis zur Teilnahmefrist auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzustellen.
Maßgeblich sind der Eingang des Antrages und damit der Zeitpunkt, an dem der Teilnahmeantrag vollständig über subreport ELViS eingereicht wurde. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden und werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorgaben vom Verfahren ausgeschlossen.
Hinweis zur Teilnahmeantragsöffnung/ Angebotsöffnung
Bewerber/ Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der Öffnung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote nicht teil.
Nach Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge (Stufe 1) erfolgt die Einladung zur ersten Angebotsphase (Stufe 2).
Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber, die ihre Eignung wie gefordert nachgewiesen haben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Auswahl nach dem unter Ziffer 10.1 dargestellten Vorgehen.
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Dieser Vorbehalt wird in der Auftragsbekanntmachung erklärt; Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Näheres regelt Ziffer 10.2.
Terminplan
Die nachstehenden Termine stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen durch die Vergabestelle. Verbindlich sind jeweils die in der Auftragsbekanntmachung, in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und in einer etwaigen Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote gesetzten Fristen.
| Verfahrensschritt | Termin |
| Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung | 26.10.2026 |
| Fragefrist Stufe 1 | 17.11.2026 |
| Antwortfrist Stufe 1 | 18.11.2026 |
| Frist für die Teilnahmeanträge (Stufe 1) | 26.11.2026 |
| Aufforderung zur Angebotsabgabe (Stufe 2) | 11.12.2026 |
| Fragefrist Stufe 2 | 14.01.2027 |
| Antwortfrist Stufe 2 | 15.01.2027 |
| Frist für die Erstangebote (Stufe 2) | 22.01.2027 |
| Schriftliche Aufklärungsfragen der Auftraggeberin (sofern erforderlich) | Wird entsprechend bekannt gegeben |
| Verhandlung und Frist für finale Angebote (nur, sofern die Auftraggeberin nicht auf die Erstangebote zuschlägt) | Wird entsprechend bekannt gegeben |
| Vorinformation nach § 134 GWB | 17.02.2027 |
| Zuschlag | 01.03.2027 |
| Leistungsbeginn | 01.04.2027 |
Eine mögliche Änderung der vorgesehenen Termine wird den Bietern rechtzeitig über die Vergabeplattform mitgeteilt.
9. Einschlägige Vergabeordnung
Die Auftraggeberin wendet das GWB und die VgV an.
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren.
10. Bewertung der Teilnahmeanträge und der Angebote
10.1 Bewertungsablauf der Teilnahmeanträge/Angebote
Die Wertung der Teilnahmeanträge/Angebote findet in folgenden Stufen statt:
Stufe 1 (Eignungsprüfung im Rahmen des Teilnahmeantrages):
- Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Teilnahmeanträgen bei Bestehen von Ausschlussgründen
- Prüfung und Bewertung der Eignung der Bewerber (Eignungsdokumente Anlagen F) sowie Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der Anlage G1 Los 2 Bewertungsmatrix Stufe 1 in Verbindung mit der Anlage F2.1 Los 2 Eigenerklärung zu Qualifikationen.
Die Eignungsprüfung wird auf Basis der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen aus den Anlagen F vorgenommen. Eine einheitliche europäische Einheitserklärung (EEE) wird akzeptiert.
Soweit zum Nachweis der Eignung Angaben gefordert werden, die bei Nachweis einer Präqualifikation von dieser nicht umfasst sind, sind die geforderten Angaben gesondert einzureichen. Die Auftraggeberin kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Die vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge entsprechen.
Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bewerber/Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen oder andere bestätigende Nachweise zu fordern.
Nach vorgenommener Eignungsprüfung durch die zuständige Vergabestelle, erfolgt eine
Aufforderung zur Einreichung der Angebote (Stufe 2).
Die Erstplatzierten aus Stufe 1, mindestens drei Bewerber aber maximal fünf Bewerber, werden zur Einreichung von Erstangeboten aufgefordert.
Die Bewertung erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin, bestehend aus vier stimmberechtigten Mitgliedern, anhand der Anlage G1 Los 2 Bewertungsmatrix Stufe 1. Grundlage sind die Angaben zu den für den Auftrag vorgesehenen Personen in der Anlage F2.1 Los 2 Eigenerklärung zu Qualifikationen. Es können höchstens 100 Punkte erreicht werden (Projektleitung 30 Punkte, technische Leitung TYPO3 40 Punkte, Betriebsverantwortung 30 Punkte). Jedes stimmberechtigte Mitglied bewertet eigenständig; die Punktzahl je Kriterium ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Kriterium technische Leitung TYPO3; führt auch dies zu keiner Entscheidung, entscheidet das Los. Die im Teilnahmewettbewerb bewerteten Angaben werden in Stufe 2 nicht erneut bewertet.
Stufe 2 (Angebotsphase):
- Prüfung und Bewertung des schriftlichen Konzepts nach der Anlage H1 Los 2 Aufgabenstellung Stufe 2 anhand der Anlage H2 Los 2 Bewertungsmatrix Stufe 2
- Bewertung des Angebotspreises anhand des Gesamtvergleichspreises aus der Anlage D Los 2 Preisblatt
- Ermittlung der Gesamtpunktzahl aus Qualität (70 Prozent: technisches Konzept 25, Betriebs- und Servicekonzept 25, Betriebsaufnahme und unterbrechungsfreier Übergang 10, Kernteam und Projektsteuerung 10 Punkte) und Angebotspreis (30 Prozent)
- Ein Fachgespräch oder eine Präsentation finden nicht statt. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Angebotsunterlagen. Die Auftraggeberin kann zur Aufklärung des Angebotsinhalts schriftliche Fragen über die Vergabeplattform stellen (§ 15 Abs. 5 VgV). Die Antworten dienen allein der Aufklärung; Änderungen oder Ergänzungen des Angebots sind auf diesem Weg ausgeschlossen.
- Bieter, die ein wertbares Angebot abgegeben haben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten für die Erstellung des Konzepts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.500 Euro netto. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Ein Anspruch besteht nicht, wenn das Angebot ausgeschlossen wird oder der Bieter sein Angebot zurückzieht. Die Rechte an den eingereichten Konzepten verbleiben beim Bieter; die Auftraggeberin nutzt sie ausschließlich zur Durchführung, Dokumentation und rechtlichen Überprüfung des Vergabeverfahrens.
10.2 Vorbehalt der Verhandlung und Verbindlichkeit der Erstangebote
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote abzuschließen und den Zuschlag auf das nach Maßgabe der bekannt gemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten.
Die Bieter sind daher verpflichtet, ein verbindliches und zuschlagsfähiges Erstangebot einzureichen. Das Erstangebot muss vollständig, bedingungsfrei und formell wirksam sein, sodass es durch Annahmeerklärung des Auftraggebers im zivilrechtlichen Sinne ohne Weiteres beauftragt werden kann.
Der Auftraggeber ist durch den Vorbehalt nicht zur Zuschlagserteilung auf das Erstangebot verpflichtet. Er behält sich vielmehr ausdrücklich vor, nach Prüfung der Erstangebote mit den Bietern in Verhandlungen einzutreten und diese zur Abgabe weiterer oder endgültiger Angebote aufzufordern.
Die Entscheidung über den Verfahrensablauf trifft der Auftraggeber unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung.
Macht die Auftraggeberin von der Möglichkeit der Verhandlung Gebrauch, werden die Bieter hierüber rechtzeitig informiert. Die Verhandlungen werden schriftlich oder in einem Termin geführt; Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind nicht Gegenstand der Verhandlungen. Im Anschluss erhalten die Bieter eine Frist von zwei Wochen zur Einreichung finaler Angebote, die dann ausschließlich Grundlage der Bewertung sind; wird kein finales Angebot eingereicht, gilt das Erstangebot als finales Angebot.
11. Zuschlag
Gemäß § 58 VgV ist die Auftraggeberin verpflichtet, den Zuschlag auf das "wirtschaftlichste Angebot" zu erteilen.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das nach der Prüfung und Wertung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte und setzt sich wie folgt zusammen:
• Preis (30%-Gewichtung):
Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtvergleichspreis netto auf dem Blatt „Preisblatt“ der Anlage D Los 2 Preisblatt.
Die hier zu erreichende maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte.
Weitere Angebote erhalten entsprechend der nachfolgenden Berechnung anteilig weniger Punkte:
niedrigster Gesamtvergleichspreis × Höchstpunktzahl (30 Punkte) ÷ Gesamtvergleichspreis Unternehmen X
• Qualität (70%-Gewichtung):
Die Punkteverteilung im Leistungsbereich ergibt sich aus der Anlage H2 Los 2 Bewertungsmatrix Stufe 2.
Die hier zu erreichende maximale Punktzahl beträgt 70 Punkte, davon 25 Punkte auf das technische Konzept, 25 Punkte auf das Betriebs- und Servicekonzept, 10 Punkte auf die Betriebsaufnahme und den unterbrechungsfreien Übergang sowie 10 Punkte auf Kernteam und Projektsteuerung.
Die Bewertung der Qualität erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin, bestehend aus vier stimmberechtigten Mitgliedern. Jedes stimmberechtigte Mitglied bewertet eigenständig je Kriterium mit 0 bis 5 Bewertungspunkten; die Punktzahl je Kriterium ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen und wird entsprechend der Gewichtung in gewichtete Punkte umgerechnet.
Es wird kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen gerundet. Der Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Hinweis:
Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Qualitätsteil. Besteht auch dann Gleichstand, entscheidet die höhere Punktzahl bei dem am höchsten gewichteten Qualitätskriterium. Führt auch dies zu keiner Entscheidung, entscheidet das Los.
Rechenbeispiel
Das nachfolgende Beispiel dient allein der besseren Verständlichkeit und bildet die tatsächliche Gewichtung ab.
Angenommene Angebotspreise: Unternehmen A 100.000 €, Unternehmen B 80.000 €, Unternehmen C 60.000 €.
Angenommene Qualitätspunkte: Unternehmen A 70, Unternehmen B 56, Unternehmen C 42.
Preispunkte: A = 60.000 × 30 ÷ 100.000 = 18,00; B = 60.000 × 30 ÷ 80.000 = 22,50; C = 60.000 × 30 ÷ 60.000 = 30,00.
| Unternehmen | Preispunkte | Qualitätspunkte | Gesamtpunktzahl |
|---|---|---|---|
| A | 18,00 | 70,00 | 88,00 |
| B | 22,50 | 56,00 | 78,50 |
| C | 30,00 | 42,00 | 72,00 |
Unternehmen A würde demnach mit 88,00 Punkten den Zuschlag erhalten.
11.1 Unterrichtung der Bewerber und Bieter
Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden über die Ablehnung ihrer Angebote und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß § 134 GWB i.V.m. § 62 VgV informiert.
Bitte beachten Sie, dass die Zuschlagserteilung ausschließlich über die von uns genutzte elektronische Vergabeplattform erfolgt und kein zusätzliches separates Auftragsbestätigungsschreiben versendet wird.
Die Mitteilung über den Zuschlag wird in Ihrem persönlichen Nutzerkonto auf der Plattform eingestellt und gilt mit dieser Einstellung als formwirksam zugestellt, wie es die Anforderungen des § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB für das elektronische Versenden vorsehen.
Der Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung auf Grundlage der EVB-IT Cloud Rahmenvereinbarung (Anlage B Los 2) mit ihren Anlagen und der weiteren Vergabeunterlagen zustande. Die Rangfolge der Vertragsbestandteile regelt die Rahmenvereinbarung.
12. Geheimhaltung / Datenschutz
- Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren von Seiten der Auftraggeberin überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Auftraggeberin nicht für andere Zwecke als die Angebotserstellung verwendet werden.
- Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebots bzw. Teilnahmeantrags seine Einwilligung, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und genutzt werden können. Gleichzeitig bestätigt er, dass alle Einwilligungen der am Verfahren und der Ausführung der Leistung betroffenen bzw. beteiligten Personen vorliegen.
- Die im Rahmen der Ausschreibung geforderten Unterlagen/Angaben (insbesondere personenbezogene Daten), werden zur Prüfung und Wertung der Angebote benötigt. Die Auskünfte basieren auf rein freiwilliger Basis. Die Nichteinreichung/-beantwortung kann zu einer schlechten Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung oder zur Nichterfüllung von Mindestkriterien führen, mit der Folge, dass das Angebot nicht gewertet werden kann bzw. ausgeschlossen werden muss.
- Die eingereichten Angebote nebst Anlagen, die Dokumentation und der Vergabevermerk, werden bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder der Rahmenvereinbarung aufbewahrt, mindestens jedoch 3 Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
- Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder der Abgabenordnung (AO) ergeben. Diese können bis zu 10 Jahren betragen.
- Gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO besteht eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Löschung personenbezogener Daten, wenn die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Regelungen zur Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche finden sich in den §§ 194 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Im Falle der Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag ist der § 80 SGB X zwingend zu beachten und einzuhalten. Hinsichtlich des Verarbeitungsortes der Daten gelten die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 SGB X (Der Auftrag zur Verarbeitung von Sozialdaten darf [durch die BGHW] nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 des Ersten Buches gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation erfolgt).
Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter folgendem Link: https://www.bghw.de/datenschutz/vergabeverfahren
13. Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Versicherungsschutz die mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen verbundenen Risiken angemessen abdeckt.
Der Versicherungsschutz muss insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfassen. Er hat ferner Schäden abzudecken, die im Zusammenhang mit dem technischen Betrieb, der Administration, Wartung, Pflege, Weiterentwicklung oder dem Hosting von Websites entstehen können, insbesondere infolge von Fehlkonfigurationen, Fehlfunktionen, Datenverlusten, Sicherheitsvorfällen, Datenschutzverletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Daten und IT-Systemen.
Soweit dem Auftragnehmer oder den von ihm eingesetzten Personen Schlüssel, Schließmedien, Zugangskarten, Passwörter, Administratorzugänge oder sonstige Zutritts- bzw. Zugangsberechtigungen überlassen werden, muss der Versicherungsschutz auch Schäden aus deren Verlust, Offenlegung oder missbräuchlicher Verwendung umfassen. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Die in der Rahmenvereinbarung (Anlage B Los 2) festgelegten Mindestdeckungssummen müssen während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer hat den Versicherungsschutz auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen.
Änderungen des Versicherungsschutzes, durch die die vereinbarten Mindestanforderungen
unterschritten werden, sind der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage F1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung, Punkt 2.4.
14. Vergabekammer
Die Bieter bzw. Bewerber können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn, Telefon: 0049-228-9499-0, Telefax: 0049-228-9499-400, E-Mail:
info@bundeskartellamt.bund.de wenden.
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
15. Vergabeplattform subreport ELViS
Für die Nutzung der Vergabeplattform subreport ELViS ist ein internetfähiger Rechner mit einem aktuellen, vom jeweiligen Hersteller unterstützten Webbrowser erforderlich. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen technischen Voraussetzungen und Nutzungshinweise des Plattformbetreibers, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich, soweit in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt Bei technischen Fragen und Fragen zur Benutzung der Vergabeplattform subreportELViS, steht Ihnen werktags von 8:00 -18:00 Uhr der Support von subreportELViS kostenlos zur Verfügung.
Tel.: 49 (0) 221 98 578-0
Fax: 49(0)22198578-66 E-Mail: info@subreport.de
Gemäß § 11 Abs. 3 VgV muss die Auftraggeberin den Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen über die in einem solchen Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren. Diese Informationen stehen auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://subreport.de/wp-content/uploads/2025/01/Zusammenfassung-%C2%A7-11-VgV-Abs.-3.pdf) bereit.